Saracini, Äneas von
Saracini, Äneas von; Hauptmann [ – ] Der Italiener[1] Äneas von Saracini [ – ] stand 1627 als Hauptmann[2] in kaiserlichen Diensten. Nach Aussage des friesischen Bauern und Chronisten Peter Sax [6.9.1597 Eversbüll, Strand-23.4.1662 Koldenbüttel], der ihn persönlich kannte, war er „moribus Italicis imbutus“.[3]
Bei Sax, der Cerbonis[4] [Abb. links] Einquartierung[5] unmittelbar erlebte, heißt es, dass 88 Knechte[6] eines schottischen[7] [Abb. rechts] Hilfskorps nach der fehlgeschlagenen Landung am 28.1.1627 entgegen Treu und Glauben niedergemetzelt[8] wurden: „A. C. 1627. d. 18. Octobr. dira mens Thomaso Cerboni Cæsarianorum militum Ducis, 88. Hernos securiculis contra datam fidem & sincerationes unique oblatas in ripa Oceani Lundenbergici[9] immaniter trucidavit, triduo post hanc mactationem hi, quos mare non abstulerat, non procul a loco fatali sub vallo Lundenberg ex mandato Sereniss. contumulati sunt“.[10] Zu diesem Massaker an den schottischen Kriegsgefangenen[11] heißt es in der älteren landeskundlichen Literatur: „Und nachdem der König Jacobus VI.[12] [Abb. rechts] von Großbritannien kraft aufgerichteter Liga mit dem Könige Christiano IV. zu Dänem.[13] [Abb. links] demselben wider den röm. Kaiser[14] über die 100 (andere setzen in die 250) Schotten oder englische[15] Soldaten wollen zusenden, welche in Glückstadt[16] sollten ans Land treten, aber durch Ungewitter, oder wie andere berichten, durch Treulosigkeit des Schiffers, in die Hever[17] sein eingeführet, und anfangs den 16. Oct. wehrloß, nackt und hungrig zu Westerhever[18] angekommen, und aber daselbst auf des Stallers[19] Befehl durch den eiderstedtischen[20] Capitain[21] seyn gewarnet worden, daß sie sich wegen der kaiserl. Völker von dannen sollten machen, da hat sie der Schiffer nach Lundenberg geführet, hat das Schif verlassen, und ist mit dem englischen Capitain den 20. Octbr. nach Husum[22] [Abb. rechts] gefahren, und wie solches dem kaiserl. Obersten[23] Cerboni ist berichtet worden, da hat er am Abend desselben Tages den italienischen Hauptmann Aeneam von Saracini, nebst dem Lieutenant[24] Christopher Fickenthee[25] von Hall[26] und den Fähndrich[27] Henricum Galeotti[28] von der Boräischen[29] [Abb. links] Compagnie[30] und etliche Völcker dahin commandiret, welche den Mehrentheil dieser englischen Völker erstlich mit guten Worten ans Land gebracht, und aber hernach dieselben wieder gegebene Treu allesamt den 11/21 Octbr. A 1627 jämmerlich massacrirt und niedergemacht, wiewol noch einer im Mastkorbe und ein anderer sich in einer Salztonne verstecket, ihrer Zwölfe aber hinüber nach Nordstrand[31] seyn geschwommen“.[32] „Als es aber dem Herzoge Friedrich III.[33] [Abb. rechts] einleuchtete, daß seine Macht nicht groß genug sey, um die Kaiserliche abzuhalten, gab er den Widerstand gegen selbige auf und ließ die Kaiserlichen Truppen erst in Friedrichsstadt,[34] darauf auch in Tönning[35] und das übrige Eiderstedt durch seinen Oberhofmeister von der Lancken[36] einführen. Diese Einquartierung wurde für Eiderstedt eine sehr fühlbare Last, wozu noch eine wöchentliche Contribution[37] von 4000 ß[38] kam. Großbrittanien sandte 100 (nach anderen Berichten 250) Mann Schottischer Hilfstruppen für Christian IV., auf einem Schiffe, ab. Bei Glückstadt,[Abb. links] welches Dänen[39] besetzt hatten, sollten solche an’s Land gesetzt werden, aber, ob zufolge widrigen Windes, der Unkunde oder der Treulosigkeit des Schiffsführers, das Schiff lief in die Hever statt in die Elbe ein und legte bei Westerhever an. Der Staller Eiderstedts ließ die Schotten es sogleich wissen, daß Kaiserliche Truppen in der Nähe seyen, worauf jene, die sowohl an Kleidung als Lebensmitteln Mangel litten, wieder die Anker lichteten. Der Schiffscapitain brachte sie nun nach Lundenburg, von wo er und der Befehlshaber des Corps sich nach Husum begaben, die ihnen anvertraute Mannschaft in der hülflosesten Stellung lassen. Dem Kaiserlichen Obersten Cerboni, welcher sich in das Tönninger Schloß [Abb. Stein17] einquartiert hatte, blieb die Ankunft und Lage dieses Auxiliar-Corps nicht lange unbekannt, er sandte schnell einen Trupp zum Empfange desselben ab, welcher erst, durch gute Worte und Versprechungen, die Schotten an‘s Land lockte und sie darauf fast alle massacrirte. Nur 14 von ihnen retteten sich, nämlich 2 durch Verbergung auf dem Schiffe, und 12 durch Hinüberschwimmen nach Nordstrand“.[40] [Abb. rechts]
Dieses Massaker wird noch 1629 erwähnt: „In a communication from Nordstrand on 12 May 1629 to Secretary Dorchester[41] [Abb. links] General Morgan[42] charged the duke of Serboni and his regiment in Jutland[43] with barbarous treatment of Scottish troops. ‘Certains Scotts hertofore being driven in amongst them by tempest he caused them to be taken out of their shippes promising all Courtesie,[44] than he took all the best they had from their backs and afterwardes cased them all to be most viely sacked and murdered by Dragons’ (dragoons)”.[45]
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[1] Italiener, „italienische Truppen“, „Neapolitaner“, „Welsche“: Die „italienischen“ Truppen in der kaiserlichen Armee genossen einen schlechten Ruf. Vgl. HANNCK, Cosmus von Simmerns Bericht, S. 45ff. So berichtet ZEITHOFF, Stolberg, S. 277: „Ja es wurde auch zu Erpressung solcher Gelder eine gantze Compagnie zu Fuß unteutscher Italiänischer Völcker den 17. Maji huius anni [1628] hieher gelegt / welche / weil man sie nicht verstehen konnte / grossen Frevel übeten / die Leute sehr quäleten / sich auf freyer Strasse prostituirten / Mägde und Knaben schändeten / ja (ich erstaune über solcher Erzehlung) gantz Sodomitisch mit dem unvernünftigen Vieh / sonderlich mit den Ziegen zuhielten / dass deren etliche sturben / und kein Bürger in einem Jahre fast kein Ziegenfleisch essen wollte“. Unter Sodomie, dem abscheulichsten Sittlichkeitsverbrechen im Verständnis der Zeit überhaupt, verstand man Homosexualität wie „bestialitas“, d. h. Unzucht mit Tieren. Die Delinquenten wurden mit dem betreffenden Tier bei lebendigem Leib verbrannt, wenn nicht der Täter gnadenhalber vor der Verbrennung stranguliert wurde. Im ländlichen Bereich oder in den Heeren war sie alltäglich und weitverbreitet. In der „Constitutio Criminalis Carolina“ Karls V. hieß es unter Art. 116: „Item so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben such das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten“. [CCC; online verfügbar unter: llv.li/pdf-llv-la-recht-1532_peinliche_halsgerichtsordnung_carolina_pdf]. Zudem wurde ihnen besonderer Vandalismus nachgesagt. Am 26.5.1636 berichtete der Überlinger Stadtschreiber Hupertus an den noch in Wien weilenden Dr. Pflummern; SAMLER, Tagebücher, S. 281, Anm. 787: „Dieses volckh hatt so sauber in allen orten auf dem land abgeraumbt, daß nit eins pfennings werth (ausser der zerbrochenen heuser) vbergeblieben; alles khupfer, zinn, eisen vnd blech hat herhalten müssen, khein nagel in der wand ist sicher gewesen; zu Ittendorff ebenmessig alle fenster eingeschlagen, daß bley, bandt von den thüren, eiserne hackhen oder kloben mit zerschlagung des gemäurs auß den stainen außgegraben vnd hingenommen. Zu Kippenhausen vnd Hagnaw haben sie 2 gloggen abgehebt vnd hingeführt: die kirchen aber zu gemeltem Hagnaw gantz außgeplünderet, die meßgewandt, paramenta, fenster, orgel, eiserne gätter, item die thür vnd rigel des sacrarij, in summa waz hat nur können abgebrochen werden, ist alles hin vnd noch darzu die stül und kirchen gantz zerschlagen. – Noch viel anderst ist der flecken (in deme nun viel wochen khen mensch gewohnt) zugericht; die törckel, standen, faß, zäun, stül, bänckh, tisch, bettladen vnd kästen alles sauber verbrandt, vnd dass was billich schmertzlich sein solle, haben besagte soldaten die schöne geschöß und samen an den rebstöckhen sambt dem laub vielfältig abgestraiffet vnd den rossen zum fueter fürgelegt“. SEMLER, Tagebücher, S. 289: „Den 16 May empfang ich dermaln antwort von stattschreiber Huperto veber meine drey schreiben vom 20 Marty, 2 vnd 9 Aprilis, da ich in 14 tagen zuvor von ihme nichts empfangen, der bericht, wie vnchristlich die Modenesische in den veberlingischen dörffern sich verhallten, die kirchen zu Hagnow und Sernatingen spolirt, kelch und meßgewandt gestohlen, auch einem vnderthonen zu Althaimb die füeß gebrathen, daß er jetzo armseeligh vmbher kriechen müeße. Gleiche clagen seyn auch von Salmanßweil einkommen vnd insonderhait volgende thatten, so diß jahr die vmbstraiffende soldaten, die vermůttlich die vitzthumbische gewßt, in zeit nechster hohentwielischer belägerung vervebt, beschrieben worden. Caspar Rauscher, genant keichenmändlin von Thifingen ist mit einem strickh vmb den kopf also getrößlet worden, dass ihme die augen vor dem kopf herauß gestanden, darveber er auch endtlich sterben müeßen: vnd hat ein armes weib samt 3 khindern hinderlassen, wellche seithero, weilen sie aller hilff wegen deß verlustes ihres mannß vnd vatters beraubt sein müeßen, thails gestorben, vnd thailß noch hunger sterben müeßen. – Michael Michel von Thifingen ist vnder vebersich gehenckht vnd mit dem schwedischen trunckh ertrennckht worden. Daß hinterlassen weib vnd kindt hernach vß khimmernuß vnd hungersnoth, als gleichfallß aller hilff beraubt, todts verblichen. – Georg Michel, Andreas Dilger von Raheltshofen knecht, ist mit einem steckhen, welchen sie ihme, ohnangesehen er zu großen geweßen, ins maul hin ein gezwungen vnd darmit ettlich zän eingestoßen, also tractirt vnd vf schwedisch getrenckht worden, dass er anietzo ain ellender mensch ist. – Georg Keller von Mimmenhaußen, ist auch jämerlich ermördt: vnd benantlich (abhorret calumus scribere: die Feder schreckt davor zurück zu schreiben) in pudendis angefösslet vnd gebunden: mit ainem roß hin vnd wider geschleppt, vnd allso erschröckhlich ertödt worden“. Vgl. auch die Einschätzung des schottischen Obristen Monro; MAHR, Obrist Robert Monro, S. 100f. anlässlich der Einnahme Letzings (1631): „Dort lagen im Schloß über 600 Soldaten der Kaiserlichen, die um gute Kapitulationsbedingungen hätten kämpfen können. Sie waren aber beim Wachehalten so nachlässig und ließen unsere Musketiere, nachdem diese die Brücke überquert hatten, in das Schloß eindringen, ehe die Besatzung zu den Waffen greifen konnte, und da sie so überrumpelt worden waren, erhielten sie schlechtere Kapitulationsbedingungen, als wenn sie gekämpft hätten. Die Soldaten und Offiziere, die zuerst eindrangen, machten deshalb so reiche Beute an goldenen Kretten und Geld, weil die Kaiserlichen schon so lange dort gelegen waren, und obwohl sie das ganze Geld des Landes dort aufgehäuft hatten, waren sie doch nicht so klug gewesen, es wegzubringen. Es waren dumme, unbedarfte Italiener, die armseligsten Offiziere, die ich je hesehen habe, die es nicht wert waren, daß man sie als Soldaten bezeichnet, denn obwohl sie von unserem Marsch wußten, ließen sie sich auf so jämmerliche Weise überraschen“.
[2] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch. Viele Offiziere höherer Dienstränge waren auch zugleich Hauptmann u. nahmen daher zusätzlich einen Hauptmannssold u. entsprechende Servisleistungen in Anspruch.
[3] moribus Italicis imbutus: von italienischen Sitten erfüllt.
[4] Tomasso Freiherr Cerboni [Serboni] da Castel del Piano [ -20.10.1629 bei Aquanegra sull Chiese (Lombardei) oder 26.(?)10.1629 Canneto bei Mantova], kaiserlicher Obrist.
[5] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung v. Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren u. Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen u. Steueraufkommen u. auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften u. Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. 1 Soldat pro Bürger bzw. zehn Mann pro Haus galten z. B. in Mainz während der schwedischen Besatzungszeit als Faustregel. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten u. Abgabe v. Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte u. Gastwirte. 50-75% Anteil in Bezug auf die Bevölkerungszahl galt es verkraftbar. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord u. Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger u. Bauern waren trotz demonstrativ errichteter Quartiergalgen u. hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Zur Einquartierung Königsmarcks in Verden wird berichtet; PFANNKUCHE, Die neuere Geschichte, S. 123: „mit einem Reiterregimente von 12 Compagnien und mit 4 Compagnien Dragoner, so daß auf die größeren Häuser eine Einquartierung von 30 Mann und darüber mit den Pferden fiel. Während 12 Tage, die dieser Druck dauerte, wurden überdem Lieferungen von Kleidern, Stiefeln, Schuhen, sogar auch Degen u. s. w. und von den vermögenderen Bürgern zu Gunsten einzelner Officiere Summen von 50, 60, 80 auch 100 Thalern beigetrieben“, was letztlich die Einwohner in die Flucht trieb. Eine längere Einquartierung konnte so den Ruin ganzer Gemeinden u. Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger v. Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.
[6] Knecht, gemeiner [schwed. knektar, finn. nihti, engl. private soldier]: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr., schwedische u. finnische Knechte erhielten 1632 nur 1 ½ Rt., deutsche in der Royal-Armee dagegen das Dreifache. Ein Soldat oder Reiter einer Streifschar aus einer Garnison erhielt v. 1.000 Rt. Beute quasi als Gefahrenzuschlag 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg 3. Bd., S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung v. 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen u. bei den Schweden besser besoldet.
[7] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm. 17. Die in Frankfurt/M. erscheinende „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“, S. 92, berichtete ihren Lesern unter Februar 1627: „Sonsten ward von Dennemarck confirmirt / daß er sich mächtig stärcke / auch bereits in 9. Regiment vber die Elbe auff diese Seite gebracht / so weren auch in Engellandt 3000. Mann geprest / zu erfüllung derjenigen 6000. welche dem König zusampt den 9000. Schotten sollen zugeschickt worden seyn / ob die nun vberkommen / gibt Zeit“. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank v. Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. zu dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 u. 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire; FALLON, Scottish Mercenaries. Vgl. das Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen Rechten, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Der Osnabrücker Schuhmacher, Amtsbote u. Chronist Rudolf v. Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“. Ein schottischer Obrist erhielt jährlich 380 £ u. hatte Anspruch auf einen Wagen als Teil seiner Ausrüstung. Ein Obristleutnant bekam 190 £ (1 £ = ca. 3 1/3 Rt.), ein Hauptmann 128 £, die Musketiere u. Pikeniere erhielten 6 d (Pence) täglich, der Kürassier 11 d. (Pence). 1 £ = 240 Pence. GRANT, Memoiren, S. 33. Das Werbegeld für einen Soldaten betrug 1 £; FALLON, Scottish Mercenaries, S. 187.
[8] Massaker: „Massaker“ wurden in den offiziellen Berichten z. B. an Maximilian I. v. Bayern schlichtweg geleugnet, so etwa im Fall der Stadt Germersheim, die nach mehrtätiger Belagerung am 12.8.1622 im Sturm genommen wurde. Die Sieger hatten alles niedergemacht, was sich nicht durch die Flucht hatte retten können: „Massacre fand keins statt; nur im Anfang wurden 3 bis 4 Bürger erschlagen, auch keine Brunst noch Schändung der Weibsbilder unangesehen die Cosaggen und allerlei Gesindel dazu gefallen, nicht ergangen“.HEILMANN, Kriegsgeschichte II, S. 146. Dass Notzucht zudem aus Rücksicht auf die Empfindlichkeit Maximilians ohnehin nicht erwähnt wurde, liegt auf der Hand, trotz der Klagen Tillys in der »Schultheißen-Instruktion« (1626 X 16); ZIEGLER, Dokumente II, S. 985ff. Das „Diarium Gottingicum“ (Stadtarchiv Göttingen AB III/5, Band 1, S. 84-86) des Georg Mengershausen; zit. bei ECKHARDT, Blutpfingsten 1626 (hier „Diarium Goettingense“): „Den 31. Maii kam die betrübte, elende, jämmerliche Zeitung einen, daß leider Tilly gestrigs Abends zwischen 8 und 9 Uhren sich der Stadt Münden (nachdeme er dieselbe den ganzen Tag mit 14 groben Stücken und bei die 866 Schossen beschossen und die Maur fur der Mohlenpforten vom Brauerhaus an bis an das Schlachthaus auf Verräterrei eines gottlosen Bürgers zu Münden, Jürgen Krüger genannt, und nachdeme auch die Bürgerschaft abgemündet (?), unentsetzet plieben und nicht mehr raten können, herniedergeschossen und daselbst in der Lieken (?) eingefallen, sonsten auch noch an zwei andern Oertern mit Sturmleitern übergestiegen) bemächtiget und sich dieselbe erobert und die Bürgerschaft, Soldaten und was nur ann Weib und Kindern, auch darin vorhandenen Pauren anzutreffen gewesen, alle herniedergemetschet und jämmerlich ermordet, auch des folgenden Morgens was hin und wieder uff den Türmen und Zwingern noch übrig vom Mannvolk, ferner herniederstechen und umbringen lassen, was an Jungfrauen und jungen Ehefrauen vorhanden, mit sich hinaus ins Lager geschleppet, Ranzion (Lösegeld) von denselben begehret, was sich nicht ranzionieren noch Entgelt geben können, herniedergehauet und in Summa der Kinder in der Wiegen, auch Mutterleib, nicht verschonet, und Summa Summarum ärger denn kein Türk, Tartar oder Tieren bishero gehauset, mit den armen Leuten umbgangen. Hatte zwar viel Feuerkugeln, worin noch 4 Pfund Pulver gewesen, eingeschossen, so auch in Gebäude, Stroh und anders eingefallen, angangen, aber, weil die Bürger die ersten Feuerkugeln, sobald bekommen, gedämpfet und laufen lassen, keine angezündet, sondern nur das Stroh und Kleider, worein sie gefallen, alleine schwarz geschmoket. Und hatte forters, wie Tilly die Stadt einbekommen, dieselbe dem Volk zu plündern übergeben, die dann forters mit dem Volk übel gehauset, alles uff und in Stücken zerschlagen, was nur zu bekommen, weggeraubet und außer der Stadt ins Feldlager bringen lassen. Waren auch etzliche Häuser angestecket, aber bald wieder geleschet. Sonsten auch viel vornehmer und ehrlicher Leute hatten ihr Leben zubüßen müssen. Und demnach Tilly des Morgens vor anfangendem Schießen einen Trompeter fur der Stadt geschickt und, ob sie sich geben wollte oder nicht, fragen lassen, mit Bericht, dessen sie solches nicht tun würden, er alsdann aufs Aeußerste ansetzen und im eroberten keinem Quartier geben wollte. Und der Rat und Bürgere sich wohl gern uff Arrest geben wollen, hat aber Illm., Herzog Christians, darin gelassener Obrister-Leutenant, Cloth genannt, solches nicht nachgeben wollen, mit Anzeigung, itzo würde Entsatzung ankommen, und hätte er der Stadt und nicht ein Rat derselben nötig und müsse er dieselbe verteidigen, wollte ihnen für allen Schaden gut sein. Ist aber im ersten Anfall solcher Leutenant etliche mal mit einer Helleparten durchstochen worden und all seine Soldaten sein herniedergemetschet worden.
Haben sich so noch etliche Bürger in dem Turm des Nachts bis gegen den Morgen verborgen, darnach sich mit Seilen daraus gelassen, durchs Wasser gesetzet und sein also mit Hinterlassung ihrer Weib und Kinder davon kommen. Es ist nachmals von dem Syndico zu Münden, N. Hüpeden, wahrhaftig resolvieret worden, daß die Kriegsleute unter anderm ein kleines Knäblein, etwa vom Jahr, einem ehrlichen Bürgersmann in seinen Disch gestecket und darnach denselben zugeschlossen, wie aber über etliche Tage hernach der Disch eröffnet, ist das arme Kind tot darin befunden worden. Es hatte Tilly den guten, ehrlichen Leuten in der Stadt selber Zeugnis gegeben, sie hätten sich ehrlich und ritterlich gewehret, und hätte nicht gemeinet, daß sie sich also zur Wehr stellen würden, gestalt denn ihm auch viel Volks davor plieben sein sollte, sonderlich, wie sie schon in der Stadt gewesen, da noch 2 Stücken von der Brücken, mit Hagel geladen, unter sie und derselben eine große Anzahl herniedergeschossen und wie die Holzäpfel herniedergefallen wären. Es ist nach der Zeit oft und vielmals und sonderlich bei der Belagerung der Stadt Northeim gesagt, daß Ihre Exzellenz oftmals erwähnet, sie könnte sich des Blutbads ohne Unmut nicht erinnern, sondern es wäre Ihrer Exzellenz dasselbe oft täglich, als wäre es frisch, vor Augen. Selbiges 31. Maii wurden über Göttingen vorm Albaner Tor 11 Feuerkugeln in Form einer Granaten, gleich wären dieselbe angestecket, und daß das Feuer daraus geschlagen, an dem Firnament öffentlich von vielen Leuten gesehen. Den 1. Junii kamen zwar viel Bürgere von Münden, auch Frauen und Kinder, so teils von den Zwingern und Türmen sich mit Stricken gelassen, teils und was die Weiber und Kinder, so mit den Soldaten aus der Stadt kommen, anhero nach Göttingen, konnten aber keinen eigentlichen Bericht einer vom andern geben, nur das sie sagten, beide Bürgermeistere wären tot, der Pastor M. Udenius, auch der Amptmann zu Münden, mit ihren Frauen gefangen, Amptschreiber, Schultheiß und andere aber niedergemetztelt, konnten doch aber keine Gewißheit davon sagen … Es hätte der Feind die folgenden Tage noch die toten Körper, so hin und wieder auf den Straßen und in den Häusern gelegen, sehr tyrannisert, indem er denjenigen, so etwa ein wenig fett gewesen, das Fett aus und von dem Leibe schneiden und schinden, etliche mit Pulver anstecken und vieler einen und die übrigen, was an Bürgern, Soldaten und Pauersleuten in der Stadt geplieben, auf viel Wagen bei das Wasser fahren und hineinwerfen lassen, und weil eben die Weser etwas klein, hätte sich das Wasser wegen Vielheit der toten Körper an etlichen Oertern etwas aufgestauet. Ja, Jungfrauen und Frauen schänden wäre der Bösewichter beste Kurzweil gewesen. Den dritten Tag nach der Eroberung sein die Erschlagenen von Bürgern, Pauren und Soldaten, so an 2 200 gewesen, uff die Brücken geführet und in die Weser geworfen, und da schon etliche darunter gewesen, so zwar in etwas gequetschet oder verwundet, aber noch gelebet und daß ihnen noch wohl zu helfen, geschrien und sie nicht hineinzuwerfen gebeten, hat es doch helfen, sondern sie hinuntergeschmissen werden müssen. Und sein darunter viel vornehme Bürger in Münden nicht verschonet worden. Den 4. Junii berichteten die von Münden anhero gekommenen und verstreueten Leute, daß gewiß, daß von Bürgern, Pauren und Soldaten von Mündischer Seiten bei die 2 500, auch von dem Feind fast nicht weniger geplieben, auch ein vornehmer Obrister und vier vornehme Konstabel bei den Geschützen aus der Stadt erschossen, auch, nachdem all der Feind die Stadt einbekommen und nach der Hand sein übriges Pulver in einen Pulverturm in Verwahrung pracht und dessen bei 4 Fuder und des Mündischen Pulvers noch bei die 15 Tonnen gewesen, solcher Turm in Brand geraten, das Pulver angestecket, solcher Turm elendiglich zerrissen und bei die 15 Häuser in der Nachbarschaft jämmerlich zerschlagen worden. en 5. Junii kamen etzliche Bürger aus Münden anhero, anzeigend, daß viel Leute … aus Münden in Witzenhausen zerstreuet lägen, aber wegen Hungers sterben müßten, weil sie daselbst nichts inbekommen hätten“. KOSSERT, Die Eroberung der Stadt Muenden 1626. Online verfügbar unter: muenden.kossert.net [z. Zt. nicht im Netz], bzw. dessen Magisterarbeit mit dem gleichen Titel, Freiburg i. Breisgau 2007. In dem zeitgenössischen Flugblatt „Continuatio der beschehenen Schlacht vor Hameln / aus Oldendorff den 29. Junii Anno 1633″ (Kungliga Bibiotheket Stockholm Svea krig Nr. 22a) wurde das Massaker an den verwundeten und fliehenden Kaiserlichen damit begründet, es sei „auf ein Metzgen außgangen / vnd solches fast biß an die Thor von Minden continuirt / ohne daß wir die vnserigen wieder zu einige stand bringen können / weiln sie wegen vieler außgegossenen Schmähworten / welche von den Hamelischen vnd diesen Combattanten noch deß Morgens ausgegossen / vnglaublich verbittert / waren / vnd mit dem Degen die bösen Zungen straffen wollten“. So sollen, was wortwörtlich dem Schlachtbericht Knyphausens an den Bremer Bürgermeister Havemann entnommen ist [SATTLER, Knyphausen, S. 652], konfessionell gefärbte Schmähungen des Gegners an diesen Exzessen schuld gewesen. Der finnische Rittmeister Duesse soll wegen dieses Abschlachtens sogar um seinen Abschied gebeten haben. Bei Mannschaften und Offizieren sprach man davon, man sei hier wie bei Rinteln auf die Schlachtbank geführt worden. Zu den bekanntesten Massakern gehörte außer der Eroberung u. Zerstörung Magdeburgs (vgl. die Erinnerungen des Magdeburger Bürgermeisters Otto v. Guericke; NEUBAUER, Magdeburgs Zerstörung 1931, S. 43f.); der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 244f.) auch das »Pasewalker Gemetzel«, MILGER, Gegen Land und Leute, S. 199f., die Eroberung Neubrandenburgs am 19.3.1631, PONTANUS, Truculenta Expugnatio; HACKE, Geschichte der Vorderstadt Neubrandenburg, 1. Teil, S. 122f.; die Eroberung Frankfurts a. d. Oder am 3.4.1631, nach dem Bericht im THEATRUM EUROPAEUM, 2. Bd.; bei GRIESA, Frankfurt (Oder) S. 47f.; die Erstürmung v. Höchstadt/Aisch am 28.2./10.3.1633 (vgl. die Bamberger Dominikanerin Maria Anna Junius; HÜMMER, Bamberg, S. 121f.); die Erstürmung Reichenbachs (1634), JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 368f.; die Beilage zum Bericht des Kommandanten Schrautenbach u. des Kellers Uloth zu Lichtenberg über den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff. Zur Barbarisierung des Krieges in der calvinistisch geprägten Lehre des Althusius vgl. BEHNEN, Krieg, S. 92; allgem. DAHM; KRAWIETZ; WYDUCKEL. Der Völkerrechtler Hugo Grotius rechtfertigte kriegsbedingte Massaker an Zivilisten mit dem »jus talionis« des Alten Testaments; z. B. SCHÄTZEL, Grotius, S. 336f.; DUFFY, Siege warfare, S. 253; BEI DER WIEDEN, Niederdt. Söldner, S. 86ff.; DIESNER, Stimmen.
[9] Lundenberg: Die Lundenbergharde (dän. Lundebjerg Herred; gelegentlich auch Lundbergharde) war ein mittelalterlicher Verwaltungsbezirk im heutigen Nordfriesland. Die Harde erstreckte sich über ein Gebiet zwischen dem Südosten der heutigen Halbinsel Nordstrand bis nach Eiderstedt. Durch die Zweite Marcellusflut v. 1362 wurde das Gebiet der Harde vom Meer in einen Nord- u. einen Südteil getrennt. Die nördlich des Heverstroms gelegenen Dörfer Ham u. Lith wechselten zur Edomsharde auf der Insel Strand u. gingen in der Burchardiflut von 1634 unter. Durch die nachfolgenden Bedeichungen gehört dieses Gebiet heute zu Nordstrand. Der Südteil umfasste unter anderem die Dörfer Simonsberg, Lundenberg u. Padelack. Mehrere Deichbrüchen bei der Burchardiflut v. 1634 führten dazu, dass die beiden letztgenannten Dörfer aufgegeben werden mussten [nach Wikipedia].
[10] WESTPHALEN, Monumenta inedita rerum Germanicarum 1. Bd., Sp. 1369.
[11] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Zum Mord an schottischen Gefangenen vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 336: „In a communication from Nordstrand on 12 May 1629 to Secretary Dorchester General Morgan (Sir Charles Morgan of Pencarn [1575/1576-1642 Bergen-op-Zoom/1643], englischer Kommandant in Stade; BW) charged the duke of Serboni (Tomasso Cerboni [Serboni] [ -20./21.10.1629 bei Aquanegra (Lombardei)], kaiserlicher Obrist; BW) and his regiment in Jutland with barbarous treatment of Scottish troops. ‘Certains Scotts hertofore being driven in amongst them by tempest he caused them to be taken out of their shippes promising all Courtesie, than he took all the best they had from their backs and afterwardes cased them all to be most viely sacked and murdered by Dragons’ (dragoons)”. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher 1. Bd., S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.
[12] Jakob I. v. England [19. 6.1566 Edinburgh, Schottland-27.3.1625 Theobalds Park, Grafschaft Hertfordshire, England] seit 1567 als Jakob VI. König v. Schottland, seit 1603 bis zu seinem Tode zusätzlich als Jakob I. König v. England u. König v. Irland.
[13] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen], regierte 1596-1648, Herzog v. Schleswig u. Holstein. 1625 eröffnete er als niedersächsischer Kreisobrist den niedersächsisch-dänischen Krieg, 1626 schwere Niederlage gegen Tilly bei Lutter am Barenberge. Die “dänische” Armee bestand außer einem Freiwilligenaufgebot v. 1.500 Mann, die das Leibregiment verstärkten, zumeist aus niedersächsischen Ausschusstruppen u. norddeutschen Söldnern.Das königliche Leibregiment hatte überwiegend deutsche Offiziere u. bei neunzehn Regimentern standen nur zwei national-dänische. Auch diese hatten sich an die herrschende Gewalttätigkeit angepasst; EHRENBERG, Altona, S. 2: Die dänischen Soldaten haben “den armen Leuten […] die Fußsohlen solange gebraten, bis der Dampf aus den Strümpfen geschlagen, ingleichen anderen die bloßen Beine in siedenheißes Wasser gesetzet, noch andere Personen mit den Haaren hinter die Pferde gebunden und geschleifet”. Als 40 dänische Reiter die katholische Kirche in Altona überfielen, EHRENBERG, Altona, S. 3: „turnierten [sie] gräulich darin, zogen die Leute aus bis aufs Hemde, und wurden zwei Männer getödtet, 20 Personen verwundet, etliche sprangen zum Fenster hinaus, kletterten auf und über die Dächer und suchten sich ein jeder aufs beste zu salvieren”. 1629 milder Frieden v. Lübeck, die Führung der Protestanten ging jedoch auf Gustav II. Adolf v. Schweden über, der Schwedens Aufstieg zur Großmacht u. damit Dänemarks Niedergang forcierte. Vgl. HEIBERG, Christian 4; HEIBERG, Christian 4. – en europæsk statsmand; FINDEISEN, Christian IV.; LOCKHART, Denmark.
[14] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[15] Engländer: Unter den englischen Truppen befand sich ein hoher Anteil an v. den Lord Lieutenants zwangsrekrutierten, aus dem Königreich ausgewiesenen Kriminellen u. Asozialen, den „masterless men,“ [BEIER, Masterless Man; allgem. auch GEREMEK, Geschichte der Armut; z. B. auch die Chronik des Heinrich v. Weseken aus Wesel (1614); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier, S. 354: „28. Novembr[is] ist hier auff dem Marckt ein Schott auffgehenckt, der Tags zuvor begangenen Einbruchs und Diebstals halber gefangen, die anderen sind weg kommen“] die unter der Bedingung amnestiert worden waren, z. T. unter Androhung der Todesstrafe, nie wieder nach England zurückzukehren [MASSON, Register of the Privy Council of Scotland. Second Series 1: 1625-1627, S. 385, 542f.; BRUCE, Calendar of State Papers. Domestic Series 1628-1629, S. 395, 568; OGLE; BLISS, Calendar of the Clarendon State Papers Preserved in the Bodleian Library I: Domestic 1628/29, S. 395, 568; FISHER, The Scots in Germany, S. 91]. Schon bei der Aushebung der Truppen für Mansfeld hatten die Lord Lieutenants befehlsgemäß die für die Landesdefension benötigten „trained bands“ geschont u. Gesindel rekrutiert [LOCKYER, Buckingham, S. 207f. Das galt auch für die Rüstungen 1625-1627; FORTESCUE, A History of the British Army Bd. 1, S. 191-194; allgem. auch COGSWELL, The Blessed Revolution, für die Zeit 1621-24, zu den englischen Zwangsabgaben CUST, The Forced Loan. Vgl. auch die Nachrichten über englischen Truppen für Christian IV., die zuerst in den Generalstaaten unterhalten wurden; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten schwarz 51, fol. 155′ (Konzept): Maximilian I. an Ferdinand II., München, 1626 XI 04]. Das war eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, mit Randgruppen fertig zu werden [Nach HAY, War, S. 117ff., eine Möglichkeit der Verringerung der Kriminalität (so auch BEHRINGER, Mörder), was SHARPE, Crime, S. 62-63, 119ff., allerdings in Frage stellt] u. gleichzeitig seine Verpflichtungen gegenüber seinen Verbündeten zu erfüllen. Die in Frankfurt/M. erscheinende „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“, S. 92, berichtete ihren Lesern unter Februar 1627: „Sonsten ward von Dennemarck confirmirt / daß er sich mächtig stärcke / auch bereits in 9. Regiment vber die Elbe auff diese Seite gebracht / so weren auch in Engellandt 3000. Mann geprest / zu erfüllung derjenigen 6000. welche dem König zusampt den 9000. Schotten sollen zugeschickt worden seyn / ob die nun vberkommen / gibt Zeit“. Vgl. die Einschätzung des protestantischen Osnabrücker Schuhmachers, Amtsbotes und Chronisten Rudolf v. Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“.
[16] Glückstadt [LK Steinburg]; HHSD I, S. 66ff.
[17] Heverstrom (nordfriesisch: di Heewer): Gezeitenstrom, der nördlich v. Eiderstedt durch das nordfriesische Wattenmeer verläuft. Er spülte auf einer Breite v. etwa 30 Kilometern Teile der damaligen Insel Strand fort u. stellte im Laufe der Geschichte immer wieder eine Gefährdung für die Inseln Pellworm u. Nordstrand dar [Wikipedia].
[18] Westerhever [LK Nordfriesland].
[19] Staller: historische Amtsbezeichnung in den Landschaften Eiderstedt u. Nordstrand im Herzogtum Schleswig. Der Staller war der oberste landesherrliche Beamte, entsprechend einem Amtmann.
[20] Eiderstedt (dänisch: Ejdersted, nordfriesisch: Ääderstää), eine Halbinsel im LK Nordfriesland (Schleswig-Holstein).
Eigeltingen [LK Konstanz].
[21] Kapitän [schwed. kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[22] Husum [LK Nordfriesland]; HHSD I, S. 116ff.
[23] Obrist [schwed. överste, dän. oberst, tschech. plukovník]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[24] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant, tschech. poručik]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[25] Christopher Fickenthee [Fickentee] [ – ], kaiserlicher Leutnant.
[26] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.
[27] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik, tschech. praporčík]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie u. Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen v. Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) u. die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann u. Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee bekam er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.
[28] Henrich Galeotti [Galetti] [ – ], kaiserlicher Fähnrich.
[29] Alessandro Freiherr (Graf) v. [del] Borri [dal Borro, Boree, Borrel, Bohre, Borey, Boery, Buori, Pori, Barre, Gory] [22.4.1600 Arezzo-2.12.1656 Korfu], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.
[30] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany, tschech. rota]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.
[31] Nordstrand: heute eingedeichte Halbinsel im LK Nordfriesland [Schleswig-Holstein]. Sie liegt vor Husum u. war bis 1987 eine Marschinsel.
[32] FALCK, M. Anton Heimreichs [ …] nordfresische Chronik 2. Teil, S. 111f.
[33] Friedrich III. Herzog v. Schleswig-Holstein-Gottorf [22.12.1597 Gottorf-10.8.1659 Tönning].
[34] Friedrichstadt [Kreis Nordfriesland]; HHSD I, S. 62ff.
[35] Tönning [LK Nordfriesland]; HHSD I, S. 258f.
[36] Ägidius v. d. Lancken [27.8.1580-15.11.1631 Kiel], schleswig-holstein-gottorpischer Oberhofmeister.
[37] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Zudem wurde zumeist unterschieden zwischen einer Sommer- u. einer doppelt so hohen Winterkontribution. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung v. Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.
[38] 1 Rt. = 48 Schilling.
[39] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Insgesamt gesehen lag der Sold höher als in der kaiserlichen oder ligistischen Armee.
[40] PETERSEN, Wanderungen 3. Sektion, S. 35.
[41] Dudley Carleton, 1st Viscount Dorchester [10.3.1573-15.2.1633], engl. Diplomat u. Staatssekretär.
[42] Sir Charles Morgan of Pencarn [1575/1576-1642 Bergen-op-Zoom/1643], englischer Kommandant in Stade.
[43] Jütland (dänisch Jylland; Adjektiv: „jütisch“ oder „jütländisch“, dänisch jysk) bezeichnet nach gängiger Lesart den westlichen Teil Dänemarks, der sich auf der Kimbrischen Halbinsel befindet u. sich v. der deutsch-dänischen Grenze bis zur Landspitze Grenen nördlich v. Skagen erstreckt. Damit wird das gesamte dänische Festland v. Jütland gebildet, während die anderen Teile Dänemarks sich über Inseln erstrecken.
[44] Courtoisie: Höflichkeit, Gunst, Freundlichkeit.
[45] FALLON, Scottish Mercenaries, S. 336. – Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon, tschech. dragoun]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten als Musketiere in den Kampf geschickt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 fl. 55 kr. in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
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