Teuffel [Teufel, Tayfel], Wolf Matthias Freiherr von

Teuffel [Teufel, Tayfel], Wolf Matthias Freiherr von; Obrist [ -1635]

Teuffel.Wolf.MaximilianWolf Matthias Freiherr von Teuffel,[1] Herr von Pitten[2] und Frohsdorf,[3] war kaiserlicher Obristwachtmeister,[4] Obristleutnant[5] bzw. Obrist.[6]

1631 war er als Obristwachtmeister der Leibkompanie[7] des Regiments[8] Siegmund Adam Graf von Abensperg und Traun-Meissau[9] in Oppeln[10] einquartiert. „1631 lag in der Stadt die Leib-Kompagnie des Traunerischen Regiments, welche der Stadt 1659 Thlr. Kosten verursachte. Ihr Kommandeur, der Oberst-Wachtmeister Wolf Matthias Teufel Freiherr Hofmeister scheint der Bürgerschaft übel mitgespielt zu haben. Der Magistrat schreibt zwar in der erwähnten Konsignation[11] nur: ‚dem pp. Teufel absonderlich verehren[12] müssen: 125 Thlr‘.; aber es findet sich im Prov. Archiv ein Schreiben Ferdinand’s[13] an den Oberregenten[14] und Burggrafen[15] von Oppeln, in welchem er ihnen befiehlt, bei dem Verhör desselben zugegen zu sein und darüber zu wachen, daß dem Bürgermeister und der verarmten Bürgerschaft für allen ihr zugefügten Unfug, Genugthuung gewährt werde“.[16]

Am 16.2.1633 schrieb Teuffel aus Wchinitz[17] an Rudolf Graf Thun:[18] Von seinen Vertrauensleuten habe er erfahren, dass 20 Stück Mörser,[19] Munition und Schanzzeug in Dresden[20] eingetroffen seien. An den Schanzen[21] warte man auf Befehle. In den Dörfern zwischen Pirna[22] und Dresden liege Kriegsvolk, an die 1.000 Berittenen seien dort durchgezogen und man erwarte die Schweden.[23] Man spreche davon, dass Arnim[24] eingeschlossen sei und sich nicht zu befreien wisse. In Bautzen[25] und Löbau[26] würden täglich Vorräte an Mehl und Bier angelegt. Dort werde der Anmarsch der Armee erwartet. Am nächsten Tag werde er mit Obrist Goltz[27] zusammentreffen, von dem er mehr zu erfahren hoffe.[28] Am 18.7.1633 wandte sich Goltz aus Zittau[29] an Rudolf Graf Thun:[30] Von Feldmarschall[31] Holk[32]  habe er erfahren, dass das Schloss in Tetschen[33] angegriffen werden solle. Da er selbst jenen Ort nicht kenne, möge Thun die Stärke der Garnison[34] sowie die Beschaffenheit der Befestigung ermitteln. Gallas[35] verlange die Rückgabe einer Dragonerkompanie[36] aus Schlesien. Jenen geplanten Angriff werde auch Thuns Militär unterstützen müssen. Er bat um Bescheid, ob man in Leitmeritz[37] Sprengmörser[38] habe. Um Ermittlung der Stärke der Schlossgarnison habe er auch Teuffel ersucht.[39] Teuffel selbst wandte sich am 1.10.1633 aus Prag an Thun: Es stehe nun fest, dass die Friedensverhandlungen mit Kursachsen gescheitert seien. Dies habe er von Trauttmansdorff,[40] bei dem er eben gewesen sei, erfahren. Wallenstein[41] meine den nach Schweidnitz[42] ziehenden Feind besiegen zu können. Er selbst hoffe auf eine Audienz beim Obersten Burggrafen[43] Adam von Valdštejn,[44] sei aber angesichts der gegenwärtigen Wirren auch für diesmal nicht sehr zuversichtlich.[45]

In einem Schreiben des Zdenék von Kolovrat[46] vom 17.10.1633 aus Bürgstein,[47] wahrscheinlich an Gallas gerichtet, hieß es: Sein Haus stehe ihm offen, er erwarte seinen Besuch. Die Protestanten, vor allem die Untertanen Kinskýs[48] und Wolfgang von Manfelds,[49] verbreiteten Alarmgerüchte über Wallensteins Niederlage.[50] Er selbst stehe in Korrespondenz mit Obrist Böhm[51] in Zittau[52] sowie mit Obristleutnant Teuffel in Böhmisch Kamnitz.[53] „Advertendo altro diorno stando de V. Excellentia, che patiscie gran sete. Manda qui la mia consorte alcuni condiment contra la sete, gli quali ha fatto istessa, e si in altro son buono di servicia V. Excellentia, tutto che c’è in casa, è a servitio di V. Excellentia la commandi liberamente. Mi scrive il Signore Coronello Behem che il Sollentissimo Signore Haugwicz, venerdi passato era nel uno villago, vicino di Zittavia, cos ache habia fatto la non mi scrive. Si andara in Bohemia bisiogni per forza che passa la Casa mia senza altro mi fara la gratia di visitarme. Altramente di me non sera invitato certo. Io lo havuto in animo come ancora ho detto a V. Excellentia di mandare la mia molge a Praga, ma non ardisco per molti rispetti. Primo che quella maledetta canalga die Heretici subito direbbero che le cose nuostre stanno male a che fugiamo. Come hieri ormag [!] un forfante villano viense con cridamento e rumore a dire che il Duca il Generalissimo habia perso la batagla e che gli Croati[54] fugeno, e inimico che gli sequita. Io che sapeva il contrario ho pilliato quelle forfante, e ho fatto incarcierare, e tute queste bugie vengono delle sudditi del Chynski, e sudditi del Conte Wolfgango di Mandefeld; qli quali sono piu affeccionati alla parte contraria, che alla parte nuostra. E mentre che il nimico sia ormag [!] di altra parte di Agua, spero che qui siamo sicuri, havendo buona correpondencia con il Signore Coronello Behem die Zitta, e con il Signore tieniente Coronello Tayfel di Kamnicz”.[55] Am 14.11.1633 schrieb Gallas aus Leitmeritz an Wallenstein: „Soeben schreibet mir der Oberst Leutnant Teufel, welcher zu Böhmisch Camniz logiret, gleich iezo, daß seine außgeschickte Kundschaffter bericht bracht, dz der Feind aufgebrochen sey und gegen Freyberg[56] marchire. Ich erwarte hieruon stündlich gewiße Kundschafft, so Euer fürstl. Gn. Ich eilfertigst berichten weil“.[57]

Teuffel gehörte zu den Mitunterzeichnern des 1. Pilsener Schlusses[58] vom 12.1.1634, was aber seiner weiteren Karriere nicht schadete.

Am 7.4.1634 schrieb Teuffel aus Wien an Thun, Gallas habe angeblich die ganze Oberpfalz besetzt und wolle sich zur Donau gegen Regensburg[59] wenden. Aldringen[60] halte die Stadt Straubing[61] und habe 1.000 Gefangene[62] gemacht.[63] Der Monatssold für Gallas‘ gesamte Armee werde ihm nachgeschickt, die Wege müssten bewacht werden.[64]

Ferdinand II. hatte sich unter Zustimmung von Gallas für Wien als dem Tagungsort des Kriegsgerichts gegen die inhaftierten Anhänger Wallensteins entschieden. „Gallas gedachte sich mit dem Grafen Aldringen persönlich dort einzufinden und glaubte, dass der Prozeß nicht viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Er ernannte vorläufig den Generalwachtmeister[65] Grafen von Dietrichstein,[66] den Obersten Diodati[67] und die Oberstlieutenants Teufel und Wangler[68] zu Besitzern des Gerichtshofes;[69] als Vorsitzenden desselben berief der Kaiser auf Gallas‘ Vorschlag untern 10. April den Generalzeugmeister[70] Freiherrn Melchior von Hatzfeldt.[71] Diese Absichten auf eine schnelle und kurze Erledigung des Prozesses sind bekanntlich nicht zur Ausführung gelangt. Aus Gründen, die wir später kennen lernen werden, kam dem General von Hatzfeldt der Befehl zur Übernahme des Vorsitzes beim Kriegsgericht sehr ungelegen, und noch mehr wird die Notwendigkeit der Neuordnung des Heeres und der Gang der kriegerischen Ereignisse den vorläufigen Aufschub des Prozesses verursacht haben“.[72]

Teufel unterrichtete Thun am 4.5.1634 aus Wien: Der König von Ungarn[73] sei am Vortag mit großem Geleit nach Prag abgereist. Zwei Tage zuvor sei Gallas in Begleitung vieler Offiziere nach Pilsen[74] abgefahren; Aldringen solle morgen abreisen. Der Eröffnungstag des Gerichtsprozesses sei noch nicht festgesetzt worden. Außer den Höflingen würden auch die Geheimen Räte Trauttmansdorff, Tiefenbach[75] und Stadion,[76] der Großmeister des Deutschen Ordens,[77] mit dem König ankommen. Dazu fand sich die seltsame Nachricht Teuffels, der Großmeister von Malta,[78] der diese Insel mit Sizilien verräterischer Weise an den König von Frankreich[79] hatte herausgeben wollen, sei vor den Augen von siebzig französischen Rittern und Kavalieren von General Goller[80] erdrosselt worden.[81]

„Montag den 4. Juni hielt das Kriegsgericht nach langer Pause wieder eine Sitzung ab. Es gelangte zuerst das königliche Schreiben vom 18. Mai zur Verlesung. Die darin geforderte Erweiterung der Urteile der Angeklagten durch Aufzählung ihrer Verbrechen wurde hin und wieder besprochen, die Notwendigkeit der Einschaltung als billig anerkannt und beschlossen. Den zweiten Gegenstand der Beratung bildete die königliche Verfügung, daß der Gerichtshof gegen die vier Angeklagten Scherffenberg,[82] Sparr,[83] Losy[84] und Hämerle[85] auf die Tortur erkennen solle. Mit diesem Beschluß, der die Verantwortung ganz allein auf ihre Schultern legte, waren die höheren Offiziere des Kriegsgerichts augenscheinlich wenig zufrieden. Als es zur Abstimmung über den ersten der Vier, den General von Scherffenberg kam, erklärten Generalwachtmeister Wangler[86] und die Obersten Adelshoven,[87] Milheim,[88] Teufel und Traun,[89] „diese Sachen seien ihnen als extra professionem[90] zu schwer, I. Maj. möchte solche durch Rechtsgelehrte entscheiden lassen. Die Oberstlieutenants Issem,[91] de Wagky,[92] Paradeiser[93] und Lichterstein[94] meinten, weil der verhaftete Schaffgotsch ohne dessen annoch peinlich zu befragen,[95] so möchte bei dem gegen ihn vorzunehmenden scharfen Examine des Generals Scherffenberg Meldung beschehen; auf diese Art könne man aus den Aussagen des Schaffgotsch[96] vielleicht eine sichere Grundlage gegen Scherffenberg gewinnen. Sehe man davon ab, so würden sie zunächst für gütliche Verwarnung, dann aber, falls er mit der Sprache nicht heraus wolle, für wirkliche Anwendung der Folter stimmen. Dieser Ansicht war auch der Oberstlieutenant des Enkefortischen[97] Regiments, Wolf Ferdinand Fitsch,[98] doch mit der auffälligen Einschränkung, er stimme für die Tortur nur unter der Bedingung, ‚daß I. Maj. Ursache dazu hätten‘. Die Rittmeister und Hauptleute waren ohne weiteres für die Folter Scherffenbergs, ‚zuvörderst er nunmehr civiliter mortuus,[99] als habe man zu solchem um so viel mehr Recht und Ursach‘. Die Abstimmung scheint bis zum Ausfall der Schaffgotsch‘schen Tortur absichtlich verschoben worden sein“.[100]

Zumindest gelang es Teufel, zur eigentlichen Folter Schaffgotschs einen seiner Kapitäne[101] zugegen sein zu lassen. „Mit dieser zögerte man nun nicht länger. Nachdem wahrscheinlich eine Belehrung des Scharfrichters[102] in dem vom Hofkriegsrate vorgeschlagenen Sinne erfolgt war, erschienen denselben Montag (4. Juni 1635) abends 10 Uhr Bewaffnete mit gezogenem Seitengewehr[103] und mit Windlichtern vor dem Zimmern des Freiherrn, der schon seit einer Stunde der Ruhe pflegte, und zwangen ihn aufzustehen. Von Seiten des Kriegsgerichts waren waren Auditor[104] Graß,[105] der Profoß,[106] Oberst Milheim, Oberstlieutenant Paradeiser, ‚der Strozzische[107] Rittmeister[108] und der Teufelsche Kapitän‘[109] zugegen. Schaffgotsch wurde von ihnen ‚abermals und gewiß dergestalt gewarnt, daß sie anders nichts als die Wahrheit zu erfahren verhofften‘. Da er aber ‚in Obstination‘[110] blieb, führten sie unter dem frivolen Vorwande, ihn in ein besseres Gemach zu bringen, die Treppen hinab in die Folterkammer. Sein Diener Wegrer mußte unter militärischer Bewachung zurückbleiben. Am Ort der Marter ward er zum letzten Male, doch wiederum vergeblich, ‚aller Ungelegenheit gewarnt und der Wahrheit erinnert‘; dann schritt man zum Anfang der Folterung. Wenn Schaffgotsch bis zu diesem Zeitpunkt noch eine leise Hoffnung gehegt hatte, daß alles nur auf Erregung von Furcht abgesehen sei, daß man ihn durch Schrecken zu einem Geständnisse bringen wollte, so mußte der Eindruck des Moments, in dem ihn der Scharfrichter wirklich berührte, um so schrecklicher für ihn sein. Denn nach der Anschauung der Zeit war damit jede Möglichkeit einer ehrenhaften Weiterexistenz so gut wie ganz ausgeschlossen.

In ungewöhnlicher Weise (inusitato exemplo) begann die Tortur nicht mit dem sonst meist üblichen ersten Grade der Daumenschrauben,[111] sondern mit dem viel härteren der Wippe,[112] die als besonders schmerzhaft und auch als gefährlich galt, weil sie das Rückgrat in starke Mitleidenschaft zog. Wie der Freiherr – bis auf Unterkleid und Hemd entblößt, vor dem Scharfrichter stand, band ihm dieser die Schenkel und die hinter dem Rücken zusammengezogenen Arme und Hände mit Hanfgeflecht zusammen, hing ihm bis an zwei Centner schwere Steine an die Füße, befestigte die Arme mit einem eisernen Haken an eine starke Leine und zog ihn daran vermittelst eines Winderades in die Höhe. Je länger ihn der Henker in der Schwebe hielt und das ziehende Gewicht der Steine auf den Körper wirken ließ, desto schmerzhafter wirkte natürlich die Folter. Die obgenannte, während der Tortur anwesende Commission des Kriegsgerichts legte ihm elf Fragepunkte, die wir leider nur unvollständig kennen, zur Aussage vor, und bei jeder Frage wurde er ein oder mehrere Male emporgezogen. ‚Anfangs‘, heißt es in dem Berichte des mitanwesenden Vicegeneralauditeurs, ‚hat er auch von dem Wenigsten nichts wissen wollen, sondern alles, worüber er befragt wurde, mit Nein und nichts zu wissen beantwortet, bald aber um etwas confuser, und daß er alles bekennen wolle, herausgesagt. Wenn ihm alsdann zu solchem Gelegenheit gelassen, hat er jedoch wie vorhin allzeit seine Rede durcheinandermischend nichts Beständiges vorgebracht, und obgleich man ihn auf alle und jede Punkte förmlich genug befragt, ist doch kein einziger begehrtermaßen, sondern in allem, was das Haupttradiment[113] und dessen Appendentien[114] betrifft, nicht herauskommen‘. Endlich räumte er auf die Frage über das schlesische Memorial ein, daß es es auf Befehl des Friedländers zu Pilsen und vor Unterschreibung des Reverses in seinem Zimmer allein und ohne Gegenwart eines anderen aufgesetzt habe. Da Schaffgotsch dies sowohl zu Wien, wie zu Regensburg bestritten hatte, so wurde er jetzt ‚zu mehrerer Heraussagung all Umstände und der eigentlichen Beschaffenheit um etwas strenger angehalten‘, behauptete aber trotzdem, das Memorial habe sich nur auf die Quartiere bezogen und brach endlich in die Worte aus, der Friedländer habe dem Kaiser die Quartiere abpochen[115] wollen. Auch über die Verhandlungen mit Polen gestand er im Widerspruch mit seinen früheren Bekenntnissen zu, daß er mit König Wladislaw[116] habe ‚negociiren‘[117] wollen, erklärte dann jedoch, obgleich er über die anderen Punkte mit mehr Umständen etliche Male befragt wurde, dies sei ebenfalls nur wegen der Quartiere und zur Verhütung eines Einfalls polnischer Kosaken[118] in Schlesien geschehen. Wenn ihn also das Krachen seiner Gelenke und der ungeheure Schmerz zu Aussagen zwingen, so werden ihm jedes Mal unter stärkerer Zufügung von Schmerzen neue Fragen vorgelegt; gleichwohl nimmt er die erste Aussage beide Male halb zurück, schwächt sie trotz gewisser größerer Leiden hinterher wieder ab. Wegrer läßt in seinem Berichte über die Folterung Schaffgotsch auf die Frage über Waldsteins geheime Absichten antworten: Sie sollten ihm Gottes Allmacht mitteilen, dann wolle er ihnen den rechten Grund und die Wahrheit eröffnen. Eine andere (von dem ehemaligen Kriegscommissar[119] Landsberger[120] herrührende) Mitteilung über den Verlauf der Tortur erzählt, der Auditor Graß sei, nachdem der Henker den Freiherrn ein oder mehrere Male in die Höhe gezogen und Schaffgotsch kein Geständnis abgelegt habe, mit den Worten zu ihm getreten: Mein Herr Schaffgotsch, der Herr vermeint vielleicht durch seine Verschwiegenheit seinen und der Seinigen guten Namen zu erhalten, aber der Herr muß wissen, daß nicht allein viel Mutmaßungen, sondern auch Beweise vorhanden sind. Darum ist er auch zum Tode verurteilt, und lassen wir nun mit ihm nicht als mit einer belebten, sondern als mit einer toten Kreatur verfahren. Der Herr thut ihm selbsten Unrecht, daß er nicht die Wahrheit saget und Ursache giebt, daß man so strenge mit ihm procedieren muß. Hierauf sei von Schaffgotsch die Antwort erfolgt, er habe sich zwar alle Zeit der kaiserlichen Gnade getröstet, daß er aber nunmehr in höchster Ungnade und nicht mehr der von Schaffgotsch sei, bezeuge dieser Mann (der Scharfrichter). Sie möchten mit ihm thun, was sie wollten, möchten ihm auch das Leben nehmen, weil er nicht mehr zu leben begehre“.[121]

Am 5.6. war Teuffel bei der nächsten Sitzung des Kriegsgerichts anwesend. „Die Entscheidung darüber, ob die Tortur nochmals gegen Schaffgotsch vorzunehmen sei, scheint ohne weiteres im ablehnenden Sinne erfolgt zu sein, da in dem Berichte über diese Sitzung gar nichts davon erwähnt wird. Aber auch die Frage über die Verurtheilung der anderen Angeklagten zur Tortur wurde durch Hans Ulrichs Verhalten bei seiner Folterung wesentlich beeinflußt. Während gestern die Oberstlieutenants und Hauptleute noch sämtlich für die Torquierung Scherffenbergs gestimmt hatten, ‚konnten heute alle Besitzer des Gerichts bei nicht mehr erfolgten Indicien sich nicht unterstehen auf selbige zu erkennen. Schaffgotsch hatte die meisten Indicien zu fernerer Wissenschaft gegeben, aber der Grund des Hauptwerks war bei seiner Tortur nicht herausgekommen‘. Der Schaffgotsch, schreibt Götz am 12. Juni, hat in der Tortur nichts bekannt, derowegen die anderen nicht zu der Tortur erkannt worden, weil von dem Schaffgotsch nichts zu bringen gewesen. Die verurteilten Personen, fügt der von dem Obersten Wolf Matthias Teufel über diese Sitzung verfaßte Bericht gleichsam zur Entschuldigung des Kriegsgerichts hinzu, sind teils aus Schriften, teils aus eigenem Bekenntnis überwiesen, ihre militärischen Verbrechen sind von den Beisitzern des Gerichtshofs nach ihrer Vernunft, nach bestem Wissen und Gewissen im förmlichen Prozeß verurteilt worden. Als dem Kaiser mit Eid verbunden, würden sie, falls es nur in ihrem Können liege, ohne weitere Entschuldigung ein mehrers effektuieren. Sie remittieren dieses Ihrer Majestät, als dem höchsten General der kaiserlichen Armee, hoffen, daß er es keinem in Ungnade vermerken, ihre in die fünf Monate gehabte Mühwaltung in gnädige Consideration ziehen und die Assesores, die sich ungerechnet der Versäumnis zu unsäglichen Unkosten und Spesen deterieren müssen, bald entlassen werde. Mit diesem Berichte, mit der vom Auditeur Graß verfaßten Relation über Hans Ulrichs Tortur und den nach den Wiener Vorschlägen abgeänderten fünf Urteilen reisten Graß, Oberst Teufel und Oberstlieutenant Matthias de Wagky auf Befehl König Ferdinands zur Einholung der letzten Entscheidung nach Wien“.[122]

Ab Mitte 1634 war Teuffel Obrist des Fußregiments Alt-Breuner,[123] möglicher Weise als eine Art Rekompens[124] für seine Aufwendungen in Wien während der Teilnahme am Prozess.

Am 10.9.1634 wandte er sich wieder an Thun, diesmal aus Nördlingen:[125] Er sei leider erst 2 Tage nach der Schlacht[126] hier eingetroffen und könne daher nur das schildern, was er von anderen gehört habe. Er habe selbst gesehen, dass die Felder im Umkreis von drei Meilen[127] mit Leichen besät waren, die Verluste des Feindes wurden auf 12.000 Mann geschätzt. Morgen würde die spanische[128] Armee ausrücken, um den Rhein stromaufwärts nach Breisach[129] und von dort in die Spanischen Niederlande zu marschieren. Generalwachtmeister[130] Morzin[131] mit 3.000. Berittenen und Herr von Traun[132] würden sie bis in die Rheinpfalz begleiten. Es sei eine Freude zu sehen, wie der König von Ungarn die Liebe seiner Soldaten gewonnen habe, ähnlich wie der Kardinal-Infant,[133] in dem jeder einen zweiten Karl V. sehe. Als tapfer werde auch Karl IV. von Lothringen,[134] das Haupt der Liga,[135] betrachtet. Sein eigenes Regiment habe auf dem Papier 1.000 Mann, in Wirklichkeit aber nur etwas mehr als 700.[136] Unter dem 3.10.1634 heißt es in seinem Schreiben an Thun, bei Bischofstein:[137] Der König von Ungarn habe sich Heilbronns[138] bemächtigt. Die Spanier hätten bereits Frankfurt a. M.[139] passiert und zögen nach den Spanischen Niederlanden. Karl IV. von Lothringen wolle in Verbindung mit der Liga Otto Ludwig[140] neue Schläge versetzen.[141]

1635 soll er bei einem Patrouillengefecht am Oberrhein gefallen sein.[142]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Vgl. KELLER; CATALANO, Die Diarien.
[2] Pitten [Bez. Neunkirchen]; HHSÖ I, S. 468ff.
[3] Frohsdorf; heute Ortsteil von Lanzenkirchen [Bez. Wiener Neustadt-Land]; HHSÖ I, S. 378ff.
[4] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[5] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[6] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[7] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war [wikipedia].
[8] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[9] Siegmund Adam Graf v. Abensperg u.Traun-Meissau [24.1.1573 Meissau-2.2.1637 Wien], kaiserlicher Obristwachtmeister, Obrist.
[10] Oppeln [Opole]; HHSSchl, S. 378ff.
[11] Konsignation: Niederschrift, Aufzeichnung.
[12] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“, auch „Discretionen“, zutreffender aber „corruptiones“ genannt, waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit bis hin zu den untersten Rängen, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Sogar ein Willkommensgeld beim Einzug der Offiziere wurde erwartet. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.
[13] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[14] N Miszin [ – ], Oberregent des Kreises Oppeln. – Oberregent: Vorgesetzter aller Regenten, d. h. aller Amtsverwalter, Gemeindevertreter eines Kreises.
[15] N Wirsigk [ – ], Burggraf v. Oppeln. – Burggraf: Der Amtsbezirk war kleiner als der eines Grafen und an einen festen Ort gebunden. Der Burggrafentitel wurde bald erblich, auch für landesherrliche Burgvögte benutzt und war bald nur noch reiner Titel (Grafschaft Stolberg), der Verwalter bedeutete. „Der Begriff Burggraf kann sehr unterschiedliche Aspekte umfassen. Burggrafen konnten entweder dem König, einem Bischof oder einem Landesherren unterstehen, wobei sie administrative, militärische und/oder jurisdiktionelle Aufgaben wahrnahmen. Die Spannbreite reicht von Burggrafen, die tatsächlich nur das militärische Kommando über eine Burg innehatten und sich um deren Unterhaltung und Sicherung zu sorgen hatten, bis zu Burggrafen, die ihre Herrschaft über ein größeres Territorium ausdehnen konnten. In Österreich wurde der Begriff Burggraf erst ab dem Ende des Mittelalters verwendet. Parallel wurde auch dazu der gleichbedeutende Ausdruck Burghauptmann verwendet, den es bis heute gibt“. [nach Wikipedia] im 17. Jahrhundert faktisch nur Verwalter von Domänen. Das Amt des Burggrafen stammt aus dem mittelalterlichen Lehnswesen. Der Amtsbezirk war kleiner als der eines Grafen und an einen festen Ort gebunden. Der Burggrafentitel wurde bald erblich, auch für landesherrliche Burgvögte benutzt und war bald nur noch reiner Titel (Grafschaft Stolberg), der Verwalter bedeutete.
[16] IDZIKOWSKI, Geschichte der Stadt Oppeln, S. 156.
[17] Wchinitz [Vchynice; LK Litoměřice].
[18] Rudolf Graf v. Thun [12.2.1597 Radstadt (Bundesland Salzburg)-31.3.1636 Brixen (Prov. Bozen)], kaiserlicher Obrist. Vgl. MOSCA, La Croce.
[19] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang und wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln von 100 Pfund und mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 1, S. 89.
[20] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.
[21] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“.
[22] Pirna [Sächsische Schweiz-Osterzgebirge]; HHSD VIII, S. 276ff.
[23] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632).
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[24] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee.
[25] Bautzen [obersorbisch Budyšin; LK Lausitz], HHSD VIII, S. 19ff.; vgl. SCHULZ, Bautzen im Krieg.
[26] Löbau [LK Görlitz].
[27] Martin Maximilian Freiherr v. der Goltz [v. der Kron, v. Kranz ?; Golz, Goltzke, Golonitz, Gölnitz] [1593-10.5.1653], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[28] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 361, S. 128.
[29] Zittau [LK Görlitz]; HHSD VIII, S. 371ff.
[30] Rudolf Graf v. Thun [12.2.1597 Radstadt (Bundesland Salzburg)-31.3.1636 Brixen (Prov. Bozen)], kaiserlicher Obrist. Vgl. MOSCA, La Croce.
[31] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[32] Heinrich Reichsgraf v. Holk [Holck, Holcke, Holcky, Holka] [28.4.1599 Kronborg auf Sjælland-9.9.1633 Troschenreuth], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ARENDT, Holks Faktotum.
[33] Tetschen [Děčín]; HHSBöhm, S. 610ff.
[34] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[35] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[36] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html. – Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[37] Leitmeritz [Litoměřice]; HHSBöhm, S. 324ff.
[38] Sprengmörser => Petarde: durch Petardiere angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.FEIL, Die Schweden, S. 461 Anm.: „Petarden (Pétara Polyclastra, Sprengkessel), zum Aufsprengen von Festungsthoren, Zugbrücken, Fallgittern, Palissaden, Ketten, Minen u. s. w. bestimmt, waren aus Stückgut oder Eisen gegossene Kessel, mit gutem Kornpulver gefüllt, welche mit der breiten Mündung auf einem starken Brett (Mandrill-Brett) befestiget und dann an das zu sprengende Objekt (z. B. Thor) entweder angeschraubt, oder mittels eines Balkens mit starkem Stachel angestemmt, oder auf einem Karren soweit angetrieben wurden, bis sie hafteten. Losgebrannt wurden sie mittels Lauffeuers oder Lunten“. „Sie dienten zum Zerstören von solchen Objekten, denen man durch direkten Kanonenschuss nichts anhaben konnte. Besonders häufig wurden sie zum Sprengen von Toren und Eindrücken von Contre-Escarpen beim Sappe-Durchbruch oder zum Sprengen von Pallisaden etc. verwendet. Die Petarde war ein mörserartiges bronzenes Gefäss, welches mit 0,5 bis 100 kg Pulver geladen [normal waren 6-8 Pfd. Pulver; BW] und nach gehöriger Dämmung mittels Schrauben, Ketten oder Seilen an ein beschlagenes Brett befestigt wurde. Man brachte die Petarde unter Schutz der Dunkelheit an den Ort der Verwendung (meist durch Freiwillige) und hängte sie dort an. Sie wurde dann durch eine lange Feuerleitung durch die im Boden angebrachte Brandröhre zur Explosion gebracht. Die Anwendung soll 1574 von den Franzosen herrühren.
Die Kaiserlichen unter FM Adolf v. Schwarzenberg sprengten mit Hilfe zweier Petarden bereits am 29.3.1598 zwei Tore der von Türken verteidigten Festung Raab. Sie waren unter der Leitung des FZM Johann Albrecht v. Sprinzenstein auf seine eigenen Kosten in Wien erzeugt worden. Die Gefäße hielten der Explosion stand und konnten wieder verwendet werden !
Sprinzenstein hatte eine Reihe von Verbesserungen bei der Artillerie eingeführt und eine Reihe von Erfindungen gehen auf sein Konto. Er hatte für Herzog Wilhelm V. v. Baiern ein Geschütz mit gezogenem Rohr als Hinterlader hergestellt. (Der Herzog schenkte es späte Kaiser Rudolf II.) Die Petarden hatten ein großes Gewicht. Auf 5 kg. Ladung wurden 40 kg Metall gerechnet, eine leere Petarde für 100 kg Ladung wog 2,5 Zentner !“ [http://www.kuk-wehrmacht.de/regiment/artillerie/artgesch.html].
[39] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 527, S. 178.
[40] Maximilian Graf v. Trauttmansdorff u. Weinsberg [23.5.1584 Graz-8.6.1650 Wien], kaiserlicher Geheimrat, Obersthofmeister u. Diplomat.
[41] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[42] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.
[43] Oberstburggraf: der höchste königlich böhmische Beamte in Justiz- u. Polizeisachen; in Böhmen der vom König auf Vorschlag der anderen Landesbeamten ernannte Inhaber des obersten Landesamts: Führung des Landesaufgebots, des Landtags, Leitung der Königswahl und -huldigung, bei Abwesenheit des Königs dessen Statthalter.
[44] Adam Freiherr v. Waldstein [z Valdštejna] [8.6.1570-24.8.1638], Vetter Wallensteins, böhmischer Oberstlandrichter [1608-1611], Obersthofmeister [1611-1619] Mitglied im Untersuchungsausschuss über die böhmische Rebellion, Mitglied des Konfiskationsausschusses, Stellvertreter Liechtensteins u. Prager Burggraf [1627-1638].
[45] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 589, S. 196.
[46] Zdenĕk Lev Graf (1624) v. Kolovrat-Lipštejnský [ -24.32.1640], Unterkämmerer der königlichen Leibgedingstädte, Hauptmann des Leitmeritzer Kreises.
[47] Bürgstein [Sloup v Čechách, LK Česká Lípa].
[48] Jaroslav Petr Freiherr Kinský [Kintzky, Kinscky, Kinßky, Kynsky, Kynski] ze Vchynice az Tetau [ -1669], schwedischer Obrist.
[49] Wolf(gang) III. Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstedt [1575-15.5.1638 Wien], kaiserlicher Obrist.
[50] Gemeint ist hier die Schlacht bei Steinau an der Oder (Śinawa, K. Wohlau) 11.10.1633: Wallenstein schlug die Schweden unter Heinrich Matthias Graf Thurn und Heinrich Jakob Duwall. Vgl. Thurns Verteidigungsschrift, Beständiger Bericht vnd SchutzRede / Des Hochwolgebornen Graven vnd Herrn / Herrn Heinrich Matthes / Grafen von Thurn … Generaln : Darinnen Das jüngsthin / den 1. Octob. bey der Steinawer Brücken in Schlesien erfolgtes Unheil / dessen Ursprung / Mittel vnd Verlauff/ zu verhütung ungleichen Verdachts vnd irriger Meinung / ordentlich vnd richtig erzehlet vnd beschrieben wird [http://digital. Slub.dresden.de/id3811300331/1].
[51] Konrad Böhm [Behem] v. Ehrenstein [ -14.2.1634], kaiserlicher Obrist.
[52] Zittau [LK Görlitz]; HHSD VIII, S. 371ff.
[53] Böhmisch Kamnitz [Česká Kamenice, Bez. Tetschen]; HHSBöhm, S. 52f.
[54] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteien“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / on sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf von den Schweden in ihre Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.
[55] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 610, S. 202f.
[56] Freiberg [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 99ff.
[57] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 90.
[58] LORENZ, Quellen zur Geschichte Wallensteins, S. 374 Anm. 2.
[59] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[60] Johann Graf v. Aldringen [Aldringer, Altringer] [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[61] Straubing; HHSD VII, S. 723ff.
[62] Gefangene: Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit.
[63] Im „Theatrum Europaeum“, 3. Bd., S. 207, heißt es dazu: „Inmittelst wurde Straubingen von den Kays. Bayerischen hart belägert / mit 8. oder 10000. Mañ uñ mächtig beschossen. Der Obr. Berghauer und Commandant darinnen thäte zwar mit seinen bey sich habenden 800. Mañ starcke Gegenwehr / war auch wol willens sich biß auff den letzten Mann zuwehren und den Ort nach aller möglichkeit zu defendiren und zuerhaltẽ / da er aber doch endlich den Gewalt sahe / und wie mit 10. Stücken Geschütz an einem Ort der Mauren eine so grosse Pressa geschossen / und alles zum Sturm fertig war / und dz er sich auch wider einen solchen Gewalt länger nit auffhalten könnte; als hat er sich zum glücklichẽ Accord erbotten / welcher ihme auch verwilliget / daß er nemlich neben seinen bey sich habenden Soldaten mit Sack uñ Pack / Untergewehr und Pagagy abziehẽ / doch auch die Reuter absitzen / und mit Zurücklassung der Pferdt hinziehẽ möchten / verwilliget. Es ist aber über die Nichthaltung sehr geklaget worden, dañ die Bayerische / so bald sie in die Stadt kom̃en / hatten sie diejenigẽ, so zuvor I. Kay. M. und der Catholischen Liga gedienet / derẽ bey 300. gewesen / widerumb zu ihnen zu tretten genötiget / die andern aber gepresset / dz sie sich meistentheils bey ihnen unterstellen müssen / alle aber ohne Unterschied außgeplündert / auch die Weiber ihnen von den Seiten gerissen unnd genothzüchtiget. Die Officirer aber allesampt in Arrest genom̃en“.[63] MUßINAN, Befestigung und Belagerung, S. 31: „Wirklich befanden sich unter den 800 schwedischen Soldaten 300 an der Zahl, welche ehemals dem Kaiser, oder dem Kurfürsten von Baiern gedient hatten; und nebst diesen sind noch andere 300 Mann zu den Fahnen des Kaisers und des Kurfürsten übergegangen; nur 200 Mann, welche nicht beredet werden konnten, die schwedischen Dienste beredet werden konnten, die schwedischen Dienste zu verlassen, sind nach Schärding abgeführt worden. Die Baiern, eingedenk, daß man das ihnen im Jahre 1633 gegebene Wort wieder zurück nahm, und die schon auf dem Marsche nach Landshut begriffenen Soldaten wieder zurück führte, die Offiziere gefangen nahm, sie plünderte und mißhandelte, hielten nun ebenfalls die abgeschlossene Kapitulation nicht. Des Kurfürsten Maximilians Entschluß war also dieser, die nach Schärding abgeführte Mannschaft so lange zurück zu behalten, bis seine eigenen Soldaten ebenfalls würden entlassen sein“.
[64] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 841, S. 276.
[65] General(feld)wachtmeister (schwed. Generalmajor): Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[66] Johann Balthasar Graf (1631) v. Dietrichstein-Ebenau-Pulsgau-Hollenburg [ -4.6.1634 vor Regensburg] kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister.
[67] Giulio [Julio] Diodati [Diodat, Deodati, Deodatti] [27.6.1594-22.7.1635 Mainz], kaiserlicher Obrist.
[68] Johann Wangler der Jüngere [ -14.4.1639 bei Chemnitz], kaiserlicher Obrist.
[69] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, . 240
[70] Generalfeldzeugmeister [schwed. General för Artilleriet]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[71] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[72] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 107.
[73] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[74] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.
[75] Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach] [26.11.1582 Graz-4.3.1653], kaiserlicher Feldmarschall.
[76] Johann Kaspar Graf v. Stadion [21.12.1567 Belfort-21.11.1641 Ammern], Hochmeister.
[77] Deutscher Orden: Der Deutsche Orden (auch Ordo Teutonicus, Ordo domus Sanctae Mariae Theutonicorum Ierosolimitanorum, Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem, Deutschherrenorden, Kreuzritterorden, Deutschritterorden oder Deutscher Ritterorden) (abgekürzt OT = Ordo Teutonicus) ist ein geistlicher Ritterorden und war maßgeblich an der Deutschen Ostkolonisation beteiligt. Seit 1929 ist er ein klerikaler Orden. Er ist neben dem Johanniter- bzw. Malteserorden und den Templern der dritte große Ritterorden, der in der Zeit der Kreuzzüge gegründet wurde.
An der Spitze des Deutschen Ordens stand der Hochmeister, der jeweils auf Lebenszeit gewählt wurde. An seiner Seite standen fünf Großgebietiger: der Großkomtur als Statthalter des Hochmeisters, der Marschall mit Zuständigkeit für das Heerwesen, der Tressler in der Funktion des Schatzmeisters, der Trapier in Verantwortung für die Ausrüstung und der Spittler als Leiter des Hospitalwesens.
Daneben gab es einige Provinzialobere: den Deutschmeister für die zwölf deutschen Ordensballeien, der seit 1494 Reichsfürst war, und seit 1525 nach der Säkularisierung des Ordensstaates, das Hochmeisteramt verwaltete und daher später auch als Hoch- und Deutschmeister bezeichnet wurde. Der Landmeister für Livland sowie Landkomture für die Ordensgebiete außerhalb Deutschlands. Der Orden setzte sich aus dem Mönchsgelübde verpflichteten Priester- und Ritterbrüdern zusammen sowie aus dienenden Halbbrüdern. Das Ordenszeichen ist ein schwarzes Tatzenkreuz auf weißem Grund. Zur typischen Ordenskleidung gehört für die Geistlichen, welche Soutane, Halskreuz und Brustkreuz tragen, ein weißer Mantel, auf dem rechtsseitig ein graues Kreuz angebracht ist. Der Wahlspruch des Ordens lautet „Helfen, Wehren, Heilen“. [wikipedia]
[78] Frau‘ Antoine de Paule [Antonius di Paula Tholosanus] [1551/52 Frankreich-9.6.1636 Malta], 1623-1636 56. Großmeister, galt als verschwendungssüchtig.
[79] Louis XIII. [27.9.1601-14.5.1643 Saint-Germain-en-Laye], König v. Frankreich.
[80] N Goller [ – ], General ?
[81] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 871, S. 286.
[82] Johann Ernst Freiherr v. Scherffenberg auf Spielberg [Scharffenberg, Schafftenberg] [1588-10.1.1662], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[83] Ernst Georg Graf v. Sparr [Sparre, Spara] zu Trampe auf Greifenberg [1596 Trampe bei Eberswalde-Juni/September 1666], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[84] Peter [Pál, Petrus] Freiherr v. Losy [Losey, Loosi, Loßi, Loschi, Loschy, Lossii, de Laucy, Lohse, Logy] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[85] Bernhard Haimerl [Hamerl, Hämerle, Hemmerle] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[86] Johann der Ältere Freiherr v. Wangler [Wangeler, Wagler] [1561-1636 oder14.4.1639], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.
[87] Johann Christoph v. u. zu Adelshofen [Adelshöfer, Adelshöffer, Adelßhoff, Adelzhoffen, Adelhoff] auf Trochtelfingen [ – Januar ? 1649], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[88] Georg Friedrich v. Mühlheim [Mühlhaim] [ -3.7.1638 Sottrum], kaiserlicher Obrist.
[89] Ernst Graf v. Abensberg u. Traun-Meissau [26.3.1608-18.11.1668], kaiserlicher Obrist, Generalkommissar.
[90] extra professionem: außerhalb ihres Berufes.
[91] Adolf v. Issem [Issen] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.
[92] Mattias de [di] Vacchi Freiherr v. Adelsvogel(-berg) [de Vaggi von Adelsberg, Davoggi, DeWagky, Dewagky, Waghi, Waggi, Dewaggi, Devoggi, de Wogghi, de Wagi, Awacki, Dowatzki (Donatzki, Domatzki)] [ -1655], kaiserlicher Obrist.
[93] Franz Paradeiser [Paradis], Freiherr v. Neuhaus [ – ], kaiserlicher Obrist.
[94] Augustin Oswald Graf v. Liechtenstein-Karneid [Lichtenstein] [1600-1663 Bad Mergentheim], Komtur v. Horneck, kaiserlicher Obrist.
[95] peinlich examiniren: Unter Anwendung der Folter (der „peinlichen Frage“: Verfahrenselement der Gerichtsbarkeit zur Erreichung eines Geständnisses, zugelassen unter bestimmten Voraussetzungen durch die Constitutio Criminalis Carolina (1532) verhören. Vorausgegangen war immer die Territionsphase, das Vorzeigen der Folterinstrumente durch den Scharfrichter und die Demonstration ihrer Funktion, um ein Geständnis zu erreichen.
[96] Hans Ulrich Freiherr v. Schaffgotsch [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.
[97] Adrian Graf v. Enckevort [Enckevoer, Enckfurth, Enckefurt, Enquenfort] [20.8.1603 Diest-3.6.1663 Ledeč], kurbayerischer Feldmarschall.
[98] Wolf Ferdinand v. Fitsch [ – ], kaiserlicher Obrist.
[99] civiliter mortuus: zivilrechtlich tot; einer, der betrachtet wird, als ob er tot wäre, insoweit seine Rechte betroffen sind.
[100] KREBS, Hans Ulrich Freiherr v. Schaffgotsch, S. 145f.
[101] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[102] Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 12 fl.], während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich von Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff.
[103] Gemeint ist Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.
[104] 1634 war Graß offizieller Vizegeneralauditor, sein Vorgesetzter war Ludwig v. Sestich. – Vizegeneralauditor: Stellvertreter war der Stellvertreter des Generalauditors, des vom Kriegsherrn berufenen Dienstvorgesetzten aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten und die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus und war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- und Grundstücksgeschäften für die Generalität tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 619.
[105] Heinrich Graß [Graass, Graas, Graaß, Gras, Groß] [ – ], kaiserlicher Generalauditor.
[106] Profoss: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen wie der Profosslieutenant. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profoss hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen und die Reinigung des Feldlagers von den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profoss und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren und die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben und dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Fußtruppen). LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“.
[107] Giacomo [Jakob] Strozzi [Strotz, Stro(t)zki], Strozza], Graf v. Schrattenthal [ -1636], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[108] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[109] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[110] Obstination: Beharrlichkeit, Starrsinn.
[111] Daumenschraube: ein Folterinstrument zur „Wahrheitsfindung“ der Rechtsprechung im Spätmittelalter (spätestens ab dem 14. Jahrhundert) und der Frühen Neuzeit. Sie wurde bei einer peinlichen Befragung zur Erreichung von Geständnissen eingesetzt. Dabei werden der Daumen oder andere Finger in eine Zwinge gespannt und deren durch Gewinde miteinander verbundene Backen schraubenförmig zusammengezogen. Dieser Prozess ist äußerst schmerzhaft und nicht selten mit Frakturen verbunden, die bleibende Schäden an der Hand verursachen konnten [nach wikipedia].
[112] Vgl. Estrapade: Dem Opfer wurden die Arme hinter dem Rücken an den Handgelenken zusammengebunden. An den Handgelenken wurde dann das Opfer nach oben gezogen und aus steigender Höhe fallen gelassen. Die Länge des Seils war so gewählt, dass der Sturz noch vor dem Boden abrupt beendet wurde, was dem Opfer bei steigender Fallhöhe den Schulterbereich zerriss. Dafür errichtete, einem Galgen ähnliche Geräte wurden auch Schnellgalgen oder Wippgalgen genannt. [wikipedia] „Der Schnêllgalgen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Eigentlich, ein Galgen in Gestalt eines Griechischen Γ, welchen man ehedem besonders als eine Strafe für ausgerissene Soldaten gebrauchte, indem man sie mit rückwärts gebundenen Händen daran in die Höhe schnellte, d. i. vermittelst eines Seiles schnell in die Höhe zog, und sie eben so schnell wieder fallen ließ, um ihnen dadurch die Arme zu verrenken; der Wippgalgen. 2) Da diese Strafe nunmehr veraltet ist, so wird in weiterer Bedeutung ein Galgen von eben dieser Gestalt, woran man die Ausreißer zu henken pflegt, noch ein Schnellgalgen genannt“ [ADELUNG, Bd. 3, S. 1002]. „Man pflegt auch noch jetzt in weiterer Bedeutung einen Galgen von eben dieser Gestalt, woran man die Ausreißer zu hänken pflegt, einen Schnellgalgen zu nennen“ [KRÜNITZ].
[113] Haupttradiment: der wichtigste Verratsvorwurf.
[114] Appendentien: Anhänge.
[115] pochen: I. DWB Bd. 13, Sp. 1957, 56: „vom ungestümen, zornigen, unmutigen, trotzigen, hoffärtigen, prahlerischen, höhnischen auftreten, handeln und reden“; bzw. II. Sp. 1961, 57: „mishandeln, vexieren, plagen“.
[116] Władysław IV. Wasa [Władysław IV Waza] [9.6.1595 Krakau-20.5.1648 Merecz] ab 1632, als gewählter König v. Polen u. Großfürst v. Litauen, Herrscher v. Polen-Litauen sowie Titularkönig v. Schweden. Er war ab 1610 erwählter Zar v. Russland u. nach seiner Verdrängung durch Michael Romanow 1613-1634 Titularzar v. Russland.
[117] negociiren: verhandeln.
[118] Polen, Polacken [„Husacken“, „Hussaria“]: Die übliche, zunächst nicht pejorative Bezeichnung für die im kaiserlichen Heer wenig geschätzten polnischen Truppen, die hauptsächlich von Spanien besoldet und in habsburgischen Diensten standen. Vgl. Wallenstein an Gallas, 30.1.1633; NÉMETHY, Das Schloß Friedland, S. 106: „wenn die nacion siehet das ihnen einer nachgiebt oder ihrer von nöthen hat so seind sie insuportabili [unerträglich; BW]“. Die Kampfkraft dieser Truppen galt als gering. Einerseits galt ihre Führung als schwierig, andererseits waren sie wegen ihrer Tapferkeit und Geschicklichkeit im Umgang mit Muskete, Pistole, Säbel, Lanze und Wurfspeer gesuchte Söldner. Von Philipp Graf von Mansfeld-Vorderort stammt die negative Beurteilung: „Sie fressen wohl weder Samstag noch Freitag Butter oder Eier; sich aber sonsten für den katholischen Glauben, das Romische Reich oder auch ihr eigenes Vaterland einige Ungelegenheiten zu machen, seind sie ganz keine Leut. Wahrheit oder Ehr hat bei ihnen nicht länger Bestand, als wan es ihnen zum Profit dient; wan der aufhört, schwören sie für fünf Groschen einen Eid, dass Gott nie zur Welt geboren!“ HALLWICH, Wallensteins Ende, S. I51f. Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik (Oktober 1636), S. 89: Die polnischen Reiter „soffen sehr viel bier auß, machten es mit Plündern, schenden erger denn alle feinde, ritten uff die welde, durchschändeten die Weibsbilder, dass Sie nicht gehen kundten, nötigten die Steinalten Weiber, dass Sie starben, zernichteten alles in heußern, weil ihrethalben alles uff die Welder und in die Städte gewichen wahr, haben viel vergrabene sachen aufgesucht, vermaurete keller gefunden, zien und kupfer mitgenommen, kirchen erbrochen, kelche, leichen- und Altartücher mitgenommen. Den 31. October s. n. fiel das Fest aller heiligen ein, drumb blieben Sie liegen, feyerten es mit fasten und speisen nur von öhl, Eßig und fischen, wo sies haben kundten, wahren aber nichts desto frömmer und brachen an Sontag frühe auf und marchirten auf Presnitz und Wiesenthal. Das ärgste und grausambste an ihnen wahr, dass Sie schöne kinder, gleich wehren Sie Turcken oder Tartarn, mitgenommen“. WAGNER, Pforr, S. 129. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Vnder diesen Crabaten vnd Pollacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin vnnd gute Ordnung gehalten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / vnnd darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / vnd lebendig im Fewer verbrändt worden. So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / vnd deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / vnangesehen er eine grosse Summe Gelts für sein Leben gebotten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart vnnd Ansehen deß Edelmanns enthauptet / vnd hernacher folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner werden die polnischen Kosaken aus der Ukraine als „Husacken“ bezeichnet; HELLER, Rothenburg, S. 20. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 53ff. – Kosaken: In den 50er Jahren des 16. Jahrhunderts baute der mit den Kosaken eng verbündete Fürst Dmytro Wyschneweckyj eine erste Festung auf der Dnipro-Insel Chortyca, um einen Stützpunkt im Kampf gegen die Tataren zu haben. Dabei wurde er sowohl von der litauischen als auch von der Moskauer Obrigkeit unterstützt. Diese Festung diente den Kosaken von dieser Zeit an als Vorbild für die Saporoher Sitsch und weitere Festungsanlagen. Diese Festungen bildeten einen Wendepunkt im Bewusstsein der Kosaken, da sie jetzt einen von der Verwaltung unabhängigen Mittelpunkt hatten. Hier entstand das Bild der rauhen trinkfesten Männergesellschaft, dem sowohl mönchische (weil ohne Eheleben) als auch ritterliche Züge angedichtet wurden. In der Tat errangen die Kosaken jetzt eine gewisse Unabhängigkeit von der polnisch-litauischen Regierung, was von dieser den Türken und Tataren gegenüber auch bestätigt wurde wenn von jener Seite Klagen über die Angriffe kamen. Gegen Ende des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts war das Kosakentum organisiert und in seiner Stellung gefestigt. Versuche des polnischen Königs Stephan Báthory und des litauischen Königs Sigismund August II., die Kosaken in ihren Dienst zu nehmenm waren nur vorübergehend und eingeschränkt erfolgreich. Die Kosaken bildeten zu dieser Zeit einen eigenen Stand mit unabhängiger Rechtssprechung und Obrigkeit“ [http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Kosaken.html. METEREN, Newer Niederländischen Historien Dritter Theil, S. 14 (1620) „Eben wie der newe König auß Mähren nach Schlesien gezogẽ / sind 4000. Cossaggẽ in Mähren eyngefallẽ / vnd nach dem sie das Landt durchstreifft / vnd alles was sie angetroffen / beraubt haben / sind sie den 10. Februar. Zu Wien ankommen / vnd in den Vorstätten einquartirt worden. Sie habẽ eine ansehnliche Beut von Kleynodien / Ketten / Ringen vnd stattlichen Kleydern / wie dann auch 3. Fahnen / welche sie den Mähren vnder wegs abgenom̃en / mit sich bracht / vnd theils zu Wien verkaufft. Solche Beut hatten sie in dem Stättlein Meseritsch / 18 Meil wegs von Wien gelegen / in welchem sie ohngefehr eines vornemen Landtherrens Hochzeit antroffen / eribert: daselbst sie dann Braut vnd Brätigam / mit all ihren Hochzeitsgästen vnversehens vberfallen / beraubt / vnd das Stättlein geplündert haben. Hergegen ist am Käys. Hoff zu Wien ob ihrer vnverhofften Ankunfft ein grosse Frewd entstanden / weil sie zu gelegener vnd erwünschter Zeir / da man ihrer am meisten bedörfft / vnd Ihre Käyserliche May. an Volck etwas schwach war / ankommen: deßwegen sie also bald in Käyserlichen Dienst angenommen / vnnd Graff Tampier [Dampierre; BW] nach beschehener Musterung vndergeben worden“. Am 6.7.1620 liefen Beschwerden über die Kosaken bei Bucquoy ein: Sie respektieren die Salvagarde nicht, plünderten, brannten, marteten, töteten sogar Kinder, erbrachen Särge vor den Augen der Angehörigen (TOEGEL, Der Beginn, Nr. 619, S. 223), so dass Ferdinand II. am 1.8.1620 Bucquoy befahl, höchstens noch 1.000 bis 1.500 Mann mit zweiwöchiger Kündigung anzumieten und sie für 1.500 fl. Dampierre zu unterstellen; TOEGEL, Der Beginn, Nr. 639, S. 229f.; vgl. GAJECKA; BARAU, The Cosacks. MILGER, Gegen Land und Leute, S. 144 (nach dem THEATRUM EUROPAEUM): „Indessen streiften die Tillyschen sehr aus in die umliegenden Herrschaften. Besonders die Crabaten (Kroaten) und Kosaken überzogen das Land des Markgrafen von Durlach mit Mord, Raub und Brand bis an die württembergische Grenze. Sie verwüsteten alles jämmerlich, schlugen den Fässern die Böden ein, schnitten die Betten auf und zerstreuten die Federn, den Kindern hauten sie die Köpfe ab, die Eltern, so sie bekamen und nicht gar ermordeten, richteten sie jämmerlich zu. Sie streiften auch bis an den Bodensee, bis sie die eidgenössischen Landleute abpaßten und viele erschlugen“. Die als äußerst unzuverlässig eingeschätzten Kosaken wurden auch in der ligistischen Heerführung mit Gesindel gleichgesetzt; HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 146.
[119] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25.
[120] Johann Heinrich Landsberger [ – ], kaiserlicher Kriegskommissar, Sekretär Schaffgotschs.
[121] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 146ff.
[122] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 149f.
[123] Hans Gottfried Freiherr v. Breuner [ – ], kaiserlicher Obrist.
[124] Rekompens: ständig eingeforderter Ausgleich, eine Entschädigung und Belohnung für geleistete oder noch zu leistende Dienste [z. T. aus noch zu konfiszierenden Gütern; HALLWICH. Wallenstein’s Ende 1. Bd., Nr. 759, S. 628.
[125] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[126] Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.
[127] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.
[128] Spanier: Die spanischen Truppen genossen einen ausgesprochen schlechten Ruf. Von Elitetruppen kann nicht die Rede sein, so Blaise de Vignière, französischer Militärschriftsteller (1605), zit. bei PARKER, Soldat, S. 52f. „Was die Spanier betrifft, so kann man kaum leugnen, daß sie die besten Soldaten der Welt sind; aber ihrer gibt es so wenige, daß man zur Zeit wohl kaum fünf- oder sechstausend von ihnen zusammenbekommen kann“. dazu die Chronik des allerdings parteiischen Arnold v. Anrath aus Wesel (1616); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier am Niederrhein S. 106f.: „Nach dem nu veil Soldaten im 1615 im Sommers durch dei Pestilentzi uthengeruckett und dei Companien fast schwag worden, hatt man wederum umb dei Companien zu stercken veil newe Spannier aus Hispannien uberschicket. Den 22. Februarii anno 1616, sein wederum in Wesell gekommen ungefehr 425 ungeruste und unwerbare meisten Thels Junges, und wenig so vor Soldaten bestan muchten, wey wohl artig quat genuch, umb Leutte und Burger zu betruben. Gott gebe, daß diße dei Letzte sein mugen. Den 23. sein dei so inkommen und dei so darin gelegen wahren zemptlich gemunstert worden, und sein diße schlegte Gesellen under dei altte Companien ingeflicket. Ich hilt es darvor, daß es mestendehl Schaff und Ferckens Hirtten gewesen wahren in den Orth darhen sei gekommen wahren. Und wehn daß edle Deutzlandt und dei darinnen wohnnen nicht theten, sey solten sobaldt den Juncker nit spelen alß sei thun, wehn sey dey Plug Bengelß nith in unser Landt gekomen“. Maximilian I. von Bayern hatte den Spanien schon in der Anfangsphase des Krieges mangelnden Einsatz vorgeworfen, „weiln alles nur auf einem bleien Spanischen fueß heergeht“. BA NF I/2, Nr. 109, S. 336: Maximilian I. an Herzog Wilhelm V., Straubing, 1621 VIII 25. Zum Teil wurden Sträflinge von denspanischen Galeeren rekrutiert und ins Reich verbracht. Der Waliser James Howell 1623 über den Charakter der Spanier: „Betreffs des Volkes, […] sein Fehler besteht in allzu großer Würde, was mancher, der es nicht so gut kennt, für Stolz hält. […] Er geht, als ob er marschiere, und er sieht selten zu Boden, als ob er ihn verachte“. Zit. bei DAVIES, Spanische Habsburgerportraits, S. 70.
[129] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.
[130] General(feld)wachtmeister (schwed. Generalmajor): Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[131] Rudolf Graf (1636) v. Morzin [Marazin, Marazini, Marrazino, Marzin, Marotzin, Morazin, Moritzin], Freiherr auf Hohenelbe, Eglitz u. Platten [um 1585-1646 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.
[132] Siegmund Adam Graf v. Abensperg u. Traun-Meissau [24.1.1573 Meissau-2.2.1637 Wien], kaiserlicher Obristwachtmeister, Obrist.
[133] Don Fernando de Austria [16. oder 24.5.1609 Madrid-9.11.1641 Brüssel], spanischer Kardinalinfant.
[134] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[135] Liga: Die Liga war das Bündnis katholischer Reichsstände vom 10.7.1609 zur Verteidigung des Landfriedens und der katholischen Religion, 1619 neu formiert, maßgeblich unter Führung Maximilians I. von Bayern zusammen mit spanischen und österreichischen Habsburgern an der Phase des Dreißigjährigen Krieges bis zum Prager Frieden (1635) beteiligt, danach erfolgte formell die Auflösung. Das bayerische Heer wurde Teil der Reichsarmada. Zur Liga-Politik vgl. KAISER, Politik, S. 152ff.
[136] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 982, S. 313.
[137] Burg Bischofstein, am westlichen Ufer der Mosel zwischen Moselkern u. Hatzenport in der Gemarkung Münstermaifeld. ?
[138] Heilbronn [Stadtkreis]; HHSD VI, S. 315ff.
[139] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[140] Otto Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm in Kirburg, Mörchingen u. Tronecken [13.10.1597-16.10.1634 Speyer], dänischer, dann schwedischer General.
[141] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1006, S. 320.

[142] WREDE, Geschichte 3. Bd., 2. Teil, S. 625.

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