Werner, Johann von W. und von und zu Niehausen [Neuhausen]; Hauptmann [ – ] Werner war kurkölnischer Hauptmann, dann bayerischer Obrist.
Die städtischen Kriegsausgaben in Geseke[1] verzeichnen unter 1631: „Anno 1631 den 28. Decembris Johann Werner von Neuhausen mit seinen geworbenen soldaten und officiren in unsere statt kommen und sein Compagnie completiret, dieselben bis den 6. Aprilis unterhalten müssen, kostet in alles 3 883 rt. 7 schilling“.[2]
Georg II. von Hessen-Darmstadtbefahl am 17.5. (a. St.) 1632 Vizekanzler und Räten zu Marburg:[3] „Was an uns ihr wegen einer starken streiffenden rotten, so zu Dodenau[4] in unserem ambt Battenberg[5] ohnversehens eingefallen, daraus dreyzehen pferde mitgenommen, etliche häusser und sonderlich das pfarrhaus daselbsten, wie auch unser jachthaus Elbringhausen[6] ganz spolyrt, und mehreren teils aus Halmburg[7] und Medebach[8] sein soll, das haben wir mehrem inhalts euers schreibens nicht ohne geringe unseres, gegen unsere arme undertanen mitleidenden gemüt bekummernus vernommen. Daß ihr nun so bald noch vorgangenem solchem groben excess an die Churcölllnische landtrost und rate, auch verordnete kriegscommissarios hierunder geschrieben, daran habt ihr recht und wohl getan, geben euch hiermit in gnaden zu vernehmen, das des herrn churfürsten zu Cölln l(iebden) wir ebenmesig solchen einfall ganz beweglich zu erkennen gegeben, wollen auch verhoffen, seine l(iebden) werden solcher verübter insolentien halber würkliche remediirung erfolgen und die täter, wofern sie nur ausgekundschaft werden könten, zur gebürlichen bestrafung ziehen lassen. Befehle demnach genediglich, daß ihr, ob die täter Cöllnische oder Pappenheimische soldaten seyen, erkundigung einziehen lassen, auch wie müglich, deren namen auskundschaften lassen und uns mit ehistem darvon undertenig berichten, auch die ohnverweilte verfügung tun sollet, daß auf den fall, dergleichen einfall mehr beschehen solten, mit allem ernst dahin getrachtet werde, darmit zum wenigsten einer oder zween von den tätern ergriffen, verwahrt gen Marpurg gebracht und dardurch also erlernet werden möge, weme solche gesindlein zustehe, und ob es Churcöllnische soldaten seyn oder nicht, gestalt ihr dan dieses euerer vorhaben auch der Churcöllnischen regierung fürdersam nachrichtlich anfugen sollet“.[9]
Am 26.5. (a. St.) schrieben Vizekanzler und Räte zu Marburg an Georg II., man sei vom Frankenberger[10] Schultheißen berichtet worden, daß „in seinem anbefohlenen ambt von etzlichen Churcöllnischen soldaten verschidene plackereyen vorgangen sein sollen, da dan under anderm einer von Zuschen[11] namens Jeremias Schnorbusch nahe bey Bromskirchen[12] bei einem diebstahl betretten und anhero naher Marpurg zu haften gebracht, auch von uns die vorsehung getan, daß er vor e(uer) f(urstlichen) g(naden) peinlichem gericht alhierangeclagt werde. Wie dann nun ein corporal Christoffel Riese von Hallenberg, denselben wieder auf freyen fuß zu stellen, von erstg(enannzten) schultheißen zu Franckenberg begehret, oder im widdrigen fall harte trö(heit) getan, so stellen zu e(uer) f(urstlichen) g(naden) gefallen, ob sie den verhaften mit dem angefangenen proceß verfolgen oder gegen einen starken urpheden der haften erlassen werten.
Georg II. schrieb am 28.5. (a. St.) wieder an Vizekanzler und Räte zu Marburg und befahl, die kurkölnische Regierung zu benachrichtigen und mit der Gerichtsverhandlung fortzufahren. Dazu schrieben am 31.5. (a. St.) Vizekanzler und Räte zu Marburg an die kurkölnische Regierung in Arnsberg:[13] ‚Wir mögen euch nicht verhalten, wasmaßen ein geraume zeit hero in des durchleuchtigen, hochgebornen fürsten und herrn, hern Georgen landgrafen zu Hessen, grafen zu Cazenelnbogen,[14] Diez,[15] Zigenhayn[16] und Nidda[17] etc., unsers g(nedigen) f(ursten) und h(ern) territorio, sonderlich in den emptern Franckenberg und in der herrschaft Itter … etzliche Churcölnischen soldaten verschiedene plackereyen, raub und … verübt, gestalt dann under andern einer von des hauptmans Johann Werners von Niehausen compagnie, itzo in der stadt B…. quartirendt, namens Jeremias Schorbusch von Züschen neben Hansen Gerharden, des schweinhirten sohn, gleichfals auch aus Züschen burtig, so gleichwohl sich mit der flucht salvirt und darvon kommen, uf frischer tat, indem sie 22 pferdt neben einem füllen zu Brombskirchen uf der weyde nächtlicher weise genommen, ertappt und anhero zu gefenglichen haften gebracht, auch vors peinliche halsgericht alhier gestelt werden, daselbst zu erwarten haben, wes ihn unser ….. recht geben wirdt. Ist er zwar der that nicht allein judicialiter gestanden, daß er auch bey andern einfällen und plunderungen mit gewesen, (wie) die bey ihm gefundene brechzeug agnoscirt, sondern daß er auch uf befelich seines hauptmans mit wissen die pferde stehlen und die leute ranzioniren mussen, wie ab beygefugtem extract des gehaltenen gerichtlichen protocols … zu ersehen ist. Nun hat anfänglich ermeltes hauptmans corporal Christoffel Riese von Hallenberg an vorgedachte gemeinde zu Bromskirchen ein schreiben geschickt und begehret, den alhier verhaften pferdtdieb wider auf freyen fuß zu stellen oder im widdrigen fall die dorfschaft sehr hart betröhet, darbey es dann nicht geblieben, sondern es hat auch der hauptman … selbst an erwehnte dorfschaft gesonnen, diesen verhaften ihm zu liberiren und in sein quartier zu verschaffen oder er verursacht wurde, solches an der ganzen dorfschaft zu suchen und seine revange zu rechen wissen. […] Bitten, den Hauptmann anzuweisen, sich der Grenze und besonders des Dorfes Bromkirchen fernzuhalten […]’. Am 10./20. Juni wandten sich Hauptmann Johann Werner von und zu Niehausen und Leutnant Frantz Hutmacher aus Volkmarsen[18] an die Marburger Regierung und verlangten die Herausgabe des Jeremias Schnorbus […], weitere Nachrichten zu dem Fall fehlen“.[19]
[1] Geseke [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 253f.
[2] BRUNS, Geseke, S. 166.
[3] Marburg; HHSD IV, S. 35ff.
[4] Dodenau, heute Stadtteil von Battenberg [LK Waldeck-Frankenberg].
[5] Battenberg [Kr. Frankenberg]; HHSD IV, S. 37f.
[6] Elbringhausen, heute Stadtteil von Kierspe [Märkischer Kreis].
[7] Halmburg: nicht identifiziert.
[8] Medebach [Hochsauerlandkr.]; HHSD III, S. 500f.
[9] BRUNS, Hallenberg, S. 263f.
[10] Frankenberg; HHSD IV, S. 124f.
[11] Züschen, Ortsteil von Winterberg [Hochsauerlandkr.]; HHSD III, S. 814.
[12] Bromskirchen [Kr. Frankenberg]; HHSD IV, S. 63.
[13] Arnsberg [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 28ff.
[14] Katzenelnbogen [Rhein-Lahn-Kreis].
[15] Diez [Unterlahnkr.], HHSD V, S. 75f.
[16] Ziegenhain; HHSD IV, S. 483ff.
[17] Nidda [Kr. Büdingen], HHSD III, S. 345f.
[18] Volkmarsen [Kr. Wolfhagen]; HHSD IV, S. 441f.
[19] BRUNS, Hallenberg, S. 263f.