Warasiner [Warasdiner, Morosiner, Barasiner], Erasmus [Erasam, Forsam]

Warasiner [Warasdiner, Morosiner, Barasiner], Erasmus [Erasam, Forsam]; Obrist [ – ] Warasiner stand als Hauptmann,[1] Obristleutnant[2] bzw. Obrist[3] in kaiserlichen Diensten.

„Nachdem im J. 1637 die Kaiserlichen wieder in Meklenburg eingedrungen waren, kam auch Plau[4] wieder in ihre Hände. Hier war der Hauptmann Erasmus Warasiner, vom Regimente[5] Gallas,[6] Commandant, welcher beschloß, den ‚Kirchthurm abzubrechen’. Das war aber doch dem General Gallas zu viel, welcher ihm am 25. April 1638 aus seinem Hauptquartier Grabow[7] befahl, ‚mit der Abbrechung des Thurms zurückzuhalten’ und sofort zu berichten, welche Ursachen ihn bewogen, ‚die Abbrechung vornehmen zu lassen’ “.[8] Warasiner lag in Plau bis zum Juli 1639. Aus Plau[9] wird berichtet: „Die Festung Plau ward nun von den Kaiserlichen eingenommen und der Hauptmann Erasam Warasiner aus Gallas Regiment von Gallas im Herbste des J. 1637 zum Commandanten derselben ernannt, nachdem Andere in Plau commandirt hatten. Dieser hielt sich trotz alles Kriegswechsels bis Ende Juli 1639, also zwei volle Jahre mit zwei Compagnien[10] auf der Festung und sog die Stadt bis auf den Grund aus. Es lagen dort 2 Compagnien mit 1 Commandanten, 2 Hauptleuten, 2 Lieutenants,[11] 2 Fähnrichen,[12] 2 Feldwebeln,[13] 2 Führern,[14] 2 Fourieren,[15] 2 Feldscherern,[16] 2 Musterschreibern,[17] 2 Gemeinen Webeln,[18] 2 Gefreiten[19] Corporalen,[20] 7 Trommelschlägern,[21] 22 Corporalen, 58 Gefreiten, 10 Fourierscützen[22] und 156 Gemeinen Knechten,[23] und den ‚Staabspersonen’ nämlich 1 Wachtmeister-Lieutenant,[24] 1 Proviantmeister,[25] 1 Profos,[26] 1 Wagenmeister,[27] 1 Regimentstrommelschläger und 1 ‚Hurweibel’,[28] im Ganzen 270 Personen, welchen monatlich 2271 Thlr. 23 ßl. gezahlt werden mußte, die Dienerschaft und anderes loses Gesindel nicht gerechnet.

Zur Unterhaltung der Garnison[29] wurden die Städte und Aemter des südöstlichen Meklenburgs, zu denen auch die südlichen Aemter des Landes Stargard gehörten, bestimm, welche früher dazu angewiesen waren. Als nun der Hauptmann Eßlinger zu Mirow[30] nicht zahlte und sich durch gänzliche Verarmung der Unterthanen entschuldigte, berichtete E. Warasiner am 8. März 1638: es habe ‚die ganze Besatzung von hiesigem, nunmehr bis auf den äußersten Grad ausgemergelten und ruinirten Städtlein über die 4 Wochen einzig und allein erhalten werden müssen, welches aber in die Länge, zumalen viele arme Leute ihre Häuser verlassen und davon gehen müssen, nicht ferner bestehen könne’. Der Herzog Adolph Friederich[31] suchte nämlich so viel Last, als möglich, von seinem Aemtern abzuwälzen, und weil die Festung Plau zum güstrowschen Antheil gehörte, ‚aus diesem so viel Aemter zuzulegen, da ‚die Garnison daselbst der Nothdurft nach unterhalten werden ‚könne’; der Herzog beantragte dies auch bei Gallas, aber dieser befahl aus dem Hauptquartier Grabow[32] am 25. März 1638 durch seinen General-Quartirmeister[33] Hubald Freiherrn von Rucke,[34] kaiserl. Kämmerer und Obersten, daß ‚Stadt Parchim,[35] Stadt Röbel,[36] Stadt und Amt Lübz[37] und Adel, Amt Wredenhagen[38] und Adel, Amt Wanzka,[39] Amt Wesenberg,[40] Stadt und Amt Strelitz[41] und Stadt und Amt Plau zur Unterhaltung der Garnison zu Plau assignirt sein sollten’“.[42]

Am 30.7.1639 schrieb Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg[43] an Warasiner und lehnte sein schriftliches Ansuchen, die Festung Plau[44] den Schweden[45] auszuliefern, ab, widerlegte seine Gründe, versprach Hilfe und befahl ihm, auf keine Angebote des Gegners einzugehen und die Festung weiterhin zu halten.[46]

Schwedische Truppen unter Rübling (Ribbing)[47] gewannen im Juli 1639 die Festung Plau durch Kapitulation des kaiserlichen Obristen Warasiner zurück.[48] „Der kaiserliche Kommandant Erasam Warasiner hielt sich während des Durchzuges der schwedischen Armee auf der Festung Plau. Am 24. Jan. 1639 berichtete er dem Herzoge,[49] daß der General-Lieutenant[50] Graf Gallas[51] nicht allein Güstrow,[52] Mirow[53] und Röbel,[54] sondern auch ‚andere nahe gelegene Städte’ zur Verpflegung der plauer Garnison,[55] welche aus zwei starken, zu des Generals Gallas Leibregiment[56] gehörenden Compagnien bestand, durch ein Patent (vom 23. Dec. 1638) assignirt habe. Warasiner verfuhr nun mit der größten Härte gegen die ihm zur Verpflegung angewiesenen Städte und Aemter; freilich mochte er nicht anders handeln können, da er sich in der Festung halten sollte. Er ließ, wenn nichts mehr zu rauben war, die Rathsmitglieder dieser Städte in Bande legen und ins Gefängniß werfen, und seine Soldaten hatten im Amte Neustadt[57] die Bauern, welche wieder aufs Land hatten ziehen wollen, ‚in die Backöfen gesteckt und braten lassen’.

Der Herzog Adolph Friederich versuchte fortan unermüdlich alle erdenklichen Mittel, das traurige Loos der Stadt Plau zu erleichtern und den Commandanten E. Warasiner zum Abzuge zu bewegen, nach dessen Ausführung er die Festung, die so viel Unheil angerichtet hatte, völlig zu schleifen gedachte.

Am 23. April 1639 kam der plauer Burgemeister Paul Kohl, ‚ein aufrechter Mann von deutschem, redlichen Gemüthe’, im Geheimen nach Rostock[58] zu dem Landmarschall[59] Joachim Maltzan auf Grubenhagen[60] und vertrauete ihm, daß der Commandant wohl dazu zu bewegen sei, daß er für ein Stück Geld die Festung, damit sie nicht wieder in der Schweden Hände gerathe, dem Herzoge übergebe, der sie dann sogleich demoliren könne. Joachim Maltzan und ‚die von der Ritterschaft’ zu Rostock anwesenden wandten sich nun an den meklenburgischen General-Major Wilhelm v. Lohausen,[61] Commandanten zu Rostock, mit der Bitte, dies wenn irgend möglich auszuführen. Dieser sandte denn auch, mit Vorwissen des Herzogs, am 26. April den Rittmeister[62] Knut an Warasiner, um die Verhandlung mit demselben einzuleiten, der sich auch zum Abzuge nicht abgeneigt erklärte.

Warasiner war aber geldgierig und achtete das Anerbieten nicht hoch genug. Da schickte der Herzog am 28. Mai 1639 den Landrath Curt Behr auf Grese und den Landmarschall Joachim Maltzan auf Grubenhagen nach Plau zu Warasiner, um ihm 1000 oder 1500, zum höchsten 2000 Thlr. zu bieten, wenn er die Festung übergen wollte. Aber der meklenburgische Lieutenant Ulrich Reppenhagen berichtete, Warasiner sei auf der Festung ‚wohl leichtlich friedlich, aber an Geld unersättlich’, auch sei, als er ‚mit den Commisarien am lustigsten gewesen’, eine schwedische Partei vor Plau gekommen und habe 15 Pferde und einige Stücke Rindvieh geraubt und einige Unterofficiere tödtlich verwundet. Der andere Burgemeister Michael Francke von Plau schrieb, Warasiner begehre jetzt 4000 Thaler. Die Gesandten wurden indessen mit ihm auf 1000 Ducaten einig; es fehlte aber an Geld und es ward der General von Lohausen beauftragt, den Landmarschall Claus Hahn zu veranlassen, ‚weil dieser noch baare Geldmittel hatte, als ein getreuer Patriot’ die Summe herzuschießen. Joachim Maltzan und Curt Behr hatten dem Herzoge wegen der Ritterschaft anbringen lassen, daß sie keinen Menschen bezahlen wollen, wie der Herzog in seinem Tagebuch bemerkt (Jahrb. XII, S. 110). Jedoch ward aus dem Abzuge nichts; theils hatte Warasiner von Gallas gemessenen Befehl, die Festung nicht zu übergeben, theils bemüheten sich die Schweden zu Wismar, den Platz in ihre Hände zu bringen. Die zahlreichen Verhandlungen dauerten noch lange. Warasiner hatte über die angebotene geringe Summe heftig getobt und mit Feuer und Schwert gedrohet, denn man ‚solle ihn nicht mit 2000 Thlr. aufzukönnen’. Er beabsichtigte, Raubausfälle zu machen und das Land zu brandschatzen,[63] und hatte zu dem Zwecke 50 brandenburgische Reiter an sich gezogen. Der Kurfürst Johann Georg von Sachsen[64] erwiederte am 10. Mai 1639 aus Dresden[65] dem Herzoge auf dessen Fürbitte, ‚es sei ihm unbewusst, aus was Ursachen der Herzog die Räumung der Festung Plau so inständig begehre, und ob er auch dermaßen mit Volk gerüstet sei, dieselbe gegen alle Feindesgewalt zu schützen’. Am 6. Juni 1639 drohte der schwedische Gouverneur von Wismar,[66] Jon Lillie Sparre,[67] dem Warasiner mit strenger Belagerung, bot ihm jedoch freien Abzug an, wenn er ihm die Festung übergeben wolle. Dagegen hatte Gallas schon am 22. April dem Herzoge gerathen, die Festung auf die dem Commandanten Warasiner gemachten Conditionen anzunehmen, damit sie dem Reiche erhalten werde. Noch am 15. Juli 1639 schrieb Gallas aus Prag an Warasiner, er möge noch einstweilen mit dem mit dem Herzoge verabredeten ‚Accord[68] wegen der Festung Plau inne halten’.

Die Schweden hielten aber die Festung für wichtig genug, um sie mit Aufbietung aller ihnen zu Gebote stehenden Mittel in ihre Hände zu bringen. Am 22. Juli 1639 erschien der Oberst v. Ribbing mit einem ‚genugsamen Corps an Infanterie, Cavallerie und Artillerie’ vor der Stadt Plau und nahm diese am 23. Juli Morgens ‚ohne Verlust einiges Mannes’, wie Ribbing schreibt, nach Reppenhagens[69] Bericht aber ‚mit Verlust 2 Knechte’, und fing sogleich an, die Festung zu belagern. Endlich zwangen die Schweden ‚die wütherische, tyrannische kaiserliche Besatzung’ zur Ergebung: am 5. Aug. zog Erasam Warasiner ab und die Schweden besetzten die Festung. Bei der Belagerung war den plauer Bürgern aller Roggen von den Soldaten abgemähet und auf dem Felde ausgedroschen. Die Schweden forderten nun von den Städten und Aemtern die Contributionen und Schanzarbeiter, die sie früher den Kaiserlichen hatten geben müssen“.[70]

Am 26.7.1643 schrieb Warasiner aus Magdeburg[71] an Gallas: Nach einem gefährlichen Marsch sei er am Vortag mit der Truppe in Magdeburg angekommen. In der Umgebung der Stadt befänden sich auf allen Wegen feindliche Abteilungen. – Er fragte, ob er mit 200 Reitern die Festung Dömitz[72] besetzen solle. Halberstadt[73] sei durch eine List erobert worden; Königsmarcks[74] Männer hätten dort verkleidet an die 1.200 kaiserliche Soldaten gefangen genommen. Königsmarck werbe in Niedersachsen, konfisziere Getreide und Geld, wolle eine neue Formation aufstellen und sich mit Torstensson[75] gegen die kaiserliche Armee zu verbinden. Auch Axel Lille[76] habe Leipzig[77] verlassen, um in Mecklenburg und Pommern neue Söldner anzuwerben. In die neu reformierten Regimenter stellten die Schweden bloß reformierte (lutherische) Offiziere mit hohen Gehältern. Für einen Feldzug nach Österreich gegen Gallas solle eine Armee von 8.000 Mann geschaffen werden. Der Kurfürst von Brandenburg lasse den Schweden jährlich 120.000 Rt. und 24.000 Strich[78] Getreide zukommen, sie würden auch von anderen Orten unterstützt, Magdeburg gab 22.000 Rt. und mehrere Tausend Strich Getreide.[79]

Der Habsburg-Anhänger und Historiograph Wassenberg[80] schreibt in seinem 1647 neu aufgelegten „Florus“: „Bey eintrit auch dieses Augustmonats [1643; BW] hat der Schwedische Befehlhaber in Wißmar / Herr Obrister Erich Hanse[n][81] / als er zuvor etliche Schwedische Völcker auß Pommern vnnd Mechelnburg bekommen / vnd alle Anstalten zu einer rechten Belägerung gemacht / den vesten Ort vnd Paß Dömitz zu beschiessen angefangen / vnd den davor gelegenen verschantzten Werder im ersten Anlauff erobert / darbey die Keyserlichen ins Schloß getrieben / auch etliche gefangen vnd nidergemacht worden.

Nach dem aber 2. starcke Schußhugel auffgeworffen / auch die Stücke[82] vnd Mörser[83] völlig gepflantzet[84] / ist der ernst aller erst recht angangen / deßwegen der darin liegende Keyserliche Befehlshaber Herr Erasmus Morosiner zu zwey vnterschiedlichen mahlen Ihre Hochheit Herrn General Graffen von Gallas vmb eilfärtigung deß Entsatzes nothdringlich angesuchet“.[85] Am 11./21.8.1643 fiel die Stadt.

Am 21.8.1643 schrieb der Generalproviantmeister[86] für die sächsischen Kreise, J. Sieber, aus Hamburg[87] an Gallas: Der Gegner setze noch immer die starke Belagerung der Festung Dömitz fort. Ein Einbruch sei ihm zwar nicht gelungen, doch habe er großen Schaden angerichtet. Die Absicht des Gegners, die ganze Gegend an der Elbe von der kaiserlichen Armee zu befreien und sie völlig unter seine Herrschaft zu bringen, trete deutlich zu Tage. Da die Festung für das gesamte Elbe- und Wesergebiet von großer Bedeutung sei, empfehle er, zu deren Verteidigung möglichst bald mehrere Regimenter abzukommandieren.[88] Am 22.8.1643 teilte Johann Georg I. von Sachsen dem kaiserlichen Kommandierenden mit, dass es mit der Festung sehr schlecht aussehe, ihre Besatzung stehe ohne Unterlass im Feuer. Es sei daher nötig, dass Generalwachtmeister[89] Krockow[90] so bald wie möglich seine Aktion zum Entsatz der Festung in Angriff nehme.[91] Krockow aber verfolgte ganz andere Pläne. Am 25.8. teilte Sieber erneut aus Hamburg, dem Umschlagplatz für Neuigkeiten aus dem gegnerischen Lager, Gallas seine Befürchtungen mit: Die Schweden hätten angeblich verlautbart, sie würden in wenigen Tagen die Festung Dömitz einnehmen. Der Gegner scheine nach der Einnahme von Dömitz Magdeburg angreifen zu wollen, da er die gesamte Ernte in der Umgebung der Stadt vernichtet habe. Damit würde der Gegner das ganze Land an der Elbe beherrschen. Er selbst habe erfahren, dass der Gegner sich zuerst der kaiserlichen Erbländer und Böhmens bemächtigen und alles möglichst ruinieren wolle, was er nicht mitführen könne. Hierauf plane jener einen Marsch an die Elbe und Weser und das Aufschlagen von Winterquartieren in den dortigen Dörfern. Wegen des herrschenden Proviantmangels wolle der Gegner angeblich die nächst gelegenen Städte Hamburg und Lübeck[92] zur Sicherung von Lebensmitteln benutzen. Auf diese Weise würde die Reichsarmee bei einer etwaigen Verfolgung des Feindes nirgends Proviant vorfinden und müsste sich erschöpfen. So könne der Gegner mehr erreichen als durch eine siegreiche Schlacht.[93] Doch am 9.9.1643 konnte der sächsische Kurfürst Gallas mitteilen, dass sich die Festung noch immer halte.[94] Zwar hieß es in einem Schreiben W. Ch. Arnims[95] an Gallas aus Görlitz[96] vom 16.9., der Kommandant von Görlitz habe über Königsmarcks[97] Vormarsch in die Niederlausitz und die Übergabe der Stadt Dömitz und Osterwieck[98] berichtet,[99] doch schon zehn Tage später konnte Sieber dem kaiserlichen Kommandierenden melden, dass sich die Festung unter Warasiners Kommando noch immer halte, obwohl die Schweden sie seit zwei Monaten belagerten, aus Kanonen beschössen und unterminiert[100] hätten.[101] Doch am 24.10. musste Johann Georg I. Gallas mitteilen, dass Warasiner von den eigenen Offizieren und Soldaten gezwungen worden sei, die Festung zu übergeben.[102] Dieser gehe jetzt von Magdeburg nach Böhmen.[103] Am 29.10. schrieb Warasiner selbst aus Magdeburg an Gallas und sandte ihm einen ausführlichen Bericht über die Übergabe der Festung Dömitz. Wenn es ihm gelinge, wolle er mit den Offizieren und dem Rest der Truppe nach Prag gehen. Er bitte um eine schriftliche Intervention bei Rudolf Graf Colloredo,[104] in Prag ausruhen und sich erholen zu dürfen.[105] In der Version von Wassenberg liest sich das so: „So ist auch die Belägerung der Vestung Dömitz hierzwischen zum ende gangen. Dann nach dem selbige Besatzung ihren Commendanten nicht mehr hören wollen / ward er solcher gestalt gezwungen / mit dem Schwedischen Obr. Wachtmeister[106] vnnd Statthalter zu Wismar / Erich Jansohn / einen vergleich zu treffen vnd demselben diesen Platz zu räumen / welcher vornemblich in solchem Accord[107] bestanden / daß der Vestung Dömitz Statthalter mit allen Völckern / fliegenden Fahnen vnd 2. Stücken Geschütz außziehen / vnd naher Magdeburg begleitet werden sollen.

Worauff dann der Abzug von 250. Mann zwar erfolgt: So bald sie aber ausser der Vestung gewesen / seynd sie vmb vnd zu den Schwedischen getretten / welchem Exempel so bald etliche zwantzig beschädigte (so in Schiffen die Elbe hinauff geführet / vnd 2 Stücke / so zum Abzug erlaubet worden / bey sich gehabt) gefolget / vnd sich nebens ihren Gespanen vnterstellen[108] lassen / also daß der gewesene Hauptbeamte dieser Vestung allein mit 12. oder 13. Personen auff Magdeburg kommen. Demnach wurden gedachte beyde Stücke widerumb in die Vestung gebracht / vnd sonsten in derselben 2. halbe Carthaunen[109] / 5. Feld-Schlangen[110] / vnd etlich andere Stücke / auch am Gewähr bey 3000. Musqueten[111] / etlich hundert paar Pistolen / ein zimlicher Vorrath an Kraut vnd Loth[112] / an Proviant aber allein 30. Scheffel Mähl / vnd etwan 60. Scheffel Brod befunden / von dannen die Völcker / so solchen Ort belagert gehalten / zu verstärckung der Königsmarckischen in gesampt nach Pommern sich begeben“.[113]

Wassenberg schildert im „Florus“ die Belagerung und Einnahme Halberstadts[114] im Juli 1644 durch Königsmarck, als Heister,[115] der dortige Kommandant, durch eine Kriegslist getäuscht wurde und in Gefangenschaft geriet: „Vmb den neundten Julij stunde mehr gedachter General Major[116] mit seinem hellen hauffen insgesampt vor dem Hessendam; hielt Halberstatt vnd Osterwyck[117] mit etlichen Scharen blocquirt: Vnd obgleich der Commendant in Halberstatt Herr Obrister Heuster ihme einen Accord[118] angebotten / nemlich mit der Besatzung aufzuziehen / vnd das Stift vnd Statt Halberstatt neutral zu machen / hat sich jedoch der von Königsmarck darzu nicht verstehen wollen / sondern verhofft / diese Völcker auch zu bekommen / vnd vnter sein Corpo zu bringen: Hat auch die Statt Magdeburg, weil sie sich wegen Einbringung der erndte beförchtete / den Schwedischen monatlich 600 Reichsthaler zu contribuiren[119] versprochen / vnd seynd den 8. dieses 300 Soldaten offtbesagtem von Königsmarck auß Leipzig zum Succurs[120] geschickt worden. Bey all solchem verlauff hatte er auch sein einiges absehen / wiewol gantz verschwiegen / auf Halberstatt / welches er mit list hintergangen vnd einbekommen; ungeachtet der Commendant darinnen Obrister Heuster / wie auch Obrister Peter Jacob[121] / sampt den andern meisten Hauptleuten vnd Officirern sich von den Thürnen noch etwas zu währen vnterstanden. Hierbey haben die Königsmärckische zween gute Cavallier / nemblich den Obristen Barschen[122] und Obristen Klaubergern[123] verlohren / da der übrige schaden sonst gering gewesen wäre. Gefangene so sie lebendig in ihre Hände bekommen / seynd: Herr Obrister Heuster / gewesener Kommandant in Halberstatt / Obrister Peter Jacob[124] / Obrister Leutenant Creutz[125] / 6. Capitaine[126] / vnd zu diesen alle gehörige Leutenante vnd Fähndriche / über 400. Musquetierer[127] vnd Reutter; so sich sämptlich vnterstellen müssen“.[128]

Das bestätigte auch Warasiner gegenüber Gallas am 26.7. aus Magdeburg: Halberstadt sei durch eine List erobert worden; Königsmarcks Männer hätten dort verkleidet – Wassenberg weist in seinem „Florus“ von 1647 ausdrücklich darauf hin, dass dänische Soldaten Itzehoe[129] 1644 den Schweden unter Brandeshagen[130] mit einer ähnlichen Kriegslist abgenommen hätten: „Inzwischen haben es die Schwedischen auch in Itzehoe übersehen / welche / weil sie gar zu sicher gewesen / vnd schlechte Wacht gehalten / ist solches denen in Gluckstatt[131] vnnd Krempen[132] zun Ohren kommen / die dan ohngefähr 800. Man starck / die Statt / mit einer dergleichen Kriegeslist / als General Major Königsmarck Halberstatt vor einem Jahr / erobert; in dem sie nemblich zuvor durch etliche in alter Weiber vnd Bawrenkleidern verstellte / auch mit Kohl / Graß vnd andern sachen beladene vorauß geschickte Soldaten die Wacht überrumpelt“.[133] – an die 1.200 kaiserliche Soldaten – die Zahl erscheint im Vergleich zu den Angaben bei Wassenberg maßlos übertrieben – gefangen genommen.[134] 1645 nahm er als Obristleutnant des Regiments Gallas an der Schlacht bei Jankau teil.[134a]

1648 war Warasiner Kommandant von Budweis.[135] „Nach einem Schreiben vom 18. Juli des Oberstlieutenant und Commandirenden zu Budweis, Warasdiner, an Piccolomini soll nach der Aussage eines Postillons der Feldmarschall, Graf Buchheim,[136] mit 4 Fähnlein Infanterie und 300 Mann Cavallerie nebst der ganzen Feldbagage am 17. Juli im Marsche gegen Tabor[137] über Časlau[138] und Načeraditz[139] begriffen gewesen sein. Am 16. Juli habe ihn der Postillion in Načeraditz begegnet. Načeraditz liegt auf dem Weg von Časlau nach Tabor. Dies berichtet Warasdiner (auch Warasiner ?) am 18. Juli; am 20. schreibt er jedoch an denselben Piccolomini: ‚dass sich Buchheim mit seinem Corps statt auf Tabor gegen Iglau[140] zuwende’. Es war dies eine voreilige und nicht ganz richtige Nachricht; nicht auf Iglau, aber, mit Zurücklassung der schweren Bagage in Tabor, zurück nach Časlau richtete Buchheim seinen Marsch, weil er eben erfahren habe, wie Wittenberg[141] aus Glatz[142] über Reinerz[143] seit dem 18. Juli die böhmische Grenze überschritt, Nachod,[144] Opočná[145] und Jaroměř[146] bedrohe, und, wie man sagt, die Absicht habe, den Weg nach Leitmeritz[147] zu nehmen, um dort die Vereinigung mit Königsmark anzustreben. Gelinge ihm dies, dann gebiete Königsmark über 9000 Mann, eine Macht, die im Auge behalten werden müsse“.[148]

Bei Königsmarcks Überfall auf die Prager Kleinseite[149] war Puchheim in die Altstadt Prags gelangt. „General Buchheim mochte sich in der Altstadt Prag in keiner rosigen Lage befunden haben, besonders seitdem Wittenberg ankam. Der Commandirende von Budweis, Warasiner Erasmus, schreibt am 3. August an Piccolomini: ‚Wittenberg sei mit seinem Corps am Galgenberge aufgestellt, beschiesse die Neustadt, sowie Königsberg[150] die Altstadt. Feldmarschall Buchheim habe nur 2500 zu Ross und 1000 Mann zu Fuss. Uebrigens halte sich die Besatzung, bestehend aus dem Regimente Waldstein[151] und den den ruinirten Compagnien Contis,[152] noch gut, und stehe in guten Einvernehmen mit der Bürgerschaft’. Und am 5. August heisst es: ‚Feldmarschall Buchheim sei mit dem Oberstlieutenant Conti bei 3000 Mann stark, und habe Wittenberg in dessen wiederholten Versuchen, bei Wyšehrad[153] Posto zu fassen, durch starke Ausfälle zurückgetrieben. Der Feldmarschall erwarte eine Verstärkung und mehr Geschütz. Der Feind verschanze sich stark in seinem Lager bei Prag, habe im Moldauer Kreise durch Sauvegarden[154] alles besetzt und zugleich alles Getreide requirirt. Auf Befehl des Kaisers habe Conti das Commando zu Budweis erhalten, obwohl der Oberst und General-Feldquartiermeister Briesigl (Bisigello) mit einem gleichen Patente nach Budweis kam’ “.[155] „Warasiner berichtet am 16. August an Piccolomini: ‚Wittenberg lasse in starken Parteien im Moldauer und Taborer Kreise auf Fouragierung[156] streifen, einige Verstärkungen seien aus Mähren in Budweis angekommen (200 Mann vom Regimente de Souches[157]), andere werden erst erwartet’ “.[158] „Erasim Warasiner schreibt dto. Budweis, 18. November in der Nacht um 10 Uhr an Piccolomini: ‚Euer fürstliche Gnaden berichte Ich in Vnterthänigkeit, dass hiesiger Commendant, Herr Obrister Brisigell, von Ihr Excell. Herren Graffen von Schlicken[159] auf ein etzliche wenig Tage nacher Wienn zu Verreissen, Verlaub bekommen. In Abwesenheit seiner aber, weiss Ich Euer fürstl. Drchl. anderss nichtss zu berichten, alss dass ess (ausser der glühkseliger Succurirung der altten Statt Praag, vnndt auch, dass der Pfaltzgraff[160] den Stilstandt der Waffen darauf acceptiret), im übrigen alless diesses Refier noch in alttem standt stehet’.

‚Vorgestert (11. November) ist der Generalwachtmeister Meyttern,[161] Obrister Rentzl[162] vnndt Naass,[163] so gefangen gewest (mit Puchheim), auch alhero kommen vnndt an heundt wieder von hinnen nach ihrem Quartier in Oesterreich abgereisett. So wirdt auch Herr Feldtmarschalg, Graff von Puchaimb, inner zweyer Tagen hiero erwarttet. Heindt ist Herr Obriester Hoffmeister dess Königreich Böheimb, Herr Graff von Collowradt,[164] vndt herr Graff von Swugen (?),[165] die auch gefangen gewest, hero kommen’.

‚Dass der Obriste Mirco[166] bey Succurirung Praags gefangen wordten, werden Euer Fürstl. Durchl. schon wissenschafft haben. So viell Ich Euer fürstil. Gnaden auf dissmall in Vnterthänigkeit berichten, vnndt dero hocher Gnadte befählen wollen’ “.[167] Am 22.12.1648 schrieb Warasiner aus Budweis an Piccolomini, „dass er mit seiner Compagnie nach Mähren in die Winterquartiere abrücke, und in Budweis nur eine kleine Besatzung zurücklasse. Die Regimenter: Wallenstein, Conti, Gallas,[168] Hanau,[169] Kreuz,[170] und Golz[171] sollen ihrer ausgezeichneten Haltung wegen zur Zeit der Belagerung Prags als Lohn bessere Winterquartiere erhalten“.[172]

Warasiner war mittlerweile durch Brisigello,[173] den Gefolgsmann Werths[174] und ehemaligen Generalquartiermeister[175] der kaiserlichen Armee nach Reichs[176] Tod, abgelöst worden.

[1] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[2] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[3] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[4] Plau [Kr. Lübz]; HHSD XII, S. 81f.

[5] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[6] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[7] Grabow [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 35f.

[8] LISCH, Die Kirche nach der Reformation, S. 171f.

[9] Plau [Kr. Lübz]; HHSD XII, S. 81f.

[10] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[11] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[12] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[13] Feldwebel: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.

[14] Führer: Der Führer entsprach vom Rang her dem gemeinen Webel und vertrat diesen in Notfällen. Seine Aufgabe war es, vor dem Heer herzuziehen, die Wege zu erforschen und den Marschweg anzugeben.

[15] Fourier: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe und die Beschaffung von Viehfutter in den besetzten Gebieten sicherstellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden.

Fähnrich (Kornett): Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[16] Feldscher: Chirurgus, Wundarzt im Dienst einer Armee, des Generalstabes (hier Hofstabsfeldscherer genannt) bzw. eines Regiments. In der Regel hatten die Feldschere, im Unterschied zu den studierten Medici, ihre Kenntnisse nicht auf Universitäten, sondern auf dem Schlachtfeld oder als Wanderärzte auf Jahrmärkten erworben. Sie waren in erster Linie für die primäre Wundversorgung, darüber hinaus jedoch auch für Knochenbrüche und Amputationen zuständig. Die Verwertung der Menschenhaut bei Delinquenten war ihnen gestattet. Auch waren sie wegen der grassierenden Lagerkrankheiten ständig im Einsatz. Feldschere waren oft schlecht ausgebildet und unzureichend ausgestattet (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 268f.). In der kaiserlichen Armee erhielten sie 60 fl. pro Monat. Die medizinische Versorgung der Soldaten wurde jedoch zum Teil auch von kundigen Ärzten und studierten Medizinern geleistet. Ärztliche Oberaufsicht im Feld hatte der General-Stabs-Chirurgus (neben dem Feld-Medicus). Unter ihm stand der Regiments-Feldscher, seinerseits mit Weisungsbefugnis über die Compagnie-Feldschere. Bei militärischen Einsätzen wurden die Feldscher mitgeschickt. Ihnen oblagen zusammen mit den Führern die Krankenversorgung und die Sorge für die Feldapotheke. Kranke und verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten und Orten zurück und fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen und vor den Kosten verweigerte. Feldscher wurden schlecht bezahlt; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 218: „Nach einem Bericht des Regierungs-Medikus Dr. Golla [1643; BW] hat der Feldscherer Kasimir Ebner des Rgt. [Johann Heinrich v:; BW] Haslang im Amberger Feldspital zu St. Katharina über hundert Schwerkranke behandelt, von denen kein einziger starb; Ebner bat um die Anstellung beim Feldspital. Er war in seiner Kleidung so heruntergekommen, daß er kaum über die Straße gehen konnte und stellte die bescheidene Forderung, wöchentlich nur 1 Taler zu erhalten“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett (1647): ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.; ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Zudem erhielt ein Angeschossener 18 gr. oder den Gegenwert in Heringen, für einen abgeschossenen Daumen gab es 1 Rt., was etwa 36 Eiern entsprach. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %.

[17] Musterschreiber (Feldschreiber): Schreiber, der bei der Musterung der künftigen Söldner deren Name, Alter, Herkunft, Gewerbe und bereits unter anderen Kriegsherren abgeleistete Dienstjahre in der Musterrolle verzeichnete. Er teilte auch die Löhnung aus, führte die Korrespondenz und fertigte Pässe und Abschiede aus.

[18] Feldwebel: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.

[19] Gefreiter: Der Gefreite war ursprünglich ein erfahrener und zuverlässiger Söldner, der von den niederen und schweren Diensten (wie etwa der gewöhnlichen Schildwache) ‚befreit‘ war. Die Gefreiten waren für die Aufstellung der Wachen zuständig. Ihnen oblag die Aufsicht über Arrestanten, sie übermittelten militärische Verfügungen und Befehle und mussten im Gefecht die am meisten gefährdeten Stellungen beziehen. Er erhielt 7 fl. 30 kr. Monatssold.

[20] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes.

Korporalschaft: Zug einer Kompanie, die von einem Korporal geführt wurde. Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes.

[21] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei den Armeen auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren, ein nicht ungefährlicher Auftrag, wurde durch in den besetzten Stä

[22] Fourierschütze: in Infanteriekompanien vor dem Hauptmann marschierend, z. T. als Vorhut fungierend; in der Garnison mit Botenfunktion und Hilfe bei Arrestierungen, Eintreibung der Truppenverpflegung.

[23] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.

[24] Wachtmeisterleutnant: Er entsprach dem späteren Feldwebelleutnant und war der unterste Offiziersdienstgrad. Der Wachtmeisterleutnant fungierte als Adjutant in militärischen Einheiten, Festungen und größeren Städten.

[25] Proviantmeister: Der Proviantmeister war zuständig für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln, für die Fouriere und die Marketender.

[26] Profoss: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen wie der Profosslieutenant. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profoss hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen und die Reinigung des Feldlagers von den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profoss und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren und die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben und dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Fußtruppen). LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt  hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“.

[27] Wachtmeister: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers und der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen und Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet.

[28] Hurenwebel, Hurenweibel: Eine Sonderstellung nahm der Hurenweibel ein, der als Führer des Trosses, bei entsprechender Größe desselben, Hauptmannssold erhielt. Zu seiner Unterstützung standen ihm dann ein Leutnant und ein Fähnrich zur Verfügung, mit deren Hilfe er die innere Ordnung im Tross aufrechtzuerhalten hatte und dessen taktische Führung er sichern musste. Auch hatte er die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses.

[29] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[30] Mirow [LK Mecklenburgische Seenplatte].

[31] Adolf Friedrich I. Herzog v. Mecklenburg-Schwerin [15.12.1588 Schwerin-27.2.1658 Schwerin].

[32] Grabow [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 35f.

[33] Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.

[34] Hubald, Freiherr v. Ruck [Rucke, Rock] [ -Sept. ? 1640], kaiserlicher Generalquartiermeister, Obrist.

[35] Parchim [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 77f.

[36] Röbel/Müritz [LK Mecklenburgische Seenplatte].

[37] Lübz [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 60f.

[38] Wredenhagen [LK Mecklenburgische Seenplatte]. ?

[39] Wanzka, heute Ortsteil von Blankensee [LK Mecklenburgische Seenplatte].

[40] Wesenberg [LK Mecklenburgische Seenplatte].

[41] Strelitz [LK Mecklenburgische Seenplatte].

[42] LISCH, Geschichte, S. 217f.

[43] Georg Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [13.11.1595 Kölln-1.12.1640 Königsberg].

[44] Plau [Kr. Lübz]; HHSD XII, S. 81f.

[45] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[46] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 877.

[47] Peder Lindormsson Ribbing, Freiherr v. Zernava [10.6.1606 Vadstena slott-14.4.1664 Boxholm], schwedischer Obrist.

[48] BALCK, Mecklenburg, S. 97.

[49] Adolf Friedrich I. Herzog v. Mecklenburg-Schwerin [15.12.1588 Schwerin-27.2.1658 Schwerin].

[50] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[51] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[52] Güstrow [lLK Rostock]; HHSD XII, S. 40ff.

[53] Mirow [LK Mecklenburgische Seenplatte].

[54] Röbel/Müritz [LK Mecklenburgische Seenplatte].

[55] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[56] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.

[57] Neustadt-Glewe [LK Ludwigslust-Parchim] oder Neustadt (Dosse) [LK Ostprignitz-Ruppin].

[58] Rostock; HHSD XII, S. 95ff.

[59] Landmarschall: Er führte den Vorsitz in der Versammlung der Stände und im Adelsgericht. Der Landmarschall hatte eine Doppelstellung, indem er sowohl dem Fürsten als auch den Ständen, aus deren Reihen er kam, zu Treue und Gehorsam verpflichtet war.

[60] Grubenhagen, heute Ortsteil von Vollrathsruhe [LK Mecklenburgische Seenplatte].

[61] Wilhelm v. Kalkum [Calcheim, Calchum], genannt Lohausen [Lohehausen] [Aschermittwoch 1584 auf Lohausen-30.1.1640 Rostock], schwedischer u. mecklenburgischer Generalmajor.

[62] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[63] Brandschatzung: Brandschatzung: von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.

[64] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].

[65] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[66] Wismar [Kr. Wismar]; HHSD XII, S. 133ff.

[67] Johan [Jon, Ion] Persson [Pedersson] Lilliesparre [Lillie Sparr] [1595-15.2.1641], schwedischer Obrist.

[68] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[69] Ulrich Reppenhagen [ – ], mecklenburgischer Leutnant.

[70] LISCH, Geschichte, S. 221ff.

[71] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[72] Dömitz [Kr. Ludwigslust]; HHSD XII, S. 21ff.

[73] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[74] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.

[75] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.

[76] Axel [Achsel] Graf Lille [Lillie, Lilie, Lielie, Axellilly, Lilli] v. Löfstad [23.7.1603-20.12.1662], schwedischer Generalmajor.

[77] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[78] 1 Strich = 93, 6 Liter.

[79] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 31.

[80] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.

[81] Ulftspar [Ulfsparre, Ulsparr, Wulff Sparr] af Broxvik, Erik Hanson [Åke Hansson, Erich Hansen oder Jansohn] [1599 ?/1600-1652], schwedischer Obristwachtmeister u. Obrist.

[82] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].

Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[83] Mörser, Mortier (frz.): Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll).

[84] pflanzen: (ein Geschütz) in Stellung bringen.

[85] WASSENBERG, Florus, S. 532.

[86] Generalproviantmeister: höherer Offizier im Generalstab. Er ordnete das Proviantwesen des Heeres.

[87] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.

[88] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf Der Kampf, Nr. 55.

[89] Generalfeldwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[90] Joachim Ernst v. Krockow [Crakaw,Cracau, Crocko, Crockow, Crockaw, Cracou, Krackau, Krackaw] [1601-Sommer 1646 Danzig], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[91] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Der Kampf, Nr. 56.

[92] Lübeck; HHSD I, S. 153ff.

[93] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Der Kampf, Nr. 59.

[94] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Der Kampf, Nr. 72.

[95] Wolf Christoph v. Arnim [Arnheim] auf Pretzsch [1601 oder 1607-1668], kursächsischer Obrist, Generalwachtmeister.

[96] Georg Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [13.11.1595 Kölln-1.12.1640 Königsberg].

[97] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.

[98] Osterwieck [Kr. Wernigerode/Halberstadt]; HHSD XI, S. 359f.

[99] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Der Kampf, Nr. 77.

[100] Mine, minieren: graben, untergraben: Anlegen von Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen und zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt und zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen. => Kontramine.

[101] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Der Kampf, Nr. 84.

[102] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 391: Übergabevertrag zwischen Ulftspar u. Warasiner.

[103] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Der Kampf, Nr. 97.

[104] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.

[105] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Der Kampf, Nr. 102.

[106] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die W

[107] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[108] Untersteckung, Unterstoßung: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.

[109] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

[110] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. Die Schussweite betrug 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

[111] Muskete: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I.

II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden.

[112] Kraut und Lot: Pulver und Blei.

[113] WASSENBERG, Florus, S. 542.

[114] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[115] Gottfried Freiherr [Graf] v. u. zu Heister [Heißer, Heuster, Hester] u. Sollstedt [1609-8.2.16799], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[116] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[117] Osterwieck [Kr. Wernigerode/Halberstadt]; HHSD XI, S. 359f.

[118] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[119] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.

[120] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[121] Peter Jacob [ – ], kaiserlicher Obrist.

[122] N Barsche [Barsch, Baarß] [ – Juli 1643], schwedischer Obrist.

[123] Clemens Clausberg [Claubert, Klauberger, Klausberger, Klomberg] [ -Juli 1643], schwedischer Obrist.

[124] Peter Jacob [ – ], kaiserlicher Obrist.

[125] Wolf v. Creytzen [Kreuz, Kreutz, Creutz, Creitz] [1598-1672], kaiserlicher Obristleutnant.

[126] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[127] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[128] WASSENBERG, Florus, S. 528.

[129] Itzehoe [Kr. Steinburg]; HHSD I, S. 121ff.

[130] N Brandeshagen [Brandshagen, Brandthagen] [ -Mai 1647 vor Vechta], schwedischer Obrist.

[131] Glückstadt [Kr. Steinburg]; HHSD I, S. 66ff.

[132] Krempe [Kr. Steinburg]; HHSD I, S. 140f.

[133] WASSENBERG, Florus, S. 578f.

[134] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 31.

[134a] GANTZER, Archivalische Quellen, S. 35 [hier „Barasiner“].

[135] Böhmisch Budweis [České Budějovice]; HHSBöhm, S. 46ff.

[136] Johann Christoph III. Graf v. Puchheim [Buchheim] zu Göllersdorf [1605 Schloss Göllersdorf-(November ?) 1657 Wien], kaiserlicher Feldmarschall.

[137] Tabor [Tábor]; HHSBöhm, S. 592ff.

[138] Časlau [Časlav, Bez. Kuttenberg]; HHSBöhm, S. 90ff.

[139] Načeradec [dt. Natscheradetz; Bez. Benešov].

[140] Iglau [Jihlava]; HHSBöhm, S. 214ff.

[141] Arvid [Arwid, Ernst, Arfulch] Wittenberg [Wittenbergk, Wirtenberg, Wirtenburg, Württemberg(er), Württenberg] v. Döbern u. Nyborg [1606 Porvoo-7.9.1657 Zamość], schwedischer Generalmajor.

[142] Glatz [Kłodzko; Grafschaft u. Stadt]; HHSSchl, S. 116ff.

[143] Bad Reinerz [Duszniki-Zdrój; Bez. Kłodzko].

[144] Nachod [Náchod]; HHSBöhm, S.  386f.

[145] Opočno [Bez. Reichenau an der Kněżna]; HHSBöhm, S. 431ff.

[146] Jaroměř [Bez. Nachod]; HHSBöhm, S. 228ff.

[147] Leitmeritz [Litoměřice]; HHSBöhm, S. 324ff.

[148] DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 298.

[149] Prager Kleinseite (tschechisch: Malá Strana): mit dem Kleinseitner Ring (tschechisch: Malostranské náměstí), Stadtteil von Prag, von 1257 bis 1784 eine rechtlich eigenständige Stadt unterhalb der Burg mit einem von der Altstadt deutlich abweichenden Charakter [nach wikipedia].

[150] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.

[151] Maximilian [Max] Graf v. Waldstein [z Valdštejna] [um 1600-19.2.1654], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[152] Innocentio Conti [Kondi, Condi], marchese de Guadagnola, duca di Pola [ – 1661], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister.

[153] Vyšehrad (deutsch: Wyschehrad oder Prager Hochburg): einer der bekanntesten frühmittelalterlichen Burgwälle in Böhmen. Er liegt südlich der Prager Innenstadt auf einem Hügel, der sich steil über dem rechten Ufer der Moldau (Vltava) erhebt. Als zweite Prager Burg der Přemysliden bereits im 10. Jahrhundert gegründet, wurde er in der Romanik und Gotik mehrfach ausgebaut [wikipedia].

[154] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«

[155] DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 308f.

[156] Fourage: Unterkunft und Verpflegung und Viehfutter für die jeweilige Einheit.

[157] Louis Raduit Graf de [Ludwig Freiherr Radwig de] Souches [Susa, Desouches] [1608-6.8.1682], kaiserlicher Feldmarschall.

[158] DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 314.

[159] Heinrich v. Schlick [Schlik], Graf zu Bassano [Passaun] u. Weißkirchen [1580-5.1.1650 Wien], kaiserlicher Feldmarschall, Hofkriegsrat.

[160] Karl X. Gustav König (1654) v. Schweden [8.11.1622 Nyköping-13.2.1660 Göteborg], schwedischer Generalissimus.

[161] Lambert [Lamprecht] v. Velrath [Fellrod, Fallenrath], gen. Meutter [Meuter] [ -nach 1657], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[162] Matthias [Mathes] v. Rentz [Renntz] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[163] Heinrich Christoph der Jüngere v. Naso [Nase] [23.9.1614-11.7.1666], kaiserlicher Obrist.

[164] František Oldrich [Franz Ulrich] Kolovrat-Lipštejnský [1609-1650], Hofkammerpräsident, Oberhofmeister des Königreichs Böhmen u. kaiserlicher Geheimrat.

[165] Albrecht Vejkart Freiherr v. Kapoun [Kappaun, Kapaun, Koppaun, Capaun, Cappaun, Compaun, Cospaun, Copaun, Copan] ze Svojkova [Soyhau, Schogkau, Svojkau] [1609-1664], kaiserlicher Obrist.

[166] Mirko Marcovich [Mirkovics] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[167] DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 343.

[168] Anton Pankraz Gallas Graf v. Campo [1638-1695], kaiserlicher Obrist.

[169] Augustin v. Hanau [10.8.1591-24.8.1661 Gamig], kursächsischer, kaiserlicher Obrist u. Generalwachtmeister.

[170] Wolf v. Creytzen [Kreuz, Kreutz, Creutz, Creitz] [1598-1672], kaiserlicher Obristleutnant.

[171] Martin Maximilian Freiherr v. der Goltz [v. Kranz ?; Golz, Goltzke, Golonitz] [1593-10.5.1653], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[172] DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 356.

[173] Johann Thomas [Giovanni Tommaso] Freiherr v. Brisigello [Brisighell, Brisigell, Brüsegell, Brüßigäll, Bleisiegel, Presigiel, Prisingell] [ca. 1600-1652], kaiserlicher Obrist.

[174] Jan Freiherr v. Werth [Büttgen 1594-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.

[175] Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.

[176] Karl Friedrich v. Reich [Reiche, Reych] [vor 1618-20.12.1647 Gießen], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.

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