Begriffe J

Jachtaufe: Nottaufe in protestantischen Gegenden.

Jacobi: Jakobstag: Tag des Heil. Jakob, Jakobi (Tag des Apostels Jakob Zebedäus), 25. Juli. Wegen der Verwechslungsgefahr weit seltener zum Datieren benutzt wurde der Jakobstag am 22. Juni (Tag des Apostels Jakob Alpheus).

Jactantz: aufgeben, fliehen, verlassen.

Jagdschiff: Auf dem Bodensee eingesetztes Kriegsschiff mit zwei leichten Geschützen (=> Falkonetten).

jährig: ein Jahr alt.

Jakobstag: Tag des Heiligen Jakob, Jakobi (Tag des Apostels Jakob Zebedäus), 25. Juli. Wegen der Verwechslungsgefahr weit seltener zum Datieren benutzt wurde der Jakobstag am 22. Juni (Tag des Apostels Jakob Alpheus).

jalous: eifersüchtig.

Jalousie: Eifersucht, Missgunst.

Jammer: Krämpfe, Krampfanfallsleiden, Epilepsie. METZKE, Lexikon, S. 76.

Jauchert [Juchart; Morgen]: Feldstück, das mit einem Gespann Ochsen an einem Morgen, d. h. in der 1. Tageshäflte umgepflügt werden konnte. 1 Innsbrucker Jauchert = 40, 18365 a; Grafschaft Hohenzollern = zwischen 36 und 46 a. 1 preußischer Morgen = 25, 5 a, 1 württembergischer Morgen = 31, 5 a. BICHELER, Mengen, S. 156.

Jauchert (Juchart): altes Feldmaß, Mannsmahd, Morgen, Tagwerk, zwischen 30 u. 65 ar.

jehands: dann u. wann.

Jeremiade: Klage (nach den Klageliedern Jeremiä).

jester (engl.): Narr.

Jesuiten: I. Der katholische Jesuitenorden (Societas Jesu), 1534 gegründet v. dem baskischen Adligen u. ehemaligen Offizier Ignatius v. Loyola, war der wichtigste institutionelle Träger der Gegenreformation, bei der schwedischen Führung u. ihren Offizieren der verhassteste Orden schlechthin. Auf Befehl Bernhards v. Sachsen-Weimar wurden Angehörige der SJ kurzerhand am nächsten Baum auf hängt. Tätigkeitsfelder waren die Ausbreitung u. Festigung des katholischen Glaubens mit zeitgemäßen Mitteln durch Mission, hervorragenden Unterricht u. Erziehung, die „nachgehende Seelsorge“, wissenschaftliche u. literarische Tätigkeit sowie die Bewunderung erregenden Theateraufführungen. Gerade im bayerischen Heer fanden sich auffällig viele Jesuiten als Militärseelsorger, die aufgrund ihrer Kenntnisse sogar als Geschützausrichter im Kampf tätig waren. Zudem fungierten sie am Kaiserhof u. am kurfürstlichen Hof in München als Beichtväter u. einflussreiche Berater. Die Jesuiten gelobten die Bereitschaft zu jeder Sendung durch den Papst. Die Aufnahme in den Orden setzt ein abgeschlossenes Studium der Theologie u. eines weiteren Faches voraus. Es gab Brüder („Koadjutoren“) u. Priester („Patres“). Die weltlichen Laienbrüder mit zeitlich einfachem Gelübde („Coadjutores probati“) unterschieden sich v. denen mit dem ewigen Gelübde („Coadjutores temporales formati“). Die Priester werden unterschieden nach einfachen Ordenspriestern („Coadjutores spirituales formati“), die mit drei Gelübden („Professi trium votorum“) u. die mit vier Gelübden („Professi quatuor votorum“). Nur Letztere waren für Führungspositionen ausersehen. Zwölf bis fünfzehn Jahre dauerte die gesamte Ausbildung, die ein zweijähriges Noviziat, ein siebenjähriges Scholastikat mit Studium der Theologie u. Philosophie vorsah. Danach folgte eine mehrjährige Lehrtätigkeit (Magisterium), an die sich vier Jahre Theologiestudium anschlossen. Es folgten mehrere Jahre  Seelsorge oder Schuldienst. Erst dann erfolgte das dritte Noviziatsjahr („Tertiat“), ab 33 Jahren konnte man zu den „ewigen Gelübden“ zugelassen werden. Vgl. MÜLLER, Jesuiten, S. 193-214. II. Jesuiter, hier im eigentlichen Wortsinn gebraucht; meist aber abwertende Bezeichnung für Ordensangehörige der Societas Jesu => jesuwidisch bei Happe (in abwertender Bedeutung „Jesu wider“ = „Jesu zuwider“) als Topos konfessioneller Polemik gebraucht wie etwa bei dem Elsässer Kannengießer Güntzer „Jesuzuwider, daß gantze Pfaffengeschmeiß, ale Babisten und abgevallen Mamulucken“; BRÄNDLE; SIEBER, Kleines Biechlin, S. 35.

Jobstkrankheit: Lepra, Aussatz. METZKE, Lexikon, S. 76.

Johanniter-Orden: Der Orden vom Hospital des Heiligen Johannes zu Jerusalem (lat. Name: Ordo Hospitalis sancti Johannis Ierosolimitani), auch Ritterlicher Orden Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem genannt, entstand nach der Eroberung Jerusalems durch das Heer des Ersten Kreuzzuges im Jahre 1099. Die Ritter dieses Ordens wurden auch als Johanniter oder Hospitaliter bezeichnet. Nach dem Untergang der Kreuzfahrerstaaten und der ab 1306 erfolgten Übersiedlung des Ordens nach Rhodos, der 1530 eine weitere nach Malta folgte, bürgerten sich für die Ordensritter auch die Bezeichnungen Rhodesier und Malteser ein [wikipedia].

Juck: juckender Hautausschlag, Krätze. METZKE, Lexikon, S. 76.

J. U. D.: Juris utriusque doctor: Dr. beider Rechte (des bürgerlichen und des kanonischen Rechts).

Judaeus: Jude.

Judassamstag: Karsamstag.

Judenbischof: Vorsteher einer jüdischen Gemeinde, der in Steuersachen etc. Rechtsbefugnisse besaß.

Judenfeindlichkeit: WAGNER, Pforr, S. 128: „Ist also die nacht umb 2 uhr Graff Hoditz mit seinem volck uffgebroch[en und wieder ubern walt [Thüringer Wald; BW] gang[en. Beim uffbruch sind etzliche häußer geblündert, auch die beide alte Juden Isaac und Salomon in die eyßen geschlossen und gefengklich mitgenommen worden, welche Juden sich endlich zu Eyßenach /:aldo Graff Hoditz sein quartir bekommen:/ [mit] 2000 thlr ranzioniren müßen“.Außerdem gab es auch noch das sogenannte Judenhaupt, die von den männlichen erwachsenen Juden zu entrichtende Abgabe. Schon im Sitzungsprotokoll vom 13.1.1624 der Paderborner Regierungskanzlei hieß es; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 409: „Sembtliche jüden klagen, daz ihnen unpillige gewaltt des nachts zugefügt, auch die fenster außgeschlagen worden, bitten manutenentz. An patrem rectorem collegii, wie auch burgermeistere und rhatt zu schreiben, den irigen zu verbieten sich des nacht grassiren nach acht uhr zu enthalten, auch die jüden unmolestirt pleiben zu lassen, da man werde die anordnung bei der burgerschafft anstellen, das dasselbe in acht genommen und der grassanten und turbanten müttwille gestillet werden müsse“. Der kurbayerische Obristleutnant Zündt soll von den Neustädter Juden den Ankauf eines schönen Pferdes gefordert haben. Als dies nicht geschah, habe er zwei Juden nach Weiden bringen und in einen Schweinestall sperren lassen. Sie seien erst wieder herausgekommen, als Zündt einen Ring und 6 Türkise im Wert von16 Rt. erhalten habe. 1640 beklagte sich der Rat der Stadt, dass die Bürger bis auf den letzten Heller ausgeplündert würden, während die Juden mit den Soldaten Handel trieben und dabei Reich würden. ASCHERL, Geschichte, S. 602. Dass den Juden Sondersteuern auferlegt wurden, war an der Tagesordnung. Vgl. die Beschwerde der Kitzinger Judenschaft, „die sich am 7. März 1633 gegen die ihr auferlegte Sondersteuer wegen des ‚Herren Kommandanten’ wandte. Als ‚treue Schutzverwandte’ wollten sie sich ihrer Pflicht zu kontribuieren keineswegs entziehen, doch wiesen sie darauf hin, daß angesichts der nur noch geringen Anzahl in Kitzingen ansässiger jüdischer Familie – die Zahl war von ursprünglich 15 auf 6 bis 7 zurückgegangen – eine Summe von 12 Reichstaler alle 12 Tage einfach zu hoch sei“. HOCK, Kitzingen, S. 92f. Unter 1636 heißt es; WAGNER, Pforr, S. 139: „Umb dieße zeit hat burgerm: und raht sambt der burgerschafft bey H[errn Landgrafen Georg [v. Hessen-Darmstadt; BW] umb abschaffung der Juden alhier, wegen ihres großen wuchers und schinderey, unterthenig nachgesucht. Aber sie haben ein abschlegige antwortt bekommen, weil der fürst ihrer nicht entbehren könnte, mit diesem verweiß, das dieses suchen durch die geistlichen mögten angestifftet sey worden, solden sich deßwegen hüten, das keine Franckfurter hendell hierdurch entstehen mögten“. Frankfurter Händel: Der Fettmilch-Aufstand des Jahres 1614 war eine von dem Lebkuchenbäcker Vinzenz Fettmilch angeführte judenfeindliche Revolte in der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main. Der Aufstand der Zünfte richtete sich ursprünglich gegen die Misswirtschaft des von Patriziern dominierten Rats der Stadt, artete aber in die Plünderung der Judengasse und in der Vertreibung aller Frankfurter Juden aus. Er wurde schließlich mit Hilfe des Kaisers, der Landgrafschaft Hessen-Kassel und des Kurfürstentums Mainz niedergeschlagen. [wikipedia] WAGNER, Pforr, S. 147 (1638): „Und nachdem auch viele frembde Juden bey den hießig[en eingeßeßnen etzlich jahr hero ohne schutzbrieffe unterschleiffe gehabt, alß sint solche um 500 goldf[florin gestrafft worden, welche der gemeine sage nach die [obbemelte] commissarien behaltten haben sollen“. WAGNER, Pforr, S. 157 (1641): „Es haben auch die Juden alhier ihme, Roßen [Reinhold v. Rosen; BW], 100 bar pistoll geben müssen“. WAGNER, Pforr, S. 167 (1646): „Den 16. [Mai; BW] kam ein trupp Schwedischer reutter alhier an und und hatten unterwegeß 4 Mellerstedter [Mellrichstädter; BW] Juden gefangen bekommen, welche sich alhier mit 120 thlr rantioniret“. Zum Teil konvertierten Juden auch, um den Bedrückungen zu entgehen. WAGNER, Pforr, S. 171 (1647): „Den 23. Maii hat sich der Judt Meyer zum Christlichen Glauben freywillig bekand und nachdem er darauff, beneben seiner söhnlein 2, swß Christlichen glaubenß unterrichtet, alß ist er mit sein 2 söhnen uff dato in volckreicher versamlung getaufft und der alte Wilhelmuß /:weil er unßern Gnidg[en Fürsten und Herrn zum tauffbaden erwehlet / genennet worden. Die beyde knaben wurden durch die beampten und den raht auß der tauff gehoben, welche knaben er zur Christlichen schull angehalden. Und ist ihme und den knaben von geistlichen und weltlichen alleß guhts erzeiget worden. Weill aber sein weib hirmit nicht zufrieden geweßen, sondern mit dem eltisten sohn und 2 töchtern darvongezogen, hat ihn solches sehr geschmirtzet, deßwegen er sein vortheil ersehen und den 9. Novembr: gegen abend mit sein 2 getaufften söhnen /:welche, [und] er selbsten, gnugsamb scheinenfleisch geßen:/ heimlich uff und darvon gezogen und alßo zum schelmen word[en]. Und weil er diejenige unterpfand, so ihme von den bürgern versetzet geweßen, mitgenommen, alß ist sein hauß verkaufft und die kauffgelder denßelben bürgern /:weil ihre unterpfand mehr alß das anlehn wehrt gewßen:/ gefolget worden“. Dieser Fall des Wilhelm Meyer aus Fulda ist ausführlich dargestellt bei LITT, Juden in Thüringen, S. 202ff.

Judengeleit: Schutzgeld für sichere Hin- u. Rückreise u. Aufenthalt, das Juden aufzubringen hatten.

Judenhaupt: die von den männlichen erwachsenen Juden zu entrichtende Abgabe (Haupt- bzw. Kopfgeld].

Judenleibzoll: Eintrittgeld für Juden in die Stadt.

Judenmeister: Ratsherr, der die Aufsicht über die jüdische Gemeinde führte.

Judenschule: Synagoge; sprichwörtlich: es geht zu wie in einer Judenschule, laut, lärmend (v. der Rezitation gewisser Gebete hergenommen).

Judica: 2. Sonntag vor Ostern (Passionssonntag).

Jülisch-Klevischer Erbfolgekrieg: „Nach dem von den europäischen Mächten lang erwarteten Tod des regierungsunfähigen und erbenlosen Herzogs Johann Wilhelm I. von Jülich-Kleve-Berg 1609 interessierten sich die verschiedensten Länder für die doch noch immer beachtliche Ländermasse am Niederrhein und in Westfalen. Interessant war dieser Erbfall vor allem deshalb, weil die europäischen Mächte einer Verschiebung der konfessionellen Landkarte nicht zustimmen konnten. Als Erbe in Frage kamen zunächst, wenn man von älteren Ansprüchen des Hauses Sachsen und des Kaisers absieht, vor allem die vier Schwestern Herzog Johann Wilhelms bzw. deren Ehemänner und Nachkommen. Die älteste Schwester, Maria Eleonora, war mit Albert Friedrich Herzog von Preußen verheiratet, dessen Erbtochter Anna wiederum den lutherischen Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg geheiratet hatte. Die zweitälteste Schwester, Anna, war die Ehefrau des ebenfalls lutherischen Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Neuburg an der Donau. Die dritte Schwester, Magdalena, hatte den Pfalzgrafen Johann von Zweibrücken geheiratet und die letzte Schwester, Sibylle, den Markgrafen von Burgau. Für die Erbfolge in Jülich-Kleve-Berg sind nur die Erben der beiden älteren Töchter von Interesse. Als mit dem Tod des Herzogs Johann Wilhelm am 25. März 1609 im Düsseldorfer Schloss der Erbfall eintrat, bemühten sich sowohl Kurfürst Johann Sigismund als auch Pfalzgraf Philipp Ludwig, die Länder am Rhein in Besitz zu nehmen. Philipp Ludwig schickte seinen Sohn Wolfgang Wilhelm, den er mit der Herrschaft beauftragte. Gleichzeitig beanspruchte der Kaiser die Herrschaft, ließ die Festung Jülich besetzen und dort durch Erzherzog Leopold eine provisorische Regierung einrichten. Daraufhin einigten sich die beiden Kontrahenten Johann Sigismund und Wolfgang Wilhelm im Dortmunder Vertrag vom 10. Juni 1609 als Possidierende auf eine gemeinsame Regierung, um Ansprüche Dritter abwehren zu können. Nachdem aber Wolfgang Wilhelm am 19. Juli 1613 zum Katholizismus und Johann Sigismund am 25. Dezember 1613 zum Calvinismus übergetreten waren, war an eine gemeinsame Regierung nicht mehr zu denken. Sie einigten sich im Vertrag von Xanten am 12. November 1614 auf eine – provisorische – Aufteilung der Herrschaftsbereiche: Johann Sigismund sollte die Regierung über Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein, Wolfgang Wilhelm über Jülich und Berg ausüben. Dabei blieb der Anspruch auf die Gesamtherrschaft bestehen, auch waren sie für die jeweils anderen Konfessionsgemeinschaften zuständig, d.h. dass Wolfgang Wilhelm Schutzrechte über die Katholiken im Herrschaftsbereich Johann Sigismunds und Johann Sigismund Schutzrechte über die Protestanten im Herrschaftsbereich Wolfgang Wilhelms übernahm, was häufig zu Konflikten führte“. https://www.duesseldorf.de/stadtarchiv/stadtgeschichte/aufsaetze/berg-genealogie/juelich-klevischer-erbfolgekrieg.html.

Jugement: Urteil.

Jungfer: DWB Bd. 10, Sp. 2983, 26: „bei den gefangenhäusern ist jungfer ein klotz, an den die gefangenen geschmiedet sind und den sie im arme mitschleppen müssen, wenn sie sich bewegen wollen“.

Junker: Mitglied des Adels ohne Ritterschlag, später auch allgemein die Söhne des Adels u. junge Edelleute ohne sonstigen Titel; adliger Diener, Page, Edelknabe.

Jurament: Eid.

Juris consultus: Rechtsgelehrter.

jure ipso exemtus: aus eben dem Recht befreit.

jure patronatus: Patronatsrecht: Schirmherrschaft eines Landes- oder Grundherrn über eine Kirche, die auf seinem Gebiet liegt.

Juris, jurium practicus: Rechtskundiger, Advokat, Rechtsanwalt.

juris utriusque Licentiatus: akademischer Grad: Absolvent einer Universität, der nach bestandener Inaugural-Disputation berechtigt war, die Doktorwürde zu erwerben, Zwischenstufe zwischen Baccalaureus u. Doktor, hier beider Rechte (des bürgerlichen u. kanonischen Rechts).

jus collectandi: Recht der Steuererhebung.

jus emigrandi: Das „jus emigrandi“ war im § 24 des Augsburger Religionsfriedens festgelegt. Danach konnten Untertanen, die nicht der Konfession des Landesherrn folgen wollten, in Begleitung ihrer Familie und unter Mitnahme ihres Eigentums auswandern. Die Untertanen hatten somit das Recht, einem erzwungenen Konfessionswechsel auszuweichen. Allerdings konnte diese Auswanderung aus Glaubensgründen nur vollzogen werden, wenn alle herrschaftlichen Verbindlichkeiten abgelöst waren; beispielsweise durch Freikauf aus einer Leibeigenschaft, was den wirtschaftlichen Ruin bedeuten konnte [Wikipedia].

jus quaesitum: wohlerworbenes Recht.

jus superioritatis: das „Recht der Überlegenheit” als Teil der Landeshoheit, des „Jus territorii et superioritatis”, nutzbarliches Oberrecht u. Gerechtigkeit.

jussu Principis: auf Befehl das Herrschers.

jus talionis: Rechtsfigur, nach der zwischen dem Schaden, der einem Opfer zugefügt wurde, u. dem Schaden, der dem Täter zugefügt werden soll, ein Gleichgewicht angestrebt wird.

Justification: Rechtsvollzug, Hinrichtung.

justitiam ministrieren: die Gerichtsbarkeit ausüben.

Justiz: Galgen.

Justizkompanie: Gemeint ist hier die sogenannte Rumorkompanie: Kompanie mit Pfaffen, Profossen, Henkern u. dergleichen Gesinde, z. T. an die 60 Pferde stark, zur Verfolgung flüchtiger u. straffällig gewordener Soldaten eingesetzt, v. den Soldaten allgemein verachtete Tätigkeit. In einer Rumorkompanie dienten auch begnadigte Straftäter, die dadurch dem Galgen entgangen waren.

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