Walpott-Bassenheim [Walbott von Bassenheim], Hans Jacob von

Walpott-Bassenheim [Walbott von Bassenheim], Hans Jacob von; Obrist [ – 1680] Walpott-Bassenheim, Herr zu Königsfeld,[1] der einem rheinischen Adelsgeschlecht entstammte, stand als Obrist[2] eines Arkebusierregiments[3] in kurbayerischen Diensten.

Er soll, allerdings noch als Obristleutnant[4] des Regiments Gayling von Altheim[5] bezeichnet, nach Aussage des schwedischen Hofhistoriographen Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] in der Schlacht bei Jankau[6] 1645 in Gefangenschaft geraten sein.[7]

Sein Regiment umfasste im November 1645 516,[8] im Februar 1647 507,[9] im Juli 1648 472,[10] im Februar 1648 739,[11] im November 1648 584 Mann.[12]

Anfangs war Walpott-Bassenheim in die sogenannte „Werth’sche Revolte“ im Sommer 1647 verwickelt, als Werth[13] in kaiserliche Dienste wechselte.

„Die Zahl der unter Werths Kommando über die Donau rückenden bayerischen Regimenter belief sich auf zwölf, je zur Hälfte Kavallerie und Fußvolk. Es waren die Kürassierregimenter[14] Gayling, La Pierre[15] und Fleckenstein,[16] die Arkebusiere Werth, Sporck und Walpott von Bassenheim sowie die Infanterieregimenter Holtz,[17] Marimont,[18] Reuschenberg,[19] Cobb,[20] Jung-Mercy[21] und Winterscheid.[22] Obwohl Werth gute Disziplin zu halten suchte, ging der Marsch nicht ohne Ausschreitungen ab. Weil wegen des Waffenstillstands die Bagagepferde vermindert worden waren, mußten zur Fortschaffung des Trosses[23] Pferde requiriert werden. Da für die Truppen keinerlei Zufuhr organisiert war – die kurfürstlichen Beamten widersetzten sich oder hatten keine Anweisung – , waren die Regimenter genötigt, sich Lebens- und Futtermittel aus den durchzogenen Gegenden selbst zu besorgen. In einzelnen Fällen wurden Beamte mißhandelt, die ihren Exzessen zu wehren suchten. Die mit Werth einverstandenen Offiziere suchten jede Verbindung ihrer Truppen mit kurfürstlichen Boten und unterrichteten Beamten möglichst zu verhindern, keiner traute dem anderen; einzelne Werth verdächtige Obristen, wie etwa Marimont wurden streng überwacht. Marimont, der insgeheim kurfürstliche Schreiben erhalten hatte, die ihn über Werths Abfall aufklärten, schrieb, er würde durch die Zustellung der Patente an seine Kameraden sein Leben riskieren, da er wie ein Gefangener gehalten werde. Trotzdem gelang es der Entschlossenheit des Werth nachgeschickten Kommissars Franz Niclas von Königsfeld, nach Vilshofen[24] zu kommen und sich mit Holtz, Gayling und Marimont in Verbindung zu setzen. Der Generalwachtmeister[25] Andreas Kolb von Reindorf[26] war inzwischen dem Beispiel seines Sohnes[27] gefolgt und führte sein Regiment nicht in Werths Lager, sondern nach Cham[28] und weiter auf Amberg,[29] nachdem er Druckmüller[30] von seiner bevorstehenden Ankunft unterrichtet hatte.

Am 7. Juli befand sich Werths Hauptquartier mit der Hauptmasse der Reiterei in dem kleinen passauischen Marktflecken Röhrnbach[31] an der Alz, nur noch ein bis zwei Tagesmärsche von der böhmischen Grenze entfernt. Das Fußvolk stand weiter zurück, noch nicht weit von der Donau entfernt, weil schlechte Wege den Marsch der Bagage behinderten. In der Nacht brach die ‚Gegenrevolte‘ los. Holtz und Marimont, durch die kurfürstlichen Patente längst gewonnen, befahlen die Umkehr über die Donaubrücken, nachdem sie Werths Ächtung bekanntgegeben hatten. Auf die Kunde davon scheint Jan von Werth die Reiterei im Lager von Röhrnbach aufgefordert zu haben, dem Kaiser zu schwören. Aber auch unter diesen waren die Ordres Maximilians bekannt geworden; dessen Anhänger streuten Verdächtigungen gegen Werth aus, als wolle er aus eigensüchtigen Beweggründen die Regimenter in Schlacht und Untergang führen. Werths dreimalige Aufforderung zum Schwur auf Ferdinand III. fand kein Gehör, niemand antwortete. Entscheidend war das Verhalten der Obristen Generalwachtmeister von Gayling war durch den Kommissar von Königsfeld beeindruckt worden, der ihm versprochen hatte, er werde an Werths Stelle bayerischer General der Kavallerie. Sowie sich Gayling, die Obristen La Pierre, Fleckenstein und Walpott von Bassenheim für den Kurfürst erklärt hatten, war es um Werths Autorität geschehen. Sein eigenes Leibregiment[32] und Sporcks Arkebusiere verweigerten den Gehorsam, nur Sporck – der aber offenbar im Moment nicht zugegen war – blieb ihm treu. Anscheinend ließ ihm Gayling einen Wink geben, er möge die Flucht ergreifen: ‚es sei hohe Zeit‘. Werth, der den völligen Fehlschlag seiner Unternehmung einsah, ließ etliche ihm treu ergebene Leute, wohl von seiner Leibkompanie, mit etwa 50 Pferden abseits reiten. ‚Nachdem er sich gestellt, als gienge er hinaus aufs Feld spazieren‘, ließ er sich sein Pferd bringen, saß auf und ritt davon; es war am 8. Juli um 4 Uhr nachmittags. So groß war doch die Scheu, den General zu verhaften oder zu erschießen, daß niemand die Hand gegen ihn erhob. Erst dann, als Werth genügenden Vorsprung hatte, scheint ein Kornett vom Regiment Walpott mit 30 Reitern zu seiner Verfolgung ausgeschickt worden zu sein; er stieß auf Werths Obristwachtmeister, den Grafen Ernst Salm,[33] der eben von einer Sendung zu den Kaiserlichen zurückkehrte, und brachte ihn als Gefangenen ein“.[34]

Am letzten Feldzug 1647/48 nahm das Regiment teil.

Am 4.4.1648 überfielen schwedische Truppen zwischen 7 und 8 Uhr Burglengenfeld[35] und nahmen die dort liegenden Reiter des Regiments Walpott-Bassenheim gefangen, die augenscheinlich die notwendige Aufklärung versäumt hatten.[36]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Königsfeld [LK Ahrweiler].

[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[3] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr von ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html. – Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[4] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[5] Heinrich Christoph Gayling [Gehling, Geiling] v. Altheim [1604-20.12.1654], kurbayerischer General.

[6] 6.3.1645: 16.000 Mann schwedische Truppen unter Feldmarschall Torstensson besiegten ein kaiserliches Heer von 18.000 unter Feldmarschall Johann von Götz, der in der Schlacht fiel. Die Kaiserlichen hatten 4.000 Tote und Verwundete zu beklagen, verloren 4.500 Gefangene (darunter auch Melchior von Hatzfeldt) und alle Geschütze. Die Schweden büßten 2.000 Mann ein.

[7] CHEMNITZ, Geschichte 4. Teil, 5. Buch, 9. Kap., S. 43.

[8] KAPSER, Heeresorganisation, S. 241.

[9] KAPSER, Heeresorganisation, S.  243.

[10] KAPSER, Heeresorganisation, S. 245.

[11] KAPSER, Heeresorganisation, S. 247.

[12] KAPSER, Heeresorganisation, S. 249.

[13] Jan Freiherr v. Werth [Büttgen 1594-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.

[14] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[15] Johann [Jean] Heinrich Freiherr v. La Pierre [Lapierre, Lapier, la Pier] [ -1651], kurbayerischer Generalwachtmeister.

[16] Georg Heinrich Freiherr v. Fleckenstein [ -1658] kurbayerischer Obrist.

[17] Georg Friedrich v. Holtz zu Niederholtz [1.11.1597-10.8.1666], Obrist, Generalfeldzeugmeister. WÖLLPER, Georg Friedrich von Holtz, unter: http//www.koni.onlinehome.de; HOLTZ, Generalfeldzeugmeister Georg Friedrich vom Holtz.

[18] [Johann ?] Carl Freiherr v. u. zu Marimont [Mairemont, Margemont] [ -1668], kurbayerischer Generalwachtmeister

[19] Johannes Ernst Freiherr v. Reuschenberg [Rauschenberg, Ruischenberg] [29.3.1603 in Setterich getauft-5.3.1660 Köln], kurbayerischer, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister, Feldmarschall. Vgl. REUSCHENBERG, „Jesus Maria und kein Quartier !“; EHRENPREIS, Feldmarschall Johann von Reuschenberg.

[20] Wolfgang Friedrich Krähe Freiherr v. Cobb [Cob, Kopp] v. Neuding[en] [1610-1679], kurbayerischer Obrist.

[21] Heinrich Freiherr v. Mercy [ – ], kaiserlicher Generalwachtmeister, Feldmarschallleutnant.

[22] Johann v. Winterscheid [Winterschaid] [ – ], kurbayerischer Obrist, Generalwachtmeister.

[23] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Der schwer bewegliche Tross und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S.19.

[24] Vilshofen [LK Passau], HHSD VII, S. 772f.

[25] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[26] Andreas Freiherr Kolb v. Reindorf [Rhaindorf] [ -13.4.1666], kurbayerischer Obrist.

[27] Hans [Johann] Jakob Kolb v. Kager [Reindorf, Rhaindorf], genannt „der junge Kolb“ [1604-1670], kurbayerischer Obrist.

[28] Cham [LK Cham]; HHSD VII, S. 124ff.

[29] Amberg, HHSD VII, S. 20ff.

[30] Georg Druckmüller [Truckmüller, Truckmiller] v. Mühlburg, Freiherr zu Prunn, Herr zu Roggenstein [ -27.4.1659], kurbayerischer Feldmarschallleutnant.

[31] Röhrnbach [LK Freyung-Grafenau].

[32] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.

[33] Ernst Salentin Graf v. Salm-Reifferscheidt-Dyck [4.4.1621 Dyck-11.6.1684 Dyck], kaiserlicher Obrist.

[34] LAHRKAMP, Werth, S. 178.

[35] Burglengenfeld [LK Schwandorf]; HHSD VII, S. 117f.

[36] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 270 (hier Waldblatt !).

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