Palis [Pallis], N Marchese de [de la]

Palis [Pallis], N Marchese de [de la]; Obrist [ – ] Marchese de Palis stand in kaiserlichen Diensten und war ab 1638 Kommandant von Rothenburg.[1]

„So erhielt z. E. der als Stadtkommandant vom 3. Dezember 1636 bis 1. Januar 1640 [?; BW] hier gewesene Obrist Marquis de la Pallis blos an Geld monatlich 200 fl.“[2]

In Rothenburg wurden am 2.2.1638 von jeder Kompagnie der „Sperreuterischen“ 30 Mann an den Rhein kommandiert. Doch blieben etwa 60 Mann unter dem Rittmeister Clauß Bartel, einem Verwandten Sperreuters, in der Stadt zurück. Zwischen diesen und der Bürgerschaft mit dem kaiserlichen Stadtkommandanten Marchese de Palis kam es am 2.4.1638 zu blutigen Schießereien, die die ganze Stadt in große Unruhe brachten. Nach dem Verlust von 4 Toten zogen die Sperreutischen am 4.4. mit Sack und Pack ab. Auf Seiten der Bürger gab es nur zwei Verwundete.[3]

Unter dem 2.4.1641 hielt der Rothenburger Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] fest: „2. April: An einem Montag. Alß die Sperreuterischen[4] allhie noch im Quartier gelegen, hat sich ein großer Lärmen mit ihnen begeben; denn sie willens gewesen, (wie sie sich denn offentlich verlauten lassen) sie wolten etliche Herrenhäußer plündern,[5] etliche Bürger niederhauen, Feur einlegen und also hie hausen, daß man ein Weil von ihnen sagen sollte. Darumb haben sie sich zusammenrottirt mit Carbinern,[6] von einem Hauß zum andern gelaufen und alß der Statt Commandant, Marchese de Palis (welchen der Keyser[7] hieher gesetzet) umb Vesperzeit die Trommel laßen schlagen, auf die Wach zu ziehen und der Trommelschläger[8] herumb und beym Wachhauß auf dem Mark gestanden, da ist ein Sperreutischer Corporal[9] samt einem Reuter über den Trommelschläger gefallen, ihne gemaultascht, die Trommel genommen und zerschlagen. Alß solches dem Commandanten angezeigt, hat er alßbald die Thore laßen sperren und mit seinen bey sich habenden Dienern und 25 Soldaten, der Statt gehörig, sich auf dem Mark versamblet. Hernach ist alsbald anbefolen worden, alle Schranken und Ketten[10] zuzumachen, daß ist von den Leuthen in der Eyl geschehen, als solches die Sperreut: gesehen, sind sie erzürnet, die Officiere mit Pochen[11] und Schnarchen[12] auf den Mark gegangen, den Commandanten mit spottlichen Worten agirt und gedrohet; der Commandant ihnen zugeredt, er wolle solchen ihm angethunen Spott rächen. Es ist auch deß Commandanten Frau, eine dicke, starke, schwarze Italienerin mit 2 Pistolen auf den Mark gelaufen, ihrem Herrn, dem Comm., zugeredt und den Burgern, sich gegen die Sperreut. zu wehren, ein Hertz gemacht. Aber die Sperreuterischen, diß ungeacht, haben die Ketten in den Gaßen wider abgeworfen, die Schranken aufgeschlagen, wider in ihr Quartier gangen, ferner, ferner, waß sie thun wolten, sich beredet. Es mögen ihrer über 60 nit hie gelegen sein und haben gleichwohl solchen Muthwillen verübet. Als sich nun der Commandant besorgt, es mögten seiner zu wenig sein, hat er den Herren in der Statt zugesprochen, ihme beyzuspringen, ist ihme aber zur Antwort worden, man wolle sehen wie diesem Unrath abzuhelfen. Die Burger aber haben sich ohne Befelch allmählig versamblet und alß der Command. mit mehren Anhalten Hülf begehrt, ist den Wachbietern anbefohlen worden, in der Eil der Burgerschaft anzusagen und aufzubieten. Da dieses die Sperreuterische vermerkt, ist der Capitainleutenant[13] (so im Quartier ins Beeren Hauß beym Büttelhauß[14] in der Rödergassen gelegen) samt etlichen Reutern und Dienern hernach der Rittmeister[15] Clauß Bartel, wider mit etlich Reutern, darauf der Corporal, welcher diesen Lärmen am ersten angefangen, auf den Mark kommen zum Commandanten, ihn sehr couinirt und spöttlich gehalten, auch die Burger für Rebellen und Schelmen[16] gescholten, mit bloßen Degen überloffen; aber man hat daß auch noch nachgeben und mit Geduld übersehen, aber sie wolten nicht ruhen. Und nach vielem zu Ruh und Fried Vermahnen, scheüst endlich ein Reuter unter die Burger und beschädiget einen Messerschmidt Namens Hannß Blitz. Alsbald befilcht der Commandant Feur zu geben, ietzt sei es Zeit; darauf schießen die Burger unter sie treffen den Rittmeister Clauß Bartel[17] in die Axel, ein Edelmann Namens Mollin[18] bleibt gleich todt; deß Rittmeisters Stallmeister wurd dermaßen traktirt, daß ihm ein Stück auß der Hirnschalen, eines Löffels breit, aus dem Kopf gehauen worden und 2 Schuß bekommen; ein Reuter ist durch den Kopf geschoßen worden, deß andern Tags gestorben; ist auch ein Corporal geschoßen worden, ein Cornet,[19] ein Freyherr, ein tödtlichen Schuß bekommen. Unter diesem Lermen haben sich noch mehr Sperreut. versamblet gehabt in der Galgengassen und mit ihren Carbinern (oder Bandelierrohren) herabgewollt bey der obern Apotheken; alß sie aber gesehen, daß sie zu langsam kamen und ihrer zu wenig, sind sie wider zurckgewichen. Unter dem Schießen ist auf dem Rathhaussturm Sturm aneinandergeschlagen worden; ist darauf, als man überall in der Statt gehört, in allen Gassen groses Laufen und Forcht entstanden. Unter der Burgerschaft ist niemand tot blieben, Michael Schaißberger, ein Bekh, ist auch in Arm gebrennet worden und ein Schneider von Steinach in ein Bain. Alß nun die Sperreut: sich wider verlaufen und in die Quartier gangen, hat man die Burger rottweiß, ie 20 und 30, mit Musqueten[20] in der Statt alle Gassen durch laßen gehen, zu besehen, ob sie nicht auf ein Neues sich rottirten und wo sie einen antroffen, mit Stößen empfangen und in die Häuser gejagt. Man hat auch in der Rödergaßen und Jüdenkirchhof ein gelegt Feur funden, darumb befohlen worden, in allen Häußern und Scheuren nachzusuchen. Die Nacht über hat man stark Wach gehalten, mit Wägen ein Wagenburg auf dem Mark geschlagen; aber es hat sich der Reuter keiner mehr sehen laßen, sondern in ihren Quartieren verblieben und sehr gedrohet, sie, die Burger, würden die Erschoßenen teur genug bezahlen müßen; aber der Commandant hat ihnen antworten laaßen, er wolle es ohne allen Schaden bey dem Keyßer und den Generalen verantworten; hat keinen Reuter mehr zur Statt außgelaßen, bis sie marschirt sind. 4. April sind die Sperreut: mit Sack und Pack[21] marschirt“.[22]

Unter dem 1.1.1641 notiert Dehner: „1. Jan. ist der Commendant Marchese de Palis, von Ihr Keyß: Maist. allher gesetzt worden zu einem Commendanten, allhier gestorben und in die Johanniter Kirchen begraben worden.[23] Hat ihm ein Jesuit von deß Ertzhertzogs[24] Staab[25] die Leichtpredigt gehalten“.[26]

[1] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.

[2] WINTERBACH, Geschichte der Stadt Rothenburg an der Tauber, 1. Teil, S. 129.

[3] HELLER, Rothenburg, S. 116ff.

[4] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.

[5] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[6] Karabiner: kurzes Reitergewehr mit Radschlossmechanismus, im Sattelhalfter oder am Schulterriemen zu tragen (die in Suhl gefertigten Karabiner hatten eine Gesamtlänge von 1 Meter bei 16,2 mm Kugeldurchmesser).

[7] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[8] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei den Armeen auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren, ein nicht ungefährlicher Auftrag, wurde durch in den besetzten Städten, die zur Kapitulation aufgefordert wurden, auf ihn geschossen; z. B. DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 144.

[9] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes.

[10] HELLER, Rothenburg, S. 116, Anm. *: „Die Ketten und Schranken hatten den Zweck, den öffentlichen Verkehr auf die Hauptstraßen und die Plätze innerhalb der Stadt zu beschränken und bei Truppendurchzügen ein Ausbreiten, besonders einzelner Mannschaften in die Seitengassen zu verhindern“.

[11] pochen: I. DWB  Bd. 13, Sp. 1957, 56: „vom ungestümen, zornigen, unmutigen, trotzigen, hoffärtigen, prahlerischen, höhnischen auftreten, handeln und reden“; bzw. II. Sp. 1961, 57: „mishandeln, vexieren, plagen“.

[12] schnarchen: DWB Bd. 15, Sp. 1180: „in freierer verwendung von einer erregten redeweise, schnaufen beim reden, als ausdruck des zorns, trotzes, hochmuts, der drohung, prahlerei“.

[13] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[14] Büttelei: Haus des Büttels, Gefängnis.

[15] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[16] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.

[17] Ein Verwandter mütterlicherseits von Sperreuter, hatte 1633/34 noch als dessen Sekretär fungiert.

[18] N Mollin [ -2.4.1638 Rothenburg o. d. Tauber], kaiserlicher Offizier.

[19] Kornett: kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[20] Muskete: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I.

II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden.

[21] Sack und Pack: Sack und Pack bezieht sich nicht auf Personen, sondern auf alles, was sich in Säcken und Packen verstauen lässt.

[22] HELLER, Rothenburg, S. 116ff.

[23] Begräbnisse in Kirchen: „Die einfachste und folglich am häufigsten vertretene Grabform war ein Erdgrab im Kirchenboden. Gewöhnlich wurden die Bodenplatten dafür aufgenommen, die Grube im gewachsenen Boden ausgehoben und danach legte man die Platten nach Verfüllung wieder an ihren Platz. Die Kirchenbänke wie wir sie kennen, gab es damals nicht, so dass kein Hindernis durch eine eventuell vorhandene feste Bestuhlung entstehen konnte. Eine Kennzeichnung des Grabes erfolgte in der Regel nicht. Dieses Verfahren brachte einige Unannehmlichkeiten mit sich, welche zwar früh erkannt wurden, doch bis man davon abkam, vergingen mehrere Jahrhunderte. Ob man die Verstorbenen mit oder ohne Sarg beisetzte, durch die Verwesung der Leichname, bzw. den allmählichen Zerfall der Särge senkte sich der Boden. Die Platten wurden uneben und dauernd musste daran ausgebessert werden. Aufzeichnungen über die genaue Lage der Gräber gab es weder in den Kirchenbüchern, noch wussten die Hinterbliebenen exakt um die Grabstellen. Man hinterließ ungefähre Angaben wie: „Nahe bei der Kanzel” – „Neben dem Grab des XY” oder wies auf einen Seitenaltar oder auf ein Bildwerk hin. Solche Angaben finden sich in Testamenten, wo z. B. die ungefähre Lage des Grabes eines Elternteiles beschrieben wurde – zusammen mit dem Wunsch, ebenfalls dort bestattet zu werden. Diese Grabstätten kosteten natürlich auch in der einfachsten Form Geld und brachten der Kirchengemeinde einen nicht zu verachtenden Teil ihres Einkommens. Jedoch war die Wiederbelegung nicht wie heutzutage reglementiert, und um Mindestruhezeiten scherte sich niemand. Die Anlage eines neuen Grabes war dem Ermessen und der Ortskenntnis des jeweiligen Totengräbers überlassen. Auf dem umliegenden – meist durch Bebauung nicht erweiterbaren Friedhof war die Situation ebenso – dort konnte man bei Überbelegung allerdings Erde in ausreichender Höhe aufbringen und somit eine neue Fläche schaffen. (Dies geschah im Laufe der Zeit häufig mehrmals – mit dem Ergebnis, dass der Friedhof später höher lag als der Boden der Kirche. Ein gutes Beispiel ist die Marienkirche in Uelzen, welche man heute betritt, indem man mehrere Stufen hinunter geht.) Innerhalb der Kirche war diese Art Lösung nicht durchführbar und so wurde einfach weiter begraben. Oft kamen dabei Gebeine zu Tage oder gar Leichen, die noch nicht verwest waren. Dergleichen warf der Totengräber einfach in eine dunkle Ecke und da blieben sie liegen; der Anblick und der Gestank wurden hingenommen. Beinhäuser zur Aufnahme exhumierter Gebeine gab es lange nicht überall. Für geistliche oder sonstige Personen von Ansehen legte man auch Schachtgräber an, welche zumindest mit Steinsetzungen ausgekleidet oder ausgemauert waren. Diese wurden dann mit einer Grabplatte an Stelle eines Grabsteines verschlossen. Der mehr oder minder durch aufgeschüttete Erde gewährleistete Luftabschluss fehlte hier. Folglich machten sich die bei der Zersetzung des Leichnams entstehenden Verwesungsgase auf verschiedene Art bemerkbar. Unerträglicher Geruch, Geräusche, die von dem aufgeblähten Körper vernehmlich wurden, vermehrte Anwesenheit von Ungeziefer aller Art machten den Kirchenbesuch für jedermann zu einer stark beeinträchtigten „Erbauung”. Es kam mehrfach vor, dass Gottesdienstbesucher fluchtartig die Kirche verlassen mussten. Aus Frankreich wird ein Fall berichtet, bei dem mehrere Kinder während des Kommunionunterrichtes bewusstlos wurden und einige Männer es nur mit mehreren Anläufen schafften, sie dort heraus zu holen. Wie auch immer – unsere Vorfahren waren in Bezug auf unangenehme Gerüche offenbar weniger empfindlich als wir – oder die vermeintliche Versicherung des Seelenheils durch ein Begräbnis im Kirchenraum wurde höher bewertet als das Ertragen der geschilderten Unannehmlichkeiten. Es dauerte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, bis man im inzwischen herangereiften Bewusstsein für Hygiene und zumindest ungefährer Kenntnis der Gefahren für die allgemeine Gesundheit diese Zustände abschaffte“. [http://www.rowane.de/html/kirchenbestattung.htm]. „Am 10. November [1632; BW] notierte der Ratsschreiber [in Naumburg; BW]: ‚Zu Magdeburg sind auch Leute in der Kirche begraben worden, welches man nachher abgeschafft, weil die Dünste von dem Fäulen durch die Erde dringen und die Luft infizieren’. Noch einmal gab der Rat damals die Erlaubnis, dass ein Offizier in St. Wenzel beigesetzt würde, ‚jedoch kann keinem solches mehr bewilligt werden’“. BORKOWSKY, Schweden, S. 55. Es galt als entehrend auch für die Angehörigen, wenn ein Begräbnis mit Sang und Klang auf dem Friedhof verweigert wurde. Der protestantische Osnabrücker Schuhmacher Bellinckhausen berichtet (1633); BELLINCKHAUSEN, TEGEDER, KREIENBRINK, S. 237: „Denn 14. Junii ist Juncker Caspar Stahls tochter auf S[anct] Johans kirchof begraben, so im kinder bette gestorben, von Juncker Dumstorf, den cornet, beschlafen. Der Bischof [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] hat gesagt, man solt sie auf die schingruben [Schindergrube, BW] begrabe[n]“.

[24] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[25] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen.

[26] HELLER, Rothenburg, S. 126.

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