Streif(e), N

Streif(e), N; Obristleutnant [ – ] Streif(e) stand als Obristleutnant unter Herzog Johann Ernst von Sachsen-Weimar 1625 in dänischen Diensten, als es um die Einquartierung dänischer Truppen in Hannover[1] ging. In der Hannover’schen Chronik heißt es dazu: „Inmittelst ist vom Herrn General Hertzog zu Weimar der Obrist Lieut. Streife anhero gesandt, die Resolutio zu vernehmen und die begehrte Einquartierung zu urgiren, und hat derselbe einen Zettel übergeben, daß der Herr General so bald 20 Last Roggen, 6 Last Weitzen und 10 Last Habern herein verschaffen wollte. Das Hauptwerk concernirend, sein Raht und die Gemeinde einig gewesen, es bey gestrigem Schluß und Resolution aus allerhand Motiven zu lassen, und vor die weitere Einquartierung möglichst zu bitten. Und sein darauf der Herr Syndicus Rapke, der Ridemeister Otto Weccius, Georg von Wintheim und Theod. Lange an gemelten Obristl. Streifen abgeordnet, in Bartold Völgers Haus den Schluß zu notificiren. Dargegen derselbe nochmahls die Einquartierung urgiret, wegen Offension Königl. Majestät und des Herrn Generaln und gesaget, es sollte alles zuvor herein geschaffet werden, was dero behuf nöthig, uns unter andern, wann diese Stadt mit Reutern besetzet wäre, wie auch Burgdorf,[2] könnte man bis ins Land Göttingen[3] Paß haben. Item ins Fürstenthum Lüneburg,[4] in die Freyen, ins Stift Hildesheim, daraus die Nohtdurft anhero geholet werden könnte. Die Bürger sollten dabey prosperiren, daß sie dasjenige, was man brächte, um einen leidlichen Pfennig haben könnten, mit mehren Persuasionibus. Er dürfte diese gegebene Resolution dem Herrn General nicht hinterbringen, wollte warten bis um 2 oder 3 Uhren, man möchte eines andern sich bedenken und schriftlich darauf an I. F. G. sich resolviren“.[5] Sehr wahrscheinlich handelte es sich dabei um den späteren schwedischen Generalmajor Streiff von Lauenstein.

[1] Hannover; HHSD II, S. 197ff.

[2] Burgdorf; HHSD II, S. 85f.

[3] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.

[4] Lüneburg; HHSD II, S. 311ff.

[5] JÜRGENS, Chronik, S. 391f.

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