Trost, N
Trost, N; Obristleutnant [ -20.5.1631 Magdeburg] N Trost [ -20.5.1631 Magdeburg] stand als Obristleutnant[1] in den Diensten von Christian Wilhelm Markgraf von Brandenburg.[2] Er war an der Verteidigung Magdeburgs[3] gegen die Kaiserlichen beteiligt.
„Der Obriste Leutenant Trost[4] wurde in den Durchschnitt auff dem Marsch / denselben / die ElbBrücken vnd Thor zu verwachen verordnet: Der Administrator neben dem Obristen Leutenant Longius haben den Gebhard vnd das newe Werck hinder dem Thumb in ihr Inspection genommen“.[5] Trost fiel bei der Einnahme der Stadt.[6]
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[1] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] Christian Wilhelm Markgraf v. Brandenburg [28.8.1587 Wolmirstedt-1.1.1665 Kloster Zinna]; vgl. LUPKE-NIEDERICH, Der erfolglose Kampf.
[3] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[4] N Trost [ -20.5.1631 Magdeburg], brandenburgischer Obristleutnant.
[5] METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 91.
[6] CHEMNITZ, Königlich Schwedischer In Teutschland geführter Krieg 1. Theil, S. 158.
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