Westrem [ Westrumb, Westrum, Vestron] Johann von

Westrem [ Westrumb, Westrum, Vestron] Johann von; Obristwachtmeister, Obrist [ -16.11.1632 bei Lützen gefallen] Westrem stand als Obristwachtmeister im Regiment Werner Wenzel Graf Tilly [Montigny].[1]

Unter Geseke,[1a] 16.10.1631, einigten sich die Stände des Herzogtums Westfalen und des Fürstentums Paderborn über die Finanzierung einer Truppe für die gemeinsame Defension. Die Stände des Herzogtums Westfalen entschlossen sich auf das Drängen Ferdinands von Köln hin fünf Kompanien auf eigene Kosten aufzustellen. Die Truppen wurden in den beiden ebenfalls von den Ständen unterhaltenen Landesfestungen Werl[2] und Arnsberg[3] stationiert.

„Sinthemalen der hochwürdigst durchleuchtigster fürst und herr, herr Ferdinandt, ertzbischove zu Cölln und churfürst, unser gnädigster herr, bey dießen andringenden großen kriegesgefehrlichkeiten vor nöttig gnädigst befunden, daß deroselber beyder fürstnthumb unnd stifts Westvalen unnd Paderborn landrost, cantzler, räthe unnd deputierte under sich zu abwendung alles eußerlich befehrenden feindlichen anfalß unnd uberziehung eines getreuwen bestendigen defensionswercks unndereden unnd vergleichen möchten und auch byder landtschafften räthe unnd stände nach itziger gestalt der sachen zu sembtlicher ihrer rettung solche zusammensezung vor anders nitt dan hochdienlich rattsamb erachten können, alß seindt beyder landtschafft abgeordnete uff heut allhier in Geseke zur communication geschritten unnd in nahmen Gottes über nachfolgende puncten sich einhellig verglichen.

Erstlich wöllen beyde landtschafften zu ihrer nottwendiger defension in nahmen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht under Commando deß woledlen gestrengen herrn Henrichen Leo Westvalen alß bestellten Obristen ein regiment zu pferdt von 6 compagnien alß deß herrn obristen, herrn obristen lieutenant Schwantzbell, herrn obristen wachtmeister Lohn [Loen; BW], herrn thumbcammerers von Imbsen, deß von Westrumb [Westrem; BW] unnd Boißen compagnien deren drey cuirassen, die andere drey aber bandelier rohr mitt leichter armatur führen sollen, uff ihren costen werben laßen, zu welchem ende wollge-dachter herr oberster uffs gantze regiment in gesambt 15.500 reichsthaler gereichet werden solle, dagegen sich dan der herr oberster obgedachte 6 compagnien zu 600 man völliglich innerhalb zehn tagen a dato huius zur musterung, wohin es ihrer Churfürstlichen Durchlaucht oder auff deroselben gnädigstes guetheischen beyderseits herrn landrosten unnd räthen beliebig sein wirdt, zu liefern obligiert und verbunden. Und solten so wol obangedeute anreitzgelder unnd waffen alß auch der muster-monat von beyden landschafften zu gleichen theilen beygeschaffet unnd ertragen werden, warbey doch die Cöllnische anwesende sich so weit eingelaßen, daß weiln ietzo ihm stifft Paderborn andere verschiedendtliche Kayserliche trouppen auff bemeltes stifft underhaltung befindlich, funff compagnien von diesem regiment biß zur musterung ihme fürstnthumb Westvalen mitt nötiger verpflegung versehen werden sollen. Nach der musterungh aber haben die reutere von ihrem mustermonat wie auch die andere folgende zeit von monatlicher ihrer bezahlung vermog Tyllischer ordonnantz so gutt sie können und wollen sich selbsten zu underhalten unnd soll man ihnen alsdann zu anders nichts alß zu gewohnlichen und bescheidentlichen servis wie auch heuw unnd strohe herzugeben verbunden sein, es wehre dan, daß die lender unmöglichkeit halber mit den geldern nitt ufkommen könten, alßdan man auff gebührliche leidentliche verpflegung vor man unnd roß, so lange daß regiment in diesen landen einquartiert, bedacht sein muße unnd soll darihn, wie auch in allen anderen kosten zu beyden theilen die gleichheit dero gestalt gehalten werden, daß, wan uff erheischende nottdurfft unnd guttbefinden deß herrn obersten mitt beyderseits herrn landdrosten unnd räthen belieben, die reutterey ahn einen orth zu führen oder sonsten die quartieren ungleich zu vertheilen, alßdan sich der erleichterter theill mitt dem gravierten davor auff billigmeßige weiße unnd erstattung abzufinden schüldig sein solle.

Man hat sich auch mit dem herrn obersten dahin verglichen, damit die reuterey von des ersten oder mustermonats soldt sich so viele besser außzubringen, daß nit davon, sondern von den anderen nachfolgenden bezahlungen die armatur (so beyde landtschafften mitt ihren geldern selbst einkauffen unnd bezahlen wollen) auf ein monat soldt sucessive jededesmahlß zu drittentheil zu defalcieren [= in Abzug zu bringen] und abtzkürtzen und erbietet sich der herr oberster, wie man auch zu ihme alß einen patrioten unnd landtsaßen daß veste vertrauwen gesetzet, eine solche ordre unnd militarische disciplin under seinem regiment anzustellen, daß niemandt sich mitt fuegen einiger betrangnusse unnd ungebuerlichen anmuetens zu beclagen haben möge.

Vorß zweyte haben sich die herren anwesende erclert unnd erbotten, zu gleichem intent in nahmen hochgnädigster Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht ein regiment zu fueß von zehn compagnien, jede derselben zu dreyhundert man auffzurichten. Weil man wegen größe der kosten einen obristen itzo zugleich anzusetzen annoch bedenckens getragen, alß hatt eine jede landtschafft funff compagnien uff ihre uncosten under gewißen benennten hauptleuthen, so wollfeill unnd theuwer man mitt denselbigen schließen kan, zu werben auff sich genohmen unnd soll damit in muglicher eilfertigkeit vorgesetzet auch mitt underhaltung derselbigen ebenmeßiger gleichheit, wie oben gesetzet, gehalten werden unnd haben die hauptleuthe in allen deß vorgesetzten obristen lieutenants commando zugeleben, der sich dan beyderseits herren landrosten unnd räthen guettduncken hinwiederumb zu accomodieren [= gütlich vergleichen]“.

[Es folgt ein kurzer durch Textverlust beeinträchtigten letzter Abschnitt, in welchem die Stände den Kurfürsten bitten, die Truppen zur eigenen Landesdefension einzusetzen, um nicht dem feindt zum raub zu werden].[4]

Ende 1631 wurde Westrem Kommandant von Nienburg.[5] Obwohl er in einem Fußregiment diente, begann er auf Veranlassung Pappenheims Reiterkompanien zu errichten. Im Oktober, als er mit Osterode[6] zu tun hatte, wurde er bereits als Obrist bezeichnet. Der Chronist Wendt hielt das Ritual der Erpressung unter dem Vorwurf einer anti-kaiserlichen Verschwörung im Oktober dieses Jahres fest: „Osteroda ist wegen solches schleunigen Überganges in nicht geringe Gefahr gesetzet. Dann derselben, Wofern Sie sich nicht mit 10.000 Th[a]l[e]r[n] abfinden würden, mit Feuer vnd Schwerdt gedrowet. Es hatt der Graff von Papenheimb praetendiret, daß in der Stadt Osteroda wieder die Röm[ische] Kaiser[liche] May[jes]t[ä]t consilia gemacht, Lauff und Muster platze auch contribution Verstattet etc. […] Ob nun gleich die Stadt Osteroda sich mit dem Graffen Von Papenheimb abgefunden, ist doch der Graff von Meroda [Johann II. v. Mérode-Waroux; BW] mit etzlichen Regimentern den 12. [Octo]bris Vor die Stadt Osterode gerücket Und, nachdem Er die Pforten berant, hat Er 4 Stück Geschütz und 2 FeurMörser auff die Stadt gerichtet, auch etzliche vom Rath hinausgefordert, denselben vorgehalten, Weiln die Ambter mit der Contribution nachständig geblieben, Ungehorsamb und Trewloß worden, daß demnach die Stadt Viertzigtausend Th[a]l[e]r hergeben und von dem Lande wieder einfordern oder aber den Landtrosten schaffen solten. Wo nicht, Wehre seinem Volcke die Stadt Zum Außplündern Preißgegeben Und was darinnen solte niedergemacht, auch die Stadt an Vier örter angestecket vnd am Ambthause der Anfang gemachet werden. Wie nun auß des Raths Mittel abgeordnete hierauff sich einZulaßen nicht gewust, hat Er sich sehr ungebardig gestellet, Sie packen und Geldschaffen geheißen Und befohlen, die uff die Stadt gestellete Stück losZubrennen. Der Rath hat sehr Wehemütig und flehentlich umb Christi Blutt und Todt gebeten, mit dem Brande einZuhalten Und Jhnen eine Unverschuldete Straff nicht uffZulegen, dabey sich erboten, was Zu dem Von Lande nachstehenden Rest die Stadt Osteroda schuldig in continenti herbeyZuschaffen. Es ist aber der Graff mit solchen Erbieten nicht Zufrieden gewesen, hat kurtz umb die gantze Summ von der Stadt wißen und haben wollen, welche es von dem Lande wieder einfordern konte. Folgenden Tages, den 13. [Octo]bris, hat der Graff Von Meroda durch den Obristen Westrumb auch noch einen Obristen vnd Qvartiermeister folgende postulata auff der Rathstuben vorbringen laßen:

1. Achte starcke und wollgerüstete Wagen mit allem Zubehör außZurüsten und vor in den Wagen 6 starcke Pferde und 2 Knechte Zuschaffen,

2. Alle eingeflehete Bauren bey Leib und Lebens straff an einen Ohrt ohngesäumbt ZusammenZufordern,

3. Alle die Sachen, so dem Feinde oder denselbigen, so dem Feinde gedienet oder noch dienen, gehörig vnd Zuständig, bey Leib und LebensStraff anZudeuten vnd an einen Ohrt ZusammenZuschaffen,

4. Alle, so dem Könige von Schweden oder deßen Anhang dienen oder gedient, bey LeibesStraff anZumelden vnd in Hafft Zu-bringen,

5. Alles, was Silber, Gold, Geld, Clenodien etc. Zusammengetrieben, versiegelt einZumachen.

6. Dabey Specificatio solcher Liefferung Zu geben.

Weiln nun solche postulata Zur Unmügligkeit hinaußgeschlagen, hatt der Rath hiebey ein anders und n[m ?]ehres nicht thun können, dan mit Flehen vnd bitten anZuhalten, Gestalt dan solches mit einem Fußfall geschehen, auch Zu desto beßerer Gewinnung des Tyrannen seind die SchuelKnaben vnd Mägdlein hinaußgeschicket vnd hat doch nichts außrichten mogen. Wie auch endlich der Rath angehalten, daß Jhnen vnd Gemeiner Bürgerschafft möchte erlaubet werden, Weib und Kinder bey die Hand Zunehmen und bloß davon Zugehen. Hatt es Jhnen auch nicht verstattet werden wollen, besondern ist der Rath benebst den Herrn Predigern in die JohannesKirch in arrest gelegt Und seind die Bauren, so mit den jhrigen in die Stadt geflüchtet, Zusammengefordert, beim niederhawen 6.000 Th[a]l[e]r uffZubringen. Und weiln es denselben auch unmüglich, ist es endlich uff embsiges bitten dahin gerathen, daß die Stadt 8.000 Th[a]l[e]r an Golde, Silber und Gelde in continenti erlegen und in 14 Tagen gegen Geißel 4.000 Th[a]l[e]r nacher Hildeßheimb[7] liefern müßen. Jmmittels was an Soldaten hereinkommen, haben die Bürger besucht, Kirchen eröffnet und das Ambt spoliiret. Über daß ist ein großes an wüllen vnd LeinenTuch, auch andern Wahren, Jtem an Proviant, Pferd vnd Wagen hergegeben. Und seind beide Vorstädte gäntzlich ruiniret, außgeplündert und verdorben“.[8]

Er zog mit drei Kompanien nach Sachsen. Holk erwähnt ihn in seiner Korrespondenz mit Melchior von Hatzfeldt im November 1632. Westrum fiel in der Schlacht bei Lützen[9] am 16.11.1632.[10]

[1] Werner Wenzel Graf v. Tilly, Baron Montigny [12.5.1599-15.6.1653], Sohn des Jacques t’Serclaes de Tilly [1564-1624], ligistischer Hauptmann, Obristleutnant u. Obrist (1624); ab 1624 Graf v. Tilly, seit 1625 kaiserlicher Kämmerer, ab 1627 Gouverneur v. Ingolstadt. Vgl. SCHÖNAUER, Ingolstadt.

[1a] Geseke [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 253f.

[2] Werl [LK Soest]; HHSD III, S. 768ff.

[3] Arnsberg; HHSD III, S. 28ff.

[4] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 115ff.

[5] Nienburg/Weser; HHSD II, S. 346f.

[6] Osterode; HHSD II, S. 370ff.

[7] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.

[8] WENDT, Geschichte, S. 419ff.

[9] Lützen [Kr. Merseburg/Weißenfels]; HHSD XI, S. 286f.

[10] HAPPE I 294 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.; MILGER, Gegen Land und Leute, S. 253. Vgl. die Erwähnungen bei STADLER, Pappenheim.

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