Madlo [Madlung, Mattlohe ?], Hans Georg

Madlo [Madlung, Mattlohe ?], Hans Georg; Obrist [ -10.6.1643 in Prag hingerichtet] Madlo war 1632 noch Rittmeister im Regiment Lothar von Bönnighausen.

Der Hildesheimer[1] Chronist, Arzt und Ratsherr Dr. Jordan notiert in seinem Tagebuch unter dem 10./20.6. 1632: „Mittags umb 12 Uhr schicket der von Bappenheim 12 Compagnia Reuter, umb den Stewrwald[2] zu entsetzen und mit Kraut und Loth zue versehen, komen uff das Dorff Barnten[3] beym Calenberge[4] zue, darein 4 Compagnia Finnen lagen, eben unter der Predigt, wie ihnen nun des Feindes Ankunft vermeldet, reiten 6 Finnen hin aus, die den Feind so lang uff halten, bis die übrige herauskömen, die eine ebene Weil mit ihnen charchirt, bis die Bappenheimische ihnen ein Cornethen nemen, darauf setzen die Finnen zue ihnen hinein, bekomen ihr Beuth wieder und nemen vom Feind eins dazue, erschoßen den Rittmeister, und weil ihnen von Baudißin Succurs zue komen, geben die Bappenheimische die Flucht, darüber Rittmeister Hanß Jorgen Madeloh von Bonigkhausen Regiment It: ein Leutnand und Fähndrich gefangen werden und fast an die 100 niedergehawen, von den Finnen seyn 13 geblieben nebest etzlichen, so ihnen succuriren wollen, so zum theil unerkannter Weise von den Finnen selbst erschoßen“.[5]

Er stand als kaiserlicher Obrist später unter dem Befehl des Erzherzogs Leopold Wilhelm.

Nach der vernichtenden Niederlage von Breitenfeld[6] (2.11.1642) legte der Erzherzog den Oberbefehl nieder, der vom Kaiser erneut Gallas anvertraut wurde. Das Regiment Madlos ergriff in der Schlacht ohne ersichtlichen Grund gleich zu Anfang die Flucht und wurde später aufgelöst; sämtliche Rittmeister, Leutnants und jeder durch das Los bestimmte 10. Mann wurden hingerichtet. Anscheinend fand die Untersuchung der Vorgänge in Rokytzan[7] statt.[8] Nach dem Beispiel Madlos war die gesamte Kavallerie durchgegangen, dabei war auch Generalmajor Bornival.

„Ein schweres Strafgericht ward über das Regiment Madlung zu Roß verhängt, das am 23. Oktober zuerst durchgegangen war. Die ‚Execution’ fand am 28. November [8.12.; BW] in Rookzahn[9] statt. Darüber wird berichtet:

‚In dem solches (das Regiment Madlung) dahin (Rookzahn) zu kommen beordert worden, da den vff offenem Marckt die Reuter vndt Officirer absetzen müssen, die Standarten, vndt der Officirer Degen hat der Hencker an der Justitz (am Galgen) in Stücke zerschlagen, biß vff eine Standart, welche Compagni perdon erlanget, die andern Rittmeister vndt Leutenants seindt archibusirt, Cornets, Wachtmeister, Corporahle vndt allemahl der zehende Reuter gehenckt, Ihre Pferde, vndt alle des Regiments Bagagi, auch Weiber vndt Jungen denen anwesenden Regimentern außgetheilet vndt preiß gegeben worden, der Obrist selbst sitzt nebenst andern Officirern in Weissen Thurm zu Prage, wie auch dessen Ob. Leutenant [de Four; BW] vndt Obr. Wachtmeister gefangen, vndt seindt albereit zum Schwert condemnirt, die vbrigen Reuter werden auch noch gefänglich gehalten, den 2 huj. sindt noch zwey Cornets von andern Regimentern bey Pilsen gehenckt vndt justifirt (sic !) worden’ „.[10]

Zumeist wird behauptet, diese Exekution habe in Prag stattgefunden: „So bald die flüchtige Armee in Prag zusammen gekommen, wurde deswegen Kriegs-Recht gehalten, und des Obristen Madelon Regiment, welches am ersten die Flucht ergriffen, scharff vorgenommen. Die Fahnen wurden durch den Hencker verbrannt, die Degen zerbrochen, die Officier und der Zehende Mann von den Gemeinen, welche das Loß traf, gehenckt, und die übrigen zu Schelmen gemacht“.[11] Einen sehr ausführlichen Bericht über das Kriegsgerichtsverfahren, die Verurteilung der Fahnenflüchtigen, die Hinrichtungen sowie die Amnestie einiger Offiziere gibt das „Theatrum Europaeum“: „Die Feldflüchtigen hat man auff Käis. Seiten gar übel angesehen. Am Madloischen Regiment hat man / weil es nach den Hungarn und Croaten das erste gewesen / so von der Wallstatt die Flucht genommen / den Anfang gemachet / da dann so wol den Officirern als gemeinen Soldaten / das Gewehr genommen / und sampt den Standarten zerbrochen / ihnen deßwegen ihre Verbrechen vorgehalten / darüber eine Sententz vorgelesen / und exequiret worden / die folgenden Formal-Inhalts gewesen / und nachmals in offentlichen Truck kommen:

Welcher gestalt die Käys. Armada zu Anfangs deß Monats Novembris die Stadt Leipzig von der Belägerung befreyet / der Cron Schweden ihrige von derselben zurück gezogen / bey einem Dorff genannt Breydenfeld / die Käys. aber auch ohne ferne von annen deß Nachts über campirt / und also beyderseits in Battaglia logiret / und auff erfolgten Morgen bald bey anbrechendem Tag sich weiter movirt / und in gehender Schlachtordnung gegen einander angezogen / und also beyde theil zum Haupt-Congreß sich dergestalt necessitirt / daß nach ohngefehr 2. Stunden Zeit unter zweiffelhaffter Fortun der Waffen vorgangenen Combat die Käys. das Feld zuverlassen getrungen worden. Solches ist ohne fernere Weitläufftigkeit aller Welt mit mehrern gnugsam bekandt.

Alldieweiln dann dieses Unglück vornehmlich daher entstanden zuseyn erkandt worden / daß man an Käis. Seiten über alles verhoffen müssen ersehen / daß theils Regimenter Squadronen weiß / zumaln mit geschlossenen Truppen und zusammen gesetztn Standarten dem Feind also urplötzlich den Rücken gewendet / die noch in völliger Action begriffene Armada um so viel frühzeitig also lider- oder leichtfertiger Weiß abandonnirt, und verlassen / daß dardurch erfolget / daß der Feind desto mehr encouragirt / die unsrigen aber hingegen mit schwerer Macht angegriffen / endlich zur Flucht und allgemeinem Verlust die Walstatt gezwungen werden müssen verlassen.

Wan nun dergleichen zumahlen so unvermuthlich von etlichen insonderheit entstandene Flucht / bey den Militärischen Rechten / noch eintzigen unpassionirten Menschen der Welt gantz und zumalen nicht gebilliget / oder gut geheissen werden kann / besondern dieselbe gegen alle die jenige / welche zum höchsten der wenigsten darbey interessirt zu seyn ersehen oder erkannt worden / von Gott und Regiments wegen mit allem Rigor zu animadvertiren billich: So haben unsers gnädigsten Herrn und Generalissimi Hoch-Ertzfürstl. Durchl. sich auch gnädigst resolvirt / dieses also abscheuliches Verbrechen dergestalt / wie es an sich selbsten in offenem Felde / also auch mit absonderlichem Rigor abstraffen zulassen.

Und demnach nun erachtet worden / daß wie beyderseits Cavalleria dieses Lasters mehr besorget / so spöttliche Flucht unter etlichen Regimentern / jedoch absonderlich mehr als unter andern sich zum ersten erhoben / daß darum auch gegen die Verbrecher in Gegenwart der Cavalleria die zum Ende resolvirte Execution hierüber werckstellig gemacht und vollbracht werden sollte.

Derowegen haben sie den 25. Novemb. neben dem Herrn Feld-Marschall Piccolomini von Prag auß sich erhoben / den geraden Weg gegen der Stadt Rokezan / all welch herum dasmal die Cavalleria logirt gewesen / ohne verlängst zugenommen / daselbsten alsdann den 26. angelangt / und nunmehr bey dero darüber ergangenen Inquisition es nicht allein erfunden / auch auff der Walstatt von männiglichen ersehen / und sonsten von so hoch und niedrigen Stands-Personen / denunciirt / bekräftiget / und offenbar worden / daß unter andern denen / welche unter die Feldflüchtige mögen gezehlet werden / deß Obristen Hanß Georg von Madlo untergehöriges Regiment / zumal zeitlich auch so spöttlich das Feld verlassen / daß weder Ehr noch anderer ehrlichen Officirer ermahnen und Zuschreyen an ihnen weniges hafften als fruchten wollen.

Und wie nun besagte Flucht von noch etlichen mehrern zwar auch / diesen aber / als den ersten und principalisten viel zu spöttlich beschehen zuseyn / observiret worden : Also hat auch billich der resolvirte Rigor an eben ihnen zum ersten sonderlich angefangen und vollzogen werden sollen / damit solches gleichwol mit soviel desto mehrern Einsehen / Exempel und Schrecken der gantzen Armada möge effectuirt werden : als seynd auß andern im Treffen sich wolverhaltene sechs in der nähe gelegene Regimenter Curassirer : als Alt und NeuPiccolommini / Buchheims / Nicolai /Lüttichs / und Rambsdorffs [Rudolf Georg von Wolframsdorf; BW] / wie auch daß beklagte Madloische noch denselben Tag dergestalt befelcht worden / daß jedes deß andern Morgens als den 27. in guter Ordre und bey früher Zeit zu besagtem Rokezan campiren, und ferner Verordnung erwarten sollten.

So bald nun diese Regimenter / der wenigsten Execution jedoch nicht vermuthend / alle zu zu dero ihnen præfigirter Zeit erschienen : haben Ihre Hoch-Ertzfürstl. Durchl. sich in Person neben dem Herrn Feld-Marschall um etwas ins Feld begeben / unterdessen durch den Herrn General Commendanten der Cavalleria Herrn Don Annibal Marggraffen Gonzaga die Regimenter in die Stadt führen / auff dem Marckt als andere gehörige Plätze und Gassen setzen / nachgehends das Madloische in die Mitten deß Platzes vor und zwischen die andern Regimenter an deß Herrn Generalissimi Logiament verrucken und sich stellen lassen.

Als nun dieses also bestellet gewesen / so hat sich auch endlich von deß Herrn Piccolomini Durchleuchtigkeit der feld-Marschall Piccolomini zurück und in besagte Stadt Rockenzan zwischen die regimenter hinein erhaben / und nachdem also resolvirter massen / also angeordnet zu seyn ersehen worden / so hat er den zur Käiserl. Haupt-Armada bestelten General-Auditorn Hn. Heinrich Graaß in Gegenwart aller andern anwesenden Herren Generals-Personen uñ vielen Cavalliern vn Land / und der Armaden / erinnert / daß er das jenige / was über mehr erwehntes Madloisches Regiment resolviret und erkennet worden / jetzo vortragen / und solches alles dem nächsten General-Profosen würcklich exequiren und verrichten zu lassen anbefehlen solle.

So bald nun ob dieser so ernstlichen Resolution unter den Beklagten nicht geringe Forcht / und ein sonderlicher mit höchster Scham untermischter Schröcken entstanden / bey den andern Regimentern auch ins gemein / und einem jeden Soldaten insonderheit alles so frembd als erschröcklich zu vernehmen vorkommen / zu deme die Gegenwart  und Authorität so vieler anwesender Herren Generalen und vornehmer Landes-Herren diesen Actum um so viel desto mehr admirabel gemacht / so jetzt dahero bey so namhafter Anzahl / zumaln so streng / sonst unerschrockener Soldaten / gantz würcklicher Weise ein absonderliches Silentium und Stillschweigen  erfolgt / und nach dem dieses eine geringe Weil also bestanden : So hat ermeldter Gen. Auditor darauff angefangen sie nachfolgender Gestalt anzureden / zu verklagen / und folgends gehabten Befelch über sie zu promulgiren.

Nemlichen daß nach dem es nunmehr der gantzen Armee / da ihnen sämtlichen und einem jeden insonderheit gnugsam bewust / wie unglücklich / zumalen unverhofft die Käiserliche Waffen am 2. dieses Monats in der Gegend von Leipzig in dem Land zu Meissen gegen der Käiserl. Majest. und deß Heil. Reichs Feinde gefochten / und darum hauptsächlich (daß gegenwärtiges Madloisches Regiment / zu samt noch andern ihres gleichen / ihre Schuldigkeit / wie sie thun sollen / nicht allerdings erwiesen) zu einem solchen unaußsprechlichen Verlust gelangt / wie meyneidig- lasterhafft- und schelmischer Weise sie in besagtem Haupt-Treffen auß dem Felde geflohen / die Käiserl. Armada / ihren Herrn Generalissimum, den Feld-Marschall samt andern Herrn Generalen / und die ihnen vor dem Feind verordneten Posten samt der Walstatt leichtfertiger Weiß verlassen / und so auch wie die Feldflüchtigen Schelmen und Bößwichter zusamt ihren Standarten auß dem Feld mit der Flucht auf und darvon gemacht / und damit so viel praver redlicher Soldaten / so der Flucht niemals gewohnt gewesen / mit dieser so schändlichen That geärgert / zu dem erfolgten Verlust eine Ursach gegeben / und also ihren Herrn und Generalissimum eines sonderbahren Triumphs / zumal aller und insonderheit die Röm. K. M. als ihren allergnäd. Feld und Zahl-Herrn einer hauptsächlichen Victorien schändlicher und schmählicher Weise hätten beraubt.

Nun wäre es weltkündig / welcher gestalt / durch dieses Ihre Käiserliche Majestät und das gantze Heil. Röm. Reich / auch so viel milliones unschuldige fromme Seelen / sie damit in unersetzlichen Schaden und Jammer versetzet / und sonsten dergleichen Unheil und Elend verursachet hätten / welches weder vor GOtt dem Allmächtigen / der Röm. Käiserlichen Majestät / dem gantzen H. Röm. Reich / noch der gantzen Posterität sie nicht möchten verantworten / darum sollten sie an diesem heutigen Tag auch dergestalt allermassen sie es recht verdienet / ihr verbrachtes Laster / und darauff resolvirte Execution mehrers Inhalts verlesen hören / und den nächst hinwider leyden und büssen / wie sie es verdienet.

Ob dieser so ernsthaffter publicirter Resolution hat besagtes Madloisches Regiment sich dermassen hefftig und zwar um so viel desto höher entsetzet / sintemaln sie den so lasterhafften committirten Fehler alsdann allererst / und um so viel desto mehr angefangen zu agnosciren / um so viel desto rigoroser von dem General-Auditorn derselbe ihnen mit wahren Umständen vor die Augen gestellet / und dabey die Schand / so sie damit auffgehaben / mit sonderbahren Circumstantiis exaggeriret / und deßhalben die wolverdiente nunmehr resolvirte Straffe der Gebühr intimiret.

Nachdem aber dieses und dergleichen ein mehrers ihnen vorgetragen / so hat der Herr Feld-Marschall mit der Execution ein Anfang zu machen befohlen / seynd derowegen erstlichen die jenigen Corneten / welche mit den Standarten Feldflüchtig worden / von den Truppen von den Pferden herauß gezogen und disarmirt / deren Standarten samt ihren Degen zur Erden nieder zu legen / sich in deß General-Profosen Hand zu stellen verordnet worden / diesem nach die Wachtmeister / dann die Lieutenant / bald die Rittmeister ebenmässig abgesessen / ihre Gewehr vor der Generalen ihren Füssen nidergelegt / und zu destinirter Execution in besagtes Profosen Gewalt sich stellen müssen.

Endlich aber der Obriste-Lieutenant und Obriste-Wachtmeister / so auff ihren Pferdten verblieben / erfordert / biß zu ferner Verordnung in Gehorsam zurück gezogen / bey welchem Actu dann der General-Auditor jedem theil / nach dem sie im Circk gestanden / ihre begangene Fehler noch absonderlich remonstrirt : Dieses also vorgangen / ist das Regiment wie es unter 6. Compagnien à parte versetzet / uñ sie alle abzusetzen / ihre Pferd zu verlassen / sich an einen Ort / der Mitte deß Marcks in ein Hauffen zusammen zufinden befelcht / deren verlassene Pferd unter die Regimenter distribuirt / und ihrer aller Gewehr auff die Erden zusammen geleget worden.

Nachdem nun dieses alles beschehen / die roß vom Platz weg / und das Regiment vor der Armatur und der auff der Erden ligenden Standarten befunden / und jederman wieder an seinem Ort und alles in der Stille bestanden / so hat mehrbesagter General-Auditor ihnen abermals diesen Actum vor die Augen gestellet / und welcher gestalt sie jetzo doch selbst zwischen den Mauren mit Spott müssen empfinden / was am Tage der Schlacht in offenem Feld sie so spöttlich verbrochen / ihnen demonstrirt / dann also balden deß General-Profosen Amptsverordnete Schreiber zu Pferd erschienen / für alle herfür geritten / ihnen die über sie resolvirte Execution in Schrifften gelesen / und exponirt / wie folget:

Als in deme den 2. Novembr. diß annoch lauffenden 1642. Jahrs zwischen I. Käis. Maj. unsers allergnädigsten Feld- und Zahl-Herrns / dañ der Cron Schweden in den Breytenbacher-Feld vorgegangenen Haupt-Treffen / und deme der Käiserl. Armaden darüber erfolgten Verlusts sich befunden / daß einige allerhöchstermelter Ich. Käiserl. Maj. angehörige Regimenter / Officirer und Soldatẽ so gesamt / als auch theils absonderlich ihrer Eyd und Pflicht also fern vergessen / daß sie ohne Erweisung sonderbaren Valors, zumaln noch ehe als zeitlich / da der meiste Theil der Armada / die Artigleria und das Fußvolck noch in voller Action begriffen / deß Herrn Generalissimi Hoch-Ertz-Fürstl. Durchl. und ihr Feld-Marschall im Feld auff der Walstatt sich zwischen und unter ihnen annoch befunden / und deme ohne sonderbare Noth dem Feind den Rücken gewendet / Regiments / Squadron / Trouppen / und eintzelweißauß dem Felde geflohen und davon gangen / und diese also schändliche und spöttliche Flucht verursachet / daß den Feind zu dergleichen hauptsächlichen Vortheil die Mittel eröffnet worden / daß er mit eben der jenigen Macht (welche er sonsten / wo sie andersten als ehrliche Leute um ein geringes im Felde bestanden / gegen diese außgerissene hätten müssen emploiren) und vermöge der erhaltenen Avantagie die vorige Käiserl. Armada zu aggrediren  und auß dem Feld zu bringen / allermassen es dann leider also erfolget / veranlast worden ist.

Und nachdem an vorbesagtem so abscheulichen spöttlichen Laster deß Außreissens eben gegenwärtiges das Madloische Regiment als hauptsächlichen interessirt / und dardurch zuforderst gegen Gott und den Weltlichen Rechten / zumahln die hochverpönte Militar-Gesetze und Articul / insonderheit aber gegen die Römische Käiserliche Majestät und das Heil. Röm. Reich / ihr Eyd und Pflichten sich dermassen hoch vergriffen / daß hinwider sie auch nunmehr billich dergleichen abscheuliches Verbrechen mit Verlust ihres Lebens büssen müssen und sollen.

Darum dann so werden sie auch alle und jede / und als viel ihr darbey interessirt / hiermit vor aller Welt / und der gantzen Posterität zum abscheulichen Exempel / ihnen aber zur wolverdienten Straff für offenbahre Feldflüchtige meineydigeSchelmen / und Bößwichter erkant und declarirt / allermassen dann derohalben sie nun hinführo zu der Gesellschafft anderer Käiserlichen Regimenter nimmermehr zugelassen werden sollen / werden deßhalben ihre Standarten / sintemal dieselbe in der Zeit der Ehren / und nicht als ehrliche Leute geführet / von ihnen ab und hinweg gerissen / vor ihren Gesichtern zerbrochen / zerschmettert / und damit der Name dieses Regiments auß der löblichen Armada vertilget und außgerottet werde.

Der Obrist-Lieutenant und Obrist-Wachtmeister / wie auch ihr Obrister / sollen biß auff die Manier und Weiß / wie sie gestrafft werden sollen / von dem Kriegs-Recht ein Erkandnuß erfolgt / in wolverwahrter Custodia enthalten werden.

Die Rittmeister und Lieutenant sollen mit dem Schwerdt / die Corneten aber alldiweiln sie vorbesagter massen noch absonderlich zu beobachtung deß Feld-Herrn Dienste und ihren Ehren zu den Standarten auffs höchst verpflicht gewesen / dieselbe aber Ehrloß und schändlicher Weise auß dem Gesicht deß Feindes / und der Walstatt Feldflüchtig davon geführet / sollen / wie dann auch die Wachtmeister und alle nachgehende Unter-Officirer / nebest den gemeinen Soldaten der zehende / welchen der Würffel oder das Loß darzu außwerffen wird / in offenen Felde / und freyer Landstrassen an die Bäume mit dem Strang vom Leben zum Tod gebracht und hingerichtet werden; ihre Degen aber vorhin durch den Freymañ zubrochen werden / zu welchem Ende sie dann alle dem General-Profosen würcklich überantwortet / dergestalt derselbe sie zusammen ziehen / vorbeschriebener massen mit ihnen verfahren / und den jenigen / welche zu ihrer Seelen Heyl und Seligkeit es begehrẽ werden / ein Beicht-Vater zu ordnen / und ferner die Gebühr gegen sie effectuiren lassen sollen / wañ solches also vorgangẽ / so ist geschehen / was recht / und sie wol verdienet.

Nach dem nun dieses promulgirt / so seyn darauff erstlich der Corneten ihre Degen durch den Freymann zerbrochen zerbrochen / nach dem die Standarten von den umstehenden Soldaten mit sonderlicher Furi zerschlagen / und zu Trümmern vernichtet worden. Nach dem aber über währendem Actu der Tag verstrichen / und der Abend herzu genahet / daß zu fernerer Execution nicht geschritten werden köñen / also ist alles was von diesem Madloischen Regm. Von Unter-Officirern und Soldaten vorhanden gewesen / von dem Platz ab / und in deß Gen. Profosẽ Gewarsam gebracht / so bald sie nun dieser gestalt versichert gewesen / so haben alsobalden durch das Glück der Würffel den zehenden unter ihnen heraußziehen und zur Execution sich præpariren und bereiten lassen / aller massen sie mit dẽ Geistlichen versehen wordẽ seyn.

Deß folgenden Morgens Vormittags seynd sie allegesamt / als die Rittmeister / Lieutenant / Cornet / Unter-Officirer und gemeine Soldaten / ausserhalb etlich / so der Interessenten selbst eygen Bekandnuß nach im Treffen nicht gewesen / und zurückgelassen wordẽ / durch den Gen. Profosen auß der Stadt auf der Pilßner Landstrassen / allwo in der Gegend vorigen Tags commandirte Regimenter sich auch in dem Felde befunden / zur Richtstatt hinauß geführet / und zur destinirten Execution dargestellt worden / darauff dann der General-Profos die Vollziehung dessen / was über sie ergehen sollen / dem Freymann anbefohlen / welches er dann auch alsobalden zu Werck gesetzet. Und der gemeinen Reuter erstlich 10. der Wachtmeister welcher in der Flucht an eines Cornetten Stelle die Standarten geführet / alle mit dem Strang an die Bäume gebunden / uñ also vom Leben zum Tod hingerichtet.

Die Rittmeister aber / alldieweiln sie von deß Herrn Generalissimi Hoch-Ertz-Fürstlichen Durchleuchtigkeit dessen deß Scharffrichters Händen befreyet / und durch ehrliche waffen möchten sterben / auß Gnaden erhalten / so seynd deren zween auff ihr Ansuchen von denen zur Wacht commandirten Tragonern Kriegsgewöhnlicher Manier nach harquebusirt / und also jeder durch einen eintzigen Schuß erlegt / die übrige aber als noch ein Rittmeister / ein Lieutenant / wie dann 2. Cornetten und ein Wachtmeister seynd darum / daß sie vor diesem in andern abgelauffenen Feldzügen sich unterschiedlicher Mannlicher Thaten unterfangen / und sonsten viel guter Dienst præstiret haben / auff viel hoher so General / als anderer Officirer beschehene Vorbitt von deß Herrn Generalissimi Durchl. perdonniret / und der Capitain-Lieutenant sonderlicher Ursachen zurück gehalten worden / deßwegen ihr keiner von dem Freymann berühret / von der Richtstatt wider zurück / und nachdeme der Gen. Auditor ihnen nachgehends allernächst der Stadt den Unterschied deß jenigen Todes / welcher vor dem Feind in deß Herrn Diensten wird erworben / und dann dem jenigen / welcher dieser gestalt durch den Rigor der justitia erfolgt / remonstrirt und zu Gemüth geführet / bald auch darauff die erhaltene Gnaden ihnen intimirt und darvor in höchster Demuth gedancket / seynd also wieder in die Stadt zurück gelassen / und hat damit das Madloische Regiment / wie es wol verdienet / seine gehörende Straff erhalten“.[12]

Allerdings gibt es noch am 24.3.1643 die Anfrage Johann Georgs I. von Sachsen bei W. E. von Lobkowitz, ob der ehemalige Obrist Madlo seine Unschuld bezeugen konnte.[13]

Im Juni 1643 berichtete der Obrist Johann Gottfried Freiherr von und zum Jungen Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt über die Hinrichtung Madlos und Defores [de Fours] in Prag.[14] Das „Theatrum Europaeum“ hält fest: „Welcher massen im Monat Novembr. An: 1642: das Käyserl. Madloische Regiment / darumb daß es bey jüngstem Leipziger Treffen benebenst ihrem Obristen / nicht Stand gehalten / zu Rockezan in Böhmen zu verdienter Straff gezogen worden / dessen ist von andern für diesem gedacht worden. Hierauff ist erfolgt / daß Mittwochens am 10. dieses [Juni; BW] die beyde Obristen Madlo und de Four / welche / seither besagtem Treffen / zu Prag in Hafften gesessen / daselbst gleichfalls belohnt / vnd beyde für dem Rathauß enthauptet worden / worbey ein Käyserl. Regim. zu Fuß / benebenst zwo Fahnen von der Bürgerschafft gehalten / biß die Execution vollnzogen worden“.[15]

Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg notiert in seinem 1647 neu aufgelegten „Florus“: „Es seynd auch in diesem Monat die beyde Keyserliche Obristen / Madlo und de Four, darumb daß sie bey jüngstem Leipziger Treffen nicht Stand gehalten hatten / zu Prag vor dem Rathauß enthauptet worden / wobey 1. Keyserisch Regiment zu Fuß / benebens zwo Fahnen von der Bürgerschafft gehalten / biß die Execution vollzogen“.[16]

[1] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.

[2] Steuerwald [Kr. Hildesheim]; HHSD II, S. 443.

[3] Barnten, Dorf in der Gemeinde Nordstemmen [LK Hildesheim].

[4] Calenberg [Kr. Springe]; HHSD II, S. 91ff.

[5] SCHLOTTER, Acta, S. 44.

[6] Breitenfeld [Kr. Leipzig]; HHSD VIII, S. 38f.

[7] Rokytzan [Rokycany]; HHSBöhm, S. 522f.

[8] UB Augsburg Historische Flugschriften 02/IV.13.4.186 angeb. 23: Außführliche Relation Was massen und Gestalt Ihr Hochfürstl. Ertzhertzog Durchl. als Generalissimus der Röm. Käy. Maj. die Execution mit dem in der Leipziger Schlacht feldflüchtigen Madloischen Regiment und dessen Officirern zu Rockezan inn Böhmen hat fürnehmen lassen. Prag 1643.

[9] Rokytzan [Rokycany], HHSBöhm, S. 522f.

[10] RUDERT, Kämpfe, S. 163.

[11] ZEDLER, Johann Heinrich, Grosses vollständiges Universal-Lexikon Bd. 44, Leipzig/Halle 1745, in: Der Schwed‘ ist im Land !, S. 82.

[12] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 891ff.

[13] Badura; Kočí, Der große Kampf, Nr. 1432: A. v. Sebotendorf an W. E. v. Lobkowitz, 1643 III 24.

[14] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 348.

[15] THEATRUM EUROPAEUM 5., S. 95.

[16] WASSENBERG, Florus, S. 524.

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