Winkler [Winckler, Winckeler, Winckle] , Johann

Winkler [Winckler, Winckeler, Winckle], Johann; Obristleutnant [? -16.11.1632 bei Breitenfeld] Johann Winkler stand als Obrist-leutnant[1] (unter dem Kommando des Markgrafen Johann Georg von Brandenburg bzw. in Bernhard von Sachsen-Weimars[2] Grünem Leibregiment[3] zu Fuß) in schwedischen Diensten. Bis Mai 1632 war er in Ochsenfurt[4] stationiert.

„Am 27. April [7.5.1632; BW] sind drei Soldaten zu Fuss, Brandenburgischen Regiments,[5] unter den Kompanie[n ?; BW][6] des Obristleutnants Winkler, in Baudenbach[7] begraben worden. Sie wurden von den Kürrnhöchstettern[8] und ihren benachbarten Anhängern im Schlosshof ‚nicht allein jämmerlich geschlagen und übel zerlästert, sondern gänzlich entleibt und tod geschlagen’ “.[9]

Am 4.6.1632 erging das Reskript des Herzogs Johann Casimir zu Sachsen-Coburg, gerichtet an den Schosser[10] Andreas Götz zu Heldburg,[11] unter Bezugnahme auf eine Bitte des Obristleutnants Winkler um Bereitstellung von Quartier und Proviant, da er mit fünf Kompanien eilig nach Schweinfurt[12] beordert worden sei und noch heute in Ummerstadt[13] und Umgebung Nachtquartier beziehen wolle. Es wurde die Auflage erteilt, so, wie es in der Eile gerade gehe, für Quartier und Proviant zu sorgen. Von Coburg[14] solle jemand abgeordnet und Bericht erstattet werden.[15] Vom 4.6.1632 datiert das Gesuch des Rats von Ummerstadt an den Schosser Andreas Götz zu Heldburg mit der Bitte um Beihilfe zur Lieferung von Proviant für die in Ummerstadt einquartierten fünf oder sechs Kompanien schwedischen Kriegsvolks unter dem Kommando des Obristen[16] Philipp Albrecht von Truchsess, da die Stadt nicht in der Lage sei, den Proviant allein aufzubringen. Dabei lag auch ein Umlauf des Amtes Heldburg vom selben Tag an die Gemeinden Colberg,[17] Lindenau,[18] Poppenhausen,[19] Käßlitz,[20] Hellingen[21] und Rieth,[22] von Haus zu Haus Lebensmittel einzusammeln und umgehend nach Ummerstadt einzuliefern.[23] Ein summarisches Verzeichnis listete die Kosten auf, die anlässlich der Einquartierung des unter dem Kommando von Obristleutnant Johann Winkler und des Obristen Truchsess stehenden Kriegsvolks vom 4. bis 5.6. entstanden waren.[24] Am 6.6. ging ein Bericht des Schossers Andreas Götz zu Heldburg an Herzog Casimir von Sachsen-Coburg über die Einquartierung des unter dem Kommando des Obristleutnants Winkler und des Obristen Truchsess (der hier richtig als Kapitän[25] bezeichnet wurde) in Ummerstadt stehenden Kriegsvolks, in dem u. a. eine Beschwerde gegen Truchsess vorgebracht wurde, der im Beisein seines Leutnants und des Leutnants des schwedischen Kanzlers zu Würzburg, Dr. Faber,[26] den Amtsschreiber und ihn, den Schosser, in unglaublicher Weise beleidigt habe, in der Annahme, dass er, der Schosser, sich beim Herzog über das Verhalten Truchses-sischer Offiziere den armen Leuten in Hellingen beschwert habe.[27] Zudem existiert ein „Summarisches Verzeichnis der Stadt Ummerstadt über die Unkosten, die anlässlich der Einquartierung der Winklerischen und Truchsessischen Soldaten vom 4. bis 6.6.1632 entstanden sind“ sowie ein „Verzeichnis, was die einquartierten Winklerischen und Truchsessischen Soldaten den Bürger zu Ummerstadt am 5. und 6.6. abgenötigt haben“.[28] Desgleichen existieren noch Verzeichnisse der Stadt Ummerstadt und der Landgemeinden Colberg, Heiligen und Käßlitz über die Kosten, die anlässlich der Einquartierungen schwedischer Truppen im März, Mai und Juni 1632 entstanden waren. Dabei lag auch eine Beschwerde des Rats von Ummerstadt über Winkler wegen der Bedrohung anlässlich der Stellung von Pferden zum Vorspann.[29] In der Schlacht bei Lützen[30] 1632 wurde er schwer verwundet, wie der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe[31] in seiner „Thüringischen Chronik“ festhält.[32] Er fiel beim Sturm auf Wallensteins Artilleriebatterie.[33]

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[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[2] Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.
[3] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.
[4] Ochsenfurt [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 557.
[5] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[6] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[7] Baudenbach [LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim].
[8] Kürnhöchstedt [LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim]. Vgl. LEHNES, Geschichtliche Nachrichten, S. 54.
[9] SCHMIDT, Der Aischgrund, S. (nach SCHHNIZZER, Chronica).
[10] Amtsschösser: Der Schösser nimmt die Wirtschaftsverwaltung eines Amtes wahr, vor allem die Einnahmen durch Schoss, Zinsen, Gefällen. Der Schoss war eine allgemeine Vermögensabgabe, die zwar vom Schösser in regelmäßigen Abständen eingezogen wurde, bei Bedarf jedoch extra und auch in vielfacher Höhe erhoben werden konnte. Der Schösser führt das Rechnungswesen des Amtes. Schösser und Amtmann bezeichnen im 17. Jahrhundert häufig den Träger derselben Verwaltungsfunktion, deshalb ist auch der Terminus Amtsschösser gebräuchlich. [mdsz]
[11] Heldburg [Kr. Hildburghausen]; HHSD IX, S. 192f.
[12] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[13] Ummerstadt [Kr. Hildburghausen]; HHSD IX, S. 446.
[14] Coburg; HHSD VII, S. 127f.
[15] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 4-11-230, Nr. 2571.
[16] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[17] Bad Colberg, heute Ortsteil von Bad Colberg-Heldburg [Hildburghausen].
[18] Lindenau, heute Ortsteil von Bad Colberg-Heldburg [LK Hildburghausen].
[19] Poppenhausen, heute Ortsteil von Hellingen [LK Hildburghausen].
[20] Käßlitz, heute Ortsteil von Hellingen [LK Hildburghausen].
[21] Hellingen, erwähnt unter Milz [Kr. Meiningen]; HHSD IX, 281.
[22] Rieth, heute Ortsteil von Hellingen [LK Hildburghausen].
[23] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 4-11-230, Nr. 2572.
[24] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 4-11-230, Nr. 2573.
[25] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[26] Gemeint war hier Dr. Johann Friedrich Schmidt, gen. Fabritius, der Kanzler der schwedischen Zwischenregierung in Franken.
[27] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 4-11-230, Nr. 2574.
[28] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 4-11-230, Nr. 2575.
[29] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 4-11-230, Nr. 2586.
[30] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff.
[31] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.
[32] HAPPE I, fol. 300 v.
[33] Vgl. die Erwähnungen bei ENGERISSER, Von Kronach.
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