Weccius [Wecchius, Wecke], Otto [Otho, Ottone]

Weccius [Wecchius, Wecke], Otto [Otho, Ottone]; Ratsherr, Hauptmann [1574-1655]

Otto Wecke wurde 1574 als Sohn des Conradus Weccius, Pfarrer u. a. in Hannover,[1] geboren und verstarb 1655. Er gehörte lange Jahre dem Rat der Stadt Hannover an und hatte dort ein Haus, das am Holzmarkte lag. In erster Ehe war er mit der Witwe, Barbara, geb. Grove (Tochter des Hannoveraner Bürgermeisters Heiso Grove), verheiratet.

1618 wurde er in den Rat Hannovers aufgenommen.[2] 1619 erscheint er unter den „reliqui“, den übrigen Ratsherren,[3] ebenso 1620,[4] 1621,[5] 1622,[6] 1623,[7] 1624.[8] 1625 stand Weccius als Riedemeister[9] in den Diensten der Stadt Hannover und wurde des Öfteren zu Verhandlungen mit den Dänischen und Ligistischen[10] abgeordnet.

„Den 15. Oct. hat der Herr General Herzog von Weimar[11] wiederum anhalten lassen um die vielfältig begehrte Königliche[12] Einquartierung durch Obristen Leutnant[13] Rohden[14] und Dr. Kleinen. Denen zur Antwort gegeben, daß man an I. F. G. Hertzog Friederich Ulrich[15] nach Wolfenbüttel[16] die Sache gelangen lassen, um I. F. G. Resolution darüber einzuholen. Darauf hat so bald der Herr General von Weimar sich in Bruchmans Hause angegeben und begehret, daß man aus dem Raht und von der Gemeinde etliche deputiret werden möchten, bey denen I. F. G. eine Werbung[17] abzulegen hätte.

Darzu sein deputiret worden Consul[18] D. Jacobus Bünting, der Herr Syndicus[19] Georg Rabke, Riedemeister Otto Weccius, Johann Völger und Theod. Lange.

Den 17. Oct. hat der Herr General denen abgefertigten Deputirten angezeiget, man würde sich erinnern, was Königl. Majestät zu Dennemark aus gnädigster Affection ney diesen gefährlichen Zeiten so schrift- als mündlich suchen lassen, ob dieselbe wohl verhoffet hätte, man eine categorische Resolution[20] gegeben hätte, so hätte man doch dilatiret[21] und abgelehnet, daß mans an Illmum Friedr. Ulricum nach Wolfenbüttel[22] gelangen lassen. Nun hätten I. Königl. Majestät immer Botschaft an Ihre Liebden wie auch an Hertzog Christian,[23] und zweifelten nicht, daß dieselben vielmehr darzu vermahnen als abrahten würden. Und weil der Tilly sich jemehr näherte, den Calenberg[24] belagert hätte, der in großer Gefahr stünde, weil er nicht entsetzet werden könnte (wegen dieser Stadt dilatirens ihrem Vorgeben nach, da doch der Calenberg eine Einquartierung[25] in der Stadt Hannover wohl hätte entsetzet werden können), wäre zu besorgen, er Tilly Hannover so bald attaquiren würde, möchte man derowegen Königliche Soldaten[26] zur Defendirung der Stadt einnehmen, welche auf I. Königl. Majestät Sold dienen, und denen ein Officirer, welcher dem Rahte anstehen würde, fürgestellet werden sollte nur daß ihm die gewöhnliche Servis[27] gegeben würde. Man sollte bedenken, wie es wäre Hameln[28] und Minden[29] gangen, so die Einquartierung abgeschlagen, itzo aber um Hülfe und Errettung sollicitirten,[30] so nun zu späte. I. Königl. Majestät würden zu sondern Gnaden annehmen, so man sich hierin schicken und etwa 200 oder 300 Mann einnehmen würde, die übrigen sollten auf der Neustadt und unter dem Geschütz bleiben. Es stünde I. Majestät darauf Gefahr, und daß Calenberg nicht konnte entsetzt werden, wäre durch das dilatiren verursachet (scilicet[31]). I. F. G. der Herr General wollte unser Diener und Freund seyn. Diese und mehr Persuasiones seyn also E. E. Rath deputirten Ausschuß angezeiget worden den 17. Oct.

Als diese Persuasionen und Motiven E. E. Rath und der Gemeinde von den Deputirten vorgebracht, ist man bey diesem hochwichtigen und gefährlichen Werke doch betreten[32] und sorgfältig gewesen, und auf die eine oder andere Seite erwogen. Endlich ist dahin geschlossen, obwohl insonders dabey consideriret: 1. Man darüber von Kayserl. Majestät[33] proscribiret[34] werden möchte, daß demnach Illmus noster, U. g. F. und Herr ebenmäßig dasselbe müßte zu gewarten haben, wann dieselbe uns die Königl. Einquartierung anbefehlen würde, unter deren Aussöhnung bey Kayserl. Majestät wir mit begriffen werden könnten.

2. Daß es uns endlich an Vivres[35] mangeln, da die Pässe uns abgeschnitten und versperret würden.

3. Daß man ferner in uns dringen würde durch die Tillyschen.

4. Und wir nicht Bestand[36] neutral zu sein.

5. So müßte man zu einem christlichen Potentaten unser Religion sich schlagen und in Namen Gottes sich in dessen Schutz und Hände geben und Gott dem Herrn den Ausschlag committiren,[37] jedoch, daß auf eine gewisse Capitulation, mit 200 oder 300 Soldaten, dieselbe dirigiret würde.

Auf diesen Rathschluß hat der Kaufmann, der Ausschuß der Gemeinde und die Aembter consentiret,[38] und die Sache E. E. Rath committiret und begehret, daß zufoderst mit Zuthun der Landschaft nochmahls dafür zu verbitten, und daß Illmi U. g. F. und Herrn Resolitio von Wolfenbüttel möchte verlesen, und die Corporalen[39] gleich wie zuvor geschehen, auch dazu gezogen werden möchten, damit es dem Ausschuß nicht allein beygemessen werde.

Darauf ist Illmi   Schreiben, so von Wolfenbüttel kommen, verlesen, darin I. F. G. die Einquartierung suadiret“.[40]

Nach der für die Ligisten erfolgreichen Schlacht bei Seelze[41] hatte sich die Situation erneut verschärft: „Nach verrichtetem Scharmützel[42] und Treffen hat Tilly im Zurückmarschiren sich auf dem Linderberge mit allem Volke Nachmittages um 2 Uhren præsentiret und vor Hannover sehen lassen mehr als auf eine Meile[43] Weges lang, hat auch fast in die drey Stunden auf dem Linderberge gehalten, einen Trompeter[44] in die Stadt gesandt und den Bürgermeister herauskommen heißen.

Ob man nun wohl so schleunig nicht gewußt, was man thun oder lassen und zu welchem Theile man sich schlagen sollte, so ist doch in solchem Schrecken von etlichen vor gut angesehen worden, des Tilly sein Anmuthen zu vernehmen; derowegen Herr Bürgermeister D. Jacobus Bünting, Ridemeister Otto Weccius und Sekretarius Engelbertus Hoyer derobehuf deputiret, die sich auch dazu bequemen wollen, in des Herrn Ridemeisters Ottonis Weccii Haus auf dem Holtzmarkte zusammen kommen und hinaus dem Leinthor wollen, derobehuef dann auch eine Kalesche vor des Herrn Ridemeisters Thür gehalten. So ist eben der Königl. General Hertzog Ernst zu Sachsen-Weimarische Linie selbdritte eilig reiten kommen, hat den Bürgern, so bey dem Wagen gestanden, freundlich und wehemüthig zugesprochen und gefraget, ob sie lieber Tillisch oder Königisch sein wollten.

Darauf die wenig Bürgere, so auf dem Holtzmarkte gewesen, sich gut Königisch erkläret. Und als er vernommen, daß der Herr Bürgermeister in Herrn Ottonis Weccii Hause vorhanden, ist er vom Pferde abgesessen, das Pferd bey der Soetseule seinem Gefährten an die Hand geben, in das Haus zu ihnen gangen, hat ihr Vorhaben disuadiret[45] und nicht gestatten wollen, daß sie zu dem Tilly hinaus ziehen sollten, mit Vertröstung der Königlichen Assistentz und schleunigen Succurs.[46]

Den Tillyschen Trompeter aber hat der General von Weimar mit dem Abend hinaus dem Steinthore genommen, und haben unsere Deputirte ihre Reise zu dem Tilly eingestellet, sich befürchtend, daß sie von den Königschen Dragonern,[47] welche etliche Tage schon in Linden gelegen waren, möchten aufgenommen und ihnen der Paß abgeschnitten werden.

Hertzog Bernhard zu Sachsen-Weimar,[48] welcher mit dem General seinem Herrn Bruder herein gekommen war, ist vor dem Steinthore auf dem Walle den Abend, dahin er mit dem Herrn General kommen, gantz traurig wegen des Herrn Vettern Hertzog Friederich von Altenburg[49] und Herrn Obentrauts[50] Tode, an der Brustwehre gestanden, und hat sich mit dem Ellenbogen daran gelehnet gehabt.

Tilly aber, als er keinen Bescheid aus der Stadt bekommen, ist denselben Abend in seine Quartiere nach Pattensen[51] und Calenberg und des Orts herum gezogen.

Den 26. Oct., auf gestriges Tages Verlauf, der Bürgermeister Hermann Bartoldes Raht undd Gemeinde convociren lassen und angezeiget: Obwohl gestriges Tages geschlossen, an Illmum   nacher Wolfenbüttel zu schreiben, um Abwendung der Königl. Einquartierung, so hätte sich nun leider der Zustand mit uns geändert, durch des Tilly Ankunft auf dem Linderberge. Item es sey der Herr General von Weimar ankommen und hätte I. F. G. nochmahls begehret, bey einem und anderm persölnlich angehalten, wäre auf dem Walle gewesen und begehret, etliche Stücke[52] auf die Tillyschen nach dem Linderberge abfeuren zu lassen, hätte bey beyden Bürgermeistern angehalten, etliche Regimenter[53] herein zu nehmen. Dem wäre darauf geantwortet, daß man es nach Wolfenbüttel an Illmum   U. g. F. und Herrn gelanget, I. F. G. hätte einen Trompeter hie gelassen, bey dem die Antwort überschicket werden sollte. E. E. Raht hätte nochmahls ein Schreiben aufgesetzet, vor die Einquartierung zu bitten, welches in pleno[54] verlesen wurde.

Item hätte der Tilly auf dem Linderberge gehalten, durch einen Trompeter 2 von den Herren hinaus begehret, als nun der Herr Bürgermeister D. Büntingius, Otto Weccius und Secretarius Engelbertus Hoyer bereit dazu gewesen, wäre nun avisiret, sie von den Königlichen Dragounern zu Linden[55] möchten aufgenommen werden.

Item, wie der Herr General Hertzog von Weimar darauf herein kommen und die Deputirte gewarnet, man möchte es wohl bedenken, wann Tilly im Namen Chur-Bayern den Krieg führete, wüßte man, was man thun sollte. Weil es aber geschehe im Namen Kayserl. Majestät, so wäre Acht[56] und Ueber-Acht[57] zu besorgen, wenn man Königl. Einquartierung einnehme. Die Capitulatio mit den Königschen wäre nicht angenommen worden, und hätte viel auf sich die Stadt in fremde Hände zu geben. Es wäre noch ein Schreiben eingegeben, von einem Regiment Königsche einzunehmen, und müßte solches noch diesen Tag zu Werke gerichtet werden. Und ist solches mit viel mehren Umständen a Consule proponiret[58] worden.

Den 26. Oct. Auf diese des Herrn Bürgermeisters Proposition ist geschlossen: Der Raht bleibet bey voriger gestriges Tages Meinung, wie auch Alterleute,[59] die Gemeinde aber und die Aembter zeigeten an, daß sie sich allerseits in diesem gefährlichen und hochwichtigen Werke nicht finden könnten, insonders, ob die Sache wegen einsmahls bewilligter 300 Mann noch in dem Stande, daß mans retractiren[60] könnte, stelleten es zu E. E. Rahts und hochgelehrter Leute, die dazu gezogen werden möchten, Discretion“.[61]

Der Versuch der Ligisten, Hannover zu nehmen, wurde in der Nacht vom 30. auf den 31.10.1625 abgebrochen,[62] da Johann Ernst die dänisch gesonnene Bürgerschaft zum Widerstand ermuntert und die dänische Besatzung von 450 Mann die Übergabe abgelehnt hatte.[63]

„Den 18. Nov. hat der General Hertzog von Weimar Deputirte aus dem Raht begehret, mit denselben zu reden. Sein derowegen deputiret Consul Hermann Bartoldes, Syndicus Georgius Rapke und Ridemeister Otto Weccius, denen er angezeiget, man erinnerte sich, was bey der Königlichen Capitulation verabscheidet, da es nöthig, mehr Völker herein zu nehmen, nun näherte sich der Feind immer mehr und mehr, dargegen wehre man mit wenigem Volk herein versehen, wollte derowegen Königl. Majestät sich versehen, man würde sich selbst zum besten noch mehr einnehmen, als benandlich 1000 Pferde und 1000 zu Fuß und wollten I. F. G. ihre Logirung mit darein haben.

Dieses ist dem Raht und der Gemeinde Nachmittags vorgebracht und darüber deliberiret. Man erinnerte sich der Capitulation und hätte man über den Obristen Lippen[64] als Commendanten hierin sich nicht zu beklagen. Und obwohl der Feind sich stärkete, auch Dielen[65] zusammen führen ließe, daß mannicht wissen könnte, was Gott über diese Stadt noch verhängen würde, so wäre doch die Einquartierung beschwerlich, es wäre nicht genug Proviant genug für die albereit Anwesende, viel weniger für mehre. Sollte mans abschlagen, möchte man dazu compelliret[66] werden, weil Königl. Armee in vicinia[67] herum liege.

Ob auch wohl etliche an Vollmacht zweifelten, über das auch die Bürgerschaft sich beklage über die Zulage zu Unterhaltung unserer 200 Soldaten. Darauf einhellig vom Raht und Gemeinde geschlossen, die Impossibilitet und andere dienliche Motiven einzuführen, damit man damit verschonet bleiben möchte.

Sein darauf Herr Bürgermeister Hermann Bartoldes, der Syndicus Georgius Rapke und der Ridemeister Otto Weccius aus dem Raht, und aus der Bürgerschaft Georgius v. Wintheim, Theod. Lange und Bartholomaeus Haller abgefertiget noch selbigen Nachmittages und haben I. F. G. solches zu Gemüht geführet, mit weiterer Einquartierung zu verschonen.

Darauf der General repliciret, die Capitulation vermöchte, da es die Noht erforderte, sollten ohne Vorwissen des Rahts keine mehr hereingenommen werden, nun erforderte es die Noht, und hätte der Feind in der Nähe 60 Cornet[68] Reuter und 21 Fahnen[69] Fußvolk liegen, derowegen es der Capitulation nicht zuwider wäre. Es wollten H. K. M. an andere Oerter verrücken, müßte derowegen diese Stadt besetzet werden, damit diese nicht periclitirte.[70] I. Königl. Majestät wäre der Stadt zugethan, trügen gnädigste Vorsorge um deren Conversation. Die Service[71] belangend sollten Reuter und Soldaten selbst dieselbe stehen, ohnangesehen es nicht gebräuchlich, es sollte ihnen nur der Platz gegönnet werden.

Aif die angezogene Impossibilität hat der General sich resolviret, wegen Mangel des Proviants, Habern und anders, daß solches alles herein geschaffet werden sollte. Sie wüßten Vorraht an Futter und Habern, woher es sollte verschaffet werden. Der Herr General vor seine Person nicht zweifelte, daß man dieselbe nicht herein habe wollte. Mit mehren. Dieweil aber I. F. G. noch selbigen  Abend in dero Quartier nach dem Langenhage[72] verreisen wollten, hat man sich erkläret, folgenden Morgen Raht und Gemeinde wieder convociren[73] zu lassen und denenselben dieses vorzutragen.

Des Morgens ist Raht und Gemeinde wieder zusammen kommen, haben von dem gestrigen des Herrn Generals repliciren[74] deliberiret[75] und beredet, es ließe sich der Anfang zwar sehr süße an, aber man wäre unvertröstet auf den Unterhalt der Einquartirten, so fiele ja nun schon deswegen Mangel vor, daß man deren theils unterhalten müßte, sollte uns auch der König entrücken und weichen, so wäre zu besorgen, der Feind diese Stadt attaquiren würde und man der Königschen so bald nicht nicht mächtig sein möchte, wäre also diese fernere Einquartierung zwar unser eigenen Defension gemeinet. Item, daß man wegen beschwerlicher Unterhaltung unsere 200 Soldaten Königl. Majestät zu überlassen und das Werk darin zu dirigiren, damit Königl. Majestät und der Herr General nicht offendiret würden. Man gedächte auch wohl an unsern g. F. und Herrn nach Wolfenbüttel und dero Fürstl. Herren Rähte zu schreiben, um deren Bedenken, und inmittelst zu erwarten, ob Gott der Allmächtige in andere Wege es dirigiren würde.

Inmittelst ist vom Herrn General Hertzog zu Weimar der Obrist Lieutenant[76] Streife[77] anhero gesandt, die Resolutio zu vernehmen und die begehrte Einquartierung zu urgiren,[78] und hat derselbe einen Zettel übergeben, daß der Herr General so bald 20 Last[79] Roggen, 6 Last Weitzen und 10 Last Habern herein verschaffen wollte. Das Hauptwerk concernirend, sein Raht und die Gemeinde einig gewesen, es bey gestrigem Schluß und Resolution aus allerhand Motiven zu lassen, und vor die weitere Einquartierung möglichst zu bitten. Und sein darauf der Herr Syndicus Rapke, der Ridemeister Otto Weccius, Georg von Wintheim und Theod. Lange an gemelten Obristl. Streifen abgeordnet, in Bartold Völgers Haus den Schluß zu notificiren. Dargegen derselbe nochmahls die Einquartierung urgiret, wegen Offension Königl. Majestät und des Herrn Generaln und gesaget, es sollte alles zuvor herein geschaffet werden, was dero behuf nöthig, uns unter andern, wann diese Stadt mit Reutern besetzet wäre, wie auch Burgdorf,[80] könnte man bis ins Land Göttingen[81] Paß haben. Item ins Fürstenthum Lüneburg, in die Freyen, ins Stift Hildesheim, daraus die Nohtdurft anhero geholet werden könnte. Die Bürger sollten dabey prosperiren, daß sie dasjenige, was man brächte, um einen leidlichen Pfennig haben könnten, mit mehren Persuasionibus. Er dürfte diese gegebene Resolution dem Herrn General nicht hinterbringen, wollte warten bis um 2 oder 3 Uhren, man möchte eines andern sich bedenken und schriftlich darauf an I. F. G. sich resolviren“.[82]

„Den 3. Dec. hat General Hertzog von Weimar nochmahls anhalten lassen um die Reuter-Einquartierung durch den Obristen[83] Lippen,[84] zu welchem damals gesandt D. Bünting Consul, Ludolf Borenwald, Otto Weccius, Hermannus Westenholtz und Engelbertus Höyer Secretarius, um Abschaffung der Einquartierung der Reuter zu reden.

Gegen dieselben Obrist Lippe sich also resolviret, daß der Herr General sehr alteriret,[85] weil man die angemuhtete Einquartierung ausgeschlagen. Wenn man sich dieserwegen eines gewissen würde resolviren, wolle er sich darauf auch erklären, würde man aber sich darzu nicht verstehen, so würde die gantze Armee an andere Oerter vorrücken müssen, und würde es dann hier gehen, wie zu Hameln. Hat gebeten, durch Gott, die Einquartierung geschehen zu lassen, aufs wenigste 2 Compagnien[86] Reuter und sein Regimenter Soldaten, so 1500 stark, darunter aber 600 Kranke[87] wären. Weil dieselbe mehrentheils draußen, und er herein wäre, und seine Soldaten nicht an einem Ort hätte, könnten sie nicht eingehalten und gezwungen werden, den Leuten Schaden zu thun, dann sie keine Furcht hätten etc.

Den 5. Dec., Montags, ist dieserwegen Raht und Gemeinde convociret, und ist der General aus seinem Quartier vom Langenhagen[88] selbst herein gekommen, neben einem Nobili von Königl. Majestät mit einem Schreiben abgefertiget, welches der Obriste Lippe dem Bürgermeister angezeiget und darnebenst Dn. Consulem per Deum gebeten um Beforderung der Einquartierung, und hätte der Obriste Lippe gesagt, so fern die Einquartierung abgeschlagen werden sollte, auf den Event[89] den Königl. Soldaten angedeutet werden sollte, sich auf einen Trommelschlag fertig zu halten, hätte auch auf solchen Event mit 50 Wagen ihn zu versehen angehalten.

Consul hat sich gegen Obristen Lippe erkläret, weil Raht und Gemeinde convociret wären, sollte mit denselben, wann das Schreiben eingeliefert, geredet werden. Immittelst man hievon deliberiret, ist ein Königscher Abgesandter aufs Rahthaus in die Audientz kommen und hat dem Herrn Bürgermeister das Königliche Schreiben sub dato 2. Dec. übergeben und mündlich dabey sollicitiret, daß Königl. Majestät darin begehrten, zu dem Fußvolke noch 2 Compagnien Reuter einzunehmen auf Königl. Majestät Besoldung[90] und Hereinschaffung Proviants, Habern und anderer Nohtdurft.

Den 5. Dec. ist auf voriges nochmahliges Ansuchen der Reuter-Einquartierung vom Raht und der Gemeinde aus hiebevor allegirten Motiven einhellig geschlossen, daß es nicht rahtsam sey, Reuter einzunehmen, derowegen schriftlich oder durch Abgeordnete mündlich davor zu bitten“.[91]

„Sonnabends den 10. Dec. Abends um 8 Uhren ist ein Königl. Schreiben ankommen, welches durch eine Linie über den Graben auf den Wall gezogen.

Sontags den 11. Dec. ist solch Schreiben zu Rahthause verlesen, darin Königl. Majestät die Reuter-Einquartierung hart urgiret mit Bedräuung. Raht und Gemeinde haben nochmals solche Einquartierung nicht willigen können.

Und weil diese erwehnte Königliche Bedräuung Illmum   U. G. F. und Herrn  mit concernirte, sein deputiret der Ridemeister Otto Weccius und Theod. Lange nacher Braunschweig auf den Kreistag und nacher Wolfenbüttel ad Illmum   U. G. F. u. H. Weil aber der Ridemeister sich entschuldiget, ist Theodor Langen die Reise mit einer Instruction committiret,[92] ist aber die Reise damahls noch verblieben.

Den 15. Dec. ist der Bote von Königl. Majestät wieder zurück kommen mit einem beschwerlichen und bedraulichen Schreiben. Den 16. Dec. ist solch Schreiben zu Rahthause verlesen und pro et contra erwogen worden, man könnte aber vorigen Schluß und Meinung nicht endern, sonderlich wegen des damahligen Kreistages[93] zu Braunschweig[94] Tractation, auch wegen erwarteter Illmi   Resolution, man wollte auch dafür bitten, und sichs nicht versehen mit den armen Leuten also wie gedrauet verfahren werden sollte, und daß wir es nicht entgelten könnten, zu contradiciren,[95] wollten unterdessen erwarten, was Gott für Gnade geben würde.

Die Gemeinde ist damit einig gewesen, jedoch dahin zu sehen, daß man Königliche Gnade behalten möchte. Item, daß etliche aus dem Mittel des Rahts ad Illmum   nacher Wolfenbüttel und auf den Kreistag zu Braunschweig geschicket würden, immaßen jüngst den 11. Dec. geschlossen worden. Sein darauf deputiret der Herr Ridemeister Otto Weccius, Se. Engelbertus Höyer und Theod. Lange.

Den 17. Dec. sein dieselbige abgefertiget nacher Braunschweig und Wolfenbüttel. Inmittelst die Abgeordnete verreiset, sein nacheinander von dem Herrn General 2 Memorialien[96] E. E. Raht übergeben worden, so ihnen nachgesandt und Illmo   zu Wolfenbüttel zugleich übergeben worden“.[97] „Den 30. Dec., Freytags nach dem Christtage, sein unsere der Stadt Abgeordnete von Wolfenbüttel und Braunschweig wieder zu Hause kommen“.[98]

„Anno 1626 den 31. Jan. ist Raht und Gemeinde convociret und per Consulem angezeiget, daß der Obriste Nerprot[99] von Illmo nostro Hertzog Friederich Ulrich ein Schreiben übergeben, welches verlesen worden, des Inhalts: Man erinnerte sich, was gestalt Illmus noster an Königl. Majestät Gesandten abgeschicket, uns mit mehrer Einquartierung zu verschonen. Ob nun wohl I. F. G. solches gern gesehen, so hätten sie doch aus der abgesandten Relation, wie auch von Königl. Majestät verstanden, daß es die höchste Nothdurft erforderte, 2 Compagnien Reuter herein zu nehmen. Es wäre Königl. Majestät friedlich mit dem Commissario[100] hieraus zu reden, was gestalt Ordre dieserwegen zu machen, und weil es zu des gantzen Landes besten gemeinet, sonderlich weil die Tillischen um Hannover so greulich tyrannisirten, würde man sie accomodiren, der Tillischen Wüthen und Toben dieses Orts etwas zu steuren, sub dato Rotenburg[101] den 24. Januar 1626.

Darauf ist den 31. Jan. deliberiret und geschlossen, es befünden Raht und Geschworne, daß wegen abgestatteten schweren Eyden die Einquartierung nicht zu willigen wäre. Es periclitirte darunter libertas und immunitas[102] Civitatis, wäre Illmi Schreiben zu beantworten mit dienlichen Motiven, insonders weil Adel und Unadel ihr noch übrige Korn herinne hätte, davon sie zu leben und die Saat bestellen sollten, welches durch die Reuterey Einquartierung aufgehen würde, daß man nichts behalten würde darvon zu leben. Wäre auch nicht nötig an die Regierung zu schreiben mit dienlichen Motiven. Es wäre besser dem Unheil zu praecaviren[103] und vorzubauen, es wäre auch die Landschaft zu Raht zu ziehen, wie zuvor geschehen etc. Die Gemeinde ist E. E. Raht hierin einig gewesen.

Darauf sein deputiret an den Herrn Obristen, ihme diesen Schluß zu hinterbringen, der Herr Ridemeister Otto Weccius, Sec. Bartoldus Baumgarte, Capitain Johann von Berckhausen, Bartold Schlüter von den 24 Mann, und Diedrich Ropke wegen der Aembter. Als dieselbe dem Obristen solches hinterbracht und angezeiget, hat er mit Ungeduld solche Resolution angenommen und die Einquartierung urgirt mit allerhand Bedräuungen und gesagt, man hätte sich ja erboten, da Illmus noster wollte darzu willigen, wir I. F. G. gehorsamen wollten, ob man mit Königl. Majestät gleich wie mit einem Lotterbuben spielen wollte.

Darauf E. E. Raht und Gemeinde anderweit zur Consultation geschritten und nochmahls geschlossen, daß man bey sich nicht könnte befinden, warum man von voriger Resolution sollte abstehen, es sollten die Abgeordnete abermahl sich zu dem Obristen verfügen und anzeigen, es wäre dieses Postulatum niemahls in Tractatu gewesen, und wäre die Sache jetzo in anderem Stande, es möchte der Herr Commissarius in Ruhe stehen, ein Tag 8 oder 9 bis mans ad Illmus gelanget hätte. Die Gemeine sämbtlich consentirete mit E. E. Raht.

Den 1. Febr. ist Raht und Gemeinde wieder zusammen gefordert und per Consulem angezeiget, als man gestriges Tages sich zur Reuter Einquartierung nicht verstehen können etc. Welches den Obristen Nerprot sehr verdrossen, daß man die Reuter Einquartierung pure abgeschlagen“.[104]

1626 und 1627 war Weccius noch immer unter den Ratsherren aufgeführt[105] und wurde wiederholt zu schwierigen Verhandlungen deputiert.

1628 galt es, die weitere Verpflegung ligistischer Soldaten abzuwehren, und das in Verhandlungen mit dem wohl korruptesten der ligistischen Kriegskommissare überhaupt, der sich im Auftrag Maximilians I. von Bayern auch um Beute-Kunst in den besetzten Gebieten zu kümmern hatte: „Den 8. Febr. hat E. E. Raht der Gemeinde zu Rahthause anzeigen lassen, daß um Trium Regum[106] der Hr. Tillischer Gen. Kriegs-Commissarius[107] N. von Lerchenfeld[108] dem Raht und dieser Stadt Hannover angemuhtet hätte, 8 Compagnien Soldaten zu verpflegen. Darauf wäre Herr Syndicus L. Petrejus, der Herr Ridemeister Otto Weccius und Johannes Volger an S. E. abgefertiget, solches zu verbitten. Welche Relation gethan hätten, daß aller möglicher Fleiß angewendet worden, sich bey I. Excell. Hern. Grafen von Tilly zu interponiren[109] und als eine Impossibilität zu verbitten, weil die Kornfrüchte, Meyergüter[110] und Intraden[111] außen blieben. Bey der Cammer und Landschaft blieben die Zinße zurück und wäre nichts einzubekommen, es wäre keine Nahrung hie, die Commercien wären gestopfet,[112] man hätte außer der Zingeln keine Landgüter, das Brauwerk wäre in stecken gerahten, die Krüge auf dem Lande wären in Abgang kommen, man könnte kaum das ordinaire Schoß[113] abführen, die Leute geriethen theils in Melancholey,[114] theils müßten die Kleider angreifen, Wittwen und Weisen müßten betteln gehen; wäre dahero unmöglich, etwas mehr, als das gewilligte Korn abzutragen der 1600 Malter.[115]

Darauf  hätte der Herr Commissarius sich resolviret, daß er vor seine Persohn gern möchte gönnen, daß wir übersehen würden, es wäre aber unmöglich, dann der eine und ander hätte sich zu beschweren, man müßte sich angreifen, daß die Soldatesca ad Tempus auf 2, 3 oder 4 Monat unterhalten würde.

Man hätte ja in diesen Landen Ursache zu diesem Kriege gegeben; man hätte sich wohl versehen gehabt, daß man keine Correspondence mit des Kaysers Feinden und andern Städten, insonderheit mit Hildesheim[116] gehabt, wollte treulich ermahnet haben Conventicula[117] zu verhindern.

Man begehrete zwar keine Einquartierung, besondern eine freywillige Anlage; wo dieselbe nicht erfolgete, so wäre I. Excell. der Graf Tilly Meister des Landes etc. Obwohl Illmus Hertzog Friedrich Ulrich zu Braunschweig intercedirte,[118] so hätte I. Excell. Macht zu deferiren[119] oder abzuschlagen, und hätte Macht zu blocquiren[120] mit etlichen Regimentern, wollte zwar sichs nicht versehen, jedoch möchte I. Excell. dazu veranlasset werden. Begehrete deowegen cathegorische Resolution. Stellete uns frey, ob wir an I. Excell. selbst oder an ihn Resolution reportiren wollten. Er wollte uns möglichst assistiren, jedoch getreulich gewarnet haben, sich zur Verpflegung 2 oder 3 Compagnien zu verstehen, andere Städte hätten sich angegriffen, wir hätten das Bier noch eins so theuer gegeben.[121] Man möchte in specie sich erklären, damit groß Unheil abgewendet würde.

Auf diese Tillische abermahlige Anmuhtung hat man sich beredet und deliberiret, und dabey in Consideration gezogen, weil Tilly nunmehr leider ! den ganzen Niedersächsischen Kreis,[122] sonderlich das Land Braunschweig in seiner Macht und Gewalt hätte und darin seines Gefallens gebährete, müßte man ratione temporis[123] sich accomodiren, wollte man sonst keine Blocquirung oder andere Ungelegenheit und Extremitäten verursachen.

Derowegen von der Gemeinde beschlossen, daß vorgedachte Deputirte, so zu dem Commissario Lerchenfeld abgefertiget gewesen wären, wiederum zu mehrgedachtem Herrn Commissario nach Zelle sich verfügen möchten, Handelung zu pflegen, und eins vor alle zu 3000, 4000 oder ja 5000 Rthlr. anerbieten sollten, in abhängigen Terminen zu erlegen“.[124]

1628 war Weccius noch immer Mitglied des Rats,[125] desgleichen 1629.[126]

Unter 1642 wird festgehalten, dass Weccius am 24.10.1642 als Ratsmitglied und „juratus Capitaneus“[127] in städtischen Diensten resigniert habe.[128]

Als Witwer heiratete er am 27.07.1643 in zweiter Ehe die ebenfalls verwitwete Katarina Grashof.[129]

Zur Grabstele der Familie Wecke findet man im Internet u. a. folgenden Kommentar:

„Sein Sohn Otto Wecke gehörte seit 1619 dem Hannoverschen Rat an. In der Funktion des Riedemeisters hatte er die Aufgabe, auswärtige Verhandlungen zu führen. Dass er damit während des 30jährigen Krieges ständig beschäftigt war, belegen zahlreiche Vermerke in der Hannoverschen Chronik. 1642 legte er dieses Amt aus Altersgründen nieder“.[130]

Um weitere Hinweise wird gebeten !

[1] Vgl. die Erwähnungen bei JÜRGENS, Chronik.

[2] JÜRGENS, Chronik, S. 349.

[3] JÜRGENS, Chronik, S. 350.

[4] JÜRGENS, Chronik, S. 352.

[5] JÜRGENS, Chronik, S. 353.

[6] JÜRGENS, Chronik, S. 356.

[7] JÜRGENS, Chronik, S. 358.

[8] JÜRGENS, Chronik, S. 360.

[9] Riedemeister: Alljährlich wurden zwei Riedemeister (Reitmeister) gewählt, die als Gesandte der Stadt nach auswärts geschickt wurden und in der Stadt als Gerichtsherren tätig waren. Weiterhin waren sie Befehlshaber der Stadt-Miliz. Das Wort Riedemeister leiten einige von „Rittmeister“, andere von „Redemeister“ ab. Beide „Officia“ waren in unserm „Riedemeister“ vereinigt. Sie wurden bei den Fehden gebraucht,  machten den Ritt bei Jagd- und Weidezügen und wurden bei Gesandtschaften verwendet.

[10] Liga: Die Liga war das Bündnis katholischer Reichsstände vom 10.7.1609 zur Verteidigung des Landfriedens und der katholischen Religion, 1619 neu formiert, maßgeblich unter Führung Maximilians I. von Bayern zusammen mit spanischen und österreichischen Habsburgern an der Phase des Dreißigjährigen Krieges bis zum Prager Frieden (1635) beteiligt, danach erfolgte formell die Auflösung. Das bayerische Heer wurde Teil der Reichsarmada. Zur Liga-Politik vgl. KAISER, Politik, S. 152ff.

[11] Johann Ernst der Jüngere v. Sachsen-Weimar [21.2.1594 Altenburg-6.12.1626 Markt St. Martin], mansfeldischer Obrist.

[12] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4.

[13] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[14] N Rohden [ – ], dänischer Obristleutnant.

[15] Friedrich Ulrich Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel [5.4.1591 Wolfenbüttel-11.8.1634 Braunschweig].

[16] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.

[17] Werbung: Anliegen.

[18] Consul: Ratsherr.

[19] Syndikus: Sachwalter, Berater, Advokat oder Bevollmächtigter einer Gemeinde, einer Stadt, einer Republik, eines Kollegiums oder einer Zunft. [In Schmalkalden betrug die Besoldung 1632 90 fl. im Jahr, 5 Malter Korn, 6 Klafter Holz und 6 Schock Reisig; zudem war er von Wache, Steuern und Einquartierung befreit; WAGNER, Pforr, S. 114.]

[20] categorische Resolution: unwiderrufliche, unumstößliche Entscheidung.

[21] dilatiert: aufgeschoben, hinausgezögert,

[22] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.

[23] Christian der Jüngere Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel [20.9.1599 Gröningen-16.6.1626 Wolfenbüttel], kurpfälzischer, dann dänischer General.

[24] Calenberg [Region Hannover]; HHSD II, S. 91ff.

[25] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359.  Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.

[26] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.

[27] Servis: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.

[28] Hameln [LK Hameln-Pyrmont]; HHSD II, S. 192ff.

[29] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff. Vgl. NORDSIEK, Die schwedische Herrschaft.

[30] sollicierten: dringend ersuchten.

[31] scilicet: nämlich, das heißt; man kann wissen.

[32] betreten: angetroffen.

[33] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[34] proscribiert: in die Acht erklärt.

[35] Vivres: Lebensmittel.

[36] müsste heißen: bastant: in der Lage, fähig.

[37] commitieren: beauftragen, überlassen.

[38] consentieret: zugestimmt.

[39] Corporalen: Körperschaften.

[40] JÜRGENS, Chronik, S. 372f. – suadiert: anrät.

[41] 4.11.1625, Seelze bei Hannover: Tilly besiegte dänische Truppen unter Generalleutnant Michael Obentraut und Herzog Friedrich von Sachsen-Altenburg, der auf der Flucht getötet wurde.

[42] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[43] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

[44] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[45] dissuadieren: widerraten, abraten.

[46] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[47] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[48] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.

[49] Friedrich Herzog v. Sachsen-Altenburg [12.2.1599 Torgau-4.11.1625 bei Seelze], pfälzisch-mansfeldischer Obrist.

[50] Hans Michael Elias v. Obentraut [2.10.1574 Heddesheim-5.11.1625 bei Seelze], pfälzischer, dann mansfeldischer Generalleutnant.

[51] Pattensen [Region Hannover]; HHSD II, S. 376f.

[52] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].

Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[53] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[54] in pleno: vor der gesamten Versammlung.

[55] Linden (Stadt Hannover); HHSD II, S. 298f.

[56] Acht: öffentlich gebotener Ausschloss oder Verfolgung; Verbannung; Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft (Exkommunikation). Die hier angeführte Acht wurde bei Majestätsverbrechen (crimen laesi maiestatis) und Landfriedensbruch vom Kaiser verhängt.

[57] Über-Acht: hier wahrscheinlich als Pleonasmus zu verstehen, da sonst der Begriff nicht verwendet wird.

[58] a Consule proponiret: vom Bürgermeister vorgetragen.

[59] Alterleute, Alderleute: 1. An der Spitze der Elf-Ämter (11 Gilden) in Osnabrück z. B. standen die aus den Reihen der Handwerksmeister durch Wahl auf Lebenszeit hervorgegangenen Gildemeister. Zur Vertreter der Gesamtgilde wählten die Gildemeister zwei Ältere, die Alderleute/Olderleute genannt wurden. 2. Vorsteher der Kaufmannschaft.

[60] retractieren: erneut verhandeln.

[61] JÜRGENS, Chronik, S. 379ff. – Diskretion: a) Zurückhaltung, Rücksichtnahme, b) Gnade oder Ungnade.

[62] SCHRÖDER, … hat sich ein sehr großer Comet sehen lassen, S. 39.

[63] Vgl. HAVEMANN, Braunschweig-Lüneburg Bd. 2, S. 643ff..

[64] Philipp v. der Lippe [ -1626 Stendal], dänischer Obrist.

[65] Diele: ein 12-35 mm starkes Brett für Verschalungen, Bohle.

[66] compellieret: gezwungen.

[67] in vicinia: in der Nähe, Nachbarschaft.

[68] Kornett: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 40-50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[69] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.

[70] periclitierte: Schaden nehme.

[71] Servis: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.

[72] Langenhagen [Region Hannover].; HHSD II, S. 281f.

[73] convocieren: zusammenrufen.

[74] replicieren: Antwort.

[75] deliberiert: überlegt.

[76] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[77] N Streif(e) [ – ], dänischer Obristleutnant.

[78] urgieren: dringend fordern.

[79] Last: 1 Last = 33, 706 Hektoliter, 1 Schiffslast = 1, 374 Tonnen.

[80] Burgdorf; HHSD II, S. 85f.

[81] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.

[82] JÜRGENS, Chronik, S. 390ff.

[83] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, in der brandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[84] N Lippe [ – ], dänischer Obrist.

[85] alteriert: verärgert, bestürzt.

[86] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[87] Krankenversorgung: Kranke und verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten und Orten zurück und fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen und vor den Kosten verweigerte. Johann Ernst von Sachsen-Weimar war einiger der wenigen, denen das Wohl der Soldaten am Herzen lag. LANGER, Heeresfinanzierung, S. 296: „Derselbe Fürst [Johann Ernst v. Sachsen-Weimar] und Heerführer sandte im Herbst des Jahres 1625 an seinen Kriegsherrn, König Christian IV. von Dänemark, ein Memorial, das die Unterbringung und Versorgung von 4.000 kranken Soldaten betraf. Die Finanzierung oblag der Kriegskasse. Johann Ernst schlug vor, je zehn Kranke einer Pflegerin gegen einen Wochenlohn von einem Gulden anzuvertrauen. Es mußten also vierhundert ‚Weiber‘ gewonnen werden, dazu noch drei bis vier Ärzte, ein Apotheker und ‚etliche Prediger‘, letztere für ein Monatsentgelt von 25 Gulden. Die Verpflegung sollten umherfahrende Marketender liefern gegen Barzahlung, die aus dem Pflegegeld abgezweigt wurde. Nach diesen Angaben war bei gleichbleibender Krankenzahl eine wöchentliche Ausgabe von weit über 400 Gulden nötig. Es scheint allerdings, daß ein solcher Aufwand mit untauglichen Söldnern eher selten war“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett 1647: ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.: ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. Allerdings sorgten die kranken Soldaten in den Städten auch für Unruhe; Aus dem Memorial der Paderborner Regierungskanzlei, 26.9.1636, für den kaiserlichen Obristen Wilhelm v. Westphalen; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 175: „Alhie verbliebene krancke soldaten und sonderlich von Rabischen [kaiserlicher Obrist Johann Raab; BW] regiment stellen sich fast mutwillig an, in deme dieselbe nicht allein ihr logament ruiniren, alles darin verbrennen, und [solchen fast groß = gestrichen] solche feur anlegen, daz auch die benachbarte [Nachbarn; BW] ja die gantze stadt daruber in gefahr kommen sollte, sondern sich auch so weit verkünnen, daz sie nicht schewen den burger die schweine abzunehmen und zu schlachten“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 615: „Der Erzherzog [Leopold Wilhelm; BW] hatte, weil Zaradecky bey ihm anhielte, ein Schreiben an Lodron und Beierlein ausfertigen laßen, daß die Stadt über 500 kranke Soldaten einnehmen, verpflegen und mit Arzneyen versehen solle. Auf inständiges flehentliches Bitten D. Höfels versprach der Erzherzog die Stadt zu verschonen und die Kranken auf die Dörfer zu legen. Nichts destoweniger kam den 21. Mai ein Schreiben, daß die Stadt gedachte Soldaten in ihre Dörfer nehmen und sie 14 Tage lang obgedachter Maßen verpflegen sollte. Es blieb aber auch nicht bey den zu der Stadt gehörigen Dörfern, sondern täglich kamen welche in die Stadt, die man in das Waisenhaus und in die Bürgerscheune legte“.

[88] Langenhagen [Kr. Hannover]; HHSD II, S. 281f.

[89] Event: Fall.

[90] Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500-800 fl. je nach Truppengattung, Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl:; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. Schon in den Anfangsjahren war der Sold nur ein- oder zweimal im Jahr ausgezahlt worden, so dass die Kontributionsforderungen ständig stiegen. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildert ausführlich die Meuterei der Besatzung von Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.: „Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen.

Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen.

Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138.

[91] JÜRGENS, Chronik, S. 396f.

[92] committieret: aufgetragen.

[93] Kreistag: Seit 1529 bildeten sich die Kreistage zu Beschluss- und Beratungsgremien ihrer Mitglieder heran. Unabhängig von seiner reichsständischen Zugehörigkeit besaß jedes Mitglied eine Stimme im Kreistag, der unregelmäßig zusammentrat. Zu diesem Zweck wurde als wichtigstes Amt das des Kreisausschreibenden geschaffen. Das Amt, das schon bald teilweise erblich wurde, wurde in einigen Kreisen von einem, in den meisten jedoch von zweien, dem weltlichen und dem geistlichen kreisausschreibenden Fürsten bekleidet. Dabei handelte es sich in der Regel um die ranghöchsten Fürsten des Kreises. Im Schwäbischen Reichskreis waren dies beispielsweise der Bischof von Konstanz und der Herzog von Württemberg, im kurrheinischen Kreis dagegen allein der Kurfürst von Mainz. Die Kreisausschreibenden beriefen ursprünglich die Kreistage ein und führten die Korrespondenz mit den anderen Kreisen. Im Laufe der Zeit entstand daraus gewissermaßen eine geschäftsführende Rolle, so dass sie beispielsweise auch die Reichsgesetze zur Publikation innerhalb des Kreises versandten. Der Kreistag wählte den Kreishauptmann (auch Kreisoberst oder –obrist) und seine Nachgeordneten bzw. Stellvertreter, dessen Aufgabe ursprünglich die Führung der Kreistruppen war, die ihm von den Kreisständen unterstellt wurden. In einigen Kreisen stand später an der Spitze der Truppen ein Kreisgeneral, der Kreisobrist war dann, wenn das Amt überhaupt beibehalten wurde, nur für die Wahrung des Friedens nach innen zuständig. Weiterhin wurden durch die Kreisstände die Zugeordneten (Räte) und das Personal für Kanzlei, Kasse und Archiv bestimmt. Wichtige Aufgaben waren: Erhaltung gemeinen Friedens und Ruhe gegen Aufrührer, zusammenrottende Kriegsleute und ausländische Werbungen. Zu der „innerlichen Defension“ kam recht bald die Landesverteidigung des Reiches; dieVollstreckung der „Gerechtigkeit wider die in die Acht Erklärte“; die Ermäßigung der Matrikularanlagen; die Aufsicht über das Münzwesen; die Beobachtung der Zölle und die Wahl der Beisitzer des Reichskammergerichts.

[94] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.

[95] contradicieren: widersprechen.

[96] Memoralien: Denkschriften.

[97] JÜRGENS, Chronik, S. 397f.

[98] JÜRGENS, Chronik, S. 399.

[99] Johann v. Nerprot [Nerpracht, Norprath, Nortproth, Nerbrot] [ -27.8.1626 Lutter], dänischer Generalleutnant.

[100] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25.

[101] Rotenburg a. d. Wümme; HHSD II, S. 401f.

[102] Immunität: a) Schutz bestimmter Personengruppen vor rechtlichen Maßnahmen; b) verfassungsrechtlicher und kirchenrechtlicher Sonderstatus von geistlichen Personen bzw. von deren Grund und Boden. Immunität umfasste ganze Kloster-Bezirke oder auch z. B. die sogenannte Dom-Freiheit, in der sich die Domkirche und auch die Höfe der Domherren befanden.

[103] praecavieren: verhüten.

[104] JÜRGENS, Chronik, S. 403f.

[105] JÜRGENS, Chronik, S. 435, S. 462.

[106] Trium Regum: Heilig-Drei-König.

[107] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[108] Christoph Freiherr v. Lerchenfeld [ -1649], bayerischer Generalkriegskommissar.

[109] interponieren: vermitteln, Rechtsmittel einlegen.

[110] Meiergut, Meierhof: fremdes Bauerngut, das gegen Abgaben bewirtschaftet wird.

[111] Intraden: Einkünfte.

[112] der Handel komme zum Erliegen.

[113] ordinaire Schoß: die gewöhnliche Steuer.

[114] Melancholie: „Im Mittelalter wurde die Melancholie als Mönchskrankheit bekannt. Sie wird auf Lateinisch als Acedia bezeichnet und ist ein häufiges Thema in der theologischen Literatur, zum Beispiel bei Thomas von Aquin in der Summa Theologica (vgl. II/II, qu. 35). Die früheste Beschreibung des Acedia-Phänomens stammt vermutlich von Evagrius Ponticus, der als frühchristlicher Anachoret in Ägypten lebte. Beschrieben wird unter anderem die Heimsuchung durch den Dämon des Mittags. Johannes Cassian übernimmt Evagrius‘ Ansätze und gibt diese an Thomas von Aquin weiter. Sie galt gleichzeitig als eine der sieben Todsünden. Im Protestantismus des 16. Jahrhunderts erfuhr die Melancholie dann eine gewisse Umdeutung: Sie galt nicht mehr in erster Linie als zu vermeidende Sünde, sondern als eine Versuchung des Teufels, die der Gläubige wie eine Prüfung bestehen müsse. Gerade das zeitweise Versinken in Verzweiflungszuständen erschien vor diesem Hintergrund als eine Bestätigung der Ernsthaftigkeit des eigenen Glaubens. Auf der anderen Seite erkannte man auch die zerstörerische Kraft der Melancholie und empfahl als Therapie geistliche Mittel wie Gebete oder geistliche Lieder und weltliche Zerstreuung durch Musik (nach dem biblischen Vorbild von David und Saul) und heitere Gesellschaft. Dabei spielte auch die persönliche Erfahrung Luthers, der häufig von Schwermut überfallen wurde, eine stilbildende Rolle. Luther und seine Nachfolger aus der protestantischen Orthodoxie des 16. Jahrhunderts haben sich in zahlreichen Trostschriften mit der Melancholie auseinandergesetzt. In der ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts einsetzenden Propaganda der Gegenreformation wurde die Melancholie deswegen häufig als typische Krankheit der Protestanten bezeichnet“. [wikipedia]. Hippokrates erklärte die Melancholie als Überschuss an schwarzer, verbrannter oder schwarzer Galle (in der Milz und in den Hoden produziert), der sich ins Blut ergießt. Die Melancholie war nach seiner Auffassung, die bis ins 17. Jahrhundert dominierend bleib, eines der vier Temperamente des Menschen. Die „Schwermuth“ galt als einziger Grund für ein kirchliches Begräbnis von Selbstmördern, die in den Zeugnissen erwähnt werden, z. B. HAPPE I 453 r; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83 (hier „Grämniß“). SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 560 (1635): „Ist einem alten Bauer / Jacob Besinger genant / hier der Kopff abgeschlagen worden / der hatte seinen eigenen Sohn erschlagen / und ihm sein Gelt genommen. Er war zuvor umb alle das seine kommen / und sollte noch für die Soldaten contribuiren / darüber ist er in eine Melancholi gefallen / und hat diese gräuliche That / dass er Gelt bekommen möchte / begangen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.

[115] 1 Malter (Hannover) = 186, 91 Liter.

[116] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[117] Konventikel: Zusammenkunft, Versammlungsort von Geistlichen.

[118] intercedieren: vermitteln, sich einsetzen; sich widersetzen, Einspruch erheben.

[119] deferieren: stattgeben, überbringen.

[120] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade und Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, da0 man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“.

Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens von Nasen und Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.

[121] Eine Anspielung des Handels einer Stadt und ihrer Bürger mit den Soldaten, wobei Preisaufschläge von 200 bis 300 % nicht selten waren, falls die Marketender nicht liefern konnten.

[122] Niedersächsischer Reichskreis: Der seit 1512 existierende Niedersächsische Reichskreis wurde seit 1522 von den Erzbischöfen von Magdeburg und dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg geführt. Seine wichtigsten Mitglieder waren Erzstift Magdeburg, Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit der Grafschaft Regenstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin, Holstein-Glückstadt, Holstein-Gottorp, Grafschaft Rantzau, Hochstift Hildesheim sowie die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen und Nordhausen. Vgl. Reichskreis.

[123] ratione temporis: der Vernunft der Zeit nach.

[124] JÜRGENS, Chronik, S. 463f.

[125] JÜRGENS, Chronik, S. 479.

[126] JÜRGENS, Chronik, S. 489.

[127] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[128] JÜRGENS, Chronik, S. 557, 574.

[129] Vgl. http://aidaonline.niedersachsen.de/default.htm. Alle biographischen Angaben stammen freundlicher Weise von Frau Monika Möhring.

[130] http://www.inschriften.net/hannover/inschrift/nr/di036-0341.html.

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