Warluzzel [Warluzel, Warlüssel, Warklusel], Anton Freiherr von

Warluzzel [Warluzel, Warlüssel, Warklusel], Anton Freiherr von; Obrist [ -6.3.1645 Jankau]

Der katholische Adlige Warluzzel stammte aus dem Artois[1] und stand als Obristleutnant[2] bzw. Obrist[3] in kaiserlichen Diensten.

Von April 1636 bis Anfang 1637 lag der Generalstab[4] Philipp von Mansfelds in Bad Windsheim.[5]

„Am 26. April [1636; BW] kam der Mansfeldische [Philipp v. Mansfeld; BW] Generalstab nach Windsheim und lies sich verpflegen. Als die Armut zu groß wurde, verliessen viele Bürger die Stadt in andere unsichere Gebiete, so dass nur noch 60 Familien dort lebten. Der Rat der Stadt war gezwungen, die noch vorhandenen Geschütze mit einem Gewicht von 200 Zentnern an den Bischof von Würzburg [Franz v. Hatzfeldt;[6] BW] zu verkaufen, den Zentner für 10 Taler. Das erlöste Geld nahm Freiherr Anton Warlüzzel für den Generalstab ein“.[7]

Im Januar 1643 war Warluzzel in Mirotitz[8] stationiert.[9]

Piccolominis[10] Informant Formarini hatte am 12.3.1645 in Prag einen ausführlichen Bericht über die Schlacht bei Jankau[11] für seinen Gönner verfasst: Melchior von Hatzfeldt hatte vom Kaiser[12] den Befehl erhalten, eine Schlacht zu liefern. Am 6.3. gegen 8 Uhr früh stießen beide Armeen bei Jankau, drei Meilen vor Tabor[13] in Richtung Prag, aufeinander. Johann von Götz[14] wollte am rechten Flügel die gegnerischen Reihen durchbrechen, die Infanterie zerschlagen und sich der Kanonen bemächtigen. Die Schlacht dauerte bis ein Uhr nach Mitternacht, die Männer beider Armeen kämpften verbissen und wollten das Schlachtfeld nicht räumen. Die beiden Gründe der Niederlage sind einmal in der ungünstigen Stellung der Kaiserlichen, zum anderen in dem Umstand zu suchen, dass Bruay sich zu weit vorwagte, die Bayern am linken Flügel ihm nicht rechtzeitig folgten und die Kanonen nicht eingesetzt werden konnten, während der Gegner aus seinen günstig aufgestellten Kanonen die kaiserliche Kavallerie ununterbrochen beschoss. Anderen Ansichten zufolge hätten die Bayern grundlos zu lange gezögert. Der Gegner stellte auf seinem rechten Flügel 24 und auf dem linken 20 Reiteresquadronen[15] auf und beließ 10 Esquadronen mit 9 Infanteriebrigaden[16] zu 500 Mann in der Mitte. Götz am rechten Flügel setzte seine größten Hoffnungen in Ottavio Piccolominis Regiment[17] sowie in das von Don Guiseppe Piccolomini. Dessen Pferd wurde jedoch unter ihm getötet, er selbst verwundet, den einen zufolge ebenfalls getötet, während die meisten sagen, er sei in Gefangenschaft geraten. In Prag ist Sergeant[18] Pasquale aus dem Regiment Piccolomini mit 2 Kornetten[19] und 100 gesunden und verwundeten Männern eingetroffen. Obristleutnant Krafft von Lammersdorff ist gefangen, 4 Kapitäne sind gefallen, vom ganzen Regiment blieben an die 200 Menschen am Leben. Pompeio erlitt zwei Beinverletzungen, Pallavicini einen Musketen- und einen Pistolenschuss in den Hals. Annibale Gonzagas Obristleutnant Warluzzel blieb auf dem Schlachtfeld, das Regiment verlor sieben Standarten. Ferner blieben Zuñiga und Traudisch mit der ganzen beklagenswerten Infanterie auf dem Felde.[20] Über Hatzfeldt, der viele Regimenter befehligte, gebe es ebenso wie über Werth und Bruay keine Nachricht und man glaube, sie hätten sich mit einer kleinen Kavallerieeinheit nach Tabor gerettet. Auf der Seite des Gegners fielen (angeblich) Arvid Wittenberg, Johann Arndt von Goldstein, Mortaigne y Potelles, seine Verluste sollen die der Kaiserlichen übertreffen – sieben- bis achttausend. In Prag verbreitete sich die Nachricht von 7 Uhr früh an, da die ersten fliehenden Reiter erschienen; gegen 11 Uhr trafen dann 1.000 Reiter mit Marquis Bassano ein, der sich sofort zur Meldung zum Kaiser begab. Die Minister beschlossen, dass der Kaiser aus Prag abreisen sollte und so verließ dieser um 2 Uhr nachmittags Prag, seine Heimat und sein Königreich, das er durch seine Gegenwart hatte vom Gegner befreien wollen, und bedeckte die Augen, die in Tränen standen, mit der Hand. Mit ihm entfernten sich alle Minister, viele Wagen und Reiter. Erst am Morgen des 8.3. machten sie in Pilsen[21] Halt, am 9. in Mies,[22] übernachteten in Haid[23] und erreichten am 10.3. die Obere Pfalz. Von dort wollten sie entweder nach Regensburg[24] oder Innsbruck[25] weiterreisen. Er, Formarini, habe sich ebenfalls zur Abreise entschlossen.[26]

[1] Artois (ndl. Artesië; dt. auch Artesien), frühere Provinz im Norden Frankreichs. Artois liegt im Inneren des Département Pas-de-Calais, dessen westlicher Teil das frühere Boulonnais bildete.

[2] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[3] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[4] Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstaab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt und die Generalwagenmeister.

[5] (Bad) Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.

[6] Vgl. WEBER, Würzburg und Bamberg.

[7] SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 34.

[8] Mirotitz [Mirotice; Bez. Pisek].

[9] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 227.

[10] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[11] Jankau [Jankov]; HHSBöhm, S. 226. 6.3.1645: 16.000 Mann schwedische Truppen unter Feldmarschall Torstensson besiegten ein kaiserliches Heer von 18.000 unter Feldmarschall Johann von Götz, der in der Schlacht fiel. Die Kaiserlichen hatten 4.000 Tote und Verwundete zu beklagen, verloren 4.500 Gefangene (darunter auch Melchior von Hatzfeldt) und alle Geschütze. Die Schweden büßten 2.000 Mann ein.

[12] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[13] Tabor [Tábor]; HHSBöhm, S. 592ff.

[14] Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[15] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[16] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.

[17] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[18] Sergeant: Der Sergeant war Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere.

[19] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[20] Diese Angaben trafen nicht zu.

[21] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.

[22] Mies [Stříbro]; HHSBöhm, S. 372f.

[23] Haid [Bor, Bez. Tachau]; HHSBöhm, S. 183f.

[24] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[25] Innsbruck, HHSÖ II, S. 500ff.

[26] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 531.

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