Rosbach, N; Hauptmann [ – ] N Rosbach [ – ] stand 1645/46 als Hauptmann[1] unter Wiederholt[2] in hessen-kasselischen Diensten[3] und war in Kempen[4] stationiert.
Der katholische Chronist Johannes Wilmius [1585, gest. als Dekan des Stiftes Kaiserswerth 1655] aus Kempen erinnert sich: „Am 2. Dezember kam ein Schreiben Seiner Durchlaucht des Kurfürsten,[5] wir sollten an die Hessen keinesfalls mehr die bisher üblichen Kontributionen[6] leisten, sondern diese Gelder im Laufe der einzelnen Monate für Seine Durchlaucht zurückhalten. In einem Übereinkommen zwischen dem durchlauchtigen Kurfürsten und der Landgräfin[7] war diese finanzielle Abmachung getroffen worden. Der Einspruch der hessischen Offiziere jedoch kehrte die wohlgemeinte Absicht ins Gegenteil. Die Belastung der Einge[se]ssenen wurde noch drückender und die Eintreibung des Geldes noch rücksichtsloser.
Im gleichen Monat drohte dem Kempener Klerus ein neues Damoklesschwert. Die hessischen Offiziere hatten nämlich den einheimischen, innerhalb der Mauern wohnenden Klerus, wie sie vorgaben, auf Anordnung des Kommissars[8] Bernard Becker[9] in den Kreis der Zahlungspflichtigen einbezogen. Die Anweisung verpflichtete sie zur monatlichen Zahlung von 61 Reichstalern Besatzungskosten, 50 Reichstalern für den Hauptmann Rosbach und 22 Reichstalern an einen anderen mir unbekannten Hauptmann. Die Aufforderung zur Zahlung des unserem Klerus auferlegten Geldes war nicht minder rigoros. Durch Boten ließen die Hauptleute bekanntmachen, daß das Geld bereits am nächsten Tag erhoben und im Weigerungsfalle auf dem Wege militärischer Zwangsmaßnahmen eingetrieben würde. Diese Drohung vor Augen reisten der Herr Pastor und ich am dritten Adventssonntag auf einem geliehenen Lastwagen nach Neuß,[10] da wir keinen anderen Ausweg mehr sahen. In Willich[11] erfuhren wir aber von einem uns aus Kempen nachgesandten Boten, daß der Kommissar nach Kempen gekommen sei. Wir änderten unsere Marschroute und kehrten nach Hause zurück mit dem festen Vorsatz, ein Gespräch beim Kommissar zu erreichen. Wir begaben uns zu seinem Quartier, meinem Elternhaus, das nach dem Offizial benannt ist, und bekamen nach einstündigem Warten eine Audienz. Die ungeheure Belastung vor Augen redete ich ihm ernsthaft zu. Wir legten ihm die Unmöglichkeit einer Beschaffung der uns auferlegten Lasten dar und baten um ihre Aufhebung, bis der Kurfürst unterrichtet sei und eine Entscheidung getroffen habe, was wir in unserer großen Not tun oder beschließen sollten. Anfangs machte er Schwierigkeiten und wollte uns nur einen Aufschub von einer Woche zugestehen. Doch unser Hinweis auf die Festtage hier wie in Bonn[12] aus Anlaß des bevorstehenden Weihnachtsfestes, wo keine Audienz gewährt würde, hatte den Erfolg, daß wir mit Mühe und Not einen Aufschub von einem Monat erhielten. Nach diesem Erfolg übertrugen wir in Briefen nach Bonn und Münster,[13] die an Seine Durchlaucht den Kurfürsten, an den hochwürdigsten erlauchten Fürstbischof von Osnabrück[14] und schließlich an Seine Durchlaucht den Apostolischen Nuntius[15] gerichtet waren, den Schutz und die Wahrnehmung unserer Sache der ebendort tagenden Versammlung der Reichsfürsten. […]
Am Ende des Jahres 1645 wurden wieder einmal die Priester schwer unter Druck gesetzt. Es wurde uns eine Kontribution von 130 Reichstalern angesagt. Natürlich konnten wir diese Summe nicht beibringen und wandten uns deshalb an den Kommissar Becker. Wir erreichten einen Aufschub von einem Monat, während wir nachweisen mußten, daß wir früher von jeder Kontribution befreit waren. Wir nahmen unsere Zuflucht nach Bonn und wollten zwei Priester hinschicken. Leider gab der Kommandant keine Ausreisegenehmigung. So nahmen wir einen Boten, der einen Brief von mir zu Seiner Durchlaucht bringen sollte. Da uns vom Kommissar nun einmal die Kontribution auferlegt war, drohte der Hauptmann Rosbach, der mich täglich belästigte, mit der Eintreibung durch seine Leute, ohne Rücksicht auf die uns gewährte Monatsfrist.
Am vorletzten Dezember wurde ich in meinem Hause von den Soldaten in schwere Bedrängnis gebracht. Sie verhöhnten mich wegen der Kontribution, woran ich doch nicht Schuld hatte, und trafen Anstalten, sie von mir zu erpressen. Deshalb begaben wir uns, der Herr Pastor und ich, zum Kommandanten und baten um seinen Schutz. Zum Dank für seine Zusage schickten wir ihm eine Karre mit 6 Malter[16] Hafer, die er bereitwilligst in Empfang nahm“.[17]
[1] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[2] Johann David Wiederholt [ -27. oder 28.1.1648 vor Homburg a. d. Efze], hessen-kasselischer Obristleutnant.
[3] Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[4] Kempen [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 384ff.
[5] Ferdinand v. Bayern, Kurfürst v. Köln [7.10.1577-13.9.1650 Arnsberg]. Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.
[6] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.
[7] Amalia Elisabeth Landgräfin v. Hessen-Kassel [29.1.1602 Hanau-3.8.1651 Kassel]. Vgl. BUCKREUS, Die Körper einer Regentin; PUPPEL, Amelie Elisabeth; BECHERT, Die Außenpolitik; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel.
[8] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar].
[9] Bernard Becker [ – ], hessen-kasselischer Kriegskommissar.
[10] Neuß [Rheinkreis Neuß]; HHSD III, S. 556ff.
[11] Willich [LK Viersen].
[12] Bonn; HHSD III, S. 94ff.
[13] Münster; HHSD III, S. 537ff.
[14] Franz Wilhelm Graf v. Wartenberg [1.3.1593 München-1.12.1661 Regensburg], Bischof von Osnabrück, Minden, Verden u. Regensburg, Kardinal. Vgl. GOLDSCHMIDT, Lebensgeschichte des Kardinalpriesters Franz Wilhelm Grafen zu Wartenberg; KNOCH, Die Politik des Bischofs Franz Wilhelm von Wartenberg.
[15] Fabio Chigi, als Alexander VII. [13.2.1599 Siena-22.5.1667 Rom], 1655-1667 Papst.
[16] Malter: 1 Malter (Köln) = 143.54 Liter
[17] WILMIUS, Chronicon, S. 152ff.