Singer, Onophrius [Onuphrius, Oniphrius]

Singer, Onophrius [Onuphrius, Oniphrius]; Obristleutnant [ – ] Singer war Vogt[1] von Tengen[2] und stand als Obristleutnant[3] im waldburgischen[4] Regiment.[5] 1632 war er auch Kommandant von Überlingen.[6] ÜberlingenZudem fungierte er als Rat des Erzherzogs Leopold von Österreich.[7]

Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald,[8] Georg Gaisser [1595-1655],[9] berichtet in seinem Tagebuch unter dem 1.10.1632: „Erscheinen des Burschen Christoph aus Amtenhausen[10] in aller Frühe mit der Nachricht von der Frechheit der Schweden,[11] die Anschläge auf die Besetzung[12] aller Burgen im Hegau[13] machen, weshalb sich aus Angst die Meisterin[14] und die Nonnen von Amtenhausen in den Wald versteckten. Weiter berichtet er, daß wenigstens die Bauern sich überall zum Kämpfen versammeln unter der Führung von N. Singer, dem Vogt von Thengen und sich zur Verteidigung rüsten, dass die Fürstenbergischen Beamten in großer Angst schweben sowohl vor den Schweden als vor den Untertanen“.[15]

„Der bereits unter dem 1. Oktober [1632; BW] genannte mutige Bauernführer der Tengener Vogt Onophrius Singer, fügte zu seinem rühmlichen Erfolgen in den Kämpfen gegen die hegauverheerenden verbündeten Schweden-Schweizer – Zurückeroberung der Höwen-[16] und Stoffelnburgen[17] – die völlige Verjagung der Feinde aus dem schutzverlassenen Hegau; ein ruhmreiches Beispiel bäuerlicher Selbsthilfe beim Versagen der regelrechten Militärmacht !“[18] Unter dem 9.10.1632 notiert Gaisser: „Schon vorher aber, schon vormittags waren nach Tengen abgegangen der Bürgermeister Joh. Joachim von Freiburg und Jakob Holl um zu erkunden, wie der Krieg von dem dortigen Vogt Onuphrius geleitet werde, der wenige Tage vorher einen bunt zusammengewürfelten Haufen Volkes zu den Waffen gerufen und mit seiner Hilfe die Schweden-Schweizer aus dem Hegau hinausgeworfen hatte, wobei die Burgen Neu- und Alt-Hewen[19] zurückerobert und Hohen- und Neu-Stoffeln entsetzt wurden“.[20] Unter dem 15.10.1632 hält Gaisser fest, dass Singer und seinen Bauernhaufen eine Mitschuld an dem am 15.10.1632 erfolgten Blutbad[21] in Hüfingen[22] trifft: „Um 10 Uhr begann man starken Geschützdonner zu vernehmen aus dem Hüfinger Bezirke, denn diese Stadt, die durch eine in irregulärer Weise von Bauern und Bürgern zusammengesetzte Besatzung geschützt war und nach Schließung der Tore den Württembergern Widerstand geleistet hatte, hatten sie auf alle Fälle nehmen zu müssen geglaubt, und es war ihnen [den Württembergern; BW] ihr Namen deswegen aufs stärkste verhasst, weil sie dem Thengener Vogt Oniphrius Singer zur Verjagung der Schweden aus dem Hegau zuerst von den Nachbarn Hilfsmannschaften zugesandt hatten. Weil aber den Villingern[23] gestern bekannt geworden war, daß die über Donau-Bauern sich in großer Zahl versammelt und das Hüfingen benachbarte Tal besetzt hätten in der Absicht, die dort durchziehenden Feinde anzugreifen, glaubten sie beim Vernehmen des Kanonendonners fest, oder sie redeten sich vielmehr in törichter Leichtgläubigkeit ein, daß die Bauern im genannten Tale, dem sogenannten Pfaffentale (?, quam a clericis indigitant) mit den Feinden handgemein geworden seien, und es fehlte unter den Bürgern nicht an solchen, die im Volke ausstreuten, es sei ungehörig, die Bundesgenossen und Nachbarn in so kritischer Lage im Stiche zu lassen und zu gleich die schönste Gelegenheit zur Ausführung eines glorreichen Handstreiches zu versäumen; man könne diesen ganzen, aus allem Menschengemisch zusammengewürfelten, waffenungeübten Haufen leichter Hand aufreiben, seines Lagers[24] berauben und unter Gewinnung reichlichster Beute[25] die Heimat befreien. So sehr bekamen solche Großsprechereien bei der unruhigen (seditiosam) Menge das Übergewicht, daß mindestens 200 von den Bürgern sofort zu den Waffen griffen, und ohne daß der Magistrat irgendwie dazwischentrat, aus der Stadt stürmten. In 2 Haufen geteilt, suchten diese – die einen die Bewohner jenseits, die andern diejenigen diesseits der Brigach – durch landesübliches Stürmen mit den Glocken zum bewaffneten Zusammengehen mit ihnen zu veranlassen, aber fast niemand verband sich mit ihnen, doch trotzdem beharrte auf seinem Vorhaben und steigerte sich noch ins Übermaß ihre Tollheit, da sie überall die traurigen Spuren wilder Grausamkeit, die der erbarmungslose Feind in der vergangenen Nacht gegen die Nachbarn und Freunde verübt hätte, zu sehen bekamen. Es lagen nämlich allenthalben die halbzerhauenen und halbverzehrten Gestalten [eigentlichen Bilder, simulachra[26]) von Tieren umher, die aus reiner Spielerei zerstückelt worden waren, und deren schmackhafteren Teil der mutwillige Soldat sich zum Essen erwählt hatte, wobei er den dem Gaumen weniger zusagenden Rest wegwarf, damit sich so die Verheerung auf mehreren Nacken austobe (debaccharetur). Überall bejammerten die Talbewohner ihre zerstörten Häuser, ihren geraubten Hausrat, ihr weggetriebenes Vieh, ihre zerstreuten Angehörigen, ihre misshandelten Freunde und – schrecklicher als (jegliches) Bild der (angerichteten) Schäden – die noch drohende Gefahr, falls der barbarische Feind nicht aus der Heimat verjagt würde. Mitten unter diesen Unglücksschlagen blieben durch merkwürdige Gunst des Schicksals meine Beckhofer[27] Untertanen von der Gefährdung verschont. Denn die Württemberger, davon unterrichtet, daß diese Höfe zu dem Kloster St. Georgen gehörten, glaubten sie eigene Ernten nicht verbrennen zu dürfen; sie gaben daher den Einwohnen sog. Sicherheitsscheine[28] und schützten so den Ort, sei es zu ihrem, sei es zu meinem, sicherlich aber zu der Untertanen Vorteil“.[29] Villingen

Im Februar 1633 heißt es bei Gaisser: „23.[2.1633; BW] Bei schon geschlossenen Toren wurde gemeldet, daß unsere Soldaten mit Kriegsgefangenen[30] eintreffen würden unter Führung des Reiterkommandanten Onofrius Singer, die auch bald darauf um 8 Uhr in die Stadt hereinkamen. 24.[2.1633; BW] Soll ich es ein trauriges oder freudiges Schicksal nennen, das den Überlinger Bürgern geboten wurde, als Feinde der kaiserlichen Majestät, die bisher unter Führung eines Vorbeist[31] in Mülheim[32] und Friedingen[33] dienten, als Kriegsgefangene zu Schiff nach Lindau beigeführt und unter den Augen der ganzen Stadt und auch der meinen vorbeigeführt wurden ? Unter ihnen befanden sich vom höchsten Adel der Marquis von St. Andree,[34] zwei Gounthier und einige andere aus Basel, zwei aus der Familie der Tschudi, über alle wird sonst wo ein Verzeichnis geführt. Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten,[35] da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“.[36] Im Juli 1633 lag Singer in Konstanz.[37]

Der Überlinger[38] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][39] berichtet in seinem Tagebuch zum Juli 1633: „Jetzo kombt die rechte vrsach an tag, warumb der mit vnsern tragonern[40] vnd den ravenspurgischen[41] reüttern vo[r]gehabte anschlag nicht fortgestellt worden, derweiln näm[b]lich nachricht bekommen, daß zu Hohenemmingen[42] 800 würtembergische reütter den vnsrigen auf den Dienst zu warten liegen, gegen wellichen die vnsrige sich zu schwach befunnden. Es hatt aber ein villingischer pott, so bei ermelltem dorff firpaßirt, so vil hernach gebracht, daß obrist leuttenant Schlosser[43] zwar allda gehallten, aber nit mehr dan mit ohngefahr 300 reüttern, deren doch der weniger thail, mundirt[44] geweßt: vnd wirdt deß commandanten obrist leuttenant Singers vil zu großer circumspection[45] oder kaltsinnighaitt von andern, die vor hitziger vnd behertzter gehallten sein wollen, beigemeßen, daß man also vnverrichter dingen wider zu ruckh kommen, da doch, wie hernach vnderschidliche avisi[46] eingelangt, an den würtembergischen gräntzen beraitt großer schreckhen vnd alles zum ausreißen, wann hur die vnsrige sich hetten blickhen lassen, fertig geweßt“.[47]

Pflummern hält unter 1634 weiter fest: „Darauf ervolgt, daß gleich nach gehalltnem rath ein aigner curier den bemelten vier compagnien[48] nachgeschickht worden, der auch gehörige ordinanzen[49] an Bregentz[50] Bregenzvnd Costantz[51] mitgeführt, daß von denselben compagnien 200 mann ausgeschossen werden, welliche tag vnd nacht zum succurs[52] der statt Veberlingen forteilen, der rest aber nach Bregentz verlegt, vnd mehrern thailß neben dem commandanten obrist leüttenant Fuchßen[53] in die statt Costantz  Konstanzgeführt werden solle, damit im erforderten nothfal sollche soldatesca[54] der statt Veberlingen desto nahender sein könnde. – Ich hab mich zu Insprugg[55] nicht gesaumbt, sonder gleich nachgehenden Vormittag den 28 Aprilis wider auf die haimbrayß begeben, vnd weiln ich vnderweegs vernommen, daß die 200 mann verordneten succurs ihrer ordinanz schlechtlich nachkommen vnd langsamb marschirn, dahero besorgen müeßen, daß sie zu Bregentz sich auch saumen vnd vnnöthigen rast hallten möchten, so hab ich mich ihre abfahrt zu befürdern dahin begeben, gleichwoln befunnden, daß durch fleißige anstellung deß herrn obrist Schmidts[56] daß volkh, so bald es zu Bregentz ankommen, in die schiff eingesetzt vnd fortgeführt worden, außerhalb deren, so zu Bregentz quartier haben sollen. Hierauf ich mich auch nach Costantz begeben, allda ich den 4 May morgens vmb 9 vhren, gott lob, glückhlich angelangt: vnd hab alsobald einem E. Rath zu Veberlingen meine verrichtung vnd darbei diß berichtet, daß ich zu meiner ankunft von herrn statthauptmann[57] in vertrawen vernommen, daß die new zu Costantz ankomne wolckenstainische[58] knecht nicht lust haben nach Veberlingen vnd allda wider den feind sich gebrauchen zu lassen, hergegen man ihrer zu Costantz nicht bedörfftig vnd hab ihnen auch kein quartier machen wollen, damit sie nicht vrsach haben sich zu Costantz auf die beerenhaut zu lägern. Dieweiln mihr oblegen sein wollen ein gewishaitt zu haben, waß man sich auf dise soldaten, auf deren succurs wir vertröstet worden, zu verlassen, alß hab ich mich gleich nach Mittag zu herrn obrist truchsäßen[59] verfüegt vnd in gegenwart herrn obrist leüttenant Singers neben anderer meiner relation gebetten mit disen wolckhenstainischen knechten[60] ein richtiges zu machen, dan ich gleichwoln in Tirol vermerckht, daß sie sambtlich nicht lustig geweßt auß ihrem land zu verraißen, vnd hab obrist Ossa[61] dass auch vermerckht vnd darumb dem obrist Vitzthumb[62] zu Lindaw[63] geschriben, dass wan die 200 knecht (so von den obgedachten vier compagnien vorverstandner maßen nach Veberlingen verordnet worden) dahin sich nit begeben wollten, solle er sie nach Lindaw nemmen vnd an deren statt von selbiger guarnison[64] 200 mann nach Veberlingen schickhen; also würde auf den fahl, daß dise wolckhenstainische von Costantz nicht weichen wollten, auf eine gleiche abwechßlung zeitlich zu gedenckhen sein, damit die statt Veberlingen, so sich im notfahl auf diß volckh verlasst, nicht verkürtzt werde. Darauf mich herr obrist truchsäß beantwortet, daß er nicht anderer mainung, dan daß obrist leüttenant Fuchß, so die vilbesagte vier compagnien commandirn solle, ordinanz habe daß volckh nach Veberlingen bei gegenwertigem nothfal zu verordnen, es wolle sich aber derselb entschuldigen, dass er auf Costantz vnd nicht auf Veberlingen gewisen, er habe aber sich vmb audienz anmellden laßen, vnd weiln er eben vnder dieser conversation in deß herrn obristen quartier ankommen, hab ich ihne herrn obristen gebetten, wie obgemellt, hierinnen ein richtiges zu machen. Dieweiln aber von ihme ich vernommen, daß die statt Veberlingen mit geworbnem volckh genůgsamb versehen vnd bei 1200 knecht[65] beraitt habe, mihr auch nicht verwißendt geweßt, dass mit veberflüssigem volckh die statt nhur beschwärt vnd die burgerschafft vnwillig gemacht würde (sintemaln ettliche praesumirt[66] die statt allein ohne fremde hilff zu defendirn) alß hab ich in obberührtem meinem schreiben bei einem E. Rath mich beschaidts erholt, ob ich auf mehr geworben[67] volckh vnd sonderlich vmb ervolgung der vilgedachten wolckhensteinischen soldaten tringen, oder aber die weittere sollicitation[68] eingestellt bleiben laßen solle. Hierveber mich ein E. Rath den 5. May beantwortet, habe mein schreiben vnd gůtte verrichtung mit mehrerm vernommen, dieweiln aber herr commandant de Horch[69] vnd andere officieri vermainen, wan sie in die 1000 geworbne soldaten hetten, sie ihnen getrawen wollten mit göttlichem beistandt den feind abzutreiben, alß soll ich neben herrn Georg Leüthin, so mihr daß schreiben gelifert, an gebrenden orten vmb fernere volckhhilff, wie auch vmb 2 halbe carthaunen[70] vnd darzu gehörige munition anhallten. – Deme zu volg alß ich mich zu herrn obrist truchsäßen begeben wollen, hab ich vernommen, daß er kurtz zuvor mit herrn obrist leüttenant Fuchßen zu waßer abgefahren, willenß auß der Mainaw[71] selbst nach Veberlingen zu kommen; also ich erachten können, daß ein E. Rath die beste gelegenhaitt bekommen werde mit ihme herrn obristen selbst alle nothwendigkhaitt mündlich zu tractirn, wie dan, so vil daß volckh belangt, annembliche satisfaction gegeben vnd mir deßhalb weitter nichts zugeschriben, sonder den 7 Maij zway schiff mit wolckhenstainischen knechten beladen vnd nach Veberlingen abgeführt, die vebrige aber in die auf bemellten tag gemachte quartier verteilt worden“.[72]

Pflummern berichtete am 1.6.1634 dem Kaiser: „Samstag, den 6. Mai wird zu Costantz ein grosses Lastschiff mit einer halben Carthaunen, und Feldschlangen[73] hinter einem von Holtz gezimmerten Bollwerck ausgerüst, dem Feind sein Ausfahren in den See zu verwehren, oder auch seine beede Schiff, die er ohnlängst in seinen Gewalt gebracht, wo möglich zu Grund zu schiessen. Worbey die wohlmeintliche getreue Vorsorg des Obristen daselbst Herrn Maximilian Willlibald Erb-Truchsässen Graffen von Wolfegg (welcher dieses Tags uns neben Herrn Christoph Fuchsen Obrist-Leutenant des Gräfl. Wolckensteinischen Regiment persöhnlich besucht) wie zumahlen des Obrist Leutenant Herrn Onophrij Singers nicht ungerühmt zu lassen, dann weilen sie vernünfftig ermessen, was an Conservation unserer Stadt der Stadt Constantz gelegen, und dass der Feind, wo er sich zu Wasser mehr stärcken sollte, von dieser Revier sobald nicht nicht wieder abzutreiben seyn werde, haben sie wohl unser Stadt zu gutem, als dem Feind zu Schanden alle dienliche Anstalten gemacht, obwohlen Anfangs etliche hierinnen scrupulieren,[74] und vermeinen wollen, dass wohlbesagter Herr Obrist sein Posto in acht nemmen, und uns gleichwohlen allein um das unserige sorgen, und worgen[75] lassen solle“.[76]

Der Salemer Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? -1649][77] Salem_1681gibt dies in seiner Chronik fast wortwörtlich wieder: „Sambstag den 6. May würd zue Costanz ein groß lastschüff mit ainer halben carthaunen und veldschlangen hinder ainem von holz gezümmerten bollwerk außgerüst, dem feind sein außfahren in den see zue verwehren oder auch seine beede schüff, die er ohnlängst in seinen gewalt gebracht, wa möglich zue grund zue schüeßen. Warbey die wohlmainliche getrewe vorsorg deß obristen daselbst, herr Maximilian Willibaldt, Erbtruchsäßen, graffen von Wolfegg[78] (welcher diß tags neben herrn N. Fuckßen, obristenleutenant deß gräflich Wolkhenstainischen regiments unß persönlich besuecht) wie zuemahlen deß obristenleutenant Onophry Singerß nit ungerüembt zue laßen; darweilen sie vernünftig ermessen, was an conservation unserer statt der statt Costanz gelegen und daß der feind, wa er sich zue waßer mehr stärken solte, von dieser revier so bald nit wider abzuetreiben sein wurde, haben sie wohl unser statt zue guotem alß dem feind zum schaden alle dienliche anstalten gemacht, obwohlen anfangs hierinnen ettliche scrupuliren und vermainen wöllen, daß wohl besagter herr obrister seiner posto in acht nemmen und unß gleichwol allain umb daß unsrige sorgen und worgen[79] lassen solle“.[80]

Pflummern berichtet weiter in seinem Tagebuch: „Darauf ervolgt, daß gleich nach gehalltnem rath ein aigner curier den bemelten vier compagnien nachgeschickht worden, der auch gehörige ordinanzen[81] an Bregentz vnd Costantz mitgeführt, daß von denselben compagnien 200 mann ausgeschossen werden, welliche tag vnd nacht zum succurs der statt Veberlingen forteilen, der rest aber nach Bregentz verlegt, vnd mehrern thailß neben dem commandanten obrist leüttenant Fuchßen in die statt Costantz geführt werden solle, damit im erforderten nothfal sollche soldatesca[82] der statt Veberlingen desto nahender sein könnde. – Ich hab mich zu Insprugg nicht gesaumbt, sonder gleich nachgehenden Vormittag den 28 Aprilis wider auf die haimbrayß begeben, vnd weiln ich vnderweegs vernommen, daß die 200 mann verordneten succurs[83] ihrer ordinanz[84] schlechtlich nachkommen vnd langsamb marschirn, dahero besorgen müeßen, daß sie zu Bregentz sich auch saumen vnd vnnöthigen rast hallten möchten, so hab ich mich ihre abfahrt zu befürdern dahin begeben, gleichwoln befunnden, daß durch fleißige anstellung deß herrn obrist Schmidts[85] daß volkh, so bald es zu Bregentz ankommen, in die schiff eingesetzt vnd fortgeführt worden, außerhalb deren, so zu Bregentz quartier haben sollen. Hierauf ich mich auch nach Costantz begeben, allda ich den 4 May morgens vmb 9 vhren, gott lob, glückhlich angelangt: vnd hab alsobald einem E. Rath zu Veberlingen meine verrichtung vnd darbei diß berichtet, daß ich zu meiner ankunft von herrn statthauptmann[86] in vertrawen vernommen, daß die new zu Costantz ankomne wolckenstainische knecht nicht lust haben nach Veberlingen vnd allda wider den feind sich gebrauchen zu lassen, hergegen man ihrer zu Costantz nicht bedörfftig vnd hab ihnen auch kein quartier machen wollen, damit sie nicht vrsach haben sich zu Costantz auf die beerenhaut zu lägern. Dieweiln mihr oblegen sein wollen ein gewishaitt zu haben, waß man sich auf dise soldaten, auf deren succurs wir vertröstet worden, zu verlaßen, alß hab ich mich gleich nach Mittag zu herrn obrist truchsäßen[87] verfüegt vnd in gegenwart herrn obrist leüttenant Singers neben anderer meiner relation gebetten mit disen wolckhenstainischen knechten[88] ein richtiges zu machen, dan ich gleichwoln in Tirol vermerckht, daß sie sambtlich nicht lustig geweßt auß ihrem land zu verraißen, vnd hab obrist Ossa dass auch vermerckht vnd darumb dem obrist Vitzthumb[89] zu Lindaw[90] geschriben,dass wan die 200 knecht (so von den obgedachten vier compagnien vorverstandner maßen nach Veberlingen verordnet worden) dahin sich nit begeben wollten, solle er sie nach Lindaw nemmen vnd an deren statt von selbiger guarnison 200 mann nach Veberlingen schickhen; also würde auf den fahl, daß dise wolckhenstainische von Costantz nicht weichen wollten, auf eine gleiche abwechßlung zeitlich zu gedenckhen sein, damit die statt Veberlingen, so sich im notfahl auf diß volckh verlasst, nicht verkürtzt werde. Darauf mich herr obrist truchsäß beantwortet, daß er nicht anderer mainung, dan daß obrist leüttenant Fuchß, so die vilbesagte vier compagnien commandirn solle, ordinanz habe daß volckh nach Veberlingen bei gegenwertigem nothfal zu verordnen, es wolle sich aber derselb entschuldigen, dass er auf Costantz vnd nicht auf Veberlingen gewisen, er habe aber sich vmb audienz anmellden laßen, vnd weiln er eben vnder dieser conversation in deß herrn obristen quartier ankommen, hab ich ihne herrn obristen gebetten, wie obgemellt, hierinnen ein richtiges zu machen. [S. 145] Dieweiln aber von ihme ich vernommen, daß die statt Veberlingen mit geworbnem volckh genůgsamb versehen vnd bei 1200 knecht[91] beraitt habe, mihr auch nicht verwißendt geweßt, daß mit veberflüssigem volckh die statt nhur beschwärt vnd die burgerschafft vnwillig gemacht würde (sintemaln ettliche praesumirt[92] die statt allein ohne fremde hilff zu defendirn) alß hab ich in obberührtem meinem schreiben bei einem E. Rath mich beschaidts erholt, ob ich auf mehr geworben volckh vnd sonderlich vmb ervolgung der vilgedachten wolckhensteinischen soldaten tringen, oder aber die weittere sollicitation[93] eingestellt bleiben laßen solle. Hierveber mich ein E. Rath den 5. May beantwortet, habe mein schreiben vnd gůtte verrichtung mit mehrerm vernommen, dieweiln aber herr commandant de Horch[94] vnd andere officieri vermainen, wan sie in die 1000 geworbne soldaten hetten, sie ihnen getrawen wollten mit göttlichem beistandt den feind abzutreiben, alß soll ich neben herrn Georg Leüthin, so mihr daß schreiben gelifert, an gebrenden orten vmb fernere volckh hilff, wie auch vmb 2 halbe carthaunen[95] vnd darzu gehörige munition anhallten. – Deme zu volg alß ich mich zu herrn obrist truchsäßen begeben wollen, hab ich vernommen, daß er kurtz zuvor mit herrn obrist leüttenant Fuchßen zu waßer abgefahren, willenß auß der Mainaw[96] selbst nach Veberlingen zu kommen; also ich erachten können, daß ein E. Rath die beste gelegenhaitt bekommen werde mit ihme herrn obristen selbst alle nothwendigkhaitt mündlich zu tractirn, wie dan, so vil daß volckh belangt, annembliche satisfaction gegeben vnd mir deßhalb weitter nichts zugeschriben, sonder den 7 Maij zway schiff mit wolckhenstainischen knechten beladen vnd nach Veberlingen abgeführt, die vebrige aber in die auf bemellten tag gemachte quartier verthailt worden“.[97]

Der Salemer[98] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][99] schreibt dazu in seiner Chronik: „Sambstag den 6. May würd zue Costanz ein groß lastschüff mit ainer halben carthaunen und veldschlangen[100] hinder ainem von holz gezümmerten bollwerk außgerüst, dem feind sein außfahren in den see zue verwehren oder auch seine beede schüff, die er ohnlängst in seinen gewalt gebracht, wa möglich zue grund zue schüeßen. Warbey die wohlmainliche getrewe vorsorg deß obristen daselbst, herr Maximilian Willibaldt, Erbtruchsäßen, graffen von Wolfegg (welcher diß tags neben herrn N. Fuckßen, obristenleutenant deß gräflich Wolkhenstainischen regiments unß persönlich besuecht) wie zuemahlen deß obristenleutenant Onophry Singerß nit ungerüembt zue laßen; darweilen sie vernünftig ermessen, was an conservation unserer statt der statt Costanz gelegen und daß der feind, wa er sich zue waßer mehr stärken solte, von dieser revier so bald nit wider abzuetreiben sein wurde, haben sie wohl unser statt zue guotem alß dem feind zum schaden alle dienliche anstalten gemacht, obwohlen anfangs hierinnen ettliche scrupuliren[101] und vermainen wöllen, daß wohl besagter herr obrister seiner posto in acht nemmen und unß gleichwol allain umb daß unsrige sorgen und worgen[102] lassen solle“.[103]

Weiter heißt es bei Pflummern: „So vil aber die beide begerte halbe carthaunen anbetroffen, schreibt ein E. Rath sub dato 6 Maij, weiln seines vernemmens der herr obrist truchsäß sich der artigleria nichts zu beladen, alß solle ich mich der vermellten halben carthaunen halber bei herrn stadthauptmann und einem Rath zu Costantz anmellden. Deme ich nachkommen, hab aber von herrn hauptmann verstanden, daß ihme die hand gebunnden, sonder von Insprugg expressè mandirt worden sich der artigleria, der munition vnd dergleichen ohne wissen vnd willen deß obristen [S. 146] truchsäßen nichts anzunemmen, welliches auch ein sambtlicher E. Rath nachvolgenden tag, alß ich mich bei herrn amtsburgermaistern Balthasar Kalten mit veberweisung meines empfangnen bevelchs angemellt, bestättiget vnd sich darmit entschuldiget. Also ich mich gleich, wie vorgehenden abendt auch beschehen, noch disen tag den 8 Maij vor eßen zu vilbesagtem herrn obristen verfüegt, vnd vmb mitthailung der zwayen halben carthaunen in gegenwart seines obrist leüttenant Onophrij Singers abermaln gantz instendig gebetten auß vrsachen, daß die eine halbe carthaunen, so von Lindaw erfolgt, durch den feind beschediget worden vnd nicht anderst mehr alß zum hagelschießen[104] zu gebrauchen seye, hergegen der feind vor dem Wißthor zwo battereyen[105] aufgericht, darauß er mit 4 stuckhen auf den Rosenobel thurn[106] vnd die statt mauren vnderhalb deß Wagsauter thurnß,[107] da sie gar schwach, starckh spile,[108] vnd wie zu besorgen, wan ihme seine batterieen mit gegenschießen auß groben stücken[109] nicht ruinirt, der thurn vnd die mauren fellen werde. Es hatt sich aber herr obrist nicht weniger, alß vorgehenden abendt beschehen, entschuldiget, daß ob zwar zu Costantz noch 4 halbe carthaunen, so seyn iedoch die 2 schadhafft vnd nicht zu gebrauchen, die 2 aber erst new gegossen vnd noch nicht auf die lavetten gestellt. Er wolle aber die eine, welliche gestrigen tags neben einer schlangen auf einem großen schiff in die Mainaw geführt worden den feind zu waßer darmit zu verfolgen, der statt Veberlingen zukommen lassen, darmit seye man genůgsamb versehen, vnd werde die andere nhur veberflüssig vnd zu keinem besondern effect dienlich sein, vnd wa man deren bedörfftig oder so großen nutzen darmit schaffen köndt, würde obrist leüttenant de Horch ihme deßhalb zugeschriben haben, dan er mit ihme veranlaßt, daß wa zu Veberlingen waß ermangle, dessen aviso zu thůn, mit erbietten mitzuthailen, waß immer vorhannden vnd zu geben möglich sein werde. So würde auch die burgerschafft vebel content sein, wan noch eine halbe carthaunen von der statt genommen vnd verführt werden sollte, dan gestern bei abführung der einen allerhand vngleiche reden vnd clagen gehört worden. Dagegen ich replicirt, ich hab von den herrn der statt so vil verspürt, daß es ihrer [S. 147] seits an der willfahrung nicht ermangeln würde, auf den gemainen pöfel[110] habe man kein acht zu haben; so hab ich auch meiner herrn mihr nhun zum zwayten mahl wegen der zwayen halben carthaunen veberschribnen bevelch nicht zu examinirn, ich wol aber erachten, sie werden mit rath der kriegsverstendigen handlen, und wan sie die zway stuckh nicht zu gebrauchen wüssten, derselben so instendig nicht begern. Weiln aber herr obrist neben seinem o. leüttenant hauptsächlich mit deme entschuldiget, daß khein dergleichen stuckh mehr vorhannden vnd dißmal fertig, so hab ich’s darbey verbleiben lassen müeßen“.[111]

Im Juli 1634 forderte Singer die Überlinger zum Durchhalten auf, denn man erwarte stündlich spanische Hilfstruppen.[112] Gaisser notiert unter dem 13.8.1634: „Nachdem wir also unsern Weggang beschleunigt hatten, gelangten wir etwa um 5 Uhr nach Konstanz und werden am ersten Tore eine Weile festgehalten, dann an ein anderes verwiesen, nach Nennung des Namens Villingen, woher wir kämen, in der Weise eingelassen, daß uns ein Schütze an die Seite gegeben wurde, der uns zu Oberstleutnant Onufrius Singer führen solle[n]. Glücklicherweise kam dieser eben vom Lande zurück und bot uns so leicht die Gelegenheit zum Besuche. Ich gab ihm in kurzen Worten ein Bild von der Belagerung von Villingen, zu dessen Befreiung die Beschleunigung der Hilfeleistung nötig sei. Er antwortet, er könne sich nicht genug wundern, wie die Hilfe nicht bloß für die Villinger, sondern auch für die Rheinfelder[113] und die Breisacher[114] solange zu ihrer schweren Gefährdung aufgeschoben werde. Er glaube jedoch, daß der neue Einfall des Sachsen nach Böhmen jene solange zurückgehalten habe. Da aber jetzt die Truppen des Sachsen vertrieben seien, hoffe er auf ein schnelles Erscheinen derselben. Was an ihm liege, so werde er nichts unterlassen, was dem allgemeinen Vorteile der Stadt Villingen förderlich sei. Darüber wolle er vielleicht ausführlicher noch mit mir verhandeln und er lade (mich) deshalb zum morgigen Frühstück ein“.[115] Unter dem 19.8.1634 heißt es: „Der Villinger Bote geht (=weiter, transit) nach Konstanz zu Oberstleutnant Onufrius Singer mit Schreiben, die auf Hilfeleistung drängen. […] 20.[8.1634; BW] Ich warte vergeblich auf die Rückkehr des Boten, unterdessen aber fertige ich, damit er nicht auf der Rückkehr behindert werde, ein Schreiben aus, worin ich die Belagerten auffordere, guten Mutes zu sein, wegen des Abzugs des kaiserlichen Heeres nach der Einnahme von (Donau-)Wörth[116] (Werdae)“.[117]

[1] Vogt: Der Vogt war zunächst ein kirchlicher, seit dem Hochmittelalter auch ein weltlich-politischer Amtsträger. Er verwaltet die unterste Verwaltungseinheit und unterstützt den Rentmeister bei seinen Aufgaben. Er sorgt für die Bekanntmachung landesherrlicher Verordnungen und Gesetze, die in der Kirche öffentlich gemacht wurden. Der Vogt repräsentiert die staatliche Gewalt auf dem flachen Lande und hat umfassende militärische und polizeiliche Aufgaben.

[2] Tengen-Stadt und –Hinterburg im Amt Blumenfeld 8LK Konstanz].

[3] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[4] Maximilian Willibald Graf zu Wolfegg, Freiherr zu Waldburg [12.10.1604 -30.1.1667], kaiserlicher Obrist. Vgl. EITEL, Truchsess Max Willibald.

[5] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[6] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[7] Leopold Erzherzog von Österreich, auch bekannt als Erzherzog Leopold V. (von Tirol) [9. 10.1586 Graz-13.9.1632 Schwaz, Tirol], 1598-1625 61. Bischof von Passau, 1607-1626 Bischof von Straßburg sowie Regent von Tirol.

[8] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].

[9] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.

[10] Amtenhausen, Priorat des Klosters St. Georgen im Schwarzwald bei Immendingen.

[11] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon.

[12] Besatzung.

[13] Hegau; HHSD VI, S. 299f.

[14] Meisterin: Klostervorsteherin der Benediktinerinnen.

[15] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 279f. (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).

[16] Burg Hohenhewen, auch Hohenhöwen, ist heute eine hochmittelalterliche Burgruine im Südwesten von Anselfingen, einem Stadtteil von Engen [LK Konstanz]. 1639 kurbayerische Truppen die Burg und zerstörten sie. Im gleichen Jahr ging sie durch Heirat in den Besitz der Herren von Fürstenberg über. Ein Wiederaufbau kam für sie nicht in Betracht und so wurde die Ruine dem Verfall preisgegeben. Burg Neuhewen, auch Neuhöwen und Stettener Schößle genannt, heute eine Burgruine auf dem Neuhewen auf 863,9 Meter über NN nördlich des Ortsteils Stetten der Stadt Engen [LK Konstanz]. Ebenfalls 1639 durch kurbayerische Truppen zerstört.

[17] Die Höhenburgen befinden sich auf dem Hohenstoffeln auf 841,8 Meter über NN 1800 Meter östlich des Ortsteils Binningen der Gemeinde Hilzingen. Auf dem Nordgipfel befand sich die Burg Hinterstoffeln und auf dem Südgipfel die Burg Vorderstoffeln. Im Sattel des Berges befand sich die Burg Mittelstoffeln. Die Burgen des Hohenstoffeln wurden im Dreißigjährigen Krieg von dem Rheingraf Otto Ludwig von Salm-Kyrburg-Mörchingen zerstört. Nachdem er Rheinfelden, Laufenburg und Waldshut eingenommen hatte, zog er am 14. Juli 1633 mit 8000 Schweden und Württembergern und schwerem Geschütz vor und auf den Hohenstoffeln und beschoss die Burgen. Danach mussten die Bauern der Umgebung die noch stehenden Mauern schleifen. [wikipedia]

[18] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 54, Anm. 180 St.

[19] am 9.10.1632.

[20] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 284.

[21] Vgl. ROTH VON SCHRECKENSTEIN, Ein gleichzeitiger Bericht, S. 57-75.

[22] Hüfingen [Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 366ff.

[23] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[24] Feldlager: Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh und Laub, stabilisiert mit Spießen und mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiere und den Hütten und Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, ass sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, Band 2, S. 287, Anm.; LAHRKANP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (A): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- und Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke und verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ und deren Frauen und Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi.

[25] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“.

[26] simulacra: Abbilder.

[27] Beckhofen [Schwarzwald-Baar-Kr.].

[28] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:

Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet. 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«

[29] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 289f.

[30] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Man Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14.

[31] John Forbes [Forbes D.Y. (Forbes den Yngre), Forbus, Vorbeist, Vorbaiß] de Corse (of Delft) [um 1600-]; schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 41.

[32] Mühlheim a. d. Donau [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 537f.

[33] Friedingen, Stadtteil von Singen [LK Tuttlingen].

[34] Alexander du Puy de Montbrun, Marquis de St. André [1600 Montbrun-les-Bains-1.8.1673], schwedischer Obrist.

[35] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.

[36] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 318f.

[37] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 423. Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[38] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[39] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[40] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[41] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.

[42] Hohenemmingen [LK Heidenheim].

[43] N Schlosser [ – ], württembergisch-schwedischer Obristleutnant.

[44] mundieren: versorgen, ausrüsten, füttern. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-) Ausrüstung eines Soldaten, die auch von den Bürgern und Bauern erzwungen werden konnte. JORDAN, Mühlhausen, S. 66. Ein leichter Reiter sollte mit Helm, Rücken- und Brustschild, zwei Pistolen und einem Schwert ausgerüstet sein, aber bereits Ende 1630 wurden Rüstungen nur an die vorderen Reihen der Fußregimenter ausgegeben. 1632 sollen nur wenige Kavalleristen überhaupt eine Rüstung getragen haben. Meist trugen sie Lederjacken. Ende der 30er Jahre war das schlechte Erscheinungsbild „fast schon legendär“; das tschechische Wort „Szwed“ war gleichbedeutend mit „Mann in Lumpen“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 39. 1647 werden die Ausrüstungskosten für einen Reiter mit 80 Rt. veranschlagt. PETER, Eisenach, S. 52.

[45] Circumspection: Umschau, Umsicht, umsichtige Erwägung.

[46] Aviso: Nachricht, Neuigkeit.

[47] SEMLER, Tagebücher, S. 54f.

[48] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[49] Ordinanz, Ordonnanz: (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung, Verordnung, die nicht immer eingehalten wurde. Zum Teil wurde den Soldaten von ihren Vorgesetzten in aller Öffentlichkeit sogar verboten, sich an die Ordonnanzen zu halten; MAIER, Unterpfalz, S. 321.

[50] Bregenz; HHSÖ II, S. 446ff.

[51] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[52] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[53] Hans Christoph Fuchs [Fucks] v. Fuchsberg [ -Oktober oder November 1635 ?], vorderösterreichischer Obrist.

[54] Soldateska: Soldaten, teilweise auch abwertend gebraucht für Soldatenhaufen.

[55] Innsbruck; HHSÖ II, S. 500f.

[56] Valentin Schmidt v. Wellenstein [ – 12.4.1639]; Kommandant von Bregenz u. Obristfeldhauptmann von Vorarlberg.

[57] Freiherr Wilhelm Schenk von Stauffenberg [ – ].

[58] Gaudenz Graf v. Wolkenstein; [ -21.6.1635 Hohenasperg ? – ], vorderösterreichischer Obrist.

[59] Maximilian Willibald Graf zu Wolfegg, Freiherr zu Waldburg [12.10.1604-30.1.1667], kaiserlicher Obrist. Vgl. EITEL, Truchsess Max Willibald.

[60] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.

[61] Wolf Rudolf Freiherr v. Ossa [Oßen] [ca. 1574-16.9.1639 Regensburg], kaiserlicher Generalkriegskommissar, Feldmarschall.

[62] August Vitzthum v. Eckstädt [Eickstede, Erkhstet] [um 1596-27.7.1640], kaiserlicher Obrist.

[63] Lindau [Kr. Duderstadt], HHSD II, S. 297f.

[64] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[65] Vgl. TELLE, Aus der Geschichte Überlingens, S. 116.

[66] praesumieren: im Voraus erwarten, sich vorstellen.

[67] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=>Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[68] Sollicitation: Gesuch, dringende Bitte.

[69] Wilhelm v. Horrich; Obrist [ – 1662].

[70] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

[71] Mainau [Konstanz, LK Konstanz], HHSD VI, S. 498f. Vgl. ROTH von SCHRECKENSTEIN, Die Insel Mainau.

[72] SEMLER, Tagebücher, S. 149ff.

[73] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.

[74] skrupulieren: Bedenken tragen.

[75] worgen: röcheln beim Würgen.

[76] GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 84f.

[77] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[78] Maximilian Willibald Graf zu Wolfegg, Freiherr zu Waldburg [12.10.1604 -30.1.1667]. Vgl. EITEL, Truchsess Max Willibald.

[79] worgen: röcheln beim Würgen.

[80] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 72f.

[81] Ordinanz, Ordonnanz: (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung, Verordnung, die nicht immer eingehalten wurde. Zum Teil wurde den Soldaten von ihren Vorgesetzten in aller Öffentlichkeit sogar verboten, sich an die Ordonnanzen zu halten; MAIER, Unterpfalz, S. 321.

[82] Soldateska: Soldaten, teilweise auch abwertend gebraucht für Soldatenhaufen.

[83] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[84] Ordinanz, Ordonnanz: (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung, Verordnung, die nicht immer eingehalten wurde. Zum Teil wurde den Soldaten von ihren Vorgesetzten in aller Öffentlichkeit sogar verboten, sich an die Ordonnanzen zu halten; MAIER, Unterpfalz, S. 321.

[85] Valentin Schmidt v. Wellenstein; Obristfeldhauptmann [ – 12.4.1639]; Kommandant von Bregenz u. Obristfeldhauptmann von Vorarlberg.

[86] Freiherr Wilhelm Schenk v. Stauffenberg [ – ].

[87] Maximilian Willibald Graf zu Wolfegg, Freiherr zu Waldburg [12.10.1604 -30.1.1667]. Vgl. EITEL, Truchsess Max Willibald.

[88] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.

[89] August Vitzthum v. Eckstädt [Eickstede, Erkhstet] [um 1596-27.7.1640], kaiserlicher Obrist.

[90] Lindau [Kr. Duderstadt], HHSD II, S. 297f.

[91] Vgl. TELLE, Aus der Geschichte Überlingens, S. 116.

[92] praesumieren: im Voraus erwarten, sich vorstellen.

[93] Sollicitation: Gesuch, dringende Bitte.

[94] Wilhelm v. Horrich; Obrist [ – 1662].

[95] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.

[96] Mainau [Konstanz, LK Konstanz], HHSD VI, S. 498f. Vgl. ROTH von SCHRECKENSTEIN, Die Insel Mainau.

[97] SEMLER, Tagebücher, S. 149ff.

[98] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.

[99] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[100] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.

[101] scrupulieren: Bedenken tragen.

[102] worgen: röcheln beim Würgen.

[103] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 72f.

[104] Hagelbüchse: Geschütz, das Hagel zu 10 Pfd. verschoss, klein gehacktes oder gesprungenes Blei, Eisen und Nägel, auch die Kartätschenfüllung, was auf kürzere Entfernung fürchterliche Wunden riss. Vgl. auch die zeitgenössische Darstellung anlässlich der Belagerung Nördlingens 1634 durch die Kaiserlichen; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Das große Hagelgeschütz hat man mit Hagelsteinen, Hufnägeln und Klötzblei bei 1.000 Stück an der Zahl, welches in einem Fäßlein hineingeschoben worden, auf eine neu gemachte und mit Erde ausgefüllte Brücke gestellt und gegen die erwartete Bresche in Stellung gebracht. Desgleichen hat man auf dem Wall 3 Hagelgeschütze mit viel Musketenkugeln voll eingefüllt, geladen und gerichtet zu dem Ende, wenn es zum Einbruch komme, daß man sie losgehen lassen wolle. Das große Hagelgeschütz, das einige hundert auf einen Schuß hinweggenommen hätte, ist also […] scharf geladen worden“.

[105] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie.

[106] Rosenobel: nördlichster Punkt der alten Stadtbefestigung Überlingens.

[107] Wagsauterturm: nordöstliche Spitze der im 16. Jh. erweiterten Stadtbefestigung.

[108] spielen, mit stücken: Spielen ist ein Terminus technicus der Artillerie: Das Verb markiert die aus dem zeitgen. Tennisspiel bekannte Flugbahn des Balles und spielt auf die sogenannten Göllschüssen an, indem man die Kugeln auf- und in die gegnerischen Haufen hineinprallen ließ, um die Moral des Gegners zu schwächen; LANGER, Kulturgeschichte, S. 185.

[109] Grobe Stücke: große Geschütze, meist: Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-75 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt.

[110] Pöfel: „das gemeine, geringe volk, die niedern stände, endlich der grosze haufen, das gemeine, rohe volk, rohe leute überhaupt in bezug auf that, wort oder gesinnung“ [DWB].

[111] SEMLER, Tagebücher, S. 151f.

[112] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 580.

[113] Rheinfelden (Baden) [LK Lörrach]; HHSD VI, S. 659.

[114] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[115] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 598f.

[116] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.

[117] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 602.

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