Fugger [Fuckher]-Weißenhorn-Nordendorf, Franz Graf

Fugger [Fuckher]-Weißenhorn-Nordendorf, Franz Graf; Generalfeldzeugmeister [10.8.1612- 22.7.1664 St. Gotthard/Raab]

Fugger.FranzFranz Graf von Fugger [Fuckher]-Weißenhorn-Nordendorf[1] diente zunächst unter Holtz.

Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald,[2] Georg Gaisser [1595-1655],[3] berichtet in seinem Tagebuch: „9.[10.1641; BW] Die bayrischen Soldaten rücken aus den genannten Quartieren aus. In der Stadt kommen Graf Fugger und Kommissar[4] Forstenheuser [Anton Otto v. Forstenhäuser; BW] an. Diesen spreche ich im Hause des Oberstleutnants[5] 1.) wegen der Wolfacher[6] Exaktion, 2.) wegen des Raubes der Pferde der Ingoltinger[7] Untertanen, 3. wegen des Raubes des Viehes meiner Stockwälder[8] Untertanen, 4.) wegen salva guardia[9] für Amtenhausen.[10] War eingeladen vom Oberstleutnant und dem Dekan und dem Kämmerer des Villinger Kapitels, aber ich entschuldigte mich wegen der nie unterbrochenen Beschwerden der bedrückten Untertanen. Daher blieb ich zu Hause“.[11]

Fugger führte seit 1643 ein eigenes Regiment.[12]

Ab Februar 1644 war er bei Kämpfen um Überlingen[13] eingesetzt. Der Salemer[14] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][15] berichtet sehr ausführlich darüber: „So ligt nun schon alberait zu Uffkürch[16] in der kürchen alldort (weil andere heyßer zuevor schon von Franzoßen abgebränt worden) obrister Wolff und ain Fugger, solche eingesalzne junkfrawen [Überlingen; BW] zue verbieten, damit sie wohlbeschloßen und eingesalzen verbleiben solte, niemandß herauß, auch niemands zue ihr hinein nit komen solte; und weil zue diser und solcher krankhait grose wärme und hüz höchlich von nöthen, solle ihr von außen mit groben und großen stucken[17] und dergleichen, damit sie bald trucken schwüzen, warmb und haiß genuog werden möchte, eingefeyrt werden. Und weilen die Franzosen in der statt, darunder vil Teutsche, über 5 oder 600 guoter wohlbewehrter soldaten nit, auch in allem zue wohl und in die länge nit prophantiert, hat man guote hoffnung, auch kein succurs so bald nit haben kenden, solche bald zue bezwingen und einzuebekummen, quod deus fortunet.[18]

[120.] Den 12. Februarii. Anjezo würd bald der bock angehen,[19] dann sie in der statt anfangen, an prophiant mangel bekomen, dan viler fürnähmer bürgerßkinder uff der gaßen bettlen umbegehen; obwolen die soldaten noch haben, so haben aber die gemaine burger nit all und sicht einer großen hungersnoth schon gleich, wie dan nach und nach, wa solche kenden, außreißen;[20] darumben dan, alß diser tagen ain seyler seines handwerks heraußer gewest, und wie ettliche sagen, unsrige haben ihn wider hinein getrüben, doch aber alß er in erfahrnuß komen, dass er außreißen wollen, ist er gespüst[21] worden; dan gar ein grimmiger tyran soll der commendant,[22] unangesehen er catholisch, darinnen sein. So sollen auch schon 2 capucciner und herr pfarrer zue dem obristen Wolff und Fugger heraußer geschickt, umb leidelichen accordo[23] zue tractieren, worden sein, quod tamen non creditur,[24] diß aber gar wol und ist war, daß commendant darinnen abermahlen visitieren laßen alle örter und heyßer und gesehen, waß noch von vorrath an früchten vorhanden seye, und jenigen, so noch für 5 wochen hetten haben mögen, weggenohmen; welche aber noch für 10 wochen, hat er ihnen den halben thail, daß ist für 5 wochen, gelassen und also fort; welcher für 20 hat er für 10 gelaßen etc., unangesehen er schon zuovor und unlängst auch ainmahl visitiert und von allen früchten der proportion nach, nach der jeder gehabt, uff die 200 malter ihme uff ain besondere lauben[25] liefern müeßen. Ist wol zu glauben, nit den gemainen burgern, sonder den soldaten zum besten, damit, wan die burger nit mehr zue beißen noch zue brechen und hungers sterben sollten, die soldaten alßdan in aller eyßersten noth, ehe sie sich gar ergeben, noch wüßten, wa sie nehmen und finden sollen. Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl.

Anjezo den 13. Februarii solle Merzy [Franz v. Mercy; BW]  zue Pfullendorf[26] ankomen und die artolleria über Überlingen allberait mit sich bringen. Den 17. Februarii referiert des Hans Frainden sohn, Bese genant, daß ein solcher hunger flaisch halber, daß ein hund wol 6 fl. gelte. Sit ut sit, verumne an non, parum refert.[27] Seyen dieser tagen aber ettlich und 20 von Überlingen außgefallen, mit unsrigen scharsiert,[28] 2 pferd verschoßen, aber bald wider hineingetriben worden.

Den 19. Februarii hat der commendant wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, da0 man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß. Übrige außgelaßne arme leut aber seyn von herren patre bursario,[29] theilß mehrerthail Salmanweylerische[30] und Owingerische[31] geweßen, erbetten worden, daß man sie lödig und paßieren hat laßen, doch nit gar ohne ranzion, mießten under ainanderen zuesammen schüeßen und uff 52 fl. loßlaßung geben“.[32]

„Den 18. Aprilis, Montag, gegen abend seyen auch ihre stück und wägen, under welchen französische, so zue Dudtlingen[33] und Rodtweil[34] erobert, auch darunder geweßen, zue Salem durchgangen und gleich in die schanzen oder uff ihre posten ein und uffgefüert worden, seyen aber für dißmahl nur fünf regimenter vorhanden, alß deß generalß de Merzi, Wolffisch, Fuggerisch [Franz v. Fugger; BW], Haßlangisch [Johann Heinrich v. Hasslang; BW] und Winterschaidisch etc, und wie man sagt, solle obriste Wolff begert haben, ihme mit seinem regiment ersten sturmb oder anlauf zue versuochen zue lassen“.[35]

Bürster schreibt in seiner Chronik unter 1644 über die Ereignisse nach der Schlacht bei Freiburg im Breisgau,[36] wobei er eine zeitgenössische Flugschrift[37] benützt: „Den 5. Augusti. Extract schreibens von herren obristen leutenambt [Andreas; BW] von Spaur auß Villingen[38] etc. und berichte, wie daß noch zue deß feindß armada 8000 mann undern commando Duc di Anguien zum succurs[39] ankomen, gemelter feind mit ganzer macht auf die unsrigen gangen, aber dapfer repusiert[40] worden; eß ist scharpf hergangen und bederseits vil volks gebliben; der feind hat sich jezo widerumb zueruck in sein alten posten begeben, möchte wol heutigen tags widerumb ain newen scharmüzel[41] abgeben. Uff unser seiten ist obrist[42] Kolb [Andreas Freiherr Kolb v. Reindorf [Rhaindorf]; BW], obrist [Franz Graf; BW] Fuckher, obrist Meyer [Mier; BW], obrist Anschering [Josef Rupert v. Enschring; BW], zween obriste leutenambts und ettliche haubtleut[43] verwundet; eß ist uff unser seiten nit so böß abgangen, alß man villeicht spargieren[44] wird. Und in einem anderen schreiben des herrn obristen Marimont, dass eben disen tag ain rüdter auß dem läger ihme zuekomen, außsagend, daß obbemelter feind von unserseiz armada ain schanz occupiert, jedoch von den unßrigen wider recuperiert und dem feind bey 6000 mann uff der wahlstatt gebliben sey. Solches wird auch bestättiget von Reutlingen[45] vom 9. Augusti, dan alß nachdem die Bayerische uff dem berg vor Freyburg[46] verschanzt, haben sie ettliche stück geschüz hinauf gebracht, die Weinmarischen auß den eroberten schanzen getriben, welche hernach ain berg bei Offenhaußen[47] angrüffen, aber zum drüdtenmahl abgetrüben, daß sie sich wider in ihr alte posten gegen dem Rhein reteriert, in der action über 4000 mann verlohren und ain obrister neben vil officiren gefangen. Der Churbayerischen seyen uber 800 nit, darunder der generalwachtmayster[48] Caspar Merzi [Mercy; BW] und Obriste Mier todt gebliben, aber vil, unter welchen auch obrist graf Franz Fugger, in schenkel [147] verwundt,[49] nachmals auf der partei auch 200 Weinmarische pferd nidergemacht, so hat man auch vom Weinmarischen angrüff so vil, daß der Duca di Angien seine beste deutsche völker und officier verlohren, derowegen die 4 regimenter in Franken ligende Hazfeldische soldaten auch zue den churbayerischen völkern sollen stoßen. Baßlerische zeutungen vermögen, welche sonsten ihr sach nit ring[50] machen, daß den 12. Augusti zue Breysach[51] obrist Hedtstein [Philipp Eustachius Freiherr von u. zu Hattstein; BW], ain Irlender obrister, obrister leutenambt Rheininger und zwen französische obriste leutenambt neben ettlichen capitän begraben und daß Margrafen de Morbillier, feldmarschalkleutenambt,[52] so neben 6000 soldaten vor dem bayerischen Läger bey Freyburg todt und in 1000 verwundet gebliben, nach Frankreich gefürt, und weil die Franzosen den Ginterstaler berg darvor nit übermaysteren können, alß seyen sie den 9. Augusti gegen Offenburg[53] und der Marggrafschaft Baden zue gezogen und underwegen 300 fouragipferd weggenohmen“.[54]

Gaisser notiert unter dem 16.6.1647: „Unterdessen kehren die Soldaten des Fuggar’schen Regiments zurück, sie bitten um Zulassung in die Stadt, sie erhalten Befehl, die alten Quartiere im Kirnachtale zu beziehen. Jene nun, die vorher meinen 5 Untertanen aufgezwungen worden waren, kommen zu mir und bitten um Ausstellung eines sogen. Ordinanzettels, sonst würden sie vielleicht von meinen Untertanen nicht aufgenommen worden. Ich schlug es ab, da mir und meinen Untertanen die Quartierleistung nicht vorgeschrieben sei, sondern den Villingern. Ich schickte sie nun zum Bürgermeister zurück, wobei ich gleichzeitig den Sekretär mitgehen hieß. Dieser kehrte sogleich zurück und berichtete, er sei vom Bürgermeister nicht einmal angehört worden, der antwortete, er wisse, was er wolle, das Quartier müsse ohne weiteres (omnino) bewilligt werden, so nämlich habe der Magistrat ungeordnet. Und die Soldaten zögern nicht, sie suchen die alten Quartiere auf und bekommen sie durch Lüge, obgleich ich natürlich durch einen Boten meinen Untertanen geboten, jene nicht aufzunehmen, um so weniger, als die Soldaten erklärten, der Bürgermeister sei, obgleich noch kränklich, persönlich bei mir gewesen und man sei völlig übereingekommen, daß sie so und nicht anders sich einquartierten. So wurde die Zulassung erpresst“.[55]

Am 17.8.1647 erhielt Gaisser die Zusage des Kriegskommissars Forstenhäuser, dass die Soldaten Fuggers woanders untergebracht werden sollten.[56] „22.[8.1647; BW] Es waren durch den Herzog von Bayern diejenigen Soldaten vom Fugger’schen Regiment abberufen worden, die nach der Ulmer Übereinkunft[57] von der Überlinger Besatzung weggezogen und teils nach Rottweil, teils nach Freiburg, teils hierher überführt worden waren. Und es ging das Gerücht, diese würden sich heute in Kappel[58] einquartieren. Um dies zu verhüten, schickte ich den Klemens zum Wachtmeister, der dies Quartier durch Bitten abwenden sollte unter Anführung des Grundes, daß dieses Dorf, sonst schon arm, durch das Wetter unvergleichlichen Schaden zu spüren bekommen habe. Er gab gerne seine Zustimmung. Rückkehr des Sekretärs aus Rottweil oder aus Rottenmünster, mit der Entschuldigung wegen längeren Ausbleibens, weil durch den öffentlichen Trommler in der Stadt bekannt gemacht worden sei, daß alle Soldaten, die sich nicht zum kaiserlichen Dienst bekennten, die Stadt zu verlassen hätten, daß aber die, die dem Kaiser treu bleiben wollten, sich dem Oberst Pissinger [Hans Friedrich v. Bissingen; BW] und dem städtischen Magistrat unterstellen sollten. Daher seien, während jeder sein Vorhaben kund tun sollte, die Tore geschlossen gewesen. Dem mit Arrest belegten Kommissar von Forstenhausen[59] sei zuerst Hoffnung gemacht worden auf Freilassung, diese ihm aber dann genommen und seine Wohnung durch städtische Bewachung geschützt (custoditam) worden. Wachtmeister[60] Horst vom Regiment Fugger habe heute mit vielen Soldaten Ausschreitungen begangen; er sei mit dem Kommandanten Garnier[61] (gubernatore) mit einer Abteilung zu Fuß des Haslanger [Johann Heinrich von Haslang; BW] Regiments zurückgeblieben. Gegen den Kommissar seien die Bürger sehr aufgebracht, weil er wie sie glauben auf gleiche Weise wie Überlingen, seine Stadt (Villingen) dem Franzosen übergeben wolle. 23.[8.] Rückkehr des Knechtes Johann mit meinem Pferde, das ich dem Grafen von Grünsfeld [Jost Maximilian v. Gronsfeld; BW] geliehen hatte. Er berichtet, daß dem genannten Grafen, als er schon in Sicht der Stadt Rottweil gekommen sei ein Bote entgegengekommen sei und ein Schreiben übergeben habe, nach dessen Kenntnisnahme er sofort sein Pferd umlenkte, und daß er den Boten einen andern Weg an der Stadt vorbei einzuschlagen geheißen habe. Nachdem der Graf sich von der Stadt entfernt hatte, hätten die Kriegsgeschütze zu donnern begonnen, wobei er sich äußerst über die Ursache wunderte und wiederholt die Worte äußerte: ‚Was machen die Narren darinnen ?‘ Nachdem er sein Pferd gewechselt und das meine bestiegen hatte, habe er sich Schönberg[62] zugewendet, dort übernachtet, die Freilassung der Pferde trotz der Bitten abgeschlagen, da er an ihrer Statt keine andern bekommen könne. Der Graf habe die Freilassung (Rückgabe) für Bahlingen[63] zugesagt. Aber da bei seiner Ankunft ihm die Tore verschlossen wurden, sei er weiter zu eilen gezwungen worden, habe endlich in Hechingen[64] halt gemacht und sei dort von den Grafen und dem Fürsten von Zollern[65] in seinem Quartier aufgesucht und begrüßt worden. So seien sie endlich entlassen worden, sowohl Pferde als Knechte, als auch Soldaten, sogar unter Beigabe eines Geschenkes, das morgen, je nach Verhältnis, jeder erhalten werde. Zum Ersatz für die abziehenden Bayern rücken einige Dragoner vom Regiment des Obersten Kaspar Schach [Schoch !; BW] in die Stadt ein, der von der Partei des bayrischen Kurfürsten zum Kaiser übergegangen war. Die bayrischen Soldaten vom Fugger’schen Regiment und andere bisher in den benachbarten Orten einquartierte sammeln sich auf Rückberufung des Kurfürsten, ziehen aus der Gegend ab und treten den Marsch in Richtung Donauwörth[66] an“.[67]

Am 21.8. erklärte sich die Besatzungen von Rottweil, Offenburg und Hohenasperg[68] für „gut katholisch“.[69] „Die Besatzungen zu Offenburg in der Ortenau und zu Aschberg hatten sich als ‚gut kaiserlich‘ erklärt. Dieselbe Erklärung hatte die Reichsstadt Rottweil mit ihrem bayrischen Kommandanten, dem Obristen Bißinger, am 21. August ‚zu ihrem unsterblichen Ruhm‘ abgegeben. Das weiter in französischem Solde stehende weimarische Regiment Alt-Rosen, 400 Dragoner stark, hatte einen Angriff auf Rottenburg am Neckar[70] vor. Mit Bürgern Rottweils und seinen Soldaten überraschte Bißinger das sorglos dahinziehende Regiment ‚im freyen Veldt‘ – wohl in der Rast und ohne ausreichende Sicherung durch Feldwachen. Er ‚zertrümmerte‘ es in einem blutigen Gefecht: ‚ … den Obristen Schlagmann mit vier Schüssen verwundet, so bereits auch gestorben. Den Major,[71] drey Capitain[72] neben etzlich und zwainzig Underofficieren und viel gemeinen Soldaten gefangen. Den Rest, was nicht ausgerissen, worunder zween Capitain, etzliche Leutenant[73] und Fendrichs,[74] niedergehauen und alle Bagage bekommen‘ „.[75] „Die hohen Verluste des Regiments, detailliert von Enckevoer genannt, waren für Schmidtberg ein Grund, den Marsch zum Bodensee nicht anzutreten. Bei der Aktion Bißingers und der Bürgerschaft Rottweils hat es sich nicht um eine der häufigen ‚Razzien‘ von nur lokaler Bedeutung gehandelt, die ebenfalls vorgenommen wurden. Nur weil sich die gesamte Reichsstadt ‚gut kaiserlich‘ erklärt hatte, konnte Bißinger eine Aktion solchen Umfangs wagen, war doch der Waffenstillstand zwischen dem Kurfürstentum Bayern und dem Königreich Frankreich nach wie vor in Kraft. Zwischen der Bürgerschaft Rottweils und der Besatzung muß ein gutes Verhältnis geherrscht haben, sonst wäre die bayrische Besatzung wohl nicht dem Beispiel der kaisertreuen Stadt gefolgt“.[76]

[1] MEYER, Franz Fugger, in: ADB 8, S. 183f.; STAUBER, Das Haus Fugger, S. 157; FRIED, Die Fugger.

[2] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].

[3] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.

[4] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.

[5] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[6] Wolfach [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 898f.

[7] Ingoldingen [LK Biberach].

[8] Stockwald, heute Ortsteil von Brigach [St. Georgen im Schwarzwald; Schwarzwald-Baar-Kreis].

[9] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:

Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet,

6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«

[10] Amtenhausen, Priorat des Klosters St. Georgen im Schwarzwald bei Immendingen.

[11] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 868f. (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).

[12] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[13] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[14] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[15] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[16] Aufkirch, heute Stadtteil von Überlingen [Bodenseekr.].

[17] Grobe Stücke: große Geschütze, meist: Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-75 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt.

[18] was Gott segne.

[19] Bock, geht der B. an: geht der Streit, Kampf, das Kampfgetümmel an.

[20] Die Hungermobilität war durchaus üblich. Die Äbtissin des Klosters Mariastein bei Eichstätt, Maria Staiger, notierte unter dem 18.8.1634 in ihrem Tagebuch, FINA, S. 147f.: „Es sein auch gar vil vil armer leüth auff dem landt und schiffen in österreich zochen / und so uberheüffig (dort zuviel) worden / das daselbsten auch nichte mehr bekummen und zu leben gehabt / vil die vor abkrafft (Schwäche) hunger und kumer nymer geen kinden haben selbs begert man sols gar umbbringen welches die soldaten auß erbermbt (Erbarmen) thon haben thails sein noch ellender widerkhommen / und hat sich unser erleßung und der gewinschte friden verlengert / das mir von einer zeit zur andern gehofft und nichts erwartten kinden Dann unser volckh so wol als der feindt in kirchen und clöster einbrochen / die leüth auff dem land und in heüßern beraubt geschlagen und gestossen“. Zur dramatischen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in den 30er Jahren vgl. ABEL, Agrarkrisen, S. 158f. => Hunger, Hungersnot. Der Hofer Organist Jobst Christoph Rüthner (1634); KLUGE, Hofer Chronik, S. 51: „Es sind auch diese zeithero sowohl durch hiesige stadt als auch auf andern straßen viel tausend verderbte personen aus dem Frankenland hier durch und in Thüringen passirt, weil sie der hunger fortgetrieben, und oft in 100, 150, 200 starck miteinander gezogen. Die stadt auch von bettelleuten dermassen überhäuft gewesen, als man nicht gedencken können“. Bericht eines Pfarrers aus Gestungshausen (Pflege Coburg)  von 1636: „Weil die Felder alle öd und wüst liegen, dahero mir, dem Pfarrer, meine Besoldung genzlich entzogen wird, daß es auch nicht besser wird, muß ich mit Weib und Kindern davonziehen! Die Felder nicht bebaut werden, und kein Getreide mehr vorhanden, müssen sich die Leute gar armselig behelfen. Den Sommer über haben die armen Leute das Gras und grünes Kraut auf dem Felde zusammengelesen, gekocht und ohne Brot, ungesalzen und ungeschmolzen gegessen. Etliche tragen ihr Bettlein und anderen Hausrat zum Markt, erkaufen ihr Brot darum. Etliche behelfen sich mit Eicheln und lassen dieselben mahlen, damit sie des Hungers wehren. Etliche gehen in Dhüringen, auf daß sie mit Dreschen und anderen Arbeiten ein Stücklein Brots verdienen mögen. Das ist kürzlich mein Bericht von dem verderblichen Zustand meines Pfarrspiels, welches, wie auch das ganze Land, aus einem schönen Lustgarten zu einer wüsten Einöde geworden“. In einer Kirchturmknopf-Urkunde aus Ostheim v. d. Rhön (26.6.1657) wurde unter 1634 nach einem Kroateneinfall festgehalten; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 234: „Worauf ein theürung im francken/ land worden, dass etzlichmahl uf alhiesigem Tanzberg vorm neüen thor, uf 1000. auch 1100. Arme leüth/  uf einmahl gewesen, muste unter den burgern ein außtheilung geschehen, gab etwa ein Reicher, 2. auch / 3. brod, die Mittelgattung 1.[,] ½ auch ¼ eines leibrodts [so!], wahren zum öftersten .7. u. 800. da, machten/ Kinder von alten lumpen, legten sie auf die Küzen [d. i.: Tragekörbe auf dem Rücken], nur dass auch statt selbiger Sie desto mehr, und 2 theil empfang[en] möchten, alß es aber vermercket ward, musten al[l]weg, ihre bundtel oder kützen visitirt [d. h.: untersucht] werden“.  Zu Weimar und Jena (1641) Theatrum Europaeum Bd 4, S. 602. Vgl. auch STEGER, Flucht. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff.

[21] Der Spießrutenlauf wurde angeblich von Gustav Adolf eingeführt und geht vermutlich auf das „Recht der langen Spieße“ oder das Lanzengericht der Landsknechte zurück. Kam es zu unehrenhaften oder besonders schweren Straftaten, die die Ehre des gesamten Landsknechts-Fähnleins oder –Regiments befleckten, so traten der Profos als öffentlicher Ankläger und die Landsknechtsgemeinde als Richter auf. Die Landsknechtsgemeinde bestimmte drei Gruppen, die unabhängig voneinander ein Urteil empfahlen: Freispruch, Gnadenspruch oder Todesurteil. Während der Profos das Todesurteil begründete, konnte der Angeklagte seine Unschuld beteuern oder um Gnade flehen. Traten die Landsknechte für das Todesurteil ein, so begaben sie sich an die Hinrichtungsstätte und bildeten dort in Ost-West-Richtung eine Gasse, an deren Seiten die Spießträger sich in zwei fest geschlossenen Dreierreihen aufstellten. Ließ ein Spießträger eine Lücke, um den Todeskandidaten entrinnen zu lassen, so drohte jenem, an dessen Stelle durch die Gasse laufen zu müssen. Am Ende der Gasse standen die Fähnriche mit den gesenkten, in Unehre gefallenen Fahnen. Der Verurteilte musste vor seinen Kameraden bekennen, dass er ihnen deren Urteil verzeihe. Dreimal durchschritt der „arme Mann“ begleitet vom Provos nun die Gasse, um von seinen Kameraden Abschied zu nehmen und sie um Verzeihung für seine Schandtat zu bitten, dann rollten die Fähnriche die Fahnen ein und stießen sie umgekehrt in den Boden, der Profos schlug dem Sünder dreimal auf die Schulter, der Todgeweihte betrat die Gasse und marschierte auf die Fahnen zu. Richter und Henker waren in diesem Fall die Landsknechte selbst, die mit den zustoßenden Spießen die Schandtat straften und damit die Ehre der Fahne wieder herstellen konnten. Im Zeitalter des Absolutismus wurde der Spießrutenlauf zum festen Bestandteil der Disziplinargewalt. Unter Aufsicht von Offizieren bildeten ein oder mehrere hundert Soldaten mit vorgestelltem Gewehr eine etwa zwei Meter breite Gasse, die der bis zum Gürtel entblößte Verurteilte mit auf der Brust zusammengebundenen Händen mehrmals langsam bei Trommelschlag durchschreiten musste. Hierbei erhielt er von jedem Soldaten mit einer Hasel- oder Weidenrute (Spieß- oder Spitzrute) einen Schlag auf den Rücken. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK; S. 336: „Denn 18. Junii [1635; BW] ist ein soldat in unser stad offentlich auf dem Marckt vorgestelt, der sich seiner obrigkeit widersetzt. Man hat ihm auf den Großen Freythoff gefuhrt, seinen ruck und gantzn brust gebloßet und was durch die spitzen gejaget und einn jeder soldat hat mit einer spitz ruthen auf seinen bloßen corper zugeschlagen, das er blutig gewordem“. Allerdings steht am Rande bei Bürster, dass dies nicht wahr gewesen sei.

[22] Courval [Corval], Charles Christoph de Mazencourt, vicomte de.

[23] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag; Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[24] was dennoch nicht geglaubt wird.

[25] Laube: ADELUNG Bd. 2, Sp. 1927: „Die Laube, plur. die -n, überhaupt ein bedeckter, vor der Witterung verwahrter Ort; in welchem Verstande es nur noch in einem doppelten Verstande üblich ist. 1) Ein oben bedecktes Gebäude, ein Schoppen; ingleichen ein oben bedeckter aber an den Seiten offener Theil eines Gebäudes, in welchem Verstande es ehedem so wohl im Ober- als Niederdeutschen sehr üblich war, und in manchen Gegenden auch noch nicht ganz veraltet ist, ein Vorhaus, eine Gallerie, eine Halle, einen Ärker, Altan, einen auf Säulen stehenden und an den Seiten offenen Saal, und andere Gebäude dieser Art zu bezeichnen“.

[26] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.

[27] Sei es oder sei es nicht, wahr oder nicht, es wird zu wenig berichtet.

[28] chargieren: angreifen, zum Angriff schreiten, vorrücken, kämpfen, laden, belasten.

[29] pater bursarius: Pater, der für das Kameralamt (Klosterwaltung) zuständig ist, Einnehmer des Klosters.

[30] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[31] Owingen [Bodenseekreis].

[32] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 194ff.

[33] Tuttlingen [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 806f.

[34] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.

[35] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 205f.

[36] Vgl. SCHAUFLER, Die Schlacht bei Freiburg.

[37] VD17 23:264613L: ExtractSchreiben auß Villingen vom 7. Augusti / Anno 1644. : Darauß kürtzlich zusehen/ mit was Ernst die Frantzösische Armee / under dem Duca d’Anguien die ChurBayrische ReichsArmee bey Freyburg in Breyßgaw den 4. und 5. wie auch den 6. diß angriffen / und von derselben empfangen worden. o. O. 1644.

[38] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[39] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[40] repoussieren: zurückstoßen, zurückschlagen, zurückwerfen.

[41] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[42] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[43] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[44] spargieren: verbreiten.

[45] Reutlingen [LK Reutlingen]; HHSD VI, S. 656ff.

[46] Freiburg im Breisgau; HHSD VI, S. 215ff.

[47] Offenhausen, heute Ortsteil von Gomadingen [LK Reutlingen].

[48] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[49] Vgl. auch THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 434.

[50] ring: leicht.

[51] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[52] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw

[53] Offenburg [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 607ff.

[54] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 228f.

[55] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1113f.

[56] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1121.

[57] Waffenstillstand Kurbayerns mit Frankreich und Schweden; vgl. IMMLER, Kurfürst Maximilian I.

[58] Kappel, heute Ortsteil von Niedereschach [Schwarzwald-Baar-Kreis].

[59] Forstenhäuser, Anton Otto v., bayr. Kriegskommissar.

[60] Wachtmeister: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers und der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen und Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet.

[61] Garnier, Jean Henri, kaiserlicher Obristleutnant u. Generaladjutant, nach STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1118 (1647 VII 13) ein ehemaliger Jesuit.

[62] Schönberg [Ortenaukreis].

[63] Bahlingen am Kaiserstuhl [LK Emmendingen].

[64] Hechingen [Zollernalbkr.]; HHSD VI, S. 297ff.

[65] Meinrad Fürst v. Hohenzollern-Sigmaringen, Gegner der Ulmer Verträge, riet im September mit Gronsfeld zur Wiedervereinigung mit Habsburg.

[66] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.

[67] STEMMLER , Tagebuch Bd. 2, S. 1121ff. Bei der Ausgabe v. GAISSERS Tagebüchern handelt es sich gerade, was Namen angeht, um eine überarbeitsbedürftige Edition.

[68] Asperg [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 29ff.

[69] RIEZLER, Geschichte Baierns Bd. 5, S. 623; RIEZLER, Meuterei II, S. 216f.

[70] Rottenburg [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 674ff.

[71] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obrist-Lieutenants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[72] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompagie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[73] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[74] Fähnrich (Kornett): Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[75] HÖFER, Ende, S. 111.

[76] HÖFER, Ende, S. 113.

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