Weyermann, N

Weyermann, N; Leutnant [ -1632 hingerichtet] N Weyermann stand 1632 als Leutnant in den Diensten der Reichsstadt Nürnberg.[1]

„Bald nach dem Abzug Gustav Adolfs am 18. September aus seinem Lager von Nürnberg wird Lauf[2] von kaiserlichen Truppen unter General Gallas bedroht. Seine 10 000 Mann starken Truppen haben von Wallenstein den Auftrag bekommen, nach Böhmen zu marschieren und von dort in Kursachsen einzufallen. Gleich zu Beginn ihres Marsches stehen sie am 24. September vor Lauf und fordern es zur Übergabe auf.

Ausgerechnet kurz vorher mussten die Laufer 40 Soldaten nach Altdorf[3] überstellen und bekommen von Nürnberg keinen Ersatz zugesprochen. Dort ist man der Meinung, daß die Rußigen[4] von den Hammerwerken ja zur Aushilfe herangezogen werden könnten. Die Bürger und Bauern hinter den Stadtmauern helfen zwar den 50 Nürnberger Soldaten unter Leutnant Weyermann vom [Johann v.; BW] Leubelfing’schen Regiment, aber die Übermacht ist zu groß und ‚die kaiserlichen Stücke spielen heftig auf das Tor’. Als die Sprenggranaten eine Bresche schlagen, sehen sie sich nach 24-stündiger, tapferer Verteidigung zur Übergabe gezwungen – unter der Zusage freien Abzugs nach Nürnberg.

Die Kapitulationsverhandlungen werden aber kaiserlicherseits nicht eingehalten.

Am Morgen des 26. September besetzen die Kaiserlichen Stadt und Schloss. Die Verteidiger werden entwaffnet. Entgegen der Zusage dürfen sie nicht nach Nürnberg abziehen. Sie werden gezwungen, sich ‚unterzustellen’, d. h. in kaiserliche Dienste zu treten.

Besonders schlimm ergeht es Leutnant Weyermann. Er hatte, bevor er in Nürnberger Dienste trat, unter der kaiserlichen Fahne gedient. Nun wird er erkannt, als Überläufer behandelt, vor ein Kriegsgericht gestellt, zum Tode verurteilt und gehängt“.[5]

[1] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.

[2] Lauf (Pegnitz) [LK Nürnberger Land]; HHSD VII, S. 393.

[3] Altdorf bei Nürnberg [LK Nürnberger Land]; HHSD VII, S. 8.

[4] Rußiger: Arbeiter im Hammerwerk, der zum Kriegsdienst verpflichtet war.

[5] KÄPPEL, Nürnberger Land, S. 70.

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