Lentersheim, Johann Friedrich von

Lentersheim, Johann Friedrich von; Offizier [7.12.1612 – 1679] Johann Friedrich von Lentersheim war ein lutherischer Gutsbesitzersohn aus Obersteinbach bei Neustadt/Aisch.[1] Im Mai 1631 trat er ins kaiserliche Regiment Wolf Adam von Steinau ein. Am 6.9.1636 wurde er nach eigener Darstellung mit Sperreuter zusammen von schwedischen Truppen gefangen genommen und am 14.11.1636 durch Sperreuter wieder ausgelöst. Danach gab er seine „kriegerische“ Laufbahn wieder auf und zog sich auf seine Güter zurück.[2]

In seinen Tagebuchaufzeichnungen heißt es: „Den 14. May [1631; BW] nach deme Ich mich Vorhero bey dem Steinauischen Regiment zu Capitain Leutenand Hanß Valtin Truchseß versprochen mit zweyen pferden under die Leib Compagni zu reiten für Ein Reuter“.[3]

Lentersheim, ein Verwandter Sperreuters, erinnert sich: „Den 18. Juny [1636] von Windtsheim[4] nach Anspach[5] von dar mit dem HE. General von Sper Reuth zur Kayserl. Armada. Den 4. Septembris. Lemgo.[6] Den 6. daselbst von den Schwedischen mit HE. General gefangen und nach Minden[7] an der Weser geführt. Den 14. Novembris. Als HE. General mich rantzionirt wider durch Gottes gnade von dar abgereist nach Bergen“.[8]

„Den Anschein eines militärischen Unternehmens hatte wenigstens einigermaßen ein Überfall von Lemgo. Diese Stadt war im August zum zweiten Mal von Generalmajor Speerreuter besetzt worden. Am 9. September [1636] erhielt er von Feldmarschall Götz den Befehl zum Abzuge, wollte aber zum Unglück für ihn selbst und die Stadt nicht eher abmarschieren, als bis er die völlige Löhnung erhalten hatte. Am 12. September morgens 3 Uhr stiegen nun aus Minden abgeschickte Truppen heimlich die Wälle und bemächtigten sich der Stadt. Die ihnen entgegenkommenden Bürger hielten sie teils durch gütliche, teil durch drohende Worte von jedem Widerstande ab, überfielen dann aber nicht nur die Soldaten, sondern auch die Bürger und plünderten die ganze Stadt, die gräflichen und privilegierten Häuser nicht ausgenommen, so aus, daß nichts an Vorrat übrig blieb. Einige Bürger wurden dabei getötet, andere schwer verwundet. Sogar die Toten, deren gerade viele unbegraben in den Särgen lagen, da die Pest in der Stadt herrschte und die Hälfte der Einwohner daran krank lag, sollen herausgeworfen sein, um bei ihnen Geld und Kleinodien zu suchen. Zwei Bürgermeister wurden gefangen nach Minden geführt und dort so lange festgehalten, bis die von der Stadt verlangte Kontribution bezahlt wäre. Nach einem kläglichen Schreiben des Bürgermeisters Heinrich Grote aus dem Gefängnis zu Minden betrug dieselbe nicht weniger als 10 000 Tlr.; man wird aber wohl schließlich, wie gewöhnlich, etwas nachgelassen haben. Der ebenfalls gefangene Generalmajor Speerreuter scheint sich obendrein beim Kaiser über die Lemgoer beklagt und von ihnen die Zurückerstattung seines Lösegeldes verlangt zu haben. Der lippische Agent in Wien wurde daher beauftragt, die Unschuld der Lemgoer darzutun mit dem Hinweis darauf, daß sie selbst ganz ausgeplündert wären und daß Speerreuter sich auch durchaus nicht zu beklagen hätte, da er mit seinen Truppen dem Lande bereits mehr als 100 000 Tlr. gekostet habe“.[9] „In Lemgo, Grafschaft Lippe, wurden Sperreuter und 300 Mann durch Verrat der dortigen Bürgerschaft von Schweden unter General von Cratzenstein gefangen genommen, nach der Festung Minden gebracht und sechs Monate im Arrest behalten, bis er gegen ein Lösegeld von 17 500 Talern wieder freigelassen wurde. v. Soden sagt, er habe sich selbst ranzioniert, sagt aber nicht, woher das Geld kam“.[10]

[1] Neustadt a. d. Aisch; HHSD VII,  S. 512f.

[2] DANNHEIMER, Tagebuchaufzeichnungen, S. 2f.; KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151.

[3] DANNHEIMER, Tagebuchaufzeichnungen, S. 2f.

[4] Bad Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.

[5] Ansbach; HHSD VII, S. 26ff.

[6] Lemgo [LK Lemgo]; HHSD III, S. 452ff.

[7] Minden [LK Minden]; HHSD III, S. 517ff.

[8] DANNHEIMER, Tagebuchaufzeichnungen, S. 2f.; Bergen [Kr. Celle]; HHSD II, S. 41. ?

[9] STEGMANN, Lippe, S. 110f.

[10] LEISTIKOW, Sperreuter, S. 36.

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