Kapoun [Cappaun, Cappun, Cappern] ze Svojkova, Jacob

Kapoun [Cappaun, Cappun, Cappern] ze Svojkova, Jacob; Hofbeamter [ – ] Kapoun, der angeblich von Rügen[1] stammte[2] und zuvor als dänischer Generalkriegskommissar[3] amtiert hatte, stand als Hofbeamter und Obrist (?)[4] in königlich-schwedischen Diensten, als er der Verschwörung gegen den schwedischen Feldmarschall Johan Banér[5] beschuldigt wurde.

Anscheinend war Kapoun 1635 zusammen mit seinem Bruder Albrecht[6]  in einen Attentatsversuch auf den schwedischen Banér verwickelt. Der Hildesheimer[7] Arzt und Chronist Dr. Jordan hält in seinem Tagebuch unter dem 17./27.4.1635 fest: „Heut haben etzliche Calvinistische Räthe, worunter D. Stalman[8] und 2 Gebrüdere Cappaunen gewesen, deren Schwedischen Feldmarschalk Bremer [Banér ! BW] den Walnsteinischen Process machen wollen, worüber die beiden Brüder sollen ertappt worden sein“.[9] „Am 13. April 1635 findet sich der Oberst Erasmus Platow[10] in Baners Hauptquartier auf Schloß Egeln[11] ein und bittet um ein Gespräch unter vier Augen. Hierbei teilt er ihm mit, daß eine Meuterei[12] im Gange sei und daß die Verschwörer sich der Person Baners bemächtigen wollen. Die Intrige ist nicht in allen Einzelheiten klar, aber jedenfalls geht etwas vor. Die Verschwörer sind in untergeordneter Stellung und handeln offenbar im Auftrag hochgestellter Persönlichkeiten. Als Ursache für das Komplott wird angegeben, daß Baner der Anlaß zu Zersplitterungen und zur Uneinigkeit auf beiden Seiten sei und daß er deshalb unschädlich gemacht werden müsse. Über die Art des beabsichtigten Handstreichs bestehen verschiedene Lesarten, die teilweise recht phantastisch klingen. Einmal heißt es, die Verschworenen wollten sich mit Gewalt Zutritt zu Baners Wohnung verschaffen, dann wieder, Baner solle auf einem Spazierritt erschossen werden, oder auch, die Stadt Egeln solle angezündet und Baner im herrschenden Wirrwarr gefangengenommen werden.

Baner und die ihm nahestehenden Männer wissen nicht recht, was sie von all dem halten sollen. Man erinnert sich, daß schon früher Gerüchte in den Soldatenquartieren umliefen und daß von merkwürdigen Spukphänomenen die Rede war, die Schlimmes für den Feldmarschall bedeuten sollten. Jedenfalls beschließt Baner, die Sache zu untersuchen. Sobald die Verschworenen hiervon Witterung bekommen, fliehen sie nach allen Himmelsrichtungen auseinander. Nach langer Klapperjagd[13] glückt es, einen der Hauptverschworenen, den früheren Hofrat im schwedischen Dienst Johan Stallman, zu fassen. Er versucht, im Gefängnis Selbstmord zu begehen, wird aber daran gehindert, und das Prozeßverfahren gegen ihn wird eingeleitet. Eben soll das Urteil fallen, als es Stallman gelingt, zu fliehen und so dem Galgen, der ihn erwartet, zu entgehen. Damit verläuft die Geschichte im Sande Was hinter dem Komplott steckt, ist schwer zu sagen. Vielleicht wollen Schwedens Gegner in Deutschland durch einen Handstreich gegen Baner die Machtstellung Schwedens just in dem Augenblick, da Oxenstierna[14] in Frankfurt[15] ist und nicht eingreifen kann, untergraben. Nur ein Jahr früher ist Wallenstein[16] aus ähnlichen Gründen und unter geheimnisvollen Umständen aus dem Wege geräumt. Die Prophezeiungen um Wallenstein und die Spukphänomene um Baner können aus derselben Quelle stammen. In einer Zeit die so wenig nach Leben und Tod fragt, wirkt ein Geschehnis wie Wallensteins Ermordung ansteckend. Für eine Handvoll Dukaten kann man jederzeit ein paar gewissenlose Gesellen anwerben, die einen unbequemen Gegner aus dem Hinterhalt erledigen“.[17]

Baner selbst schrieb am 21.4.1635 an Georg von Braunschweig-Lüneburg:[18] „Sonsten kann ich E. F. G. ich hiermit demütig nicht verhalten, wie dass sich dieser Tage eine gantze unvermutliche große conspiration und martenation etzlicher unruhiger undt vermessener gesellen, mich erstlich undt zwar in weniger Zeit nach freventlicher undt gewaltthätiger Weise übr eine seite zu bringen, auch dem Hrn. Reichß-Canzler, so balt er sich dieser ortten etwas genähert, ein gleichmässiges widerfahren zu lassen, durch leichtfertige practicen sich äußerst verkehret, undt bearbeitet, hier zu Lande endecket, und wunderbahrlicher weise offenbahret, indem der Oberst Plato, welcher von den beiden rädelsführern, alß Johann Stalman undt Jacob Cappern zum Executoren bestellet werden sollen, aus Gottes des Allmächtigen gerechtesten und allein weisen willen, sich darzu nicht accomodieren wollen, sondern diese verrätherei selbsten angegeben. Wie dan aus denen darbei sich ereigneten unterschiedlichen weit aussehenden circumstantien solches verräterisches beginnen, da er seine endtschaft erreicht haben würde, dem ganzen Evangelischen Wesen högst nachtheilig undt gefährlich würde gewesen seyn, Also zweiffelt man nicht, E. F. G. werden auch solches zum högsten abhorriren. Undt will mir nun dieserwegen anders nicht gebühren, den E. F. G. solches dehmütig hierdurch zu notificiren undt in Demütigkeit zu bitten, derselbe gnedig geruhen wolte, weil obgedachter Johan Stalman undt Jacob Cappern flüchtig, undt vielleicht durch E. F. G. quartier undt Landen passieren mögten, überall die nöthige Verordnung thun zu lassen, ob sie etwa an einigen ortt erforschet undt vest genommen werden könten, undt versichern E. F. G. sich gnedig, daß solche pratiquen dermassen gefehrlich gewesen, daß es sie zwar wegen meiner person in geringe consideration zu nehmen, hdoch dieser Armee ja dem ganzen Evangelischen Wesen ein über die maaßen großes Unheil dadurch zugewachsen seyn würde“.[19]

Der Hildesheimer[20] Chronist, Arzt und Ratsherr Dr. Jordan notiert allerdings in seinem Tagebuch unter dem 17./27.4.1635: „Heut haben etzliche Calvinische Räthe, worunter D. Stalman und 2 Gebrüdere Cappaunen gewesen, deren Schwedischen Feldmarschalk Bremer [Banér; BW] den Walnsteinischen Process machen wollen, worüber die beiden Brüder sollen ertappt worden sein“. [21]

Der schwedische Historiker Englund meint dazu: „Im April [1635; BW] wurde eine Verschwörung unter einer Gruppe deutscher Offiziere aufdeckt, die darauf abzielte, den Befehlshaber des Heeres, Johan Banér, zu entführen oder zu ermorden. (Es war geplant, das Tor von Banérs Schloß, Egeln, mit einer Petarde[22] aufzusprengen und dann einige hundert Reiter hineinzuschicken, um ihn, seinen Kriegsrat und seine Feldkanzlei zu ergreifen.) In den Quartieren der Truppen kursierte der Rückrufbrief des Kaisers ganz offen; darin wurden alle Deutschen, die in feindlichen Dienst getreten waren, aufgefordert, sich ein für allemal beim eigenen Heer des Reichs einzustellen, ansonsten drohten Konfiskation und Todesstrafe. Gleichzeitig winkte ein lächelnder Kurfürst von Sachsen mit voller Amnestie sowie Bezahlung und guten Quartieren für jene, die überlaufen und lieber unter seinen Fahnen dienen wollten. Die Lage war zeitweilig überaus bedrohlich. Bei einer Gelegenheit mußte man Axel Oxenstierna – der nach all den Rückschlägen körperlich wie geistig ausgelaugt war – heimlich im Schutz der Nacht mit Hilfe loyaler Livländer vor der unberechenbaren Soldateska in Sicherheit bringen. Nur mit Mühe und Not entging die schwedische Führung einer allgemeinen Meuterei“.[23] Kurz nach dieser Affäre soll Kapoun in kaiserliche Dienste getreten sein.

In einer Liste von 1637 (?) wird ein „Cappun“ erwähnt, der 9 Kompanien Kavallerie zu 400 Mann mit den Untergestoßenen führte.[24]

[1] Rügen [Mecklenburg-Vorpommern].

[2] WEIGEL; KÖHLER, Album von Autographen, S. 114.

[3] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[4] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[5] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[6] Albrecht Vejkart Freiherr v. Kapoun [Kappaun, Kapaun, Koppaun, Capaun, Cappaun, Compaun, Cospaun, Copaun, Copan] ze Svojkova [Soyhau, Schogkau, Svojkau] [1609-1664], kaiserlicher Obrist.

[7] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[8] Johan Stalman [Stahlmann, Stallman] [1577-1635 ? oder um 1640], schwedischer Hof- u. Kriegsrat.

[9] SCHLOTTER, Acta, S. 237. Vgl. a. „Dero Königlichen Majestät und Reiche Schweden / wie auch der Evangelischen Stände in Teutschland respective Rath / General und Feldmarschalck Johann Baner auff Müllhammer Werder Ritter. Fugen allen und jeden Hohen und nieder Standes … also jedermänniglich zuwissen / welcher gestalt Johann Stalman so sich nennet den Eltern / hiebevorn in diesen beyden Ertz- und Stifftern Magdeburg und Halberstadt verordneter Cantzler und Königl. Schwedischer Kriegsrath / und Jacob Kappaun aus dem Fürstenthumb Rügen bürtig … eine Conjuration und schändliche Verrätherey / wider dero Königlichen Majestät und Reiche Schweden Rath / Cantzler … Herrn Axel Ochsenstirn … wie auch der Evangelischen Stände in Teutschland respective Rath … Herrn Johann Baner auff Mülhammer und Werder Ritter [et]c. Und dessen unterhabende … Armee anzuspinnen … zuverfolgen und zubestraffen … Wollen demnach … dich Johann Stalman … und Jacob Kappaun hiermit und Krafft dieses zum … drittenmahl … vorgeladen haben … den 25 nechstkommenden Monats Mäy … allhier in der Stadt Magdeburg auff dem Capitelhause zu rechter früher tages zeit in Person … erscheinet … : Geschehen Magdeburg am 23 Aprilis Anno 1635. …1635 [VD17 27:718235D].

b. BANÉR, Johan, Dero Königl: Mayt: und Reiche Schweden … General Feldtmarschall Johan Baner uff Mühlhammer … Fügen allen und Jeden … zuwissen / welcher gestalt Johann Stalman / so sich nennet den Eltern / hiebevorn in diesen beyden Ertz: und Stifftern Magdeburg und Halberstadt verordneter Cantzler und Königl. Schwedischer KriegsRath / und Jacob Kappaun … beyde Königl. Ministri … zu declariren / zu verfolgen und zu bestraffen … : Geschehen Magdeburg am 23. Aprilis Anno 1635. … 1635 [VD17 3:627528H]. Auch im THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 393.

c. BANÉR, Johan, Citation, und Bericht Wie D. Johann Stalmann der Elter / der beyden Ertz- und Stiffter Magdeburg und Halberstadt / gewesener Cantzler und Königl. Schwedischer KriegsRaht / etc. und Jacob Kappaun wegen ihrer vorgehabten Verrähterey den 25. Maii zu Magdeburg zuerscheinen citiret worden, 1635 [VD17 3:626591W].

[10] Erasmus Freiherr v. Platen-Hallermund [Platow, Platho] [5.3.1590 Granskevitz auf Rügen-15.3.1663 Erxleben], schwedischer Obrist.

[11] Egeln [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 98f.

[12] Meuterei, meutination, meutation: Meuterei. Meutereien waren schon kurz vor dem eigentlichen Dreißigjährigen Krieg eine ständige Begleiterscheinung innerhalb der Heere. Der hessen-kasselische Obrist Widmarckter schildert die z. T. drakonische Niederschlagung mehrerer Meutereien (1617) in Frankreich; GRÄF, Söldnerleben, S. 116f.: „20. Hatt Brearts Compagnia im Furüberzihen für Grand [ bei Sauvigny; BW] meinem Quartir meutiniren wollen, aber durch meine Gegenwart abgeschreckt worden. 21. Montaults Compagnia so auß Anregung Brearts Soldaten meutiniren wollen. Darzu ich kommen und zum Theill mitt harten, zum Theill mitt gutten Worten zu Frieden gesprochen. Darauf ihn Brearts und Effern Quartir geritten, die Soldaten fur mich gefordert, ihnen Fehler verwiesen und nach vorhergangener Demütigung, verzihen und also an dem Ort diese beyden Mutinationen gestillet. Alß ich aber von dannen in mein Quartir nach Andelot reitten wollen, treffe ich hart fur Brearts Quartir im freien Földe deß Obristen Fendlein in Schlachtordnung ahn, so gleichfallß meutiniren wollen. [fol. 204v] Auf welche ich so balde mitt bloßem Degen geeilet, in die Schlachtordnung geritten und manchen gutten Streich fließen laaßen und die Anfänger dieser Meutination begehret, deren sie mir auch endlich 2 volgen lassen. Hab solche dem Provos gelieffert und befohlen, mitt ihnen nach dem Quartir Andelot zu eylen, dahin ich mich gleichfalß verfüget. Beyde arme Sünder von dem Flecken führen lassen und, weill damals mein Scharfrichter entlauffen, dem einen dass Leben geschenkt, wofern er den andern erwürgete. So er acceptiret, sich an seinen Gesellen gemacht und nach großem Wiederstand sein Meister worden, auf der Erde erwürget und volgents stranguliret. Den toden Cörper hab ich ahn einen Hügell setzen und einen Brieff Meutinirer an die Brust hefften lassen, damit er von den Soldaten und Regiment gesehen wurde“. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt  hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“. LAHRKAMP, Werth, S. 71f.: „Aber auch Werths Reiterregimenter litten Not und wurden schwierig; ein Symptom war, daß am 8. März [1637; BW] im Regiment Gayling [von Altheim] eine ernsthafte Meuterei ausbrach. Die Reiter lagen in Quartieren im Amte Ahrweiler, in Bodendorf und um Breisig. Der Tumult entstand in der Kompanie des Rittmeisters Ley, der einen Plünderer hatte verhaften lassen. Seine Kameraden rotteten sich zusammen und suchten ihn mit Gewalt zu befreien. Als der Regimentsführer, der Obristleutnant von Cronenburg, der für den verwundeten Gayling das Kommando führte, energisch einschritt und einen Reiter insultierte, wurde er mit etlichen Schüssen niedergestreckt. Seine Leibkompanie geriet mit den Meuterern ins Feuergefecht, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gab. Am 12. März umstellten Reiter der Regimenter Werth und Lothringen, die eiligst aufgeboten waren, mit 600 Musketieren das meuternde Regiment. Mit Strenge wurde durchgegriffen: sechs Reiter wurden im Angesicht ihrer entwaffneten Kameraden gehenkt; einer sprang aus Verzweiflung in den Rhein und ertrank, sechs wurden arretiert. Vorher waren bereits fünf Mann gefallen, drei weitere desertiert.“ Vgl. auch die Schilderung einer Meuterei und ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Wolf von der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222f.  Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 563ff., über die Meuterei französischer Truppen in Breisach (März 1644) wegen des seit 8 Monaten ausgebliebenen Solds. Johann Heinrich (Freiherr) von Bartels ist bekannt geworden durch den hart bestraften Aufruhr in seinem Regiment im Winter 1648/49 in Hilpoltstein. Nach Grimmelshausens Darstellung, der 19 Hinrichtungen erwähnt, waren La Pierre und Elter, unter dem Grimmelshausen Regimentsschreiber war, mit der Niederschlagung der Meuterei beauftragt; KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212. Einer der Meuterer ging als „Oliver“ durch Grimmelshausen in die Literatur ein. Das Dragonerregiment Bartels hatte 1647 übrigens nur einen Ausländeranteil von 9, 6 %; KAPSER, Militärorganisation, S. 67; bzw. S. 64ff. Das THEATRUM EUROPAEUM Bd. 6, S. 778, berichtet: „Bey vorhabender Exauctoration / hat sich unterdeß Herrn Obristen Barthels Tragoner-Regiment (so vor diesem Herr Obrister Creutz gehabt / und in der Abdanckung nicht begriffen) als welches mit der 3. Monatlichen Bezahlung nicht zu frieden seyn wollen / ein unvermutheter Auffstand ereygnet / daß der Obrist und Obrister Lieutenant von ihnen entreitten müssen; darauff die Rebellen sich in das Schloß Hilpoldstein retiriret: Weilen nun des Herrn Generals und Feldmarschallen von Enckefort [Adrian v. Enckevort (1603-1663); BW] Excell. in continenti etliche hundert Mann zu Roß und Fuß auff sie außcommandirt / diese auch das Schloß umbsetzt / und Stücke auffgeführt, haben sich die Empörte Mittwochs den .. April gutwillig ergeben. Darauff hat man das Regiment im freyen Feld zusammen geführt / disarmirt / von newem schweren / etliche Rädelsführer gefangen nehmen und aufhencken lassen. Als solches geschehen / ist mehrgedachtes Tragoner-Regiment / biß auff weitere Ordre / hinwiederumb auß einander gelegt / und folgenden Freytags das commandirte Volck nach Amberg / auch in andere dero Quartiere zurück gezogen. Sonsten ist unterm Dato 22. Aprilis st: vet. Nachricht eingelangt / daß / nach dem die Rebellen von mehrbenanntem Barthlischen Tragoner-Regiment durch Gewalt wiederumb zum Gehorsamb gebracht / geviertheilt / 14. Reuter / theils gehenckt und enthauptet / viel unredlich gemacht / und ohne Abschied fortweg gejagt worden“. Im „Springinsfeld“ (KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212f.), heißt es: „Unter währendem Stillstand wurde unser Regiment nach Hilpoldstein, Heideck und selbiger Orten herum gelegt, da sich ein artliches Spiel unter uns zugetragen. Denn es fand sich ein Korporal, der wollte Obrister sein, nicht weiß ich, was ihn für eine Narrheit dazu angetrieben; ein Musterschreiber, so allererst aus der Schul entlaufen, war sein Secretarius, und also hatten auch andere von seinen Kreaturen andere Officia und Ämter; viel neigten sich zu ihm, sonderlich junge ohnerfahrne Leut, und jagten die höchsten Offizier zum Teil von sich, oder nahmen ihnen sonst ihr Kommando und billige Gewalt; meinesgleichen aber von Unteroffizieren ließen sie gleichwohl gleichsam wie neutrale Leut in ihren Quartieren noch passieren; und sie hätten auch ein Großes ausgerichtet, wenn ihr Vorhaben zu einer anderen Zeit, nämlich in Kriegsnöten, wenn der Feind in der Nähe, und man unserer beiseits nötig gewesen, ins Werk gesetzt worden wäre; denn unser Regiment war damals eins von den stärksten und vermochte eitel geübte, wohlmontierte Soldaten, die entweder alt und erfahren, oder junge Wagehälse waren, welche alle gleichsam im Krieg auferzogen worden; als dieser von seiner Torheit auf gütlichs Ermahnen nicht abstehen wollte, kam Lapier und der Obriste Elter mit kommandierten Völkern, welche zu Hilpoldstein ohne alle Mühe und Blutvergießen Meister wurden, den neuen Obristen vierteilen, oder besser zu sagen, fünfteilen (denn der Kopf kam auch sonder) und an vier Straßen auf Räder legen, 18 ansehnliche Kerl aber von seinen Prinzipal-Anhängern zum Teil köpfen, und zum Teil an ihre allerbesten Hälse aufhängen, dem Regiment aber die Musketen abnehmen, und uns alle auf ein neues dem Feldherrn wieder schwören ließen“. Vgl. auch die Meuterei im Regiment Steinecker in Schweinfurt (1649); BECK, Geschichte der Verschwörung; => Christoph v. Steinaecker [Steinecker] [1612-1671]. „Das blutigste Schauspiel dieser Art aber, welches 14 Tage lang die Umgebung mit neuen Kriegsunruhen ängstigte, spielte sich im Juli 1650 in Anhalt ab. Durch unklare Nachrichten über die Absichten der Schweden aufgebracht, nahmen die unter dem Befehle des Oberst-Lieutenants Israel Isaaksohn, welcher als ein habsüchtiger und roher Mensch bekannt war, hier einquartierten Reiter ihre Offiziere plötzlich gefangen und forderten stürmisch Sold und Abschied. Nur mit genauer Not entging Isaaksohn dem Tode; da er nachwies, dass der das nötige Geld zur Ablöhnung noch nicht zur Hand habe, wurde er entlassen unter der Bedingung, dass er ihnen dasselbe in Erfurt verschaffe. Er begab sich aber sofort zu den Truppen, welche mittlerweile von Süden zur Unterdrückung der Rebellion in Bewegung gesetzt waren, liess die Aufrührer, deren Anzahl noch etwa 450 Mann betrug, umzingeln und an 33 Rädelsführern trotz seines gegebenen Wortes und trotz des Wehegeschreis der Soldatenweiber erbarmungslos das Todesurteil vollstrecken“. LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 188f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36.

[13] Klapperjagd: „treibjagd, bei der klappern zum treiben des wildes in das garn gebraucht werden“ [DWB].

[14] Axel Gustafsson Oxenstierna [Ochsenstern, Oxenstern] Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Oxenstierna gehörte einem der ältesten Adelsgeschlechter Schwedens an. Nach dem Studium des Staatsrechts u. der Theologie in Rostock, Wittenberg u. Jena im Spätsommer 1604 Eintritt in den Staatsdienst bei Karl IX. v. Schweden, Ende 1605 Ernennung zum entlohnten Staatsbeamten, am 10.10.1606 Abreise als Sondergesandter nach Mecklenburg, am 18.3.1607 Rückkehr nach Stockholm, Juni 1609 Ernennung zum Reichsrat, am 6.1.1612 zum Reichskanzler Gustav II. Adolfs v. Schweden, Ende Oktober 1626 zum Generalgouverneur Schwedens in Preußen. Oxenstierna trat für eine umfassende Mitverantwortung des Adels ein, die allerdings nur durch ein starkes Königtum gesichert war. Er wandelte den Reichsrat von einem nur vorübergehend eingeberufenen Gremium zur ständigen Regierung um, die unter seinem Einfluss die Politik Gustav II. Adolfs zumeist unterstützte. Auch der Reichstag, die Versammlung der Stände, wurde v. Oxenstierna reformiert. Er sicherte den Einfluss des Königs u. des Adels gegenüber der Bauernschaft, die durch immer neue Steuern diese neue Politik finanzieren musste. 1629 konnte er mit Polen den Frieden v. Altmark abschliessen, der Schwedens Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg erst ermöglichte. Nach dem Sieg bei Breitenfeld wurde Oxenstierna Bevollmächtigter der schwedischen Krone am Rhein, am 22.1.1632 kam er in Frankfurt am Main am Hofe Gustav II. Adolfs an. Am 5.12.1632 übermittelte Oxenstierna die neue „Regierungsform“ Schwedens an den Reichsrat, am 12.1.1633 wurde er bevollmächtigter Legat Schwedens im Heiligen Römischen Reich und Befehlshaber der dort stationierten Heere Schwedens, am 14.3.1633 Mitglied der Vormundschaftsregierung Königin Christinas, April 1633 Direktor des Heilbronner Bundes. Am 29.7.1634 bestätigte der schwedische Reichstag die neue „Regierungsform“. Nach der Schlacht bei Nördlingen löste sich der Heilbronner Bund wieder auf, was im April 1635 zu dem Treffen Oxenstiernas mit Richelieu in Compiègne führte. 1636 wurde er Leiter der Vormundschaftsregierung für Christina. Nach dem Regierungsantritt Christinas schwand sein politischer Einfluss. Am 20.11.1645 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 24. 9.1650 bejahte er die Erbmonarchie in Schweden. Oxenstierna, der im Laufe dieses Krieges zu einem der größten Gutsbesitzer Schwedens geworden war, gilt als der intelligenteste Politiker seiner Epoche. Vgl. allgemein WETTERBERG, Kanslern. ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 138, charakterisiert Oxenstierna prägnant als „humorlos, gelehrt, willensstark, arrogant, intelligent, ausgestattet mit einem phantastischen Gedächtnis, unerschöpflicher Energie und einem verblüffenden Organisationsvermögen“. Seit 1634 Mitglied Nr. 232 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ als „Der Gewünschte“; CONERMANN, Die Mitglieder, S. 252f.; MDSZ; GOETZE, Politik; ZIRR, Oxenstierna; ZIRR, Die Schweden; WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2, IRMER, Die Verhandlungen Schwedens Bd. 1-3.

[15] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.

[16] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[17] STECKZÉN, Baner, S. 139ff.

[18] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General. Vgl. DECKEN, Herzog Georg.

[19] DECKEN, Herzog Georg Bd. 2, S. 387f.

[20] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[21] SCHLOTTER, Acta, S. 217.

[22] Petarde: FEIL, Die Schweden, S. 461 Anm.: „Petarden (Pétara Polyclastra, Sprengkessel), zum Aufsprengen von Festungsthoren, Zugbrücken, Fallgittern, Palissaden, Ketten, Minen u. s. w. bestimmt, waren aus Stückgut oder Eisen gegossene Kessel, mit gutem Kornpulver gefüllt, welche mit der breiten Mündung auf einem starken Brett (Mandrill-Brett) befestiget und dann an das zu sprengende Objekt (z. B. Thor) entweder angeschraubt, oder mittels eines Balkens mit starkem Stachel angestemmt, oder auf einem Karren soweit angetrieben wurden, bis sie hafteten. Losgebrannt wurden sie mittels Lauffeuers oder Lunten“.  „Sie dienten zum Zerstören von solchen Objekten, denen man durch direkten Kanonenschuss nichts anhaben konnte. Besonders häufig wurden sie zum Sprengen von Toren und Eindrücken von Contre-Escarpen beim Sappe-Durchbruch oder zum Sprengen von Pallisaden etc. verwendet. Die Petarde war ein mörserartiges bronzenes Gefäss, welches mit 0,5 bis 100 kg Pulver geladen und nach gehöriger Dämmung mittels Schrauben, Ketten oder Seilen an ein beschlagenes Brett befestigt wurde. Man brachte die Petarde unter Schutz der Dunkelheit an den Ort der Verwendung (meist durch Freiwillige) und hängte sie dort an. Sie wurde dann durch eine lange Feuerleitung durch die im Boden angebrachte Brandröhre zur Explosion gebracht. Die Anwendung soll 1574 von den Franzosen herrühren. Die Kaiserlichen unter FM Adolf v. Schwarzenberg sprengten mit Hilfe zweier Petarden bereits am 29.3.1598 zwei Tore der von Türken verteidigten Festung Raab. Sie waren unter der Leitung des FZM Johann Albrecht v. Sprinzenstein auf seine eigenen Kosten in Wien erzeugt worden. Die Gefäße hielten der Explosion stand und konnten wiederverwendet werden ! Sprinzenstein hatte eine Reihe von Verbesserungen bei der Artillerie eingeführt und eine Reihe von Erfindungen gehen auf sein Konto. Er hatte für Herzog Wilhelm V. v. Baiern ein Geschütz mit gezogenem Rohr als Hinterlader hergestellt. (Der Herzog schenkte es späte Kaiser Rudolf II.) Die Petarden hatten ein großes Gewicht. Auf 5 kg. Ladung wurden 40 kg Metall gerechnet, eine leere Petarde für 100 kg Ladung wog 2,5 Zentner!“ [http://www.kuk-wehrmacht.de/regiment/artillerie/artgesch.html]

[23] ENGLUND, Zerstörung, S. 151.

[24] MANKELL, Uppgifter, S. 242.

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