Schenk [Schenck], Joachim; Obristleutnant [ – ] Joachim Schenk [Schenck] stand als Kommissar in kaiserlichen Diensten.
Am 23.9.1634 wandte sich Schenck aus Hamburg[1] an Matthias Gallas:[2] Nach dem Tode Friedrich Ulrichs von Branschweig-Wolfenbüttel[3] und des Erzbischofs von Bremen[4] seien Nachfolgestreitigkeiten zwischen den Herzögen von Lüneburg, Celle und der Danneberger Linie[5] entstanden, die zu Unruhen führten und einen Krieg heraufbeschwören könnten. Er selbst zweifle daran, dass der Kaiser[6] das Herzogtum an Herzog Georg[7] zu Lehen geben werde. Dieser sei schwedischer General, belagere mit 10.000 Mann Minden[8] und auf seinen Befehl hin belagere Sperreuter[9] Nienburg.[10] Sie wollten sich auch Wolfenbüttels[11] sowie des Erzbistums Bremen bemächtigen und die Bistümer Osnabrück und Verden behalten: „hoffe aber, sie sollen, so Gott will, den kürzeren ziehen, und die Baronen aus Schweden nicht wissen, wie sie noch aus dem römischen Reich wieder nach Hause kommen sollen“. Dem Kaiser[12] liege sehr viel an jenen Bistümern, wegen der Wasserwege Weser und Elbe am Erzbistum und der calvinischen[13] Stadt Bremen.[14] Wenn es gelänge, jene Bistümer zu gewinnen, fiele der ganze Niedersächsische Kreis[15] in die Hand des Kaisers. Gallas wisse, dass Bremen von Tilly[16] erobert wurde und dass Erzherzog Leopold Wilhelm[17] designierter Erzbischof war. Dann habe sich Gustav II. Adolf der Stadt bemächtigt. Der schwedische Obrist Leslie[18] habe sich in Stade[19] und Buxtehude[20] niedergelassen und treibe fleißig Kontributionen[21] ein. Herren und Ritter aus dem Erzbistum Bremen hätten mit 300 Bauern die Residenz in Bremervörde[22] besetzt und den dänischen König[23] aufgefordert, ihnen seinen Sohn Friedrich[24] als Koadjutor[25] zu schicken. Ob der König ohne Zustimmung des Kaisers und gegen die Lübecker Friedensbedingungen von 1629[26] einwilligen werde, könne erst die Zukunft zeigen. Vor einigen Tagen seien dort in Richtung Lübeck[27] an die 40 Wagen durchgefahren, einige sogar von acht Pferden gezogen. Angeblich hatten sie die von Oxenstierna[28] und Horn[29] im Reich gemachte Beute[30] geladen, die als Rheinwein ausgegeben wurde. „Euer hochgräfliche Exzellenz können nicht glauben, was für großen Schatz aus dem römischen Reich nacher Schweden geschleppt“. Er selbst habe das kaiserliche Patent von der Ernennung Ferdinands III. zum General und vom Pardon für die Rebellen veröffentlichen lassen; „hiesige Stadt ist nun wieder gut kaiserisch, Gott gebe, daß es lange wehret !“ [31]
[1] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.
[2] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[3] Friedrich Ulrich Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel [5.4.1591 Wolfenbüttel-11.8.1634 Braunschweig].
[4] Johann Friedrich v. Schleswig-Holstein-Gottorf [1.9.1579 Gottorf-3.9.1634 Altkloster bei Buxtehude], protestantischer Erzbischof v. Bremen, Fürstbischof v. Lübeck u. Bischof v. Verden.
[5] Julius Ernst v. Braunschweig-Danneberg [1571-1636].
[6] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[7] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle -2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General.
[8] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff.
[9] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.
[10] Nienburg/Weser [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 346f.
[11] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.
[12] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[13] Calvinismus: Lehre des Johann Calvin (1509-1564), die im Wesentlichen 5 Punkte umfasste: 1. Völlige Verderbtheit der Menschen: Denken, Gefühle und Willen des Menschen sind wegen des Sündenfalls von der Sünde beherrscht, der geistig hilflose Mensch kann Gottes rettende Botschaft erst verstehen, wenn der heilige Geist ihn dazu befähigt. 2. Bedingungslose Erwählung: Prinzip der doppelten Prädestination: Schon vor der Geburt ist das Schicksal des Menschen (Verdammnis oder Seligkeit) unveränderbar von Gott vorherbestimmt. 3. Begrenzte Versöhnung: Jesus Christus starb nicht, um alle Sünder zu retten, sondern nur Auserwählte. 4. Unwiderstehliche Gnade: Der von Gott auserwählte Mensch wird Gott erkennen und kann dem Ruf Gottes nicht widerstehen. 5. Die Beharrlichkeit der Heiligen: Es ist unmöglich, Gottes Gnade wieder zu verlieren. Der Calvinismus ist eine Glaubenslehre, welche zwar von gewissen Kirchen vertreten wird, aber keine eigene Kirche bildet. Der Kultus der katholischen Kirche (Sakramente, Reliquien, Ablass), freie Glaubensentscheidung sowie alles Menschenwerk gelten als Untergrabung der Souveränität Gottes, dessen unbedingte Heiligkeit ein wichtiges Grundmotiv des Calvinismus ist. Im Augsburger Religionsfrieden von 1555 war der Calvinismus nicht anerkannt worden, wurde aber trotzdem in einigen Ländern, wie z. B. der Pfalz, eingeführt. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde der Calvinismus anerkannt.
[14] Bremen; HHSD II, S. 69ff.
[15] Niedersächsischer Reichskreis: Der seit 1512 existierende Niedersächsische Reichskreis wurde seit 1522 von den Erzbischöfen von Magdeburg und dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg geführt. Seine wichtigsten Mitglieder waren Erzstift Magdeburg, Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit der Grafschaft Regenstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin, Holstein-Glückstadt, Holstein-Gottorp, Grafschaft Rantzau, Hochstift Hildesheim sowie die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen und Nordhausen. Vgl. Reichskreis.
[16] Johann ‚t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Herzogtum Brabant; 30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[17] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[18] Alexander Leslie [Lesley, Lesle, Lessle, Lassle, Letzle, Lasle, Lesly], 1st earl of Leven [um 1580-4.4.1661 Balgonie, Fife], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 1; dort auch weiterführende Literatur; McANDREW, Scotland’s Historical Heraldry, S. 513ff.
[19] Stade [LK Stade]; HHSD II, S. 432ff.
[20] Buxtehude [LK Stade]; HHSD II, S. 90f.
[21] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.
[22] Bremervörde [LK Rotenburg (Wümme)]; HHSD II, S. 75. Vgl. BACHMANN, Bremervörde.
[23] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4.
[24] Neuer Erzbischof (1634-1648) von Bremen u. Bischof v. Verden wurde Friedrich II., als Friedrich III. König v. Dänemark u. Norwegen [18.4.1609 Haderslev-9.2.1670 Kopenhagen]. 1648 wurde das Fürstbistum säkularisiert und fiel als Herzogtum Bremen an Schweden.
[25] Koadjutor: Stellvertreter des Bischofs, der bei Amtsunfähigkeit des Bischofs dessen Aufgaben wahrnahm und zum Teil auch das Recht zur unmittelbaren Nachfolge besaß.
[26] Friede von Lübeck vom 22.5.1629 zwischen Ferdinand II. und Christian IV. von Dänemark: Der König und sein Sohn verzichteten auf die norddeutschen Stifte.
[27] Lübeck; HHSD I, S. 153ff.
[28] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. FINDEISEN, Axel Oxenstierna.
[29] Gustav-Carlsson Horn af Kanckas, Graf af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], schwedischer Feldmarschall.
[30] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.
Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen.
[31] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 989.