Willeredt von Langenthal, Roland
Willeredt von Langenthal, Roland; Rittmeister [ – ] Roland Willeredt von Langenthal [ – ] war in Montella bei Seo de Urgel (Bischofssitz in Nordspanien) geboren,[1] war 1640-1641 Rittmeister unter Caspar von Mercy und ließ sich später als Bürger in Bietigheim[1a] [Herzogtum Württemberg] nieder.
Die Chronik von Bietigheim berichtet: „Zue Anfang dises Quartiers [des Wolff’schen Regiments] hat ein Bayrisch Commisari, Banner genannt, das von allhiesigem Stadt und Ambt uff ain ganze Compagnia Tragoner zue Pferd sowohlen die Absenten als Praesenten monatlich 3950 Gulden bei befahrender militärischer Execution,[1b] uff inständiges Beklagen aber, daß einmahl 750 Gulden erstattet werden müeßen, Ordre ertailt. Weil man nun die augenscheinlichste höchste Unmüglichkeit mit immerwährenden Bitten und Betten eingewendet, ist nichts desto weniger ein allhier quartierter Wolffischer Furier und Wachtmeister de facto zugefahren. Die Schlüssel zu den Toren dem Vogt aigens Gefallens abgenommen und die arme, gar geringe Burgerschaft in die Stadt eingesperrt, dem Vogt auch 8 Tragoner mit gewehrter Hand in das Haus gelegt und ihne ohne Ursach verwahren lassen. Also daß man entzwischen solcher grausamen Not und Trangsaal, und weilen die armen Leut ihre Nahrungsmittel anderer Orten herbeybringen müeßen, sich auf die Ratsbehausung zuesammen begeben und in Mangel aller Hilfs- oder Geldmittel, umb welche man sich zwar sowohlen bey dem Landsfürsten als anderer Orten täglich beworben, aber gar nichts erhalten, von Burgermeister, Gericht, Rat und ganzer Burgerschaft nach genuegsam beratenlichen Erwegen einhellig wissend und wohlbedächtlicher Ding dahin beschlossen und befohlen worden, daß der halbe Tail der undern Burgermühlin, so guet man immer könne, verkauft und darmit die arme Burgerschaft von diser grausamen, unerträglichen Tiranney erledigt werden solle. Maßen dann durch hierzue mit genuegsamer Vollmacht besonders abgeordnete Personen ermeldte halbe Burgermühlin, wie gemeiner Stadt Burgermeister Rechnung ußführlich zu erkennen gibt, gegen Hans Bernhard Wächtern, ainem famosen hauptreichen Mann zue Markhdgröningen[2] pro 1260 Gulden verkauft.
Darvon diese Tragoner zum Tails, der Überrest aber nachgemeldtem Rittmeister Roland Willeredt bezahlt“.[3]
„Rolandt Willeredt von Langental (welcher sich hernach burgerlich allhie eingelassen) under Herrn Caspar Mercy Bayr. General-Wachtmeister bestellter Rittmeister ist uff ergangene Kay. Ordre und sub dato den 6. Decembris 1640 erfolgten frstl. Generalbefehl mit seiner underhabenden Compagnia Curassier in die Quartier Gröningen, Biettigkheimb, Sachßenheimb,[4] Asperg[5] verwisen. Und der monatliche Underhalt (ußerhalb der Servitiien und Fourage) ordentlicher Berechnung nach anlaufend befunden worden 1400 Gulden.
Daran bezahlt
Asperg 270 Gulden
Ambt Sachßenheimb 115 Gulden
Gröningen 666 Gulden 40 Kreuzer
Biettigkheimb 348 Gulden 20 Kreuzer
Summa 14 ut supra 1400 Gulden
Diesem nach ist Stadt und Amt Biettigkheimb von dem 5. Decembris 1640 bis den 5. Februari 1641 mit dem Rittmaister, ainem reformirten Leutenant, Quartiermeister, Trompeter des Rittmaisters 4 und Quartiermeisters 1 Knecht, sodann 4 gemeine Reuter an Underhalt, Servis, Holz, rauh und hart, Fuetter vermög, besonders beschribener Abrechnung inner 2 Monaten Summarie uffgangen. 967 Gulden 39 Kreuzer“.[6]
„Vermög sub dato den 3. May Anno 1641 ergangenen und zumal ernstlichen Befelchs hat ermeldtem Rittmaister Roland Willeredt seinen Officirn und Soldaten innerhalb 4 Tagen zue Verhüetung angetrohter militarischer Execution noch ain halber Monat an Underhalt und Servitien auch rauh und glatt Fuetter bezahlt werden müeßen, so sich zue allhiesiger Stadt an Gebühr beloffen 267 Gulden 50 Kreuzer. Demnach uff getroffene Abrechnung und der Ämpter Gröningen, Biettigkheimb, Sachßenheimb und Asperg einhellig untertänig supplicieren, vermög den 8. May dis Jahrs ergangenen Frst. Gn. Befelchs gnädig bewilligt und befohlen worden, daß ermeldtem Rittmaister Roland Willeredt und seiner Compagnia uff den fünften halben Monat 1000 Gulden und daran von Stadt und Amt Winnenden zue ainem Beischuß 400 Gulden, sodann von denen gesampten Ämptern 600 Gulden erstattet werden sollen; also ist zue allhiesiger Gebühr daran bezahlt worden 152 Gulden 40 Kreuzer.
Diesem Rittmeister ist auch noch weiters laut einer den 7. Mai zur Nürtingen getroffenen Abrechnung und hiernach mit ob benamsten Ämtern gepflogener Vergleichung für den Unterhalt, Servitien und Fourage zu allhiesiger Stadt an Gebühr bezahlt worden 184 Gulden 40 Kreuzer.
Inhalt den 24. May 1641 ergangenen Frst. Gn. Befelchs hat abermalen von den Ämptern Gröningen, Biettigkheimb, Sachßenheimb und Asperg uff viel ernannten Rittmaister und seine Compagnia für den dritten halben und vierten ganzen, also 1 1/2 Monat (außerhalb der Fourage, so dismals suspendirt, hienach aber bezahlt worden) 2163 Gulden, so dann von den interessierten Ämptern 963 Gulden erstattet werden müeßen. […]
Demnach auch vielgedachtem Rittmaister Willeredt uff erfolgte Ordre und ergangenen Frst. Gn. Befelch auf ermeldte letzte 1 1/2 Monat von allen ob benambsten Ämptern für die Fourage Gelder und namblich uff 65 Dienstpferd jedes 4 Gulden 30 Kreuzer, also samentlich 292 Gulden 30 Kreuzer entricht werden müeßen. Hat daran gebührt Biettigkheimb 40 Gulden 24 Kreuzer. So dann oftgedachtem Rittmaister Roland Willeredt von dem 5. May bis den 7. Juli 1641, also inner 54 Tagen täglichs für seinen Underhalt und Servitiien 4 Gulden 12 Kreuzer tuet 226 Gulden 48 Kreuzer, dem Quartiermeister 10 Gulden und zwaien gemeinen Soldaten 12 Gulden, also sament von gemeiner Stadt wegen bezahlt worden 248 Gulden 48 Kreuzer“.[7]
Am 18.12.1641 kaufte er ein Haus in Bietigheim, als er sich dort niederliess. Willeredt war Katholik, hatte aber eine protestantische Ehefrau.[7a]
„So hat obernannter Obrist Leutenant Cannavell alsbalden vor (für) des Obristen Quartier von den damaligen Burgermeistern Jacob Wagner und Joh. Jacob Nördlingern 100 Ducaten gefordert. Und obwohl ihme Obrist Leutenant die pure Unmüglichkeit zu erkennen gegeben worden, hat er jedoch darmit keineswegs vernüegt sein wollen, sondern den Burgermaister Nördlinger dahin genötigt, daß er sich nach Stuetgardten[8] in Hoffnung das Geld zu sollicitiren, begeben, Es hat aber gedachter Nördlinger uff gemeiner Stadt Widerbezahlen in ganz Stuetgardt den geringsten Heller nicht bekommen können, sondern also hilflos sich widerumben nacher Haus begeben müeßen. Und damit nun diser grausame Bluethund von seinem vielfältigen, betrohlichen, bösen Vorhaben möchte abgehalten werden, ist ihme endlich von Herrn Roland Willeredt Rittmaistern ain schön Pferd (welches gemeine Stadt um 120 Gulden annehmen müeßen) vor dise Anforderung zugestellt worden.
Dise unbarmherzige, gottlose Soldaten von dem höchsten bis auf den geringsten, haben nicht nur bei dem armen Burgersmann in dem Haus und auf der Gassen, sondern auch gar in der Kirchen darinnen, under den Predigten und Bettstunden in einen solchen übergroßen Mutwillen von allerhand Sünd, Schand und Laster verüebt, daß sich nicht zu verwundern gewest were, wann schon der langmüetige Gott gleich Feuer hette von dem Himmel fallen und solche böse Bueben uff der Stell verzehren lassen“.[9]
[1] Freundliche Mitteilung v. Herrn Hermann Willaredt.
[1a] Bietigheim [Bietigheim-Bissingen, LK Ludwigsburg], HHSD VI, S. 83f.
[1b] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung v. Bestimmungen u. Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung v. Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz u. Lager zu gewähren u. für jeden Tag u. Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück u. bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die geforderte Summe aufgebracht war. Selbst für die Exekution wurden noch Exekutionsgelder erhoben. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] beschreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution; SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold / Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[2] Markgröningen [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 513f.
[3] BENTELE, Protokolle, S. 203f.
[4] Großsachsenheim [Sachsenheim; LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 270.
[5] Asperg [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 29ff.
[6] BENTELE, Protokolle, S. 206f.
[7] BENTELE, Protokolle, S. 207f.
[7a] Freundliche Mitteilung v. Herrn Hermann Willaredt.
[8] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.
[9] BENTELE, Chronik, S. 210f.
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