Ley, N

Ley, N; Obristleutnant [ – ] Ley stand wahrscheinlich als Obristleutnant im Regiment Gil de Haes, als er sich am 3.12.1642 in Schweinfurt[1] einquartierte.[2] Im Januar 1643 zog er mit seinen Soldaten wieder ab.[3]

„In Meiningen[4] war seit dem 24. Juni [1645 a. St.; BW] Oberstleutnant Ley vom Regiment des Obersten Lucas Spick [Spieck; BW], der selbst am 5. August daselbst sein Quartier nahm, Kommandant.

Überdies verlangte Spick ausgerechnet zu Weihnachten 20 Fröner[5] aus dem Amt Salzungen[6] zum Eisbrechen in den Gräben der Festung Meiningen. Dieselben sollten sich, mit Nahrung für drei Tage versehen, in Meiningen einfinden und nach 3Tagen abgelöst werden. Auch hier legte sich Herzog Ernst[7] wieder ins Mittel. Er schrieb an Spick und bat, mit Rücksicht auf die Feiertage und die herrschende grimmige Kälte, von seiner Forderung abzustehen; dem Amtmann in Salzungen, Wilhelm Schröter, empfahl er jedoch, die verlangten Leute, falls seine Vermittlung nichts hülfe, abzuschicken, ihnen jedoch dringend anzuraten, unterwegs unter Vorschützung völliger Ermattung wieder umzukehren. So weit kam es jedoch nicht, da Spick erklärte, daß seine Soldaten gegen 20 Rthlr. diese Arbeit verrichten würden. Diese Summe ist dann ebenfalls gezahlt worden“.[8]

[1] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[2] HAHN, Chronik 3. Theil, S. 562f.

[3] HAHN, Chronik 3. Theil, S. 567.

[4] Meiningen [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[5] Fron: alle Dienste, die unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt zu leisten sind, hier: Zwangsarbeit auf der Schanze, die von Soldaten wie Bürgern gleichermaßen verachtet wurde und der sich Bürger auch durch Flucht entzogen, da normalerweise nur sogenannte Schanzgräber, gemeine Soldaten, Lager-Prostituierte, Gefangene oder verurteilte Straftäter zu diesen Arbeiten herangezogen wurden.

[6] [Bad] Salzungen [Wartburgkreis]; HHSD IX, S. 36ff.

[7] Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg, der Fromme [25.12.1601 Altenburg – 26.3.1675 Gotha]. Vgl. JACOBSEN; RUGE, Hans-Jörg (Hg.), Ernst der Fromme.

[8] TENNER, Salzungen, S. 146f.

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