Hye [Hyen, Heyen], Dr. Johann Freiherr von

Hye [Hyen, Heyen], Dr. Johann Freiherr von; Reichshofrat [ – Dezember 1630] Hye war kaiserlicher Reichshofrat und Restitutionskommissar. Walmerode, Aldringen und Hye waren im Dezember 1627 offiziell ernannt worden. Über seine Tätigkeit in der Grafschaft Lippe sind wir durch noch vorhandene Briefwechsel recht gut informiert.

„Über weitere Restitutionsbestrebungen in Lippe geben verschiedene Briefe des zum Franziskanerorden gehörigen Paderborner[1] Weihbischofs Johann Pelking an den Bischof von Osnabrück[2] Franz Wilhelm von Wartenberg interessanten Aufschluß. Während letzterer die Oberleitung der Restitutionsangelegenheiten in Westfalen in Händen hatte, war jener auch persönlich in Lippe tätig, um die früheren Klostergüter von Blomberg[3] und Schieder[4] für die katholische Kirche wiederzugewinnen. Er stieß aber überall bei Beamten und Bauern auf energischen Widerstand, so daß alle seine Bemühungen erfolglos blieben. Ihre Partei hatte es aber nicht nur auf die geistlichen Güter, sondern auf noch weit mehr abgesehen. Man erinnerte den Kaiser daran, daß die Grafen Otto und Philipp zur Lippe die Waffen gegen ihn getragen hatten. Man scheint ihm sogar gesagt zu haben, daß Graf Otto an der Schlacht bei Prag teilgenommen und den Pfalzgrafen noch weiter begleitet habe, weshalb er mit diesem der Reichsacht verfallen sei. Über den Erfolg solcher Hetzereien berichtete Pelking am 12. Februar 1628 aus Prag an den Bischof von Osnabrück: … Mittitur enim dominus Dr. Hyen generaliter a Caesare, ut e toto Westfalico circulo Calvinismum eliminet, rebelles Caesari citra ullum (!) personarum aut status acceptionum (!) vel respectum bonorum confiscatione puniat (: vae duobus comitibus Lippiae !:) …[5]

Also der Calvinismus sollte im ganzen westfälischen Kreis ausgerottet und die rebellischen Grafen zu Lippe mit Konfiskation ihrer Güter bestraft werden ! Infolge dieser Mitteilung empfahl der Bischof von Osnabrück dem Kurfürsten von Köln, sein Interesse als Bischof von Paderborn und Lehnsherr von Lippstadt[6] und Lipperode[7] wahrzunehmen. Er hat gehört, daß Graf Otto zur Lippe, welcher jenen Teil der Grafschaft besitze[8] und ‚Wider Caesarem gedienet‘, sich nach Prag begeben habe, ohne Zweifel, um ‚das Wetter zu divertieren‘ und die Strafe abzubitten oder einen Vergleich zu schließen. Er rät, dahin zu wirken, daß Graf Otto nur gegen gewisse Konzessionen an den Kurfürsten Pardon erlangt. Der Kurfürst erwiderte darauf, daß der Herzog von Cleve die eine Hälfte von Lippstadt besitze und Lippe nur die Wiedereinlösung zu prätendiren habe, was von den Clevischen auch noch bestritten werde. Weil aber der andere Teil zur Grafschaft Lippe gehöre und diese ein paderbornisches Lehen sei und ein kaiserlicher Kommissarius jetzt den Auftrag erhalten habe, zwei Dritteile der Grafschaft zu konfiszieren, so habe er seinen paderbornischen Räten befohlen, bei jenem sein Interesse wahrzunehmen.

Der Bischof von Osnabrück erklärte es darauf für besser, als Lehnsherr direkt mit dem Grafen zu verhandeln. Mittlerweile hatte der Kurfürst von Köln entdeckt, daß Lippstadt und Lipperode gar kein paderbornisches Lehen seien, wohl aber Lemgo,[9] Detmold,[10] Horn,[11] Falkenberg[12] und Lage,[13] und will sich nun wegen dieser Landesteile an den Kaiser und an Tilly wenden.

Bald darauf berichtete der Bischof von Osnabrück an den Kurfürsten, daß der kaiserliche Kommissarius Dr. v. Hyen in Minden[14] sehr stark prozediere: ‚Wen er erdapfen kann, muß in Eisen und Gefengnuß oder arrest‘. Über sein von Pelking bereits angekündigtes Verfahren gegen die lippischen Grafen berichtete Dr. Wilhelm Sobbe aus Brake[15] dem nach Prag abgereisten Grafen Otto folgendermaßen: [..] ‚Ew. Gr. Gn. mag hiemit underthänig ohnberichtet nit laßen, westgestalt getrigs Thags morgens zwischen 6 und sieben Uhren ein Kayserlicher Commissarius, Johan von Hyen genant, mit ohngefehr siebentzig Mußquetieren und zehen Reutern ohnverwarneter Sachen dies Ew. Gr. Gn. Hauß in großer Stille occupirt, erstlich die untern beeden Pforten mit Abnembung der Schlüßel, und palden darauff den obern Platz mit Soldaten besetzt und vorgeben, daß er an Ew. Gr. Gn. und dero Herrn Bruder Graf Philipsen kaiserliche Werbung hette, weiln aber deren keiner zur Stelle wehre, wolte er gebetten haben, ihnen bei Ew. Gr. Gn. Gemahlinen, meiner gnedigen Frawen, umb bei Deroselben sein Commission abzuelegen, anzumelden. Welchs wie geschehen und er auff die Schul geführet, hat er mit weinigem vorpracht, daß er von dero Röm. Kayß. Mayt. unseren allergnedigsten Herrn, committirt, das in diesem Westphälischen Krayße aller deren, so in vorgeschwebten Kriegen wieder Ihre Majestät gedient, Gueter annotiren und confisciren solte, und alß Ew. Gr. Gn. und Dero Herr Bruder sich mit darunter befunden, wehre er hie angelangt, sein habenden Befelch zu exequiren, und darauff sofort begehrt, ihnen einen Notarium auß der Statt holen zu laßen, damit er sselbigen Thags sich expediren und wieder wegkohmen kondte. Es hat aber Ew. Gr. Gn. Gemahlin und mein weinig Persohn, nit so eilig zu verfahren, sondern biß es dem Herrn Drosten, welcher in Ew. Gr. Gn. Absein daß Commando hette, notificirt und derselbe anhero gelangt, einzuehalten gebetten, welchs zue thuen anfangs sehr difficultirt, doch endtlich sich erbitten laßen, mit diesem Beding, die semptliche Ew. Gr. Gn. Beampte inmittelst anhero zu verschreiben, damit er alles hie in loco zugleich verrichten und sich nit zu lang auffhalten mügte. Ist derowegen, umb größere Unkosten, so auff eins jeden Ampts annotation wolten gangen sein, zue vorkohmen, darinnen gewillfahret, und wie der Herr Drost gegen Abends anhero kohmen, haben wir uns insgesampt zue ihnen, Commissario verfuigt und unter andern durch diese motiven, mit vorhabender execution einzuehalten, zue bereden vermeint, alldiweilen seine Commissio uff diesen gantzen Krayß dirigirt und er noch ein Zeit lang mit andern genug zu schaffen haben würde, und wir in guter Zuversicht stunden, Ihre Kays. Maytt. würden Ew. Gr. Gn. so woll als andere, die sich weit mehr bei diesem Kriegswesen eingewirckt, allergnedigst pardoniren, noch ein geringe Zeit die execution zu differiren und inzwischen anderer Orten sein Befelch zu verrichten. Solten dan Ew. Gr. Gn: je kein andere Ordinantz bei Ih. Kayß. Mytt. außbringen können, stände ihnen allzeit bevor, dasjenige, was er jetzt vorhette, ins Werk zu richten. Er hat sich aber keineswegs darzue verstehen wollen, mit Vorgeben, Er mußte dasjenige, was Jh. Kayß. Mytt. ihmen anbefohlen, jetzo exequiren. Köndten Ew. Gr. Gn. ethwaß anders erhalten, thäte Ihro von Hertzen er gönnen, und würde diese seine Verrichtung damit cassirt. Haben demnach, was nit zu endern sein wollen, geschehen laßen müßen. Darauff er heute fruehe adhibito Notario die possession dieses Hauses mit Angreiffung der Klincken an beeden unthersten, auch der obern Pforten und Annembung der Schlüßel apprehendirt, folgents auff Ew. Gr. Gn. Gemach, der Rüstkammer und dar die Bücher stehen, die Kleider (jedoch nit speciatim oder stückweis, sondern insgesamt) inventirt, und wie er kein Kleinodien oder Silbergeschirr darunter funden, hat er solchs gefurtert und angezogen, weiln Ew. Gr. Gn. Herr Vater christmilter Gedechtnuß ein so vornehmer Herr gewesen und statlich Hoff gehalten, muste und wurde auch Silbergeschirr vorhanden sein, worauff ihmen geandtwortet, es wehre deßen zwar ein ziemblicher Vorrat hie gewesen, es hetten aber die abgetheilte Herrn das ihrige zue Abrichtung vätterlicher Schulden uff die Müntz geschicket und zue Geld schlagen laßen. Darauff er weiter begehrt, das Ew. Gr. Gn. Gemahlin daß Ihrige darstellen mügte, welche dan etzliche weinig Stück praesentiren laßen, so vom Herrn Notario uffgeschrieben, gleichwoll, das sie Ew. Gr. Gn. Gemahlinnen zuegehörten, dabei erwehnet und annotirt worden. Wie dieses geschehn, seint wir die kleine Treppen herunter über das alte Frawenzimmer und Schule wieder in den Platz kohmen, und durch den alten Saal uff Ew. Gr. Gn. Herrn Bruders Graff Philipsen Gemach unß verfuigt, und alda mit der inventation ebenermaßen wie vorhin verfahren. Nach Verrichtung dieses allen hat ihmen der Kornschreiber daß inventarium über das Viehe darreichen müßen. Darauff von den sämptlichen Drosten und Beampten, nemblich Wulffen, Offeln, Jegern, Wippermann, Waterbecken die Handtpflicht genomben, und hinfüro Niemandsen anderm dan Ih. Kayß. Mytt. und wem es die weiter befehlen würden, die intraden, Renten pp. einzunemben und zu berechnen, denselben anbefohlen, endtlich die Hausschlüßel Kapmejern wieder eingeandtwortet und das Hauß trewlich behuiff Ih. Kayß. Mytt. uu versehen und die Schlüßel ohn dero special Befelch Niemandt wieder folgen zu laßen ermanet, und alß wir vermeint, es solte alles hiemit gethan und geendet sein, hat er zueletzt Ih. Gn. Graff Philipsen vier Pferdte (welche selbigen Thags nacher Hadamar[16] zur convoy Ew. Gr. Gn. Fraw Mutter geschickt werden sollen) begehrt, auch weiln sowoll Ew. Gr. Gn. Gemahlin alß unser andern Bitten und Flehen nit helffen wollen, dieselben weg- und mitgenomben. Ist gleichwoll dem Instrument solchs mit einverleibt, auch dabei Erbieten geschehen, wan Ew. Gr. Gn. ein anders auswirkten, daß sie alstan restituirt werden solten. Ist sonsten der Commissar in Graff Ernsten Gemach und die Soldaten im Kruege gespeiset worden, ist auch alles ohn sonderliche insolentz zuegangen, und heut umb zwo Uhren der Commissarius wieder nach Flotho[17] verrücket’. […] In gleicher Weise wurden auch die Güter des Grafen Philipp mit Beschlag belegt.

Graf Otto hatte schon gegen Ende des Jahres 1627 erfahren, was gegen ihn im Werke war, und suchte den Plänen der geistlichen Herren und des kaiserlichen Commissarius zuvorzukommen. Er wandte sich an Tilly als ’seinen Schutzherrn und sonderlichen Patron‘ mit der Bitte, für ihn zu intercedieren. Dieser riet ihm in freundlicher Weise, erst abzuwarten, was für Beschuldigungen gegen ihn erhoben würden, empfahl ihm aber zugleich, selbst zum Kaiser nach Prag zu reisen. Auf weiteres Bitten des Grafen Otto bestätigte er diesem in einem an den Kaiser gerichteten Schreiben, daß er, so lange die kaiserlichen Truppen in jenen Gegenden gestanden, diesen gegenüber in jeder Weise seine Schuldigkeit getan und nichts andres als ‚die allerunterthängste und treuste Devotion‘ gegen Kais. Majestät habe verspüren lassen. Mit diesem Schreiben begab sich Graf Otto nach Prag, um sich persönlich beim Kaiser zu entschuldigen.

Über die Gründe, die er dafür vorbrachte, gibt ein an den Kaiser gerichtetes Memorial nähere Auskunft. Er gab an, daß er sich zwar nach dem Tode des Kaisers Matthias, aber noch ehe Ferdinand zum Römischen König gewählt worden, sich habe überreden lassen bei den böhmischen Ständen Dienst zu nehmen, aber keineswegs in der Absicht, gegen den Kaiser und sein Haus zu dienen, sondern sich als junger Cavalier in etwas zu versuchen und qualifiziert zu machen, damit er künftig andern Potentaten desto besser dienen könnte, da ihm und seinen abgeteilten Brüdern von seinem Vater nur wenige und hochbeschwerte Güter hinterlassen seien. Er habe auch gehofft, daß die Unruhen durch die Kur- und anderen Fürsten bald beigelegt wurden, und da diese ihn nicht abgemahnt, sondern durch ihr Gebiet hätten ziehen lassen, nicht gemeint etwas Übles zu tun. Als er aber gemerkt, daß die Sache zu großen Weitläufigkeiten geraten würde, habe er seinen Abschied genommen zu der Zeit, wo die Böhmen noch ein starkes Heer gehabt hätten, und sich schon geraume Zeit vor der Schlacht am weißen Berge in aller Stille zu Hause zu Hause aufgehalten. Dann aber habe er, besonders in dem Kriege gegen den König von Dänemark, mit Hintansetzung aller seiner Wohlfahrt und unangesehen der großen Gefahr alles getan, was zur Unterstützung der kaiserlichen Heere dienlich gewesen wäre. Schließlich bat er den Kaiser, wenn er ihn beleidigt habe, dies seiner Jugend zuzuschreiben, und versprach ihm in Zukunft bereitwilligst alle gewünschten Dienste zu leisten.

Schon am 4. Mai n. St., also noch ehe der Kommissarius Brake in Besitz genommen hatte, wurde die Einstellung des Verfahrens gegen den Grafen durch folgendes Dekret angeordnet: ‚Der Röm. Kay. auch zu Hungarn und Böhaim Königl. Maytt., unserem allergnedigsten Herrn, ist in Untterthenigkhait referirt und fürgebracht worden, waß bei deroselben Herr Otto, Graff und Herr zu der Lippe, über den Ihme jüngsthin erthailten Beschaid weitter zue seiner exculpation in Gehorsamb eingewendet, auch underthenigist gesucht und gebetten hat. Wie sich nun höchstgedachte Ihre Kays. Maytt. nachmahls ainiger uff Ihme geworffener Kay. Ungnad nicht wißen zu erinnern, also haben Sye daßyenige, worinnen Er angeben worden, neben denen schrifftlichen Documenten und ansehlichen attestationen, welche Er darauf zur Ablainung geschehener Beschuldigungen producirt und angezogen, trefflich erwegen lassen und befunden, daß ehegedachter Graff den anfenglich angetrettenen ungerathenen Weg uff besser Erkhendtnus der Sachen alsbaldt verlaßen und sich von selbiger Zeit an bißhero nach Außweißung erstberürter ansehenlichen Zeugnuß und commendation dergestalt bezaiget und erwisen, wie es einem getreuen Vasallen und Lehemann Ihrer Maytt. Und des Heil. Reichs geziemt und gebüren thuet. Alß haben auch mehrhöchstermelte Ihre Kay. Maytt. besagten Graffen Otten zu der Lippe die gebettene Kay. Gnadt und Nachsehung deßjenigen, dardurch die offension verursacht sein möchte, auß den angezogenen Uhrsachen, sonderlich aber angeuter Commendation und Bezaigung seiner threue gelaisten Diensten, widerfahren, auch zu deßen Versicherung, dise Dero kay. Urkhundert untter Dero aufgetrukhten secret Innsigel erthailen laßen, deme Sye dan mit Gnaden gewogen seind. Signatum zu Prag, den 4. May, Anno sechszehenhundert acht und zwantzig’.

Hyen sträubte sich zwar noch einige Zeit, dem kaiserlichen Befehl Folge zu leisten, er schrieb auch nach Wien, daß Graf Otto durch falsche Darstellung des Sachverhalts Verzeihung erhalten habe, ließ aber doch schließlich durch seinen Sekretär die förmliche Rückgabe der Güter des Grafen Otto vollziehen. Auch bei seiner späteren Anwesenheit in Wien vermochte er nichts mehr daran zu ändern“.[18]

Nach Hyes Angaben waren im Juni 1630 in Norddeutschland (ohne Mecklenburg) bereits Güter im Wert von 740.000 Rt. enteignet worden, um Bargeld für die Armee zu beschaffen.[19] Als außerordentlich problematisch sollte sich allerdings der Verkauf der Güter erweisen.[20]

Hye, Eiling und der Hildesheimer Advokat Melchior Martini vollzogen als servile Diener ihres Herrn das Restitutionsedikt Anfang 1630 in Goslar.[21] Auf Wunsch Bavings wurde eine Residenz der Jesuiten begründet, die mit dem Vermögen der Kollegiatstifte Simon und Judas sowie Petersberg ausgestattet wurde. Die notwendige Übereinkunft zwischen Ferdinand II. und Urban VIII., mit der Kurfürst Ferdinand operierte, wusste er zur eigenen Legitimation mit der Abschrift einer Mitteilung des Kölner Dominikaners und Inquisitors, P. Cosmas Morelles,[22] vom 26.1.1630 aus Rom zu untermauern, was letztlich jedoch fingiert war.[23] Dessen Vermittlung in Rom war aber nicht nach den Vorstellungen Wartenbergs ausgefallen,[24] der nur von Carafa Unterstützung erfuhr.[25]

Der General der SJ, Vitelleschi, verlangte von dem kaiserlichen Beichtvater Larmormain die entschiedene Intervention gegen diese Eigenmächtigkeit,[26] während Wartenberg ihr Vorhaben mit einem Extractus ex litteris Patris Morelles als Willen des Papstes legitimierte. Allerdings hatte Wartenberg dessen Vorstellungen schon 1628 falsch eingeschätzt, als er glaubte, die Inkorporation Walkenrieds für sein Seminar per viam secretam und durch ein »motu proprio« des Papstes, der ja auf der Rückgabe der Klostergüter an die alten Orden bestand, erreichen zu können.[27] Ferdinand von Köln selbst hatte Wartenberg gebeten, P. Morelles‘ Bemerkungen geheim-zuhalten und selbst Hye nicht zu informieren.[28] Der getäuschte Hye und Baving gingen gemeinsam vor, um eine Jesuitenschule als erstes Seminar zu errichten, in dem katholische Geistliche zum Einsatz in Westfalen und Sachsen ausgebildet werden sollten.[29] Baving erinnerte Wartenberg im März 1630, dass Ferdinand II. zur Gründung der Schule die Einkünfte von Wöltingerode[30] und zur Gründung einer Universität in Goslar[31] die Einkünfte von Gernrode[32] bestimmt habe.[33] Wöltingerode war noch im Juni 1630 von zwei Zisterzienserinnen-Nonnen und drei Novizinnen aus Teistungenburg (Eichsfeld)[34] besiedelt worden.

Das Kloster Lamspringe[35] ging als Geschenk an die Missionskongregation der englischen Benediktiner. Wartenberg und Hye als kaiserliche Kommissare hatten bereits am 15.5.1630 „alle closter detentorn und praetendenten“ aufgefordert, am 10.7. in Hildesheim[36] ihre Besitzansprüche vorzuweisen. Kloster Lamspringe ging dann laut Zessionsschreiben durch beide Kommissare an den englischen Benediktiner Dom Reyner. Wartenberg erhielt für seine Bemühungen 3.000 Rt., 2.000 Rt. brachten die beiden stadthildesheimischen Benediktinerklöster, 1.000 Rt. das Kloster Marienmünster[37] auf.

Hye wurde von 22 Reitern aus den Generalstaaten im Dezember 1630 vor dem Kölner Severinstor getötet.[38] Das „Theatrum Europaeum“ berichtet dazu: „Zu Anfang deß Monats Decembris ist ein Kayserlicher Commissarius, Johann von Hyen / welcher das Stifft Halberstatt[39] vnd andere Orth reformiren helfen / ein Freyherr vnnd Römischer Kayserlicher Mayestät Reichs-HoffRaht den Rhein hinunder auf Cölln kommen / als er aber bey nahe an S. Severins Port angelanget / ist er von einer Stadischen Parthey in 40. Mann starck / so die vorige Nacht in der Statt beherberget / vnnd damahlß hinauß geritten waren / angesprenget / erschossen / so alle seine beyhabende Sachen / als 12. Pferd / 15000 Reichsthaler / auch ein güldene Ketten / welche er am Halß getragen mitgenommen“.[40]

Die Hintergründe der Tat wurden nie aufgeklärt.

[1] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.

[2] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.

[3] Blomberg [LK Detmold]; HHSD III, S. 86f.

[4] Schieder [LK Detmold]; HHSD III, S. 666ff.

[5] FORST, Korrespondenz, S. 197.

[6] Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.

[7] Lipperode (LK Lippstadt]; HHSD III, S. 472f.

[8] Die Grafschaft gehörte Graf Philipp.

[9] Lemgo [LK Lemgo]; HHSD III, S. 452ff.

[10] Detmold [LK Detmold]; HHSD III, S. 156ff.

[11] Horn [LK Detmold]; HHSD III, S. 341f.

[12] Falkenberg [Gem. Holzhausen, LK Detmold]; HHSD III, S. 223f.

[13] Lage [LK Detmold]; HHSD III, S. 441.

[14] Minden [LK Minden]; HHSD III, S. 517ff.

[15] Brake i. L. [LK Lemgo]; HHSD III, S. 112.

[16] Hadamar [Kr. Limburg]; HHSD IV, S. 194f.

[17] Vlotho [LK Herford]; HHSD III, S. 738f.

[18] STEGMANN, Lippe, S. 68ff.: Bericht Dr. Wilhelm Stobbes an den nach Prag gereisten Otto, Brake, 1628 V 06, über das Vorgehen Hyes. Zu Otto zur Lippe-Brake [1589-1657], der unter Mansfeld gedient u. dessen Güter später beschlagnahmt wurden, vgl. SÜVERN, Letzter Wille; allgem. auch RINKE, Lippe.

[19] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 88 Konv. Juni, fol. 29-30 (Ausfertigung): Hye an Wallenstein, 1630 VI 12.

[20] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 88 Konv. Mai, fol. 48-48′ (Ausfertigung): Hye an Wallenstein, 1630 V 24: Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten Konv. Mai, fol. 56′ (Ausfertigung): Hye an Kaiserin Eleonora, 1630 V 24; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 88 Konv. Juni, fol. 2′ (Ausfertigung): Hye an Schlick, 1630 VI 01.

[21] Bischöfliches Archiv Hildesheim, Beverina J 11, fol. 189; FORST, Korrespondenz, S. 400-403: Kurfürst Ferdinand an F. W. v. Wartenberg, 1630 I 30. Vgl. DUHR, Geschichte der Jesuiten II/1, S. 132f.

[22] Cosmas Morelles [1557-1636]; Regens des Studium generale der Dominikaner in Köln, seit 1618 Inquisitor; LÖHR, Kölner Dominikanerschule, S. 21f., 34. Morelles vertrat in Rom auch die Angelegenheiten Söterns; LUCAS, Kurtrierische Frage, S. 13, Anm. 65-67.

[23] FORST, Korrespondenz, S. 405f.: Kurfürst Ferdinand an F. W. v. Wartenberg, 1630 II 18; KLOPPENBURG, Jesuiten, S. 155.

[24] Staatsarchiv Osnabrück Rep. 100 Abs. 375 Nr. 3, fol. 200′ (Ausfertigung): Doneux an F. W. v. Wartenberg, Rom, 1629 VIII 25.

[25] Staatsarchiv Osnabrück Rep. 100 Abs. 367 Nr. 19, fol. 79-80 (Abschrift): F. W. v. Wartenberg an Carafa, Iburg, 1629 V 09.

[26] STIEGELE, Beiträge, S. 867 (Brief vom 26.1.1630).

[27] Staatsarchiv Osnabrück Rep. 100 Abs. 375 Nr. 3 fol. 103-104 (Abschrift): F. W. v. Wartenberg an Doneux, Iburg, 1629 III 07. Allerdings hatte die Propaganda den Antrag zur Einholung v. Informationen an Holste u. Carafa verwiesen.

[28] FORST, Korrespondenz, S. 406: Kurfürst Ferdinand an F. W. v. Wartenberg, 1630 II 18.

[29] KLOPPENBURG, Jesuiten, S. 152, 155.

[30] Wöltingerode [Stadt Vienenburg, Kr. Goslar]; HHSD II, S. 510.

[31] Goslar; HHSD II, S. 174ff.

[32] Gerode, Kloster [Gem. Weißenborn, Kr. Worbis]; HHSD IX, S. 143f.

[33] KLOPPENBURG, Jesuiten, S. 156; SEIBRICH, Gegenreformation, S. 437. Gernrode als reichsunmittelbares Stift wurde allerdings v. Reichshofrat am 25.3.1630 ausgenommen; SEIBRICH, Gegenreformation, S. 447.

[34] Teistungenburg, Kloster [Kr. Worbis]; HHSD IX, S. 433f.; KNIEB, Teistungenburg.

[35] Lamspringe [Kr. Alfeld]; HHSD II, S. 279f.

[36] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.

[37] Marienmünster [Gem. Münsterbrock, LK Höxter]; HHSD III, S. 492f.

[38] GSCHLIEßER, Reichshofrat, S. 218f.

[39] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[40] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 2, S. 290.

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