Sibertz, Hans

Sibertz, Hans; Korporal [ – ] Sibertz stand 1650 als Korporal in der Kompanie des Johann Henrich Wrede zu Brünninghausen.

„Die lange Dauer des Krieges führte dazu, daß dieser die eigentliche Lebenserfahrung wurde. Viele Soldaten standen nach dem Friedensschluß vor dem Nichts. Für die durch den Rittmeister Johann Henrich von Wrede aufgestellte kurfürstliche Reiterkompanie lagen Pläne vor, sie an den Kurfürsten von Brandenburg zu überstellen. Für den Korporal Hans Sibertz, der bereits 18 Jahre gedient hatte, hätte dies eine weitere Verlängerung seiner Soldatenzeit bedeutet. Er zog es vor, seine Rückkehr in das zivile Leben zu versuchen.

[…] Ewer Churfürstliche Durchlaucht [Maximilian Heinrich v. Köln; BW] underthenigst gehorsamb vorzutragen zwingt unß endtsbenenten die eusserste nhott, waß maßen ich, Hanß Sibertz, dauß dero stifft Paderborn und vorhin underm generallwachtmeister Bunninghaussen [Bönninghausen; BW] 8 ihar und volgenns underm Foitzschen [Voit (Voigt)?; BW] regiment ihar zu pferdt, darunder 4 ihar vor ein corporall treu gehormsambst gendienet undt ich, Pitter Schleger, under wolgemeltem regiment undt rittmeister Wreden 8 ihar zu pferdt in kriegsdienst gedeinent. Nun ist nicht ohne, gnedigster churfürst undt herr, daß zu hauß unser weib und kinder in dero stifft Paderborn in dieser beschwerlicher zeit die contributionsschuldigkeit nicht erzwingen konnen und also unser erbschafft der meisten partt oett und wuest ligen verpleibtt. Dahero die nhott unß zwingt, bey gedachtem herr rittmeister Wreden ehrlichen abscheid zu ertheillen, welches wollgedachter herr rittmeister unß verweygeren thuet.

Glangt derohalben an Ewer Churfürstliche Durchlaucht underthenigst gehorsambst pitten, angesehen auff erforderen, in pfall der nhott, wir ewer Churfürstli[c]he Durchlaucht jederzeit willigh unß erfinden zu laßen, dieselbe gnedigst geruhen, unsere trew geleiste dienst zu behertzigen undt die versehungh anzuzubefhelen, daß unß unsers verhaltens ehrlichen abscheid widderfharen moge, damit wir nacher hauß den ackerbaw an die handt und gleichs anderen die contributionsschuldigkeit erzwingen mogen. Solches

Ewer Churfürstliche Durchlaucht

underthenigst gehorsambste deinere

Hanß Sibertz, corporall undt

Pitter Schläger, reutter underm herrn rittmeister Wreden“.[1]

[1] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 445f.

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