Schlosser, N

Schlosser, N; Obristleutnant [ – ] Schlosser stand 1640 als Obristleutnant[1] des Regiments[2] Philipp Nikolaus Freiherr von der Leyen in kaiserlich-vorderösterreichischen Diensten.

Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald,[3] Georg Gaisser [1595 – 1655],[4] berichtet in seinem Tagebuch:

„28.[4.1640; BW] Rückkehr der Villinger[5] Gesandten, nachdem sie die Abwesenheit des Leo Marquard Schiller erfahren hatten. Sie berichteten die Ankunft des Obersten[6] Leo (von Leyen ?) mit Soldaten, die heute der Rottweiler[7] Verwalter schriftlich bestätigt. Wie es auch sich mit der Anwesenheit verhalten mag, um Mittag ziehen hier (hinc) etwa 100 Mann zu Fuß vom Regiment Leyen (Leonina) unter Führung des Oberstleutnant Schlosser aus Basel vorbei, denen Wein und Bier auf der Wiese bei der Stadt gebracht wird“.[8]

Gaisser berichtet nicht ohne Genugtuung von einer herben Niederlage Schlossers.

„19.[5.1640; BW] Die Leyen’schen Truppen zogen unter Führung des Oberstleutnants Schlosser durch den Schwarzwald in die oberen Bezirke der Markgrafschaft Baden, die sie in fester Zuversicht sozusagen schon aufgefressen hatten (devoraverant).

Aber bei ihrem vergeblichen Ansturm auf Burg Brombach[9] werden sie geschlagen und auseinandergetrieben.

21.[5.1640; BW] Der Sekretär kommt aus St. Georgen zurück mit der Meldung von der Niederlage des Leyen’schen Regiments. Dasselbe wird auch von anderer Seite bestätigt.

Fahr’ eine lange Nacht hindurch allein mit dem Fergen,[10]

Und an der Klippe zerschellt – mitten im Meere der Kahn“.[11]

„23.[5.1640; BW] Rückkehr der Leyen’schen Soldaten von der erlittenen Niederlage, nachdem sie aus ‚Löwen’ (Leyen-Leones) Lämmer geworden sind. Reiter waren es ganz wenige, kein Wagen, keine Fahne, und keine Trompete oder Trommel. Die Fußsoldaten sind zerrissen und zermürbt, übel gekleidet. Wer diesen Zustand mit dem, was vorausging, vergleicht, möchte mit Recht sagen: Hochmut kommt vor dem Fall“.[12]

„25.[5.1640; BW] Eine Abteilung der Leyen’schen Soldaten kehrt nach St. Georgen zurück. […] Der Waldvogt[13] Mathias Müller zeigt in der Frühe die gestrige Rückkehr der Soldaten an. Er bittet, zu ihrer Unterbrin[gung] den Sekretär nach St. Georgen zu schicken. Bin einverstanden. Auf den Abend kommt der Sekretär zurück mit dem Verzeichnis ‚gemachter quartir außtheilung’, und zugleich Christa [Christian; BW] Reuther, die sich über verschiedene beklagen. Daher wurde für Morgen eine Botschaft an den Kommissar[14] beschlossen.

28.[5.1640; BW] Dem zum Kommissar abgehenden Sekretär und Christian Reuther begegnet unterwegs derselbe Kommissar. Ich verfüge mich also nach dem Frühstück selbst zu ihm und lege die Beschwerden der Untertanen dar: 1.) daß sie entgegen den Versprechungen des Obersten beschwert würden, sowohl mit Soldaten als auch mit Kontribution,[15] 2.) daß den Soldaten Quartier im Kloster selbst angewiesen wurde. Er entschuldigt es zunächst (damit), daß die Notwendigkeit eine andere Wahl nicht zugelassen habe. Die Untertanen seien nicht gehalten, den Soldaten Gelder zu geben, sondern nur Unterhalt, und dies nur so, daß der Preis aus der Kontributionsschuld bezahlt werde, aber um sie auch hierin zu erleichtern, solle die Verproviantierung aus der allgemeinen Kontribution geliefert werden. Ihr Aufenthalt werde nicht von langer Dauer sein. Diesselbe Eröffnung machte auch Oberstleutnant Schlosser, freilich im Vertrauen. Da ich dagegen hinwies auf die Armut der Untertanen, die große Zahl der Soldaten und ungleiche Verteilung der Kontribution, versprach der Oberstleutnant zuletzt, er werde eine Ermäßigung eintreten lassen und die Soldaten aus dem Kloster entfernen. […]

29.[5.1640; BW] Oberstleutnant Schlosser berief den Sekretär zu sich und legte dar, daß unter den Soldaten im Klosterbezirk ein Tumult entstanden sei durch die Schuld der Untertanen, die durch Erdichtung des Gerüchtes vom Erscheinen der Feinde die Soldaten zu vertreiben sich bemühten, denen er aber, um sie zu bändigen, noch einmal so viele auferlegen werde. Meine Entschuldigung nahm er kaum an in dem Sinne, daß er heute noch vollständiger unterrichtet würde, d. h. morgen.

30.[5.1640; BW] Niemand erscheint von meinen Untertanen, der über den gestrigen Tumult berichten könnte. Neue Drohungen von Oberstleutnant Schlosser, weil ein Gutenbacher behauptete, daß er nur von den Kirnacher erregt worden sei. Aus diesem Grunde wollte er auch eine von Tuttlingen[16] herbeibeorderte Reiterschwadron[17] den Kirnachern auferlegen. Aber der Rittmeister, darüber zur Rede gestellt, antwortete, dies gehöre nicht zu seinen Aufträgen, und die Österreicher verdienten auch nicht, daß sie von ihnen aus ihrer Wohnung vertrieben wurden. Ich bestelle die Untertanen auf morgen.

31.[5.1640; BW] Es erscheinen zunächst die Kirnacher und rechtfertigen sich wegen Erregung des Tumultes, der ihnen augenscheinlich, fälschlich und hinterlistigerweise zugeschoben wurde, um einen Vorwand zum Schadenstiften zu haben. Oberstleutnant Schlosser fordert entgegen seinen Versprechungen für seine Schwadron die Unterhaltung in gleicher Weise (adaequate ?) von meinen Untertanen allein. Wegen dieser ganz ungerechten Betreibung wurde wieder eine Botschaft an Kommissar Lindau beschlossen“.[18]

„9.[6.1640; BW] Erscheinen der Vögte. Schicke sie mit dem Sekretär zum Oberstleutnant, um zu bitten um Entfernung der Soldaten, Entlassung des Hauptmanns Dobacht, Verlegung der Soldaten und Frauen aus dem Kloster woandershin. Er antwortet ziemlich freundlich, er mache sich reisefertig und wolle aus eben diesen Gründen zu Kommissar Lindau abreisen.

11.[6.1640; BW] Obgleich Oberstleutnant Schlosser mich neulich von seiner Abreise in Kenntnis gesetzt hat, wurde diese doch erst heute von ihm angetreten.

12.[6.1640; BW] Rückkehr des Oberstleutnant Schlosser von Rottweil, wo auch Oberst von Leyen war. Recht betrübliche Lage.

14.[6.1640; BW] Wieder erscheinen Untertanen und klagen über die Last des Militärs, worauf er ihnen durch den Sekretär Obristleutnant Schlosser wieder eine freundliche Antwort zukommen läßt. Dem Eysenmann wurde samt einem Pferd zwei Kühe und 15 fl. geraubt.

15.[6.1640; BW] Die an die Kontribution gemahnten Mönchweilerer[19] beschweren sich ebenfalls. Dazu treffen die anderen Untertanen ein mit Klagen über die militärischen Beschwerden. Der deswegen angegangene Kommissar und der Oberstleutnant versprechen binnen 2 Tagen die Soldaten zu verlegen“.[20]

„22.[6.1640; BW] Oberstleutnant Schlosser ‚hat vor tägliche underhaldung der Soldaten vor 1 person mehr nit wöllen paßiren lassen, als von 1 baz.[21] bis auf 9 Hll’.[22] Die Untertanen wollten sich nicht darauf einlassen. Ich ließ daraufhin ein Schreiben an Kommissar Lindau abgehen. […]

23.6.1640: „Die wieder zum Oberstleutnant abgesandten Leute, der Sekretär, Barthol. Weisser und Simon Zucker, beschweren sich, daß Leutnant[23] (locumtenens) Bildstein von den Untertanen 27 Taler verlange. Jener antwortete, es dürfe diesem nur etwas gegeben werden auf seine Anordnung. […]

„27.[6.1640; BW] Christian Obergfell erscheint wegen seines Stiefsohnes Barthol. Kaltenbach und wegen Wegführung des Viehes des Christophorus Fleg durch Soldaten nach Triberg. Die Veranlassung der Gewalttat war, daß er zuerst (? primus), nämlich Christophorus Mayer einen Soldaten, der sich mutwillig, frech und böswillig benahm, auf eine Bank gedrückt hatte, ihn dann, als er sich zur Wehr setzte und blank zog, nochmals niederdrückte. Dieser übertrieb durch viele Lügerei die Tat so, als ob an dem Burschen ein todeswürdiges Verbrechen verübt worden sei. Ein anderer hatte bei dem Handel seinen (?) Soldaten in beschimpfender Weise einen Hundsfott (caninam naturam)[24] geheißen, wofür er schon Genugtuung erhalten hatte, was er aber auf Aufhetzung der Soldaten hin widerrufen hatte. Schickte einen Brief ab an Oberstleutnant Schlosser, in dem ich mich beschwerte über die Gewalttätigkeit und die Störung meiner Verwaltung (regiminis). Ich bot Schlichtung durch gerichtliche Verhandlung (justitiae) an, denn der Kläger den Gerichtsstand (forum) des Angeklagten anerkenne. Andernfalls würde ich anderswo Hilfe suchen. Die Untertanen wollten schon weggehen, als von Triberg der Oberstleutnant zurückkam, dem trotzdem das Schreiben übergeben wurde. Nachdem er es gelesen hatte, verschob er die Angelegenheit unter dem Vorgeben von Müdigkeit auf morgen.

28[6.1640; BW] Auf Bitten der Untertanen spreche ich selbst bei dem Oberstleutnant vor wegen Verübung der Gewalttat. Er beschwert sich über den Burschen Christoph. Meyer, daß er den Soldaten mit Gewalt ‚zuo boden geschlagen, und nachdem er wiederumb aufgestanden, mit einer art zum andern mahl niedergeschlagen und also tractirt, daz er aller blutig gewesen’. Christian Reuter darüber befragt, sagte aus: ‚Er hab ihn auf den Banckh ohn einigen streich getruckht; soldat, darüber erzürnt, sobald er aufkommen, mit einem eisernen Kloben nach ihme geworfen, darüber der buob ihne noch mal wie vor niedergetruckht’. Unwahr sei also die Anschuldigung der Soldaten. Doch der Oberst wandte sofort ein, er habe schon vor 14 Tagen sich bei dem Sekretär über die Sache beschwert und gerichtliche Schlichtung erwartet. Da diese ausblieb, so habe er, um nicht den Anschein zu erwecken, als ob er sich um die Soldaten nicht kümmere, auf diese Weise in der Angelegenheit gegen den Schuldigen vorgehen müssen. Aber der Sekretär stellte in Abrede, daß irgend eine Anklage übermittelt worden sei, ja, als der Rekrut auf französisch über die ihm von einem Bauern angetane Gewalt klagte, habe er gefragt, wen er denn beschuldige. Da habe der Oberstleutnant geantwortet: ‚Es ist unnötig allhie zuo erzehlen’. Das Ende der Aussprache war, daß er in einem Schreiben nach Triberg[25] Genugtuung von dem Obersten forderte“.[26]

„30.[10.1640; BW] Es liegen im benachbarten Kirnachtal, das zur Stadt Villingen gehört, einige Soldaten vom Regiment von Leyen, die verbrüdert mit andern in der Stadt selbst untergebracht, die ganze Gegend mit Plünderungen[27] behelligten, die auch  in den letzten Tagen meinen Diener Andreas ausplünderten und an mehreren Vorbeiziehenden gewalttätig Hand anlegten. Man sah dieselben auch heute von ferne einen Hinterhalt legen. Aber sie wagten nicht, die durch Gewehre gedeckte Fuhre anzugreifen.

31.[10.1640; BW] Der österreichische Kommissar Joh. Burkard Kreuter kommt in Begleitung des Oberstleutnants Bildtstein und wiederholt die neulich durch Generalkommissar Keller [Keller v. Schleitheim, Adam Heinrich; BW] eröffnete Forderung der österreichischen Kontribution. Ich erwiderte, daß ich meine schriftliche Antwort wiederhole, d. h.: obgleich meine Untertanen durch die Leyen’schen Unbilden allzu sehr mitgenommen seien, würde ich, wenn die andern Reichsstände in der Umgegend etwas kontribuierten, auch das Meine tun, aber so, daß meinen Untertanen erstattet würde, was über den Betrag von 405 fl. ihnen auch gewaltsam genommen worden sei. Ich begann dann im einzelnen anzuführen: die Beraubung des Joh. Bösinger, des Erasmus Hettich, des Michael Weisser, des Anton Kätterer, des Ulrich Kämmerer, des Kaspar Reuther usw. er entschuldigt einige Vorfälle mit allerlei Beschönigungen und stellte in Abrede, daß sie, als vor Antritt seines Kommissariats erfolgt, ihn angingen. Die Anschläge des Obersten überstiegen seine (Amts-) Gewalt (vires) und müßten mit ihm ins Reine gebracht werden. Die Handlungen des Oberstleutnants Schlosser seien eben demselben (?) vorzutragen. Der Oberstleutnant Bildtstein bekannte, ein Pferd zu haben, das vielleicht meinen Untertanen gehört habe, aber es sei mit seinem Gelde erworben worden und ohne sein Wissen von dem Sachverhalt, was er heilig versicherte; den Preis habe Oberstleutnant Schlosser erhalten. Übrigens traf noch während ihrer Anwesenheit ein Schreiben eines Leyenschen Soldaten namens Eberlin ein, der versicherte, daß der Soldat, der vor einigen Jahren im Kirnachtale von den Meiningen mit vollem Rechte niedergehauen wurde, sein Bruder gewesen sei und er deshalb eine Bestrafung oder Geldbuße von denselben fordere, unter Androhung von Feuer und Schwert. Ich erwiderte, daß meine Untertanen zu nichts verpflichtet seien, wenn sie aber freiwillig etwas geben wollten, so hätte ich nichts dagegen. Er bemerkte, jener habe sich zu 20 Taler verstanden, diese würden zur Beilegung der ganzen Angelegenheit genügen, wozu er wenigstens aus dem Grunde rate, damit der auch sonst erregte Mensch die Untertanen in Ruhe lasse“.[28]

Um weitere Hinweise zu Schlosser wird gebeten !

[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[2] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[3] St. Georgen im Schwarzwald LK Schwarzwald-Baar-Kreis].

[4] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.

[5] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[6] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[7] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.

[8] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 789.

[9] Brombach, heute Ortsteil von Lörrach [LK Lörrach].

[10] Ferge: ADELUNG Bd. 2, Sp. 112: „Fährmann oder Schiffer; ein altes Oberdeutsches im Hochdeutschen unbekanntes Wort, welches Luther aus einer ältern Oberdeutschen Übersetzung beybehalten hat. Deine Fergen werden umkommen, Ezech. 27, 27. Von fahren, wovon Färich, Ferch, Feriger, ein Schiffer, Fährmann, und Fergegeld für Fährgeld, noch jetzt im Oberdeutschen üblich sind“.

[11] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 795f.

[12] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 796.

[13] Waldvogt, Waldfaut: GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 27, Sp. 1207: „vom oberherrn eingesetzter forstverwalter, auch amtmann in waldbezirken“.

[14] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartiercommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der Mustercommissarius führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.

[15] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.

[16] Tuttlingen [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 806f.

[17] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[18] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 796ff.

[19] Mönchweiler [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].

[20] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 799f.

[21]  Batzen: 1 Batzen = 4 Kreuzer. => 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ).

[22] Heller: 2 Heller = 1 Pfennig.

[23] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[24] Hundsfott: Schimpfwort für einen verachtenswerten, insbesondere feigen Menschen.

[25] Triberg im Schwarzwald [Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 797f.

[26] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 800f.

[27] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, ass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ „. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; Theatrum Europaeum Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper.

[28] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 824f.

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