Frentz, N

Frentz, N; Rittmeister [ – ] Frentz stand 1625 als Rittmeister im Regiment Erwitte.

„Am 21. Februar 1625 rückte der Rittmeister Frentz mit einer Kompanie zu Pferd in die Grafschaft Bentheim ein und lagerte sich bei Gildehaus,[1] ‚weilln Schüttorff[2] nicht uffthun wollen‘. Da Schüttorf also mit Erfolg die Aufnahme verweigerte, sah sich der Rittmeister genötigt, am 23. Februar nach Wietmarschen[3] aufzubrechen, kam aber schon am nächsten Tag nach Gildehaus zurück und blieb dort bis zum 28. Februar. Inzwischen war am 28. Februar 1625 der Rittmeister Amstenrath mit einer weiteren Kompanie in die Grafschaft gekommen und ließ sich im Gericht Schüttorf nieder. Daher wurde Rittmeister Frentz mit seinen Reitern am 5. März in das Gericht Nordhorn[4] und in die Niedergrafschaft verlegt und in Neuenhaus[5] einquartiert.

An Verpflegungskosten waren für seine Kompanie pro Woche 397 Rtlr. aufzubringen, die auf die Niedergrafschaft und das Gericht Nordhorn wie folgt umgelegt wurden:

Kirchspiel Uelsen[6] 141 Rtlr.   (35, 5 %)

Dorf Uelsen                         20 Rtlr.     (5, 0 %)

Gericht Emlichheim[7] 96 Rtlr.   (24, 2 %)

Gericht Nordhorn                 80 Rtlr.   (20, 2 %)

Gericht Veldhausen             49 Rtlr.   (12, 3 %)

Kloster Wietmarschen         11 Rtlr.     (2, 8 %)

Am 4. Juni 1625 rückten die Truppen wieder ab. Durch Verehrung von 1.000 Rtlr. hatte Graf Arnold Jobst von Bentheim den Obristen Erwitte dazu bewegen können, die beiden Kompanien Amstenrath und Frentz aus der Grafschaft abzuziehen. Bei einer Zusammenkunft in Nordhorn am 1. Juni 1625 hatte man sich geeinigt, auch jenen Betrag auf die gesamte Grafschaft Bentheim umzulegen:

Kirchspiel Uelsen             483 Rtlr.    (35, 5 %)

Gericht Emlichheim           288 Rtlr.   (21,1 %)

Gericht Veldhausen          148 Rtlr.   (10, 8 %)

Gericht Nordhorn              240 Rtlr.   (17, 6 %)

Kloster Wietmarschen         33 Rtlr.    (2, 5 %)

Stadt Neuenhaus              100 Rtlr.    (7, 4 %)

Stadt Nordhorn                   70 Rtlr.    (5, 1 %)

Ingesamt                        1.362 Rtlr.

Bemerkenswert ist dabei, daß weder das Gericht noch die Stadt Schüttorf zu den Zahlungen herangezogen wurden; Gründe werden dafür nicht genannt.

Nun aber forderte der Graf von Anholt eine wöchentliche Kontribution, welche der General von Gallas auf 500 Rtlr. festgesetzt habe. Diese sei rückständig und belaufe sich inzwischen auf über 12.000 Rtlr. Durch Verhandlungen mit dem Grafen von Anholt gelang es schließlich, die Forderung auf 2.000 Rtlr. herunterzudrücken.

Daß die Aufbringung der geforderten Gelder schon damals nicht geringe Schwierigkeiten bereitete, ist für Neuenhaus durch eine Urkunde vom 1. Mai 1625 überliefert. Aus ihr geht hervor, daß Bürgermeister und Rat der Stadt ‚in diesen hochbeschwerlichen Kreigszeiten und bey Einquartierungh keyserlichen Kriegsvolcks aus hochdringender Noth mit Consent unsere Gemeinsleuten und Burgerschafft‘ von Heinrich Hilbertinck aus Bentheim[8] ein Darlehen von 200 Rtlr. aufgenommen hatten. Jenes Dokument könnte übrigens, wie aus dem Rückenvermerk auf der Urkunde hervorgeht, erst am 4. Mai 1730, also nach über einhundert Jahren, zurückgezahlt werden.

Durch eine Urkunde des gräflichen Richters Johann Sodingius vom 31. Mai 1625 ist überliefert, daß einigen eigenhörigen Bauern in der Obergrafschaft aus den Bauernschaften Samern,[9] Suddendorf,[10] Quendorf,[11] Wengsel[12] und Hestrup[13] gestattet wurde, aus dem Bentheimer Armenfonds ein Darlehen von 200 holländischen Talern aufzunehmen, weil sie – wie es wörtlich heißt – ‚durch die nuhn ins dritte jahr continuirte und uff einander erfolgte unterscheidtliche Einquartirungh des Kays(erlichen) Kriegsvolcks, wie dan auch nit weiniger, durch das tagliche Außlauffen, Rauben, Streuffen und Abschatzen der benachbarten Kriegsgarnisonen, dermaßen verderbt und entbloßet‘, daß sie nicht mehr in der Lage waren, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Von einem tragischen Fall berichtet der Bentheimer Pfarrer in dem ‚Buch der Begrabenen‘ unter dem 25. Dezember 1624 (= 4. Januar 1625): Verstorben war ein Einwohner von Bentheim, welcher darüber, daß er ‚bei der Kaiserlichen Einlagerung so viel gleichsam über Vermogen geben und contribuiren mußen‘, den Verstand verloren hatte.

Am 18. November 1625 erschienen gräfliche Beamte aus Bentheim in der Stadt Neuenhaus, um die fälligen 100 Rtlr. für die Erwittesche Kontribution unter Androhung der Pfändung einzutreiben. In den Stadtrechnungen ist sogar unter dem 27. November 1625 vermerkt, daß sich die Bürgermeister und Gemeinsleute wegen der rückständigen Kontribution und Akzise auf der gräflichen Burg in Arrest befanden.

Im Dezember 1625 sollten 4 Kompanien des Obristen Erwitte in die Grafschaften Bentheim, Tecklenburg[14] und Steinfurt[15] gelegt werden. Durch Verhandlungen in Münster[16] gelang es dem bentheimischen Drosten, die Einquartierungen durch Geldzahlungen abzulösen. Gleichwohl erschien am 5. Januar 1626 der Rittmeister Frentz mit seiner Kompanie in Veldhausen, um in Neuenhaus Quartier zu nehmen. Nachdem er sich zwei Tage in Veldhausen aufgehalten hatte, zog er jedoch auf Befehl des Obristen Erwitte wieder ab. Wie aus den Stadtrechnungen hervorgeht, rückte am 9. Januar 1626 außerdem der Rittmeister Waldecker ab, der sich anscheinend in Neuenhaus aufgehalten hatte“.[17]

[1] Gildehaus [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 169.

[2] Schüttorf [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 421f.

[3] Wietmarschen [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 490f.

[4] Nordhorn [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 351f.

[5] Neuenhaus [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 340.

[6] Uelsen [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 454.

[7] Emlichheim [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 139.

[8] Bentheim [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 40f.

[9] Samern [LK Grafschaft Bentheim].

[10] Suddendorf [LK Grafschaft Bentheim].

[11] Quendorf [LK Grafschaft Bentheim].

[12] Wengsel, heute Ortsteil von Isterberg [LK Grafschaft Bentheim].

[13] Hestrup, heute Ortsteil von Nordhorn [LK Grafschaft Bentheim].

[14] Tecklenburg [LK Tecklenburg]; HHSD III, S. 714f.

[15] Burgsteinfurt [LK Steinfurt]; HHSD III, S. 135ff.

[16] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[17] STEINWASCHER, Krieg, S. 42ff.

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