Sommerlat [Sommerlatte, Sommerlate], Johannes Levi von

Sommerlat [Sommerlatte, Sommerlate], Johannes Levi von; Rittmeister [ – ] Sommerlat [Sommerlatt, Sommerlate] stand 1631/32 als Rittmeister des Regiments Wiprecht von Treskow in schwedischen Diensten.

Im „Sechsmänner“-Bericht[1] aus Wernigerode[2] heißt es: „(Den 24. Nov. Schreiben des Fürsten Ludewig zu Anhalt,[3] Statthalter der Magdeburgischen[4] und Halberstädtischen[5] Lande, an die Grafen Christoph[6] und Heinrich Volrath[7] zu Stolberg, wie die Königl. Maj. zu Schweden, an uns den Edlen – – Wiprechten von Treschkau Obristen mit Patent, in den Grafschaften Stolberg,[8] Regenstein[9] und Blankenburg[10] 1000 Pferde zu werben und zu sammeln, auch ihnen Quartier darin zu assigniren, abgefertigt. Als nun diese Armatur, so wohl zu dieser Graf- und Herrschaften, als anderer evangelischen Länder Rett- und Versicherung gereichet und darum auch billig, daß Ihr und Euer Liebden, wie andere Länder, ihr Vermögen daran strecken; So gesinnen wir an dieselben, daß Sie – gegenwärtigen Obersten, samt seinen Offizieren und Reitern hiezu nicht alleine auf- und annehmen, sondern auch mit Futter und Mahl, nach Nothdurft, als jedem Offizier und Reiter täglich 2 Pfund Brot, 1 Pfund Fleisch, 2 Stadtmaaß[12] Bier Bier und auf jedes Pferd wöchentlich einen Scheffel Hafer,[13] oder an dessen Statt, so viel Königl. Ordre austrägt, nebst Servis reichen und sie verstehen,[14] — wogegen gute Manneszucht gehalten werden sollte“.[15]

„Den 8. Dez. Die Sechsm. wegen des Obersten von Treschkau, sehen fürs Beste an, dass an den Ob. Geschickt und sich unserer Unmöglichkeit wegen Fourage beklagt, ob mit ihm könnte Handlung getroffen werden, dass die Stadt allein bleiben möchte, und wofern der Oberst noch etliche Zeit hie liegen möchte, eher Handlung getroffen würde, dass die Reiterei an 2 oder 3 Orten gelegt würde, sollten dieselben von der Kontribution unterhalten, und dass das Futter von andern Orten möchte geholt werden. Den 15. Dez. der Oberst und sein Quartiermeister, weil erstere Ordre auf die Grafschaft, wollten Quartier und Billette machen. – Den 30. Dezember haben den Rath – mit dem Herrn Oberst Wiprecht von Treschkau accordirt, dass wir ihm wöchentlich wollen geben 150 Thlr.[16] Und weil er schon 5 Woche[n] Ordre auf die Stadt gehabt, haben wir angelobt[17] 300 Thlr. Recompensgelder in 14 Tagen zu zahlen und abzutragen. Dagegen hat der Oberst zugesagt, keinen einzigen Reiter allhie zu lassen. Ist ihm darauf alsbald 150 Thlr. zugestellt, ist darauf alsbald abgezogen nach Blankenburg, sein aber etliche Offiziere hier geblieben, als der Kapitainleutnant, Cornett, Quartiermeister und andere, hat der Rath folgenden Tages an den Oberst geschrieben und sich dessen beschwert, sein darauf den neuen Jahrestag abgefordert, und gegen Abend alle aus der Stadt gezogen (Ein Teil dieses Treskowschen Regiments kam nach Stolberg, wo sie nicht weniger drückten.)“.[18] In der Stolberg’schen Chronistik heißt es dazu: „und sollte der Obriste Treschkaw mit einem Regiment zu Roß in diese Grafschafft einlogirt werden / und allda den Musterplatz halten: wie denn auch bald folgenden Tages [21.12.; BW] 500. Pferde das Qvartier in hiesiger Grafschafft gemacht / aber auch darum die Gefahr vermehret worden / weil mit Zuziehung mehrer Compagnien von dem Eichsfelde und von den Dörfern sich die Königlichen mit den Wäymarischen bey nahe um die Qvartier geschlagen / und dadurch Stadt und Land gantz ruiniret hatten / wenn es nicht GOTT in Gnaden abgewendet hätte“.[19]

Den 2. Jan. [1632; BW] ist verabschiedet, dass diese Woche dreifache Schatzung[20] soll gegeben werden, und wer in (den) Tagen, als der Oberst hie gewesen, keine Reiter gehab, oder zu Hülffe geben müssten, sollen zur Bezahlung der Recompensgelder gezogen werden, welches sich die Faktoren[21] und etliche von der Bürgerschaft beschwert, und wollen haben, es soll die Kontribution anders gesetzt werden. (es blieb aber doch dabei.) Den 3 Schatzeinnehmern[22] wurde jedem wöchentlich 18 Gr.[23] pro labore[24] gegeben“.[25]

Aus Stolberg heißt es ergänzend dazu: „Den 26. dito [1.1632; BW] suchte sich und vor 2. Compagnien zu Rosse nach Belieben Qvartier hier aus des löblichen Troschken Regiment Qvartiermeister / welches von Anfang des Krieges nicht einmahl der Feind gethan. Ob nun zwar mit ihnen wegen unsers gnädigen Herren gehandelt worden / daß eine halbe Compagnie in die Stadt / die andere ins Amt Häyn[26] / die dritte Hälfte ins Amt Rossla[27] / und eine halbe Compagnie ins halbe Amt Kelbra[28] geleget würde / so sind doch den 27. dieses eine Compagnie Reuter herein kommen / und fast nach des Qvartiermeisters vorigen aufgezeichneten Rolle ausgetheilet worden / woraus der Bürgerschafft eine grosse fast unerträgliche Last zugewachsen. Worauf denn auch weiter wieder alles Verhoffen den 28. noch eine Compagnie dieser gefolget / und also dieselben 2. Compagnien wegen Futter und Unterhaltung der Reuter manchen 4. biß 8. Thlr. und mehr gestanden. Die Rittmeister Engel und Wickert waren zwar gute Leute / aber die Soldaten wolten sich fast von keinem behandeln lassen / und giengen mit den Leuten unbarmhertzig und unzüchtig um / dass die Noth unter den Bürgern nicht gnug zu beschreiben. Damit aber das Unglück vergrössert würde / kam den 30. dieses ein Capitain mit einer Compagnie zu Fusse / und zeigten Ordinanz, daß sie allhier in der Stadt einlogiren solten / sind aber von denen allhier gelegenen Reutern wieder zurück naher Gersbach[29] verwiesen worden. Dieweil denn nun solche Noth unserm gnädigen Herrn in Unterthänigkeit ist vorgetragen worden / haben sich die Herren Rittmeister durch gnädige Intercession behandeln lassen / und gewilliget / daß sie sich in 4. gleiche Theil in die Grafschafft auf vorbeschriebene Weise austheilen liessen / welche aber nicht eher weichen wollen / biß ihnen vor die Woche / daß sie nicht alsbald anhero kommen / 300 Thaler verwilliget worden. Wozu noch der Rittmeister Sommerlatt 80. Thaler Rest von den 2000. Thalern durch 7. Reuter abholen lassen / und hat kein weinen / bitten noch flehen um Aufschub was helffen wollen / dass manche sich den Tod gewünschet / und aus Ungedult verzagen wollen. Denn es hat der Stadt dazumahl gestanden wöchentlich 127. Thaler / ohne die Unkosten / so im Gasthofe aufgangen / oder an Boten-Lohn verwendet worden. Dieweil aber von Tage zu Tage mehr Reuter ankommen / und die Qvartier erweitert werden müssen / hat es bey den wöchentlichen 127. Thalern nicht verbleiben können / sondern alle Wochen zum höhern gesteigert worden; wie denn die 3. Wochen der Bürgerschafft gestanden 567. Gülden / damit sie auch fortfahren müssen. Binnen 4. Wochen zusammen gerechnet haben sie über tausend Thaler gekostet / daß es die Stadt nicht länger ausstehen können. Und doch sind sie nach 14. Tagen wieder kommen / und haben ihre vorige Qvartier eingenommen / daß sie wohl noch 200. Thaler gekostet / biß sie endlich bey der dritten Retour den 1. April durch Schreiben von Herr Graf Johann Martin und dem Herrn Stadthalter zu Halle[30] fortgetrieben worden / nachdem sie 2282. Thaler hier zustehen kommen. Severin von Flensberg / Qvartiermeister / ein rechter Priester-Feind / nahm sein Qvartier / ohneracht E. E. Rath fürbate / bey dem Herrn Archidiacono M. Arnoldo Zeitfuchsen / und war demselben nicht wenig beschwerlich / wolte ihn auf der Treppe tod schiessen / daß er sich eine Zeitlang verborgen halten muste. Ja (welches der Feind nicht gethan) beschied er die Priester vom Lande herein / und schätzte dieselben / muste auch ein ieder ein Fuchsbalck dem Qvartiermeister zu einem Beltze geben, welches alles doch dem klaren Buchstaben der Ordinanz zuwieder“.[31]

Im „Sechsmänner“-Bericht ist weiter festgehalten: „Den 14. Febr. [1632; BW] Schreiben des Magistrats an den König von Schweden; sie wären 7 Jahre hindurch von der Kaiserl. und Ligistischen total ausgesogen, dennoch sei im Dezember v. J. der Oberst v. Treskow in die Grafschaft einquartiert, welches Wernigerode, außer Futter und Speisung, in 6 Wochen über 1000 Thlr. gekostet, hierauf hätten sie sich anheischisch machen müssen, ihm bis zu seinem Abzuge wöchentlich 290 Thlr. und 3 Wispel Hafern[32] (so dies Jahr von der Hitze ganz verbrannt und unter 60 Thlr. nicht zu haben) zu liefern; S. K. M. möchten doch der Stadt dies erlassen“.[33]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Happe erinnert sich in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 16. Januar [26.1.1632; BW] Rittmeister Sommerlaten Reuter zu Deuna[34] ein Mainzisch Haus geplündert. Den 17. Januar [27.1.; BW] ist Martin Rade, der Steinmetzen Knecht, des Beckers Bruder, alhier zu Ebeleben[35] und einer von Wiedermuth,[36] Hans Sonnabend genant, in das Eichsfeld[37] geritten. Da ist der von Wiedermuth, Sonnabend, bey Hausen[38] in Holtze von Bauern erschossen worden, liegt zu Orschel[39] begraben. Den 17. Januar [27.1.; BW] hat der Oberste [Thomas Sigmund v.; BW] Schlammersdorf Duderstadt[40] zu plocquiren angefangen. Den 19. Januar [29.1.; BW] Mein Gnädiger Herr[41] von Erfurt[42] wieder anhero kommen. Den 19. Januar hat Herr Graf [Georg Ludwig; BW] von Löwenstein Ordinanz ertheilet, dass der Rittmeister Sommerlate von Holzthaleben[43] hinweg ziehen soll in die Grafschaft Stolberg, hat aber der Ordinanz nicht pariren wollen. Den 20. Januar [30.1.; BW] ist Rittmeister Sommerlaten Lieutenant noch mit 40 neugeworbenen Reutern ankommen, hat sich damit in das Dorf Keula[44] geleget“.[45]

1642 war Sommerlat mit seiner Kompanie in dem von Königsmarck eroberten Sonnenwalde[46] einquartiert. Der vom Obristleutnant und Kommandant zu Luckau[47] Martin Lang(e) abgeschickte und unter dem Kommando von Johan Nilsson Liliehöök stehende Sommerlat ließ mit seiner Kompanie „die eingeäscherte Stadt und die Umgebung seinen eisernen Soldatenscepter bis zur Mitte des Septembers gewaltig fühlen“. „Selbst die, dem willkürichen Schalten und Walten der Soldateska Schranken setzende, Kammer-Ordre des Generalissimus Torstensohn, vom Feldlager bei Glogau[48] aus den 4. September datiert, wirkt hier eben so wenig, wie anderwärts. – Der Officier fährt fort zu brandschatzen, und der gemeine Soldat zu plündern. – Freireiter[49] suchen im Brandschutte des Städtchens und in den, vom Feuer verschont gebliebenen, Kellern Beute, und berauben, im Angesichte der Schlossbesatzung, die Bauern der Lebensmittel, die sie den unglücklichen Einwohnern zuführen wollen. – Der Soldat herrscht; – eine Herrschaft, die den Verdruß unseres Chronikschreibers, als eines Augenzeugen und Betheiligten, bis zur bittersten Parodie steigert; denn empört ruft er aus: ‚Bei ihnen wird wahr, was die christliche Kirche zu singen pflegt: ‚ ,Wir habens Recht und Wacht allein, was wir setzen, das gilt gemein; wer ist der uns söllt meistern ?’ ’ ’ – Durch einen, zu diesem Zwecke aus der Nachbarschaft besonders herbeigerufenen, Schlosser läßt der Commendant Sommerlat die Kisten, welche die unglücklichen Abgebrannten in ihren, vom Feuer verschont gebliebenen, Kellern aufbewahrten hatten, öffnen, und bemächtigt sich auf gleiche Weise aller Gemächer und Behältnisse des Schlosses – Auch die reiche Bibliothek des damals abwesenden jungen Grafen, Georg Friedrich zu Solms, entgeht seiner Aufmerksamkeit nicht. Dieser Fund scheint ihm wichtig genug, dass er über ihn einen unmittelbaren Bericht an seinen General, Lilienhoek [Johan Nilsson Liliehöök; BW], sendet; und in der That wird die Bibliothek, als eine der Krone Schweden würdige Beute, abgeführt, ungeachtet aller an den Generalissimus gerichteten Gegenvorstellungen und der Berufung auf die Dienste, die der Vater des jungen Grafen, Heinrich Wilhelm zu Solms, als Obrist, der Krone Schweden persönlich geleistet hatte.

Zweimal lässt Sommerlat mitten in der Nacht Lärm schlagen, die Feuerlampen aushängen und aus allen Doppelhaken[50] und Musketen ein starkes Feuer nach allen Richtungen hin geben, dass die, in ihren Häusertrümmern, Hütten und Kellern kaum vor den Regentropfen geschützten, Einwohner ihres Lebens vor den Kugeln nicht sicher sind. – Nur ein, in den Schlossgraben zufällig gerathener und im Schilfe watender, Ochse, der aber auf das: Werda ? der Schildwache keine Antwort geben wollte, war das eine Mal die Ursache von dem, Schrecken und Gefahr bringenden, Lärmen.

Zu Wohnstätten dienten den Einwohnern der unglücklichen Stadt, wie schon angedeutet wurde, Hütten, die sie aus dem halbverkohlten Gebälke ihrer Gebäude zu einem dürftigen Obdache wider Sturm und Regen flüchtig aufgeführt hatten, oder halbeingestürztes, vom Feuer verschont gebliebenes Gemäuer oder Keller, deren Gewölbe dem Brande getrotzt hatten. Nur wenigen war es gestattet, wie namentlich dem Superintendenten, sich ein kleines Behältniß im Schlosse als Aufenthaltsorte zu wählen.

Selbst den Trost der Religion, um die sich, wie um ein geschändetes Panier, alle Schrecken des Krieges drehten, mußte man, um ihn in christlich-brüderlicher Versammlung zu genießen, unter dem Dome des Himmelsgewölbes suchen. Nur später erst wurde, je nachdem es das Interesse oder die Laune des Commandanten erlaubte, der große oder kleine Saal des Oberschlosses der Versammlungsplatz der unglücklichen Gemeine. Die, des Unterrichts bedürftige, unter dem Drange des Krieges auf wenige Knaben zusammengeschmolzene Jugend nahm das Schützenhaus auf“.[50]

[1] Sechsmänner: Als Kontrollorgan war die Einrichtung der „Sechsmänner“ ins Leben gerufen worden. Sie waren ein Zugeständnis an die Forderungen der städtischen Mittel- und Unterschichten, der Unmäßigkeit des Patriziats einen Riegel vorzuschieben.

[2] Wernigerode [LK Harz]; HHSD XI, S. 493ff.

[3] Ludwig I., Fürst von Anhalt-Köthen [17.6.1579 in Dessau – 7.1.1650 in Köthen] aus dem Hause der Askanier war regierender Fürst von Anhalt-Köthen und Gründer der ersten deutschen Sprachgesellschaft, der „Fruchtbringenden Gesellschaft“.

[4] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[5] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[6] Christoph II. von Stolberg-Wernigerode; Graf [1.12.1567 – 21.11.1638] verheiratet mit Hedwig von Reinstein und Blankenburg [20.11.1572-20.11.1634]. Vgl. BRÜCKNER, Grafen zu Stolberg; ZEITFUCHS, Stolbergische Kirchen- und Stadt-Historie, S. 95ff.

[7] Heinrich Volrad von Stolberg-Ortenberg; Graf [13.7.1590 – 4.10.1641] Regierte kurzzeitig in der Grafschaft Königstein, die 1631 von den Schweden erobert und an die Stolberger zurückgegeben worden war, bis ihn die Kaiserlichen aus der Grafschaft wieder herausdrängten. ZEITFUCHS, Stolbergische Kirchen- und Stadt-Historie, S. 89ff.

[8] Stolberg [LK Harz]; HHSD XI, S. 453ff.

[9] Grafschaft Regenstein: Nach der Burg Regenstein nannten sich seit Ende des 12. Jahrhunderts die Grafen von Regenstein, 1599 fiel die Burg an das Hochstift Halberstadt. 1648/1662 kam sie an Brandenburg/Preußen. LEIBROCK, Chronik Bd. 2, S. 22-129.

[10] Grafschaft Blankenstein: Nach dem Tode des letzten Grafen von Regenstein, Johann Ernst, fiel die Grafschaft 1599 als „erledigtes Lehen“ an die Herzöge zu Braunschweig-Lüneburg zurück. Im Dreißigjährigen Krieg wurde Blankenburg von Wallenstein hart bedrängt und 1625 besetzt. LEIBROCK, Chronik Bd. 2, S. 22-129.

[11] billig: gerechtfertigt.

[12] Stadtmaß: in der Stadt geltendes Maß: = 0, 8 bis 1, 0 Liter.

[13] 1 Scheffel Hafer = 55 kg.

[14] versehen ?

[15] Das Ausschreiben Halle (Saale), 24.11.1631, ist abgedruckt bei ZEITFUCHS, Stolbergische Kirchen- und Stadt-Historie, S. 316f. Weiter heißt es nach „versehen“: „dargegen von Obristen und dessen Officirern nicht allein gute disciplin unter ihren Reutern keinen einzigen Menschen oder Unterthanen im geringsten zu beleidigen und zu belästigen / gehalten werden / Sondern vom Höchsten biß zum Niedrigsten / auch der Obriste selbst / der königl. Majest. zu Schweden im Aprili in Pommern erst ausgegangener und verlassener / anitzo aber laut beyliegender verneuerter Ordnung / in allen Puncten und Clausuln allenthalben gemäß verhalten sollen / Im wiedrigen da einziger Ubertritt begangen / oder sonst einer oder ander belästiget würde / wollen und sollen alle und jede / obbenanter Graf- und Herrschafften eingessene Unterthanen solche und dergleichen begangene Excesse, entweder Uns / oder dem Wohlgebohrnen Herrn Johann Baniern, Ihrer Königl. Majestät vnd der Cron Schweden etc. Reichs Rath vnd Generaln auf Mulhammer und Werder Rittern / zu Verfügung unnachlässiger Straffe ungesäumt berichten / welches wir uns / dass es allerseits also geschehen werde / gänzlich versehen wollen“.

[16] 1 Reichstaler = 36 Mariengroschen = 24 gute Groschen zu je 12 Pfennige = 288 Pfennige.

[17] anloben: versprechen, zusagen.

[18] NÜCHTERLEIN, Wernigerode,  S. 106f. Der Hg. dankt Peter Nüchterlein für die Erlaubnis zum Abdruck dieses Textteils.

[19] ZEITFUCHS, Stolbergische Kirchen- und Stadt-Historie, S. 286.

[20] Schatzung: zusammenfassender Ausdruck für direkte Steuern, besonders für die Bede und den städtischen Schoß.

[21] Faktor: Vertreter des Landesherrn auf der Eisenerzhütte in Elbingerode.

[22] Schatzherr: „eine obrigkeitliche Person, deren Pflicht es ist, gewisse Waaren und Lebensmittel zu besichtigen und den Preis derselben zu bestimmen; der Schätzmeister, und wenn es ein Glied des Rathes ist, in einigen Gegenden der Schätzherr, im Oberdeutschen der Schatzherr. Der Waarenschätzer, das heißt, der kaufmannische Waaren schätzt, der Fleischschätzer, Brodschätzer etc. Schätzer der Kaufmanns=Waaren auf dem Packhofe“ [nach KRÜNITZ, Encyklopädie].

[23] 1 Groschen = 12 Pfennige.

[24] pro labore: wegen der Mühe.

[25] NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 107. Der Hg. dankt Herrn Peter Nüchterlein für die Erlaubnis zum Abdruck dieses Textteils.

[26] Hain, heute Ortsteil von Kleinfurra [LK Nordhausen].

[27] Roßla, heute Ortsteil von Südharz [LK Mansfeld-Südharz].

[28] Kelbra [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 236f.

[29] Gersbach: nicht identifiziert.

[30] Halle a. d. Saale [Kr. Halle]; HHSD XI, S. 177ff.

[31] ZEITFUCHS, Stolbergische Kirchen- und Stadt-Historie, S. 287f.

[32] 1 Wispel Hafer = 24 Scheffel = 1320 kg.

[33] NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 107. Der Hg. dankt Peter Nüchterlein für die Erlaubnis zum Abdruck dieses Textteils.

[34] Tonna [Kreis Gotha]: HHSD IX, S. 162ff.

[35] Ebeleben [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 84f.

[36] Wiedermuth [Kyffhäuserkreis].

[37] Goldene Mark (Kr. Duderstadt); HHSD II, S. 172f.

[38] Hausen [Kreis Eichsfeld].

[39] Niederorschel [Kreis Eichsfeld].

[40] Duderstadt [Kreis Göttingen]; HHSD II, S. 123f.

[41] Christian Günther I. Graf zu Schwarzburg-Hohenstein [11.5.1578-25.11.1642].

[42] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[43] Holzthaleben [Kyffhäuserkreis].

[44] Keula [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 233.

[45] Happe I 216 v – 218 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[46] Sonnewalde [LK Elbe-Elster]; HHSD X, S. 358. ZEHME, Die Eroberung, S. 34.

[47] Luckau [Niederlausitz; Bez. Cottbus]; HHSD X, S. 268ff.

[48] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.

[49] Söldner ohne Soldvertrag und Kriegsherrn, der auf eigene Rechnung kämpfte (auch als „aventurier“ bezeichnet; PETERS, Lars Wivallius) und von der jeweiligen Kriegspartei für seine gefährliche Arbeit z. B. als Kundschafter ad hoc entlohnt wurde. Darunter waren aber auch Adlige wie Herzog Ulrich von Württemberg-Neuenbürg [1617-1671], der 1644 im Regiment Johann von Werth als Rittmeister diente. Ein Aventurier musste nach damaliger Sitte so lange kämpfen, bis er Ruhm erlangte; SODEN, Gustav Adolph III, S. 495 Anm. 1. Zum Teil operierten sie in eigenen Korps und überfielen kleinere Städte; PEETZ, Christian, S. 286. 1634 veranlasste Bernhard von Weimar die Abschaffung; RÖSE, Bernhard Bd. 2, S. 16. Vgl. (für den 2. Nordischen Krieg) die Memoiren eines solchen Freireiters; LAHRKAMP, Kriegsabenteuer.

[50] Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben [Doppelhaken] sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken.

[50] ZEHME, Die Einäscherung, S. 34ff.

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