Arco [Arch], Gerardo d’ [Gerhard Graf d’ (von)]

Arco [Arch], Gerardo d’ [Gerhard Graf d’ (von)]; Obrist [1611 – 1655] Arco[1] stand als Obrist[2] in kaiserlichem Dienst.

Die Grafschaft Arco [Prov. Trient], am Nordende des Gardasees gelegen, kam 1614 unter die Landeshoheit Tirols. Durch den Verlust der Zölle gezwungen nahmen die Grafen zumeist kaiserliche Kriegsdienste. Als das Regiment 1632/1633 aufgestellt wurde, gab es Diskussionen mit der Tiroler Regierung, weil die Sammel- und Musterplätze[3] nach Tirol gelegt werden sollten.[4] Zudem wurde das Regiment Arco schlechter verpflegt als das Tiroler Regiment Gaudenz von Wolkenstein.[5]

„Der Obristleutnant[6] [Johann Wilhelm Keyer; BW] des Regiments Arco beschloß im Juli 1633 angesichts der anhaltend hohen Desertionsquote[7] unter seinen weit verstreut in den Umlandgemeinden und in Einzelhöfen einquartierten Soldaten kurzerhand, seine Truppen in Kitzbühel[8] zu konzentrieren, was aber auf den erbitterten Widerstand des Bürgermeisters stieß. Dieser wies die Bürger und Inwohner sogar an, die Türen versperrt zu halten und die Landsknechte erst gar nicht einzulassen. In Innsbruck[9] reagierte man mit der Entsendung eines Kriegskommissars, der einen Kompromiß zwischen dem Obristleutnant und der Stadt vermitteln sollte.[10] „Ein Tiroler, der sich für das Regiment Arco hatte anwerben lassen und Ende 1633 in Außerfern[11] stationiert war, hatte wiederholt Desertionspläne geschmiedet und auch seinen Leidensgefährten entsprechend zugesprochen. Das kam den Offizieren zu Ohren, die darauf sicherheitshalber rund um die Nachtläger als abschreckende Maßnahme Schildwachen aufstellten. Der Aufwiegler, der im übrigen vom Pillersee kam, wurde festgesetzt und an ainem pämb gestreckht (eine sehr schmerzvolle Art der Bestrafung), worauf er die Namen von vielen anderen bekanntgab, die ebenfalls ans Desertieren dächten. Auch diese wurden daraufhin kurzfristig ins Stockhaus[12] geschafft, aber binnen kurzem wieder entlassen“.[13] Bisher ist nicht bekannt, wann das Regiment aus Tirol abgezogen wurde.

Gerardo d’Arco war im April 1634 Kommandant von Memmingen,[14] als die Schweden zum Angriff ansetzten.

„Vorher wollte er [Horn; BW] aber noch Memmingen einnehmen. Dazu ließ er sich von Augsburg[15] und Ulm[16] mit Belagerungsgeschützen aushelfen. Augsburg schickte 4 halbe Kartaunen.[17] Den Großteil des Heeres legte Horn vor Buxheim,[18] ein Teil unter Generalmajor[19] Hubald (Christoph von Houwald) lagerte bei Amendingen.[20] Die Belagerer hoben zunächst lange Laufgräben (Approchen[21]) aus, die von den Gärten des Westertores bis an das große Hornwerk zwischen dem Wester- und Niedergassentor (die große Schanze) reichten. Am 12. April [1634; BW] fingen die Belagerer an, die Stadt zu beschießen und zerstörten die Vorwerke vor dem Niedergassentor. Am Abend des 13. April erstürmten sie nach heftiger Beschießung die große Schanze, wobei auf beiden Seiten 250 Mann blieben. Der Kommandant, Gerhard Graf von Arch (von Arco), übergab Memmingen am 14.4., worauf die Garnison, 11 Kompanien[22] zu Fuß und 2 Kompanien Reiter, am folgenden Tag, dem 15.4.1634, ‚mit Sack und Pack, ober- und vntergewehr, auch fliegenden Fähnlein‘ auszog, bis auf 400 Mann jedoch zu den Schweden überging. Der Rest marschierte nach Füssen.[23] Als neue Garnison legte Horn das schwarze Regiment[24] unter dem Obersten Wilhelm von Wallenstein in die Stadt“.[25]

Im Juli 1634 muss Arco sich in Schwaz[26] aufgehalten haben: „In der Tat standen die Offiziere den gemeinen Knechten in dieser Hinsicht in nichts nach. Sie, die im allgemeinen auf die vermiglichen paurn gelegt oder in den Wirtshäusern einlogiert wurden, ließen ebenfalls wenig Zweifel daran aufkommen, wer im Haus das Sagen haben sollte. Durchaus repräsentativ sind die Erfahrungen eines Schwazer Wirtes mit dem Obristen von Arco [14.7.; BW] 1634: Dieser ließ seinen Unmut über die ungenügende Erfüllung seiner Ansprüche am Gesinde aus, und als der Wirt zugunsten seiner Belegschaft vorsprach, bekam auch er eine Maulschelle, wurde vom tobenden Obristen quer durch das Haus gejagt und mußte sich schließlich mitsamt seiner Familie in einem Raum einsperren, bis der Zorn des Grafen verflogen war – wobei er nicht der einzige derartige Fall war“.[27]

600 Mann des Regiments Arco wurden am 11.5. nach Überlingen[28] gelegt.

Der Überlinger Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][29] berichtet in seinem Tagebuch: „May 24 [1634; BW] ist zwischen beeden obrist leüttenanten[30] Wilhelm von Horrich vnd Joh. Wilhelm Keyer so daß gräflich archische regiment commandirt, schwäre irrungen der vrsachen entstanden, daß herr Keyer sich von deme von Horrich nicht commandiren lassen, noch bei abführung der nachtwacht daß wort oder die losung annemmen, sonder den archischen knechten sein wort geben, daß aber herr von Horrich, alß commandant in der statt nicht gestatten wollen, hierauff auch gegen angehender nacht seine reütter vor sein quartier erfordert vnd durch die trummel lermen schlagen lassen, darmit die andere alhie ligende soldaten, wie auch die burgerschaft in die wehr zu bringen vnd den gräflichen archischen o. leüttenant, wan er güettlich nit cedirn[31] wollte, mit gewallt zu bezwingen, daß er sein wort annemmen oder aber von der wacht vnd ab den posten abziechen solle. Es hatt aber ein E. Rath nicht thůnlich befunnden sich einer oder andern parthey anzuhenggen, sonder durch abordnung meiner vnd anderer herrn sich angelegnen flaiß bearbaittet diese differenz zu vergleichen, welliche auch letzstlich also verglichen worden, daß obrist leuttenant Keyer seine soldaten ab den posten in die quartier abgeordnet. Darmit dan besorglicher großer aufstandt verhüettet worden, dan herr von Horrich mit seinen reüttern berait im anzug geweßt auf den salmanßweilischen[32] hof, worinnen herr Keyer losirt, vnd hatt sich gegen des Kayers[33] beichtvatter,[34] einem P. Societatis Jesv, rund vernemmen lassen, daß die archische alle in einer viertel stund alle todt sein sollen; hatt auch den herrn Kheyser weder auß der statt nach Costantz[35] (wie er begert) erlassen, noch zugeben wollen, daß er schreiben oder pottschaft anderstwohin ohne sein vorwißen [S. 154] verschickhen möge. Wegen völliger hinlegung dieser strittigkhaitt hatt ein E. Rath volgenden morgen herrn Georg Leüthin nach Lindaw[36] zu herrn obrist [August; BW] Vitzthumb mit einem memorial, waß er deßen vnd anderß halb anbringen solle (wie sollches bei den acten zu finden) abgefertiget, der sich zwar diser verrichtung beschwärt mit vermellden, daß er von obrist leuttenant de Horrich großer offens vnd verfolgung zu besorgen, sintemaln derselb sich hiebevor betrowlicher reden wider die ihenige, so iüngst bei dem obrist von Ossa geweßt vnd ihne (wie er sagte) mit vngrundt verclagt vnd verschwetzt, verlautten lassen, auch gar sagen dörffen, daß er ainem ein kugel durch den kopf iagen wolle. Er (Leüthin) hab sich gleichwoln durch die mittelsperson entschuldigen laßen, daß er niehmaln bei herrn von Ossa : noch zu ihme verschickht geweß. Mit wellicher excusation er aber mich in die schuld geben, alß der neben ihme nach Lindaw abgeordnet vnd von dannen nach Reüthin[37] zu dem herrn von Ossa verraiß geweßt, vnd der mit geclagten vngründtlichen verschwetzen den danckh einer kugel verdient haben solle. Noch ferners alß volgendem morgen, festo ipso Ascensionis Domini,[38] vnder der früemeß gehaimber rath gehallten worden, hatt bemellter herr Leüthin[39] öffentlich bericht gethon, waß maßen, alß man vorgehender nacht biß vmb 12 vhren wegen oberzehlter differenz zwischen beiden obristen leüttenanten auf dem rathauß beisammen geweßt, daselbsten ich oberregtes memorial für ihne herrn Leüthin concipirt vnd einem E. Rath abgelesen, darauff  auch die herrn mehrern thailß nach hauß vnd in die růhw gangen, währe herr von Horrich ein viertel stundt hernach in die stuben, darinnen der cancellist neben ettlichen verblibnen herrn geweßt, vnd besagt memorial ingrossirn[40] sollen, kommen, vnd alß er gesehen, daß man waß schreiben vor der hannd hette, hab er gesagt, man schickhe, verschwetze und verschreibe ihme immerdar gegen dem von Ossa, wolle noch an dem ihenigen, so sollches gethon vnd an seinen [S. 155] khindtßkhindtern sich rechen, werde auch nicht gestatten, daß ein E. Rath fürterhin schreiben ausfertige, die er von Horrich nicht zuvor ersehen, wolle in gleichem auch seine schreiben sehen laßen. Dieweiln ich dan leichtlich erachten können, daß solliche so runde vnd offne auf leib vnd leben gehende betrowung mich vnd die meinige berühre (alß der die schreiben an herrn von Ossa in namen eines E. Raths bishero gestellt vnd die aufgetragne gesandtschafft verrichtet) so hab ich mich nicht vnbillich beschwärt vnd gebetten, mich vnd die meinige vor so harten troworten vnd deren besorglichen effectuirung (weiln deßen von von Horrich humor vnd geschwindes procedere ab gestrigen verlauff zimblich bekandt) zu beschirmen vnd zu versichern; sonsten ich mich selbsten in acht nemmen vnd der occasion mich zu belaidigen, welche bei jetzt tragendem seinem alhiesigen commando leichtlich ergreiffen möchte, mich subducirn[41] vnd mir selbst von schaden sein müeße vnd werde. Ich möge leiden, daß herr von Ossa selbst kundtschaft gebe, ob vnd waß ich wider den von Horrich geclagt vnd gesagt, so ich nit in außtruckhenlichem bevelch von einem E. Rath gehabt, vnd da ich wißen sollte, wa er von Ossa dieser zeitt anzutreffen, wollte ich selbst zu ihme raißen, mich beclagen vnd vrkundt meiner vnschuld abholen. – Meines erachtens ist diese suspicio vnd offensio dem herrn von Horrich wegen deßen von Ossa an einen E. Rath iüngst sub dato … ausgangnen schreibens erwachßen, in wellichem herr von Ossa sich erbiettet ihne von Horrich mit seinen reüttern abzufordern vnd an seine statt den capitan[42] Ferdinand Newmann mit fůßvolckh (wie sollches ein E. Rath öfftermalß bei herrn Vitzthumb gesůcht vnd begert) in die statt Veberlingen zu legen, weiln ohne daß die burgerschaft  vnd der von Horrich sich mit einander nit recht betragen könnden. Ich hab aber an disem schreiben wißentlich nicht coperirt, noch mit meinen reden oder clagen einige materiam darzu geben [S. 156] können, dan damaln, alß ich und herr Leüthin zu Lindaw geweßt vnd ehe ich nach Reüthin zu herrn von Ossa verraißt, herr Vitzthumb daß berührt schreiben an einen rath abgangen beraitt noch vnverschloßen bei hannden gehabt, mihr auch vnd herrn Leüthin ein sollches zu lesen geben. Ich hab disen deß herrn von Horrich auf mich vnverschuldter dingen gelegenen vnwillen desto schmertzlicher zu empfinden, weiln ich glaublich berichtet vnd gesichert geweßt, daß der feind mihr mehrers. Dan einigem andern burger zu Veberlingen, wegen meiner der kirchen gottes, der kayß. Mst vnd dem gebiebten[43] vatterlandt bishero gelaisteter vilfeltiger landtkündig trewer diensten, vebel gewogen, vnd ich also von freund vnd feinden die eüßeriste verfolgung gewarten sollen. Gestallt herrn Dr. Hanß Haanen [Hahn; BW] medici alhie hausfraw, so auf deme vom feind intercipirten[44] veberlingischen schiff gefangen und ettlich zeitt in deßen läger aufgehallten worden, mihr nach ihrer lediglaßung selbsten referirt, daß sie neben andern vorgehalltenen interrogatorijs veber die statt Veberlingen sonderbar auch befragt worden, ob doctor Pflaumern der zeitt in der statt seye dan man zweiffelsfrey vermaint mich darinnen zu ertappen vnd darmit einen gůten fang zu thun“.[45]

„Den 12 Augusti [1634; BW] wird von obrist von Ossa ein schreiben  an einen E. Rath eingelifert, darinnen er an statt so offt gebettner vnd vertröster ringerung befilcht, daß man noch 50 klainschmidische [Kleinschmidt; BW] knecht[46] zu dem gantzen arrchischen regiment[47] einnemmen, vnd gleichwoln nhur auf drey wochen lang vnderhallten solle. Denen ordinanz gemacht täglich auf 2 lb brott vnd fir flaisch vnd wein 6 kr.[48] Also hetten wir vnsern wein kauffen vnd bezahlen müeßen. Dem hauptmann vnd seinen bevelchshabern ist für wochentlichen vnderhallt neben den servitien[49] 12 fl.[50] an gellt geschöpfft worden. – Dieweiln aber es dahin kommen, dass man für die ietzmaln in der statt ligende arrchische vnd zollerische das brott wegen mangel deß gellts nicht aufbringen könnden, wie dan diese woche mihr dreymal kein commiß[51] gelifert worden; so hatt ein E. Rath junckher Hanß Erasmus Betzen nach Costantz geschickht, den [S. 179] klainschmidischen hauptmann zu vermögen, daß er die noch vebrige 40 knecht zu Costantz behallten wollte, sintemaln sich befunnden, daß von seiner compagnia[52] beraitt veber 50 alhie sein, so vnder dem arrchischen regiment vndergestellt: vnd obrist von Ossa einem E. Rath geschriben, daß von den 100 klainschmidischen (so noch von der compagnia veberig) die statt Veberlingen allein 50 annemmen vnd verpflegen solle, dan wegen vnderhallts der vebrigen dass sie zu Costantz verbleiben mögen, er mit ihr dht der ertzherzogin[53] zu Insbrugg[54] sonderbar tractiere“.[55]

Unter dem 28./29.8.[1634; BW] informiert Pflummern über den schlecht vorbereiteten Anschlag August Vitzthums von Eckstädt auf Buchhorn,[56] nicht ohne dabei Hans Sigmund von Bodmann in schlechtem Licht da stehen zu lassen: „Den 28 und 29 Augusti haben wir zu Costantz[57] gegen Bůchhorn vnderschidliche große fewerbrunsten gesehen, vnd hernach erst vernommen, wahero dieselben entstanden seyn, nämblich hatt obrist Vitzthumb zu Lindaw die statt Bůchhorn einsmal zu veberrumpeln vermeint, hatt weder grobes geschütz,[58] noch andere zum gewallt gehörige instrumenta mitgenommen, vnd ob zwar von Veberlingen 100 mann, wie auch von Costantz ein gleiche anzahl er[S.181]fordert worden, ist jedoch die gantze vitzthumbische armada veber 500 köpff nicht starckh geweßt, da hergegen in der statt Bůchhorn 400 zu fůß vnd bei 60 pferdt gelegen. In dem closter Löwenthal[59] haben sich veber 11 schwedische nit befunnden, sambt zwayen klainen stückhlin geschütz, nichtsdestoweniger sie sich zur wehr gesetzt, seyn aber letzstlich mit gewallt bezwungen vnd gefangen genommen worden. Vnder dieser zeitt hatt sich deß Scavaliski[60] reütterey zu Bibrach[61] aufgehallten, von dero ohngefahr 120 mann nach Bůchhorn commandirt worden die statt zu entsetzen. Von disem entsatz alß obrist Vitzthumb aviso bekommen, hat er den rittmaister[62] Gintfeld mit ohngefahr 50 pferdten zum recognoscirn dem feind entgegen geschickht vnd haben sich darbei auch vil von den veberlingischen officieren gebrauchen lassen. Alß nhun benannter rittmaister Gintfeld zu dem hochgericht[63] bei Ravenspurg[64] kommen, ist ihme auß der statt ein truppa schwedischer reütter entgegen gezogen, auf welliche die vnserige angesetzt, daß sie sich wider zu ruck in die statt begeben müeßen. Darauff ein großer squadron[65] reütter auß der stadt außgezogen vnd auf die vnserige zugeeilet, welliche aber nit standt gehallten, sonder bald die flucht genommen, denen der feind nachgesetzt, ettlich pferdt erlegt, den capitan Trombetta vnd quartiermaister Koler, so vom pferdt kommen, gefangen, rittmaister Gintfelden ist sein pferdt mit einem schutz[66] beschediget worden, dass es sich zu fůß darvon machen vnd in den wald verkriechen müeßen. Daß lob wirdt dem capitan Hanß Sigmund von Bodman von meniglich gegeben, daß er mit dem leüttenant von Löbelfingen (so auch vnder gräfl. Arrchischen[67] regiment) zum ersten daß fersengellt genommen vnd andern flüchtigen reüttern den weeg nach Veberlingen gewisen habe. Inmassen alle nhur wider der statt zugeeilet vnd gantz keiner nach dem läger vor Bůchhorn geflohen. Dahero dan ervolgt, daß weiln [S. 182] obrist Vitzthumb sich auf seine ausgeschickhte reütter verlassen, vnd alles im läger schlechtlich bestellt geweßt, die bemellte 120 reütter vom feind der vnsern vnvermerckht in die statt Bůchhorn kommen, vnd von dannen mit beistandt der guarnison in daß läger ausgefallen, die schilltwachen gefangen oder nidergemacht vnd sollchen schreckhen vnd confusion erweckht, daß die kayßerische nhur den schiffen zugeeilet vnd obrist Vitzthumb selbst zu pferdt in daß wasser setzen vnd sein hail bei den schiffen sůchen müeßen. – Man sagt gleichwoln, daß obrist leüttenant deß arrchischen regiments Wolf Wilhelm Keyer gern sein beßtes gethon hette, vnd haben die kayßerische, so zu Hofen[68] im closter gelegen, auch ein zeitlang resistirt, aber jedoch letzstlich mit andern in die schiff sich salvirt. Darauf der feind so wol Hofen, als Löwenthal in brand gesteckht. Vnd diß ist dises vebelbedachten vnd bestellten bůchhornischen anlaufs fructus et effectus geweßt. – Jedoch hatt der feind darbei auch waß volckh eingebüeßt, wie dan obvermellter maßen zu Löwenthal vnd sonsten 18 gefangen nach Veberlingen gebracht worden. Vnd hatt man zu Costantz der vnserigen verlust gar gering gemacht, daß in allem veber 40 nicht: aber auf deß feinds seitten bei 70 gebliben oder gefangen worden seyn“.[69]

Ende August 1634 erschien Arco selbst in Überlingen: „Vnter deßen ist herr obrist graff von Arrch zu Veberlingen ankommen, mit einem costlichen comitat[70] vnd vilen cavaglieri, deme man quartier in der herberg zur Cronen, vnd wie ich zu Costantz vernommen, für seinen täglichen vnderhalt 8 fl. an gellt gemacht, neben 20 lb flaisch, brott vnd wein die notturft. Wellicher vnderhallt zu desto beldern erschöpffung gemainer statt seckhelß nicht wenig fürderung gebracht, dan man dieser zeitt täglich biß in einhundert gulden nhur umb daß korn für dass commissbrott ausgeben müeßen“.[71]

Unter dem 25.10. hält Pflummern fest, von seiner Badekur in Baden[72] und Wallfahrt nach Einsiedeln[73] zurückgekehrt, dass „daselbsten ich von denen in meinem abwesen vorgeloffenen exorbitantien[74] große clagen vernommen, sonderlich waß sich zwischen herrn Dr. Johan Waibel statt advocaten vnd dem capitan Hanß Sigmund von Bodman verloffen, deßwegen ermellter Dr. Waibel ob zwar, wie mihr vornemme herrn deß raths referirt, vnschuldig wegen vngestümme des obristen graffen von Arch der ihme gar mit dem galgen getrowt ad redimendam vexam et imo vitam[75] zway hundert reichsthaler paar erlegen müeßen“.[76]

Am 16.10.1634 wurde Arcos Regiment wieder abgezogen. Pflummern notiert dazu: „Ich hab mich aber zu meiner widerhaimbkunft deßen mit gemainer statt zu erfrewen vnd zu genüeßen gehbt, daß letzstlich vnd nach langem cunctirn[77] die gantze gräffliche arrchische soldatesca zusambt dem obristen vnd andern officirn auff Octobris ihren abschidt genommen, obwoln die zollerische soldaten ettlich tag lenger gebliben, seyn sie iedoch hernach auch fortmarschirt vnd von gemainer statt Veberlingen mit paßporten vnd einem zimblichen zehrpfenning, so vil der zeitt gemainer so offt vnd starckh erschöpffter seckhel vermögen, versehen worden“.[78]

Bei der Reform der Tiroler Landmiliz wurde er Obrist eines der vier neu formierten Regimenter.[79]

Aus Regensburg[80] wandte sich Ferdinand II. am 7.11.1636 wegen der Auffüllung des Regiments, das Obrist Arco im Vorjahr auf kaiserlichen Befehl nach Italien geführt hatte, an Leganés. Das Regiment hatte beim Alpenübergang schwere Verluste erlitten.[81]

[1] Vgl. die Erwähnungen bei HARRACH, Tagebücher.

[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[3] Musterplatz: ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. und 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. Die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.

[4] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 299.

[5] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 314.

[6] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[7] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner.

[8] Kitzbühel [Bez. Kitzbühel].

[9] Innsbruck; HHSÖ II, S. 500f.

[10] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 327.

[11] Außerfern [Bez. Reutte].

[12] Stockhaus: http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks34595.htm: „ein Haus oder Gebäude, in welchem sich mehrere Gefängnisse zur Verwahrung der Gefangenen befinden. Von Stock, ein Klotz, ingleichen Gefängniß. Man pflegt gewöhnlich einen Unterschied zwischen Stockhaus und Zuchthaus zu machen. In das Letztere bringt man solche Gefangene, die zur Correktion und Arbeit verurtheilt werden, in das Erstere alle schwere Verbrecher, Straßenräuber, Bandendiebe, Mörder, Mordbrenner etc., daher sind in dem Stockhause auch die Gefängnisse dunkel, und nur durch kleine, mit Stäben verwahrte Fenster kommt so viel Licht und Luft hinein, als man für nöthig hält. In das Stockhaus werden daher boshafte Verbrecher eingesperrt, von denen man wenig oder gar keine Besserung erwartet, und die hier entweder ihre Zeit auf gewisse Jahre absitzen müssen, oder welche zum Tode verurtheilt werden“. Für die Verwahrung der Gefangenen zuständig war der Stockmeister.

[13] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 365.

[14] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[15] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.

[16] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.

[17] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579.

[18] Buxheim [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 122.

[19] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[20] Amendingen, heute Stadtteil von Memmingen.

[21] Approchen: Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [wikipedia]

[22] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[23] Füssen [LK Ostallgäu]; HHSD VII, S. 222f.

[24] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[25] ENGERISSER, Von Kronach, S. 287 (die zurzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung).

[26] Schwaz [Bez. Schwaz].

[27] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 365.

[28] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[29] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[30] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[31] cedieren: weichen, sich fügen, weggehen.

[32] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[33] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[34] Wilhelm Lamormaini SJ [29.12.1570-22.2.1648].

[35] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[36] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[37] Reutte [BH Reutte], HHSÖ II, S. 523f.

[38] Himmelfahrt.

[39] Georg Leuthin, 1629 Vogt von Ittendorf, 1633 Richter aus der Fischerzunft, 1634 Zunftmeister der Fischerzunft. Am 25.4.1634 war er in Konstanz und erhielt 50 Bürger und 100 Soldaten [RODER, Tagebuch, S. 124]. 1637 war er Bürger und Mitglied des Rats zu Markdorf.

[40] ingrossieren: mit großer, dicker Schrift (franz. grosse) ins Reine schreiben, mundieren; in die gerichtlichen Grund- und Hypothekenbücher eintragen.

[41] subducieren: heimlich wegnehmen.

[42] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[43] geliebten.

[44] intercipiert: abgefangen.

[45] SEMLER, Tagebücher, S. 158ff.

[46] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“.

[47] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[48] 1 Kreuzer = 4 Pfennige, hier also 24 Pfennige. Dafür gab es gerade mal 2 Eier.

[49] Servis: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.

[50] Das entsprach dem Preis für ein Saugkalb.

[51] Commiß: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein).

[52] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[53] Vgl. WEISS, Claudia de‘ Medici.

[54] Innsbruck; HHSÖ II, S. 500f.

[55] SEMLER, Tagebücher, S. 174f.

[56] Buchhorn, unter Friedrichshafen [Bodenseekreis]; HHSD VI, S. 228f.

[57] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[58] Grobe Stücke: große Geschütze, meist: Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-75 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt.

[59] Dominikanerinnenkloster Löwenthal, etwa 1 ½ km nordöstlich von Buchhorn.

[60] Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“], Bernhard; Generalmajor [1591-1641] siehe den Beitrag von Jörg Wöllper in den Miniaturen.

[61] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.

[62] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[63] Hochgericht, Galgen: Vorrichtung zum demonstrativen abschreckenden Vollzug der schimpflichen Todesstrafe durch den Henker und Wahrzeichen der „hochnotpeinlichen Gerichtsbarkeit“ des Gerichtsherrn. Er bestand aus zwei aufrecht stehenden Pfosten mit einem Querholz, bisweilen aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen war. Man unterschied zwischen Kniegalgen, Schnellgalgen, Soldatengalgen (Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel von den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste) und Wippgalgen (LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. Die Galgen befanden sich zumeist außerhalb der bewohnten Orte in einem Waldgebiet auf dem Galgenberg. Die Errichtung oder Ausbesserung galt als anrüchig. Deshalb mussten alle beteiligten Zünfte Hand anlegen oder es entschied das Los. Galgen, mit einer kreisförmigen Untermauerung, auf der die Pfeiler mit den Querbalken standen, nannte man Hochgericht. Der Verurteilte musste mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer hinaufsteigen, um zunächst aufgeknüpft, dann durch Wegziehen oder Umstoßen der Leiter getötet zu werden. Bei Einquartierungen wurde als drastische Abschreckung auf einem öffentlichen Platz der Quartiergalgen zur Schnelljustiz errichtet. Es lag im Ermessen des Henkers, ob der Tod durch Genickbruch rasch oder durch Strangulation langsam eintrat. Ihm stand auch die Verwertung des Körpers [Armesünderfett oder Blut als Heilmittel, Diebsfinger (vgl. WOLF, Niederländische Sagen, S. 364-365) etc.]  zu. Der Hingerichtete blieb je nach Delikt oft lange sichtbar hängen, dem Verwesungsprozess bzw. den Hunden, Raben und den Witterungseinflüssen preisgegeben. Der abgefallene Leichnam wurde zumeist auf dem Galgenberg verscharrt.

[64] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.

[65] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[66] Schuss.

[67] Graf Maximilian Prospero d’ Arco (Arch).

[68] Hofen, heute Stadtteil von Friedrichshafen [Bodenseekr.].

[69] SEMLER, Tagebücher, S. 176f.

[70] comitat, Komitat: Begleitung, Hofstaat. Selbst Hauptleute einer Kompanie unterhielten zu Anfang des Krieges  einen eigenen kleinen Hofstaat und hatten nicht selten achtzehn Personen und vierzehn Pferde mit sich. Der schottische Söldner Robert Monro, „der Schwarze Baron, der als Freiwilliger mitgekommen war, erhielt die Erlaubnis, für einen Grafen Tafel zu halten, der gewöhnlich mit mehr als sechzehn Personen zu Tisch erschien. Die Besucher des Grafen, seine Pferde und seine Diener wurden dabei ebenfalls standesgemäß versorgt“. MAHR, Monro, S. 27. Bei den ligistischen Cronberg’schen Reitern (363 Soldaten) wurden in Langenau (Schwaben) „600 pferde, 66 weiber, 78 mädel, 307 jungen, 94 kinder und grosse anzahl hunde“ festgestellt; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 128. „Die Offiziere führten ein Leben in Luxus, tranken täglich ihren Wein und forderten neben Geld, Fleisch, Weißbrot, Hafer und Heu auch Delikatessen, so der Örter nicht zu bekommen. Sie brachten nicht nur ihr Gesinde mit, sondern luden auch noch Freunde und Verwandte ein. Die Bauern mußten mit Pferd und Wagen bereitstehen, wenn die hohen Herren Jagden veranstalteten, und bei Truppenverschiebungen hatten sie den Transport zu bewerkstelligen. Eine Untersuchungskommission, die auf ständige Klagen der fürstlichen Räte und auch des Kurfürsten eingesetzt worden war, stellte lediglich fest, daß entsprechende Berichte stark übertrieben seien, und Anholt konnte auf die fehlenden Soldzahlungen verweisen, ohne die die Soldaten sich weder Lebensmittel noch Waffen oder Kleidung kaufen könnten. Erst Ende Mai 1623 trafen neues Geld sowie Waffen und Rüstungen ein, und Anholt erließ eine neue Ordonnanz, nach der die Soldaten nur noch das gewöhnliche Servis fordern durften, d. h. Bett, Feuer, Salz, Zwiebeln und Essig, alles Weitere aber bezahlen sollten“. TESKE, Bürger, S. 68.  Auch fand man bei den Kompanien fünfzig Weiber und dreißig Jungen, was die Unterhaltskosten in die Höhe trieb, und gerade in einem solch kleinen Wigbolden im mikroökonomischen Bereich den Ruin auf Jahre hinaus bedeutete. . Der Aufwand für Erzherzog Leopold Wilhelms eigene Bedürfnisse und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. „Als Leopold am 15. September [1646; BW] in Ammerthal war, wurden täglich 20 Ochsen, 100 Schöpse, 6 Kälber, 4 Ztr. Schmalz und Butter, 6 Säcke Weizenmehl, 120 Stück altes und 80 Stück junges Geflügel, 20 Eimer Wein, 60 Eimer Bier, 3 Zentr. Fische sowie 3000 Pfd. Schwarz- und Weißbrot verlangt“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 240.

[71] SEMLER, Tagebücher, S. 178.

[72] Baden [Kanton Aargau].

[73] Einsiedeln [Kanton Schwyz].

[74] Exorbitantien: Verstöße, Verfehlungen, Ausschreitungen. Graf Georg Friedrich von Hohenlohe Weikersheim vsah den Begriff mit folgender erläuternder Auflistung; KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 117: „eigenwillige[ ] Einquartierung, Geltexactionen [Geldforderungen], Pressuren, Abnehmung des noch übrigen Vorraths an Vivers [Lebensmittel], Entführung der Pferdt und Viehß, Verohnsicherung der Straßen, Raub, Plünderung, Mord, Quehlung der armen Laith und andern dergleichen ohnleidentlichen Insolentien“. Stadtarchiv Nördlingen Kriegsakten 1634/II, fol. 186: „Ordnung. Wie es mit der Verpflegung / deren Soldaten zu Roß vnd Fuß / Welche im heyligen Röm: Reich in den Quartiren vnd Quarnisonen in Ihrer Kays: Majest: dienst sich befinden / observirt vnd gehalten werden solle“, ausgestellt von Gallas, Heilbronn, 1634 X 04. Wider dise verordnete verpflegung sollen die Stände vnd deren Vnderthanen / weder von den Obristen / noch deren vnderhabende Officirern oder Soldaten zu Roß vnd Fuß / durch gewalt oder sonsten auff einigerley weiß noch wege getriben vnd beschwert werden. Da auch dergleichen durch Officirer oder gemeine Soldaten beschehen / oder durch betrohung vnnd würckliche thätlichkeiten gesucht werden wolte: So ist ihnen Ständten vnd deren Vnderthanen hiemit erlaubt / wie nicht wenigers auch die straiffenden partheyen / so in: oder ausserhalb der Quartier vnd auff den strassen rauben / plündern / vnd andere Exorbitantien verüben / so gut sie können vnd mögen / in verhafft zu nemmen / vnd ein solches gehöriger orten zu berichten / damit wegen deren abstraff vnd aller vngelegenheiten verhütung die verfügung gethan werden mögen. Desgleichen wurde das Ausreiten mit Ober- u. Untergewehr aus den Quartieren oder das Einfallen in andere Quartiere mit Strafen an Leib u. Leben bedroht. Über Tillys Soldaten wird im Frühjahr 1626 in der Goldenen Aue berichtet: Seine Truppen „sind anfänglich gar fromm gewesen und haben sich bedeuten lassen, dann aber schlimmer und ärger geworden, haben endlich kein gut Wort mehr gegeben, sich selber Quartier genommen, alles aufgezehret, Kisten und Kasten aufgebrochen und aus Häusern, Kirchen, Böden, Kammern und Ställen alles geraubt und mitgenommen“. HILLER,  Heringen, S. 127. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271f., über die Truppen Bindtaufs 1626: „Doch war hiebey keine Ordre, was man denen Soldaten oder Officiern geben sollte / sondern ein jeder forderte alles mit der Schwere nach eignen Gefallen. Was für Müh / Unlust und Beschwerligkeit / ja auch Hunger / die Bürger wegen dieser Einquartirung ausgestanden / ist nicht genug zu beschreiben. Denn etliche wöchentlich zu 10. 15. ja auch zu 25. Thalern und wohl darüber geben müssen / daß es manchem Bürger die Zeit / da sie hier gelegen / 100. 200. 300. ja wohl 500. Gülden gekostet; wie es denn auch nach Abzug derselben der Stadtschreiber Schüßler aus der Roll zu Rathhause insgesamt überschlagen / da diese Einqvartirung weit über 30000. Gülden gestanden. Ja da sie nur einer Witbe 486. Gülden 9. Gr. 5. Pf. gekostet / so ist leicht daraus abzunehmen / was der gesamten Bürgerschafft auffgangen sey. Welche denn so wohl als das Rathhaus gäntzlich erschöpfet / daß mancher Bürger von Hauß und Hof gejaget worden / auch musten etliche wie die Hunde von den Soldaten sich schlagen und prügeln lassen. Und weil sonderlich auch Pest und eine grosse Theurung anfiel / daß ein Scheffel Rocken 2. Thaler / 1. Scheffel Gersten 2. Gülden oder 2. Thaler und der Hafer 16. Groschen galt / war bey manchem Bürger nichts mehr übrig / als das liebe Leben. Ja da fast gantz und gar nichts mehr zum besten / wurde E. E. Rath gezwungen / etliche Haupt-Verschreibungen ihres Einkommens zu versetzen / und zu Sangerhausen und anderswo etzliche 100. Gülden darauff zu borgen / dafür sie Wein / Rocken und Hafer kauffen musten / damit biß zum Aufbruch die Soldateska zu unterhalten / welcher / nachdem sie 22. Wochen hier gelegen / den 13. Julij erst erfolget. In solcher Zeit wurde nun nicht allein alles / was in der Stadt war / aufgezehret / sondern es kam auch noch dieses hinzu / daß / weil die Reuter mit den Pferden fast alle Grasung vor den Thoren abgehütet hatten / die Bürger das meiste Vieh abstehen musten / welches so wohlfeil ward / daß man eine Kuhe um 4. Güld. kauffen konnte / dadurch dann die Bürger vollends um das ihrige kom̃en sind“. Im März 1634 schrieb Reichskanzler Oxenstierna: „Der General könne nur dann ehrlich leben, wenn er sein angewiesenes bestimmtes Quartier habe, woraus er das Nötige beziehe. Die Generale seyen dazu meist homines von der Fortune, die ihren Staat anders nicht führen könnten, auch weder Land noch Leute hätten, und wenn sie es schon besässen, so sey ihnen nicht zuzumuthen, davon zu leben und dabei zu dienen, sie müssten dann selnst mit Desordre leben. Der General könne also den Obersten oder Soldaten, wenn er auch auf diese Weise lebe, nicht strafen: der Oberst müsse also entweder betteln  o d e r  d i e  Q u a r t i e r e   m i ß b r a u c h en.  E s  s e y e n  L e u t e,  d i e  n i c h t  a l l e i n  amore patriae et libertatis  d i e n t e n,  s o n d e r n  e t w a s  z u  g e w i n n e n. Der gemeine Reiter könne nicht leben von seiner Gage; gleichwohl habe kein Regiment nach des Königs Tod ‚meutenirt’. Die Noth zwinge sie zum Rauben; dieß missbrauchten also die leichtfertigen Vögel. Man müsse also den Soldaten bezahlen, dann werde das Andere selbst fallen. Wolle man alle Exorbitantien gleich mit Henken strafen, so sey es schwer, die Hände mit solchem Blut zu besudeln, da der Soldat nicht zu leben habe. Erfolge die Bezahlung – sagte Oxenstierna und er statuiere dann bei den Exorbitantien doch kein Exempel, so solle man von ihm sagen, er habe gelogen wie ein leichtfertiger Vogel !“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 2, S. 91.

[75] zur Abschaffung der Belästigung und sogar des Lebens.

[76] SEMLER, Tagebücher, S. 180.

[77] cunctirn: Zögern, Verzögerung.

[78] SEMLER, Tagebücher, S. 180f.

[79] Vgl. SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 168.

[80] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[81] Badura; Kočí, Der große Kampf, Nr. 343.

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