Pflaumer [Pflaumern], Peter von

Pflaumer [Pflaumern], Peter von; Obrist [1602 Reichertshofen-2./12.2.1655 Wien] Pflaumer war württembergischer Rat, Obrist,[1] Inspektor der Festungen und Oberamtmann von Weinsberg,[2] Möckmühl,[3] Bottwar[4] und Beilstein.[5]

Er wurde 1602 in Reinhartshofen[6] im Herzogtum Pfalz-Neuburg geboren.[7] Wegen der Rekatholisierung durch Wolfgang Wilhelm[8] wanderte die Familie ins Württembergische aus. Mit 15 Jahren nahm er Kriegsdienste, wahrscheinlich im Dienst Venedigs.

Er stand 1634 als Obristleutnant[9] eines Regiments[10] geworbener Knechte[11] in württembergischen Diensten.

„Neben den zur Tagesordnung gewordenen Ausfällen [der Besatzung v. Villingen;[12] BW] war das hauptsächlichste Ereignis des Monats Juni [1634; BW] die Entsendung eines Hilfskorps an den Generalmajor[13] Rheingrafen Johann Philipp,[14] der im Verein mit seinem Bruder Otto Ludwig[15] die von dem tapfern Obersten [Franz v.; BW] Mercy,[16] dem spätern kurbayerischen Feldmarschall, standhaft vertheidigte Waldstadt[17] Rheinfelden[18] belagerte und einen Entsatz fürchtete, welchen die Breisacher[19] Garnison[20] mit einem Theil der Villinger Reiterei und den zahlreichen, den Kaiserlichen ergebenen Schwarzwälder Bauern im Schilde führten, wie denn letztere von einem festungsartigen, zwischen St. Blasien[21] und Villingen gelegenen Verhau aus, verbunden mit Soldatenhaufen, bald den Breisachern, bald den Rheinfeldern Zufuhr und Ersatzmannschaften forderten. (Barthold, Deutscher Krieg. 1842. I, 172.)

Der schwedische Oberst Heinrich von Gaudeckh,[22] Kommandant von Freiburg i. Br.,[23] durch dessen Vermittlung das Ansuchen des Rheingrafen gestellt wurde, berichtet am 7. Juni, dass Hilfe dringend nothwendig, da gestern die ganze Nacht als Zeichen der äussersten Noth ein Feuer auf dem Kirchthurm zu Rheinfelden gebrannt habe und der Feind sich stets verstärke. Vor einigen Tagen seien 150 Pferde Lothringisch Volk aus Burgund zum Feind gestossen, die sie zwar ertappt und von denen sie etlich und dreissig niedergemacht und gefangen, es sei aber zu befürchten, dass wenn Rheinfelden entsetzt werde, nicht allein dem Breisgau,[24] sondern auch dem Herzogthum Württemberg Gefahr und Schaden erwachsen möchte. Genau beschreibt er den Weg, den das Detachement zu nehmen habe, beifügend, dass zu grösserer Sicherheit demselben von Freiburg aus der Major[25] Nothaft[26] mit einem starken Reiterkonvoi vom Zyllenhardt’schen[27] Regiment entgegengeschickt werden.

Das Hilfsvolk, bestehend aus 100 Reitern und 400 Musketiren,[28] zu dessen Führung anfänglich Holtz,[29] dann der Oberstlieutenant Pflaumer vom Herzog beordert war, marschirte am 13. gegen Freiburg zu ab. Als Ersatz sollten in den nächsten Tagen der Major Widerholt mit 6 Compagnien[30] zu Fuss aus dem Leonberger[31] Oberamt und später 4 Landkompagnien des Holtz’schen Regiments abgeben, welch letztere am 19. in Metzingen[32] und Ofterdingen[33] ihr Rendezvous haben würden.

Schon nach einigen Tagen jedoch kehrte die Hilfstruppe zurück, indem, wie ein Ueberläufer Namens Hans Ankhelin von Tiefenbach,[34] Maulbronner[35] Amts, der zuvor unter dem Schaffalitzky’schen[36] Regiment untergestellt, dann wieder gefangen und übergelaufen sei, am 14. mittheilte, dass der kaiserliche Oberst Schönau[37] mit 500 Mann zu Fuss und 600 Reitern zum Entsatz von Rheinfelden zwischen diesem Ort und Breisach von dem Rheingrafen geschlagen und mit mehreren vornehmen Offiziers gefangen worden sei“.[38]

Auch über die Vorgänge auf derm Asperg,[39] der geräumigste Höhenfestung Württembergs, war Pflaumer recht gut unterrichtet. „Der württembergische Oberstlieutenant Peter Pflaumer berichtete am 5. August [1635; BW] an den Herzog,[40] daß der Oberstlieutenant von Waldau[41] vor seinem Abzuge die herzoglichen geflüchteten Sachen, und besonders das Silbergeschirr, selbst beraubt, und vermuthlich dieser Umstand die Uebergabe sehr befördert habe, denn es habe noch kein Mangel Statt gefunden, und es seye überhaupt kein Grund zur Uebergabe da gewesen. Dem v. Münchingen[42] seye alle Gewalt benommen, das Pulver ohne Noth verschossen worden u. s. w.“.[43]

Pflaumer war mit Eberhard III. von Württemberg ins Exil gegangen und 1638 nach Württemberg zurückgekehrt.

Bereits 1630 war Georg Ludwig Graf von Löwenstein[44] durch Ferdinand II.[45] seines Besitzes Abstatt[46] enteignet worden, „da nun solche abscheulichen Laster, durch Georg Ludwig, den Grafen zu Löwenstein vielfältig begangen wurden“.[47]

„Dann wanderte Abstatt für 9 Jahre in den Besitz des Bischofs von Wien[48] und erst nach dessen Tod 1639 hat der Herzog von Württemberg, der gerade sein Land wieder zusammen bastelte, am 10.4.1639 Abstatt wieder in seinen Besitz genommen. Jetzt kämpften die Erben Ludwigs III. von Löwenstein-Wertheim um den Besitz Abstatts, aber Württemberg vergab es lieber an Peter Pflaumer, einem württembergischen Obristen,[49] der in der Nachbarschaft (Burg Helfenberg)[50] schon Besitz hatte. Während der Verhandlungen zum Westfälischen Frieden kämpften die Wertheimer verbissen um Abstatt, wobei das jetzt wieder 2 Linien waren, eine evangelische und eine katholische. Letztendlich setzte sich  bei Abstatt die katholische Linie durch, obgleich der Ort evangelisch war und blieb, während die anderen Teile der Grafschaft Löwenstein bei der evangelischen Linie waren. Allerdings trat die katholische Linie den Besitz Abstatt und Wildeck[51] gleich wieder für 15 Jahre an Peter Pflaumer ab, der dafür 24.000 Gulden bezahlte“.[52]

Nach 1648 war er Obrist eines Landregiments und Vogt.[53]

[1] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[2] Weinsberg [LK Heilbronn].

[3] Möckmühl [LK Heilbronn]; HHSD VII, S. 530f. Vgl. auch STROHHÄCKER, Das Amt Möckmühl.

[4] Großbottwar [LK Ludwigsburg].

[5] Beilstein [LK Ludwigsburg].

[6] Reinhartshofen, heute Ortsteil von Großaitingen [LK Augsburg].

[7] Angaben nach der Leichenpredigt des Matthäus Hänseler, Heilbronn 1655; Württembergische Landesbibliothek Stuttgart. Freundliche Hinweise von Herrn Jörg Wöllper.

[8] Vgl. KÜCH, Die Politik des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm. Wolfgang Wilhelm war wohl doch ein „offenbar recht beschränkter und unbeweglicher Geist, starr an einmal bezogenen Positionen festhaltend und von einem durch nichts zu erschütternden Bewußtsein wirklicher oder vermeintlicher Rechtspositionen durchdrungen, auf deren buchstäblicher Einhaltung er zu bestehen pflegte, ohne sich zu fragen, ob die Erreichung dieses Zieles nach Lage der Dinge möglich sei oder nicht“. SCHMIDT, Philipp Wilhelm, Bd. 1, S. 25f.  KÜHN-STEINHAUSEN, Korrespondenz, S. 9, charakterisiert ihn wohl zu positiv.

[9] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[10] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[11] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.

[12] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[13] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[14] Johann Philipp Rheingraf v. Salm-Kyrburg [ – 28.2.1638 bei Rheinfelden], schwedischer Generalleutnant.

[15] Otto Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm in Kirburg, Mörchingen u. Tronecken; General [13.10.1597-16.10.1634 Speyer] dänischer, dann schwedischer General.

[16] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall.

[17] Als „Waldstädte“ wurden bezeichnet: Rheinfelden, Bad Säckingen, Laufenburg u. Waldshut.

[18] Rheinfelden (Baden) [LK Lörrach]; HHSD VI, S. 659.

[19] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[20] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[21] St. Blasien [LK Waldshut].

[22] Heinrich v. Gaudeckh [Gaudecker] [ – 2.6.1636 bei Zabern], schwedischer Obrist.

[23] Freiburg im Breisgau; HHSD VI, S. 215ff.

[24] Breisgau; HHSD VI, S. 113f.

[25] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[26] Werner Nothaft v. Hohenberg [6.3.1602-17.4.1657 Hochberg], französisch-weimarischer Obrist.

[27] N Zillhardt [Zillehardt, Zyllenhardt, Zillnhardt] [ – ], schwedischer Obrist.

[28] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[29] Georg Friedrich v. Holtz zu Niederholtz [1.11.1597-10.8.1666], Obrist, Generalfeldzeugmeister. WÖLLPER, Georg Friedrich von Holtz, unter: http//www.koni.onlinehome.de; HOLTZ, Generalfeldzeugmeister Georg Friedrich vom Holtz.

[30] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[31] Leonberg [Kr. Böblingen]; HHSD VI, S. 463f.

[32] Metzingen [LK Reutlingen]; HHSD VI, S. 525f.

[33] Ofterdingen [Kr. Tübingen].

[34] Tiefenbach, heute Ortsteil von Östringen [LK Karlsruhe].

[35] Maulbronn [Enzkreis].

[36] Bernhard Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“] [31.8.1591 Brackenheim-21.101641 Paris], französischer Generalmajor. Vgl. den Beitrag von Jörg WÖLLPER in den „Miniaturen“ unter schaffalitzky-zu-mukadel-bernhard-von.

[37] N Freiherr v. Schönau [ – ], kaiserlicher Obrist.

[38] HOLTZ, Generalfeldzeugmeister Georg Friedrich vom Holtz, S. 45f.

[39] Asperg [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 29ff. Vgl. SAUER, Der Hohenasperg.

[40] Eberhard III. Herzog v. Württemberg [16.12.1614 Stuttgart-2.7.1674 Stuttgart].

[41] Rüdiger v. Waldow [ – ], württembergischer Obrist.

[42] Werner Dietrich v. Münchingen [ -]; württembergischer Obristleutnant.

[43] MARTENS, Geschichte, S. 381.

[44] Georg Ludwig Graf v. Löwenstein-Scharfeneck [Lowenstein, Löbenstein, Liebenstein] [25.1.1587 Habitzheim-3.1.1633 Erfurt], schwedisch-weimarischer Obrist.

[45] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[46] Abstatt [LK Heilbronn]. „Abstatt war eine Gründung der Herren von Heinriet. Die Burg Wildeck dürfte etwas älter sein wie der Ort, man geht bei der Burg vom 12. Jh. aus. Die Herren von Heinriet verkauften ihren Besitz- ausgenommen Abstatt und die Burg Wildeck- an die Grafen von Löwenstein, die damals noch Habsburger waren. Der letzte Heinrieter Besitzer von Abstatt war Heinrich von Heinriet, der 1439 starb. Mit Erlaubnis des Markgrafen von Baden durfte er Abstatt an seine Tochter Ute und ihren Gatten Harandt von Hohenberg weiterreichen, der es bis zu seinem kinderlosen Tod 1490 besaß. Dann gehörte Abstatt knapp 2 Jahre den Grafen von Neipperg als badisches Lehen, die es 1492 an Ludwig I. Graf zu Löwenstein und Herr zu Scharfeneck für 4400 Gulden mit der Zustimmung des Markgrafen von Baden verkauften.

Die Grafschaft Löwenstein (ohne Abstatt) hatte Friedrich der Siegreiche, Kurfürst und Pfalzgraf bei Rhein, 1441 käuflich erworben und wollte diese Grafschaft, neben vielen anderen Orten, an seinen einzigen überlebenden Sohn Ludwig aus einer morganatischen Verbindung mit einer Bürgerlichen, Clara Tettin aus Augsburg, vererben. Der Nachfolger von Friedrich, sein Neffe Philipp, hat nach einigen Wirrungen bei der Hochzeit 1488 von Ludwig mit Elisabeth von Monfort, Ludwig tatsächlich nur die kleine Grafschaft Scharfeneck (bei Landau in der Pfalz) und die Grafschaft Löwenstein (ohne Abstatt) überlassen. Mit den gleichfalls von seinem Vater ererbten finanziellen Mitteln hat Ludwig dann 1492 Abstatt und die Burg Wildeck hinzu gekauft.

Ludwig hatte vier Enkel, die die an sich schon kleine Grafschaft Löwenstein 1567 und Scharfeneck in vier Teile aufteilten. Ludwig III. bekam den Ort Löwenstein, Wolfgang bekam Scharfeneck, Friedrich bekam den Ort Sulzbach und Albrecht bekam Abstatt und die Wildeck. Nachdem Albrecht 1587 kinderlos starb, hat der Herzog von Württemberg den Ort wieder sich unterstellt. Die Oberlehensherrschaft der Grafschaft Löwenstein war (mit dem) als Folge des Landshuter Erbfolgekriegs 1504 von der Pfalz auf Württemberg  übergegangen. Nur durch Intervention des Kaisers  vergab Württemberg  die Grafschaft 1510 wieder an Ludwig I., jetzt als Württemberger Lehen.

Von 1587-1590 war jetzt Abstatt rein württembergisch und nur auf Intervention des Kaisers wurde der Ort 1590 wieder an die Linie Wolfgangs (Scharfeneck) übergeben. Der Herzog von Württemberg wollte vermeiden, dass es bei Ludwig III. landet, da dieser die Oberhoheit Württembergs nicht anerkennen wollte, zumal er mit der Heirat der Wertheimer Erbin (Wertheim war eine reichsunmittelbare Grafschaft) erheblich dazu gewonnen hatte. Beim Tod Albrechts regierte in Scharfeneck schon Wolfgang II., dessen Erben dann die beiden letzten Löwensteiner aus dieser Linie Johann Casimir und Georg Ludwig waren, die Abstatt und die Burg Wildeck erbten.

Dann wanderte Abstatt für 9 Jahre in den Besitz des Bischofs von Wien und erst nach dessen Tod 1639 hat der Herzog von Württemberg, der gerade sein Land wieder zusammen bastelte, am 10. April 1639 Abstatt wieder in seinen Besitz genommen. Jetzt kämpften die Erben Ludwigs III. von Löwenstein-Wertheim um den Besitz Abstatts, aber Württemberg vergab es lieber an Peter Pflaumer, einen württembergischen Obristen, der in der Nachbarschaft (Burg Helfenberg) schon Besitz hatte. Während der Verhandlungen zum Westfälischen Frieden kämpften die Wertheimer verbissen um Abstatt, wobei das jetzt wieder 2 Linien waren, eine evangelische und eine katholische. Letztendlich setzte sich  bei Abstatt die katholische Linie durch, obgleich der Ort evangelisch war und blieb, während die anderen Teile der Grafschaft Löwenstein bei der evangelischen Linie waren. Allerdings trat die katholische Linie den Besitz Abstatt und Wildeck gleich wieder für 15 Jahre an Peter Pflaumer ab, der dafür 24.000 Gulden bezahlte. Abstatt hatte also eine bewegte, ja fast singuläre Geschichte, da wir die meiste Zeit anderen Besitzern gehörten als unser Umfeld. Beide Linien von Löwenstein-Wertheim wurden noch zu Fürsten ernannt. Die katholische Linie Löwenstein-Wertheim-Rochefort wurden 1711 in den Fürstenstand erhoben und die evangelische  Linie Löwenstein-Wertheim-Virneburg schaffte das  erst 1812. Die Löwensteiner Fürsten hatten noch bis 1934 beachtlichen Besitz in Abstatt (Hofgut Vohenlohe)“. Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Herrn Jürgen Maute, Abstatt.

[47] Regestenbuch Kremsmünster (Wortfolge und Satzbau weitgehend unverändert, Begriffe teilweise übersetzt, Erklärungen in Klammer gesetzt, der Text besteht aus einem Satz; durch Herrn Jürgen Maute), ausgestellt am 4.11.1630 durch Reichshofrat Peter Heinrich von Stralendorf, Freiherr v. Goldrebe [1577-19.10.1637 Wien]. Monasterium.net – AT-StiAKr – KremsmuensterOSB. Daten aus monasterium.net – http://www.mom-ca.uni-koeln.de/

mom/AT-StiAKr/KremsmuensterOSB/1630_XI_04/charter. Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Herrn Jürgen Maute, Abstatt.

[48] Anton Franz Wolfradt [Wolfrath], SOCist/OSB [9.7.1582 Köln-1.4.1639 Wien], Hofkammerpräsident, Zisterzienser, Abt v. Kremsmünster u. Fürstbischof der Diözese Wien.

[49] Vgl. auch THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 586.

[50] Helfenberg, heute Ortsteil von Ilsfeld [LK Heilbronn].

[51] Wildeck, Burg bei Abstatt [LK Heilbronn].

[52] Freundliche Mitteilung von Herrn Jürgen Maute.

[53] Vogt: Der Vogt war zunächst ein kirchlicher, seit dem Hochmittelalter auch ein weltlich-politischer Amtsträger. Er verwaltet die unterste Verwaltungseinheit und unterstützt den Rentmeister bei seinen Aufgaben. Er sorgt für die Bekanntmachung landesherrlicher Verordnungen und Gesetze, die in der Kirche öffentlich gemacht wurden. Der Vogt repräsentiert die staatliche Gewalt auf dem flachen Lande und hat umfassende militärische und polizeiliche Aufgaben.

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.