Begriffe N

naarstig: emsig, fleißig.

nabuirschap: Nachbarschaft.

Nachbar: „Nachbarn“ galten als vollberechtigte Dorfgenossen, sie durften die Gemeindegüter (Allmende) nutzen, das Hüttungsrecht auf Brache, Fristen u. Rainen ausüben u. an den Gemeindeversammlungen teilnehmen. Den Grundherren waren ul blieben sie lebenslang lehenspflichtig u. mussten bei jedem Besitzwechsel die Lehen nachsuchen, so dass eine Veräußerung oder Zerstückelung nicht möglich war. Nur die später durch Neuordnung entstandenen Ackerstücke durften weiter verkauft, oder verschenkt werden (wandeln).

nach der Hand: darauf, danach.

Nachdruck: Nachhut.

nachgehends: nachher, später.

nachhauen: nachsetzen, nachkommen.

Nachprediger: Geistlicher, der nach den Frühgottesdiensten zu predigen hatte.

Nachtarbeiter: (auch „Pappenheimer“ genannt), besorgte die Entleerung der Abortgruben.

Nachrichtenübermittlung: Die Nachrichtenübermittlung in besetzten Gebieten, in oder aus belagerten Festungen erfolgte auf vielfache Art u. Weise, war lebensgefährlich u. entsprechend teuer bezahlt. Zur Belagerung v. Krems (1646) durch die Kaiserlichen wird berichtet; CHEMNITZ, Geschichte, 4. Teil, 6. Buch, 29. Kap., S. 188: „Obr. Lieutenant Lundi, hatte einen boten mit Schreiben an den Obristen Coppy in KornNewburg vnd die Schwedische Generalitet geschicket, vnd solches in einen Laib brot verbacket gehabt: Der auch wol daselbst angelanget. Wie er aber zurücke kommen, vnd die antwort in einen stock vermachet gewesen, war ihm eine Keyserliche partey Reuter begegnet; welche ihn, das er ihnen den weg weisen solte, nötigen wollen, vnd, auf seine verwegerung, ihm den stock genommen, damit übern grind ihn geschlagen, das selbiger zerbrochen, das briefflein also heraus gefallen vnd in dero hände gerathen: Woraus man ersehen, daß der Commendant vmb Succurs gebeten, auch dessen vom Obristen Coppy vertröstet worden. Hieraus nun nam der Graff von Buchheim vmb so viel mehr anlas, denen belagerten eyfriger vnd härter zuzusetzen“. THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 657 (Januar 1645): „Dessenmahls wurde auch ein Bott / so von Olmütz zum Gen. Torstensohn geschickt / nach Prag gefangen eingebracht / welchem der Rücken voller Charactern geschrieben war“. Zur schwierigen Nachrichtenübermittlung vgl. die Klagen Torstenssons gegenüber der Königin (Mai 1645); DUDÍK, Die Schweden, S. 156: „Ich muss auch bey dieser Gelegenheit meine Entschuldigung vorbringen, dass ich, indem ich so weit hieraufgegangen bin, nicht so oft dazu kommen kann, I. K. M. Brife zuzuschiken, als es vollends meine Schuldigkeit sein sollte, und ich von Herzen gern wünschte; auch ist es nun sehr schlimm, grössere Briefpaquten durchzubringen, einige Posten sind unterwegs erschossen worden, so dass ich dissfals gezwungen bin, entweder dem Hrn. Axel Lilie, oder auch des Hern. Commandanten in Olmütz und Glogau kleine Briefe zuzuschreiben, die die Posten bey sich verstecken und in die Kleider einnähen können, damit sie sie nachher weiter nach Pommern herüber expedieren, und so der Armée Zustand zu wissen geben; aber so oft sich Gelegenheit trifft, I. K. M. Briefe zuzuschicken, soll es von mir nicht vergessen werden, demnach ich auch allemal meine Briefe in Duplo und Triplo an I. K. M. abgehen lasse, und glaube gewiss, dass, wenn nicht alle, so doch einige hinkommen werden“. Johann Ernst v. Pflummern [2.2.1588 Biberach-1.10.1635 Salem] berichtete unter dem 3.8.1634 anlässlich des belagerten Rheinfelden; PFLUMMERN, Tagebuch 1634-45: „Scharpfrichter von Rheinfelden ausgeschwummen und bei Hern Waldvogt von Schönau alhie in Baden ankhommen, aus Bevelch Hern Obristen Mersy zue inquiriren, ob und wan ein Succurs zue hoffen. Weyl khein Trost verhanden, wille selbiger nit mehr in die Statt Rheinfelden. Referirt beinebens, daß vor etlichen Tagen ein ausschwimmender Burger vom Feind gefangen, jamerlich torquirt [gequält] und leztens nahend bei der Statt aufgehenkht, aber in einem Ausfahl von Burgern und Soldaten, darbei auch des Erhenkhten Sohn gewessen, ab dem Baum geledigt und in der Statt ehrlich begraben worden sei“.

Nachrichter: veraltete Bezeichnung für Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 12 fl.], während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich von Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff.

Nachtlader: Abfallbeseitiger => Nachtarbeiter.

nachtimes: Abendessen.

Nadler: Der Nadelmacher stellte nicht nur Näh-, Steck- oder Heftnadeln für Frauen u. Schneider her, sondern produzierte auch spezielle Nadeln für Beutler, Barbiere u. Bader, Handschuhmacher, Sattler und Schuster. Zudem fertigte er auch Ketten, Haken, Ösen, Schnallen etc. an.

Nage, Neige: Wein- oder Bierrest.

Nagel, Näglein, Negelein: Gewürznelke.

Nagelbretter = > Lähmbretter: Bretter mit durchgeschlagenen Nägeln, um angreifende Pferde zu verletzen.

nähere Kosten: geringere Kosten.

nährlich: kaum, gerade; notdürftig.

Nähtrühlein: kleine Truhe mit Nähzeug.

Namen an den Galgen schlagen: „brief, d. h. zettel mit dem urtheil über einen zum galgen verurtheilten, aber flüchtigen verbrecher, der an den galgen geschlagen wurde, vgl. bei Ad. Junghans kriegsordnung 1598 O 2b: urkundlich mandat über verlaufene schelme, darvon mag man copei und abschriften machen, an die galgen und pranger zu schlagen, dann (gleich mhd. wan, nur) man darf keine siegel oder underzeichnete hand mit an galgen schlagen, nur den eingang mit hauptmans namen (es handelt sich um kriegsrecht) und hernach die scheltwort (d. i. die begründung des urtels). wil man sie in andern fürstenthumben auch ‚schelten’ (‚bescholten‘ machen) und an galgen schlagen, so musz es mit derselben herrschaft vorwissen geschehen“. [DWB]. Das geschah auch im Falle flüchtiger Deserteure (z. B. im Falle Werths, der 1647 aus kurbayerischen Diensten zum Kaiser übergetreten war) oder auch, um Schulden einzutreiben; STÜNKEL, Rinteln, S. 83.

Nase und Ohr abschneiden: Im Mittelalter war das Nasen- und Ohrenabschneiden häufig noch mit der Verweisung verbunden gewesen. Bei Diebstahl, Gotteslästerung, Tragen verbotener Waffen und Desertion wurde meist ein Ohr abgeschnitten und an den Galgen genagelt. In der Hannoverschen Chronik heißt es unter 1633; JÜRGENS, Chronik, S. 514: „Den 11. [21.4.1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Compagnien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Das Abschneiden eines Ohres galt als Strafe und Warnung zugleich, in Zukunft ein ordentliches Leben zu führen. Von Caspar Ermes, schwedischer Kommandant in Erfurt, wird berichtet; KRAFFT 156 r – 156 v; mdsz.thulb.uni-jena.de: „1643 hat der Commandant [einem Mann] die Ohren und Nasen abschneiden lassen und den Galgen und das Rad auf die Stirn und die Backen gebrannt, weil er Degen, Sporen, Flore aus der Kaufmannskirche gestohlen [hatte] und auch davon gelaufen war“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 273 (1644): „In eben demselbigen sind auch einem Soldaten, so einen Mandel gestohlen gehabt, die Ohren abgeschnitten, und an den auff dem Marckt stehenden Galgen genagelt worden“. Aus Zwickau wird 1648 berichtet: SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 699f.: „Kam der Obriste Herr Hans Georg Haubold von Schleunitz Churfürstl. Ampts-Hauptman / der Assecurirten Aempter halber / etc. zu Weida einsmal hieher / in dem er sich nun wieder auff die Reise gemachet / ist ein Mußqvetirer von der Convoi / welcher unvorsichtig auff einer Wagen-Deichsel gesessen / gefallen / dem hat das Wagen-Rad / wunderlicher weisse ein Ohr so glatt / als wenn es mit einen Scheermesser geschehen wär / vom Kopf abgeschnitten / um ihm sonsten am Leibe nichts versehret. Weil nun dieses vielen Leuten unglaublich vorkommen / und er sich zu befahren gehabt / es würde ihm / als wär es durch Scharffrichters Hand geschehen / vorgeworffen werden / hat er ihm von Hauptman Adam Kraussen / unter dessen Compagni er gehöret / ein sonderliches Zeugnis darüber geben lassen“.

Napf: 1 Napf = 9, 34 Liter (= 1/32 Kar) (Marktredwitz).

Narren: Im Hofstaat adliger Offiziere, die den kaiserlichen und fürstlichen Hofstaat imitierten, fanden sich oft Narren, deren menschenunwürdige Behandlung sogar bei zeitgenössischen Beobachtern Anstoß erregte. Der Schreiber Zacharias Allert [?-nach 1660] hält in seinem Reisetagebuch (1627) über ein Gastmahl bei Ernesto Graf Montecuccoli de Montecenere fest; KREBS, Zacharias Allerts Tagebuch, S. 41: „ist gar wenig, weil die Italiener wenig trinken, getrunken, sondern dabei mit einem Narren, den sie mit Nasenstübern, Maultaschen hässlich tractirt, Kurzweil getrieben, insonderheit dem armen Teufel vom Grafen Montecuculi, nachdem er die Backen aufgeblasen, ein solcher Backenstreich gegeben, dass ihm die Augen im Kopf vergangen, darauf ihm ein gut Bisslein zwar, aber dermassen gepfeffert und gesalzen gereicht, wie auch lange Weil hernach ein dergleichen zugerichteter Trunk zugelangt worden, dass sich der arme Mensch gar übel befunden und gesagt: ‚Du Hundsfott, schlägst Du doch wie ein anderer sakramentischer Bärenhäuter, möchtest auch das Ding selber fressen und saufen’. Ob nun einen solchen armen Teufel zu schlagen eine grosse Lust sei, kann ein vernünftiger Mensch darüber judiciren ?“

narrieren: erzählen.

nascentia: Geburt.

nascentiae: Wehen.

Näscherin: Ehebrecherin. => Ehebruch.

Naseneisen: aus der orientalischen Ausrüstung kommender beweglicher bandförmiger Nasenschutz an offener Sturmhaube u. Zischägge.

Nasenschweiß: Nasenbluten.

nativitas: Geburt.

Nativitas Christi: Geburt Christi.

Nativitätensteller: Astrologe.

natu rerum: Wesen der Dinge.

nau: knapp.

neapolitanische Krankheit: => Syphilis.

N. C.: neuer Kalender.

Nebenaufgänge: Nebenkosten.

Neben-Christen: Katholische Mitbewohner, Nachbarn.

Nebenkontribuenten: Neben den eigentlichen Kontribuenten (Bürgern u. Stadtbauern) diejenigen, die nach Quote ihren Beitrag zu der geforderten Hauptkontribution zu leisten hatten.

Nebenquartier: Ort, der bei Einquartierungen, da zur Stadt gehörig, anteilmäßig Soldaten u. Unterhalt mit übernehmen musste.

negiren: leugnen.

negligence: Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit.

Negotiation: Verhandlung.

negotiiren: aushandeln, verhandeln.

Negotium: Handel, Geschäft.

negotium religionis: Religionsstreit.

nehrer, neher: billiger, wohlfeiler; billig, wohlfeil.

Nekromant: Beschwörer der Geister v. Toten.

neminem excipio: ich nehme niemanden aus.

nempe: nämlich, denn doch allerdings.

nerstig: emsig, fleißig.

nervus belli: Stärke des Krieges.

nervi rerum gerendarum: die Mittel zur Resistenz (zum Widerstand).

nervus: Armee-Abteilung, Stärke, Kraft.

Nestel (Senkel): dünner lederner Riemen oder Schnur, am Ende mit einer Art Nadel, Stift oder Beschlag zum Einsenken, Durchstecken oder Einschnüren versehen. An die Stelle der Nestel traten vielfach die Knöpfe.

netzen: horten.

Neubrandenburg 1631: „Als Wallenstein Mecklenburg in Besitz nahm, musste ihm im Jahre 1628 auch die Stadt Neubrandenburg huldigen und eine kaiserliche Besatzung einnehmen. Dieselbe wurde aber im Februar 1631 vom Schwedenkönig Gustav Adolf, welcher zum Schutze des deutschen Protestantismus die Waffen ergriffen hatte, genötigt, auf freien Abzug zu kapitulieren. Die Stadt erhielt nun eine Besatzung von 2.000 schwedischen Soldaten, Deutschen und Schotten. Da zog im März, während Gustav Adolf mit der Belagerung von Kolberg beschäftigt war, der kaiserliche General Tilly mit 18.000 Mann von der Mark Brandenburg heran und erschien am 14. März vor der Stadt, um sie den Schweden wieder zu entreißen. Da der Kommandant die Übergabe weigerte, so begann die Beschießung am 17. März. Sie dauerte drei Tage lang, 1.080 Schüsse wurden auf die Stadt und ihre Befestigungswerke abgegeben. In die Mauer ward gleich am ersten Tage der Beschießung nahe bei dem Neuen Tore eine breite Bresche gelegt, die zwar von der Bürgerschaft in den folgenden Nächten mit Brettern, Balken und Erde ausgefüllt, vom Feinde aber am Tage wieder geöffnet ward. Die Stelle dieser Bresche ist noch heute kenntlich an drei Kanonenkugeln, die in die Mauer eingelassen sind. Am 19. Mittags um 12 Uhr verstummte plötzlich die Kanonade, und zugleich brach ein Regiment der Tillyschen aus den Laufgräben an drei Orten gegen die Stadt vor; es ward zurückgeschlagen, ebenso ein zweites; als aber beide durch ein drittes und durch Reiterei verstärkt wurden, eroberten sie den Wall am Friedlandschen Tore. 92 Leichen zählte man hier, übereinanderliegend, nach Beendigung des Kampfes auf einem Platze von etwa 30-40 Fuß im Umfang. Die Kaiserlichen drangen dann den Wall entlang nach der Bresche am Neuen Tore, stiegen hier über die Mauerreste und ergossen sich in alle Straßen der Stadt. obgleich die Königlichen tapfer für ihr Leben stritten, so behielten doch die Tillyschen wegen ihrer großen Übermacht überall die Oberhand. Mit entsetzlicher Grausamkeit begannen sie nun gegen die Feinde, auch gegen die Bürger, obgleich diese nicht mitgekämpft hatten, zu wüten. Die Gefallenen wurden der Kleider beraubt, mit Degen an die Erde gespießt und ihnen mit Äxten und Beilen der Kopf gespalten. Vielen, besonders Offizieren, auch solchen, die noch Lebenszeichen von sich gaben, ward auf den Leib, unter die Arme und rings umher Pulver gestreut und dies angezündet. Ein Teil der Bürger, dazu viele vom Adel, die in die Stadt geflohen waren, nebst den Frauen und Töchtern der Bürger waren um die Zeit des Sturmes in der Kirche, wo während der Belagerung täglich Gottesdienst und Abendmahl gehalten ward, auch andere Bürger und Soldaten flüchteten sich hinein, aber die Feinde folgten ihnen und metzelten Soldaten wie Bürger in der Kirche nieder, misshandelten Frauen und Kinder und plünderten die Kirche aus, wobei sie auch die Güter der Waisen und Armen raubten, die ist der Kirche in einem verschlossenen Kasten niedergelegt waren. So ward auch die ganze Stadt ausgeplündert. Erst als eine Feuersbrunst entstand, ließ Tilly bei Trommelschlag für die Bürger und Soldaten Pardon ausrufen, wenn sie beim Löschen des Feuers behilflich wären. Er zog dann mit dem größten Teil seiner Armee wieder ab nach Stargard, kam aber am nächsten Tage wieder und ließ alle Festungswerke der Stadt schleifen. In der Stadt blieben einige Kompagnien noch drei Tage lang als Besatzung; diese trieben, obgleich ihnen befohlen war, vom ferneren Rauben, Plündern und Morden abzustehen, den ärgsten Mutwillen, marterten und peinigten die armen Bürger mit Daumenschrauben, knotigen Stricken, mit Erhengen und auf andere Weise, damit sie ihnen geständen, wo sie ihr Geld und Gut vergraben oder versteckt hätten. Viele zwangen sie, sich in die Brunnen hinabzulassen und, was sie darin verborgen hatten, selbst herauszuholen. Dies Treiben dauerte bis an den dritten Tag, an dem die Kaiserlichen nach Süden abzogen. Am 10. April ward die Stadt von den Schweden wieder besetzt. Von den 3-400 Bürgern, die Neubrandenburg, durch die Drangsale des Krieges schon vorher stark mitgenommen, vor der Erstürmung noch gehabt hatte, waren 164 erschlagen worden, die übrigen verwundet bis aus 40 oder 50, die unbeschädigt davongekommen waren; von den schwedischen Soldaten waren nur etwa 50 gefangen, alle übrigen niedergemacht; doch sollen auch von den Kaiserlichen gegen 1.500 bei dem Sturme gefallen sein“. http://www.lexikus.de/bibliothek/Die-Eroberung-von-Neubrandenburg-im-Maerz-1631.

Neuer Stil, auch styl. nov.: nach neuer Zeitrechnung, nach dem Gregorianischen Kalender, der mit der Reform Papst Gregors XIII. von 1582 den Julianischen Kalender (stylus vetus) abgelöst hat. Die meisten Protestanten jedoch wollten den neuen Kalender lange Zeit nicht übernehmen. Um nach dieser neuen Zeitrechnung zu datieren, mussten 10 Tage zum Datum des alten Kalenders dazugezählt werden.

neugichte: Neubürger ?

Neujahrsgeschenk: „ein neu gut Jahr“, das erwartete, auch kostenaufwendige Neujahrsgeschenk (Geld, Silbergeschirr, Kleinodien, Pferde etc.) für den Kommandierenden, seine Ehefrau sowie die anderen Offiziere, eine v. den vielen „Verehrungen“.

Neumark: östlich der Oder gelegene historische Landschaft, die heute größtenteils (mit Ausnahme u. a. v. Arnswalde, Königsberg (Neumark), Soldin u. der bei Deutschland verbliebenen Teile) zur polnischen Woiwodschaft Lebus gehört. Bis 1945 war sie Bestandteil der preußischen Provinz Brandenburg (Regierungsbezirk Frankfurt) WIKIPEDIA].

Nickel: a) ein v. den Hexen gebrauchter Teufelsname; b) Nikolaus war ein beliebter Name geringer Leute u. Bauern, Nickel wurde daher pejorativ gebraucht.

Nicolai: 6. Dezember.

Niedergang adliger Güter: Über Pommersfelden (1647); Staatsarchiv Bamberg G 12/I, fol. 4 A: Generalvisitation 1648 : „Sind zwei adelige Häuser daselbst, so jetzt einen zugehören (= Wolf Christoph Truchseß von Pommersfelden), so mithin zu thun, das Leben kümmerlich fortzubringen, bestellt seinen Feldbau mit 6 Ochsen, hat noch zu beiden Gütern nicht mehr als sechs Untertanen, so drei Paar Ochsen vermögen; die ansehnlichen Weiher daselbst sind sehr eingegangen und auf etliche Jahre dahin geliehen (Wester zu Höchstadt), weil der Herr die Mittel nicht gehabt, zuzurichten“. Für Mainsondheim; Staatsarchiv Bamberg G 12/I: Generalvisitation 1648, fol. 9 A: Fuchs v. Dornheim „den Feldbau mit 4 Ochsen, ist sehr verderbt, das Schloß und Dorf meistentheils abgebrannt, haben die neun vorhandenen Untertanen ihre Nahrung von der Weingartsarbeit, sind nur mit zwei Ochsen versehen“.

Niedergericht: Gericht, zuständig für Delikte, die nicht mit Hinrichtung oder Verstümmelungsstrafen bedroht waren.

Niederlausitz: ehemaliges Territorium im Süden des Landes Brandenburg, im nördlichen Sachsen und im Westen Polens. Ihr Zentrum ist die Stadt Cottbus. Sie war 1623/1635 an Kursachsen abgetreten worden. Vgl. KÖBLER, Historische Lexikon, S. 430f.

Niederreißen von Häusern: Das geschah, wenn die Besitzer die auferlegten Steuern und Kontributionen nicht mehr bezahlen  konnten. Vgl. den Bericht vom 20.3.1637 aus Bernburg über das Amt Ballenstedt; KRAUSE, Urkunden Bd. 4/1, S. 136: „Die Unterthanen selbsten haben Zuwider vielfältiges Verbott, ihre eigene häußer abgetragen vndt in Quedlinburgk verkaufft; also daß manches Dorff, so sonsten hundert Fewerstedten gehabt, ietzo nicht mehr Zwanzig hat“.

Nikodemismus: die Lehre von der äußerliche Anpassung an eine feindliche Konfession oder ungerechte Obrigkeit, der „leidende Gehorsam“.

Nobben: erhöhter oberer hölzerner Wehrsteg stadtseitig an der Mauer, von dem man durch die Schießscharten nach draußen schießen konnte. Freundlicher Hinweis v. Herrn Gabriel Holm.

nobiles: Ritterschaft (Adel).

nōē: nomine: im Namen.

nominatim: namentlich.

nomination: namentlich.

nomine Senatus et Communitatis: im Namen des Rats und der Bürgerschaft.

Nonchalence: Lässigkeit, Unbekümmertheit.

nootsaken: zwingen, nötigen.

nopen: veranlassen.

Nordgau: Der Nordgau umfasste seit dem 7. Jahrhundert n. Chr. die Gebiete nördlich der Donau zwischen Neuburg an der Donau und Regensburg, die später bis zum oberen Main und seit 1060 in das Egerland ausgedehnt wurden. Das Gebiet stand im Laufe der Zeit unter der Herrschaft der Karolinger, der Luitpoldinger, der Markgrafen von Schweinfurt (939–1003), der Grafen von Sulzbach und der Diepoldinger-Rapotonen. Ende des 12. Jahrhunderts fassten die Grafen von Wittelsbach Fuß, die 1255 als Herzöge von Bayern den größeren Teil des Gebietes erwerben konnten und in das Stammesherzogtum Baiern eingliederten. Als Folge der wittelsbachischen Zweiteilung des Jahres 1329 veränderte sich der Name in Obere Pfalz [WIKIPEDIA].

Nordhausen [LK Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff. 1220 wurde Nordhausen v. Kaiser Friedrich II. zur Freien Reichsstadt erhoben, was es bis zur Mediatisierung 1802 blieb. 1225 erhielt die Stadt ihr erstes Siegel, um 1260 wurde erstmals ein Rat gebildet und um 1280 ein erstes Rathaus am heutigen Standort errichtet. 1277 gab es einen Aufstand der Handwerker u. Kleinbürger gegen die Reichsritter. Dabei wurde die Reichsburg zerstört. 1290 bestätigte Kaiser Rudolf v. Habsburg die Reichsfreiheit Nordhausens stellte die Stadt unter seinen Schutz, um sich mit den Bürgern zu versöhnen. Bei einem weiteren Aufstand am 14.2.1375 wurde der Rat gestürzt u. seine Mitglieder verbannt. Die Stadt erhielt eine neue Verfassung u. die Handwerker übernahmen die Macht. In dieser Zeit ließen sich auch einige Orden in Nordhausen nieder, beispielsweise Augustiner, Dominikaner u. Franziskaner. Auch die benachbarten Klöster in Walkenried u. Ilfeld gründeten in der Stadt Klosterhöfe. 1430 trat Nordhausen der Hanse bei. 1500 wurde Nordhausen Teil des Niedersächsischen Reichskreises. 1507 wurde die Produktion v. Branntweinin der Stadt erstmalig urkundlich erwähnt; der so genannte Nordhäuser Korn brachte die Stadt im Mittelalter zu Reichtum. In Spitzenzeiten gab es über 100 Brennereien in der Stadt. Auch Kautabak wurde in Nordhausen produziert. 1523 setzte sich in Nordhausen die Reformation durch u. die Kirchengüter wurden säkularisert. Treibende Kraft war hierbei der Bürgermeister Michael Meyenburg. In diesem Jahr hielt sich auch Thomas Müntzer in der Stadt auf. Obwohl zwei Stadtbrände (1540 und 1612), der Ausbruch der Pest (1626) u. der DK die Entwicklung der Stadt erschwerten, wuchs sie weiter an. LESSER; FÖRSTEMANN, Historische Nachrichten; KUHLBRODT; SILBERBORTH, Geschichte der Freien Reichsstadt Nordhausen; KÜHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 1. u. 2. Bd.

Nordhäuser Taler (Schwergeld) = 1 ½ rheinische Taler (Leichtgeld).

Nosedücker: Nas[en]tücher.Nösel: 1 Nösel = ca. 0, 5 Liter (Schwarzburg).

nos orando, vos laborando: An uns ist es zu beten, an euch zu arbeiten.

notabile exemplum: bemerkenswerter Fall.

Notables: Aufzeichnenswertes.

Notar: Urkundner, kein ausschließlicher Beruf, d. h. zum Teil als Nebentätigkeit ausgeübt, (öffentlicher) Beamter zur Beglaubigung v. Urkunden.

Notat: Anmerkung.

Notbede: vom Landesherrn im Notfall erhobene Steuer.

Notdurft: Bedarf; Lebensunterhalt (Eigenbedarf u. Verkauf); Bedürftigkeit.

Notel, Notul: schriftliche Aufzeichnung, Abschrift einer Urkunde.

notification: Anzeige, Mitteilung.

notoors: mitteilenswert.

Notorietät: Offenkundigkeit, Anerkanntheit, Bekanntheit.

notorium: altbekannt, gerichtskundig, offenkundig, bekannt, althergebracht.

Notschlange: Feldgeschütz, das 24pfündige Kugeln verschoss. Bei der Kapitulation Iglaus (1647) fanden die Kaiserlichen doppelte Notschlangen zu 32 Pfd. und einfache Notschlangen zu 16 Pfd; STERLY, Drangsale, S. 112; ; so auch bei der Belagerung Brünns durch die Schweden; z. B. Quelle 1126: Brünn 1645-7: Brünnische SiegsFahne, S. 43 (unter 1.8.).

Notstall: behelfsmäßige Unterbringung für Vieh.

Notel, Notul: schriftliche Aufzeichnung, Abschrift einer Urkunde.

Notschlange oder Drache: Rohrlänge: 42-36faches Kaliber [12,5-14 cm], schoss zwischen 16 und 20 Pfd. Eisen, Rohrgewicht: 45-60 Zentner, Gesamtgewicht: 72-90 Zentner, Vorspann: 24-30 Pferde.

Notzucht => Vergewaltigung.

Nové Mešto [Neustadt]: Prager Viertel im Osten, Südosten und Süden der Stadt, von Karl IV. angelegt.

novo quodam et inaudito exemplo: in einem gewissen neuen und unerhörten Beispiel.

novo genere tormenti: mit der neuen Art des Folterns.

N. P.: Notarius publicus (öffentlicher Notar).

n. St.: neuer Stil, auch styl. nov.: nach neuer Zeitrechnung, nach dem Gregorianischen Kalender, der mit der Reform Papst Gregors XIII. von 1582 den Julianischen Kalender (stylus vetus) abgelöst hat. Die meisten Protestanten jedoch wollten den neuen Kalender lange Zeit nicht übernehmen. Um nach dieser neuen Zeitrechnung zu datieren, mussten 10 Tage zum Datum des alten Kalenders dazugezählt werden.

nugas (lat. nugae): Possen, Flausen, dummes Zeug.

nulli legitime: niemanden gesetzmäßig.

Nullität: Wertlosigkeit, Nichtigkeit.

nuncius officiorum: Amtsbote.

nuncius decretorum: Bote/Überbringer v. Bescheiden im Dienst der Elf Ämter u. der Stadt (Osnabrück).

Nürnberger Exekutionstag oder Friedensexekutionskongress: Der Nürnberger Exekutionstag oder Friedensexekutionskongress zwischen dem April 1649 u. dem Juli 1650, an dem Carl Gustav Wrangel wie auch Karl Gustav v. Pfalz-Zweibrücken teilnahmen, diente der Klärung v. Fragen, die bei der Beendigung des Dreißigjährigen Krieges durch den Westfälischen Frieden in Osnabrück u. Münster nicht geklärt worden waren. Die Ergebnisse wurden im Nürnberger Reichs-Friedens-Rezess vom 26.7.1650 niedergelegt. Behandelt wurden insbesondere Probleme der Demobilisierung u. des Truppenabzuges aus den besetzten Gebieten.

nurt : niemand/nichts weiter als, bloß.

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