Württemberg in Neuenbürg, Ulrich Herzog von
Württemberg in Neuenbürg, Ulrich Herzog von; Obrist [15.5.1617 Stuttgart-5.12.1671 Stuttgart]
Ulrich Herzog von Württemberg in Neuenbürg,[1] [Abb. rechts] der älteste Bruder Eberhards III., [=> Abb. links] ohne hinreichende finanzielle Ausstattung, war im März 1639 in venetianische Dienste getreten.[2] 1640 war er wieder ausgeschieden. 1644 trat er als Rittmeister[3] ins Regiment[4] Werth[5] [Abb. rechts] ein. Nach der Schlacht von Jankau[6] am 6.3.1645 bekam er auf Bitten Werths ein eigenes Reiterregiment und wurde zum Obristen[7] befördert. Am 3.8.1645 kämpfte er in der Schlacht bei Alerheim.[8]
Aus Leipheim[9] [Abb. links] wird unter dem Juli und August 1645 berichtet: „In diese Zeit fällt ein Vorfall, der die stete Wachsamkeit und die nicht nachlassende Tatkraft des Leipheimer Vogts[10] ein weiteres Mal unter Beweis stellt. Am 17. Juli 1645 sandten Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen[11] [Abb. rechts] an die Ulmer[12] [Abb. links] einen Dankbrief folgenden Inhalts: »Gegen E[ure] E[rsame] und F[freundte] haben wir uns hoch zu beloben und danckhbarlich zu rühmen, als kurz verschiner Tagen etliche streifende Reuter[13] von den Churbayerischen Völckhern, unser Spittals armen Unterthanen zu Steinhaim,[14] siben ihrer besten Pferden auf der Waid geraubet und mit solchen zu Leipheim über die Thonau entwischen wollen, daß ihr Pfleger[15] daselbsten, Herr Hans Erhart Schad, den unsern, auf ihr Anrufen, alßbald, mit seiner oberkeitlichen Assistenz und der Burger zu Leipheim zu Mitternacht gelaisteten unverdroßenen Beysprungs, solche Hülff erwißen, daß sie ihre Pferd alle siben widerumb bekommen. Darumb sye gewißlich nechst nach Gott, fürnemlich den ermelten Herrn Pfleger, zu danckhen haben«.
Sofort nach dem Abzug der Salischen[16] Reiter fielen andere Besatzer in Leipheim ein, wofür sich der Ulmer Rat bei Erhard Schad förmlich entschuldigte: »Demnach die neue württembergische Compagni[17] under Ober-Wachtmaister[18] Dunckhel das Quartier zu Leipheim genommen[19] und selbiges nit mehr zu endern geweßen …« An Gewalttätigkeiten übertrafen diese unter bayerischem Oberkommando stehenden Soldaten[20] ihre Vorgänger um einiges. »Insolentien,[21] Gewaltthaten mit Schänden, Schwächen,[22] Schlagen und Verwundung der Burger« waren an der Tagesordnung. Der sich schützend vor seine Leute stellende Vogt zog sich den Haß der lästigen Eindringlinge zu, so daß ihm der Ulmer Rat empfahl, »das er sein Hausfrauen und Kinder fürderlich herauff in Sicherheit bringe, er auch für sich selbsten ein Tag etlich uff ein Seite gehe, jedoch von seinem Ampts Angehörigen nit gar aussetzen, sondern ab- und zureite«.
Aber scheinbar schätzte Erhard Schad die Gefahr für Leib und Leben nicht so hoch ein, denn am 31. August berichtete er in mehren Briefen nach Ulm über einen Vorfall, der zwei Tage vorher geschehen war: »Etliche Reutter haben ohnfern von dem Stättlein drey junge Weibspersonen angetroffen, solcher über vilfaltiges Schrayen und Bitten sich bemächtiget, hinwegg und auff die Seitten gefürhet, und wie gemuthmaßet wirdt, nothgezüchtiget«. Nach dieser Schandtat, die sich in der Kapellhühle[23] zugetragen hatte, schleppten die Soldaten ihre »Beute« in das Quartier ihres Leutnants.[24] Vergeblich schickte Schad den Leipheimer Stadtschreiber[25] zu Obristwachtmeister Dunkel, um die Herausgabe der geschändeten Mädchen zu erreichen. Ohne Erfolg ! Auch ein Schreiben des sofort benachrichtigten Ulmer Rats an den Befehlshaber war vergeblich, im Gegenteil ! Der selbstbewußte Anführer ließ Schad wissen, die Ulmer hätten ihm nichts zu befehlen. Spöttisch setzte er noch dazu: »Wann die Statt Ulm sie [die Weibspersonen] verhören wolle, solle sie solche zu Augsburg[26] verhören, dann sie dorthin zu verraysen begriffen seyen«. Inzwischen versuchte der Hauptschuldige, nämlich der Regimentstrompeter,[27] [Abb. rechts] die ganze Sache zu vertuschen, was Erhard Schad natürlich nicht entgehen konnte. So stellte er fest, daß der »Trompetter verwichenen Tages deß Veit Francken altes und krankes Weib in einen Winckel genöttiget und ihr Ohnzucht zumuthen wollen, so gar, dass sie auch darüber umb Hilff schreyen müeßen, andren gegen[über] an [den] Töchtern verübten Schandthaten zu geschweygen und nicht zu gedencken, das der Trompetter gehen Veit Francken und die seinigen ohnverschuldter Sachen mitt Schlägen übel tractiert«. Aber der ganze Vorfall war bereits ins bayerische Hauptquartier nach Göppingen[28] gedrungen, so daß Obristwachtmeister Dunkel wenigstens mit einigen Tagen »Bau« bestrafen mußte.[29] Zum Glück erhielt der undisziplinierte Haufen am 5. September von General Jan de Werth,[30] den Befehl, in Richtung Schwäbisch Gmünd[31] abzuziehen“.[32] In den Aufzeichnungen des Benefiziaten[33] Franz Andreas Rogg [1712-1777] aus Pfullendorf[34] [Abb. links] ist unter dem 11.10.1645 festgehalten: „Es sind einlogiert worden Ihre herzogliche Durchlaucht Ulrich v. Württemberg allhier in Johann Wielands Behausung,
hl. Oberkommissarius[35] v. Forstenhausen[36] bei Dr. Johann Jakob Schellhammer,
hl. Obrist von Rost[37] bei Jörg Binder,
hl.Obristleutnant[38] Corderitz[39] bei Stoffel Ringer,
hl. Abgesandter von Lindau[39a] nebst vielen, unzählbaren Kavallieren und Offizieren“.[40]
Unter dem 19.10.1645 wird die nächste Einquartierung festgehalten: „Es ist hl. Obristleutnant Bissinger[41] vom fürstlich Württembergischen Regiment zu Pferd mit seiner untergebenen Kompanie, so an die 120 Pferde, hierher gekommen, denen der Unterhalt, dem armen Gemeinwesen zum höchsten Nachteil, hatt müssen gereicht werden“.[42]
Im undatierten Schreiben des Grafen Philipp Jakob Nothaft von Hohenlohe [1597-1687] an Johann Friedrich Graf von Eberstein [10.1.1611-5.2.1647] von 1646 hieß es, dass „der ersehnte Frieden noch im weiten Felde stehe. Herzog Ulrich von Württemberg habe ein Schreiben bekommen, des Inhalts, daß 8 Regimenter der Bayerischen Armee, darunter auch des Herzogs Regiment, nach Westfalen marschieren sollen. Jedoch sei dieser Marsch wieder abgeblasen worden, woraus man schließen könne, daß der Frieden näher rücke. Es ginge allerdings das Gerücht, daß die Franzosen Frankenthal[43] belagern“.[44]
Im Zuge der Reorganisation der kurbayerischen Armee nach Werths Revolte wurde Ulrich von Württemberg am 4.8.1647 zum Obristwachtmeister befördert.[45] Mändl,[46] [Abb. rechts] Maximilians I. von Bayern Mann fürs Grobe, wenn es um Verhandlungen mit dem kaiserlichen Hofe ging, der zusammen mit dem von Spanien gekauften Waldenburg auftrat, sollte um die Jahreswende 1647/48 in Prag auf einen raschen Friedensschluss drängen und dabei auch geltend machen, dass, „wenn es zum Religionskriege (!) käme, […] die meisten unkatholischen Offiziere das Heer verlassen und zu ihrer Partei übertreten“ würden, was nur allzu deutlich das stete Misstrauen des kurbayerischen Hofes gegenüber protestantischen, besonders aber calvinistischen Generälen und Offizieren zeigte.[47]
Wie der Schultheiß[48] des Regiments Württemberg 1647 berichtete, seien die „Reutter gar zue faul, gehn lieber auf die oxn und küeh“[49] oder überfielen in kleinen Trupps die Einwohner. „Hans Tucher von Schoberau hatte bei der Belagerung von Eger[50] mit seiner Familie und den nötigen Habseligkeiten bei Verwandten und Bekannten in der Oberpfalz, in der noch der Waffenstillstand bestand, Zuflucht gesucht und war seit Monaten von Ort zu Ort gewandert. Am 28. September, als das bayr. Rgt. Württemberg unter seinem Oberstleutnant Dunkel auf dem Weg von Cham[51] nach Waldsassen[52] war, reiste die Frau des Tucher mit ihrem kleinen Sohn, der Frau des Muracher[53] Pflegers [Georg; BW] von Satzenhofen[54] und ihren Habseligkeiten von Engelsberg[55] nach Murach. Unterwegs wurde sie von 3 Reitern dieses Rgt., das in Schwarzhofen[56] im Quartier lag, mit gezogenen Degen und gespannten Pistolen überfallen, beraubt und mißhandelt. Obwohl Frau Tucher erklärte, daß sie eine Schwester des bayerischen Oberstleutnant Kürmreuther[57] sei, obwohl ihr vom Pferd gefallener Bub und die Frau von Satzenhofen auf Knien um Gnade baten, riß ihr 1 Reiter den silbernen Gürtel vom Körper, versetzte ihr mit dem Degen Stiche in den Rumpf und Hiebe über den Kopf, so daß das Blut über die Stirn in das Gesicht lief. [Abb. rechts] Die Reiter wurden später festgestellt. Maximilian verfügte, daß dem einen Reiter zum Schrecken die Todesstrafe anzukündigen, dann aber zu erlassen sei; die beiden anderen sollten 6 Tage in Eisen und Banden gelegt werden. Die Reiter dieses Rgt. haben überall in Waldmünchen[58] und Kastl[59] viel geraubt, den Hans Beck in Mantlach[60] jämmerlich mißhandelt, die Frau des Adam Prunner in Schlegelsmühle nackt ausgezogen und verprügelt, in Neumarkt[61] fortwährend mit Brand und Totschießen gedroht. Als die Amberger[62] Regierung sich über diese Ausschreitungen beschwerte, gab Oberstleutnant Dunkel keine Antwort und schritt auch gegen seine Reiter nicht im Geringsten ein. Maximilian ließ ihn deshalb am 24. Dezember wegen ’seiner Connivenz[63] gegen die Räubereyen und seines verlorenen Respects gegen die Amberger Regierung‘ in Untersuchungshaft bringen, und seinen Oberst anweisen, ihn zur Schadloshaltung anzuhalten. Später wurde Dunkel entlassen“.[64]
Am 10.10. 1647 heiratete Ulrich in Stuttgart[65] Gräfin Sophia Dorothea von Solms [9.9.1622 Schloss Laubach-13.9. 1648 Vilsbiburg]. Sie war die Tochter von Graf Heinrich Wilhelm I. von Solms-Sonnenwalde-Puch [21.3.1583 Laubach-21.3.1632 Schweinfurt] [Abb. rechts] und Maria Magdalena von Öttingen-Öttingen, Gräfin von Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim [27.9.1600 Öttingen-29.5.1636 Straßburg]. Seine Gemahlin begleitete ihn wie auch bei anderen Offiziersfrauen üblich auf seinen Feldzügen und brachte am 12.9.1648 eine Tochter zur Welt. Die Mutter starb tags darauf an den Folgen der Geburt, das Kind zwei Tage nach der Mutter.
Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603-1676][66] aus dem von Eger[67] abhängigen Marktredwitz[68] erinnert sich an den Oktober 1647: „Den 31. Okt. früh schrieb uns H[err] Oberst Beltin,[69] daß er [am] morgenden Tag den Generalwachtmeister des Herzogs, Ulrich von Württemberg erwarte, weshalb er uns bat, ihm etwas an jungem Fleisch und Flügelwerk und 1 Kar[70] Hafer(n) zu überschicken“.[71]
Im Januar 1648 muss sich Ulrich im Gebiet um Rothenburg[72] aufgehalten haben. Der Rothenburger Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] berichtet: „31. Decembris [1647; a. St.; BW] ist daß Bayrische Sporkische [Sporck][73] [Abb. rechts] Reg. allhier zurückkommen, auf dem Brühl[74] Randivo gehalten, 8 Standart[75] geführet, ist uff 800 Mann stark gewesen, ein schön Regiment, hat in allem auf 1600 Pferdt samt der Pagagj,[76] haben 36 Wägen und 1 Kutschen bey sich. Sind im Odenwald gelegen, gehen aufwarts gegen Nördlingen[77] zu. Von Leutershausen[78] sind 2 Compagnie zu ihnen kommen und mit ihnen marschirt. Es ist die Sag, daß sie sollen vor Nördlingen sein, weiln die Schwedischen so stark darinn außfallen. Dieses Regiment marschirt fort, hinaufwarts, noch vor Mittag. 1 Stund hernach kamen auf 20 Wägen Proviant; bald darnach wider viel Volcks. Umb Eins gen Nacht kamen die Quartier Meister,[79] begehrten daß Hauptquartier herein für den General, welcher in einer viertel Stund auch kam, alß General Holtz[80] und Herzog Ulrich von Wirtenberg mit in 100 Pferdten herein; so kamen auch die Artolerey[81] und Stück an. Man hat nicht daß Geringste darvon gewußt, biß man Nachrichtung von den Völckern bekommen hat, daß auf 7 Reg. sollen vorbeymarschiren, gehet die Sag, sie sollen wider nach Nördlingen ziehen, daselb zu belägern, weiln die Französischen Neuteralitet mit Chur Bayren aufgehebt sein soll und 500 Mann Französisches Volck hineinkommen“.[82]
Für 1648 verzeichnet die Bietigheimer[83] Chronik einen unglaublichen Vorfall. Es scheint, als habe man mit Wissen Kessels,[84] Kommandant auf Hohen-Asperg,[85] [Abb. rechts] einen Attentatsversuch auf Eberhard III. von Württemberg unternommen: „Als in angega[n]gnem 1648. Jahr unser gnädigster Fürst und Herr, Herr Eberhard Herzog zue Württemberg mit dero Herrn Brueder Herzog Ulrichen und bey sich habendem Comitat[86] den Commentanten Bormann [!] von Keßel uf der Vöstung Asperg besuecht, ist im Wiederherabraisen ein Edelmann, welcher bey ihrer Frstl. Durchlt. Herzog Ulrichen bedient gewesen und dem Fürsten ganz gleich geritte in der gegebenen Salve (vermutlich ungefähr mit Fleiß) erschossen worden. Und ob man zwar nach dem Täter getrachtet, so hat er jedoch nicht erkundigt werden könde. Welches dann ihne Frst. Dhl. Herzog Ulrichen so sehr offentiert, daß sie dem Commendanten Keßel ein Duell[87] ankünden lassen. Er hatte aber das Herz nicht, sich zu präsentiren“.[88] Dazu fällt die Parallele mit der Äußerung Werths 1644 auf, der auf Wunsch Maximilians I.[89] ein Gutachten über den mit dem damaligen Kommandanten der Festung Hohentwiel,[90] Widerholt,[91] [Abb. rechts] abgeschlossenen Waffenstillstand abgegeben hatte. Da nach seiner Meinung die Festung nicht zu erobern war, riet er, Eberhard III. beim Kopf zu nehmen, doch bat er um Geheimhaltung, „angesehen die große Herren, wir aber arme Soldaten verpleiben“.[92]
Der Grund für Ulrichs Besuch auf der württembergischen Höhenfestung Hohen-Asperg mag darin gelegen haben, dass im bayerischen Kriegsrat mit Unterstützung des kurbayerischen Feldmarschalls[93] Gronsfelds,[94] [Abb. links] Eberhards III. und seines Bruders Ulrich ein auf den Vorschlag des auch zum Missfallen Gronsfelds sehr eigenmächtig operierenden kaiserlichen Feldmarschall Bönninghausen,[95] der die „Immediat-Völker“ im südwestdeutschen Raum kommandierte, zurückgehender Präventivschlag gegen die eben in Heilbronn,[96] Schorndorf,[97] Tübingen[98] und anderen Orten liegenden Franzosen zur Befreiung Württembergs geplant war, wie Mändl,[99] Maximilians I. Vertrauter, Ferdinand III.[100] mitteilte: „Dieweilen dann I. Kfl. Durchl. underhabende reichsvölckher dermaln etwas in und sonst nahent an Württemberg ligen und dahero gelegenheit haben khönden, wan sie von ermelter französischer völker verhalten iezuweilen avisen hetten, ihnen guetten abbruch zu thuen, dardurch auch sie, die Franzosen, desto mehr incommodiret, geschwöchet, und ihnen, wan sie sehen, daß sich die sachen [die Friedensverhandlungen] mit den waffen nach ihrem vermainen nit hinaus truckhen lassen, desto mehr inclination[101] zum friden gemacht und des herzogens zu Württemberg F. Gn. und dero landen liberirt wurden. Alß werden Ew. Ksl. Maj. in aller underthenigkeit gebetten, ob sie I. belieben lassen wolten, hochgedachten herzogen zu Württemberg durch schreiben dahin zu ermahnen, daß sie dem veldtmarschall graven von Gronsfeld in der still, oder zuforderist auch I. Kfl. Durchl. selbsten, mit kundschafften und anschlögen an die handt gehn lassen wolten, wie etwan ermelten französischen völckhern auf ein oder andern weg beizukhommen und abbruch zu thuen sein mechte“.[102]
In Nabburg[103] kam es in der Nacht vom 5. zum 6.3.1648 zu Schlägereien zwischen Reitern des Regiments Württemberg und Musketieren[104] des Regiments Beltin. Es gab viele Verwundete, die Reiter wollten den Hauptmann Lagrange[105] überfallen und bedrohten dessen Frau.[106]
Ulrich von Württemberg war wie seine Kameraden sehr abergläubisch.[107] „Geweihte Sachen“, die Maximilian I. der Armee zur Verhütung von Hexenschäden zukommen ließ, wurden den Pferden in die Mähnen eingeflochten oder in die Halfter eingenäht.[108] So forderten auch Ulrich von Württemberg und Fleckenstein[109] „Teufelsgaiseln“ für ihre Pferde und ließen sie ihnen an die Währen binden.[110]
Die Lage der kaiserlichen Armee auf dem letzten Feldzug war mittlerweile immer desolater geworden: „Es hat heut‘ die K. Armada die Avantgarde, und ist die Kavallerie sämmtlich an hiesigem unserm Hauptquartier vorübermarschiert, die haben etliche vom 1. bis letztem Regiment wol besichtigt und darauf in des Feldherrn Zimmer allhier, da Hunoldstein,[111] Herzog Ulrich, Gol[t]z[112] und Royer[113] gewesen, kommen und gesagt, sie seien zum höchsten erschrocken gewesen über den elenden Stand der kaiserlichen Kavallerie, sie getrauten sich solche mit 3000 Mann zu schlagen, so wenig seien deren vorhanden; die aber so gegenwärtig, wären mit matten, schlechten Pferden beritten und nicht wenig davon mit keinem Gewehr versehen“.[114]
Über das verlorene Treffen bei Zusmarshausen[115] am 17.5.1648 berichtete der kurbayerische Feldmarschall Gronsfeld am 18.5.1648 – an diesem Tag informierte der Kurfürst seinen kaiserlichen Schwager; dabei hatte Maximilian I. wieder einen möglichen neuen Waffenstillstand angedeutet;[116] überschritten Wrangel[117] und Turenne[118] die Schmutter und rückten nach Augsburg[119] vor – aus seinem Feldlager vor Augsburg: „Es ist hart hergangen und hat das angreiffen des feindts und disseitige defension der Schmutter sine intervallo in die neun geschlagene stunde gewehret, in welcher occasion der Druckmüller,[120] I. F. Gn. von Württemberg, Fleckenstein, und der Junge Kolb,[121] wie auch alle andern, so darzue commendirt worden, sonderlich sich tapfer und wohl verhalten und competirt,[122] und danke ich Gott, daß die beede armaden glückhlich anhero gebracht, so wohl nicht daß ansehen gehabt, wie der graf Holzappel[123] todt bliben“.[124] Die bayerische Infanterie habe 40.000 Musketenkugeln[125] und die Artillerie ungefähr 450 Schuss,[126] der Gegner aber nicht mehr als 1.000 Schuss aus den Geschützen abgefeuert, wobei gerade die genannten Regimenter, „so das ganze peso[127] auf dem hals gehabt“, große Verluste erlitten hätten. Der Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] schreibt anerkennend: „Selbigen Tag hat Hertzog Ulrich von Würtenberg das Lob eines unerschrockenen Gemüthes erhalten / massen er über den Bach mit 800. Reutern auf der Wiese campirte / die Schildwache an dem Passe von 1200. Musqvetirern zu bedecken / und 5. Stunden lang vor der Compagnie stund / ungeachtet die Kugeln umher Menschen und Pferde zerrissen“.[127a]
Ulrich von Württemberg hatte das Pech, in den letzten Kriegstagen noch in schwedische Gefangenschaft zu geraten: „Piccolomini[128] [Abb. Stein3] folgte ihnen [den schwedisch-französischen Konföderierten] unter stetem Gefechte bis Landau[129] [Abb. rechts] an der Isar, wo er Lager und zwei Brücken über den Fluß schlug. Enkefort[130] [Abb. links] gab dem Feldmarschall-Lieutenant[131] Truckmüller den Befehl, mit 1500 Reiter die Bewegung der Feinde an der Isar zu recognosciren. Bei dem Dorf Zuckling[132] unweit Landau traf er auf die französisch-schwedische Vorhut, wurde aber von österreichischen Ueberläufern verrathen und in einem Hinterhalt überfallen. Die bestürzten Bayern zerstäubten; Herzog Ulrich von Württemberg, vor kurzem wegen seiner Tapferkeit bei Landsberg[133] zum Generalwachtmeister[134] erhoben, zog sich mit seinem Regiment in den angrenzenden Wald zurück und wollte sich durch die umringenden Feinde schlagen; allein die Mehrzahl der entmuthigten Soldaten floh und er wurde nebst wenigen Getreuen nach einem blutigen Gefecht gefangen. Während der Abführung nach Straubing[135] mußte Ulrich wider seinen Willen in einem Bauernhause statt seines Bruders des Herzog Eberhard ein Knäblein[136], welches die Gattin[137] des Marschalls Wrangel vor einem Tage geboren hatte, aus der Taufe heben. Nach wenigen Wochen wurde er von Maximilian losgekauft. Truckmüller verlor auf der Flucht den größten Theil seiner Truppen und kam nur mehr mit 200 Mann im Lager an“.[138] Tatsächlich erfolgte die Taufe – auch Turenne war Pate – im schwedischen Feldlager vor Dingolfing.[139]
Das Regiment Württemberg wurde in die Obere Pfalz verlagert: „Zur Aufrechterhaltung der Ordnung bei dem bevorstehenden Durchmarsch der Kaiserlichen und Bayern verlegte Enckevourt das Rgt. zu Fuß unter dem Oberstleutnant Röth[140] an den Regen. Röth traf mit 200 Reitern am 1. November [1648] in Nittenau,[141] der Rest in Reichenbach[142] und Roding[143] ein“.[144]
1649 war Ulrich in spanische Dienste getreten.[145] Das „Theatrum Europaeum“[146] (1653) berichtet zu 1649: „Mittlerweile haben des Herrn Hertzog Ulrichs von Würtenberg Fürstl. Gn. als bißhero gewesener Chur-Bäyerischer General Wachtmeister / (der aber nunmehr / eingelangtem Bericht nach / für Spanien zum General Feld-Marschall Lieutenant[147] erklärt worden) die Chur-Bäyerische abgedanckte Reutterey / so Er in Spanische Dienste wieder angenommen / umb Regenspurg[148] zusammen geführt / umbdamit ehister Tagen nach Niederland zu marchiren; gestalt Er dann den 3. 13. Junii mit solchen Völckern in der Pfaltz bey Schwandorff[149] / sechs Meilen von dar gelegen / und die marche bereits gegen Rothenburg[150] auff dahin eingerichtet: bey welchen Völckern aber sich ziemlich viel desmondirte befunden“.[151]
Ulrich heiratete nach dem Tod seiner Frau 1651 in Brüssel Prinzessin Isabella von Arenberg-Barbençon [1623 Barbençon-17.8.1678 Paris] [Abb. rechts] und konvertierte[152] für sie zum Katholizismus. Prinzessin Isabella war die Tochter von Albert de Ligne-Arenberg, Herzog und Fürst von Barbençon [1600-1674 in Madrid] und Marie, geb. Gräfin von Barbençon [1602- 1675). 1652 schenkte Isabella ihrem Gatten die Tochter Maria Anna Ignacia [1652 Brüssel-1693 Lyon]. Eine am 15.10.1653 geborene zweite Tochter verstarb früh. Die Ehe mit seiner zweiten Frau verlief für Ulrich unglücklich, so dass er sich von ihr schließlich trennte, ohne sich jedoch offiziell scheiden zu lassen. Seine Frau zog mit der Tochter nach Paris. Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald,[153] Georg Gaisser [1595-1655],[154] erwähnt die Konversion in seinem Tagebuch: „Herzog Ulrich hat sich mit einem andern deutschen Fürsten in Brüssel wunderbarerweise zur katholischen Religion bekehrt. Er verhandelt mit seinem Bruder, Herzog Eberhard, über die Zuweisung der jährlichen Einkünfte, der ihm einen Wohnsitz im Kloster Hirsau[155] und jährlich 12000 fl.[156] anbot“.[157]
1657 wurde Ulrich wieder evangelisch.
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] RAFF, Hie gut Wirtemberg allewege II, S.457ff.
[2] Vgl. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Bestand 92 Bü 3.
[3] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[4] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[5] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek] Sohn westfälischer Bauern, Obrist, Generalwachtmeister, Feldmarschall-Leutnant und General. Werth war der Prototyp des „Soldaten v. Fortune“. Seit 1608 war er Reiter in spanischen Diensten, 1620 nahm er unter Don Balthasar de Marradas an der Schlacht am Weißen Berg teil, 1622 wurde er Rittmeister, anschließend kurkölnischer u. 1631 kurbayerischer Obristwachtmeister, nach einem erfolgreichen Angriff auf Claus Hastvers Belagerungskorps vor Herrieden am 18.12.1632 wurde er am 30.12. Obrist, am 1.2.1634 Generalwachtmeister, nach seinen Erfolgen in der Schlacht bei Nördlingen (am 6.9.1634) Feldmarschall-Leutnant. 1635 wurde Werth in den Reichsfreiherrnstand erhoben, am 26.6.1637 eroberte er die Festung Ehrenbreitstein. Am 3.3.1638 geriet Werth in der Schlacht bei Rheinfelden in Gefangenschaft u. war anschließend vier Jahre lang im französischen Staatsgefängnis v. Vincennes ‚ehrenhaft’ inhaftiert. Am 24.3.1642 wurde er gegen den schwedischen Feldmarschall Gustav Horn ausgetauscht. Im Mai 1643 wurde er kurbayerischer General der Kavallerie u. nahm an den Schlachten v. Herbsthausen (5.5.1645), Jankau (6.3.1645) u. Alerheim (3.8.1645) teil. Nach seiner Revolte im Juli 1647, bei der er vergeblich versucht hatte, das gesamte bayerische Heer u. die v. Frankreich abgefallenen Weimarer in habsburgische Dienste zu bringen, wurde er v. Maximilian I. geächtet u. setzte sich mit wenigen Getreuen ins kaiserliche Lager ab. Am 4.10.1648 Sieg bei Dachau über die Schweden u. Franzosen. Werth verstarb auf der ihm v. Ferdinand III. verliehenen Herrschaft u. Schloss Benatek in Böhmen. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [17.6.2014]. [=> Abb. A, Stein2, Stein6]
[6] Schlacht bei Jankau am 6.3.1645: 16.000 Mann schwedische Truppen unter Feldmarschall Torstensson besiegten ein kaiserliches Heer v. 18.000 Mann unter Feldmarschall Johann v. Götz, der in der Schlacht fiel. Die Kaiserlichen hatten 4.000 Tote u. Verwundete zu beklagen, verloren 4.500 Gefangene (darunter auch Melchior v. Hatzfeldt) u. alle Geschütze. Die Schweden büßten 2.000 Mann ein. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 672ff.
[7] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[8] Schlacht bei Alerheim am 3.8.1645: Die Schlacht v. Alerheim, oft auch Zweite Schlacht bei Nördlingen genannt, fand in u. um Alerheim zwischen der französisch-weimarisch-hessischen Armee u. bayerisch-kaiserlichen Truppen statt u. endete mit einem französischen-alliierten Sieg. Franz v. Mercy fiel in der Schlacht. Die offiziellen Verlustangaben der Franzosen für die Schlacht betrugen für die kaiserlichen 4.000 Tote u. 2.000 Gefangene, während die eigenen Verluste auf kaiserlicher Seite mit höchstens über 1.000 Toten u. Gefangenen angegeben werden. Während die französische Seite den Franzosen nur an die 1.500 Tote u. Verwundete geben will, spricht der kaiserliche General Werth v. 5.000, ohne die vielen Verwundeten. Da die Franzosen auf ihrem rechten Flügel gänzlich geschlagen wurden, im Zentrum u. auf dem linken Flügel aber sehr feste Stellungen angriffen, ist es wahrscheinlich, dass die weit größeren Verluste auf ihrer Seite waren. Und so schätzt auch Turenne die Verluste der Franzosen größer ein als die der Bayern. Das französische Fußvolk hätte demnach allein 3.000 bis 4.000 Mann verloren. Das THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 786, gibt 3.000–4.000 Tote u. 1.500–2.000 Gefangene auf kaiserlicher Seite an, auf französischer Seite 3.000 Tote u. eine große Zahl Verwundeter. Vgl. SCHEIBLE, Alerheim; Wikipedia-Artikel, KAISER, Keine Gnade für die Franzosen ? [http://dkblog.hypotheses.org/461#more-461].
[9] Leipheim [LK Günzburg]; HHSD VIII, S. 401.
[10] [Hans] Erhard v. Schad [3.1.1604 Ravenstein-1681 Geislingen], Jurist – 1620-1626 Jurastudium in Tübingen, Altdorf u. Padua -, Ulmer Patrizier, Obervogt v. Leipheim. WEYERMANN, Nachrichten von Gelehrten 2. Bd. 456f. Nach MERIAN; ZEILLER, Topographia Sueviae, S. 115, ein „sonderbarer Liebhaber der Antiquitäten / guten Künsten / vnnd der sonderbaren raren, vnnd schönen Bücher / deren er ein grosse Anzahl allbereyt gesamblet hat“; BROY, Leipheim, S. 131, „ein sehr discreter Cavalier von herrlich rhümlichen Qualiteten“. – Vogt: Der Vogt war zunächst ein kirchlicher, seit dem Hochmittelalter auch ein weltlich-politischer Amtsträger. Er verwaltete die unterste Verwaltungseinheit u. unterstützte den Rentmeister bei seinen Aufgaben. Er sorgte für die Bekanntmachung landesherrlicher Verordnungen u. Gesetze, die in der Kirche öffentlich gemacht wurden. Der Vogt repräsentierte die staatliche Gewalt auf dem flachen Lande u. hatte umfassende militärische u. polizeiliche Aufgaben.
[11] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.
[12] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[13] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant v. Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“. Der vorderösterreichische Obrist entschuldigte gegenüber Erzherzogin Claudia v. Tirol 1633 seine Soldaten damit, dass diese „aus noth und hunger verursacht werden, zuweilen anderwerts was zu suchen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 354.
[14] Steinheim, heute Stadtteil von Memmingen.
[15] Pfleger: a) SCHWEMMER, Burg und Amt Veldenstein-Neuhaus, S. 97: „Der Oberamtmann, auch Pfleger genannt, wurde immer aus dem Adelsstande genommen u. führte zusammen mit dem Vogt, in der Regel einem Juristen, die Verwaltung des ihm anvertrauten Bezirkes. Das Verhältnis zwischen diesen beiden Beamten war jedoch seit dem 16. Jahrhundert so, daß der Vogt auch in Abwesenheit des Oberamtmannes ohne Rückfrage bei diesen alle Amtshandlungen vornehmen konnte u. unmittelbar der Landesregierung in Bamberg unterstand; der Oberamtmann dagegen konnte ohne Zuziehung des Vogtes keine wichtige Entscheidung treffen. Dieser erste adelige Beamte hatte im Mittelalter, ja auch noch im 16. und 17. Jahrhundert, das militärische Kommando über den Amtsbezirk, vor allem über die Burg; schon deshalb gehörte er immer dem Adel an; erst als diese[r] militärisch keine Rolle mehr spielte, war seine Stellung mehr repräsentativer Natur. Die höchsten juristischen u. Verwaltungs-Befugnisse standen nicht dem Oberamtmann, sondern einzig u. allein dem Vogte zu. Er hatte im Amtsbezirk Recht zu sprachen u. über die Landeshoheitsrechte zu wachen, er konnte zu seiner Entlastung aus der Einwohnerschaft Richter ernennen“. b) Verwalter eines Gerichts- oder Verwaltungsbezirks (Landgericht), v. Gemeinde- u. anderen Ämtern, Spitälern, hilfsbedürftigen Personen usw., häufig synonym mit Vogt u. Amtmann gebraucht.
[16] Hans Wolf Freiherr v. Salis [1597-6.4.1640 Wismar], kurbayerischer Obrist, kurbayerisch-kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[17] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.
[18] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[19] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung v. Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren u. Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen u. Steueraufkommen u. auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften u. Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten u. Abgabe v. Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte u. Gastwirte. 50-75% Anteil in Bezug auf die Bevölkerungszahl galt es verkraftbar. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord u. Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger u. Bauern waren trotz demonstrativ errichteter Quartiergalgen u. hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Zur Einquartierung Königsmarcks in Verden wird berichtet; PFANNKUCHE, Die neuere Geschichte, S. 123: „mit einem Reiterregimente von 12 Compagnien und mit 4 Compagnien Dragoner, so daß auf die größeren Häuser eine Einquartierung von 30 Mann und darüber mit den Pferden fiel. Während 12 Tage, die dieser Druck dauerte, wurden überdem Lieferungen von Kleidern, Stiefeln, Schuhen, sogar auch Degen u. s. w. und von den vermögenderen Bürgern zu Gunsten einzelner Officiere Summen von 50, 60, 80 auch 100 Thalern beigetrieben“, was letztlich die Einwohner in die Flucht trieb. Eine längere Einquartierung konnte so den Ruin ganzer Gemeinden u. Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger v. Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.
[20] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.
Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen.
Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178.
Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.
[21] Insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten, Frechheiten; Ungebührlichkeiten.
[22] Vergewaltigung, „Schändung“, „Schwechung“: Vergewaltigung war in den Kriegsartikeln aller Armeen ausdrücklich verboten und mit der Todesstrafe bedroht, war aber von Anfang an eines der häufigsten Delikte, wenngleich z. T. in den offiziellen Kriegsberichten an den Kriegsherrn absichtlich unterschlagen, aber auch in den Taufregistern immer wieder auftauchend. Auf Vergewaltigung stand schon in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs von 1621 die Todesstrafe. THEATRUM EUROPAEUM 3. Band, S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden”. Im Taufregister der Kirche zu Wiesa wird als Vater eines am 7.8.1633 getauften Kindes eingetragen: “drey Soldaten”, für den am folgenden Tag getauften Sohn einer Witwe werden „zwene Soldaten” aufgeführt. UHLIG, Leidenszeiten, S. 11.; vgl. die Zweifel der Pfarrer bei GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 14, 66; Balgstedt im Besitz der Herren von Heßler und von Schieck 1616-1744: „1634 läßt Frau Thiele Zwillinge taufen; ihr Mann Hans Thiele hatte sie verlassen und war in den Krieg gezogen. In dem selben Jahre wird der außereheliche Sohn der Anna Schild getauft, welche sagt, sie sei voriges Jahr nach Pfingsten nach Laucha gegangen und auf dem Heimwege unterm Hain beim Spillingsgarten von einem Reiter überfallen worden, weshalb das Kind “Hans Reuter” getauft wird“. Zur Schändung auch von Schwangeren vgl. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 54. Teilweise waren selbst Reiterjungen daran beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können”. Im 1658 erschienenen „Schwedenspiegel“ heißt es unter dem 6. Gebot: „Deß Königs Gustavi Bastard Sohn Gustavus Gustavessen – wie er in Osenbrug [Osnabück; BW] Gouverneur gewesen – eröffnet bey nächtlicher Zeit alda einem ehrlichen Bürger sein Hauß – nimbt ihm seine Tochter – schändet sie – und sendet ihm solche hernach wieder zu Hauß. Wann solche Schelmstück – in Feindes Landen weren verübet worden – so were es ja mehr dann Gottloß – aber dieses alles ist geschehen – wie der Schwed ihr Beschützer seyn sollen“. Zit. bei STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 91, Anm. 2. Über Sperreuter heißt es z. B. auch: „Der Bürgermeisterin von Wemding soll er die Pistole an den Kopf gehalten haben, als diese ihm nicht ihre 13-jährige Pflegetochter überlassen wollte. In Nördlingen soll er eine 12-jährige[n] Lohweberstochter genötigt haben, die er dann sogar zum weiteren Gebrauch mit nach Augsburg nahm“. KODRITZKI, Seitenwechsel, S. 154f. Die Dunkelziffer von Vergewaltigungen mag aus verständlichen Gründen um ein Vielfaches höher gelegen haben.Vgl. auch MAHR, Monro, S. 56f.; Denkschrift über den Ruin der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt infolge des Durchzugs, besonders durch die Kaiserlichen, aus dem Dezember 1634; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff.: „Das kaiserliche, hispanische und ligistische volk ist alles auf unsern gnädigen fürsten und herren gezogen, liegt auch dessen noch ein namhafter anteil im land; jetzo ziehen wieder 4 regimenter hindurch, brauchen einen wunderlichen weg, nicht nach der straßen, sondern gar umschweifig nach einem circumflexu. Wollen viel geld haben, dessen doch bei so vielfältigen, ganz grundverderblichen durchplünderungen keines vorhanden. Vieh, frucht ist alles weg; der wein, den man nicht austrinken können, in die erde gelassen. Die besten flecken und dörfer liegen in der asch. Etlich tausend weibspersonen seind geschändet, – ja gar auch junge knaben, quod horrendum – in der schändung gar getötet. Dem herrn kammerpräsidenten Karspach ist bei seiner lieben alten mutter begräbnis in unversehener behendigkeit eine trupp auf den hals kommen, haben 16 adeliche weibspersonen in der trauer an der mahlzeit befunden, deren 8 sobald genotzüchtigt, eine adeliche jungfrau, so eine Schelmin von Bergen (eine einige tochter ihrer eltern) gar auf den offenen markt gelegt und publice geschändet; 8 derselben adelichen damen seind entloffen, haben sich in ein hühnerhaus verkrochen, bis daß der sturm vorüber gewesen. Zween tag vor unsers gnädigen fürsten und herrn wiederanlangung in dero landen ist ein jählicher einfall in dero flecken Oberrosbach [Ober-Rosbach/Kr. Friedberg; HHSD IV, S. 356f.; BW] geschehen, seind alle und jede sich darin befindende weibsbilder (nur 4 ausgenommen) violento stupro vitiiert worden. Hin und wieder im land seind noch sehr viel weibspersonen verloren, von denen man nicht weiß, wohin sie kommen”. Sogar Reiterjungen waren an solchen Vorgängen beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: “2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können”. Das Kriegstagebuch des Rüthener Bürgermeisters Christoph Brandis (ca. 1578-1658) über die hessische Einquartierung 1636 hält fest; CONRAD; TESKE, „Sterbzeiten”, S. 309f.: „Den 7ten April geschah eine schaendliche That. Ein Soldat Namens Mathes quartirte in D-s Hause (c. Da der Name dieses Buergers noch wirklich in Ruethen existirt, so fand ich vor gut ihn hinweg zu lassen.). Dieser Mathes hatte ihn schon vorher durch Einschlagung der Fenster, Thueren und Tischen, ja selbst durch schwere Pruegelsuppen viel molestiert [= belästigt], nun fehlte pro coronide ceterarum crudelitatum [= als Krönung weiterer Gefühllosigkeiten] noch das schlimmste. Am 7ten Morgens, als mehrbesagter Mathes noch auf der Buehne [= dem Lagerboden] lag, rief er herunter, man sollte ihm einen Pott voll Milch bringen oder er wollte alles zusammenhauen. D. schickt seine Tochter ein wackeres 17 Jahr altes Maedchen, ins Nachbarshaus, um welche zu bekommen. Weil nun das Maedchen ein wenig lange ausgeblieben, hat der Mathes destomehr gelermt, bis sie endlich gekommen und ihr Vater ihr gesagt: Sie sollte es dem Soldaten hinauftragen. Sie war iussu Patris [= auf Geheiß des Vaters] kaum heraufgekommen, als sie der Mathes zu seinem Willen haben wollte, sie wehrte sich, so gut sie konnte, und rief nach Huelfe, der Soldat aber stak ihr die geknueffte (geballte) Faust ins Maul. Indeß hatte der Vater doch etwas davon gehoert, er eilte mit seiner Hausfrauen herauf, Mathes aber hatte die Thuer schon zugeschallert [= zugeriegelt], und die armen Eltern mußten durch ein Loch, das Mathes schon einige Zeit zuvor in die Thuer gehauen hatte, ihr eignes Kind schaenden sehen ohne ihr helfen zu koennen. Der Kerl hatte ihr benebens [= dabei] die rechte Brust (d. Im Original steht eine andere bloß in Westfalen uebliche Benennung.) weil es sich vermuthlich zu stark gewehrt hatte, ganz und gar aufgerissen, so daß ein ganzes Stueck nachhero herausgefallen, und das Maegdlein ganz unmenschlich zugerichtet, unter unaufhoerlichen Schmerzen 14 Tage darauf verstorben. Der Vater gieng heute mit mir zu dem Hauptmann, um sich wegen des mehr besagten Mathes zu beklagen; aber er gab uns trozig zur Antwort, wenn es einmal todt seye, koenne er nicht mehr helfen. Er bestrafte auch den Mathes keinesweges, sondern ließ ihn, wie andere frei herumgehen. Der Vater ist untröstlich, und jedem dauert das arme Maegdlein, requiescat in pace [= Möge es in Frieden ruhen !]”. Die Einfügungen in eckigen Klammern stammen von den Herausgebern, in runden Klammern von dem 1. Hg. Cosmann (1789). Die Bestrafung wurde in der Tat sehr unterschiedlich gehandhabt, vgl. etwa die Aufzeichnungen des Schmalkaldener Chronisten Pforr; WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636] sollte ein [schwedischer] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden”. WAGNER, Pforr, S. 133: „Den 27. Jan: [12635; BW] hat [ist] ein corporal von Mersinisch[en; Mercy, BW] regiment vollerweiße ins siechenhauß kommen, die arme leuht darin ubell geschlagen und ein sichen magd genotzüchtigt. Deßwegen der cornet von hießiger compagnia hinaußgeschickt worden, den corporal dieser thatt wegen in arest zu nehmen. Weil sich aber der corporal zur wehr gestellet, hat ihn der cornet todtgeschoßen”. Vgl. auch THEIBAULT, Landfrauen, S. 32, über einen einzigen derartigen Fall in der Werra-Region. Auf Klagen bei Kommandierenden hieß es z. T.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 122: „es sei aus unterschiedenen regimentern kommandiert volk und unter denselben Spanier, Neapolitaner, Burgunder, Italiener etc., die man nicht also in zaum halten könnte”. Vgl. die Vorgänge in Zerbst 1626; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 114: „daß auch ehrliebenden weibspersonen Unzucht, die abgenommenen sachen dardurch wieder Zu erlangen, Zugemuthet, vnd vnlengsten Bürgermeister Rühlen S. tochter, als sie in der schantze arbeiten müssen, von einem Soldaten mit gewalt geschändet, vndt ihrer ehren beraubet worden“.Vergewaltigung gehörte auch zur üblichen Topik in zeitgenössischen Berichten oder bei Geburt unehelicher Kindern; vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 58, die Schwängerung der Elschen Stovener, Amt Ravensberg (1631), die trotz Eides den Verdacht nicht unbedingt ausräumt, dass der eigene Vater die Tochter geschwängert hatte: „Anno 1631, den 3ten Junij Johan Stovener mit seiner Tochter Elschen, so geschwengert, gefenglich angenommen, und obwoll im gemeinen geschrey, alß sollte der vatter dieselbe geschwengert haben, so hatt doch die Tochter eidtlich beteuret, das ein soldate, so einen blauwen rock angehabt, sie ubergeweltiget und sie also geschwengert. Weil dieselbige nun grob schwanger, alß ist sie biß dahin, der banden entbunden, erlaißen und hat Aloff Varenbruck und was er an gelde alhie im lande hatt (38, 5 Rtl. bei 6 Schuldnern), zu burgen gestellett, diesergestaldt, das, wan sie ihrer weiblichen burde entbunden, sich jeder zeit widder einstellen soll. Zeugen. Und ist g(enante)r Johan Stovener, eine urpheide zue thuen, aufferlagt, welche auch in gegenwart Jorgen Kraecks prestiert”. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg, S. 222, heißt es ausdrücklich, dass sich die Schweden in der ganzen Zeit „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice; die Beschwerden der Pommern’schen Gesandten (1630); THEATRUM EUROPAEUM Bd. 2, S. 190, CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zu 1632 über die Rache von Frauen; DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 22: „Im Dorff Kienblad [Kühnblatt; BW] im Stift Wirtzburgk, wie ein Kais. Soldat mitt eines bauern Tochter zue grob scherzen wollen, ist Er von ihr vnd andern Weibern vbermeistert, castriret vnd in ein Teich erseufft worden“. Zum Teil wird diese Gewalt gegen Frauen auch mit „schwechen” umschrieben. Zum Teil scheint man Versuche nicht besonders ernst genommen zu haben. Aus Zwickau (1632) wird berichtet; WILHELM, Descriptio, S. 181: „Den 14. Wurde ein Soldat auffm Esel gesetzt / welches zuvorhin offt geschehen / das er einem WeibesVolck Vnehr angemutet vnd sie zwingen wollen / dem wurden Stöcke an die Füsse gelegt / so dem guten Bruder sehr vexiret / welches gewähret / biß nach Mittag vmb 3. Vhr / do gehet ein Soldaten Jung vorvber / deme befehlen andere alda stehende Soldaten / er sollte dem die Stöcke von Füssen thun / so er verrichtet / vnnd solche auff einen Holtzwagen / so gleich vorvbergegangen geworffen / Es ist aber derselbe folgende Nacht auff die leiter gebracht worden / vnnd gehencket werden sollen / darbey grose Ceremonien vorlieffen / in deme man den Commendanten vnterschiedlich zu geruffen / vñ vmb gnade geschrien / so eine gute halbe Stunde gewehret / allein es hatte endlich das ansehen / als wen es nur zur Pravada wehre angestellet gewesen“.
[23] Kapellhühle.im Volksmund für einen Hohlweg, heute Kapellengasse.
[24] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[25] Stadtschreiber: die Akten des Stadtrates führender Amtsträger, der die gesamten Schreibgeschäfte des Stadtrats besorgte, z. T. der einzige rechtskundige Beamte, der manchmal auch die Funktion eines Amtsschreibers übernahm. Er verdiente je nach Ausbildung u. Stadt bis zu 200 fl. pro Jahr. Vgl. BRÄUER, Chemnitz, S. 37f.: „Das Aufgabenfeld des Stadtschreibers war im wesenlichen damit abgesteckt, daß er mit der Aufbereitung und Vorlage entsprechender Schriftstücke die Sitzungen des Regiments vorzubereiten und die Verhandlungsergebnisse an Ort und Stelle, also im Rat, und – bis ins 16. Jahrhundert – auch im Stadtgericht, zu protokollieren hatte. Das geschah vorzugsweise in Gestalt von Beschlußprotokollen. Diese Aufgabe schloß die Anlage und Führung einer aktuellen Registratur ein. Wenn Verhandlungen außer Haus stattfandem, mußte er den Bürgermeister und/oder die beauftragten Ratsherren begleiten. Er war ebenso zuständig für die gesamte Schriftlichkeit, die im Zuge der Einahme von Steuern anfiel. […] Der Stadtschreiber führte die Korrespondenz mit dem Landesherrn, den umwohnenden Adligen und den Städten, mit denen der Rat in Beziehung stand, sowie mit den Geistlichen, Zünften und Bürgern der eigenen Stadt. Verschiedentlich korrespondierte der Stadtschreiber auch im Auftrag einzelner Bürger, fertigte also Bittschriften, Testamente, Erklärungen, Atteste etc. an, sofern der Auftraggeber des Schreibens unkundig war oder bestimmte Verwaltungsgepflogenheiten beachtet werden mußten“.
[26] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[27] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich – teilweise wurden in besetzten Städten 12 Rt. (18 fl.) herausgepresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15); Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461 – wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs u. bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge. Vgl. dazu etwa Siedeler in den „Miniaturen“.
[28] Göppingen; HHSD VI, S. 260f.
[29] Militärgerichtsbarkeit: Das Militärrecht scheint in vielen Fällen ein reines Willkür-Recht gewesen zu sein, trotz der Normen in den Kriegsartikeln, Erlässen der Heerführer etc., abhängig v. der Laune des Obristen, Obristleutnants etc. den Zeitumständen, der Anzahl der Soldaten, die man brauchte etc., trotz gelegentlichem harten Durchgreifen der Obrigkeit. SCHMIDT, Chronici Cygnei Pars Posterior, S. 683 (Zwickau 1643): „Den 16. Februarii hat der Obrist. Leut. de La Tour, einem seiner Reuter / weil er bey Nächtlicher weil einen Schoß gethan / als bald in einer Viertelstunden nach begangener That auff dem Marckt an die Justiz / unerachtet er auch nur gebetten / man wolöte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen elenden Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die S. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. Wallenstein schrieb am 12.1.1626 aus Aschersleben an den zuständigen Leutnant des Generalprofoses; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 150, S. 88: Der Generalprofosleutnant sei nach Halle geschickt worden, um die Straße zwischen Halle und Leipzig frei und sicher zu halten. Nun müsse er erfahren, dass dort Menschen überfallen und beraubt werden. Darum befehle er ihm, die Sicherheit herzustellen und die Schuldigen hinrichten zu lassen. Wer Untertanen des sächsischen Kurfürsten Schaden zufügen oder dessen Land betreten wolle, solle nicht durch Erhängen, sondern dadurch hingerichtet werden, dass er bei lebendigem Leib aufs Rad geflochten werde. Sollte der Leutnant nicht gehorchen, würde diese Strafe ihn selbst treffen. Wenn es zu weiteren Überfällen auf den Straßen kommen sollte, müßte er annehmen, dass der Leutnant selbst an solchen interessiert sei.
Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“. Der Pfennigmeister Bleymann aus Düren Anfang 1636: „Solch Brennen, Plünderen, Rauben mit adelichen Häusseren und Kirchen ist es, dass nicht wol zu beschreiben ist; hausen unchristlich, arger als Turken, und werden taglich arger. Als heud werden 6, 8, 10 hingericht – schrecklich, aber hilft nicht. Zeit ich hie gewesen, ist wol ein halb Compagnie Volk gericht, aber hilft nicht“. KAISER, Überleben im Krieg, S. 211. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments u. 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Labe stand als Kornett in kaiserlichen Diensten, als er am 26.3.1625 in Arnstadt vor dem Siechhof wegen „Freireiterei“ hingerichtet wurde. KLAUS, Chronik: Arnstadt 704-2000, Teil 1. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 647f. (Zwickau 1641): „Den 29. [April, 9.5.1641; BW] ließ der Obriste Schliebe [Hans Heinrich v. Schlieben; BW] einen Mußqvetirer / darumb daß er einẽ Hauptman hatte bestohlen / aufhängen. Dieser war nur für 14. Tagen durch die Spießruthen gejaget worden: Er hat etliche mal zuvor gesagt, er möchte es machen wie er nur wolt / so wurde er nicht gehänget / biß auff Ostern / da wär seine Zeit umb / und dieses erging auch in der That also. Denn in Oster-Feyertagen kam er ein / und den dem andern Tag nach dem Fest wurde er gehänget“. Das Strafrecht wurde äußerst unterschiedlich gehandhabt, vgl. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 683 (1643): „Den 16. Februarii [26.2.1643; BW] hat der Obrist. Leut. De La Tour, einen seiner Reuter / weil der bey Nächtlicher Weyl einen Schoß gethan / alsbald in einer Viertelstund nach begangener That auff dem Marckt an die Justitz / unerachtet er auch nur gebeten / man wollte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die St. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f.: „Den 21.Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments, Hertzog Wilhelms zu Sachsen, unter dem Commando dero Obristen Lieutenants, Rudolph Georg von Wolfframsdorff, so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim, da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock, an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd. , S. 525f. (Schweinfurt 1640): „Etliche Baierische Reuter von der Compagnie des Obersten Druckmüller, die in Werneck einquartirt waren, ritten am Sonntage, den 19. April, bezecht zum Spitalthore hinaus und erblickten ein armes 25jähriges Mädchen von Westheim, das sich schon lange hier aufgehalten hatte, beym Hanenbrünnlein, wo es Hopfen pflückte. Einer von diesen Reutern sprengte auf dasselbe los und wollte es schänden. Aber das Mädchen, dem seine Ehre lieber war, als das Leben, rettete sich tief in den Main hinein; der Reuter ritte nach, hielt es mit dem Säbel, schleppte es heraus, und nachdem er es etliche Mal überritten hatte, schoß er es durch den Kopf, daß es starb. Der Thäter ritte nun seinen Cameraden nach; aber sein verdienter Lohn blieb nicht aus. […] Am 23. d. wurde abends vor dem Thorschlusse ein Galgen, den man zu Werneck verfertigt hatte, von vier Reutern begleitet, hieher geführt und an dem Orte, wo der Reuter das arme Mädchen so schändlich gemordet hatte, aufgerichtet. Am 25. d. zwischen 12 und 1 Uhr mittags brachten 20 Reuter den Uebelthäter geschlossen von Werneck hieher, der sogleich an diesen Galgen gehenkt wurde“. Was das schwedische Kriegsrecht angeht, so fällt schon auf, dass das je nach Territorium, Lage oder Befehlshaber recht lax gehandhabt wurde, was z. B. auch Vergewaltigung angeht. Bei dem Chronisten Pforr aus Schmalkalden heißt es, WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636, BW] sollte ein [schwedischer, BW] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. Befehlshaber wie Pfuel dagegen griffen hart durch. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] unter Zeitz 1640; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58: „Dazumahl hatt den 19. December General Pful eine scharffe Execution gehalten vber etliche von seinen völcker, welche auf dem lande vbel mit denen leuten vmbgegangen waren. Erstlich wurden 3. gehenckett auf dem alten Margkt, darunter ein Calvinist, einer auch ein Papist, welche sich beyde zu unser lutherischen religion bekennett, vnder diesen wurden zween, deren einer ein qvartiermeister, ehe sie gehenckett, auf die reder gelegett vnd mit Schwedischen träncken gefullett. Nach diesem wurden einem Corporal die Nase, beyde ohren, vndt 2. Finger von der rechten handt abgeschnitten, vndt zur stadt hinausgeführett. Darnach haben Ihrer 6. sich niederlegen und einer den andern mit prügeln schlagen mußen, biß der provoss inhalt gethan. Weiter haben Ihrer 3. sich entblößen mußen die oberhelffte des leibes, war sonsten dazumahl eine grimmige kälte, vndt einer nach dem andern durch die spießruhten laufen mußen, da denn des Generals Trajoner den ganzen Margkt lang uff beyden seiten gestanden, vndt die Durchhinlauffenden mit spießruhten gehauen, davon auch einer gestorben. Lezlich seindt etliche Soldatenjungen in dem Rahtshofe von Bauerburschen desgleichen mit Spießruthen tractiret worden“.
Bei Kirchenraub scheint man auf beiden Seiten allerdings sehr rigide vorgegangen zu sein. Mit Befriedigung stellt z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50: „Den 4. Januar [1634] läßt der General Baner einen Reiter, ist ein Schottischer von Adel gewesen, in Magdeburg richten. Das Urteil hat ihm diesen Tod und Peinigung gegeben, daß man ihm die rechte Hand mit einem heißen Eisen verbrennen, etliche Zwick mit Zangen geben, und dann darauf ihn lebendig viertheilen sollte. Weil er aber 1000 Thaler gegeben, ist das Urteil gelindert und ihm erst der Kopf abgeschlagen, darnach geviertheilet worden. Sein Verbrechen ist dieses: Als voriges Jahr den zweiten Adventssonntag sein Rittmeister mit seiner Compagnie, nachdem er abgedankt haben soll, aus dem Reich marschirt, kommen sie in Guelpzig, nicht weit von Alsleben an der Saale gelegen, eben unter dem Gottesdienste, u. weil der Edelhof, welchen zu der Zeit unser ältester Bürgermeister allhie, Valtin Halke, wegen seiner darauf stehenden Schuld inne hatte, vor ihnen zugeschlagen wird, tollisiren sie nach der Kirche, der Rittmeister, ein Trompeter, und dieser reiten gar hinein. Der Rittmeister treibet mit bloßem Degen die Leute übern Haufen, daß sie hinter den Altar laufen und häufig über einander fallen im großen Schrecken, indem auch drei Schüsse hinein geschehen sein. Der jetzo berührte Maleficant aber reitet vor den Altar, reißt dem Pfarrer, so eben die Leute communicirt (darunter auch eine adelige Wittwe, eine Crosigken von selbigem Hause, so Georg Ernst Lampen gehabt, gewesen, welche auch bald hernach allhier wegen solchen Schreckens gestorben und den 3. März begraben worden), den Kelch aus der Hand, gießt den consecrirten Wein auf die Erde, und nimmt Kelch u. Patenichen [Patenen; BW] mit“.
Manchmal kann man sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, als wäre man gegen Ethnien besonders scharf vorgegangen. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Das „Theatrum Europæum“ 3. Bd., S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei der Nonne Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg im Schwedenkriege, S. 222, heißt es dagegen ausdrücklich, dass die Schweden in der ganzen Zeit sich „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Über die Ereignisse in der freien Reichstadt Mühlhausen (1639) JORDAN, Mühlhausen, S. 91f.: „Den 12. Juni [22.6.1639; BW] nahm der schwedische Obristlieutenant [Janns (Junis); BW] mit 12 Fahnen oder Compagnien sein Quartier in der Stadt; diese lagen hier bis zur Ernte. Es wurden auch 2 Soldaten auf dem Markte an einen Galgen gehangen; für den dritten thaten die Officiere eine Fürbitte wegen seiner Jugend, und als er pardonirt, mußte er 3 Mal Spießruthen laufen“. Die Thomas-Chronik hält dazu fest; JORDAN, Mühlhausen, S. 260: „Den 12. Juni [22.6.; BW] bekam ein schwedischer Obristleutnant, Junis genannt, sein Quartier mit 12 Fähnlein Fußvolks in die Stadt, dieselbige zu unterhalten. Zur selbigen Zeit wird ein Galgen auf dem Obermarkt aufgerichtet, daran sollten drei gehängt werden. Für den dritten geschah Fürbitte von dem Offizier und ward seine Jugend angesehen, und da er des Henkers erlassen ward, mußte er dreimal durch die Spießruthen laufen. Die andern zwei mußten hängen“. Das „Theatrum Europaeum“ 3. Bd., S. 796, berichtet: „Wenig Tag vor gedachtem Anzug der Käys. und Chur-Sächsischen Armeen gegen Eulenburg und Torgaw hat der Käyserl. General Leutenant / Graff von Hatzfeld zu Riesen [Riesa; BW] in Meissen 112 Mann. / der Käys. Armee gehörig (darumb daß sie neben noch andern / in die 400. starck / über 15. Meyl-Wegs von der Armee sich begeben / und in der Laußnitz Stätte und Dörffer gebrandtschätzet / geplündert / die Unterthanen und andere Leuth erschröcklich tractirt / ermordet / und sonderlich mit den Weibsbildern und schwangern Frawen unchristlich procedirt hatten) theils hencken / verbrennen / rädern / viertheilen / theils aber auch gar spiessen und in die Hecken hencken lassen. Diese Gesellen und Freybeuter / meistentheils Frantzosen und Wallonen hatten sich Merode Brüder [so genannt nach Werner von Mérode, Obrist in schwedischen Diensten] genandt / und eines vesten Hauses impatronirt / welches sie auch mit Proviandt ziemblich versehen. Dieweil sie aber den Hatzfeldischen Rumor-Meister / welcher sie von so bösem Vornehmen gütlich abmahnen wollen / spottlich tractirt / und sich nicht abschröcken lassen wollen / seynd etliche Regimenter wider sie außcommandirt / und sie von denselben zur Ubergab bezwungen worden. Worauff man den Rädelsführern vorgesetzten Proceß gemacht / die übrigen / so nicht also tyrannisiret / haben in den Eysen gehen / und an den gefährlichsten Orthen gegen dem Feind schantzen müssen“. Die „Condemnatio ad opera“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war auch im herkömmlichen Strafrecht vorgesehen, hier natürlich als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Zuständig war der Auditor (Auditeur) als militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes u. dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, u. so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat u. war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde u. einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene u. ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- u. Kriegsgerichtsprozessen sowie in bürgerlichen u. natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt u. nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Deswegen wurde zumeist auch ein Quartiergalgen auf einem öffentlichen Platz errichtet. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; vgl. BERG, Der Spate. Dienstvorgesetzter der Auditoren war der Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten u. die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus u. war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- u. Grundstücksgeschäften für die Generalität u. hohe Offiziere tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 619.
[30] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek] Sohn westfälischer Bauern, Obrist, Generalwachtmeister, Feldmarschall-Leutnant und General. Werth war der Prototyp des „Soldaten v. Fortune“. Seit 1608 war er Reiter in spanischen Diensten, 1620 nahm er unter Don Balthasar de Marradas an der Schlacht am Weißen Berg teil, 1622 wurde er Rittmeister, anschließend kurkölnischer u. 1631 kurbayerischer Obristwachtmeister, nach einem erfolgreichen Angriff auf Claus Hastvers Belagerungskorps vor Herrieden am 18.12.1632 wurde er am 30.12. Obrist, am 1.2.1634 Generalwachtmeister, nach seinen Erfolgen in der Schlacht bei Nördlingen (am 6.9.1634) Feldmarschall-Leutnant. 1635 wurde Werth in den Reichsfreiherrnstand erhoben, am 26.6.1637 eroberte er die Festung Ehrenbreitstein. Am 3.3.1638 geriet Werth in der Schlacht bei Rheinfelden in Gefangenschaft u. war anschließend vier Jahre lang im französischen Staatsgefängnis v. Vincennes ‚ehrenhaft’ inhaftiert. Am 24.3.1642 wurde er gegen den schwedischen Feldmarschall Gustav Horn ausgetauscht. Im Mai 1643 wurde er kurbayerischer General der Kavallerie u. nahm an den Schlachten v. Herbsthausen (5.5.1645), Jankau (6.3.1645) u. Alerheim (3.8.1645) teil. Nach seiner Revolte im Juli 1647, bei der er vergeblich versucht hatte, das gesamte bayerische Heer u. die v. Frankreich abgefallenen Weimarer in habsburgische Dienste zu bringen, wurde er v. Maximilian I. geächtet u. setzte sich mit wenigen Getreuen ins kaiserliche Lager ab. Am 4.10.1648 Sieg bei Dachau über die Schweden u. Franzosen. Werth verstarb auf der ihm v. Ferdinand III. verliehenen Herrschaft und Schloss Benatek in Böhmen. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [17.6.2014].
[31] Schwäbisch Gmünd [Ostalbkreis]; HHSD VI, S. 720ff.
[32] BROY, Leipheim, S. 163ff.
[33] Benefiziat: geistlicher Inhaber eines Benefiziats (Pfründe).
[34] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.
[35] General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- u. Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontributionen), sowie zur Kontrolle der Kriegskommissare. Er übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei der dänischen Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld u. in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie auf Grund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- u. Truppenfinanzierung zu senken u. Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport u. die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten u. gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- u. Reichstagen auf u. war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen), „Verehrungen“ u. Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27: „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[36] Anton Otto v. Forstenhäuser [ -1661], kurbayerischer Kriegskommissar, Hofrat u. Pfleger.
[37] Hans Gaudenz v. Rost [Royst] [1602-1669 Mühlhausen], vorderösterreichischer Obrist.
[38] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[39] N Corderitz [ – ], kurbayerischer ? Obristleutnant.
[39a] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff. Vgl. MAYR, Die Belagerung Lindaus.
[40] GRONER, Die Chroniken, S. 601.
[41] Hans [Johann] Friedrich Freiherr v. Bissingen [Pissinger] [um 1601-12.5.1663 Schramberg], kurbayerischer Obrist.
[42] GRONER, Die Chroniken, S. 601.
[43] Frankenthal, HHSD V, S. 100ff.
[44] HERZER, Gochsheim, S. 13.
[45] RIEZLER, Meuterei II, S. 218, Anm. 3.
[46] Dr. Johann Freiherr v. Mandl [Mändl] [8.1.1588 Günzburg-12.8.1656] zu Deutenhofen, Sekretär Maximilians I., Hofkammerdirektor u. Geheimer Rat,. „Jurist, als Finanz- und Militärexperte sowie als Diplomat war M. der vielseitigste Spitzenbeamte an der Seite Kf. Maximilians“; LANZINNER, Maximilian, „Mandl, Johann Freiherr von“, in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 17 f. [Onlinefassung]; http://www.deutsche-biographie.de/ppn119393239.html.
[47] RIEZLER, Baiern 5. Bd., S. 636. Holtz selbst hielt sich in Gronsfelds Kitzinger Hauptquartier auf; zu den Protestantanten gehörten Gayling v. Altheim, Druckmüller u. Ulrich v. Württemberg.
[48] Regimentsschultheiss [schwed. regements borgmästare, dän. regimentets borgmester]: militärischer Dienstgrad des Vorsitzenden des sogenannten Schultheissengerichts, einer genossenschaftlichen u. v. den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren, die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges v. den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde. Der Regimentsschultheiß erhielt in der brandenburgischen Armee im Monat 40-50 fl., in der kaiserlichen 40 Rt. (nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629)) bzw. 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)]. Er war Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes u. dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, u. so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat u. war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde u. einem Soldatenjungen reiste. Er war aber pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion mit 13 Rt. 57 Alb. 6 Heller beteiligt; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene u. ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- u. Kriegsprozessen sowie in bürgerlichen und natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt u. nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; vgl. dazu BERG, Der Spate.
[49] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Zu den Plünderungen u. Maximilians I. Reaktion darauf HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 250.
[50] Eger [Cheb, Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.
[51] Cham [LK Cham]; HHSD VII, S. 124ff.
[52] Waldsassen [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 785ff.
[53] Murach [Oberviechtach, LK Schwandorf]; HHSD VII, S. 489.
[54] Georg v. Satzenhofen [ – ], kurbayerischer Pfleger v. Murach.
[55] Engelsberg, heute Ortsteil von Lauterhofen [LK Neumarkt i. d. Oberpfalz].
[56] Schwarzhofen [LK Schwandorf].
[57] Wilhelm Balthasar v. Kürnreiter [Kürmreuter, Kürmreut, Kerbenreuther, Kirnreuter] [ –zwischen dem 3. und 5. August 1644 vor Freiburg gefallen], kurbayerischer Obrist.
[58] Waldmünchen [LK Cham]; HHSD VII, S. 785.
[59] Kastl [LK Amberg-Sulzbach]; HHSD VII, S. 346f.
[60] Mantlach, heute Ortsteil von Markt Lauterhofen [Neumarkt i. d. Oberpfalz].
[61] Neumarkt in der Oberpfalz [LK Neumarkt in der Oberpfalz; HHSD VII, S. 505f.
[62] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.: “Amberg, durch Eisenerzbergbau reich geworden, leistete sich eine gigantische Stadtbefestigung. Sie muss in der damaligen Zeit so furchteinflößend gewesen sein, dass sie bis 1703 (im Spanischen Erbfolgekrieg wurde Amberg nach mehrwöchiger Belagerung durch kaiserliche Truppen besetzt) nie ernsthaft belagert wurde. Über 100 Türme und mehrere Kilometer zweireihige Stadtmauern beschützten die Amberger. Die ganze Stadt wurde durch den stets gefüllten und aufgestauten Stadtgraben zu einer Wasserfestung. Der Bürgermeister Michael Schwaiger schrieb in seiner Chronica Amberg 1564: „München seyn die schönst, Leipzig die reichist, Amberg die festeste Fürstenstatt‘“ [Wikipedia].
[63] Konnivenz: stillschweigende Duldung, Duldsamkeit, Nachsicht.
[64] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249f.
[65] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.
[66] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.
[67] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[68] Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.
[69] Johann Wilhelm v. Beltin [Pelthin, Belting] [ -17.8.1676], kurbayerischer Obrist.
[70] Kar: Ein im Egerland bis heute übliches Getreidemaß. 1 Kar = 8 bayr. Metzen = 32 Napf; 1 bayr. Metzen = 37, 06 l. 1 Kar fasste also 2, 9 hl. Beim Hafer wurde es zu 3, 08 hl. gerechnet.
[71] BRAUN, Marktredwitz, S. 315.
[72] Rothenburg o. d. Tauber; HHSD VII, S. 637ff.
[73] Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh-6.8.1679 Heřmanův Městec], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[74] Brühl: feuchte, sumpfige Wiese, Feuchtwiese.
[75] Standarte: Bezeichnung für die auch bei der Reiterei üblichen Fähnlein: die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten v. 10–15 Mann, die v. einem Rottmeister angeführt wurden.
[76] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[77] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[78] Leutershausen; HHSD VII, S. 405.
[79] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatsold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.
[80] Georg Friedrich v. Holtz zu Niederholtz [1.11.1597-10.8.1666], kaiserlicher Obrist, Generalfeldzeugmeister. WÖLLPER, Georg Friedrich von Holtz, unter: http//www.koni.onlinehome.de; HOLTZ, Generalfeldzeugmeister Georg Friedrich vom Holtz.
[81] Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich, bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff. Deswegen ließ man sich auch den Kostenaufwand bei Belagerungen ersetzen. Zabern musste 1636 8.000 fl. „für den canon“ bezahlen; DROYSEN, Bernhard v. Weimar, 2. Bd., S. 214. Bei den Schweden führte eine Kompanie die Regimentswaffen, drei Kompanien führten die schweren Waffen, während eine Kompanie die „Feuerwerker“ transportierte u. eine weitere die für eine Belagerung erforderlichen Bergleute bzw. Mineure. Zu jeder Kompanie gehörte ein Schütze („konstapel“) u. ein Assistent („handlangere“), größere Geschütze erforderten zwei Assistenten u. ein „styckjungere“, die sich in zwei Kanonen teilten, im Bedarfsfall wurden Musketiere ausgeliehen. Zudem war die Tätigkeit bei der Artillerie nicht nur schwer, sondern hochgefährlich, da des Öfteren in Schlachten (etwa bei Wimpfen 1622) die Munitionswagen explodierten.
[82] HELLER, Rothenburg, S. 201.
[83] Bietigheim [Bietigheim-Bissingen, LK Ludwigsburg], HHSD VI, S. 83f.
[84] Johann Bormann (Heinrich) v. Kessel [ – ], kaiserlicher Obristwachtmeister.
[85] Asperg [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 29ff. Vgl. SAUER, Der Hohenasperg.
[86] Hofstatt, Komitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Viele Obristen führten ihre Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Der mobile Hofstaat aller Offiziere u. ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter v. Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Gestlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, 3 Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler u. ein Pferdeschmied mit Frauen, Feuereinmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken u. Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. Auch Köche, Possenreißer etc. wurden mitgeführt. Am 24.5.1630 schrieb Maximilian I. v. Bayern dem Obristen Cronberg, es sei ein „unverantwortliches procedere, da die Obersten sich den Fürsten gleich halten wollen, werden die Quartieer ruinirt und erschöpft“. OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 521. Dass gerade auch Offiziersfrauen z. T. ein großes Gefolge (50 Personen u. 50 Pferde) wie die Gemahlin v. Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein mit sich führten, erwähnt HELML, Der Dreißigjährige Krieg, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Selbst Hauptleute einer Kompanie unterhielten schon zu Anfang des Krieges einen eigenen kleinen Hofstaat u. hatten nicht selten achtzehn Personen u. vierzehn Pferde mit sich. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen u. 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Der schottische Söldner Robert Monro, „der Schwarze Baron, der als Freiwilliger mitgekommen war, erhielt die Erlaubnis, für einen Grafen Tafel zu halten, der gewöhnlich mit mehr als sechzehn Personen zu Tisch erschien. Die Besucher des Grafen, seine Pferde und seine Diener wurden dabei ebenfalls standesgemäß versorgt“. MAHR, Monro, S. 27. Bei den ligistischen Cronberg’schen Reitern (363 Soldaten) wurden in Langenau (Schwaben) „600 pferde, 66 weiber, 78 mädel, 307 jungen, 94 kinder und grosse anzahl hunde“ festgestellt; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 128. „Die Offiziere führten ein Leben in Luxus, tranken täglich ihren Wein und forderten neben Geld, Fleisch, Weißbrot, Hafer und Heu auch Delikatessen, so der Örter nicht zu bekommen. Sie brachten nicht nur ihr Gesinde mit, sondern luden auch noch Freunde und Verwandte ein. Die Bauern mußten mit Pferd und Wagen bereitstehen, wenn die hohen Herren Jagden veranstalteten, und bei Truppenverschiebungen hatten sie den Transport zu bewerkstelligen. Eine Untersuchungskommission, die auf ständige Klagen der fürstlichen Räte und auch des Kurfürsten eingesetzt worden war, stellte lediglich fest, daß entsprechende Berichte stark übertrieben seien, und Anholt konnte auf die fehlenden Soldzahlungen verweisen, ohne die die Soldaten sich weder Lebensmittel noch Waffen oder Kleidung kaufen könnten. Erst Ende Mai 1623 trafen neues Geld sowie Waffen und Rüstungen ein, und Anholt erließ eine neue Ordonnanz, nach der die Soldaten nur noch das gewöhnliche Servis fordern durften, d. h. Bett, Feuer, Salz, Zwiebeln und Essig, alles Weitere aber bezahlen sollten“. TESKE, Bürger, S. 68. Auch fand man bei den Kompanien fünfzig Weiber u. dreißig Jungen, was die Unterhaltskosten in die Höhe trieb, u. gerade in einem solch kleinen Wigbolden im mikroökonomischen Bereich den Ruin auf Jahre hinaus bedeutete. Der Aufwand für Erzherzog Leopold Wilhelms eigene Bedürfnisse u. seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 612: Schweinfurt hatte 1646 dan den Hofstaat des Erzherzogs zu liefern: „3 Ochsen, 8 Kälber, 12 Castraun, (Kapaunen ?) 4 Säuglämmer, 1 gemästetes Schwein,4 indianische Hennen, 40 Stück altes Geflügel, 12 junge Tauben, 1 ½ Zentner Schmalz und Butter, 500 Eyer, 1 Eymer Weinessig, 1 Mltr. Kochgerste, 1 Mltr. Erbsen, 1 Scheibe Salz, 30 Pf. Holländischer Käs, 1000 Pf. Brod, 60 Striche Haber, 30 Eymer Wein, 100 fl. an Geld für rauihes Futter, Oel und Gewürz. Hieran lieferte die Stadt: 6 Eymer 44er, 25 Eymer 45er Wein, 19 Mltr. Haber, 6 Mltr. Korn, 1200 Pf. Brod, 2 Mltr. Weizenmehl, 4 Saugkälber, 1 Schwein, 2 indianische Hühner, 1 dergleichen Hahn, 1 Hahn, 20 alte Hühner, 10 Paar Tauben, 1 Sack mit Kochgerste, 1 Mltr. Erbsen, 4 Schock Eyer, 1 Scheibe Salz, 2 Holländische Käse, 1 Eymer Essig. Auch wurden dem Oberstallmeister des Erzherzogs 3 Eymer und dem Futtermeister 2 Eymer Wein verehrt. Mit diesen ihnen gelieferten Lebensmitteln fuhren sie am 28 d. weg, und ihre Zehrung, die 50 Thaler kostete, mußte die Stadt bezahlen. Nach der Aussage der Bedienten war obgedachte Forderung nur der fünfte Theil der Nothdurft zur wöchentlichen Haushaltung des Hofstabs, die andern vier Theile müßten andere Städte herbeyschaffen. Welches auch glaublich war, weil nach ihrem Berichte tägliche 600 Personen an 40 Tafeln bey dem Erzherzoge gespeiset wurden“. „Als Leopold am 15. September [1646; BW] in Ammerthal war, wurden täglich 20 Ochsen, 100 Schöpse, 6 Kälber, 4 Ztr. Schmalz und Butter, 6 Säcke Weizenmehl, 120 Stück altes und 80 Stück junges Geflügel, 20 Eimer Wein, 60 Eimer Bier, 3 Zentr. Fische sowie 3000 Pfd. Schwarz- und Weißbrot verlangt“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 240. Die anti-kaiserliche „36. Extraordinari. 1634“ teilte unter dem 14./24.6.1634 mit; Archives Municipales Strasbourg AA 1065: „Mit Regenspurg hat es / Gott lob / kein Noth / wie deßwegen Ihre Fürstliche Gn. vor Forchheim von demselben Commendanten [Lars Kagge; BW] wider Schreiben bekommen / auch gestern glaubhaffter Bericht eingelangt / daß sich der Feindt darvor sehr ruinire vnd consumire / auch schon durch Gegenwehr / Absterben vnd Entlauffen in zehen tausendt Mann verlohren / gelte im Läger ein pfundt Roßfleisch acht Kreuzer / sey zwar grosse Zufuhr / weiln aber der Vngarische König eine grosse Hoffstatt von ohngefehr 3000. Vngar- Böhm- vnnd Oesterreichischen Herrn / welche widerumb ihre Diener haben / vmb sich hat / so alles zu sich ziehen / als kompt dem gemeinen Soldaten wenig zu theil“.
[87] Duell: Zweikampf zu Fuß oder zu Pferd, mit Degen u. Pistole, dem Militär zumeist verboten, aber wenig beachtet u. fast schon an der Tagesordnung, eine „Frage der Ehre“. In der dänischen Armee waren Duelle bei Billigung des Obristen mit dem Seitengewehr, allerdings nur in einem Gang, erlaubt. Wurde einer getötet, so wurde der Andere mit dem Tode bestraft; MEYNERT, Geschichte, Erstes Hauptstück, S. 10; WATTS, Swedish Discipline, 2. Teil, S. 48 (§ 35-38, 87). Duelle fanden nicht nur auf der Offiziersebene statt. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 7 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Auf der Kaubenheimer Kirchweih (17. August) haben sich zwei Reiter miteinander zu Roß duelliert. Der Provocant ist von dem anderen mit zwei Kugeln auf einen Schuß durchschossen worden, so dass er tot zur Erde sank“. Vgl. FREVERT, Ehrenmänner.
[88] BENTELE, Protokolle, S. 225
[89] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[90] Hohentwiel [Singen, LK Konstanz]; HHSD VI, S. 352ff.
[91] Conradt Widerholt [1598 Neidlingen oder Ziegenhain (Hessen)-13.1.1667 Kirchheim unter der Teck], württembergischer Major, Obrist. => Jörg Wöllper in den „Miniaturen“.
[92] Mit archivalischem Beleg bei LAHRKAMP, Werth, S. 145.
[93] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern – hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. Vgl. auch Backhaus, Reichsterritorium; Obolenskīĭ; Posselt, Tagebuch.
[94] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].
[95] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.
[96] Heilbronn [Stadtkreis]; HHSD VI, S. 315ff.
[97] Schorndorf [Rems-Murr-Kreis]; HHSD VI, S. 714f.
[98] Tübingen [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 801ff.
[99] Dr. Johann Freiherr v. Mandl [Mändl] [8.1.1588 Günzburg-12.8.1656] zu Deutenhofen, Sekretär Maximilians I., Hofkammerdirektor u. Geheimer Rat,. „Jurist, als Finanz- und Militärexperte sowie als Diplomat war M. der vielseitigste Spitzenbeamte an der Seite Kf. Maximilians“; LANZINNER, Maximilian, „Mandl, Johann Freiherr von“, in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 17 f. [Onlinefassung]; http://www.deutsche-biographie.de/ppn119393239.html.
[100] Vgl. HÖBELT, Ferdinand III.
[101] Inclination: Neigung.
[102] Österreichisches Staatsarchiv Reichskanzlei Friedensakten 56 b, fol. 218ff. (Entwurf): Mändl an Ferdinand III., o. O., o. D. [Prag, Ende Dez. 1647].
[103] Nabburg, HHSD VII, S. 491f.
[104] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[105] N Lagrange [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[106] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 288.
[107] Aberglaube: => eisenfest, stahleisenfest. Vgl. VD17 12.629682 R: [N, N] Eine warhafftige und erschreckliche Newe Zeitung „Schließlichen hat dieser Menschenschütze [=> Melchior Hedloff; BW] den 5. Januar. deß new-angehenden 1654. Jahres bekennet / daß er ohn gefehr vor 9. oder 10 Jahren eine fremde schwangere Weibsperson / welche ein Mägdelein bey sich gehabt / bey der elenden Kehle / gegen den Schwetschke zu durch den Kopff / wie auch das Mägdlein mit dem andern bey sich haben Rohr tod geschossen Nachmaln deren toden Cörper auffgeschnitten / die tode Leibsfrucht / so ein Mägdlein / und etwan in der helfte [9] gewesen / heraus gerissen / dessen Leiblein gleichfals eröffnet / das Hertzlein / so etwan eines Daumens groß gewesen / im Grimm heraus genommen / und daß er desto besser hertzhaffter werden könte / alsobalde rohe gefressen“. Der katholische irische Feldkaplan Thomas Carve [1590-1672 ?] berichtet; CARVE, Reyßbüchlein, Bd. 2, S. 69f.: „Allhier will ich hinzu setzen / was sich zu Dreßden in Sachsen begeben hat. Zum Ersten / hat in deß Obristen Richters Behausung / ein Brodt / welches die Diener erstlichen frisch auff dem Tisch getragen / im Auffschniedt Bludt von sich gegeben. Welches nach dem der Haußvater ersehen / erschröckt er vber dieß vngewöhnliches Ding / vnd alß er das Brodt mit sambt dem Messer / damit er sich mit dem Blut beunreinigẽ möge / von sich geworffen / begunnet das Messer ebenmessig voller Blutstropffen zu stehen. Ingleichen / alß dem Statthalter Fleisch / welches zuvor wohl gekocht vnnd gesotten gewesen / auff den Tisch auffgetragen / vnd vnterschiedlich mahlen von einander geschnitten worden / hat es gantz blutig zu seyn geschienen / vnd seynd obegemeldte Zeygen alle dem Rath / damit er selbige besichtigen möge / vorgelegt worden. Kurtz auff solches seynd auch die Stattgräben / bey der Pirnaer Pfort / von Bluth roth gewesen / welches auch an anderen Orthen mehr gesehen worden“. In einer Zeitung aus Colmar vom 16.12.1621 heißt es; REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622, 2. Heft, S. 95, Anm. 1.: „Capitain Gauschier [Jean Varods de Gaucher (Gauchier)] mit seinem geweyheten rothen Klaydt und weyhten (geweihten) Mantel, welches wie Er sich rümbt, für ihn besser sein soll als ein Cürass, der bringt 1000 Pferd und ligen albereit 500 Pferd hinter Lüder (Lure)“.
[108] MAIER, Unterpfalz, S. 387.
[109] Georg Heinrich Freiherr v. Fleckenstein [ -1658], kurbayerischer Obrist.
[110] DAMBOER, Krise, S. 83.
[111] Johann Wilhelm Freiherr Vogt v. Hunolstein [Hundelstein, Hundtstein, Honolstein, Honoldstein] zu Dürrkastel [24.4.1599-29.9.1665], kurbayerischer Generalwachtmeister, Feldmarschallleutnant.
[112] Martin Maximilian Freiherr v. der Goltz [von der Kron, von Kranz ?; Golz, Goltzke, z Golče, v. u. zu der Goltsch, Golst] [1593-10.5.1653], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[113] Franz Freiherr v. Royer [Rouyer, Rogier] [ -24.3.1671], kurbayerischer Generalwachtmeister.
[114] Maximilian I. an Ferdinand III., München, 1648 IV 27, zit. bei SCHMIDT, Kalvinist, S. 140. Der Bericht stammte v. Generalkriegskommissar Schäffer.
[115] Schlacht bei Zusmarshausen am 17.5.1648: Die französisch-schwedischen Truppen unter Turenne u. Wrangel schlagen die Kaiserlich-Kurbayerischen unter Holzappel, der dabei fällt, u. Gronsfeld. Vgl. HÖFER, Ende, S. 175ff.
[116] Österreichisches Staatsarchiv Allgemeine Feldakten 1648/5/10 (Ausfertigung): Maximilian I. an Ferdinand III., München, 1648 V 18.
[117] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor u. Feldmarschall. 1630 Holland-Reise und Ausbildung in Navigation u. Schiffbau, anschließend Weiterreise nach Frankreich, 1631 Eintritt in die Dienste Gustav II. Adolfs v. Schweden als Kammerjunker u. als Kornett in dessen Leibregiment, am 16.11.1632 Teilnahme an der Schlacht bei Lützen, 1633 Dienst als Obristleutnant im Infanterieregiment Bengt Bagges in Elbing, 1634 als Obristleutnant beim Kavallerieregiment Joakim Moltkes in Pommern, am 19.10.1635 Teilnahme am Kampf bei Lüdershausen unter Johan Banér, 1636 Beförderung zum Obristen im Leibregiment zu Pferde, 1638 zum Generalmajor u. Chef des Dal-Regiments (gegen den Widerstand Banérs), 1641 Ernennung zum Regionalbefehlshaber im Reich u. Stabschef bei Lennart Torstensson, am 13.10.1644 Sieg als Oberbefehlshaber der schwedischen Flotte über die Dänen bei Femern, am 28.4.1646 Ernennung zum Feldmarschall u. Generalgouverneur in Pommern; Ernennung zum Reichsrat. Dezember 1646 Aktivität als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland, am 17.5.1648 zusammen mit Turenne Sieg über Holzappel u. Gronsfeld bei Zusmarshausen und anschließende Vandalisierung Bayerns, 1651 Erhebung in den Grafenstand durch Königin Christina v. Schweden, am 26.2.1653 Ernennung zum Reichsvizeadmiral, 1655 Tätigkeit als Verbindungsoffizier zu Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg in der dreitägigen Schlacht vor Warschau, am 23.10.1657 Eroberung von Fredriksodde im Dänemark-Feldzug, am 11.12.1657 Ernennung zum Reichsadmiral, am 30.1.1658 Übergang über den Kleinen Belt, am 5.2.1658 Marsch über das Eis bei Nyborg nach Langenland u. Seeland, am 6.9.1658 Besetzung Kronborgs, am 29.10.1658 Kampf im Öresund auf dem Flaggschiff “Victoria”, Frühjahr 1660, nach Carls X. Gustav Tod, Ernennung zum Oberbefehlshaber der schwedischen Armee in Dänemark, 1664 Ernennung zum Reichsmarschall u. Präsidenten des Kriegskollegiums, 1665 Aktivität als Befehlshaber des schwedischen Korps gegen Bremen, 1674 als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland. LOSMAN, Carl Gustaf Wrangel, Skokloster und Europa; LOSMAN, Carl Gustav Wrangel och Europa; BAENSCH, Geschichte der Familie von Wrangel Bd. 1. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.; HEINKE, Carl Gustav Wrangel.
[118] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.
[119] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[120] Georg Druckmüller [Truckmüller, Truckmiller] v. Mühlburg, Freiherr zu Prunn, Herr zu Roggenstein [ -27.4.1659], kurbayerischer Feldmarschallleutnant.
[121] Hans [Johann] Jakob Kolb v. Kager [Reindorf, Rhaindorf], genannt „der junge Kolb“ [1604-1670], kurbayerischer Obrist.
[122] competiert: gekämpft.
[123] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HÖFER, Peter Graf Holzappel; GEISTHARDT. Peter Melander; LEINS, Soziale und räumliche Mobilität; LEINS, Peter Melander von Holzappel. Militärwirtschaft, Bündnisdiplomatie und Miniaturherrschaft im späten Dreißigjährigen Krieg. Phil. Diss. [in Arbeit].
[124] Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Älteres Archiv 2961, fol. 542 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I., 1648 V 18.
[125] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen haben sich angeblich förmlich überschlagen. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Im Nahkampf wurde auch Schrot verwendet. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier u Kugelform kostete etwa 3 ¼ fl., die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung v. maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber u. langem Lauf, die v. Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, indem man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 u. 6 Rt., also zwischen 6 u. 9 fl.
[126] In der Nachhut waren dreipfündige Feldkanonen vorhanden; ihre Reichweite betrug zwischen 500 u. 1000 Metern; das Gewicht einer Kanone lag bei 600 kg. Theoretisch konnte man 3 Schuss pro Minute abfeuern, doch erhitzte dabei das Rohr sehr leicht.
[127] peso: Last.
[127a] PUFENDORF, Sechs und Zwantzig Bücher, S. 437.
[128] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369, WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten v. ELSTER (=> Literaturregister).
[129] Landau a. d. Isar; HHSD VII, S. 384f.
[130] Adrian Graf v. Enckevort [Enckevoer, Enckfurth, Enckefurt, Enquenfort, Enkevörn, Enckenfurth] [20.8.1603 Diest-3.6.1663 Ledeč], kurbayerischer Feldmarschall.
[131] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.
[132] Zulling, heute Stadtteil von Landau a. d. Isar; HHSD VII, S. 384f.
[133] Landsberg a. Lech; HHSD VII, S. 385f.
[134] Generalwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig.
[135] Straubing; HHSD VII, S. 723ff.
[136] Carl Filip Wrangel, 16.7.1648-13.4.1668.
[137] Anna Margareta Gräfin Wrangel, geb. v. Haugwitz [26.1.1622 Calbe-20.3.1673 Stockholm], Gemahlin Carl Gustav, unter http://www.geocities.ws/calbegeschichte/Haugwitz.html; https://web.archive.org/web/20060222085359/http://de.geocities.com/steinmetz41/maintext.htm.
[138] SCHREIBER, Maximilian, S. 944f.
[139] Dingolfing; HHSD VII, S. 141f.
[140] N Röth [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.
[141] Nittenau; HHSD VII, S. 523f.
[142] Reichenbach [LK Roding]; HHSD VII, S. 614f.
[143] Roding, HHSD VII, S. 629.
[144] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 280.
[145] Zu seiner Tätigkeit nach dem Krieg vgl. Hauptstaatsarchiv Stuttart Bestand G 92 Bü 10-15.
[146] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[147] Feldmarschallleutnant [schwed. fältmarskalk lieutenant, dän. feltmarskal løjtnant]: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen u. zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze u. -straßen, die Kontrolle der Wachen usw. Kaiserliche Generalkriegskommissare wie Ossa standen meist im Rang eines Feldmarschallleutnants.
[148] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[149] Schwandorf i. Bay. [LK Schwandorf]; HHSD VII, S. 684.
[150] Rothenberg, Festung, heute Ortsteil von Obermichelbach [LK Fürth]; HHSD VII, S. 635f.
[151] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 6, S. 778f.
[152] Konversion: Karrierewilligen Offizieren u. Beamten wurde der entsprechende Glaubenswechsel nahegelegt. Mit der Konversion empfahl man sich Spanien; zudem wurden die „conversos“ meist mit Ehren und Ämtern überhäuft (wie schon Pappenheim und Wahl), teils, um weitere Persönlichkeiten zum Übertritt zu bewegen, teils, weil es wie im Fall des Johann v. Götz am kaiserlichen Hof an geeignetem Persönlichkeiten fehlte. Die Konversion großer Bevölkerungsteile wurde auch durch militärischen Zwang erreicht: Am 2.2.1626 wurde Duderstadt durch das Regiment Cronberg besetzt, um zu verhindern, dass die größtenteils protestantische Bevölkerung dem heranmarschierenden Christian v. Braunschweig die Stadttore öffnete. Die Einnahme Duderstadts diente neben der üblichen und jetzt umso notwendigeren Zwangsunterbringung von Truppen auch dazu, dem kurfürstlichen Befehl zur Rekatholisierung entsprechenden Nachdruck zu verleihen. KNIEB, Eichsfeld, S. 354. Nichtkonvertierende wurden mit hohen Geldkontributionen belegt. Bis zum Ende dieses Jahres traten durch die Wirksamkeit der Jesuiten – Patres der SJ neben Angehörigen der anderen Orden begleiteten die bayerische Armee auf allen ihren Feldzügen bis in das Jahr 1648 – wie auch unter dem existentiellen Eindruck der Pest, der von Juli bis Ende September 2.000 Bürger zum Opfer gefallen sein sollen; LAMMERT, Seuchen, S. 90 – u. durch den Zwang der Tillyschen 1.131 Bürger zum katholischen Glauben über. LERCH, Duderstädter Chronik, S. 94f. So war man im besetzten Stade konsequent bei dieser repressiven Politik im Sinne des 1629 erlassenen Restitutionsedikts Ferdinands II. geblieben, JOBELMANN; WITTPENNING, Geschichte der Stadt Stade, S. 91: „Die Einwohner wurden, unter Zusicherung der Freiheit von Kriegssteuern, durch Plakate zum Uebertritt aufgefordert, anscheinend ohne allen Erfolg, worauf der Bedruck noch zunahm“. Dass die Erfolge sehr mager waren, zeigt ein Bericht von 1630, nur zwei Familien seien zur katholischen Kirche zurückgekehrt. Von der Besatzung hätten dagegen dreihundert den katholischen Glauben angenommen (DUHR, Geschichte der Jesuiten II/1, S. 129), was vielleicht auch aus Karrieregründen geschah.
Die Konversion vor der Hinrichtung führte zu einer würdigeren Bestattung. Vgl. die Chronik des Arnold v. Anrath (1616); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier, S. 20: „Anno 1616 sich zudragen, daß eyn Soldat Berndtt genandt, sich auf der Landtstraßen verlauffen und von den Spannischen an der Fegteß gefangen und etzlich Wochen auf der Portten geseßen, endtlich zum Todt verurtheilet und an ein Post kegen Vagten Bungert gewurget worden, wey wohl dei Jesuweytt eynner ihm angelabt, er solt nit sterben, so er sich zu den romischen catolischen Glauben geben, dar er sich anders nit versehn, hat er sich darzu begeben, vermeinet sein Leben, weil er jonck wahr, zu retten, entlich glichwohl heraußer gefuret, an den Ort wey vorgemelt und ist em sein Recht gedan wey er wohl hatte verdint und gewurget. Weyll er nu etzlich Dag zuvoren ein Fraw genamen, umb den Mittag vor den Gubernator gekommen und gebetten, daß sei ihren Mahn mugte abnehmen und begraben, ist sey hengangen und ein Kahr met eine Pferdtt gehurt und bey em gefaren und ihm met eynen Metzer den Strick loß geschneden und auf dey Kahr gedragen und ist ihr durch Furbitt der Jesuiten ahn den Gubernator ein Grab in der Bruren Kerck zugelaßen worden, Ursag, daß er roms catolisch worden wahr“. Der Rothenburger Chronist Dehner (1612-1679); HELLER, Rothenburg ob der Tauber, S. 53 (1630): „12. Octbr. [1630] Dienstag nach Burkh. ist ein Hirt von Spielbach auf der steinernen Brüken bei der Rothfarb von einem jungen Soldaten bei 18 Jahren, einem Feldscherer, erschoßen worden in voller Weiß; denn er sich in der Statt vollgesoffen gehabt, ohne alle Ursach. 25. Oktober Montag vor Sim. Jud. ist dieser Reutersjung auf dem Rabenstein mit dem Schwerdt gerichtet worden; ist katholisch gewesen, hat nicht beichten noch commun: wöllen, man zeige ihme denn ein Bibel teutsch v o r Luthern gedrukt, und widerleg ihme darauß seine Papist: errores; welches geschehen, darauf er lutherisch worden, fleißig gebett, gesungen biß an die Wahlstatt und alß ihm der Henker daß schwartze Schelmenkäplein vor die Augen wollen rükhen, hat ers nit haben wollen; gesagt, er wolle alßo halten, aber der Henker sprach, die Obrigkeit hette es alßo befolen, hat ers zugelaßen und an die Pfarrer begehrt, sie sollen mit ihm singen: ‚Gott der Vatter, wohn uns bey !‘ Unter dem Singen, welches er selbst angefangen, ist ihme der Rest gemacht worden. Alß der Leichnam noch auf dem Rabenstein gelegen, sind 2 Cornet Reuter vorm Spitalthor vorüber, unwißend diese Sachen, bey den Gärten herumb auf daß Gericht zue und vorübergezogen, welche gesagt, wenn sie es gewußt hetten, wolten sie geeilet und ihn erlöset haben“.
Konversionen wurden auf allen Seiten mit dem entsprechenden Gepränge gefeiert: „Freude aber war in Trojas Hallen, als es den Barfüßer-Mönchen gelungen war, einen armen Juden zu bekehren. Um diesem glorreichen Erfolge den gebührenden Glanz zu verleihen, verschmähten sogar die höchsten Spitzen, der Statthalter von Metternich und der Oberhauptmann Becker [Peckher; BW], es nicht, am 2./12.Februar 1631 bei der Taufe Gevatter zustehen“. BOETTCHER, Halberstadt, S. 193. Der Osnabrücker Chronist BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINCK, der osnabrugischenn handlung, S. 19: „A[nn]o 1629 war ein getaufter oder geborner Jude in Oßnabrugk unter der haubtmanschafft Marschalcks mit namen Lythmannus. Der hat sich hie im Thumb bey uns taufen laßenn, ist ein Christ worden, unser G[nadiger] F[urst] und herr [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] hat ihn den namen gebenn und gennet Petrus Franciscus. Dißes haben viel 100 menschen gesehen, das solchs ist geschehenn“. Vgl. auch WINKELBAUER, Karrieristen oder fromme Männer ? Zum Teil konvertierten Juden auch, um den Bedrückungen zu entgehen. WAGNER, Pforr, S. 171 (1647): „Den 23. Maii hat sich der Judt Meyer zum Christlichen Glauben freywillig bekand und nachdem er darauff, beneben seiner söhnlein 2, swß Christlichen glaubenß unterrichtet, alß ist er mit sein 2 söhnen uff dato in volckreicher versamlung getaufft und der alte Wilhelmuß /:weil er unßern Gnidg[en Fürsten und Herrn zum tauffbaden erwehlet / genennet worden. Die beyde knaben wurden durch die beampten und den raht auß der tauff gehoben, welche knaben er zur Christlichen schull angehalden. Und ist ihme und den knaben von geistlichen und weltlichen alleß guhts erzeiget worden. Weill aber sein weib hirmit nicht zufrieden geweßen, sondern mit dem eltisten sohn und 2 töchtern darvongezogen, hat ihn solches sehr geschmirtzet, deßwegen er sein vortheil ersehen und den 9. Novembr: gegen abend mit sein 2 getaufften söhnen /:welche, [und] er selbsten, gnugsamb scheinenfleisch geßen:/ heimlich uff und darvon gezogen und alßo zum schelmen word[en]. Und weil er diejenige unterpfand, so ihme von den bürgern versetzet geweßen, mitgenommen, alß ist sein hauß verkaufft und die kauffgelder denßelben bürgern /:weil ihre unterpfand mehr alß das anlehn wehrt gewßen:/ gefolget worden“. Dieser Fall des Wilhelm Meyer aus Fulda ist ausführlich dargestellt bei LITT, Juden in Thüringen, S. 202ff. Aus Mügeln wird berichtet; FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 163f.: „Anno 1635. im Januario sind zwo Churfürstliche Compagnien Fußvolck hieher kommen / unter Hauptman Wintern und Gehern / sind allhier gelegen biß zu Ende des Monats Iunii. Unter Hauptman Winters Compagni war ein Jüde ein Musqvetirer / Namens Michael Jod / der gieng auff Zuredung der Officirer fleissig zur Kirchen / und hörete Gottes Wort / auch gieng er eines Tages zu dem Diacono, lernete den Catechismum Lutheri / die Fragstücke / schöne Sprüche und Gebete / darzue er auch Lust und Liebe hatte. Als er nun dieses alles wol gelernet und gefasset / ist er den 19 Maji am Pfingst-Dienstage in die Kirchen gegangen / für dem Altar getreten / und in beyseyn etlich tausend Personen examiniret worden / und nach dem er auff alle Fragen so gut geantwortet / daß sich iedermänniglich verwundert / ist er von dem Diacono Herrn Christophoro Heinrici getaufft / und Johann Christian genennet worden. Hat sieben TauffBathen gehabt / vier Mannes- und drey WeibsPersonen / von Officiern und derer Weibern / die haben ein herrlich TauffEssen außgerichtet / und hat der Bathe fleissig auffgewartet. Wie beständig er aber hernach bey dem Christenthumb verblieben / kan ich nicht wissen / man will sagen / er habe sich wieder zum Jüden begeben“.
[153] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[154] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[155] Hirsau, heute Stadtteil von Calw [LK Calw].
[156] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[157] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1263 (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).
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