Hillen [Hiller, Hille, Hyllen] zu Helden, Reinhard von

Hillen [Hiller, Hille, Hyllen] zu Helden, Reinhard von; Obrist [12.12.1599-April 1675] Reinhard von Hillen [Hiller, Hille, Hyllen] zu Helden stand als Obristleutnant[1] des Leibregiments[2] des Jan von Werth[3] in kurbayerischen bzw. in kurkölnischen Diensten.

Die Familie stammte von einem Gut im heute niederländischen Ort Helden,[4] etwas südlich von Venlo,[5] und war bei der Geldernschen Ritterschaft aufgeschworen. Reinhard von Hillen wurde am 12.12.1599 als Sohn des Reinhard von Hillen und der Gertrud von Baexen geboren. Er hatte noch elf Geschwister, darunter Agnes und Anna Gertrud, die von 1642-1652 bzw. 1652-1676 nacheinander Äbtissinnen der adligen Zisterzienserabtei Saarn bei Mülheim/Ruhr[6] waren. Reinhard von Hillen heiratete 1641 Maria Helene von Zweiffel, die das adlige Haus Sülz bei Lohmar[7] mit in die Ehe brachte. Reinhard war später kurkölnischer Geheimrat, Hofmeister und Kämmerer. Das Paar lebte bis zuletzt im Haus Sülz. Maria Helene starb 1672 und Reinhard von Hillen wird im April 1675 als verstorben gemeldet. Das Wappen der Familie war folgendes: Der Schild geteilt von Silber und Blau, im oberen Feld nebeneinander 2 grüne Kränze, belegt mit je 4 roten Rosen. im unteren Feld zwei nach unten gekreuzte silberne Schwerter.[8]

Hillen lag vom Januar 1636 bis zum Juni 1636 mit dem altwerthischen Regiment[9] im Winterquartier[10] in Prüm[11] und scheint sich hier etwas „gesitteter“ verhalten zu haben als wenig später in Weiskirchen,[12] wenngleich seine Soldaten die üblichen Gräueltaten[13] verübten.

In der Quelle heißt es über diese Einquartierung:[14] Die Soldaten vom Regiment Werth „handelten sehr ubell und plünderten[15] alles was sie antreffen mögten, tödteten auch viell leuth, deßwegen dan schier alle menschen außwichen und flieheten[16] da (wo) sie sicher zu sein hoffeten. Aber der Her oberster leutnant Reinardt von Hilden zu Helden so zu Prüm in daß schloß logirt wahre, hielte sich so woll und nachparlich mit hiesigem Gotteshauß,[17] daß Kühe und Schaff zur weiden getrieben wurden ohne gefahr“.[18]

Werths Berichte über die Lage der Armee waren besorgniserregend. Aus den besetzten Gebieten liefen dauernd Klagen ein. „Nur ein Beispiel: Das Dorf Weiskirchen auf hessisch-darmstädtischem Gebiet wurde durch 300 Musketiere[19] geplündert; sie ‚haben die Leut, Mann und Weib ganz ausgezogen und jämmerlich zerschlagen … gewütet wie tobende Hundt, ja der jungen Kindlein mit Austhuen der Cleider nicht verschonet’, hieß es im Bericht. Dem Obristleutnant Reinhard von Hiller vom Leibregiment Werth wurde vorgeworfen, seine Leute hätten selbst Kirchen und Gotteshäuser arg heimgesucht“.[20] Im Dezember 1638 verwendete sich Hillen für den wegen seines Verhaltens in der Schlacht bei Wittenweier[21] arrestierten Anton von Werth.[22] Das Leibregiment[23] war nach der Schlacht mit dem Regiment „Neu-Werth“ zusammengelegt worden.[24]

Die kurbayerischen Truppen unter Mercy[25] und Geelen[26] hatten sich entgegen dem Willen des Kölner Kurfürsten[27] in ihre Winterquartiere zurückgezogen. „In Ermangelung von Abwehrkräften waren die an sich nicht sehr starken Weimarer zu einer ernsten Gefahr geworden, wobei sie in ihrer gegenwärtigen Stellung über Maas, Mosel und Rhein die Verbindungen zwischen Frankreich und Hessen herstellen und Ferdinand von der kaiserlich-bayerischen Macht in Süddeutschland abschneiden. Vom unvermuteten Rückmarsch der bayerischen Truppen schwer enttäuscht, hatte der Kurfürst sofort Oberstleutnant Hille abgefertigt, um bei den Generalen und in München auf eine schnelle Revision der Entscheidung zu drängen“.[28] Hille reiste bis nach Pforzheim,[29] wo er Mercy antraf, der allerdings schon auf dem Rückmarsch nach Norden war.[30]

Im Herbst 1644 hatte Ferdinand von Köln auch unter dem Eindruck der Katastrophe von Jankau[31] Hille, mittlerweile Obrist,[32] nach Brüssel entsandt, um hier auch im Sinne Maximilians I. von Bayern die Zusammenarbeit mit dem allerdings notorisch unzuverlässigen Karl IV. von Lothringen,[33] Beck[34] und Geleen zu fördern, wozu man allerdings die Unterstützung durch Hatzfeldt[35] und die Bayern benötige.[36] In den Beschwerden der Landstände des kölnischen Herzogtums Westfalen vom 1.7.1644 ist unter 14. aufgeführt: „Unterhaltung der Stabspersonen des Regiments des Obristleutnants Voß,[37] jetzt des Obersten Hille mit monatlich 50 Reichsthaler unter Androhung militärischer Exekution“.[38]

1645 stand Hiller als Obrist in Geleens Diensten. In der Schlacht bei Alerheim[39] geriet er in Gefangenschaft.[40]

„Ich werde in aller Ewigkeit nicht vergessen, was ich da anschauen und anhören mußte. Die Toten lagen dicht aufeinander in ihrem Blut; Verwundete haben nach Hilfe geschrien, Sterbende haben geseufzt; – grausam waren anzuschauen die Wunden und die abgerissenen Glieder der Toten und Sterbenden, und daneben war helle Lustbarkeit, Schlemmen, Fluchen und Gesang der Sieger; – nein ! ich werde es in aller Ewigkeit nicht vergessen !“[41] Das schrieb der Pfarrer Philipp Holl aus Kirchheim,[42] der als Gefangener der kurbayerischen Truppen die Schlacht bei Alerheim[43] miterlebte. In der „Begründten Summarischen Relation“ über die Schlacht bei Alerheim am 3.8.1645 heißt es: „Nachdeme eingangs ermelte zwo widrige Armaden den 3. Augusti Anno 1645. fast zugleich im Rieß eingetroffen / seynd sie noch darüber selbigen Tags bey dem Dorff Allershaimb zur Hauptaction kommen / die Bayrische haben ermeltes Dorff Allershaimb zu ihrem Vortel gehabt / vnnd anfangs mit ihren Stucken[44] den Französischen vil schaden gethon / Nach welchem die Französische ihr maiste sforza von der Infanteria auff besagtes Dorff Allershaimb / welches von den Bayrischen auch mit Fueßvolck starck besetzt gewest / angeführt / da dann zwischen beederseits Infanteria vber zwey Stund lang ein hartes treffen geschehen / warunder die Französische das Dorff in Brandt gesteckt / die Bayrische aber vngeacht dessen / vnnd daß sie auff einer Seyten / wie auch thails im Rucken das Fewr: auff der andern Seyten / vnd vor sich die Französische zum Feind gehabt / ihren Posto in solchem Dorff ein als den andern weeg manutenirt, vnnd eines thails durch dapfferes antreiben deß Bayrischen Feldmarschalln[45] Freyherrn von Mercy[46] / wie auch deß Kayerischen Feldtmarschalln Graffen von Geleen / welcher den Feldmarschall von Mercy secundirt, andern thails durch anführung deß Bayrischen General Zeugmaisters[47] Freyherrn von Ruischenberg[48] den Französischen mit continuierlichen Mußquetaten[49] ernstlich begegnet / daß also die Französische endtlich von dem Bayrischen / wie auch Gelenischen im Dorff fechtenden Fueßvolck / vnnd etlichen Esquadronen[50] Reutern / mit grossem ihrem der Französischen verlurst zuruck geschlagen: aber darüber der FeldtMarschall Freyherr von Mercy / welcher das Volck Ritterlich vnnd eyferig angeführt / Todt geschossen worden / vnnd wiewol hinnach / als beederseyts Caualleria zum treffen kommen / vnd der Feldmarschall Graf von Geleen bey solchem Reutertreffen gefangen in der Französischen gwalt kommen / sie die Französische mit maistenthails Infanteria, vnnd thails Reuterey auffs new in besagtem Dorff Allershaimb angesetzt / seynd sie doch durch den General Zeugmaister von Ruischenberg / welcher ihnen mit dem Bayrischen Fueßvolck vnnd etlich dabey gestandenen Esquadronen Reutern testa gemacht[51] / mit ihrem der Französischen grossen verlurst nochmaln zuruck geschlagen worden.

Das Reutertreffen aber ist inzwischen mit vngleichem success abgeloffen / dann auff der Bayrischen vnnd Geleenischen seyten / ist der rechte Flügel von dem Französischen lincken in die Confusion gebracht / vnd der Feldmarschall Graf von Geleen / wie gemelt / gefangen worden / hingegen aber hat der Bayrischen lincker Flügel / deme der General von der Reuterey Johann Freyherr von Wörth commandirt, den Französischen rechten Flügel völlig in die Flucht geschlagen / zugleich das noch restierende Französische Fueßvolck in Confusion gebracht / vnnd darunder vil schaden gethon / Also daß die Französische Armada ausser ihres lincken Flügels in völliger Flucht vnnd Confusion: Von den Bayrischen aber / noch der lincke Flügel / sambt der ganzen Infanteria in Ordnung: auch es an deme gewest / daß der Französischen Armada lincker Flügel ebenmessig geschlagen / vnd dardurch selbige Armada sambt ihren conjungirten were ruiniert worden / wann es nicht die zu bald eingefallene Nacht verhindert hette / welche den Französischen zeit vnnd lufft geben / daß sie in der Nacht die zersträten guten thails wider versamblen könden. Seynd derowegen die Bayrische selbige Nacht auff der Wahlstatt stehn bliben / solches den Französischen sowol durch loßbrennung ihrer der Bayrischen selbst / als thails der Französischen eroberten Stucken zuuerstehn geben / zugleich ihre Wachten den Französischen vnder die Augen gestelt. Demnach sich aber in solcher Nacht die maiste Bayrische Artigleriaknecht mit den Pferdten verritten / thails in dem beym Tag vorgegangnem treffen / sonderlich / was bey ihrem rechten Reuterflügel gestanden / Todt geschossen worden / vnnd welches das vornembste geweßt / ihnen den Bayrischen wenig Monition vbergebliben / weil sie in besagtem Treffen ein vnglaubliches verschossen / thails Monition aber / welche bey erst besagtem ihrem rechten Reuterflügel geweßt / in selbiger Confusion verlohren gangen / haben sie die Bayrische sich resoluirt, den darauff gefolgten 4. Augusti auff Thonawörth[52] zugehen / damit sie allda die nothwendige Monition vnnd andere requisiten an sich ziehen könden / allermassen solches in guter ordre in Bataglia[53] geschehen / vnnd sie 14. Stuck[54] / darunder 3. eroberte Französische geweßt / mit sich genommen / die vbrige Französische Artigleria vnnd Stuck / welche sie mehrern thail erobert gehabt / wie auch thails der ihrigen selbst / haben sie auß angeregter vrsach der verrittenen Artigleria Pferdt nicht alle bespannen bespannen / sonder stehn lassen müssen / die Französische Armada ist / nach deme sie sich möglichist colligirt, gegen der S[t]att Nördlingen[55] gangen / welche Statt vnderm Prætext[56] einer angenom̃enen neutralitet ihnen mit aufnem̃- vnd Curirung der häuffigen geschädigten / (die sonst der Französischen Officier selbst bekennen nach mehrenthail crepirn, vnd zugrund gehen müssen) hergebung Proviant / vnnd in ander weg alle assistentz gethan / auch der Französischen Armada zugelassen / daß sie vnder ihrem Canon logiren könden / ausser dessen / vnd wann die Statt Nördling sich nit so vnzeitig accomodirt, hette die Französische damaln von dem fürgangnen treffen vbel zugerichte Armada sich nechster Tagen mehren thails consumirn müssen / vnd den Bayrischen / welche sich zu Thonauwörth[57] mit Monition versehen / vnnd in etlich Tagen wider ganz außgerüst / in mainung vnnd deß verlangens vnverlengt wider auff die Französische Armada zugehen / weiter nit resistirn könden.

Bey disem vorgangen scharpffen Haupttreffen / ist der französischen Armada Fußvolck mehrernthails zugrund gangen / vnd nidergehaut worden / vnnd würdet die zahl der Todten ihrer seyts wenigst auff 6000. Mann geschetzt / ohne ihre habende häufftige geschädigte / darvon noch täglich vil sterben / in specie seynd vnder der Französischen Armada Todten / sovil man dermal in gewise erfahrung bringen könden / von der Französischen Nation zween Feldmarschall / darunder der Marquis de Borri,[58] zween General Maior, Item der Marquis de Pisani,[59] deß Duca di Anguien[60] assistentz Rath / Gubernator de Chatteleu,[61]  mehrernthails Obriste deß Französischen Fußvolcks / auch thails von der Französischen Reuterey / vnnd gar vil Obriste Leutenant / Obrist Wachtmaister[62] / Rittmaister[63] / Haubtleut[64] / vnd dergleichen Officier, Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn,[65] wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben / so ist auch von den Weinmarischen vnd Hessischen[66] Todt / der General Maior Graf von Witgenstein[67] / Obrist Truchseß[68] / Obrist Schwerdt[69] / Obrist Fabri,[70] Obrist Leutenant Saurzapff[71] / Obrist Leutenant Hailmann[72] / vnd mehr andere Obrist Leutenant / Obrist Wachtmaister / Rittmaister / vnd Haubtleut. Vil hohe Officier, vnder den Französischen / Weinmarischen / vnd Hessischen seynd geschädigt worden / darunder General Marzin,[73] Feldmarschall Marchese de Castel nouo,[74] General Maior Lamossè,[75] Obrist Lamperti,[76] Obrist vnd General Commissarius[77] Trasi,[78] Obrist Fleckenstain[79] / etliche Obrist Leutenant / vnd vil andere Officier. In gleichem seynd der gefangenen hohen Officirer, nit wenig / darunder der vornembst ist der Französisch General Leutenant vnd Mareschal de France Monsieur Grandmont.[80] An der Bagagi[81] hat die Französische Armada auch vil schaden gelitten deren thails von den Bayrischen erobert / thails von dem Französischen Volck selbst geplündert worden. Auff Seyten der Bayrischen Armada vnnd deß Geleenischen succurs seynd bey 1000. Mann todt gebliben / vnd verlohren gangen / darunder das Royerische[82] Regiment zu Fueß / welches den Posto auff einem Berg negst dem Bayrischen rechten Flügel gehabt / von den Franzosen vnder wehrender Schlacht mit grossem gwalt attacquirt, vnd nach dapfferm widerstand mehrern thails nidergehaut: Von dem Gilli de Hasischen[83] Regiment aber in die 300. Mann auff einem Kirchhoff / allda sie sich wol gewört / vbergwältigt : vnd mehrern thail gefangen worden / Von ermelter Bayrischen Armada vnnd dem Geleenischen succurs, hat von hohen Officiern, so todt gebliben wäre / ausser etlichen Rittmaister / Hauptleut / vnd dergleichen Officier fast niemand das Vnglück getroffen / als wie hiebevor angedeut / den Feldmarschall Freyherr von Mercy / welcher bald anfangs im Dorf Allershaim todt gebliben. So ist auff ihrer Seyten gefangen worden / von dem Geleenischen Succurs / als der Herzog von Holstain[84] / vnd Obrist Hillen[85] / von den Bayrischen / der Obrist Royer / Obrist Coob[86] / vnd Obrist Stahl[87] / der Royerische Obrist Leutenant Geißler[88] / der Geylingische[89] Obrist Wachtmaister Fabri,[90] etliche Rittmaister vnd Hauptleut. An Fendlen[91] vnnd Corneten[92] hat die Französisch Armada / sambt deren coniungirten in die 70. die Bayrische aber in allem 15. darunder 8. Fändel vnnd 7. Cornet verlohren. Dises ist nun der Hauptsächlich vnpartheyische Verlauff / solchen fürgangnen Treffens / der Allmächtig verleyhe anstatt dergleichen Christlichen Blutvergiessens / nunmehr einest den lieben Friden“.[93]

Um weitere Hinweise wird gebeten !

[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[2] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.

[3] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [17.6.2014].

[4] Helden [Provinz Limburg].

[5] Venlo [Provinz Limburg]. MEHRING, Geschichte der Burgen 10. Bd., S. 27f.

[6] Mülheim a. d. Ruhr; HHSD III, S. 532ff. RODEN, Die Zisterzienserinnenklöster Saarn, Duissern und Sterkrade, S. 8, 55, 45ff., 63f.; GIESEN, Hoeven de Boeshei te Swalmen-Boukoul, S. 65-73.

[7] Lohmar [Rhein-Sieg-Kreis]. SCHLEICHER, Ernst von Oidtman Bd. VIII, S. 292-296, 723 (v. Oidtman teilt die 16 Ahnen des Reinhard v. Hillen auf seinem Grabstein mit, aber nicht, wann er gestorben ist und wo sich der Stein zu seiner Zeit befand.)

[8] Diese biographischen Informationen hat freundlicher Weise Herr Heinz Schmitt, Trier zur Verfügung gestellt.

[9] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[10] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste.  Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.

[11] Prüm [LK Eifelkreis Bitburg-Prüm].

[12] Weiskirchen, heute Ortsteil von Rodgau [LK Offenbach].

[13] Kriegsgräuel: Kriegsgräuel waren die Begleiterscheinung dieses Krieges von Anfang an. Der Jesuit, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. von Bayern, Jeremias Drexel, auf dessen böhmischen Feldzug (1620), zur Eroberung von Pisek am 30.9.1620; PÖRNBACHER, Barock, S. 325f.: „Heute um die dritte Stunde des Nachmittags ist Biska gleich beim ersten Eindringen in die Stadt erobert worden. Alle, die drinnen waren, hat man zusammengehauen und umgebracht. Besonders die Soldaten des Bucquoi haben niemand geschont, kein Geschlecht noch Alter, auch das Kind, das im Bett saß, wurde mit einem Gewehrschuß hingestreckt. Ein gar erbärmlicher Anblick war das, wohin die Einwohner oder die Besatzungssoldaten auch flohen, sie fielen in die Hände der Unseren und wurden getötet oder gefangen. Der Anführer wurde in der Stadt in tausend Stücke zerhauen. Einer Schwangeren, die im Schrecken gebar, wurde der Kopf gespalten, das Kind an der Wand zerschmettert. Man sagt, Bucquoi habe sein Schwert und den Regimentsstab zerbrochen, als er dem Gemetzel Einhalt bieten wollte, aber die Raserei der Soldaten war stärker. Mehrere stürzten sich ins Wasser, um wenigstens so zu entkommen, aber auch dort trafen sie die Kugeln und so starben sie fast einen doppelten Tod. Man sagt, es seien zwölfhundert Schützen in dieser Stadt gewesen, die schon an sich, und auch durch ihre Lage aufs beste befestigt war. Aber nicht einmal einen ganzen Tag hat sie diesem doppelten Heer, dem unsern und dem des [Charles Bonaventure de; BW] Bucquoi, widerstehen können. An diesem Abend liefen von den Böhmen 130 Soldaten ins Lager unseres Fürsten über. Überall herrscht unter unseren Feinden Furcht, Schrecken und großes Zittern, und das ist kein Wunder: schon kennt man den bayerischen Löwen“. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 163f., Anm. 2: „Den 17. November 1621 Abends fielen sieben Cornet Reuter, unter Commando des Bayerischen General-Feld-Wachtmeisters Grafen von Anholt [Johann Jakob v. Anholt; BW] Commando in den [kurpfälzischen BW] Flecken Beerfelden, plünderten, ohnerachtet ihrer Verpflegung, denselben aus, nahmen 21 Pferde, und tractierten die Leute unmenschlich, daß sie, um ihr Leben zu retten, sich in die Wälder flüchteten. Folgenden Tags wurde durch den continuirenden Nach- und Rückzug von etlichen tausend Mann von der Bergstraße gegen Moßbach [Mosbach; BW] in dem Amt Freyenstein [Freienstein; BW] vollends alles aufgerieben, auch die Kirche ihres Kelchs und Ornats beraubet, der Pfarrer [Heinrich Lambinus; BW] erbärmlich geschlagen, und mit Stricken dermaßen geknebelt [=> geraitelt; BW], daß ihm Gesicht und Gehör vergangen, das Blut zu den Augen herausgedrungen, und er in wenig Tagen sterben müssen. Sie nannten ihn anders nicht, als einen Lutherischen Schelmen und wollten ihn mit Bedrohung der Castration zwingen, daß er den Kirchen-Gesang: »Erhalt uns, Herr, bey deinem Wort usw.« verschweeren sollte. Sie preßten ihm auch durch große Marter 600 fl. aus“. Hans Sonnenbächer, Schultheiß, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 206: „Mansfeldische Reiter, uf 30 stark, seien bei ihnen durchgestreift. Philipp Stumpf sei uf Schultern gehauen worden, denen sie als ein alten eisgrauen Mann gestöckt und gepleckt, ins Dorf genommen, mit Füßen ufgehängt, mit Lunten gebrennet, auch salvo honore [= mit Verlaub zu sagen (Entschuldigungsformel)] in Mund Urinam reddiert [= uriniert], endlich herab ufs Genick sehr übel fallen und schlagen lassen“. Der Pfarrer von Mönchsdeggingen, Christian Spradtler, am 4.1.1634 über die am 13.12.1633 erfolgte Plünderung und seine Marter; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.: „und einer unter ihnen, der sich des Ochsenwürthen, würthen von Nereßheim, welchen man vor diesem verbrand, Sohn genennet, sich öffentlich vernemen lassen, habe sich dem leibigen Satan ergeben ewiglichen. Alsobalden die anderen dreyen seine Spießgesellen gerufen, deren sich dann ein jeder mit seinen Instrumenten baldt gefaßt gemacht. Der erste mit einem hültzern reiteltopff, mich damit zu reiteln, der ander mit einem langen Strickh, mich damit zu binden, der dritte mit einem Schraufzeig mich damit zu klueben, Der vierte mit einem großen erdenen Topff darinnen etliche maß wasser, so sie den schwedischen trunckh nennen, gema(h)nt, mir damit den garauß zu machen“. Hans Hoxer in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 213: „Ewald Weißen Frauen hätten sie die Nasen abgehauen. Ihm, Zeugen selbst, ein Strang um den Kopf gelegt und geknebelt, daß er ihnen etwas an Geld, so er in einem Säckel im Garten gescharret gehabt, geben, womit sie aber nicht content [= zufrieden] gewesen, sondern fürbaß [= weiter] einen Strang an beiden Armen gemacht, das Seil hinterrücks über ein Apfelbaumen Äste geworfen, schwebend ufgezogen, auch eine gut Weil hängen und sich bedencken lassen. Zeug aber [durch]gehalten und ferner nicht geschnellt [= hochgezogen worden]. Sonsten hätten sie in Gewölbe, darinnen er sein und anderer Leut Sachen verwahret gehabt, ufgebrochen und alles genommen, dabei zu verstehen geben, das hätte man unserm gnädigen Fürsten und Herrn [dem Landgrafen] zu danken. Vom Schänden wäre viel gehört worden, dann mit seines Nachbarn Barthel Schelches Eheweib hätten sie Schande geübt und doruf ins Wasser geworfen, welche kürzlich hernach, vermutlich aus Schrecken, gestorben“. Heinrich Clodius, Schulmeister, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 215: „Die Weimarischen hätten ihn, Zeugen selbst, in die Scheuer geführt, geknebelt, die Hände uf den Rücken gebunden, mit brennenden Lunten Pulver in die Hosen geblasen, auch deromaßen mit ihme übel gehaust, daß er den Mund noch nicht recht öffnen könne. Sie haben Jakob Schäfern mit dem Hals ufgehängt und ein Weil hängenlassen, bis er ihnen das Geld zu geben verwilliget. Niklas Glappacher hätten sie ein Kordel um die Pudenda [= Geschlechtsteile] gemacht, so lange zugezogen, bis er ihnen ufs 60 Gulden geben. Matthes Hammans Weib, samt andern viel mehr, Daumen ufgeschraubt um willen, Geld zu geben und zu verraten“. Pfarrer Heinel von Waldkirchen (1632), zit. nach www.krumhermersdorf.de/literatur/urkunden: „Weil man etliche Soldaten unten im Dorfe abgesetzet und [ihnen] die Pferde genommen [hat] welches nicht nur hiesige Leute, sondern auch benachbarte verübet, [haben] General Holcks Völker [Soldaten] auf ihres Generals Befehl das Dorf angestecket [angezündet]; niedergehaun, was sie angetroffen, also daß sie etlichen die Köpfe in einem Hieb abgehauen [haben] und der Kopf den Berg [hin]abgelaufen, das Corpus [Körper] aber liegengeblieben [ist], welches jämmerlich zu sehen gewesen. Und sonst übel verfahren, wie die Rudera [Spuren] noch ausweisen „. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 23: „Zu dieser Zeit ging Jammer und Not an in unserem Lande und hat gewähret bis auf das 1637. Jahr; do man dann bald nichts anderes hörte als Rauben, Stehlen, Morden, Sengen und Brennen. Die armen Leut[e] wurden niedergehauen, gestochen, geschossen, auch gereitelt. Vielen [wurden] die Augen ausgestochen [und] Arm[e] und Bein[e] entzweigeschlagen. Ohren und Nasen, auch männliche Glieder und säugende Brüste wurden ab- und ausgeschnitten. Etliche [wurden] von ferne beim Feuer gebraten, (teils) im Rauchschlot aufgehenkt und Feuer unter sie geschüret. Etliche [sind] in die Backöfen gestoßen, Stroh vorgemacht und angezündet [worden]. Kein und Schwefel [wurde ihnen] unter die Nägel gesteckt und angezündet. Die Daumen [wurden] geschraubet, spitzige Knebel ins Maul gestecket, [so] daß das Blut haufenweiß heraus geloffen [ist]. Hernach(er) [ist] der ganze Leib durch den Mund mit Urin und Mistwasser gefüllet [worden], die Fußsohlen [wurden] aufgeschnitten, hernach Salz hineingestreuet, Riemen aus den Leibern geschnitten und vielen die Rippen in dem Leib entzwei geschlagen. In Summa, die große Pein und vorhin unerhörter Marter – davon auch der Teufel in der Höll[e] Mitwissenschaft haben mochte – so sie den Menschen in vielen Wegen (an)getan, bis sie gestorben oder verschmachtet oder preßhaft worden, ist nicht zu beschreiben. Da hat manches fromme Herz in solcher Marter und Pein bekennen, Hab und Gut, Weib und Kind, auch wohl seines Herrn oder Nächsten Sachen, die lange verwahret gewesen, verraten müssen. Da wurde weder alt noch jung, edel und unedel, auch der Schwangern und Sechswöchnerin[en] mit Schänden nicht verschonet. Und welches ja ein Greuel anzuhören: achtjährige Mägdlein sowohl, [als] auch 60 bis 80jährige Weibspersonen [sind] zu Tode gemartert, hernach ausgezogen, in die Teich geworfen oder auf der Straße liegen [ge]lassen [worden]. Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. THEATRUM EUROPAEUM Bd. III, S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann von Götz und Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet / das Frauenvolck wie ein Heerd Vieh zusammen in ihr quartier getrieben / und nackend und bloß mit ihnen zu tanzen / und sonsten zu gehorchen gedrungen: über das dz arme Volck beym Feuer und in Backöfen gebraten / die Augen außgestoßen / Riemen auß den Rücken lebendig geschnitten / Arm und Beyn / Ohren und Nasen / die männliche Glieder und säugende Brüste abgeschnitten / oder darmit empor gehoben / mit Spännern und Hämmern zerklopfft / angeschnürt / umb geführt / Kühn und Schwefel unter die Nägel und in die heimliche Ort gesteckt / angezündt / und damit biß zum Hertzen hinauff gebrent und also verbrent: mit Pistolstöcken die Daumen geschraubt / mit den Bärten und Haren auff den Steinen herumb geschleppt / zerbrochene spitzige Stecken in Hals gesteckt / biß das Blut hauffenweise herauß gelauffen / den Mund unnd Bauch mit Mistpfitzen / Urin / und anderer Unsauberkeit angefüllt / in die Brunnen geworffen / von Dachrinnen gewipffet / die Fußsohlen auffgeschnitten und Salz drein gestreuet / Arm / Bein und Rippen im Leib entzwey geschlagen und zertretten / Hände / Nasen und Ohren abgeschnitten / auffgehenckt / und Feuer unter die Füsse gemacht / und darmit weder Alter noch Jugend / weder Mann noch Weib / weder Edel noch Unedel / weder Schwangern noch Sechswöcherin / noch keines anderen Unterschiedes verschonet / den Eltern die Kinder auß den Armen gerissen / und in stücken zerhauen /zerrissen oder wider die Wände geschmissen / die Augen den armen Leuten auß dem Kopff gerättelt / wie sie reden / und unsäglichen Marter / Schmertzen und Pein angethan / als nicht alles zubeschreiben / wie die zu Goldberg / Reichenbach / und an anderen Orthen und Stätten / Flecken / und Dörffern erfahren: sonderlich zu Reichenbach / welche doch allezeit den Keyserischen / wie billich / miltiglich contribuiret / und alle mögliche Hülff und Vorschub gethan / welchen auch die Bürgermeister auffgewartet / ihnen entgegen gangen / und mit Glimpff der Statt bestes reden wollten / aber nicht gehört / sondern nur die Gewaltthätlichkeiten mit Morden / Schänden / Plündern in Kirchen und Häusern / auch biß für und auff den Altaren und Gotteshäusern verübet / wie darvon in Truck außgelassene offene Schrifften und Klagten bezeugen“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 237, Bericht der Amberger Regierung vom 19.3.1646: „Wie dan auch dergleichen unmenschlich procedur den 13. diss auch vorgangen, indeme Georg Schmid, untertan zu Kemnath, welcher mit 5 kleinen kindern beladen von Hirschau nacher hauss und futter gehen wollen, ist er von 9 reuttern erdappt, in das wirtshaus geführt und von ihm begehrt worden, speckh, butter und früchte zu weisen, weiln er aber nichts gewußt, haben sie ihn mit prügeln, eisernen stenglein, schrodhacken und säbeln anfangs uf die schienbein, daß dieselbige ganz zerschmettert, so lange geschlagen, bis die spreissel davon gefallen, hernach ins creuz, in die rechte seiten, über den rückhen und lenden mit einer schrothacken also getroffen, das er etlichsmal zu boden gefallen. Andern morgen früe vortags haben sie ihn mit eisernen stänglein abermahlen jemerlich geschlagen, den urin und koth in einen hafen gelassen, under einender gerührt und ainer, den sie den türkhen genannt, nachdem die andern ihne uf die arm gestanden, das maul mit einem eisernen stänglein aufgespreizt und diesen unflath also unbarmherzig hineingegossen und abwärts im hals gestrichen. Nach diesem allen haben sie ihn wieder ufs geführt und alss er inen uf starkes zusprechen nicht anzeigen khönnen, zu boden geschlagen, mit füssen getretten, gestoßen und mit sporn gestochen und alss er mit weiters laufen müssen, hat ine der türk mit einem prügel über den Arm, rückhen, lenden, füß und fußsohlen unaufhörlich geschlagen, mit ins holz geführt, einen strickh an halss gelegt und an einen paumb gehängt, doch daß er die erden mit den zehen berühren khönnen, bis ihn endlich der zehnte reutter, so bei diesen gewest, abgehauet, und nach hauss zu gehen haissen“. Vgl. die Rechtfertigung der Kriegsgräuel bei dem Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich [Gustav Horn gewidmet], dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, Discurs, S. 6, 19. Vgl. NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; KAISER, „Ärger als der Türck“. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 152f.: „In Ruppertsgrün [bei Elsterberg] trennten sie [die Schweden 1640; BW] dem 83jährigen Pfarrer mit glühenden Eisen Ellenbogen, Kniescheiben, Fußzehen ab und marterten ihn zu Tode. Seiner Haushälterin gaben sie Mistjauche zu trinken und zerschlugen ihr mit Pistolen das Gesicht. Anderen Dorfbewohnern banden sie die Köpfe unter den Beinen zusammen und hängten sie verkehrt herum auf. Dann schlugen sie auf diese ein oder legten Feuer unter die Unglücklichen. Einen Bauern ließ man im Backofen ersticken, einem anderen schnitt man die Ohren auf, und gab sie ihm kleingehackt zu essen“. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
„Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 57f.: „So zündeten die schwedischen Soldaten am 5. Mai [1636; BW] die Glandorfer Glandorf [LK Osnabrück; BW] Kirche und das ganze Dorf an. Das soll eine Strafaktion gewesen sein, weil einige Zeit vorher Glandorfer Bürger bei der Verteidigung ihres Ortes einige schwedische Soldaten getötet hatten. Hierbei kam es auch zu Greueltaten gegenüber den Wehrlosen. Es wird berichtet, dass die schwedischen Soldaten von den drei Töchtern des Hofes Schultewerth eine kreuzigten und eine andere über dem Herdfeuer erstickten“. Während des Dreißigjährigen Krieges massakrierten schwedische Truppen am 18.6.1633 einen Großteil der männlichen Bevölkerung von Kirchhofen. Die Opfer wurden bei lebendigem Leib in einer Weinpresse zu Tode gequetscht. Insgesamt wurden dabei rund 300 Bauern aus Kirchhofen, Ehrenstetten und Pfaffenweiler als angebliche Rebellen niedergemetzelt. Vgl. auch FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 67ff. über die Einnahme Memmingens durch die Kaiserlichen (1633).

[14] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359.  Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.

[15] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[16] Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer  Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Reichstaler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Taler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): „Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen“. In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14.

[17] Adliges Benediktinerinnenkloster Niederprüm/Eifel.

[18] Stadtbibliothek Trier Hs. 1711 / 317 4°, S. 76f. Freundlicher Hinweis von Herrn Heinz Schmitt, Trier.

[19] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[20] LAHRKAMP, Jan von Werth, S. 88.

[21] Am 30.7./9.8.1638 schlägt Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar die kaiserliche Armee unter Graf Johann von Götz und Federigo Duca di Savelli bei Wittenweier im Breisgau. => Quelle 5.

[22] LAHRKAMP, Jan von Werth, S. 113, Anm. 40.

[23] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.

[24] LAHRKAMP, Jan von Werth, S. 122.

[25] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. HERBERT, Franz von Mercy.

[26] Gottfried Huyn van Geleen, Freiherr u. Graf v. Amstenrade u. Geleen [um 1598-27.8.1657 Alden Biesen],bayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).

[27] Ferdinand v. Bayern, Kurfürst v. Köln [7.10.1577-13.9.1650 Arnsberg]. Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.

[28] FOERSTER, Kurfürst Ferdinand, S. 172f.

[29] Pforzheim [Stadtkreis]; HHSD VI, S. 627ff.

[30] FOERSTER, Kurfürst Ferdinand, S. 173 Anm. 103.

[31] 24.9./4.10.1636: Schwedische Truppen (9150 Berittene und 7228 Infanteristen) unter Johan Banér schlagen die kaiserlich-sächsischen Truppen (9000 Berittene und 9000 zu Fuß) unter Melchior von Hatzfeldt. Dadurch konnten die schwedischen Kontributionsgebiete wieder ausgeweitet werden; Banér hatte bewiesen, dass mit Schweden als Militärmacht in dieser Kriegsphase wieder zu rechnen war. Vgl. Eigentlicher Verlauff Des Treffens bey Wittstock / etc. vorgangen den 4. October / 24. September 1636 [VD17 23.313240S]. Vgl. die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; MURDOCH; ZICKERMANN; MARKS, Battle of Wittstock; ferner HÖBELT, Wittstock; HEßELMANN, Simpliciana XXXIII.

[32] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[33] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.

[34] Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec] [1588-21.8.1648 Arras], kaiserlicher Generalfeldmarschall.

[35] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[36] FOERSTER, Kurfürst Ferdinand, S. 267, Anm. 9.

[37] Adrian Dietrich Voß [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[38] SCHÜTTE, Der Dreißigjährige Krieg, Nr. 26, S. 97. – Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.

[39] 3.8.1645: Die Schlacht von Alerheim, oft auch Zweite Schlacht bei Nördlingen genannt, war eine Schlacht des Dreißigjährigen Krieges, die am 3. August 1645 in und um Alerheim zwischen der französisch-weimarisch-hessischen Armee und bayerisch-kaiserlichen Truppen stattfand und mit einem französischen-alliierten Sieg endete. Vgl. SCHEIBLE, Alerheim; KAISER, Keine Gnade für die Franzosen ? [http://dkblog.hypotheses.org/461#more-461].

[40] Kriegsgefangene: Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene, S. 11-14.

[41] BRUTSCHER, Die Beschirmung, S. 57.

[42] Kirchheim in Schwaben [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 356f.

[43] Alerheim [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 6f.

[44] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen „Halben [?; BW] Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[45] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[46] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. HERBERT, Franz von Mercy.

[47] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.

[48] Johannes Ernst Freiherr v. Reuschenberg [Rauschenberg, Ruischenberg] [29.3.1603 in Setterich getauft – 15.3.1660 Köln], kurbayerischer, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister, Feldmarschall. Vgl. REUSCHENBERG, „Jesus Maria und kein Quartier !“; EHRENPREIS, Feldmarschall Johann von Reuschenberg.

[49] Musquetade: Musketenfeuer. – Muskete: Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I.

[50] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[51] testa machen: vernichten.

[52] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.

[53] Bataglia: Schlachtordnung.

[54] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[55] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.

[56] Praetext: Vorwand.

[57] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.

[58] N marquis de Borri [Bourry] [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französischer Feldmarschall.

[59] N marquis de Pisani [Pisany] [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französischer Offizier.

[60] Louis II. de Bourbon, duc de Condé [8.9.1621 Paris-11.12.1686 Fontainebleau], französischer Feldmarschall.

[61] N N [ – 3.8.1645 bei Alerheim] Gubernator v. Châtelet [Belgien, Prov. Hennegau], französischer Offizier. ?

[62] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[63] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[64] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[65] Aventurier: Abenteurer, Schlachtenbummler, die zeitweise auf eigene Kosten im Heer dienten, auch Freibeuter (Kriegsunternehmer). Vgl. ERNSTBERGER, Abenteurer. Von den Städten wurde dagegen verlangt, dass sie diesen oft adeligen Schlachtenbummlern Quartier und Unterhalt gaben.

[66] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.

[67] Johann Graf v. Sayn-Wittgenstein [1601 – 3.8.1645 bei Alerheim] französisch-weimarischer Obrist.

[68] N Truchsess v. Wetzhausen [ – 3.8.1645 bei Alerheim] französisch-weimarischer Obrist.

[69] M. de Sweertz [Schwerdt, Schwert] [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französisch-weimarischer Obrist.

[70] N Fabri [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französisch-weimarischer oder hessen-kasselischer Obristleutnant.

[71] N Sauerzapf [Saurzapff] [ – 3.8.1645 bei Alerheim] französisch-weimarischer oder hessen-kasselischer Obristleutnant.

[72] N Hailmann [Hylman] [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französisch-weimarischer Obristleutnant.

[73] Jean Gaspard Ferdinand Conte de Marsin [Marchin, Marcin, Marzin] [ – 1673] französischer Feldmarschall.

[74] H Marquis de Chatelnau [Casteleau] [ – ], französischer Feldmarschall.

[75] N Lamossè [L’Amoussay] [ – ] französischer Generalmajor.

[76] N Lamperti [Lamberti] [ – ], französisch-weimarischer Obrist.

[77] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[78] Alexandre de Prouville, marquis de Tracy [ – 1670], französischer Generalkriegskommissar, Obrist und Feldmarschall.

[79] Friedrich Wolfgang v. Fleckenstein [ – 1674], französischer Generalmajor.

[80] Antoine III. duc de Gramont, souverain de Bidache, comte de Guiche et de Louvigny; [1614 – 1678], französischer Generalleutnant.

[81] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[82] Franz Freiherr v. Royer [Rouyer] [ – 24.3.1671], bayerischer Generalwachtmeister.

[83] Gil [Gilles, Gilli, Chill] de [di] Haes [Hasi, Haas, Haß, Hasa, „Schillerhaas“] [22.4.1597-1657], Feldmarschallleutnant.

[84] Philipp Ludwig Herzog v. Schleswig-Holstein-Sonderburg-Wiesenburg [27.10.1620-10.3.1689], kaiserlicher Obrist.

[85] Hiller, Reinhard; [ – ] kurbayerischer Obrist.

[86] Christoph Cobb [Kopp, Kobb] [ – ] kurbayerischer Obrist.

[87] Johann v. Stahl [ – ] kurbayerischer Obrist.

[88] Tobias Geißler [ – ] kurbayerischer Obristleutnant.

[89] Heinrich Christoph Gayling [Gehling, Geiling] v. Altheim [1604–20.12.1654], kurbayerischer General.

[90] Johann Fabri [ – ], kurbayerischer Obristwachtmeister.

[91] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.

[92] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[93] Begründte Summarische Relation Deß zwischen der Chur=Bayrischen ReichsArmada / vnd dem auß Westphalen beygestossenen Kays. Succurs eines thails: Dann der Königl. Frantzösischen dem Duca di Anguien vndergebnen Armada / bey deren sich auch die Weinmarische vnd Hessische befunden / andern thails / bey dem Dorff Allershaimb im Rieß den 3. Augusti / Anno 1645. fürgangne Haupttreffens. Gedruckt im Jahr 1645 [Stadtbibliothek Ulm Sch 8227]. Eine ausführliche Darstellung findet sich auch bei WASSENBERG, Florus, S. 629ff.

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