Ruhr, Bernhard von der

Ruhr, Bernhard von der; Kapitän [ – ] Ruhr stand 1623 als Kapitän einer Bürgerfahne in den Diensten Münsters.[1]

„Am 26. März [1623; BW] wird weitläufig über eine Forderung des Grafen Anholt diskutiert, der das Kriegsvolk der Liga zum Schutz des Hochstifts befehligt. Er wünscht, Münster möge wenigstens auf 14 Tage eine halbe Kompanie seiner Leute gegen Revers einnehmen. Sie solle in offener Herberge auf Anholts Kosten verpflegt werden. Die Soldaten dürften auf der Gasse nur mit Seitengewehr erscheinen und brauchten keinen Dienst zu versehen. Der Grund für die beabsichtigte Einquartierung sei, daß die Städte Coesfeld und Warendorf sich auf Münsters Vorbild beriefen. Die Hauptstadt des Hochstifts müsse mit gutem Beispiel vorangehen und größeres Unheil verhüten. Die Ratsmehrheit stimmt jedoch für die Ablehnung auch dieses Kompromißangebots. Man verständigt sich mit dem Domkapitel, beruft auch die auswärtigen Erbmänner zum Rat und beschließt, ‚eylendst‘ ein gemeinsames Schreiben an den Kölner Kurfürsten abzusenden.

Am 29. März berät man im Rat erneut über die Ablehnung, doch sollen zunächst 200 oder mehr Stadtsoldaten angenommen, auch 200 Musketen aus Kämmereimitteln angekauft werden. Anholts Begehren auf Lieferung von 2.000 dreipfündigen Kommißbroten für seine Söldner wird abgeschlagen, weil dieser Vorrat zur künftigen Belagerung der Mitstädte dienen solle. Alle Hauptleute und Befehlshaber der Bürgerfahnen werden informiert, daß Münster keineswegs gegen Kaiser und Kurfürst opponieren, sondern nur das ‚undisciplinirte Volck‘ nicht einlassen wolle. Daher sei starke Bewachung der Wälle nötig. Man werde 300 Soldaten anwerben, eine neue Fahne solle der Kapitän Bernhard von der Ruhr kommandieren. Am 3. April erklären sich die vorgeladenen Kriegsleute bereit, die Stadt gegen jedermann zu verteidigen und schlagen vor, für jedes Rondell einen ‚Artilleriemeister‘ zu verordnen, zusätzlich Holz für die Befestigungen zu beschaffen, eine Generalmusterung vorzunehmen und die Gartenhäuser vor den Wällen niederzulegen“.[2]

[1] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[2] LAHRKAMP, Münsters Rolle, S. 34f.

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