Weiss, N (2)

Weiss, N (2); Rittmeister [ – Dezember 1634 oder Januar 1635] Weiss stand 1634 als Rittmeister[1] in kaiserlichen Diensten

Im Dezember 1634 geriet Weiss als Beteiligter in die Affäre König,[2] dem von Generalkriegskommissar[3] Wolf Rudolf von Ossa vorgeworfen wurde, er habe zusammen mit Obristwachtmeister[4] Bernhard Giel 30 Mörder angeheuert, um Ossa zu ermorden.[5] Zudem habe König Kontributionsgelder[6] in Höhe von 800 000 Gulden unterschlagen, die Festung Lindau[7] und als General der Schweiz alle Orte am Bodensee ebenfalls dem Feind übergeben zu wollen.[8] „Die Anklage gegen Franz Peter König lautet, er habe Oberst[9] von Ossa ermorden wollen; er habe Kontributionsgelder in der Höhe von 800 000 Gulden unterschlagen und die Festung Lindau den Schweden oder Franzosen überlassen und als General der protestantischen Schweiz alle Orte am Bodensee dem Feind übergeben wollen. Dem Abt[10] von St. Gallen schreibt Oberst Ossa sogar, König habe beabsichtigt, ihm seinen (Ossas) Kopf zu übersenden. (Der Abt schenkt der Meldung aber keinen Glauben und meint lakonisch, Gott solle ihn vor solch seltsamen Neujahrsgeschenken bewahren). Ossa verlangt vom Abt die sofortige Auslieferung eines Untertanen des Klosters St. Gallen,[11] des Mitangeklagten Bernhard Christoph Giel von Gielsberg, der sich über den Bodensee in eidgenössisches Gebiet in Sicherheit gebracht hat. Der Abt verweigert die Auslieferung Giels, verspricht aber, ihn in St. Gallen über die Vorfälle zu befragen und vor Gericht zu stellen. (In den Augen des Abtes wiegt Giels Schuld offensichtlich nicht allzu schwer, wird er ihn doch wenige Jahre später zum Obervogt[12] der sanktgallischen Herrschaft Rosenberg machen.)“.[13]

König wurde zunächst verurteilt, mit dem Schwert hingerichtet[14] zu werden. Von angeblichem Hochverrat war allerdings im Urteil nicht mehr die Rede: „Stattdessen dreht sich alles um einen angeblich geplanten Mord an Oberst von Ossa. Eine Gruppe von Reitern habe «allem Ansehen nach durch des Königs Angaben und Befehl» vorgehabt, Ossa umzubringen und auszurauben. Da sie diesen aber nicht fassen konnten, hätten sie stattdessen seinen Sekretär, den jungen schlesischen Freiherrn von Schafgotsch,[15] und Ossas Aufwärter (Diener) Johann Kern kaltblütig ermordet. König habe dem Rädelsführer dieses Anschlags, Bernhard Christoph Giel, zur Flucht verholfen. Ein weiterer Vorwurf ist, dass König seinem Vorgesetzten Ossa den Befehl verweigert hat, weil er die (zu seiner Absetzung bestimmten) bregenzschen Truppen nicht nach Lindau einlassen wollte. Franz Peter leugnet zwar alle Vorwürfe, wird aber wegen der bedrückenden Beweislast – Ossa hat zahlreiche Zeugenaussagen gesammelt) so weit gebracht, dass er seine Straftaten gemäss dem Urteil in «eigner Person selbsten bekannt, gestanden und wahrgeheissen hat».

Was ereignete sich genau ? Am Ende dieses Händels – dies ist eine Tatsache – sind drei Männer tot: Ossas Sekretär (der junge Freiherr von Schafgotsch), sein Diener Johann Kern und ein gewisser Rittmeister Weiss. Die am Verbrechen beteiligten «Maleficanten» werden am 11., 12. und 13. Januar auf Befehl Ossas befragt. Unter den Zeugen dieses Verhörs befindet sich auch ein alter Bekannter von König, Hauptmann[16] Melchior Bruy von Menzingen,[17] der seit der Eroberung Kemptens[18] dortiger Kommandant ist. (Ihn ereilt kurz darauf ein jähes Ende. Nach der Rückeroberung Kemptens durch die Schweden im Frühjahr 1634 wird er wegen Verrats hingerichtet.) Bruy kann den Verhören jedoch wegen anderweitiger Geschäfte nur teilweise beiwohnen. Folgendes lässt sich gemäss den erhaltenen Zeugenaussagen rekonstruieren, wobei es sich bei der Befragung um eine «peinliche Urgicht»[19] mit Folterung der Angeklagten handelte: Am Mittwoch, den 28. Dezember 1634, reitet der kaiserliche Rittmeister und Vertraute Königs, Bernhard Christoph Giel, in Begleitung von 30 Reitern in das westlich von Lindau gelegene Schachen,[20] begibt sich in ein Wirtshaus und passte den am 30. Dezember 1634 durchreisenden Ossa ab, um ihn umzubringen. Offenbar erwarteten die Gesellen reiche Beute in Silber oder Gold. Alle Zeugen sagen aus, dass Oberst König für die Verpflegung der Reiter aufgekommen sei. Ossa, der in Begleitung eines Fähnrichs, des Regimentsprofos[21] sowie fünf Bediensteter reist, bekommt – gemäß einer Version – Wind von dem Komplott und kann die Angreifer dingfest machen. In einem späteren Brief an die Regierung in Luzern[22] schreibt er jedoch, dass er die Reise aus gesundheitlichen Gründen verspätet habe und so seinen Häschern entkommen sei. Ossa erscheint auf jeden Fall nie in Schachen. Stattdessen stossen der junge Schafgotsch und Johann Kern bei einem Ausflug unbeabsichtigt zu den im dortigen Wirtshaus weilenden Reitern: Sie binden draussen ihre Pferde an und begeben sich zu Giel und seinen trinkenden Kumpanen in die Wirtsstube. Giel befragt die beiden, warum ihm Ossa so feindlich gesinnt sei, und lässt sie entwaffnen. Danach tanzt er mit der Magd und der Tochter des Wirts, wobei die beiden Unglücksraben zusehen müssen. Dann gibt Giel seinen Reitern den Befehl, den jungen Kern hinauszuführen und zu töten. Er selber nimmt Schafgotsch und reitet davon. Die Reiter entfernen sich mit Kern anderthalb Stunden weit von Schachen weg und bringen ihn etwas abseits der Strasse in einem kleinen Gehölz um, wobei es, nach Aussage des 20-jährigen Fähnrichs[23] Georg Faustner, mehrere Pistolen brauchte, bis eine zündete. Er habe den jungen Mann noch «Auwe» schreien und keuchen hören. Am Schluss wird das Opfer mit Messerstichen gänzlich zum Schweigen gebracht. Giel hingegen setzt sich mit einem bereitstehenden Boot über den See ab. Zu Schafgotschs Schicksal gibt es widersprüchliche Aussagen. Ein Zeuge behauptet, er sei mit Giel über den See gefahren. Ein anderer meint, die Kleider des toten Freiherrn seien Königs Diener übergeben worden. Angeblich auf Befehl Königs findet auch der junge Rittmeister Weiss den Tod – offenbar weil er zu viel wusste oder, wie ein anderer Zeuge aussagt, weil er seinen Genossen nach dem Leben trachtete. Er wurde von ihnen gefasst und getötet, obschon er zuvor versucht hatte, sich mit einem spektakulären Sprung in die «Haimblichkeit» (Abort) des Hauses, in dem er übernachtete, zu retten. Es gelang ihm zwar, aus dem Loch hinauszuklettern und in den Garten zu entkommen, doch wurde er dort gefasst, niedergehauen und kaltblütig mit seinem eigenen Degen erstochen.

Der Ablauf der Ereignisse wird von fast allen Zeugen ähnlich beschrieben. Unklar bleibt einzig, inwiefern König wirklich in die Affäre verwickelt war. Hat er den Auftrag zum Mord gegeben oder einfach einen Raubzug seiner Soldaten – im Winter waren solche gang und gäbe – logistisch unterstützt ? Hauptmann Anton Festi, der Ossa bereits (oder erst ?) am 3. Januar vor Königs mörderischen Absichten warnt, hat König sagen hören, Ossa sei ihm so feindlich gesinnt, dass er sich veranlasst sehe, ihm den Degen durch den Leib zu stossen. Königs Zorn gegen Ossa bezeugen auch andere Personen“.[24]



[1] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[2] Franz Peter König, gen. von Mohr; Obrist [6.8.1594-11.12.1647].

[3] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[4] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[5] Vgl. BÜTLER, Die Giel, S. 22.

[6] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.

[7] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[8] VILLIGER; STEINAUER; BITTERLI, Im Galopp, S. 173.

[9] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[10] Pius Reher, Abt v. St. Gallen 1630–1654].

[11] St. Gallen [Kanton St. Gallen].

[12] Obervogt: zur Verwaltung gefährdeten Reichsgut eingesetzter landesherrlicher Beamter für die gesamte Verwaltung einschließlich Finanzen und Militärwesen der Landvogtei. Er besaß die hohe Gerichtsbarkeit, zumeist vergleichbar mit der Stellung eines Oberamtmanns.

[13] VILLIGER; STEINAUER; BITTERLI, Im Galopp, S. 173.

[14] mit dem Schwert hinrichten: Das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren.

[15] Bisher nicht identifiziert. Um Hinweise wird gebeten !

[16] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[17] Proy von Gais[s]elberg und Findtelstein, Melchior Freiherr von; Obrist [ – 1635].

[18] Kempten (Allgäu); HHSD VII, S. 352ff.

[19] Urgicht: „ein Ausdruck, der seinen Ursprung aus den finsteren Zeiten des Mittelalters herleitet, und die Beantwortung der Torturalfragen, d. h. der Fragen, welche dem unglücklichen Gemarterten vorgehalten wurden, bedeutet. Die Beantwortung der Torturalfragen — sagt der Verfasser des Aufsatzes über Tortur in Pierer‘ s Conversations=Lexikon — mußte wo möglich nicht in der Marterkammer, sondern in einem andern Zimmer, ganz entfernt von allen Schrecken, geschehen. Auch hatte die Urgicht noch keinen rechtlichen Glauben, bevor sie nach der peinlichen Gerichtsordnung, Artikel 56, zum wenigsten über den andern oder über mehrere Tage vor besetztem Criminalgericht vom Inquisiten, frei von Marter und Furcht, bestätigt worden war. Höchst selten wurde, nach zweimaliger Marter und Widerrufung des Bekenntnisses, eine dritte Marter, vielmehr eine außerordentliche Strafe erkannt. Nach überstandener Tortur ohne Bekenntniß wurden alle Verdachtsgründe als getilgt betrachtet; auch durfte die Tortur dem Inquisiten nicht vorgeworfen werden. Er wurde nach geleisteter Urfehde entlassen“. [KRÜNITZ]

[20] Schachen, heute Stadtteil von Lindau [Bodensee].

[21] Profoss: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen wie der Profosslieutenant. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profoss hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen und die Reinigung des Feldlagers von den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profoss und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren und die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben und dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Fußtruppen). LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6.

[22] Luzern [Kanton Luzern].

[23] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[24] VILLIGER; STEINAUER; BITTERLI, Im Galopp, S. 177ff.

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