Perusi [Berusi, Peruß, Perusius, Peruzzi, Perussy, Perússi], Fra Luigi [Lodovico Francesco] de

Perusi [Berusi, Peruß, Perusius, Peruzzi, Perussy, Perússi], Fra Luigi [Lodovico Francesco] de; Obrist [um 1590 Valetta-11.6.1631 bei Greifswald] Perusi, ein aus Malta stammender Ritter des Johanniter-Ordens,[1] hatte bereits an der Schlacht am Weißen Berg (1620)[2] teilgenommen. Am 2.5.1623 machte Christian II. v. Anhalt-Bernburg seine Bekanntschaft am Wiener Hof.[2a]

1625 erscheint er in der Liste der pappenheimschen[3] Hauptleute[4] für den Veltlinzug.[5]

Vom 9.9.1630 zum Juni 1631 war er kaiserlicher Obrist[6] und Kommandant in Greifswald.[7] „Nach der Landung der königlich-schwedischen Invasionsarmee[8] am 26. Juni 1630 und ihres Vordringens in Pommern ergab sich […] für Greifswald eine besondere Gefahrenlage, denn der Kommandant der kaiserlichen Garnison[9] Oberst Perusi glaubte, die stark und modern befestigte Stadt – isoliert inmitten der landesweit stationierten schwedischen Truppen – bis zur Ankunft von Entsatzeinheiten aus General Tillys[10] Armee halten zu können. Schwedische Angriffsversuche scheiterten. Diese exponierte Verteidigungslage zog eine Art Diktatur des Garnisonskommandanten nach sich, in der die schon teilweise eingeschränkten Immunitäten weiter außer Kraft, aber Universitätsangehörige und Pfarrer noch geschont wurden bei Einquartierung und den täglichen Schanzarbeiten,[11] zu denen Gruppen von Einwohnern sich nahezu täglich einzustellen hatten. Um die Getreidevorräte zu erfassen, zu rationieren und gerecht zu verteilen, ließ Perusi die Böden und Häuser der Herren Doctores, Professores und Alle der Universitet Allhier incorporirte Persohnen visitieren. Eine besondere Liste vom April 1631 verzeichnete sowohl die Kornmenge als auch die Personen in den Haushaltungen der Professoren, der Witwen, des Sekretärs, des Ökonomen, Buchdruckers, des Famulus, des Maurers, einer Zimmermannswitwe und eines Studenten auf dem Kollegium. Es waren 116 Personen, die insgesamt eine Last,[12] sechs Drömt[13] und achteinhalb Scheffel[14] Korn, Erbsen, Grütze und Malz gelagert waren. Nicht aufgelistet sind die wohl damals abwesenden Theologen Krakewitz und Rau, der Jurist Johann Burgmann und der Mediziner Jóël sowie aus der Philosophischen Fakultät Philipp Friedrich Friedlieb. Demnach fehlten fünf der insgesamt 13 Professoren. Rechnet man je Haushalt mit durchschnittlich 5 Personen, dann ergibt sich eine Gesamtzahl von ca. 150 Universitätsangehörigen (außer Studenten). Den größten Haushalt führte der Ökonom mit neun, der Theologe Mascow mit zehn und die Witwe Eberhard mit zwölf Personen. In Einzelfällen fielen Studenten in Professorenhäuser ein, so vom 20. November bis 4. Dezember 1630 bei dem Juristen Joachim Völschow, wo sie sich bedienen ließen und die bei solchen Excessen übliche Beute mitnahmen: Lebensmittel, Metallgerät, Betten und Wäsche, Geschirr, Kleidung und ein französisches Büchlein. Zielperson solcher Hausgewalt war vor allem der Generalsuperintendent Krakewitz, dem Perusi, wie allen Predigern, die Taxation[15] der päpstlichen Lehre untersagte bei Strafe der Vertreibung. Krakewitz verließ die Stadt. Es kehrten katholische Priester ein. Während am 25. Juni 1630, unter dem Kommandanten Oberst Heinrich Ludwig von Hatzfeldt,[16] die hundertste Wiederkehr der Confessio Augustana öffentlich gefeiert werden konnte und das religiöse Leben in der Stadt ohne ernste Einschränkung weiterlief, häuften sich unter Perusi die Belästigungen, die aus dem Inhalt des kaiserlichen Restitutionsedikts[17] vom 6. März 1629 hergeleitet waren und – wie Rektor und Senat in einem Schreiben an Feldmarschall Arnim am 15. November erklärten – dem (Augsburger) Religionsfrieden entgegen standen. Doch von einer durchgängigen Unterdrückung der Glaubensausübung oder gar gewaltsamem Rekatholisierung berichten die Akten nichts. Die Kommandanten ließen die Bürger in ihrer Glaubenspraxis gewähren, denn im Vordergrund standen die Zwänge der militärischen Verteidigung, der die Stadt und die Universität weitgehend zu dienen hatten. Dass Perusi in deren Alben als Teufel und Feind des Professorenstandes bezeichnet wird, ist auf sein hartes Verteidigungsregime zurückzuführen, weniger auf rigorose Unterdrückung von Religion und Kirche. Als Perusi am 11. Juni 1631 bei einem Erkundungsritt außerhalb der Stadt von schwedischen Musketieren erschossen wurde und sein Nachfolger fünf Tage später kapitulierte, endete nicht nur die Persusische Tyrannei, sondern auch die kaiserliche Besetzung Pommerns“.[18]

In einer zeitgenössischen Darstellung heißt es: „Es ist aber mit der Grypswaldischen Eroberung also hergangen: Den 11. Junii deß Morgens zwischen 6. vnd 7. Vhren / liessen sich etliche Schwedische Reuter vor dem Steinbecker Thor sehen / in meynung / das Vieh weg zu treiben / welches die Käys. die gantze Woch über auß demselben Thor hatten außtreiben lassen / aber an demselbigen Tag war es zu einem andern Thor außgelassen. Wie sie nun vom Vieh nichts vernamen / macheten sie ein wenig Allarm / vnd löseten ihre Pistolen. Als solches die in der Statt vernamen / wurde alsbald zu Pferd geblasen. Darauff etwan drey oder vier Trouppen sich hinauß begaben / welchen Perusi selbsten / neben dem Leutenandt Wachtmeister[19] vnd einem Creutzherrn[20] folgete. Als sie nun hinauß kamen / wurden sie drey Trouppen Schwedischer Reuter gewahr: Solches ward alsbald dem Obristen angemeldet / mit Verwarnung / daß er sich zu weit hinauß begeben solle. Aber er achtete solches nicht / sondern ritte mit dem Creutzherrn immer fort / biß er einen guten Weg von der Statt abkam / da thäten sich etliche Königliche Reuter / so sich verstecket gehabt / hervor / vnnd schnitten ihm den Paß ab nach der Statt. Da solches die Crabaten[21] sahen so bey ihm waren / namen sie die Flucht / etliche schwemmeten durch das Rick beym Rosenthal / wurden aber zum theil erhaschet vnnd nider gemetziget.

Vnter dessen wurde der Oberste / der sich auch gedachte wider nach der Stadt zu machen übereylet / der Creutzherr / so bey ihm war / alsbald todt geschossen: Perusi aber / weil er vest[22] war / empfieng von dem ersten Schuß keinen Schaden / aber zum andern mal ward er durch vnd durchgeschossen / vnd ihm die güldene Kette[23] / so er vmb gehabt / daran das Gülden Flüß[24] gehangen / abgenommen“.[25]

Das „Theatrum Europaeum“[26] berichtet über Perusi: „Nach deß Königs Abzug auß Meckelnburg / schickte der General Bannier[27] / welcher in Dammin[28] war hinderlassen worden / ein Schreiben an den Obristen Perusi / welcher vber die Kayserische Besatzung zu Gripswald commandirte nach gesetzten Inhalts:

Demnach die Sachen nunmehr durch Eroberung der Stadt Dammin / vnd anderer vmbligenden Pässe / dahin gerahten / daß der Statt Gripswald aller Zugang vnnd Zuführung der Proviand gäntzlich abgeschnitten / vnd alle Hoffnung / einen Succurs hineyn zubringen / benommen wäre / wäre auß allen Vmbständen abzunehmen / auch auß auffgefangenen Schreiben offenbar vnd bekandt / daß wegen solches mißlichen Zustandts / die Eroberung seiner Statt / deren alle nothwendige Sachen benommen / nit durch Gewalt vnd Kriegsmacht / sondern allein durch wenige Zeit dörffte zuwegen gebracht werden. Dieweil aber der lange verzug schädlich / vnd nichts als vnleidenliche Conditionen mit sich bringen vnd vervrsachen würde / hätte er auß guter Affection / die er gegen allen redlichen Soldaten trüge / ihn Perusi / ermahnen wollen / gegenwertiger Zeit Gelegenheit in acht zunehmen / selbsten bey Zeiten auff ehrliche Conditionen bedacht zu seyn / der Soldatesca zuverschonen / vnd der vnvmbgänglichen Noth nach / wie einem jeden verständigen gebührete / sich zu accomodiren. Dann er ausser allem Zweiffel setzte / daß ehe es zu den Extremis komme / er von Ihrer Königlichen Mayestat erhalten vnnd zuwegen bringen wolte / daß dem Kayserischen KriegsVolck mit guten Conditionen ein freyer Abzug möchte zugelassen werden. Da aber er / Perusi / dessen vngeachtet / die Extrema lieber gewärtig seyn wolte / würde hernach die Königliche Gnad vergeblich gesuchet werden.

Sonsten vernehme er mit grosser Verwunderung vnnd nit weniger billiger Indignation aller Christlichen Hertzen / die vbermachte Landesverwüstungen / Sengen vnd Brennen / welches das Kays. Kriegsvolck / wider aller Christlicher Soldaten gebrauch / gantz Barbarischerweiß vervbere. Sie möchten doch lieber selbst bedẽcken / dz dieser Krieg beyderseyts von Christen geführet würde / welchen nichts vblers anstünde / als mit Brand vnd Verheerung die armen vnschuldigen Vnderthanen plagen. Derhalben solte er / Perusi / vermahnet seyn / das Kriegsvolck von solchen Excessen hinfüro abzuhalten / damit nicht / so etwan dz Glück bey ihm einen widrigen Außgang / daran nit zuzweifeln / gewinne / vnd in der Schwedischen Gewalt geriethe / er ein gleichen Zustand mit andern MordBrennern[29] erfahren müsse.

Auff solches antwortete der Obrist Perusi folgender gestalt: Er könte so schleunig nicht mit seinem vnterhabenden Volck abziehen / wäre der Hoffnung / die Kayser. Siegreiche Armada würde ihm bald zu Hülff kommen. Doch da man ihm wolte Zeit vergönnen / wolte er solches Begehren dem Kayserl. General wissend machen / vnnd sein bedencken darüber vernehmen.

Wegen deß Brennens entschuldiget er sich / daß ihm nicht bewust / daß dergleichen vorgeloffẽ wäre / außgenommen / daß wegen Gripswaldtscher Befestigung etwas abgebrochen vnnd in Brand gestecket worden.

Perusi schaffete bey so gestalten Sachen alle Krancke vnnd Wehrloß Gesind auß der Statt / vnnd ließ vmb das Rathhauß in der Statt eine Stacket machen.

Es thäte sonsten dieser Perusi den Inwohnern in Gripßwald nit wenig Verdrieß vñ Beschwerlichkeit an / vnnd waren sie die letzten / die von der Kayserl. Tyranney erlediget wurden. Es ward nit allein durch ihn die Statt / durch Abbrechung vieler schönen Gebäw / jämmerlich verwüstet / sondern auch die berühmbte Academia daselbst gantz zerstöret vnnd vernichtet / vnnd die Bürgerschafft durch stätige Contributionen[30] vnd Exactionen[31] in die eusserste Armut gebracht. Eine sonderliche Tyranney hat er an einem Evangel. Prediger / Friderich Bethius genant / vervbet / dann nach dem etliche Kayserische Soldaten in dẽ Dorff Quarnikow[32] / darin er Pfarrherr gewesen / von den Bawren erschlagen worden / hat Perusi / weil er besagter Bawren nit mächtig werden können / alle Schuld auff ihn gelegt / ihn deßwegen ins Gefängnuß geworffen vnnd dahin gezwungen / daß / da er anders mit dem Leben (vngeachtet er gantz vnschuldig) davon kommen wollen / er 300. Reichsthaler bezahlen müssen.

An Herrn D. Berthold Krackowitzen [Krakewitz; BW] / Superintendenten in VorPommern / hat dieser gottlose Italianer auch viel Muthwillen vervbet. Dann als selbiger von den Jesuitern[33] etwas frey geredet vnd ihre vntugenten auffgedecket / hat er sich nit geschewet / ihme D. Krackowitzen deßwegen einen Product reychen zulassen. Es hat sonsten auch dieser D. Krackowitz von den Kayserischen / die Zeit vber / als sie in Gripswald gelegen / viel Vnfugs erleyden müssen: auch durch stätiges Contribuiren in solche Armuth gebracht worden / daß er kein Holtz / sich vor der Kälte in etwas zu salviren / haben können. Als nun nichts destoweniger ein Kayser. Obrist. vmb weil er etlich Hew / so ihme abgefordert worden / nit geben können / ihme deßwegen seinen Hoff anzuzünden gedrohet / hat er selbigem auß Vngedult vnd vertrawen auff sein gerechte Sach also geantwortet: Es dörffte ein solch Bubenstück nicht eben durch die Hand eines hohen Officirers verrichtet werden / sondern es könte es auch der allerärgste Bößwicht ins Werck setzen: War also der Trutz deß Obristen redlich beantwortet“.[34]

„Zuvor haben wir gemeldet / welcher Gestalt der in Grypswald (welches Orth allein in Pommern noch von den Kayserischen besetzt war) commandirende Peruß zur Vbergebung von dẽ Schwedischen General vber die Infanterey ermahnet worden. Es ist aber von da an solche Statt noch biß in den Unium in der Kayserischen Gewalt verblieben. Da dann die Inwohner in solchẽ vber auß grossen Betruck / Jam̃er vnnd Noth gelebet / dz einem Christlichen Hertzẽ billich die Haut darfür beben vnd zittern möchte / wann er höret / was sich daselbst in Zeit der gantzen Einquartirung für klägliche Fälle vnd grewliche Händel mit allerhand vielen vnglaublichen Exactionen vnnd Contributionen begeben / die sich dañ zu letzt auch gehäuffet / daß / weil bey den guten Leutẽ kein Vorrath an Gelt / oder sonsten mehr vorhanden gewesen / sie all ihr Zinnwerck haben hingeben müssen. Darauff sich dann Gott endlich vber sie auch in Gnaden erbarmet / vñ sie wunderbarlicher Weyse davon errettet vnd entfreyet.

Den 11. Junii deß Morgens zwischen sechs vnnd sieben Vhren haben sich etliche Schwedische Reutter vor dem Steinbecker Thor sehen lassen / in Meynung / das Viehe weg zutreiben / welches die Kayserische die gantze Woch vber zum selben Thor hatten außgehen lassen / denselben Tag aber war es zu einem andern Thor außgetrieben. Wie nun besagte Schwedische Reutter vom Vieh nichts vernommen / haben sie ein wenig Allarm gemacht / vnd ihre Pistolen gelöset. Als man solches in der Statt vernahm / ward also bald zu Pferd geblasen / vnd ritten etliche Truppen hinauß / welchen der Peruß selbsten / neben dem Leutenant / Wachtmeister vnd einem Creutzherrn folgete.

Da sie nun hinauß kommen / wurden sie drey Truppen Schwedischer Reutter gewahr / welches alsbald dem Obristen angemeldet wurde / mit Verwarnung / daß er sich nicht zu weit hinauß begeben solte. Er aber achtete solches nicht / sondern ritte neben dem CreutzHerrn immer fort / biß sie einen guten Weg von der Statt abkamen: Da theten sich von newem etliche Königliche Reutter auß einem Hinderhalt herfür / vnnd schnitten ihnen den Paß nach der Statt ab. Als solches die Crabaten sahen / so bey dem Obristen waren / nahmen sie das Reißauß / etliche schwemmeten durch das Ryck beym Rosenthal / etliche aber wurden erhaschet / vnnd nidergemacht. Perusi neben dem CreutzHerrn wurden auch ereylet / dieser zwar alsbald todt geschossen / Peruß aber / weil er fest war / empfieng vom ersten Schuß keinen Schaden : der ander aber ward ihm zu hart gepfeffert / vnd gieng durch vnd durch / also daß er keines weiter bedörffte / vnnd ward ihm eine schöne güldene Kett / daran das güldene Fließ gehangen / abgenommen.

Also ist diesem Preuß der grosse Frevel vnnd Grauwsambkeit / die er an Doctorn Crackowitzen / Superintendenten / vnd andern guten Leuten zu Grypswald begangen / redlich vergolten worden“.[35]

In Wassenbergs[36] 1647 erneut aufgelegtem „Florus“ schrieb der Kriegsteilnehmer und spätere kurbayerische Feldmarschall Jost Maximilian Graf von Gronsfeld,[37] damals noch Stellvertreter Pappenheims[38] im Weserbereich, über die Einnahme Greifswalds im Juni 1631: … „die erste Belägerung so der König vornahme / war Gripswald / worinnen ein tapfferer Soldat / vnnd Italianischer Johanniter Ordens Ritter / Perusi genant / commandirte. Nach dem aber derselbe in einem Außfall todt bliebe / vnnd die Belägerten Mangel an Munition / auch wenig Hoffnung zum Entsatz hatten, ergaben sie sich mit dieser Condition / daß sie sicher nach den jhrigen solten gelassen werden: Der König aber contra datam fidem zwang sie alle zu dienen / bekam also 2000. tapffere Soldaten / vnnd wir wurden 2000. schwächer / hernacher nahm er Kohlberg[39] auch ein / vnnd machte es auff die vorige weise / bekame daselbst noch 100. Mann / hernacher nahm er Gartz[40] / in Ansehen deß Torquato Conti[41] mit stürmender Hand ein / der Gubernator / ein Neapolitanischer Marquis, bliebe todt / vnnd bekame auch vber 100. Mann gefangen / so alle dienen musten“.[42]

Perusis Regiment[43] ging mit der Einnahme der Stadt zugrunde.

[1] Johanniter: Johanniter, Rhodiser, Hospitaliter; der älteste geistliche Ritterorden, nach der Eroberung Jerusalems durch die Kreuzritter 1099 als Orden begründet. In der Ordensregel von 1137 als Militär-Ritterorden verstanden. 1308-1310 Eroberung von Rhodos und seiner Nachbarinseln, 1523 Verlust von Rhodos, 1524 Malta und seine Nachbarinseln von Karl V. erbeten und 1630 als Lehen erhalten.

[2] 8.11.1620: Maximilian I. von Bayern schlägt das böhmische Ständeheer unter Christian I. von Anhalt. Friedrich V. von der Pfalz geht nach Den Haag in die Niederlande. Vgl. KREBS, Schlacht.

[2a] http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Bl. 14v.

[3] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.

[4] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[5] STADLER, Pappenheim, S. 161.

[6] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[7] Greifswald [LK Vorpommern-Greifswald]; HHSD XII, S. 194ff.

[8] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Betellbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“.

[9] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[10] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[11] Schanzarbeit: Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig, da verurteilte Straftäter, Huren und Trossangehörige etc. zu diesen schweren Schanzarbeiten herangezogen wurden. Schon 1625 waren umfangreiche Verstärkungen der Wallanlagen durchgeführt worden, wobei die Erfurter umfangreiche Frondienste leisten mussten. Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen.

[12] 1 Last = 8 Drömt (Drömpt) á 12 Scheffel á 4 Faß oder Viert á 4 Metzen = 466,2 Liter.

[13] Drömt (Vorpommern): 1 Drömt 12 Scheffel = 48 Vehrt/Viertel = 192 Metzen = 23568 Pariser Kubikzoll = 467 Liter.

[14] Scheffel (Vorpommern): 1 Scheffel: 38, 81 Liter.

[15] Taxation: Schimpfen, Schelten.

[16] Heinrich Ludwig Graf v. Hatzfeldt [ -1.2.1631 Rostock], kaiserlicher Obrist.

[17] Restitutionsedikt vom 6.3.1629: „Das von Ferdinand II. erlassene Edikt sprach dem Kaiser das alleinige Recht zu, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 authentisch zu interpretieren. In Ausübung dieses Rechts setzte der Kaiser die Calvinisten außerhalb der Augsburger Friedensbestimmungen. Zudem befahl er die Rückgabe aller nach 1552 von den Protestanten eingezogenen (säkularisierten) Kirchengüter. Davon betroffen waren 12 reichsunmittelbare Bistümer, 500 Klöster und Konvente. Proteste gegen das Restitutionsedikt erhoben sich nicht nur von protestantischer, sondern auch von katholischer Seite. Dass HAPPE (mdsz) den ganzen Text des Edikts aufnimmt, zeigt doch wohl, dass er die damit verbundenen oder potentiellen Gebietsveränderungen und deren Folgen wohl einzuschätzen glaubte. Allerdings zeigen kaiserliche Kostenberechnungen aus dem Niedersächsischen Kreis, dass die Kosten für die Restitutionen die tatsächlichen Einnahmen für das Haus Habsburg überstiegen“. [mdsz]

[18] LANGER, Die Universität Greifswald, S. 82ff.

[19] Wachtmeisterleutnant: Er entsprach dem späteren Feldwebelleutnant und war der unterste Offiziersdienstgrad. Der Wachtmeisterleutnant fungierte als Adjutant in militärischen Einheiten, Festungen und größeren Städten.

[20] Kreuzherr: Kreuzherren, auch Kreuzbrüder nennen sich die Mitglieder des Ordens vom Heiligen Kreuz/Regularkanoniker des Ordens vom Heiligen Kreuz (Ordo sanctae crucis – O. S. C. oder O. Cruc.).

[21] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteien“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“.

Bei diesen „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.

[22] eisenfest: GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 3, S. 369: „fest durch zauberei, unverwundbar, und verstärkt stahleisenfest“. Der Erzgebirgschronist und Pfarrer Christian Lehmann liefert die entsprechenden „Exempel“; SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 186f.: „Ich habe gekannt einen benachbarten Dorfrichter, der Ao. 1632, 15 Aug. im Holckschen Marsch mit seinen Bauern erkühnte, dem Feind im Marschieren Abbruch zu tun. Er traute seiner Fertigkeit und hatte sich daneben mit etlichen Hellebarden und Bauerngewehr [einschneidige, bis zu 50 cm lange messerartige Waffe mit Griffschalen aus Holz, Horn oder Bein; BW] bewaffnet. Da er eine Feldlänge herauf kommen, stoßen auf ihn 4 Reiter, 2 Croaten und 2 Deutsche, die geben Feuer auf ihn, dass ihm zwei Kugeln durch die Kleider in die Seite gegangen, aber nicht durch die Haut. Er bat um sein Leben, gab dem einen ein Stück Geld, die anderen wollten auch befriedigt sein, und weil er nicht mehr zu geben hatte, brannten sie ihm wieder zwei Kugeln auf den Leib, die eine ging auf die Brust, die andere durch den Hut am Kopf, dass ihm vom Stoß und Knall das Blut zum Maul und Nase heraus ging und er niederfiel als wäre er nun gar tot. Da aber die Soldaten wegritten, machte er sich zwar davon, lebte noch 7 Jahr, aber hat sein Leben bekranken und beseufzen müssen.

Ao. 1630 lebte in einem Dorf [Königswalde; BW] nahe Annaberg ein gelehrter und beherzter Erbrichter [Christian Reppel; BW], der sich in feindlichen Zeiten an der Böhmischen Grenze für einen Obersten unter den Bauern bestellen ließ und damals auch die Stadt Annaberg mit belagern half. Der selbe hatte sich so stahleisenfest gemacht, dass ihm so gar kein Schuss noch Stoß verwunden konnte. Er ließ zur Probe mit Messern und Degen auf sich stoßen, mit Pfeilen auf sich losschießen, die aber nicht trafen oder doch nicht beschädigten. Doch war er nicht fest vom Feuer und Tod. Der Feind brannte ihm sein Erbgut weg, nahm ihm all sein Vieh, Vorrat und Lebensmittel. Da er in der Hitze den Räubern nachlief, und darauf Wasser getrunken, bekam er die Schwind- und Wassersucht und musste im besten Alter dahin sterben.

In dieses gewesenen Richters-Gemeinde diente zur selben Zeit ein verwegener stahlfester Bauernkerl unter den Kaiserlichen zu Pferde, welcher sich Hostiam conscratam lassen im Fuß einheilen, und von keinen Waffen noch Geschoss konnte geöffnet werden. Er ritte einesmals mit 100 Mann auf Partie aus, fiel ein Dorf an, welches aber als ein Flecken mit einer Mauer umgeben war und zwei Tor hatte. Die Bauern ließen ihn ein, schlossen dann die Tore plötzlich, umringten ihn und die seinen allenthalben mit Äxten und Spaltkeulen [im Bergbau Axt zum Spalten; BW], schlugen im Grimm alles nieder, zogen sie nackend aus, und stützten damit eine Grube voll. […][ …] Die Bauern haben im vorigen Krieg an den verhauenen Pässen nach Böhmen wohl 100 solche Gebackene mit Spaltkeulen aufgemacht. Ein starker Eisenfester wurde mit einem silbern Knopf [weil die erste Kugel nicht helfen wollte] erschossen; ein anderer im Duell mit einem durch die Erd gezogenen Degen niedergestochen; ein anderer vermeintlich Gebackener hielt im Saufgelage die bloße Brust dar, und gab seinen Degen hin, man sollte eine Probe tun und auf ihn zustoßen. Gott strafte die Pravade, und ging der Degen durch und durch“. In der Hannover’schen Chronik heißt es; JÜRGENS, Chronik, S. 546f.: „Rittmeister Immernüchtern aus Wolfenbüttel (der sonst Levin Sander hieß) wurde in einem holen Wege bey Lutter von einer Lüneburgischen Partey gefangen, anfangs wird ihm Quartier zugesagt, aber für Hildesheim auf dem Galgenberge jussu Principis ihme müssen den Rest geben. Man hat 20 Schüsse auf ihn gethan und ist keiner durchgangen. Dannenhero ward ihm der Kopf mit einem Beile entzwey geschlagen, daß er wie ein Bähre gebrüllet, unter den Galgen geschleppet und unbegraben liegen lassen“. Vgl. auch FUNKE, „Naturali legitimâque Magica“. Anlässlich der Belagerung Pilsens 1619 heißt es: „Ein Waghals unter den Mansfeldischen Hans Fabel genannt / nahm eins mals ein Stützen Glas Bier / gieng auffm Stadt-Graben zu / bracht den Belagerten eins / den haben sie es mit Kraut vnd Lot gesegnet / aber er tranck sein Stützen Bier auß / bedancket sich gegen jhnen / kam in den Lauffgraben / zog fünff Kugel aussm Busen / dises Pilmis Kind [Teufelskind; BW] / obs wol noch so vest gewesen / ist doch kranck worden vnd vor eroberung der Statt gestorben“. „Warhaffter Bericht / Von der Belägerung und mit gestürmter hand Eroberung der Stadt Pilsen inn Behem / Von einer unpartheyischen Person / so selbsten darbey gewesen … erstlich in Behmischer Sprach zusammen geschrieben: Jetzt aber auß dem Behmischen Original getreulich verteutscht / [et]c“. s. l. 1619, S. 17 [VD17 14:006566V]. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet  unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben.

[23] Gemeint ist die Collane: Die zweite historisch belegte Collane erschien 1430 auf dem Porträt des Stifters des Ordens vom Goldenen Vlies, Herzog Philipp des Guten von Burgund und besteht aus zweierlei Gliedern: schwarzemaillierten goldenen Feuersteinen, die mit weißen Tupfen besetzt sind, und goldenen Feuerstrahlen [wikipedia].

[24] Goldenes Vlies: Der Orden vom Goldenen Vlies ist ein 1430 gegründeter Ritterorden, also eine nach dem Vorbild der Mönchsorden gebildete Gemeinschaft von Rittern. Später wurde eine Zugehörigkeit immer mehr zu einem vom Kaiser verliehenen Privileg als Belohnung für Verdienste. Das Ordensabzeichen, ein an einer Collane hängendes goldenes Widderfell, erhielt selbstständige Bedeutung und wurde zum Urbild des modernen Verdienstordens [wikipedia]..

[25] GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 124f. (Datierung nach dem a. St.).

[26] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[27] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[28] Demmin [LK Mecklenburgische Seenplatte]; HHSD XII, S. 175ff.

[29] Mordbrenner, Mordbrand: „eine Person, welche des andern Eigenthum auf eine boshafte Art anzündet. Entweder so fern Mord hier noch heimlich, hinterlistig bedeutet, oder auch, so fern dieses Wort ehedem nur einen solchen Incendiarium bedeutete, welcher bey der Anlegung des Feuers zugleich mörderische Absichten hat“. [KRÜNITZ] „schweres Verbrechen der heimlichen, meist nächtlichen (vgl. Mordnachtbrand, Nachtbrand) Brandstiftung, wobei der Tod von Menschen billigend in Kauf genommen wird; übtr. auch die Gerichtsbarkeit darüber“ [DRW].

[30] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.

[31] Exaktion: a) Eintreibung, b) Geschoss (allgemeine Vermögensabgabe).

[32] Barnikow [LK Nordwestmecklenburg].

[33] I. Jesuiten: Der katholische Jesuitenorden (Societas Jesu), 1534 gegründet von dem baskischen Adligen und ehemaligen Offizier Ignatius von Loyola, war der wichtigste institutionelle Träger der Gegenreformation. Seine Tätigkeitsfelder waren die Ausbreitung und Festigung des katholischen Glaubens mit zeitgemäßen Mitteln durch Mission, hervorragenden Unterricht und Erziehung, die „nachgehende Seelsorge“, wissenschaftliche und literarische Tätigkeit sowie die Bewunderung erregenden Theateraufführungen. Gerade im bayerischen Heer fanden sich auffällig viele Jesuiten als Militärseelsorger, die aufgrund ihrer Kenntnisse sogar als Geschützausrichter im Kampf tätig waren. Zudem fungierten sie am Kaiserhof und am kurfürstlichen Hof in München als Beichtväter und einflussreiche Berater. Die Jesuiten gelobten die Bereitschaft zu jeder Sendung durch den Papst. Die Aufnahme in den Orden setzt ein abgeschlossenes Studium der Theologie und eines weiteren Faches voraus. Es gab Brüder („Koadjutoren“) und Priester („Patres“). Die weltlichen Laienbrüder mit zeitlich einfachem Gelübde („Coadjutores probati“) unterschieden sich von denen mit dem ewigen Gelübde („Coadjutores temporales formati“). Die Priester werden unterschieden nach einfachen Ordenspriestern („Coadjutores spirituales formati“), die mit drei Gelübden („Professi trium votorum“) und die mit vier Gelübden („Professi quatuor votorum“). Nur Letztere waren für Führungspositionen ausersehen. Zwölf bis fünfzehn Jahre dauerte die gesamte Ausbildung, die ein zweijähriges Noviziat, ein siebenjähriges Scholastikat mit Studium der Theologie und Philosophie vorsah. Danach folgte eine mehrjährige Lehrtätigkeit (Magisterium), an die sich vier Jahre Theologiestudium anschlossen. Es folgten mehrere Jahre  Seelsorge oder Schuldienst. Erst dann erfolgte das dritte Noviziatsjahr („Tertiat“), ab 33 Jahren konnte man zu den „ewigen Gelübden“ zugelassen werden. Vgl. MÜLLER, Jesuiten, S. 193-214. II. Jesuiter, hier im eigentlichen Wortsinn gebraucht; meist aber abwertende Bezeichnung für Ordensangehörige der Societas Jesu => jesuwidisch bei Happe (in abwertender Bedeutung „Jesu wider“ = „Jesu zuwider“) als Topos konfessioneller Polemik gebraucht wie etwa bei dem Elsässer Kannengießer Güntzer „Jesuzuwider, daß gantze Pfaffengeschmeiß, ale Babisten und abgevallen Mamulucken“; BRÄNDLE; SIEBER, S. 35. III. Jesuwider: Jesu zuwider = Jesuit (Topos der konfessionellen Polemik).

[34] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 345f.; RITTER, Geschichte Bd. 3, S. 474; ROBERTS, Gustav Adolph Bd. 2, S. 451.

[35] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 345f. Vgl. auch GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 92ff.

[36] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.

[37] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall.

[38] Vgl. STADLER, Pappenheim.

[39] Kolberg [Kolobrzeg]; HHSD XII, S. 220ff.

[40] Garz [Kr. Usedom-Wollin]; HHSD XII, S. 188.

[41] Torquato Conti, duca di Guadagnolo [1591-Juni 1636 Ferrara], luogotenente generale.

[42] WASSENBERG, Florus, S. 217.

[43] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

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