Scheppel [Scheps], N

Scheppel [Scheps], N; Kapitän [ – ] N Scheppel [Scheps] [ – ] stand 1634 als Kapitän[1] oder Rittmeister[2] in kurbrandenburgischen Diensten.

In seiner Rechtfertigungsschrift zu der verlorenen Schlacht bei Steinau[3] 1633 schrieb Thurn:[4]

„Es ist kein Ding in dieser Welt mehrt dem wandelbaren Glück vnd Vnglück / auch mehr vngleichen Reden / Verdacht vnd Argwohn vnterworffen / wann es in starckem, Lauff vnd Schwange gehet / als darinn die Obsiegere / wann es glücklich vnd nach allem Wunsch vnd begehren ergehet / ihren ehrentheil / vnd gleichsam ein ewig vnsterblich Lob vnd Ruhm: Hingegen aber / wann es bey der vnartigten Kriegsvngelegenheit nur in einem etwann fehlet vnd fället / ja auch der vnabwehrliche Vnglücksfall / wann es nach des Allmächtigen Väterlichen Willen / der Menschen Vorschläge / Räthe / Fleiß vnd Vorsicht zu wider / ein geringe Niderlage / widerhoffens erfolget / nichts gewissers dann allerhand Verdacht / vnnd auff gar vngleiche Berichte deß gemeinen Mannes / harten verweiß / bösen Ruff vnnd Leumuth ohnfehlbar zu erheben haben: So gar auch / daß der vnschuldige Kriegsman nicht durch sein voriges wolverhalten / Wandel vnd Leben / wie auch nicht durch sein Ansehen An: vnd Herkunfft: Sondern einig vnd allein durch sein vnbeflecktes Gewissen / mahl enthebt vnd verthädiget werden.

Sonsten hette ich zur Sachen für mein Persohn nicht vndienstlich anzuziehen / nachdem mahl mir eusserlich zu Ohren langet / daß wegen deß jüngsthin den ersten Octobris bey der Steynawer Brücken in Schlesien / beederseits deß Oderstrombs / zwischen dem Königlichen Schwedischen[5] Volcke vnd dem Feinde / sich begebenen Verlauffs / sehr vngleiche Discurs vnd Reden geführet werden / Ich mich nicht allein eines guten Gewissens / vnd aller schuldigen Getrew / zu getrösten / auch wider allen Verdacht vnd Argwohn / zu allegiren[6] vnd fürzuschützen / daß ich / als deme von der Königl. Mayst. vnd Cron Schweden das Generalat deroselben Armee anvertrawet / für meine Person an diesem erfolgten Vnheil in allem vnschuldig / als der ich nunmehr von so viel Jahren / bis in dieses mein Alter / bey Kriegsleufften herkommen / allbereits von Anno. 1595. eines Obristen[7] Stelle vertreten / mich auch zu allen Occurrentien[8] dergestalt standhafft vnd vnerschrocken finden lassen / daß die Annales vnd in offenen Druck ergangene Schrifften vnnd Bücher / mir mehr Lobs / denn einigen Argwohn oder vngleiches Vorstossen / zueignen. Ich hette mich auch imgleichen auff meinen wol hergebrachten Gräfflichen Stand vnd Namen / bey sogestalten Sachen / gar wol zu beruffen / als daß meine geehrten Voreltern schon bey Keyser Rudolphi des Ersten[9] / Graffen zu Habspurg / etc. Zeiten / weiland Graff Napus von Thurn / sich mit dem Hertzogthumb Meyland / als ein Lehenmann / dem Römischen Reiche vntergeben / von der Zeit an / dem Römischen Reiche vnd Haus Oesterreiche / das Haus Thurn continuirliche getrewe Dienste geleistet. Gestaltsam ich denn auch für meine Person / hochermeldtem Hause Oesterreich / nach dem Exempel meiner geehrten Herrn Vor-Eltern / beydes zu Kriegs- und Friedenszeiten / bis auff den jetzigen Keyser Ferdinandum II.[10] an allervnterthänigster Schuldigkeit / vnd meiner willfährigsten Diensterzeigung / nichts habe lassen erwinden. Vnd ist zumahlen vberflüssig / auch zu weitleufftig zu erzehlen / was ich bey dieser / des Röm. Reichs entstandenen Bewegung vnd Vnruhe / für Gefahr / Schaden vnd Vngelegenheiten abgetragen. Was ich an meinen Simpatrioten[11] in Böhmen / Mähren vnd Oesterreich / für schuldige Trew vnd Standhafftigkeit erwiesen: Was ich meines Gewissens Freyheit / vnd guten Namens halber / für ansehnliche Graff- vnd Herrschafften gemisset / dieselbe / als geringschätzig / gerne dahinden gelassen: Vnd was gestalt ich bis auff diese Stund / durch Gottes Gnade / in meinem hohen Alter / geetrost vnd vberaus mühsam / jedoch willig vnd gerne / auch mus geheben vnd betragen.

Damit aber dennoch meinem Gräfflichen Stande und Namen nichts vngleiches oder verkleinerliches zugeleget / dem gemeinen Manne / in mangel vollstendigen Berichts / viel vngleiche Gedancken vnd Skrupel benommen / auch dem allgemeinen Wesen / so es zum theil mit berühret / durch vnzeitige Vorvrtheil nichts nachtheiliges zugezogen: Die Gemüther in solchem Verdacht nicht verwirret / sondern mehr schädliche Einbildungen mögen verhütet werden: Hierumb so habe ich den warhafften Verlauff vnd gründtliche erzehlung des erfolgten Vnglücksfall in Schlesien / in offenen Druck abgebē sollen.

Welcher hierauff beruhet: Daß / als die ChurSächs. Meißnische Lande an Kriegsvolck sehr entblößet / haben J. Excell. Herr ReichsCantzler[12] / inhabendenden plenipotentz vnd auffgetragenen Direction des evangelischen Wesens in Deutschland / zu vernommener ankunfft des Feindes vnd Fürsten von Wallensteins[13] / etc. Herrn General Leutenanden[14] Arnheim[15] schrifftlich erinnert / vnd vermittelst dero hochvernünfftigen Bedenckens vnd einverleibter erheblicher Vrsachen wolmeinendlich gesonnen / gestalten Sachen / vnd jetzigen des Reichs Beschaffenheiten nach / einen solchen Anstalt zu machen / daß die ChurSächs. Lande mehrers gesichert / der Oderstrom erhalten / vnd die vberbliebene Ort vnd Fürstenthumb in Schlesien manutenirt vñ geschützet werden könten. Da haben Herr General Leutenandt mir solch an Sie abgangen Schreiben zu verlesen ertheilet / auch darauff eine vermeinte Diversion,[16] so speciös vnd lieblich anzuhören gewesen / für sich zu Werck zu setzen / gute vertröstliche Vorschläge gethan: Daß Sie nemlichen den General Gallas[17] in Böhmen vmb Leutmeritz[18] liegende / besuchen / demselben / vermittels verleihung des Allmächtigen / einen guten Streich geben / vnd vermittelst solchen Diversion, den Fürsten von Wallenstein an sich ziehen wollten. Sind also Sonnabends / den 21. Sept. mit dero vnterhabendem Volck / aus Schlesien abgezogen / als Dienstages acht Tage hernacher / nemblichen den ersten Octobris der Vberfall / leider / erfolget.

Nach demal Ich nun / was diß falß Herrn General Leutenant gefallen / ein gut ding seyn lassen / auch mit Gott / der aller Menschen wege weiß / auch alles in seinen Händen hat / den ich auch bey meinen Gräfflichen Ehren vnd gutem Gewissen vergeblich nicht zum Zeugen einführe) erhalten kann / daß vnsere sämtliche Meynung dahin gangen / es werde Herr General Leutenant Arnheim / einen guten theil der Wallensteinischen Armee an sich ziehen / auch wohin der gantze Schwalch vnd Corpus deß FeindsArmeen sich wende / sein Rücksehens haben / angesehen die Oerter vmb die Steinawer Brücken / gantz vnd zumahl verderbt vnd verwüstet / daß man in die Harre[19] daselbst Quartier zuhalten) eine wahre Vnmöglichkeit / vnd nicht angemutet werden können / ohne / daß auch deß Feinds Kriegsheer / der eingerissenen Seuche vnd Pest[20] halber der Orten vermuthlichen sich nicht verhalten würde; Gestaltsam dann auch der Fürst von Wallenstein mit dero gantzen Kriegsmacht / schon vber den Haan hinauß gangen war / da hab ich nach einkommenen Kundschafft / daß Herr Schaffgotsch[21] / General des Feinds Cavallerie / mit zehen oder zwölff tausent Mann in Schlesien verbleiben würde / da hingegen ich nur geringe Anzahl / vnd gleichsam eine Hand voll Volcks / wiewol sonsten gute vnd redliche Befehlshaber / die ihre Regimenter[22] zwar würden ergentzen / bey mir hette: Solche Mängel Herrn General Leutenandt Arnheim / als deme sie ohne das bekannt / zu gemüthe geführet / auch beweglich zu erkennen geben / daß ich dißfalß in höchster Gefahr vnd Vnsicherheit / so leichtsam zu Abbruch / oder auch verschmälerung meines so lang rühmlich hergebrachten Namens vnd Lebens / außschlagen vnd gerathen können / Nichts destoweniger aber / alldieweiln ein standhaffter Mann allen fürfallenden Sachen vnd Händeln / allerdings kein Rath vnd Ordnung geben: Sondern viel mehr von demselben / nach Gelegenheit / Rath vnd Ordnung nehmen vnd lernen / vnd sich in die Zeit schicken vnd richten mus / ich auch durch Gottes Gnade vnd Rettung / anderer Orten in dergleichen Gefahr mehr vnd vnerschrocken gewesen / der guten Zuversicht vnd Welt Erfahrenheit / daß in allen Waffen / mehr an Dapfferkeit / als an Vielheit vnd Menge der Völcker gelegen / vnter vielen auch in Zeiten die wenigsten den Feind schlagen vnd treffen: So hab ichs im Namen Gottes wagen / der Abrede gemäs / bey der Steinawer Brücken verharren / auch mich vmb die Lignitz[23] mit der Reuterey sehen lassen / vnd des General Schaffgotschen / als welcher der kundschafft nach / in Schlesien verbleiben würde / bey gemeldter Brücken erwarten / ihme auch / der Verfassung gemäs (welches Herr Baron de Sire[24] vnd Rittmeister[25] Steinbach[26] aus einem Munde bekundschafften können) mit darschickung der reuterey vmb Lignitz ein Nachdencken machen wollen / damit der Feind Herrn General Leutenant Arnheim mit aller vnd völliger Macht nicht in den Eisen liegen[27] / vnd in seinem Vorhaben / den Gallas zu besuchen / vmb so viel wenigers verhindern könne / sondern auch in Schlesien zuverbleiben gereitzet / vnd angetrieben würde / daß auch auff solche Art die Besatzung in Lignitz gebracht / welche sie auffzunehmen sich anfänglich geweigert / aber doch angenommen haben / vnd daß auch durch solch Mittel die Fürstliche Personen in Schlesien / bey dero Land vnd Leuten erhalten / vnd dero gentzliches Verderben möchte verhütet werden.

Dann was würde dieses für ein ansehen gehabt haben / daß Herr General Leutenandt Arnheim mit so viel tausend Mann den Krieg in ein ander Land zu pflantzen / vnd den General Gallas in Böhmen anzugreiffen fortgezogen / Da der Fürst von Wallenstein mit dem gantzen Hauffen seines Heers schon allbereit vber 8. oder 9. Meilen[28] von vns vor der Steinawer Brücken / im Nachzug gewesen / solchen Ort zu verlassen / vnd also den Feind von aller Rücksorge in Schlesien zu befreyen ?

Zuvoraus / weil der Ort vmb die Steinawer Brücken also beschaffen gewesen / daß wir mit vnserm wenigen Volck / welches den mehrern theil in der Reuterey bestanden / es were dann / daß wir vns dem Feind gleichsam selbst vorsetzlich darliefern / vnd zu seinem Vorthel an die Hand gehen wollen / auch wegen der Fütterung so schleunig nicht abziehen / vns in die feste Städte / welche mit keiner Nothwendigkeit versehen / sondern das Getreidig vnabgeschnitten / da man eher ein Wildpret denn einen Bawer zusehen gekriegt / im Felde stehen blieben / vnd vns in die Städte begeben köñen / wie solches alles Landkündig / vnd keiner / der sich der Orten befunden / verneinen vnd abredig seyn / sondern gern gestehen wird / daß General Schaffgotsch die Besatzung deren in Schlesien annoch hinterstellig verbliebenen Oerter / als die Liegnitz / Brieg[29] / Großglogaw[30] vnd Oppeln[31] / welche mir mit geringer Mannier / vnd zu vnzeiten zu vertheidigen hinterlassen / angesehen / die mehrere Plätze vnd Fürstenthumb in Schlesien / als nemlich Neusse[32] / Münsterberg[33] / Franckenstein[34] / Reichenbach[35] / Schweinitz[36] / Jauer[37] / Lemberg[38] / Buntzlaw[39] / Hirschberg[40] / das Berghaus Fürstenstein[41] / Bolckenheim[42] / Newmarckstadt[43] vnd Streelen[44] / von Herrn Gen. Leut. Arnheim schon vorhin quittiret vnd verlassen / mit so einem geringen Hauffen vnd Hand voll Volcks zu schützen / auff den Hals geschoben / zuvoraus Herr Schaffgotsch den Vorthel schon ersehen / so leicht nicht würde nachgegeben haben.

Und wann Herr General Leutenand Arnheim / wie er verlassen / eilends auff den General Gallas zugangen / vnd denselben besuchet hette / ehe vnd zuvorn ihn der Fürst von Wallenstein können entsetzen / würde er gewiß den grössern Hauffen des Feindes aus dem Lande gezogen / vnd wir vnser verharren bey der Steinawer Brücken / bis wir nach gelegenheit andere Abtheilung machen können / nach aller Menschen Vrthel zuversichtiglich nicht vbel angelegt haben.

Als aber Herr General Leutenant Arnheim seinen Vorsatz vnd Reyse naher Böhmen gewendet / vnd der Fürst von Wallenstein / vnangesehen er schon weit von vns gewesen / sich gewendet / mit grosser eyl in Tag vnd Nacht vber acht Meil[45] gereiset / vnd vnsern geringen Hauffen angefallen / da bin ich ohn mein Verschulden / in solche Enge vnd Gedränge gerathen / daß mich kein ander Mittel / alß des Feinds Macht vnd belieben / darauß können retten vnd vertretten. Dann / in dem wir vermeinet vnd entschlossen allein mit Herr General Schaffgotschen / so zum wenigsten mit 8000. Mann in Schlesien hinterlassen (wie dañ auch wir vnsers theils die Besatzung in Lignitz gebracht /vnd der Obriste Linsen[46] / daselbsten commendirend / sich Mannlich vnd vnerschrocken erzeiget) auff solche Statt ein versuch gethan / davon wider abgezogen / vnd bey Lieben[47] / so nur zwo Meylen von der Steinawer brücken sich gelagert gehabt / vnser Heyl zuversuchen / vnd Ich vnd Herr Commendant Dubalt[48] auff dessen Vorhaben gute Achtung gegebē / hin vnd her wieder Kundschafter außgeschickt / vnd alle Strassen fleissig bereiten lassen / aber durch die Gefangene / deren Rittmeister Scheppel[49] den Abend zuvor / als folgenden Tags die vrplötzliche Vberfallung beschehen / noch dreyen eingebracht / ein mehrers nicht vernehmen können / als daß sie einhellglich nur von Herrn General Schaffgotschen Armeen bey Lieben meldung gethan / vnd von den Fürsten von Wallenstein etc. vnd dessen Kriegsheer gantz keine kundschafft gehabt / wie dann ebenmässig auch andere Gefangene[50] / so denselben Abend ein Stund in die Nacht einkommen / mit einem Mund außgesaget / vnd von der Wallensteinischen Armee kein einiges Wort zu sagen gewust.

So haben sich der Fürst von Wallenstein mit dero gantzen vnd mit aller Notwendigkeit wolversehenen Armee / morgens den 1. Oct. bey der Steinawer Brücken disseits der Oder / vnd General Schaffgotsch mit der seinen an der andern Seiten des Strombs (durch welchen er bey so versiegenē Wasser hauffen weiß setzen / ja auch mit beladen Wägen fast aller Orten fahren können) in völliger Schlachtordnung sich erzeiget. An jetzt bemeltem Ort vnd biß zu der Steinawer Brücken / hab ich auß meinem Quartier / Wischitz[51] genand / eine ziemliche Meilwegs gehabt / vnd bin vormals jeder zeit vmb 7 . oder 8. Vhren frühe dahin kommen / diesen Tag aber / den 1. Oct. war ich so zeitlich auff / daß ich vor Tags / da es noch finster / großer Wind vnd Regen war / in die Schantze[52] kam / da kompt ein Adelicher Landsaß[53] / vnd vermeldet mir / daß der Feind zu Abends in der verschienenen Nacht / vnauffhörlich mit grossem Antreiben gezogen / darunter auch Fußvolck und schwere Wägen gewesen. Derowegen hab Ich eylends nach Herrn Commendanten Dubalden / der nicht weit von der Schantze in einem Dorffe die Nacht vber gewesen / geschicket / vnd darauff beyde geschlossen / vngesäumet Reuterey dorthin gegen den Feind abzuordnen / ist auch ehe der Tag recht angebrochen / der Oberst Bayer[54] vnd der Obriste Leutenant[55] deß Krackowischen[56] Regiments / kein Augenblick zu feyren / geschickt worden / bald hernach ist gefolget der Oberste von Fels[57] / auch Obrister Dehne[58] / dieselbe haben die Trajoner[59] eines theils / so viel an der Hand waren / mit sich genommen / nahet auff eine Meylwegs von der Schantze. Als wir nun allda ankommen / waren deß Obristen Stössels[60] Compagnien[61] in völliger Flucht / in dem kompt der Obrist von Felß / treibet mit grossem Ernst vnd Dapfferkeit den Feind wider zurück / vnd macht die Flüchtigen wider stehen. Da man auch das Werck angesehen / so war der Feind mit etlich tausenden vber den Paß / stellet sich in gute Ordnung / vnd hatte bey 1200. Tragoner / die stiegen ab von ihren Pferden / als redliche Soldaten / nahmen ihren Vortheil ein / vnd thaten das ihrige.

Die Parthey war sehr vngleich / vnd der Feind weit stärcker als wir an wolgewapnetem Volck vnd guten Tragonern / mit den selben treib er vnsere Tragoner in Vnordnung / welche sich auff mein vnd der Befehlshaber vielfaltiges anmahnen (inmassen dann auch der Obriste Burcksdorff[62] an seinem Fleiß vnd Ermahnung / ja auch scharpffen antreiben / nichts lassen ermanglen) gantz vnd gar zu keiner Gegenwehr versehen / sondern sich auch eher von Rossen schlagen lassen wollen.

Hierauff ist der Obriste Bayer vnd Obrister Stössel ermahnet worden / sich zustellen / so bald sie aber gesehen / daß die Tragoner geflohen / der Feind mehr vnd mehr nachgerückt / haben sie auch die Flucht genommen / darüber der Obrist Baron de Syre fortgesetzt / als aber seine Reuter wargenommen / daß die Flüchtigen dem Obristen Baran de Syre vnter seine Reuter kommen / vñ ihm die seinigen mit in Vnordnung gebracht / massen er sich dessen mündlich gegen Obristen Stössel beschweret / darauff deß Obristen von Felß Regiment getroffen / auff welche / als ihnen zugleich 1. Regiment Curassirer[63] vnd 2. Regiment Archibussirer[64] begegnet / seyn dieselbe ebener massen außzuweichen gedrungen worden / deß Obristen Krakow / Obristen Dehnens vnd deß Obristen Rauchhaupts[65] Regimenter / nach dem der lincke Flügel in die Flucht kommen / haben gleichfals den Rücken gekehrt.

Es seyn aber bey dieser Gelegenheit nachfolgende Regimenter zu Roß auff vnser Seiten zugegen gewesen.

Der Obriste von Felß.             150

Der Obriste Krackaw.             200

Baron de Syre.                        200

Stössel.                                   140

Beyer.                                       80

Dehn.                                      500

Obrister Rauchhaupt.           200

Tragoner.                               360

Summa in allen     2020.

Das Volck / so mir Herr General Leutenant Arnheimb hinderlassen / ist dieses.

Cavalleria.

Obrister Dehn.                       500

Obrister Gerßdorff.[66]         200

Obrister Rauchhaupt bey      200

Summa     900

Obrister Kötteritz[67] 300. Knecht zu Fuß / welche nicht beym Treffen gewesen.

Daß nun gleichwohl wir bey diesem leydigen Vnfall gegen einen so mächtigen Feind / mit deme zu schlagen / wir doch zu enig gewesen / vns vertiefft vnd hierinn den zeitlichen Abzug verlohren haben / ist dahero kommen / weil man sich einer so starcken Vbersetzung vber die Oder / auch gantze Regimenter vnd Hauffenweiß / nicht versehen / vnd vber diß der Obriste Stössel mit sicher Auffsicht vnd habender Wacht an diesem Ort gefehlet / vnd als weñ er den Feind wiederumb zurück vber das Wasser getrieben hatte / sehr vbel berichtet hat. Da ich nun das Vnglück vnd Gefahr gesehen / hab ich mich keines auffhaltens vnterstehen dörffen / war darzu auch keine Mögligkeit vorhanden / sondern hab nach der Schantz geeilet / die Reuter vnd Tragoner / deren ich viel alldar gefunden / auß den Bagagi-Wägen[68] gegen den Feind sich zustellen / heraußgetrieben. In all dieser Flucht nam mein Cammerdiener einen Kürassier gefangen / von dem ich zum ersten vernommen / daß der Fürst von Wallenstein mit seiner gantzen Armee vnd Stücken[69] jenseits der Oder / oben in der Höhe / hinter vnserer Schantz in der Schlachtordnung gestanden / mit vermelden / wir würden bey so beschaffenen Sachen / einen schlechten Marckt haben / vnd gegen einer so mächtigen Armee vbel bestehen können. Vnd als ich vber die Brücken / oben in die Höhe / in die Schantze kommen / hab ich den Feind also stehend gefunden. Bald schicket mir Herr Graff Tritschka[70] einen verschlossenen Brief einen verschlossenen Brief (den gab ich Herrn Duwalden / so ihn noch beyhanden) dieses einigen Inhalts / Ihr Fürstl. Gn. von Wallenstein beghre mit mir zu reden / betreffend meine Person / so ich nicht trawete / were man geneigt / Geissel herüber zuschicken / darauff ich gemeldet / der Kriegsbrauch were mir wol bekand / vnd nicht weniger Ihrer Fürstl. Gn. Person / Ich wollte ohne Bedencken zu deroselben hinreiten / etc. Ihre Fürstl. Gn. haben mich freundlich empfangen auch von vorigen Sachen vil geredet / vnd darbey bethewerlich genommen / wann ich nicht zur stell were / die vnsere müsten alle seine Gefangne seyn / dann er glaubte nicht / daß bey einem solchen vnvollkommenen schlechten / vnd nur angehebtem Retranchement[71] / so sich mit so wenigem volck nicht lassen bearbeiten / man sich würde vnterstehen / dasselbe zuverthätigen / sintemal sie alle Mängel wüsten / auch vergewissert wären / daß die Knechte[72] (deren in der Schantze bey 8. oder 900. waren) in der Gefahr nicht fechten würden. Vnd weil nun die Knechte nicht fechten wollen / auch darmit nichts dañ der Todt zu gewinnen gewesen / hab ich dieses den meinigen wieder zurück gebracht / vnd hierinnen deren Beystandt vnd Hülff zu leisten sie angemanet.

Als ist zu der handlung der Obriste Beyer / Obriste Stössel vnd der Obriste Leutenant Schaffmann[73] genommen[74] / vnd der Accord[75] dergestalt / daß die Stück vnd die Fähnlein vbergeben / daß der gemeine Soldat zu Roß vnd Fuß zu dienen genöthiget[76] / vnd allein die Befehlichshaber auf freyen Fuß gestellet werden sollten / auß eusserster Noth (welche kein Gesetz hat) wie vngerne auch der Schluß vnd Bejahung genommen.

Aber daß wir auch solten verwilliget haben / die fünff Plätze in Schlesien gutwillig zu vbergeben / wie der Fürst von Wallenstein aus des Obristen Beyers Bericht angenommen / vnd mit hoher Verpfändung vnd beschweren / so wir vnserm Zusagen kein Genügen theten / daß er vns vor den Städen vnd Vestungen zustücken hawen lassen wolle / auch letztlichen Herrn Duwald das Hencken angeboten: Solches haben wir / als Gefangene / vnd die in solchem Standt die Auffgebung der anvertrawten Plätze / den Obristen nicht anbefehlen können / bey vnsern Ehren / Leiblichen Eyden / vnd guten Gewissen widersprochen / widersprechens auch noch / vnd haben / was der Fürst von Wallenstein vns anthun lassen wolte / dahin gestellet lassen seyn müssen. Dann einmal zwar wahr vnd vnlaugbar / daß wegen Vbergebung der festen Plätze vnd Städte / im Rath / als in geheim / Rede vnd Gegenrede gepflogen / der Commendant Duwald auch für sich erwehnet / Er hielte darfür / man solte es bey Herrn ReichsCantzlern wol können verantwort / wann man vff die Erhaltung des Volcks gedächte / daß sie mit einem ehrlichem Accord vff Landsberg[77] vnd Franckfurt[78] abzögen / vnd die plätz erhielten / worauff ich gemeldet / Gott verhüte / daß diese Gedancken der Feind wissen solte / meldete auch außdrücklich / daß es nur im Rathe geredet / vnd man bey Leib von diesem schweigen müste / habe aber hernacher von Herrn GeneralWachtmeister[79] Sparren[80] vernommen / daß er davon Wissenschaft gehabt / habe auch eben die klare Worth / so im Rathe gesprochen / angehöret.

Wie redlich nun vnd rühmlich gedachter Beyer / hierinnen gehandelet / daß er aus dem Rathe geschwetzet / welches doch die andern Obristen nicht geständig seyn wollen / solches gebt man der gantzen Welt / neben dem / daß er nun mehr dem Gegentheil dienet / vnd als ein Obrister wirbet[81] / was darvon zu halten / vernünfftiglich zuerkennen anheimb. In Ansehung dessen wir / als Gefangene / die sonsten in solchem Stande / die Auffgebung der anvertraweten Vestungen / den Obristen nicht anbefehlen können / desto härter angehalten / gleichwol aber nach ihrer Pfeiffen tantzen / vnd in allem ihres gefallens thun vnd lassen müssen.

Vnd haben sonsten solche vermeynte Bedräuungen vnd Schrecken / Mich in meinem hohen Alter / weniger als nichts angefochten / als der Ich / wie ein Soldat / auff solche Arth nicht anders / denn sehr rühmlich were gestorben / vnd in ewige Ruhe vnd Lob / aus diesem zergänglichem mühseligen Leben geschieden were.

Wie ich dann sampt Herrn Duwald will teglich vns in den Tod gegeben / auch darumb gebeten. Es haben vns aber die Obristen vnd andere Befelchshabere / wie auch Adeliche Persohnen flehentlich gebeten vnd ermahnet / daß wir mit solchem Todt / dem gemeinen Wesen keinen Nutzen / sondern vielmehr Schaden thun können / inmassen kein vernünfftiger Befehlchshaber sich finden lassen würde / der auff eines gefangenen Generaln vnd Commandeurn Ordinanz pariren sollte / weil er hiermit sich nimmermehr gegen seinen König vnd Herrn / daß er oboedirt hette / würde entschuldigen können / so müste imgleichen diß ein Sinnloser vnd vnvernünfftiger Mensch seyn / der solches / daß diß ein genötigt vnd gezwungen Werck sey / nicht mercken noch verstehen solte. Sonsten were mir für meine Person das Leben zu fristen vnd einsam außzusetzen ein leichtes Ding / aber gegen Gott vnd der Welt nicht zuverantworten gewesen.

Wunderlich vnd gnädig hat mich Gott der Allmächtige biß dahero in meinem geführten Kriegswesen / Thun vnd lassen / regieret vnd geführet / daß sich niemaln einiger Mensch vnterstanden / mir eintzigen Fehler offentlich oder mit geferbten Worten mit Bestand / anzuschmitzen.[82]

Daß ich aber in dergleichen Occasionen / vnd eussersten darstehenden Gefahr des Kriegswesens mehr gestecket / aber durch Verleihung des Allmächtigen / vnd meinen (ohne vepigen Ruhm zu melden) getraudten Fleiß vnd Sorgsamkeit wunderlich darauß errettet worden / habe ich hiemit rühmlich beyzubringen / daß als ich newlicher Zeit in der Kön. Maj.[83] in Dennemarck Diensten gewesen / vnd bey Boytzenburg[84] an der Elben / beyde die Wallensteinische und Tyllische[85] Armeen / deren für meiner Ankunfft daselbsten gemachten Schantzen vnd Schiffbrücken sich zu bemächtigen uff mich der Ich mit einer geringen Anzahl gegen beyden Armeen zu schützen hinterlassen / vnd plötzlich ankommen / habe Ich mit Hülff Monsieur Traitorens[86] die Schantz in höchster eyl dermassen ansehnlich vnd nützlich erbawet vnd verbessert / auch kein Bedencken genommen / als FeldMarschalck[87] eygener Person darinn zuverbleiben / gegen dem Feind / so es mit Macht angegriffen / von Tag zu Tagen vertheidiget vnd auffgehalten[88] / mich auch bey Altenaw verbawet / damit vff höchstgedacht Ihr Kön. Maj. die Gewalt zu eylends nicht ankom̃en könne / bin ich vmb vesper Zeit / als man mir der erlangten Kundschafft vnd des Feindes gemachten Schlusses nach / folgenden Tages einen guten Morgen bieten wollen / mit Ruhm vnd Ehren abgezogen / auch das Volck vnd alles was mir anvertrawet / gantz vnverletzt abgeführet / darzu aber keinen Magister vnd Schulmeister / so mir / was zu thun / Gesetz vnd Ordnung geben / bey mir gehabt habe.

Anjetzo aber bey diesem ohn mein Verschulden entstandenem Vnheil / verstehe ich eusserlich / daß sich Leute finden / das jenige / was entweder zuverhüten / oder anders zuvermitteeln / vnmüglich gewesen / an mir vngeschewet zu tadeln / ohnangesehen Ich heute es gemacht / vff was weise vnd Gestalt andere ex post facto[89] nun mehr philosophiren / so war es dannoch verlohren / vnd hette ich auch in den festen Orthen / als welche mit keiner Nothwendigkeit versehen / für des Feindes Macht / müssen secundiret worden / so durch diesen vorgenommenen Abzug nacher Meissen[90] / schwerlich vnd langsam können erfolgen / dessen sich auch die Commendanten Obrister Boom[91] vnd andere ihres getroffenen Accords halber ihrer Entschuldigung vermuthlichen werden gebrauchen.

Wan dann auß oberzehltem bestendigem Bericht / des in Schlesien erfolgten Vnheils vnd Trennung des Königl. Schwedischen Volcks alle rechtschaffene Cavallier vnd getrewe Christliche Hertzen mit Grunde der Warheit zuvernehmen / wie es mit oberzehltem Treffen eygentlich bewandt / vñ vernünfftiglich zuerachten / ob mir oder jemandt vnsers Mittel die Schuld zuzulegen / daß / da Herrn General Leutendt Arnheimb die vorgeschlagene diversion gefehlet / den Feind nicht nach sich gezogen / welcher mit der gantzen Armee / daß wir einseitig / ohne hülff vnd Succurs die mangelhaffte / vnd aller Orthen sehr verderbte Plätze nicht erhalten / vnd des Feindes grossen Macht mit vnserm wenigen Volcke vnd 3000. Mann Bastant[92] seyn können: Zu diesen instehenden Kriegszeiten aber fast nichts gemeiners / dann künlich vnd frey zu tadeln / zu beschuldigen vnd vnzeittig zu straffen / was andere thun vnd verrichten / dardurch derselbe entweder vorsetzlich vnd vermessentlich hin vnd wider an Ehren vnd Namen verunglimpffet / mit Schimpff vnd Afterreden[93] wider die Liebe des Nechsten hintergangen / oder auch der Parthey / deren sie mit Affecten verwandt / nicht wenigers dann mit Tapfferkeit der Waffen mit bösem Geschrey ein Vortheil erjagen / oder auch in gemein zu mehr frewdigern An- vnd Fortsetzung Hertz vnd Muth benehmen wollen: Als wolle demnach ein jedweder nach dem löblichen Spruche Tertulliani die Sache im Grundt / ohne passionirte Affecten recht zu Hertzen nehmen / vnd hierinnen nicht nach den Personen / sondern von den Personen nacht der Sachen vnd befundenen Beschaffenheit vrtheilen vnd schliessen. GOtt mit vns“.[94]

Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet zu den Vorgängen um die Einnahme Glogaus im Oktober 1633 durch die Kaiserlichen und das Verhalten Wallensteins: „Mit Gros Glogaw ward es dem Hertzog von Friedland auch nicht saur. Anfänglich zwar antworteten sämbtliche Obristen vnd Officirer der gvarnison[95] auf der gefangenen Generalen[96] befehl resolut gnug; Weil denen Generalen ihre beschaffenheit vnd zustand vnwissend / in deme sie mit munition vnd proviant reichlich versehen / wie auch mit der gvarnison diese ihre post zudefendiren sich bestant befünden / als würden dieselbige nicht übel vermerken / das sie ihrem Commendo, so anitzo der Ehren keines wegs gemäß / nicht gehorsameten / sondern sich zuwehren gesonnen / vnd bereit weren: Allein war ihnen doch viel anders ümbs hertze / vnd / wan sie so wol des orts als ihren zustand betrachteten / so garwol bey der sache nicht. Dan der Wall zu Glogaw gar liederlich beschaffen / vnd die gracht[97] theils orten nur einer elen[98] tieff: Also das nicht von nöthen mit Fusvolck den ort zustürmen / sondern nur mit reutern hinauff zureiten. So waren die wercke mit keiner brustwehre[99] oder banqvetten[100] versehen / vnd muste man erst / wie der Feind anmarchiret / banqvette machen: Da man dan / wegen des vndichten erdreichs / kaum darauff stehen können. Die stackette[101] / so vom grossen Hornwerck[102] vnd Polnischen Bastion bis an die Oder giengen / stunden gar genaw vnd los in der erden / daß sie leichtlich ümbzureissen / vnd bis an die Stadtbrücke sicher zukommen war: Massen über dis die Oder so klein / das man zwischen der Stadt vnd dem Strom mit hundert Man in front zumarchiren vermochte. Zu dem war keine einige Bateri[103] / so weinig aufm Walle / als auf der Mauren vorhanden / da man ein Stücke hingestellet: Ausser einer kleinen im Schlosse / darauff ein ChurSächsisch kurtz Stücke von zwey pfunden[104] nebenst einem alten einpfündigen[105] gestanden. So hatten sie auch nur einen eintzigen Connestabel[106] in der Stadt. Die maure belangend / war selbige sehr bawfällig / alt / vergruset[107] / vnd keine stellung dahinter / worauff einiger Musqvetirer[108] stehen vnd seine defension thun können: Imgleichen die stackette / so zwischen der Maure vnd dem Walle gestanden / vom ChurSächsischen Major[109] vmbgerissen vnd verbrand worden. Die tieffe der Oder hinterm Dom lies der Obriste Bely[110] seinen Kutscher mitm pferde versuchen / die qver vnd länge dadurch geritten; das man also wol mit hundert pferden vnd mehr zugleich auf den Dom reiten mögen; Dan die Oder so klein / das die pferde nur biß an den knien darin gewadet. An lunten hatte man mehr nicht dan auf tag vnd nacht / oder sechs vnd dreyssig stunden / zum höchsten vorrath: So war in der Stadt kein werck[111] vorhanden / da man lunten von gemachet hette. Die gvarnison in gesambt befand sich nicht viel über neundehalbhundert Man starck: Womit man die weitläuftige wercke kümmerlich vnd dergestalt besetzet / das kein Knecht dem andern auf einer piqven[112] nahe gestanden; geschweige / das etliche trouppen zur reserve behalten werden mögen. War darzu nicht eines Herrn volck / sondern theils Brandenburgisch / deren zween Capitaine, nahmens Scheps vnd Ditmar[113] / den dritten Wein-Monats davon zogen / vnd ihre Compagnien[114] im stiche liessen: Welches die Knechte dergestalt irre gemachet / das ihrer viervndzwantzig selbige nacht übern Wall zum Feinde gelauffen.[115] Gestalt auch den vierten [14.10.; BW] / als der Friedländische Trompeter mit des Graffen von Thurns brieffen ankommen / die Brandenburgische Soldaten durch ihrer Officirer dem Obristen Bohm[116] angedeutet: Sie könten vnd wolten sich nicht auff die Fleischbancke opffern lassen; er solte accordiren / sintemahl mit einer handvoll Volcks wieder eine so mächtige Armée nicht zufechten stünde.

Dieser mängel halben erfolgte bald / wie der Hertzog von Friedland mittnacht davor angelanget / eine andere erklärung. Worzu nicht weinig geholffen / das Er den Königl-Schwedischen hinein entboten; sie solten keinen schus thun / sondern sich alsbald ergeben / sonst wollte Er Duwaln vor ihren augen hencken lassen: Gestalt da sie nicht desto minder fewr heraus gegeben / ein galge aufgerichtet worden / auch Duwal schon Communiciret / vnd sich zum tode bereitet gehabt. Schrittn also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord: Denen der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumarchiren[117] / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten; in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch die Soldaten abgemattet / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert Man davon in Pommern überkommen“.[118]

Am 12./22.10.1633 hatte Thurn aus dem Lager bei Steinau an Bohm geschrieben – das korrigierte Konzept des Briefes stammte aus Wallensteins Kriegskanzlei – und befohlen, infolge der seiner Niederlage bei Steinau am 11.10.1633 Glogau den Kaiserlichen zu übergeben: „Was Gott auf uns verhengt hat den 11. Octobris, ist wohl zu beseufzen und zu beklagen. I. F. Gn., der Herr Generalissimus, ist mit solchen geheimen Anschlag auf uns kommen, dass wir kein einigen Nachricht gehabt, sondern als man nach vielfeltigem Bericht vermeint, das dieselbe mit den grösten Teil der Armee den Sächsischen gefolgt, haben sie uns auf beiden der Oder mit ihrer mächtigen Armee angegriffen. Also und derogestalt der General von der Cavalerie, Herr Schaffgotsch, uber die Oder troppenweis mit ein acht tausent Mann geruckt, als nemblichen mit 14 Regimentern Reitern und mit sieben Regimenter Dragoner so eilends und geschwind, dass, da wir es vermeint zu verwehren, wir dieselben in völliger Bataglia[119] gefunden, welche alsobald in uns gesezt, die ganze Reiterei und Tragoner getrent und bis an die Brucken gejagt. Es ist fast unglaublich, was für ein ansehnlige Armee der Herr Generalissimus bei sich gehabt, mit deren er gleich auf die Schanz, insonderheit mit dem Fussvolk und Stücken, gezogen, die Schanz in continenti[120] aufgefordert. Unser weniges Volk auch die unverfertigte Schanz und manchament des Vivers[121] hat kein Disputat gelitten, sondern wir haben alsbald accordiren. Die Fändl und Cornet haben wir alle niederlegen, die Stuck und Munition alle überlassen, die gemeine Soldaten sich alle unterhalten lassen müssen,[122] den Befehlichthabern allein ist abzuziehen erlaubet worden. Besonders haben I. F. H., der Herr Generalissimus, als wir accordiret, kurzumb haben wollen, dass alda zu Glogau, ebenermassen wie hie beschehen, alle Fändl und Cornet niedergelegt und das Volk in der Röm. K. Mt Diensten sich begeben sollen. Weiln aber ich Graf von Thurn auf viel instendiges Anhalten endlich mit grosser Mühe diese Gnade erlangt, dass, wenn sie sich nicht opponiren würden, sie ein erhlichen Accord bekommen, mit Sack und Pack, auch fliegenden Fändl, Unter- und Obergewehr, brennenden Lunden und Kugeln im Mund,[123] sowohl die Reiter und Knechte mit ihrer Pagaschi[124] abziehen, auch an einen sichern Ort begleitet werden sollen, doch alle die Stücke absolutamente abgeschlagen worden. Dafern sie aber wider den Strom schwimmen und den Platz difficultiren wollen, so doch ihnen wissend, dass für einer solchen Armee sich zu manutentiren[125] unmöglich, sehr hochgedachte I. F. Gn. keinem ein Quartir erteilen, ha auch das Kind im Mutterleib nicht verschonen zu lassen, entschlossen, womit der Cron Schweden und andern interessirten Potentaten, wenn solch Volk auf die Schlachtbank geliefert werden sollte, wenig geholfen sein würde. Also befehlen wir Euch kraft des über alles in Schlesien sich befindenden Volk habenden Commando in Betrachtung, das Euch einer solchen Macht zu widerstehen unmöglich, diese von hochgedachter I. F. Gn., dem Herrn Generalissimo, durch mich Grafen von Thurn erhaltene Gnad nicht ausschlagen und Euch mutwilligerweise in die euserste Ruin zu setzen, besondern angesichts dieses Euch zu submittiren[126] und des gedachten ehrlichen Abzugs, den wir sampt allen hohen und niedern bei derer zu Steinaw gewesenen Armee sich befundenen Officiern accordirt und geschlossen, ohne einige Opposition teilhaftig zu machen und diesen unserm Befehlich und Ordinanz würklich und unfehlbar zu pariren“.[127]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[2] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[3] Schlacht bei Steinau 11.10.1633: Schlacht bei Steinau an der Oder (Śinawa, Kr. Wohlau): Wallenstein schlug die Schweden, Brandenburger und Sachsen unter Heinrich Matthias Graf Thurn und Heinrich Jakob Duwall. Vgl.Thurns Verteidigungsschrift, Beständiger Bericht vnd SchutzRede / Des Hochwolgebornen Graven vnd Herrn/ Herrn Heinrich Matthes / Grafen von Thurn … Generaln : Darinnen Das jüngsthin / den 1. Octob. bey der Steinawer Brücken in Schlesien erfolgtes Unheil / dessen Ursprung / Mittel vnd Verlauff / zu verhütung ungleichen Verdachts vnd irriger Meinung / ordentlich vnd richtig erzehlet vnd beschrieben wird [http://digital. Slub.dresden.de/id3811300331/1].

[4] Heinrich Matthias Graf v. Thurn-Valvassina [24.2.1567 Schloss Lipnitz/Lipnice nad Sázavou-28.1.1640 Pernau], Sohn des Grafen Franz v. Thurn [1509-1586], ab 1588 in kaiserlichen Kriegsdiensten als Hauptmann (1595), Obristleutnant (1598) u. Obrist (1601), seit 1601 Hofkriegsrat. ab 1609 einer der Führer der protestantischen böhmischen Stände; 1611-1617 u. 1619/20 Burggraf v. Karlstein; 1618-1620 Generalleutnant bzw. Generalfeldmarschall des Ständeheeres, danach Ächtung, Enteignung u. Emigration, 1621-1624 Fortsetzung des Krieges gegen die Habsburger unter Gabriel Bethlen, Fürst v. Siebenbürgen [1580-1629]. 1625-1627 venezianischer General, 1627 dänischer Feldmarschall, 1629-1635 schwedischer Generalleutnant.

[5] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[6] allegieren: behaupten.

[7] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[8] Occurrientien: Begebenheiten.

[9] Rudolf I. von Habsburg [1.5.1218-15.7.1291 Speyer] 1273-1291 1. röm.-dt. König aus dem Geschlecht der Habsburger.

[10] Vgl. BROCKMANN, Dynastie; BIRELEY, Ferdinand II.

[11] Simpatriot: Landsmann.

[12] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.

[13] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[14] Generalleutnant [schwed. Generalleutnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[15] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee.

[16] Diversion: Ablenkungsmanöver, Vorstoß auf einem Nebenkriegsschauplatz, unerwarteter Angriff.

[17] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[18] Leitmeritz [Litoměřice]; HHSBöhm, S. 324ff.

[19] in die Harre: auf Dauer, in die Länge.

[20] Pest: Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die „zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche“ gehörte, ULBRICHT, Seuche, S. 10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, von HAPPE [mdsz.thulb.uni-jena.de: I 87r] und seinen Zeitgenossen neben Krieg und Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Pestilentz, S. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbreitung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als „leichte“ Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. MARX mdsz.thulb.uni-jena.de] starb 10 Jahre nach der Pest von 1625 an der Pest von 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden und etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später treten Bewusstseinsstörungen und Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende und äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten und Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm und waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelblau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen von selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 %r zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Sommer und erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle von Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- und Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat und die eine Letalität von 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren eine starke Atemnot, Husten, blaue Lippen und blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. MARX’ Angaben [mdsz.thulb.uni-jena.de] lassen vermuten, dass es sich bei der Pest von 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status und Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung und Abwehrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse und andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser und Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, HEUBEL, S. 42 [mdsz.thulb.uni-jena.de]. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne von vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet und wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Zur Pest in Wismar (1630) heißt es: BALCK, Wismar, S. 50f.: „Auf Wallensteins Anordnung wurden Gegenmaßregeln getroffen: Der Stadtsyndikus erhielt den Auftrag zur Beschaffung der notwendigen Heilmittel, außerdem wurde ein Pestbarbier angenommen, die infizierten Häuser, Buden und Keller wurden gesperrt, Pflegerinnen und auch besondere Totengräber bestellt. Trotzdem erlosch die Seuche nicht, was man vor allem auf die Fahrlässigkeit und Gleichgültigkeit der Soldaten schob. Sie begruben ihre Toten zum Teil selbst, Kranke stiegen aus den Fenstern ihres Quartiers und besuchten Gesunde, die ihrerseits auch wieder zu den Kranken kamen; ja sie nahmen sogar die Kleider der Gestorbenen an sich. Deshalb wurden auf Wengerskys Befehl vom 4./14. Januar 1630 die Kranken durch besondere Abzeichen kenntlich gemacht, ferner von jedem Regiment ein Feldscherer bestellt und, soweit nötig, die infizierten Häuser durch Posten bewacht. Am 16. August 1630 ordnete schließlich [der kaiserliche Kommandierende; BW] Gramb an, daß 12 wüste Häuser, auf jede Kompagnie eins, bestimmt werden sollten, in denen dann die infizierten Soldaten zu isolieren seien“.Aus Schweinfurt wird 1628 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 377 (Datierung nach dem a. St.): „Der Rath ließ am 27. December bekannt machen: Daß diejenigen, welche mit der jetzt grassirenden Pest entweder persönlich angesteckt, oder nur aus angesteckten Häusern und Orten wären; sich der gemeinen Badstuben und anderer gemeinen Versammlungen äussern und enthalten sollten“. Auf die seltsamste Weise versuchte man sich übrigens damals vor Ansteckung zu schützen: So legte man frisches, warmes Brot auf die Toten und im Sterbezimmer wurden Zwiebeln aufgehängt, da man glaubte, beides ziehe das Pestgift aus der Luft“ [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1600-1700]. Die Kurfürsten äußerten im Oktober 1630 ihre Befürchtungen, die aus Italien zurückkehrenden Soldaten würden Pest und Syphilis mitbringen; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 33, S. 32. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Seuche, S. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt von den Heiligen Sebastian und Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit und Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. Man glaubte sich durch die Umwicklung mit Stroh auch der Leichen vor der Ansteckung mit der Pest schützen zu können. HAHN, Chronik 2. Teil, S. 375 (Schweinfurt 1627): „Von dem Rathe dahier wurde am 4. December beschlossen, dass alle an der Pest Gestorbene bey Nacht und ohne Procession begraben werden sollten“. Pestzeiten boten einen durchaus lukrativen Erwerb für die verachteten Totengräber, der von „ehrlichen“ Berufsgruppen ausgeübt wurde, da z. T. pro Begräbnis bis zu 20 Rt. (BRAUN, Marktredwitz, S. 52f.) verlangt wurde, aber auch von Angehörigen der ärmeren Bevölkerungsschicht. RUTHMANN, „Was damals fruchtbar und gebauet“, S. 78f. II. Zum Teil wurden ansteckende Krankheiten seit dem Mittelalter als „peste“ (z. B. die „Ungarische Krankheit“) bezeichnet. Vgl. die Ausführungen des Arztes Johann Gigas (1582-1635-1638; PRINZ, Johann Gigas), des Leibarztes v. Kurfürst Ferdinand von Köln u. des Osnabrücker Bischofs Franz Wilhelm von Wartenberg, der auch Anholt u. Tilly behandelte; SÖBBING, Eine Beschreibung, S. 13, 15: „10 Unnd weil die pest niemandt leichtlich angreifft, er sei dan dazu disponirt, daß ist, habe viel ungesunde feuchtigkeitenn bei sich, alß ist guet, bei gueter zeitt purgiren, aderlaßen, schwitzen etc., dan diese entwedder frey sein, oder aber lichtlich konnen errette[t] werden. 11 Hiezu ist auch gehoerigh mäßigh unnd zuchtigh lebenn, ordentliche diaet, naturlicher schlaeff, bewegungh des leibs, kunheit unnd zulaßige freuwde, dann die traurigenn unnd forchtsamen ins gemein die ersten sein. 12 Endtlich weill dießes alles von Godt, ist ein christlich eifferigh gebett, godtsehliges lebenn, meidungh der sunden, daß aller wrombste, soll nicht allein hinder, sondern warnen und allenhalben in acht genommen werden“. Vgl. die Beschreibung der Symptome bei dem erzgebirgischen Pfarrer u. Chronisten LEHMANN, der die Pest mehrfach erlebte: „Diese entsetzliche Seuche führt unzählig viel ungewöhnliche Zufälle und Beschwerden mit sich, nachdem das Gift und Patient beschaffen. Sie fället an mit ungewöhnlichem Frost, auch Schrecken und Schwindel, innerlicher Hitze und Unruhe, Mattigkeit in allen Gliedern, Hauptschmerzen, Rücken- und Seitenstechen, schwerem Odem, hitzigen Augen, Vertrocknung des Mundes, brennendem Durst, Blutstürzen, Achsel-, Ohren- und Seitenschmerzen. Sonderlich ist dabei große Herzensangst, Traurigkeit, Ohnmacht, tiefer Schlaf oder stetes Wachen und Rasen. Der Magen empfindet vom giftigen Ferment lauter Unlust, Aufstoßen, Erbrechen, Durchlauf, daher erfolgen oft gefährliche Spasmi, Konvulsionen, Schwindel, Fresel [Krämpfe; BW], Zittern und Schlagflüsse. Es schießen Karfunkel und Branddrüsen auf in den Weichen, unter den Achseln, hinter den Ohren. Die mühlselige Natur ängstigt sich, daß allerhand rote, gelbe, grüne, blaue, dunkelbraune Giftflecken ausschlagen. Das Angesicht wird ungestalt, gilbicht und grünlicht, der Puls schlägt hitzig, zitternd, unordentlich, die Glieder erkalten oft, es bricht die Herzensangst mit großem Schweiß aus, und zeigen die Schmerzen, Stiche, Flecken, Schlag, Wüten, Toben, Drüsen und Schwären, Urin und Exkremente an, welche innerlichen Hauptgliedmaßen am meisten leiden müssen. Ist also kein Wunder, daß die Pest, nachdem sie mit einem und anderm Zufall auf das schrecklichste grassieret, so vielerlei Namen führet“. LEHMANN, Erzgebirgsannalen, S. 96ff. 1624 ließ sich der Stadtmedikus in Neumarkt (Oberpfalz) durch die beiden Nürnberger Pestilentiarii über die Erscheinungsformen der in Nürnberg ausgebrochenen Pest informieren: „Das pestilenzialische Contagium dieser Stadt ist theils ein unmittelbares, theils ein mittelbares. Uebrigens weil bei den praktischen Aerzten das durch Gegenstände verbreitete Kontagium wie das in Distanz wirkende gleichmässige Kontagium genannt wird (denn man gebraucht es sowohl zur Bezeichnung eines Ansteckungsstoffes als auch der infizirten Luft), so ist zu bemerken, dass wir unter demselben nichts anderes verstehen, als einen Krankheits-Herd (Fomes). Das Pest ‚Miasma‘ ist Gott Lob bei uns zur Zeit nicht durch die Luft verbreitet worden. Daher ergreift die Pest die Menschen bei uns entweder durch einen besonderen Zunder (Fomes) oder durch unmittelbare Berührung. Auf die erste Weise nahm die Krankheit ihren Anfang, auf die zweite gewann sie Verbreitung. Was die Kranken selbst betrifft, so werden diese meist gleich vom Anfang an von einer bedeutenden Hinfälligkeit ergriffen mit Gefühl von Frost oder Hitze, Brechreiz, wirklichem Erbrechen und zuweilen von Bewusstlosigkeit, worauf sich in Kürze Anthraces und Bubonen, theils von verschiedener Farbe, theils von der Farbe der Haut selbst bilden. Doch sind diese Symptome nicht bei allen gleich, sondern verschieden, je nachdem diese oder jene Theile zuerst mit dem Ansteckungsstoff in Berührung kommen. Denn einige werden mit Kopfschmerz, Hinfälligkeit, Ohnmacht befallen, andere klagen über unstillbaren Durst, Fieberhitze und Schlaflosigkeit, auf welche bald Delirien folgen, wieder bei anderen erscheinen sogleich die charakteristischen Zeichen der Pest und zwar oft ohne die den Pestbeulen gewöhnlich vorhergehenden heftigen Schmerzen. Bei einigen Pestkranken entstanden unter den Erscheinungen der Euphorie Abscesse, bei anderen war damit unter heftige Ohnmacht verbunden. Bei einigen beobachtete man bloss Anthraces, bei anderen traten Anthraces und Bubonen zugleich auf. Diejenigen, bei welchen in entfernteren Theilen, z. B. der Leistengegend, Bubonen ausbrachen, wurden fast alle geheilt, während die, bei denen sie auf der Schulter oder der Brust ausbrachen, fast alle starben. Nicht selten trat übrigens der Tod plötzlich, unter scheinbar günstigen Symptomen ein, aber eben so oft sah man auch solche, welche durch die Heftigkeit der Erscheinungen in der äussersten Lebensgefahr zu schweben schienen, gegen alle Erwartung der Gefahr entrinnen und genesen. So gross ist die Täuschung und Bösartigkeit dieser Krankheit“. 1631 erhielt der „Pestilential-Chirurgus“ in Zwickau lediglich freie Wohnung und wöchentlich 1 ½ Rtlr.; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 417.

[21] Hans Ulrich Freiherr v. Schaffgotsch [Schaffguetsch, Schaffguezsch, Schafgutsch] [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.

[22] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[23] Liegnitz [Legnica]; HHSSchl, S. 283ff.

[24] Claude de Letouf, baron de Sirot [Sire, Syre, Cirey, Siroti, Sirota] [12.7.1600 Schloss Sirot bei Cluny (Saône-et-Loire)-6.4.1652 Orléans], französischer Generalfeldmarschallleutnant. Vgl. BARTHÉLMY, Mémoires et la vie de Messire Claude de Letouf chevalier, baron de Sirot.

[25] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[26] N Steinbach [ – ], schwedischer Rittmeister.

[27] in den Eisen liegen: verfolgen.

[28] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

[29] Brieg [Brzeg]; HHSSchl, S. 54ff.

[30] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.

[31] Oppeln [Opole]; HHSSchl, S. 378ff.

[32] Neiße [Nysa]; HHSSchl, S. 331ff.

[33] Münsterberg i. Schl. [Ziębice, LK Zabkowice Śląskie, Schlesien, h. Polen], HHSSchl, S. 320ff.

[34] Frankenstein [Ząbkowice Śląskie, LK Zabkowice Śląskie, Schlesien, h. Polen]; HHSSchl, S. 95ff.

[35] Reichenbach [Dzierżoniów]; HHSSchl, S. 433ff.

[36] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.

[37] Jauer [Jawor, Stadt u. Fürstentum; Schlesien, h. Polen]; HHSSchl, S. 206ff.

[38] Lemberg [Lwow, Russland].

[39] Bunzlau [Bolesławiec]; HHSSchl, S. 63ff.

[40] Hirschberg [Jelenia Góra, Schlesien]; HHSSchl, S. 189ff.

[41] Fürstenstein, Schloss [Ksiaz, Gem. Liebichau/Lubiechów, Kr. Waldenburg]; HHSSchl, S. 112ff.

[42] Bolkenhain [Bolków, LK Jauer]; HHSSchl, S. 32ff.

[43] Neumarkt [Środa Śląska]; HHSSchl, S. 342ff.

[44] Strehlen [Strzelin, LK Strzelin]; HHSSchl, S. 519ff.

[45] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

[46] Andrew [Andreas] Lindsay [Lindesay, Linden, Linsen]; Obristleutnant [ -10.12.1649], schwedischer Obristleutnant. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2951.

[47] Liebau [Lubawka; LK Kamienna Góra, h. Polen], HHSSchl, S. 281f.

[48] Jacob [James, Joachim, Heinrich Jakob] Freiherr Duwall [MacDougal, MacDougall, Duwall, Duwalt, Duwaldt, Dubwaldt, Duval, Dual, Duual, Dugaldt, Dougal, Douwall, Duvald, Thubald, Mag. Dubald, Mack Duwall, Tubal, Tubald] [um 1589 Prenzlau – 28.4./9.5.1634 Oppeln], schwedischer Obrist, Generalkommissar. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 1623.

[49] N Scheppel [Scheps] [ – ], schwedischer Rittmeister.

[50] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant und Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f.

[51] Wischitz: nicht identifiziert.

[52] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.

[53] Landsasse: Mitglied der Ritterschaft eines Landes; mit größeren Gütern Angesessener (Schriftsasse, der keine Unterobrigkeit, sondern lediglich den Landesherrn zum Richter hatte).

[54] Friedrich Freiherr v. Bawyr [de Bawyr, Bauer, Baur, Banier, Bäyer, Bayer, Beyer] [um 1600 Schloss Caspersbroich, Solingen-Oligs-18.1.1667 Caspersbroich], schwedischer Obrist, kurbrandenburgischer Generalleutnant, Bruder des Johann Christoph v. Bawyr. Vgl. den Wikipedia-Artikel.

[55] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[56] Joachim Ernst v. Krockow [Crakaw,Cracau, Crocko, Crockow, Crockaw, Cracou, Krackau, Krackaw] [1601-Sommer 1646 Danzig], schwedischer, dann kaiserlicher Generalwachtmeister.

[57] Caspar Graf Colonna v. Fels [Völs] [1594-31.3.1666 Oppeln], schwedischer Obrist.

[58] Moritz Adolf v. Dehn-Rotfelser [Dhen, Dehnaw, Dähne, Dühne, Dehme] [um 1580-1639], kursächsischer Obrist.

[59] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[60] N Stössel [ – ], schwedischer Obrist.

[61] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[62] Hans Christoph v. Burgsdorff [Burckersdorff, Burchtorf, Busdorp] [14.9.1602 Prag-30.3.1672 Halberstadt], schwedischer Obrist.

[63] Kürassier [schwed. Kyrassiärer; Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder)]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[64] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr von ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. 1635 wurde von Nürnberger Plattnern ein Arkebusier-Harnisch, der vorn und hinten schusssicher war, für 3 Rt. angeboten; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[65] Johann Gottlieb Rauchhaupt [ -1667], französischer Obrist.

[66] Hans Abraham v. Gersdorf [Gersdorff] [22.1.1609 Kay-4.9.1678 Torgau], kursächsischer Obrist.

[67] Johann Friedrich v. Kötteritz [ – ], kurbrandenburgischer Obrist.

[68] Thurn meint hier die Bildung einer Wagenburg aus den Trosswagen.

[69] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[70] Adam Erdmann Graf Trčka z Lipy [Terzka] [1584, 1599, 1600-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschallleutnant.

[71] Retranchement: der nicht mehr zu verteidigende Teil einer Festung, der vom übrigen Befestigungswerk durch Brustwehr, Schanzkörbe und Palisaden abgetrennt wurde; allgemein: Verschanzung durch starke Brustwehr und Graben. Vgl. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 24: „Es sind Abschnitte / Afterschantzen / oder neue Brustwehren / welche man / so der Feind einen Wall schier in hat / innerlich dagegen aufwirft / den Feind weiter abzuhalten“.

[72] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen.

[73] Jaroslav Adam Schaffmann [Ssofman] v. Hemerles, auf Konarowicz u. Weltrub [ -1669], schwedischer Obristleutnant, Obrist.

[74] Die Angaben der Unterhändler bei CHEMNITZ, Königlichen Schwedischen […], Krieg, CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 271f., weichen davon ab.

[75] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten.

[76] Untersteckung, Unterstoßung, „Unterstellung“, „unterhaltung“: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. MAHR, Monro, S. S. 157, bei der Einnahme der Schanze bei Oppenheim: „Als unsere anderen Leute sahen, daß das Schloß gefallen war, rannten sie los, die vorgelagerte Schanze zu erstürmen, in der sich neun Kompanien Italiener mit ihren Fahnen befanden. Ihre Offiziere sahen nun, daß das Schloß hinter ihnen überrumpelt war und daß der Angriff vor ihnen losbrach, da warfen sie ihre Waffen weg und riefen nach Quartier, die ihnen auch gewährt wurde. Ihre Fahnen wurden ihnen abgenommen. Da sie alle bereit waren, in unsere Dienste zu treten, wurden sie vom König Sir John Hepburn zugewiesen, der nicht nur ihr Oberst wurde, sondern auch ein guter Schutzherr, der sie in guten Quartieren unterbrachte, bis sie neu eingekleidet und bewaffnet waren. Aber sie zeigten sich undankbar und blieben nicht, sondern liefen in Bayern alle davon. Nachdem sie einmal die warme Sommerluft verspürt hatten, waren sie vor dem nächsten Winter alle verschwunden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.

[77] Landsberg O. S. [Gorzów Śląskie; Kr. Rosenberg]; HHSSchl, S. 264f.

[78] Frankfurt a. d. Oder; HHSD X, S. 177ff.

[79] General(feld)wachtmeister [schwed. Generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[80] Ernst Georg Graf v. Sparr [Sparre, Spara] zu Trampe auf Greifenberg [1596 Trampe bei Eberswalde-Juni/September 1666], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[81] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[82] anschmitzen: anhängen.

[83] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4; FINDEISEN. Christian IV.

[84] Boizenburg [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 5ff.

[85] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[86] N Traitor [ – ], dänischer Offizier. Um Hinweise wird gebeten !

[87] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[88] Vgl. die Darstellung des englischen Soldnerführers Monro zu den Kämpfen im August um die Schanze bei Boizenburg Anfang 1627; MAHR, Monro, S. 34ff.

[89] ex post facto: nach dem Geschehen.

[90] Meißen; HHSD VIII, S. 223ff.

[91] Jacob Bohm [Boom, Baum] [ – ], schwedischer Obrist.

[92] bastant: widerstandsfähig.

[93] Afterreden: üble Nachreden.

[94] Beständiger Bericht und Schutzrede / Deß Hochwohlgebohrnen Graven und Herrn / Herrn Heinrich Matthes Grafen von Thurn … Generaln : Darinn Das / jüngsthin den 1. Oct. bey der Steinawer Brucken in Schlesien erfolgtes Unheil / dessen Ursprung Mittel und Verlauff / zu Verhütung ungleichen Verdachts und irriger Meynung / ordentlich und richtig erzehlet und beschrieben würdt. Frankfurt/M. 1633. [SLUB Dresden: Hist.Germ.C. 559,111]

[95] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “. Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[96] Gemeint sind Heinrich Matthias Graf v. Thurn-Valvassina [24.2.1567 Schloss Lipnitz/Lipnice nad Sázavou-28.1.1640 Pernau], böhmischer Ständeführer, schwedischer Generalleutnant und Jacob [James, Joachim, Heinrich Jakob] Freiherr Duwall [MacDougal, MacDougall, Duwall, Duwalt, Duwaldt, Dubwaldt, Duval, Dual, Duual, Dugaldt, Dougal, Duvald, Thubald, Mag. Dubald, Mack Duwall, Tubal, Tubald] [um 1589 Prenzlau-28.4./9.5.1634 Oppeln], schwedischer Obrist, Generalkommissar. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 1623.

[97] Gracht: Wassergraben.

[98] Elle: 1 Elle = 55,5 cm.

[99] Brustwehr: einfache Feldbefestigung zur Verteidigung von Geländeabschnitten: Erdwall oder Aufwurf, der die Verteidiger vor Beschuss schützte, ihnen aber gleichzeitig erlaubte, darüber hinweg zu schießen. Vgl. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 3: „Sie ist die auf dem Wall aufgesetzte und erhöhte Erde / und wird darum Brustwehr genant / daß sie den Soldaten / so auf dem Wall stehen / die Brust decket / und sie dahinder wegen des Feinds Geschütz sicher stehen können. Sie hat inwendig wenig Docirung oder Schräge / und auf sechs Schuhe nur zwen Schuhe“.

[100] Bankett (frz.: Banquette): Auftritt hinter der Brustwehr, auf dem die Soldaten stehend über die Brustwehr wegschießen konnten.

[101] Staketen, jid. Staheten, Stakaten, stochet: Absperrung, Geschützverkleidung, Holzpfähle.

[102] Hornwerk: hornförmige Befestigungsanlage. Als Hornwerk wird eine in den Graben vorgeschobene bastionierte Front bezeichnet, die zu den Außenwerken einer frühneuzeitlichen Festung zählte. Es bestand aus zwei mit einer Kurtine verbundenen Halbbastionen, die durch lange Flanken eingefasst wurden. Der Kurtine konnte ein Ravelin vorgelegt sein. Vom Hornwerk zu unterscheiden ist das Kronwerk, welches sich aus mindestens zwei bastionierten Fronten zusammensetzte. Hornwerke kamen im späten 16. Jahrhundert als Element der altniederländischen Befestigungsmanier auf und wurden üblicherweise an besonders gefährdeten Abschnitten vor einer Bastion oder einem Ravelin errichtet. Die Bestreichung ihrer Flügel erfolgte dabei von den Bastionsfacen aus. Das Hornwerk bildete auch eine der Grundformen von Feldbefestigungen und Brückenköpfen. [wikipedia]

[103] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]

[104] Falkonett: leichtes Feldgeschütz, das von einem Pferd gezogen werden konnte. Das Falkonett verschoss 1-3-pfündige Eisengeschosse bei einem Kaliber von 7, 2 cm. Es wurde bevorzugt gegen lebende Ziele eingesetzt. Das Falkonett hatte eine Schussweite von 472 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

[105] möglicher Weise eine alte Serpentinelle, die 1 Pfund Eisen bei einem Kaliber von 5 cm verschoss.

[106] Konstabel [schwed. Konstapel]: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- und Belagerungsartillerie Rohre und Geschosse herstellte. Er musste Richten und Laden, Instandhaltung und Reparatur beherrschen. Stückgießer und Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil und genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl. => Büchsenmeister.

[107] vergruset: zerbröckelt.

[108] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[109] Major (schwed. Major): Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[110] Maximilian [Maximilien] Freiherr v. Billehé [Pillehe, Bülecke, Billay, Ballay, Büleche, Biler, Bille ?, Balle, Bely], Sire de Valensart [ – 6.9.1634 bei Nördlingen], ligistischer Feldmarschallleutnant.

[111] Werg: Flachs, Hanf.

[112] Pike: Landsknechtspieß von 3 bis 5 m Länge, die entscheidende Waffe des in geschlossenen Haufen kämpfenden Fußvolkes.

[113] N Ditmar [ – ], brandenburgischer Kapitän.

[114] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[115] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Der Ausbruch von Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte.

[116] Jacob Bohm [Boom, Baum] [ – ], schwedischer Obrist.

[117] Abzug, ehrenvoller: HELLER, Rothenburg, S. 180, Anm. ***: „Diese Zugeständnisse waren die höchsten militärischen Ehren, welche einer abziehenden Besatzung eingeräumt wurden. Zu größerer Feuerbereitschaft führten die Musketiere im Gefecht für die nächsten Schüsse die Kugeln im Mund; auch ließ man die Lunten an b e i d e n Enden brennen, um, wenn der Brand beim Aufdrücken auf die Zündpfanne verlöschen sollte, noch feuerbereit zu sein. Eine Erschwerung der Bedingungen für abziehende Truppen waren: Abgelöschte Lunten, später, nach Einführung der Radschlösser, abgeschraubte Steine“. Ergänzt wird das meist „mit fliegenden Fahnen, Ober- und Untergewehr“ und Bagage.

[118] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs Ander Theil, 1. Buch, Kap. 60, S. 272f.

[119] Bataglia: Schlachtordnung. Für die Aufstellung von 1.000 Mann ging man bei den Ligisten von etwa einer Stunde aus, während die Schweden ihre Truppen in einer kürzeren Zeit aufstellen konnten.

[120] in continenti: fortlaufend, sofort, unverzüglich.

[121] manchament des Vivers: Mangel an Lebensmitteln.

[122] Untersteckung, Unterstoßung: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. MAHR, Monro, S. S. 157, bei der Einnahme der Schanze bei Oppenheim: „Als unsere anderen Leute sahen, daß das Schloß gefallen war, rannten sie los, die vorgelagerte Schanze zu erstürmen, in der sich neun Kompanien Italiener mit ihren Fahnen befanden. Ihre Offiziere sahen nun, daß das Schloß hinter ihnen überrumpelt war und daß der Angriff vor ihnen losbrach, da warfen sie ihre Waffen weg und riefen nach Quartier, die ihnen auch gewährt wurde. Ihre Fahnen wurden ihnen abgenommen. Da sie alle bereit waren, in unsere Dienste zu treten, wurden sie vom König Sir John Hepburn zugewiesen, der nicht nur ihr Oberst wurde, sondern auch ein guter Schutzherr, der sie in guten Quartieren unterbrachte, bis sie neu eingekleidet und bewaffnet waren. Aber sie zeigten sich undankbar und blieben nicht, sondern liefen in Bayern alle davon. Nachdem sie einmal die warme Sommerluft verspürt hatten, waren sie vor dem nächsten Winter alle verschwunden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.

[123] Abzug, ehrenvoller: Gemeint ist „mit Sack und Pack, klingendem Spiel, brennenden Lunten, Kugeln im Mund“; HELLER, Rothenburg, S. 180, Anm. ***: „Diese Zugeständnisse waren die höchsten militärischen Ehren, welche einer abziehenden Besatzung eingeräumt wurden. Zu größerer Feuerbereitschaft führten die Musketiere im Gefecht für die nächsten Schüsse die Kugeln im Mund; auch ließ man die Lunten an b e i d e n Enden brennen, um, wenn der Brand beim Aufdrücken auf die Zündpfanne verlöschen sollte, noch feuerbereit zu sein. Eine Erschwerung der Bedingungen für abziehende Truppen waren: Abgelöschte Lunten, später, nach Einführung der Radschlösser, abgeschraubte Steine“. Ergänzt wird das meist „mit fliegenden Fahnen, Ober- und Untergewehr“ und Bagage.

[124] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[125] manuteniren: behaupten.

[126] submittiren: unterwerfen.

[127] TOGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 617, S. 205f.

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