Pálffy von Erdöd, Paul [Pál]

Pálffy von Erdöd, Paul [Pál] ; Obrist [1580 oder 1589-26.11.1653]

Paul [Pál] Pálffy von Erdöd[1] [1580 oder 1589-26.11.1653], Erbherr in Bibersburg,[2] Bibersburg_ca1570 Graf zu Plassenstein,[3] Ritter des Güldenen Sporns,[4] ab 1650 auch Ritter des Goldenen Vlieses (Nr. 426),[5] wirklicher geheimer Rat, Kämmerer und Obrist,[6] Obergespan[7] des Pressburger[8] Komitats und Erbschlosshauptmann des königlichen Schlosses daselbst, ab 1659 Palatin[9] und Statthalter in Ungarn, 1653],[10] war ein Bruder des Stephan II. Graf Pálffy von Erdöd.[11] Paul war der vierte Sohn des Nikolaus II. [10.9.1552 Csábrágh[12]-23.4.1600 Cervený Kameň[13]], verheiratet mit Maria Magdalena Fugger von Kirchberg und Weißenhorn [30.4.1566-295.1646], einer Tochter des Freiherrn Markus Fugger [Marx Fugger] von der Lilie [14.2.1529- 18.6.1597) in Augsburg[14] und der Gräfin Sybilla von Eberstein [1531-1589].

Am 11.11.1625 schrieb Pálffy aus Ödenburg[15] an Wallenstein:[16] Bethlen[17] sei mit 500 Mann ungarischen und 500 Mann deutschen Fußvolks in Kaschau[18] eingezogen. Es gehe das Gerücht um, Bethlen habe an der Grenze von Siebenbürgen Tartaren[19] stehen und beabsichtige die Krönung des jungen Prinzen[20] zu vereiteln.[21]

Am 29.9.1632 wandte Ferdinand II. aus Wien an Kardinal von Dietrichstein[22] und ordnete Maßnahmen zur Befestigung der Übergänge über die March gegen Österreich, Ungarn und Schlesien an, um einen feindlichen Einfall zu verhindern. Dietrichstein solle in Übereinstimmung handeln mit den Besitzern an der March, insbesondere auf der ungarischen Seite mit den Grafen Pálffy und Zobor.[23]

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[1] Erdöd: Reichsgrafen wurden die Pálffy 1599, ungarische Grafen mit dem Prädikat „von Erdőd“ 1634. Den Namen „Erdőd“ hatte das Geschlecht anlässlich der Vermählung des Paul Pálffy mit der Klara Bakocz von Erdőd angenommen.

[2] Červený Kameň (deutsch Bibersburg, früher auch Rotenstein, ungarisch Vöröskő], nördlich von Bratislava [Pressburg].

[3] Malacky (deutsch Malatzka – veraltet auch Kirchlee/Kyrchle, ungarisch Malacka), Bezirksstadt im äußersten Westen der Slowakei. Sie liegt zirka 35 Kilometer von Bratislava entfernt und ist eines der Zentren der Region Záhorie.

[4] Ritter vom Güldenen Sporn: Amtsträgerelite des Heiligen Römischen Reiches, die überwiegend aus Angehörigen des niederen Adels, aber auch aus Angehörigen des Bürgertums und des Hochadels bestand. Die so Geehrten erhielten den Ritterschlag nicht notwendig wegen ihrer Ritterbürtigkeit, sondern wegen besonderer Leistungen. Es handelte sich jeweils um eine persönliche Ehrung, die nicht vererbbar war. Der so herausgehobene Ritter hatte das Recht, entgegen den bestehenden Luxusordnungen goldene Sporen oder auch eine vergoldete Rüstung zu tragen. Praktisch bedeutsamer dürfte das Recht gewesen sein, eine goldene Kette (Collane) um den Hals zu tragen [nach wikipedia].

[5] Ritter des Goldenen Vlieses: Der Orden vom Goldenen Vlies ist ein 1430 gegründeter Ritterorden, also eine nach dem Vorbild der Mönchsorden gebildete Gemeinschaft von Rittern. Später wurde eine Zugehörigkeit immer mehr zu einem vom Kaiser verliehenen Privileg als Belohnung für Verdienste. Das Ordensabzeichen, ein an einer Collane hängendes goldenes Widderfell, erhielt selbstständige Bedeutung und wurde zum Urbild des modernen Verdienstordens. Das Ziel des Ordens war die Erhaltung des katholischen Glaubens, der Schutz der Kirche und die Wahrung der unbefleckten Ehre des Rittertums. Er war der Jungfrau Maria gewidmet und hatte den Apostel und Märtyrer Andreas zum Schutzpatron [nach wikipedia].

[6] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[7] Obergespan: erster Beamte eines Komitats in Ungarn.

[8] Pressburg [Bratislava, ungarisch Pozsony].

[9] Palatin: im Königreich Ungarn in den Jahren 1350 bis 1848 der vom König vorgeschlagene und vom Reichstag gewählte königliche Stellvertreter und gleichzeitig der oberste Richter des Landes.

[10] Vgl. HORMAYR, Taschenbuch für die vaterländische Geschichte, 1. Band, S. 61ff. Nach KELLER; CATALANO, Die Diarien, 1589/90-1645.

[11] Stephan II. Graf Pálffy [Palfy, Balvi] v. Erdöd [[1585/1586/1587/1588-6.3. oder 29.5.1646 Wien], kaiserlicher Obrist.

[12] Čabradský Vrbovok (slowakisch im 19. Jahrhundert „Hradecký Vrbovok“; ungarisch Csábrágvarbók) [LK Krupina]

[13] Červený Kameň (deutsch Bibersburg, früher auch Rotenstein, ungarisch Vöröskő], nördlich von Bratislava [Pressburg].

[14] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.

[15] Ödenburg [Sopron; Bez. Győr-Moson-Sopron].

[16] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[17] Gabriel Bethlen (v. Iktar) (ungarisch Bethlen Gábor, slowakisch: Gabriel Betlén) [um 1580 Elienmarkt, heute Ilia, Rumänien-15.11.1629 Weißenburg (ung. Gyulafehérvár, rum. Alba Iulia)], 1613-1629 Fürst v. Siebenbürgen. Vgl. FINDEISEN, Der Dreißigjährige Krieg, S. 101ff.

[18] Kaschau [Košice]; Königreich Böhmen; ungarisch Kassa, romani Kasha, neulateinisch Cassovia, französisch Cassovie), Stadt in der Ostslowakei, nahe der Grenze zu Ungarn am Fluss Hornád.

[19] Tartaren: Asiatisches Volk, das im 17. Jahrhundert bekannt war als wild, grausam, verräterisch, grob, einfältig und hart. Die Tataren standen nicht nur für die Beherrschung der Kunst des Reitens und Bogenschießens, sondern vor allem für eine vornehmlich auf Sengen, Brennen und Plündern basierende expansive Kriegführung. Die Zeitgenossen wussten zu berichten, dass die tatarischen Nomaden kaum Gesetze kannten, mit Sklaven handelten und alte und hilflose Menschen bei lebendigem Leibe begruben. Dass sie überwiegend ‚Heiden‘ waren, zeigte sich den christlichen Beobachtern nicht zuletzt daran, dass im Glauben der Tataren die Menschen auch im Jenseits fleischliche Wollust erwartete. – In übertragener Bedeutung wurden im damaligen Alltagssprachgebrauch sowie in offiziellen Dokumenten auch „Zigeuner“ als Tataren bezeichnet. Vgl. Art. „Tartarn“, in: ZEDLER, Universal Lexicon Bd. 42, Sp. 50-86.

[20] Ferdinand III.

[21] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 94, S. 65.

[22] Franz Seraph v. Dietrichstein [22.8.1570 Madrid-19.9.1636 Brünn], Kardinal u. Bischof zu Olmütz.

[23] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 265, S. 99. – Balint [?] Graf Czobor de Czoborszentmihály [Zobor] [1605- ] Um Hinweise wird unter Bernd.Warlich@gmx.de gebeten !

 

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