Wedel [Wedell], Georg [Jürgen] Ernst von

Wedel [Wedell], Georg [Jürgen] Ernst von; Generalmajor [1597-1661] Georg [Jürgen] Ernst von Wedel zu Spiegel,[1] Reetz,[2] Nörenberg[3] und Bütow[4] [1597-1661], verheiratet mit Anna von Ahlefeld,[5] soll erst in dänischen, dann in französischen Diensten gestanden haben, bevor er in schwedische[6] Dienste trat. Er stand 1631 als Obrist[7] eines Kavallerie-Regiments[8] noch in kursächsischen Diensten.[9] Bei der Einnahme von Wanzleben[10] durch Banér[11] war er jedoch noch Obristleutnant.[12] In der Schlacht an der Alten Veste[13] bei Zirndorf führte er 2 kursächsische Squadrons[14] von 5 Kompanien[15] zu 300 Mann.[16] Bald nach der Schlacht von Breitenfeld[17] 1631 näherten sich schwedische Truppen Nordhausen.[18] Am 2.3.1632 drangen sie unter dem Obersten von Wedel in Nordhausen ein, plünderten die Häuser und misshandelten die Bürger. Sie raubten den Dom zum Heiligen Kreuz völlig aus, zerschlugen Altäre und Orgel und schreckten nicht davor zurück, Gräber zu schänden.[19]

Später wurde er Obrist unter dem Befehl Horns.[20] Am 9.9.1633 lag er unter Horn bei Pfullendorf.[21] 1635 wurde er zum Generalmajor[22] befördert. Er war an dem so genannten Stalman’schen[23] Komplott beteiligt.[24] „Am 13. April 1635 findet sich der Oberst Erasmus Platow[25] in Baners Hauptquartier auf Schloß Egeln[26] ein und bittet um ein Gespräch unter vier Augen. Hierbei teilt er ihm mit, daß eine Meuterei im Gange sei und daß die Verschwörer sich der Person Baners bemächtigen wollen. Die Intrige ist nicht in allen Einzelheiten klar, aber jedenfalls geht etwas vor. Die Verschwörer sind in untergeordneter Stellung und handeln offenbar im Auftrag hochgestellter Persönlichkeiten. Als Ursache für das Komplott wird angegeben, daß Baner der Anlaß zu Zersplitterungen und zur Uneinigkeit auf beiden Seiten sei und daß er deshalb unschädlich gemacht werden müsse. Über die Art des beabsichtigten Handstreichs bestehen verschiedene Lesarten, die teilweise recht phantastisch klingen. Einmal heißt es, die Verschworenen wollten sich mit Gewalt Zutritt zu Baners Wohnung verschaffen, dann wieder, Baner solle auf einem Spazierritt erschossen werden, oder auch, die Stadt Egeln solle angezündet und Baner im herrschenden Wirrwarr gefangengenommen werden.

Baner und die ihm nahestehenden Männer wissen nicht recht, was sie von all dem halten sollen. Man erinnert sich, daß schon früher Gerüchte in den Soldatenquartieren umliefen und daß von merkwürdigen Spukphänomenen die Rede war, die Schlimmes für den Feldmarschall bedeuten sollten. Jedenfalls beschließt Baner, die Sache zu untersuchen. Sobald die Verschworenen hiervon Witterung bekommen, fliehen sie nach allen Himmelsrichtungen auseinander. Nach langer Klapperjagd glückt es, einen der Hauptverschworenen, den früheren Hofrat im schwedischen Dienst Johan Stallman, zu fassen. Er versucht, im Gefängnis Selbstmord zu begehen, wird aber daran gehindert, und das Prozeßverfahren gegen ihn wird eingeleitet. Eben soll das Urteil fallen, als es Stallman gelingt, zu fliehen und so dem Galgen, der ihn erwartet, zu entgehen. Damit verläuft die Geschichte im Sande Was hinter dem Komplott steckt, ist schwer zu sagen. Vielleicht wollen Schwedens Gegner in Deutschland durch einen Handstreich gegen Baner die Machtstellung Schwedens just in dem Augenblick, da Oxenstierna[27] in Frankfurt[28] ist und nicht eingreifen kann, untergraben. Nur ein Jahr früher ist Wallenstein[29] aus ähnlichen Gründen und unter geheimnisvollen Umständen aus dem Wege geräumt. Die Prophezeiungen um Wallenstein und die Spukphänomene um Baner können aus derselben Quelle stammen. In einer Zeit die so wenig nach Leben und Tod fragt, wirkt ein Geschehnis wie Wallensteins Ermordung ansteckend. Für eine Handvoll Dukaten kann man jederzeit ein paar gewissenlose Gesellen anwerben, die einen unbequemen Gegner aus dem Hinterhalt erledigen“.[30]

Der schwedische Historiker Englund meint dazu: „Im April [1635; BW] wurde eine Verschwörung unter einer Gruppe deutscher Offiziere aufdeckt, die darauf abzielte, den Befehlshaber des Heeres, Johan Banér, zu entführen oder zu ermorden. (Es war geplant, das Tor von Banérs Schloß, Egeln, mit einer Petarde[31] aufzusprengen und dann einige hundert Reiter hineinzuschicken, um ihn, seinen Kriegsrat und seine Feldkanzlei zu ergreifen.) In den Quartieren der Truppen kursierte der Rückrufbrief des Kaisers ganz offen; darin wurden alle Deutschen, die in feindlichen Dienst getreten waren, aufgefordert, sich ein für allemal beim eigenen Heer des Reichs einzustellen, ansonsten drohten Konfiskation und Todesstrafe. Gleichzeitig winkte ein lächelnder Kurfürst von Sachsen mit voller Amnestie sowie Bezahlung und guten Quartieren für jene, die überlaufen und lieber unter seinen Fahnen dienen wollten. Die Lage war zeitweilig überaus bedrohlich. Bei einer Gelegenheit mußte man Axel Oxenstierna – der nach all den Rückschlägen körperlich wie geistig ausgelaugt war – heimlich im Schutz der Nacht mit Hilfe loyaler Livländer vor der unberechenbaren Soldateska in Sicherheit bringen. Nur mit Mühe und Not entging die schwedische Führung einer allgemeinen Meuterei“.[32]

Am 11.8.1635 ist Wedel jedoch unter den ranghohen Offizieren aufgeführt, die nach dem Prager Frieden[33] mit Axel Oxenstierna und Johan Banér in Magdeburg[34] eine gegenseitige Treueverpflichtung[35] unterzeichneten. Im September 1635 lag sein Kavallerieregiment angeblich mit 8 Kompanien vor Magdeburg.[36]

[1] Spiegel [„Klein Spiegel“; Pozradlo, Polen], ca. 5 km östlich von Bütow.

[2] Reetz [Recz; LK Choszczno, Polen].

[3] Nörenberg [Ińsko; LK Stargard Szczeciński, Polen]. SOLTMANN, Historisch-heraldisches Handbuch, S. 1062, der auch als Geburtsdatum „um 1590“ angibt.

[4] Bütow [Bytowo, Polen], etwa 12 km nördlich von Reetz. Die geographischen Hinweise verdanke ich Herrn Joachim von Wedel.

[5] FRIEDL, Biographisches Handbuch, S. 783.

[6] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Betellbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“.

[7] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[8] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[9] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer (ab März 2013).

[10] Wanzleben [Kr. Wanzleben]; HHSD XI, S. 481ff.

[11] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[12] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[13] 3./4.9.1632: vergeblicher Sturm Gustavs II. Adolf auf Wallensteins befestigtes Lager bei Zirndorf und Schlacht an der Alten Veste, 18.9. Abzug Gustavs II. Adolf. Vgl. MAHR, Wallenstein vor Nürnberg; MAHR, Schlacht.

[14] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[15] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[16] ENGERISSER, Von Kronach, S. 640 (die zur Zeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung).

[17] Breitenfeld [Kr. Leipzig]; HHSD VIII, S. 38f. Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen (vgl. mdsz.thulb.uni-jena.de) liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. RUDERT, Kämpfe, S. 49ff.; WALZ, Der Tod, S. 51ff.

[18] Nordhausen [Kr. Nordhausen]; HHSÖ IX, S. 305ff.

[19] Nordhausen: Stadtgeschichte, online verfügbar unter: http://www.nordhausen.de/stadt_tourismus/stadtgeschichte/stadtgeschichte.php4.

[20] AOSB 8, S. 256.

[21] SEMLER, Tagebücher, S. 79. Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.

[22] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[23] Johan Stalmann [ – ], schwedischer Hof- und Kriegsrat.

[24] Vgl. a. „Dero Königlichen Majestät und Reiche Schweden / wie auch der Evangelischen Stände in Teutschland respective Rath / General und Feldmarschalck Johann Baner auff Müllhammer Werder Ritter. Fugen allen und jeden Hohen und nieder Standes … also jedermänniglich zuwissen / welcher gestalt Johann Stalman so sich nennet den Eltern / hiebevorn in diesen beyden Ertz- und Stifftern Magdeburg und Halberstadt verordneter Cantzler und Königl. Schwedischer Kriegsrath / und Jacob Kappaun aus dem Fürstenthumb Rügen bürtig … eine Conjuration und schändliche Verrätherey / wider dero Königlichen Majestät und Reiche Schweden Rath / Cantzler … Herrn Axel Ochsenstirn … wie auch der Evangelischen Stände in Teutschland respective Rath … Herrn Johann Baner auff Mülhammer und Werder Ritter [et]c. Und dessen unterhabende … Armee anzuspinnen … zuverfolgen und zubestraffen … Wollen demnach … dich Johann Stalman … und Jacob Kappaun hiermit und Krafft dieses zum … drittenmahl … vorgeladen haben … den 25 nechstkommenden Monats Mäy … allhier in der Stadt Magdeburg auff dem Capitelhause zu rechter früher tages zeit in Person … erscheinet … : Geschehen Magdeburg am 23 Aprilis Anno 1635. …1635 [VD17 27:718235D]. b. BANÉR, Johan, Dero Königl: Mayt: und Reiche Schweden … General Feldtmarschall Johan Baner uff Mühlhammer … Fügen allen und Jeden … zuwissen / welcher gestalt Johann Stalman / so sich nennet den Eltern / hiebevorn in diesen beyden Ertz: und Stifftern Magdeburg und Halberstadt verordneter Cantzler und Königl. Schwedischer KriegsRath / und Jacob Kappaun … beyde Königl. Ministri … zu declariren / zu verfolgen und zu bestraffen … : Geschehen Magdeburg am 23. Aprilis Anno 1635. … 1635 [VD17 3:627528H]. Auch im THEATRUM EUROPAEUM VI, S. 393. c. BANÉR, Johan, Citation, und Bericht Wie D. Johann Stalmann der Elter / der beyden Ertz- und Stiffter Magdeburg und Halberstadt / gewesener Cantzler und Königl. Schwedischer KriegsRaht / etc. und Jacob Kappaun wegen ihrer vorgehabten Verrähterey den 25. Maii zu Magdeburg zuerscheinen citiret worden, 1635 [VD17 3:626591W].DECKEN, Herzog Georg Bd. 2, S. 388.

[25] Erasmus Freiherr v. Platen-Hallermund [Platow, Platho, Plato, Platou] [5.3.1590 Granskevitz auf Rügen-15.3.1663 Erxleben], Sohn des Wilken v. Platen [1561-1604]; nach 1604 Page des Herzogs Philipp Julius v. Pommern-Wolgast [1584-1625], um 1612 Leib- u. Kammerpage des Herzogs Georg v. Braunschweig-Calenberg [1582-1641]; ca. 1614-1617 schwedischer Fähnrich im Ingermanländischen Krieg, danach zwei Jahre in niederländischen Kriegsdiensten, ca. 1619/20 Fähnrich im Heer der böhmischen Konföderierten, ca. 1621-1623 Leutnant unter Graf Peter Ernst II. v. Mansfeld-Vorderort [1580-1626]; danach bis 1629 dänischer Hauptmann, 1629/30 niederländischer Hauptmann, 1630-1632 kaiserlicher Hauptmann, seit 1632 erst schwedischer Obristleutnant u. bald darauf Obrist, 1630 Erhebung in den Freiherrenstand; vgl. BENEKE, Christliche Predigt / über den Spruch S. Pauli / 2. Timoth. 4. v. 7. & 8. […], Helmstedt 1663, o. S. [VD17 1:040133T].

[26] Egeln [Kr. Wanzleben/Staßfurt]; HHSD XI, S. 98f.

[27] Axel Gustafsson Oxenstierna [Ochsenstern, Oxenstern] Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Oxenstierna gehörte einem der ältesten Adelsgeschlechter Schwedens an. Nach dem Studium des Staatsrechts u. der Theologie in Rostock, Wittenberg u. Jena im Spätsommer 1604 Eintritt in den Staatsdienst bei Karl IX. v. Schweden, Ende 1605 Ernennung zum entlohnten Staatsbeamten, am 10.10.1606 Abreise als Sondergesandter nach Mecklenburg, am 18.3.1607 Rückkehr nach Stockholm, Juni 1609 Ernennung zum Reichsrat, am 6.1.1612 zum Reichskanzler Gustav II. Adolfs v. Schweden, Ende Oktober 1626 zum Generalgouverneur Schwedens in Preußen. Oxenstierna trat für eine umfassende Mitverantwortung des Adels ein, die allerdings nur durch ein starkes Königtum gesichert war. Er wandelte den Reichsrat von einem nur vorübergehend eingeberufenen Gremium zur ständigen Regierung um, die unter seinem Einfluss die Politik Gustav II. Adolfs zumeist unterstützte. Auch der Reichstag, die Versammlung der Stände, wurde v. Oxenstierna reformiert. Er sicherte den Einfluss des Königs u. des Adels gegenüber der Bauernschaft, die durch immer neue Steuern diese neue Politik finanzieren musste. 1629 konnte er mit Polen den Frieden v. Altmark abschliessen, der Schwedens Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg erst ermöglichte. Nach dem Sieg bei Breitenfeld wurde Oxenstierna Bevollmächtigter der schwedischen Krone am Rhein, am 22.1.1632 kam er in Frankfurt am Main am Hofe Gustav II. Adolfs an. Am 5.12.1632 übermittelte Oxenstierna die neue „Regierungsform“ Schwedens an den Reichsrat, am 12.1.1633 wurde er bevollmächtigter Legat Schwedens im Heiligen Römischen Reich und Befehlshaber der dort stationierten Heere Schwedens, am 14.3.1633 Mitglied der Vormundschaftsregierung Königin Christinas, April 1633 Direktor des Heilbronner Bundes. Am 29.7.1634 bestätigte der schwedische Reichstag die neue „Regierungsform“. Nach der Schlacht bei Nördlingen löste sich der Heilbronner Bund wieder auf, was im April 1635 zu dem Treffen Oxenstiernas mit Richelieu in Compiègne führte. 1636 wurde er Leiter der Vormundschaftsregierung für Christina. Nach dem Regierungsantritt Christinas schwand sein politischer Einfluss. Am 20.11.1645 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 24. 9.1650 bejahte er die Erbmonarchie in Schweden. Oxenstierna, der im Laufe dieses Krieges zu einem der größten Gutsbesitzer Schwedens geworden war, gilt als der intelligenteste Politiker seiner Epoche. Vgl. allgemein WETTERBERG, Kanslern. ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 138, charakterisiert Oxenstierna prägnant als „humorlos, gelehrt, willensstark, arrogant, intelligent, ausgestattet mit einem phantastischen Gedächtnis, unerschöpflicher Energie und einem verblüffenden Organisationsvermögen“. Seit 1634 Mitglied Nr. 232 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ als „Der Gewünschte“; CONERMANN, Die Mitglieder, S. 252f.; MDSZ; GOETZE, Politik; ZIRR, Oxenstierna; ZIRR, Die Schweden; WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2, IRMER, Die Verhandlungen Schwedens Bd. 1-3.

[28] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.

[29] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.

[30] STECKZÉN, Baner, S. 139ff.; WEIGEL, KÖHLER, Album, S. 115.

[31] Petarde, petar: durch „Petardiere“ angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.

[32] ENGLUND, Zerstörung, S. 151.

[33] Prager Frieden: Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v – 397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.

[34] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[35] => Quelle 20: Übereinkunft zwischen Axel Oxenstierna, Johan Banér und den Obristen im schwedischen Heer nach dem Prager Frieden, Magdeburg, 11.8.1635.

[36] KODRITZKI, Seitenwechsel, S. 35. Hier wird er allerdings unter Baltzer Magnus Wedel (S. 245) geführt.

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