Maas, N

Maas, N; Obristleutnant [ – ] Maas stand als Obristleutnant in kurbayerischen Diensten.

Maximilian I. von Bayern erteilte am 12.8.1631 dem Heidelberger[1] Statthalter Heinrich von Metternich den Befehl, den Hauptmann Boudart und seinen Rädelsführern den Prozess zu machen und das Urteil vor der Vollstreckung nach München zu übersenden. Vor Einlangung dieses Befehls hatte Metternich aber Boudart und Konsorten auf den Wunsch des Obristleutnants Maas hin dem Regiment überstellt. Maas schickte Boudart auf Werbung aus. Obwohl Metternich Maas die Wiedereinlieferung Boudarts mehrmals unter heftigen Drohungen befahl, erfolgte diese nicht mehr bis zum Aufbruch des Regiments, vor dem Maas dem Statthalter versprechen musste, Boudart zur Hand zu bringen und den Kriegsgerichtsprozess über diesen ergehen zu lassen. Der mitarrestierte Leutnant und Feldwebel wurden aus der Haft entlassen und in Dienst angenommen, nachdem Zeugenaussagen erwiesen hatten, dass sie nur auf Boudarts Befehl gehandelt hatten. Maximilian erteilte am 9.9. die Anweisung, die Hinterlassenschaft Boudarts zu Geld zu machen, womit die beim Tumult in Eppingen[2] Betroffenen entschädigt werden sollten.[3] Die Disziplin im Regiment Maas hatte sich noch verschlechtert, als im August der in Wiesloch[4] liegende Major des Regiments seinen Dienst quittiert hatte und daraufhin 67 Soldaten von dessen Kompanie ausgerissen waren, als Maas sie in seine Leibkompanie aufnehmen wollte.[5] Nach dem Abzug des Regiments kamen noch ca. 300 weitere Rekruten Maas‘ am Rhein gegenüber von Mannheim[6] an, wo sie der spanische Gubernator von Frankenthal[7] umringte und 200 davon in spanische Dienste zwang, weil die Offiziere des Regiments Maas ihm von seinem Regiment mindestens ebenso viele Soldaten abgeworben hatten. Auf Befehl Maximilians schickte Metternich daraufhin seinen Leutnant zum Gubernator und erreichte die Herausgabe der Soldaten, die wie ihre Kameraden sofort zur Liga-Armee geschickt wurden.[8]

[1] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.

[2] Eppingen [LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 184f.

[3] MAIER, Unterpfalz, S. 503, Anm. 91.

[4] Wiesloch [Rhein-Neckar-Kr.]; HHSD VI, S. 886f.

[5] MAIER, Unterpfalz, S. 504, Anm. 98.

[6] Mannheim; HHSD VI, S. 501ff.

[7] Frankenthal; HHSD V, S. 100ff.

[8] MAIER, Unterpfalz, S. 504, Anm. 100.

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