Sperling, Peter; Leutnant [ -August 1644 bei Lübben] Peter Sperling [ – August 1644 bei Lübben] stand 1644 als Leutnant[1] in kursächsischen Diensten und war zunächst in Sonnewalde[2] stationiert.
Er wird in Zusammenhang mit den Ereignissen in Luckau[3] erwähnt. Der dortige Kommandant Lunden[4] gab „sogar im folgenden Jahre 1644 die Stadt aus Furcht vor den Kaiserlichen auf, und zog sich den 10. Mai, sie ihrem eigenen Schicksale überlassend, mit seinen Reitern aufs Schloß zurück. – Hier sorgte er eifrig für die Proviantirung des Letzteren. – Alle Vorräthe, welche auf demselben Bürger und Landleute dem Schutze der Besatzung anvertraut hatten, wurden von ihm den 16. Mai mit Arrest belegt. – Das war eine Vorsichtsmaßregel, die für ihn um so nöthiger sein mochte, da bei dem, den 12. Mai in Luckau, angeblich durch unvorsichtiges Tabakrauchen[5] eines Schotten,[6] entstandenen Brande, der die Stadt nebst Kirche, Rathhaus und Apotheke bis auf dreißig Häuser und den, die große Glocke tragenden, Kirchthurm in Asche gelegt hatte, auch sämmtlicher Proviant der dasigen Besatzung verloren gegangen, und der von der Stadt Sonnenwalde aus abgegangene, in zwanzig Wagen bestehende Transport, welcher diesen Verlust auf der Stelle ersetzen sollte, von kurfürstlich sächsischen Truppen[7] genommen worden war.
Bereits im April war die Besatzung des Schlosses durch die Compagnie[8] des schon genannten Rittmeisters[9] Langemaken,[10] den man zwar zur Verstärkung der Luckauer Besatzung zu Ende vorigen Jahres von Leipzig[11] berufen hatte, dessen Reiter sich aber mit der dasigen schottischen Besatzung nicht befreunden konnten, vermehrt worden. Dieser half nach seiner Art treulich bei Vermehrung des Schloßproviants. Täglich durchstreiften seine Reiter meilenweit, – bis nach Dahme[12] hin, – die Gegend, und kehren mit reicher Beute[13] an Vieh und Getreide nach Sonnenwalde zurück. – Die nächsten Umgebungen der Stadt sind längst, von Menschen und Vieh entblößt, zu Wüsten geworden; denn das alte, aber dem Zeitpunkte seiner Bestätigung immer näher rückende Gerücht einer, durch die Kaiserlichen beabsichtigten, Blockade[14] der Städte Luckau und Sonnenwalde hat alles verscheucht.
In der That zeigen sich im Juni kurfürstlich sächsische Reiter vor den Mühlen der Stadt und verbieten, unter harten Drohungen, den Müllern für die feindliche Besatzung des Schlosses Getreide zu mahlen. – Dagegen brennt bald darauf Rittmeister Langemaken die Mühlen nieder, deren Besitzer dem Gebote gehorchten, und sich von ihrem Geschäfte zurückzogen. In der Stadt selbst sucht der Commandant Lunden alles zu entfernen, was hier dem belagernden Feinde förderlich, und das auf das Oberschloß zu schaffen, was dort den Belagerten nützlich werden konnte. – Alles Holz, namentlich auch das zum Kirchbau bestimmte, muß das Oberschloß aufnehmen. – Unterdessen durchsuchten die Reiter des Rittmeisters Langemaken alle Gemächer des Schlosses, heben alles Blei, das den Fensterstäben und anderem Eisenwerke zur Befestigung diente, aus den Werkstücken und verwandeln es in Kugeln, die den zur Belagerung sich nahenden Feind bewillkommen sollen. Fünf Tage zuvor hatten bereits des Rittmeisters Reiter die Kraft ihrer Kugeln an den kurfürstlich sächsischen Reitern erprobt, die in kleinen Abtheilungen auf dem, von der Stadt nach Goßmar[15] führenden, hohen Wege herumschwärmten, aber in drohenden Massen aus dem zwischen Pießigk[16] und Münchhausen[17] gelegen Eichbusche hervorstürzten und den beutelustigen Rittmeister, der ihnen mit seinen Reitern entgegengerückt war, mit dem Verluste eines Corporals[18] in die Stadt zurückjagten, und noch weiter verfolgt haben würden, wenn sie nicht durch die, ihren Kameraden Hülfe bietenden Schotten auf den Stadtwällen zurückgeschreckt worden wären.
Unverhohlen spricht den 14. Juni ein kurf. sächsisch. Trompeter,[19] der von Goßmar aus, wegen Auslieferung eines Gefangenen,[20] das Schloß betritt und aus demselben, der soldatischen Artigkeit der damaligen Zeit gemäß, wohl berauscht entlassen wird, die Absicht der Kursächsischen aus, und verheißt, indem er auch das Feindliche in das Gewand der Artigkeit kleidet, den Schloßbewohnern einen baldigen zahlreichen Besuch. Dieser Besuch traf zwei Tage darauf ein und hatte die fest zwei Monate dauernde, von der Stadt aus geleitete Blockade des Schlosses zur Folge. – Den 16. Juni, des Nachts um 1 Uhr, kam der kurfürstlich sächsische Obrist,[21] Callenberg,[22] der die Avant-Garde des, unter dem Genera-Major[23] Enkenfurth[24] bei Camenz[25] gesammelten, sächsischen Corps befehligte, mit seinem aus Dragonern[26] bestehenden Regimente[27] an, und nahm die, von der Schlossbesatzung schon längst verloren gegebene, Stadt ohne Widerstand ein, indem die auf den Wällen Wacht haltenen Schotten aufs Schloß sich zurückzogen. Während Lunden, der Commandant des Schlosses, weitere Zurüstungen zur Vertheidigung trifft, eilt Callenberg selbst, Luckau zu blockieren, und überlässt dem Rittmeister, Peter Beckolt,[28] die Commandantur über die Stadt, und die Blockade des Schlosses.
Obgleich Lunden schon längst, außer den Beamten und dem Superintendenten, alle Bewohner der Stadt und Umgebung, mit Innebehaltung ihrer Habe, vom Schlosse entfernt hatte, hatten sich doch mehrere Personen, besonders Frauen, Jungfrauen und Kinder, den Abend vor der Einnahme der Stadt ins schützende Schloß zu schleichen gewußt, und fanden sich jetzt, mehr zur Beunruhigung des Commandanten als der ihrigen – denn man zog damals die Gefahren einer Belagerung der Willkür einbrechender Soldaten vor – mit eingeschlossen. Der Angriff auf das Schloß wurde sofort dadurch eröffnet, dass man aus einigen, dem Unterschlosse am nächsten liegenden, Häusern der Stadt ein starkes und ununterbrochenes Feuer unterhielt. Das Bestreben der Belagerten dagegen ging dahin, den Feinden die Schutzwehr, die sie hinter jenen Häusern fanden, zu nehmen. – Es war namentlich ein, an der äußersten westlichen Ecke der Stadt gelegenes, zur interimistischen Wohnung für den Superintendenten bestimmtes, von diesem aber noch nicht bezogenes, Häuschen, und ein, in der Nähe des alten Brauhauses, dicht an der östlichen Seite des Schloßgrabens befindliches, Bürgerhaus, welche zum Gegenstande der wechselseitigen kriegerischen Operationen gemacht wurden. Die Belagerten versuchten zunächst das erstere in Brand zu stecken. Sie bereiteten zu diesem Zwecke, – wie wenigstens unser Chronikus ausführlich berichtet, – eine mit starken Lappen umwundene, verpichte und mit Pulver, Schwefel, Salpeter und Speck versehene Kugel, und warfen sie vom Schlosse aus, mittels eines kleinen Feldstücks, in das bezeichnete Haus. – Und siehe ! es gelang. – Das Gebäude ging in Feuer auf. – Erfolglos blieben aber alle ähnliche Versuche, die man gegen das Brauhaus und das, in seiner Nähe gelegene, Bürgerhaus machte. –
Bedeutenden Schaden richteten indeß die, aus dem Schlosse, gesandten Kugeln unter den, auf dem Markte frei stehenden, kurfürstlichen Truppen an. Um sich dagegen zu schützen, wurden von Soldaten und aufgegriffenen Bauern Bretter, Thore, Thüren und Tische aus den benachbarten Dörfern herbeigeschleppt, und, ungeachtet des verstärkten Feuers vom Schlosse aus und der Verwundung einiger Soldaten und Bauern, ein Blendwerk,[29] vom Luckauer Thore über den Markt bis zur Kirche hin, den 18. Juli glücklich aufgeführt. Wenige Tage darauf dehnte man diese Blende noch weiter aus, und brachte sie dem Schloßgraben näher. Auf eine zwar nicht blutige, aber dennoch nicht minder Gefahr bringende Weise hatten die Belagerer schon früher der kleinen Cidatelle zu schaden gesucht. Das in der Mitte des Schloßhofes rinnende, von weit gelegenen köstlichen Quellen herbeigeführte Röhrwasser, das heute noch den Trinker labt und die Wäscherin erfreut, blieb plötzlich aus. Doch die Blockirten wußten sich zu helfen. Mehrere an den Mauern gegrabene Brunnen mußten, wenn auch nicht die Güte, doch den Mangel des Wassers ersetzen. Ueberdieß hatten sich die Belagerten einen, dem Feinde unbekannten, Schlupfwinkel geöffnet, durch den sie manchen Bedarf aus den nächsten Umgebungen des Schlosses herbeizuführen verstanden, und aus dem sie nicht selten einen unerwarteten, mit Erfolg belohnten Ausfall auf die Belagerer machten. Das war ein Umstand, der die Belagerer, abgesehen von der Gefahr, die er ihnen brachte, schon um deshalb beunruhigen mußte, weil ihrem Feinde ein Ein- und Ausgang der Cidatelle, die sie von allen Seiten bewacht glaubten, offen stand, durch den er oft hervordrang, unter ihren Augen in dem, an das Schloß stoßenden, Baum- oder Hopfgarten und auf der, in der Nähe des Schlosses gelegenen, sogenannten Hahnwiese fouragierte[30] und, ehe man ihn zu erreichen vermochte, mit einem leichten Kahne über den äußersten Schloßgraben hinweg setzte und auf eine den Spähenden unbegreifliche Weise verschwand.
Ein, durch die auf dem Schlosse eingeschlossenen Frauen und Jungfrauen, deren man sich noch nicht hatte entledigen können, herbeigeführter Zufall gab endlich zur Entdeckung jenes verborgenen Ausganges die Veranlassung. Wie über die wilde Wellenbewegung des Meeres die leitende Flamme des Leuchtthurms himmelan steigt, so stieg – ein Zeichen der allgmeinen, siegenden Kraft der Religion, wie eines durch den Geist und die Gestalt der damaligen Zeit geweckten und genährten frommen Sinnes – die stille Flamme der Andacht über das wildbewegte Leben des Krieges empor, und während das tödtende Geschoß vom Schlosse zur Stadt und von der Stadt zum Schlosse flog, hielt das heilsbedürftige Häuflein der Stadt seine kirchlichen Versammlungen, unter Leitung des Caplans, in der Behausung des Bürgermeisters, und das des Schlosses die seinigen, unter der Leitung des Superintendenten, im großen Saale des Schlosses. – und hier war es, wo man sich, nach beendigter gottesdienstlicher Versammlung, der, wider den Willen des Commandanten ins Schloß gedrungenen und durch die Belagerer eingeschlossenen, Frauen und Jungfrauen plötzlich versicherte, und sie, ungeachtet ihres Sträubens und Flehens, – denn schändende Mißhandlung roher Krieger konnte leicht außerhalb der schützenden Schloßmauer ihr Loos werden, – vom Oberschlosse herabtrieb, um sie über die Zugbrücke des Unterschlosses in die Stadt zu entlassen. Aber die, wegen ihrer Aufnahme in die Stadt mit dem kurfürstlich sächsischen Commandanten gepflogene, Unterhandlung zog sich in die Länge. Unterdessen war es einem Theile der Frauen und Jungfrauen gelungen, in das Oberschloß wieder zurückzukehren, während man die übrigen, wider den Willen des Commandanten, aus jenem verborgenen Ausgange der Citadelle, der den Belagerern so lästig und den Belagerten so vortheilhaft war, heimlich entließ. Mit ihnen waren durch eben den Ausgang zwei Stallbuben des Schlosses unbemerkt im Gedränge entwichen und nahmen, während jene nach Herzberg[31] flüchteten, ihren Weg, durch den Baumgarten schleichend, zur Stadt. Hier wurden sie vor dem kurfürstlichen Commandanten die Verräther des Ausganges.
Es war eine, auf der westlichen Seite des Schlosses durch die Mauer gebrochene, Oeffnung an dem nach Zeckerin[32] zu liegenden Rundel.[33] Sie wird jetzt ein Punkt besonderer Aufmerksamkeit des Commandanten. Mehrere Dragoner werden sofort nach der bezeichneten Stelle beordert, und finden eben noch auf der Hahnwiese fouragirende Schweden, die aufs Neue den Ausfall benutzt hatten, sich aber schnell, bei Ankunft des stärkeren Feindes, zurückziehen. Verstärkt und vorbereitet, wagen sie indeß mehrmals, ihre vermeintliche Gradeberechtigung mit dem Schwerte[34] in der Hand gegen die wachthabenden Dragoner zu behaupten.
Commandant Beckolt läßt daher mitten in der Nacht, dem verderblichen Ausfall gegenüber, eine Batterie[35] errichteten, und versucht sie den folgenden Tag mit glücklichem Erfolge. Sie war es, durch die der, im Schlosse anwesende, Superintendent, Christianus Dröschelius, am Schlafe gefährlich verwundet und auf ein Krankenlager geworfen wurde, während dessen Dauer der mit ihm eingeschlossene Pastor des Dorfes Schönewalde,[36] Namens Rudolphi, im Schlosse kirchlich fungirte.
Bald darauf wird auf der vollen westlichen Seite des Schlosses im Baumgarten, – jetzt Hopfgarten genannt, – ein Laufgraben[37] geöffnet und eine Blende errichtet. Eine zweite Batterie erhebt sich in der folgenden Nacht auf dem hinter der alten Schulstelle gelegenen Walle, dem westlichen Eckrundel, dessen Ruine das bedeutendste Ueberbleibsel der Schloßmauer ist, gegenüber, und eine dritte im Baumgarten hinter den Fischhältern. Endlich wird in der Nähe der Schloßbrücke vor dem, die Stadt vom Schlosse trennenden, Graben ein Laufgraben geöffnet, und eine mit Schießscharten versehene, geschlossene Blende aufgeführt. – Jetzt ist das Schloß von allen Seiten blockirt.
Der Mangel, eine Folge des verrathenen Ausgangs, wird fühlbar. – Brennholz müssen hölzerne Treppen und Meublen geben, und nach Lebensmitteln durchsucht man aufs Neue alle Gemächer des Schlosses. Mehl findet sich nicht, dagegen Heidekorn[38] und Roggen. Und jetzt müssen Frauen und Jungfrauen, die bei Entfernung ihrer Gefährtinnen das Schloß wieder erreicht hatten, ans Werk, und auf den Handmühlen aus dem aufgefundenen Getreide den Bedarf des Mehles für die Besatzung bereiten. – Verderblich wird der Mangel bei den Rossen. Große Gruben in der Nähe der Wälle nehmen die auf, welche ihm erlagen oder welche, als halbverhungerte Gerippe, das Grauen erregende Mitleid der Soldaten hineinstürzt. –
Man fängt den 3. August ernstlicher an zu verhandeln als zuvor. Denn bereits den 14. Juli stellte man die Feindseligkeiten, seit ihrem Beginnen zum ersten Male, auf einige Stunden ein, und sahe den kurfürstlichen Lieutenant, Peter Sperling,[39] der einen Monat darauf im Scharmützel bei Lübben[40] fiel, das Unterschloß betreten, während der schwedische Rittmeister mit den übrigen kurfürstlich sächsischen Offizieren auf der Schlossbrücke eine Verhandlung pflog, die sich zerschlug und erneute und verstärkte Feindseligkeiten, besonders von Seiten der Belagerer, zur Folge hatte. – Jetzt traf von Luckau der kurfürstliche Obrist, Callenberg, selbst ein. Zum zweiten Male schwieg seit der Belagerung das Geschütz, und man sahe gespannt dem Erfolge einer Verhandlung entgegen, die so geheim betrieben wurde, dass kein Einwohner den Wällen sich nahen durfte. –
Zwar beginnen auch nach dieser Unterhandlung und der Rückkehr Callenberg’s die Feindseligkeiten aufs Neue; aber drei Tage darauf stellt man sie nicht nur ein, sondern entläßt auch die, durch das anhaltende Mahlen ermüdeten, Frauen und Jungfrauen von den Handmühlen, nachdem sie im Laufe der Zeit gegen ein Malter[41] Getreide gemahlen haben.
Weiteifernde Artigkeit des Krieges tritt an die Stelle des wetteifernden Streites. – Der schwedische Rittmeister, Langemaken, überschickt vom Schlosse aus durch einen Trompeter dem kurfürstlichen Obristen, Callenberg, ein schönes Windspiel, als willkommenes Geschenk, ins Lager vor Luckau, und empfängt durch eben diesen Abgesandten von den kurfürstlich sächsischen Officieren frisches Obst aus dem, gegenwärtig bedeutend erweiterten und verschönerten, von Gartenliebhabern der Umgegend oft besuchten, gräflichen Lustgarten für seine, im Schlosse krank liegende Gemahlin, als ein, nicht minder willkommenes, Labsal.
Den 8. August trifft Callenberg aufs Neue ein. Der vor dem Geschosse schützende Dünger an dem Eingange des Unterschlosses wird völlig beseitigt, die Klappen werden niedergelassen, und ein freierer Verkehr denn je öffnet sich zwischen den Officieren und Wundärzten der Besatzung des Schlosses und der Besatzung der Stadt. – Den 9. August ist der Accord[42] geschlossen. – Schon besetzen am Abend desselben Tages kurfürstlich sächsische Wachen das Unterschloß, während die schwedische Besatzung das Oberschloß innebehält; aber den 10. August verläßt, dem Accord gemäß, Schwede und Schotte – kurfürstliche und kaiserliche Landeskinder, die sich ihnen angeschlossen hatten, wurden ausgehoben – mit sämmtlicher Bagage,[43] doch ohne gerührtes Spiel und ohne Ober- und Untergewehr,[44] das Schloß und die Stadt, und wird von kurfürstlichen Truppen bis zur brandenburgischen Gränze geleitet“.[45]
[1] Leutnant [schwed. Löjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl., was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach.
[2] Sonnewalde [LK Elbe-Elster]; HHSD X, S. 358.
[3] Luckau [LK Dahme-Spreewald]; HHSD X, S. 268ff.
[4] N Lunden [ – ], schwedischer Offizier.
[5] Tabak trinken: Das Rauchen selber hat sich vermutlich aus der Räucherzeremonie der Priester und Medizinmänner entwickelt (vgl. Rauchopfer). Tabaksaft wurde bei Initiationsbräuchen gereicht und medizinische Verwendung fanden etwa Tabakblätter zur Versorgung von Hautverletzungen. Europäer lernten Tabak bereits bei ihren ersten Begegnungen mit den Menschen Amerikas kennen. Als Christoph Columbus am 12. Oktober 1492 auf den Bahamas landete, brachten die Inselbewohner ihm Präsente, darunter auch Tabakblätter. Mit diesem Geschenk konnte er erst etwas anfangen, als zwei seiner Männer auf der Insel Kuba die Eingeborenen sich die Blätter in den Mund stecken, diese anzünden und dann den Rauch „trinken“ sahen. […] Die Verbreitung des Tabaks einerseits und diese Kontrollversuche andererseits führten im 17. Jahrhundert in Europa und auch in einigen asiatischen Ländern zu einer Krise. Etwa war London zu einem führenden Tabakhandelszentrum und das Pfeiferauchen in Großbritannien sehr schnell zur weit verbreiteten Sitte geworden. Tabak war ein teures Gut, um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert den zehnfachen Preis von Pfeffer wert. Jakob I., zu dieser Zeit König von England, veröffentlichte 1603 seine Schrift „Der Rauchgegner oder ein königliches Scherzstück über den Tabak“, eine Streitschrift gegen den Tabak. Der König brachte seine Abscheu dem Tabak und seine Verachtung den „ausschweifenden und liederlichen“ Rauchern gegenüber zum Ausdruck und bezweifelte dessen medizinische Wirkung. In Deutschland wurde die neue Gewohnheit des Rauchens anfänglich mit Verwunderung begutachtet, weitete sich dann aber schnell aus. Die Soldaten des Dreißigjährigen Krieges machten sie in der gesamten Bevölkerung bekannt, bei jung und alt, Mann oder Frau. 1620 sollen die englischen Soldaten Greys das Tabaktrinken in die Oberlausitz gebracht haben; KORSCHELT, Geschichte von Olbersdorf, S. 135. Aus Rinteln wird unter 1639 berichtet, dass ein Bürger für das Alleinverkaufsrecht von Tabak dem Rat 30 Rt. jährlich bot; STÜNKEL, Rinteln, S. 59.
Um die Mitte des 17. Jahrhunderts gab es in Kursachsen, Bayern, den habsburgischen Erblanden in Österreich und vielen Kleinfürstentümern Verbote des Verkaufs von Tabak. Erlaubt war nur die Abgabe in Apotheken, wenn der Tabak als Medizin verkauft wurde. [wikipedia: Geschichte des Tabakkonsums]. Allerdings glaubte man damit auch Verstopfung und Parasitenbefall bekämpfen zu können. „Rauchen“ setzte sich erst im Laufe des 17. Jhs. durch, bis dahin sprach man in Analogie zum Trinken von Rauch- oder Tabaktrinken. Der Aichacher Stadtrat erließ am 18. Juni 1655, ein „Tabackh Verbott“ für die Gasthäuser der Stadt. In Rathausprotokoll von 1655 ist zu lesen: „Den Wirthen vnnd Preuen (Brauer) wirde bei 2000 Stain straff auftragen, kheinen Tabackh in Iren Heüsern zetrinkhen.“ (Den Begriff Rauchen gab es damals nicht, man nannte es „Tabak trinken“.) „1656 durfte Tabak nur mehr in Apotheken zur Bekämpfung von Krankheiten verkauft werden. Begründet wurde das Tabakverbot mit der Brandgefahr in den Häusern. Auch der extreme Gestank wurde angeführt. Trotz Geldbußen und kurzfristigen Gefängnisstrafen wurde das Verbot des Handels und Konsums von Tabak von den Bürgern und Bauern konsequent missachtet. Mit dieser Tatsache musste sich auch der bayerische Kurfürst abfinden“. augsburger-allgemeine.de/aichach/Stadtrat-verbietet-schon-1655-Tabak-zu-trinken-id8066841.html. II. Allerdings glaubte man damit auch Verstopfung und Parasitenbefall bekämpfen zu können.
[6] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm.17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank von Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire. Vgl. das Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen Rechten, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Der Osnabrücker Schuhmacher, Amtsbote und Chronist Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“.
[7] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer.
[8] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[9] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[10] N Langemaken [ – ], schwedischer Rittmeister.
[11] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[12] Dahme/Mark [LK Teltow-Fläming].
[13] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.
Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.
[14] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade und Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, da0 man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“.
Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens von Nasen und Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.
[15] Goßmar, heute Ortsteil von Heideblick [LK Dahme-Spreewald].
[16] Pießig, heute Ortsteil von Sonnewalde [LK Elbe-Elster].
[17] Münchhausen-Ossak, heute Ortsteil von Sonnewalde [LK Elbe-Elster].
[18] Korporal [schwed. Korpral]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.
[19] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[20] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender.
[21] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[22] Kurt Reinecke I. Reichsgraf v. Callenberg [17.9.1607 Wettesingen bei Volkmarsen-7.5.1672 Muskau], kursächsischer Obrist. Vgl. SEIFERT, XXIV. Anjetzo florirender hoher Familien Kurtze Historische und Genealogische Beschreibung, S. 51ff.; SCHMIDT, Curt Reinicke I. von Callenberg.
[23] Generalmajor (schwed. Generalmajor): Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[24] Adrian Graf v. Enckevort [Enckevoer, Enckfurth, Enckefurt, Enquenfort, Enckenfurth] [20.8.1603 Diest-3.6.1663 Ledeč], kurbayerischer Feldmarschall.
[25] Kamenz [LK Bautzen]; HHSD VIII, S. 158ff.
[26] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[27] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[28] Peter Beckolt [ – ], kursächsischer Rittmeister.
[29] Blenden, Blendwerk: vorgeschobene Anlagen zur Verdeckung einer dahinter liegenden Befestigung und zum Schutz von Musketieren.
[30] Fourage: Viehfutter, Unterkunft und Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.
[31] Herzberg [LK Elbe-Elster].
[32] Zeckerin, heute Ortsteil von Sonnewalde [LK Elbe-Elster].
[33] Rondell: Ein besonders massives Artilleriewerk mit gerundetem Grundriss, das so hoch oder nur unwesentlich höher als der angrenzende Wall ist.
[34] Schlachtschwert: Schlachtschwerter wurden z. B. bei Ausfällen der Belagerten und Angriffen verwendet und galten als geeignete Waffen für den Graben- und Nahkampf, so überliefert bei den Belagerungen Frankfurts/Oder 1631, Kronachs 1634, Regensburgs 1634 und der Veste Coburg 1635. Gustav Adolf hatte die hinteren Reihen der Infanterie angewiesen, zunächst die Schwerter zu benutzen und erst im Nahkampf zu Pistolen zu greifen. Allerdings besaßen viele Infanteristen wegen der zu geringen Stückzahl nur Äxte oder Beile.
[35] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[36] Schönewalde [LK Elbe-Elster].
[37] Approchen: Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [Wikipedia]
[38] Heidekorn: Buchweizenart.
[39] Peter Sperling [ – August 1643 bei Lübben], kursächsischer Leutnant.
[40] Lübben (Spreewald) [LK Dahme-Spreewald]; HHSD X, S. 273f.
[41] Malter: sehr unterschiedliches Maß in den einzelnen Territorien oder Städten: Aachen = 148.268 Liter; Altenburg (Thüringen) = 293.944 Liter; Baden = 150 Liter; Coburg = 167.1 Liter; Düsseldorf = 165.84 Liter; Erfurt = 715.358 Liter; Frankfurt/M. = 114.729 Liter; Fulda = 174.122 Liter; Hanau = 122.122 Liter; Hannover = 186, 91 Liter; Heidelberg = 111.416-125.343 Liter; Hildesheim = 155.6-158.7 Liter; Höchst = 114.729 Liter; Homburg 100-128 Liter; Kaltennordheim/Thüringen = 167.5 Liter; Kassel = 643 Liter; Kleve = 214.4 Liter; Koblenz = 192.366 Liter; Köln = 143.54 Liter; Krefeld = 137.512 Liter; Limburg/Lahn = 200.022 Liter; Lippe-Bückeburg = 105.5 Liter; Lippe-Detmold = 474.168 Liter; Mainz = 109.388 Liter; Mannheim = 111.08 Liter; Meiningen = 8 Maß = 32 Metzen = 167.1016 Liter; Mühlhausen/Thüringen = 161.613 Liter; Oldenburg = 273.636 Liter; Osnabrück = 244.4 Liter; Ostheim = 117.64 Liter; Paderborn = 291.608 Liter; Sachsen-Weimar = 150.588 Liter; Trier = 236.97 Liter; Weimar = 150.588 Liter; Wernigerode: 1 Malter Hafer = 12 Scheffel = 600 kg; Wiesbaden = 109.388 Liter.
[42] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen nicht eingehalten.
[43] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[44] Obergewehr, Oberwehr: zum Obergewehr gehörten Karabiner, Flinten, Musketen, Hellebarten, Partisanen, Piken, Spontons, Kurzgewehre. – Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier. Das entsprach natürlich nicht einem ehrenvollen Abzug: gemeint ist „mit Sack und Pack, klingendem Spiel, brennenden Lunten, Kugeln im Mund“; HELLER, Rothenburg, S. 180, Anm. ***: „Diese Zugeständnisse waren die höchsten militärischen Ehren, welche einer abziehenden Besatzung eingeräumt wurden. Zu größerer Feuerbereitschaft führten die Musketiere im Gefecht für die nächsten Schüsse die Kugeln im Mund; auch ließ man die Lunten an b e i d e n Enden brennen, um, wenn der Brand beim Aufdrücken auf die Zündpfanne verlöschen sollte, noch feuerbereit zu sein. Eine Erschwerung der Bedingungen für abziehende Truppen waren: Abgelöschte Lunten, später, nach Einführung der Radschlösser, abgeschraubte Steine“. Ergänzt wird das meist „mit fliegenden Fahnen, Ober- und Untergewehr“ und Bagage.
[45] ZEHME, Die Einäscherung, S. 42ff.