Oxenstierna till Mörby och Steninge, Bengt Bengtson [Benedikt] Freiherr von

Oxenstierna till Mörby och Steninge, Bengt Bengtson [Benedikt] Freiherr von; Diplomat, Obristleutnant, Obrist u. Reichsrat [19.10.1591 Frösvik (Herrgård/Gods, Östra Ryd sn, Uppland)-9.6.1643 Riga]. Bengt Bengtson Freiherr von Oxenstierna till Mörby[1] och Steninge,[2] Freiherr till Ekebyholm, af Eka och Lidö,[3] ein Cousin des schwedischen Reichskanzlers Axel Oxenstierna,[4] war schwedischer Diplomat, Obristleutnant,[5] Obrist[6] und Reichsrat seit 1641.[7] 1633 besichtigte Oxenstierna die Reliquien der Stadtheiligen in Erfurt:[8]

1633.
October.
Dienstag 25. / 15. octob.
Kamen die Schwedische Reichs Räthe,[9] beneben den Chur Brandenburgischen Cantzler,[10] in hiesige Stadt. Der Cantzler ward bei Herrn Henrich Hungern einquartiret.
Mitwoch 26. /16. octob.
Visitirten die Schwedische Reichs Räthe| beneben den Herrn Residenten| Unser Lieben Frauen Stiftskirchen undt under anderen auch reliquias Sanctorum[11] Adelarii et Eobani Undt da informiret waren worden, Alß wan[n] integra Corpora[12] da wehren, brach einer aus den officirern einen Zehen ab, befand, daß selbiger höltzern,[13] gab also Ursach zur underschiedenen apprehensionibus, judiciis et discursibus[14]
Freidag 28. /18. octob.
dieweil es unterschiedliche discurs[15] gab wegen der reliquien Sancti Adelarii et Eobani“.[16]

Es war es nicht das erste Mal, dass er auf fremde Konfessionen und Religionen traf. Zeitgenossen nannten ihn „Reise-Bengt“: Mit 16 Jahren wurde er auf deutsche Universitäten – 1608 war er an der Universität Rostock immatrikuliert – geschickt; danach folgten Reisen durch Europa und eine Pilgerfahrt in das Heilige Land (1613) und Dienst für Venedig in dem Krieg gegen das Osmanische Reich (1614). Darauf folgte ein letzte große Reise, nach Persien, über Bagdad, Babylon und Kairo. Über diese Reisen hat er ein Tagebuch verfasst. 1620 kehrte er nach Schweden zurück. Gustav Adolf brauchte ihn teils als Ambassadeur im Ausland (Venedig, Paris, Holland), teils als Gouverneur von besetzten Gebieten wie 1626 in Elbing.[17]

Ab 1632 amtierte er als Gouverneur in dem schwedisch[18] besetzten Augsburg.[19] Dort habe er „seinen Beutel wohl zu spicken“ gewusst.[20] Am 8.6.1632 trafen die aus München verschleppten Geiseln dort ein.

„Um sieben Uhr abends erreichten sie Mering[21] und übernachteten im Schloß des Hieronymus von Imhof. Am nächsten Tag traf die Kolonne teils zu Fuß, teils in Wägen um neun Uhr an der Lechbrücke ein, wo sie, den Schmähungen des Pöbels ausgesetzt, bis drei Uhr nachmittags warten mußten, da in Augsburg keine Vorkehrungen für ihre Aufnahme getroffen worden waren. Nach ihrem Einzug in die Stadt quartierte der schwedische Kommandant die weltlichen Geiseln im Wirtshaus ‚Zur Goldenen Krone‘ oberhalb des Perlenmarktes ein, während sich die Geistlichen bald in den Klöstern eine Unterkunft suchen durften. Die Landshuter[22] Geiseln hatten vergeblich gehofft, gegen die Geiseln aus dem Ende Mai von Kratz[23] in Besitz genommenen Weißenburg,[24] die sich in Ingolstadt[25] in bayerischer Haft befanden, ausgetauscht zu werden. Wolfgang von Asch, Johann Werner von Seyboldsdorf und Johann Christoph Schäffler hatten sich in dieser Angelegenheit mit dringender Bitte aus Augsburg an den Landshuter Magistrat gewandt. Dieser Lösungsvorschlag fand auf schwedischer Seite aber offenbar keinen Zuspruch.

Am 16. Juni mittags wurden alle Geiseln aus München, Landshut, Freising[26] und Weilheim[27] in die bischöfliche Pfalz verlegt. Am 11. Juni hatte es von schwedischer Seite geheißen, daß, falls die Ranzion[28] nicht innerhalb von acht Tagen ankomme, man die Geiseln als Gefangene behandeln werde. Als nun die eine der zur Regelung dieser Angelegenheit ausgesandten Münchner Geiseln, Johann Stöberl, am 19. Juni mit leeren Händen aus München zurückkam – die andere Geisel, Martin Valpichler, war zur Beschleunigung der Zahlung dort geblieben – verbrachte man noch am gleichen Tag um sechs Uhr abends alle 64 Geiseln – die Landshuter also eingeschlossen – in das Tanz oder Fechthaus gegenüber der St. Moritz Kirche. ‚Wie schön und rein dasselbe gewesen, kann schon daraus leicht eracht werden, daß es zum Schauplatz aller fremden seltenen Thiere und Gaukelspielen gedient hat. Die vorhin da einquartirten schwedischen Soldaten wollten lieber unter freyem Himmel als in dieser staubigen, unfläthigen, von Ungeziefer wimmelnden Hütte ohne Abtritt wohnen. Unser Elend war unaussprechlich. Viel und grosses Bitten wurde nit gehört. Wir musten die ganze Nacht hindurch, ohne Tische und Betten, die harten Bänke und den Boden abreiben und trocknen. Unser Nachtmahl, das man uns erst Abends gegen 10 Uhr gebracht hat, bestand in Brod und einem Trunk Wein […] Gegen Mittag (des nächsten Tages), da sich kein End unserer Erledigung blicken ließ, zogen und trugen wir alle alten schmutzigen Bänke zusammen, um uns damit eine Tischtafel zu machen. Auf immerwährendes Anhalten und Bitten seind wir endlich Abends um 9 Uhr wieder in unser voriges Quartier uf die Pfalz geführt und neben dem Verbot das Ausgehen stark verwacht worden‘.

Sooft sich die Geiseln auf der Straße sehen ließen, zumal wenn sie sich von einem Quartier in ein anderes begaben, überschüttete sie die Augsburger Bevölkerung mit gehässigen Schmähreden. Schimpfworte wie ‚Schelme‘, ‚Diebe‘, ‚Mausköpfe‘, ‚Rädelsführer‘ und ‚Galgenvögel‘ waren an der Tagesordnung. Auch jetzt, als sie in die beschöfliche Pfalz zurückgeführt wurden, ergoß sich ein Schwall von Verunglimpfungen und Drohungen über sie: ‚Das Henken, Köpfen und der Scheiterhaufen lag ihnen noch immer im Maul‘, klagt Sigl. ‚Sie sagten, daß sie uns bald dazu befördern wollen. Merkwürdig ist es, daß ein witziger Weber, so uns vor stark mit dem Galgen gedroht hatte, bald hernach selbsten daran gehenkt worden‘.

Auf ein Schreiben der Landshuter Geiseln, in dem sie ihre Stadt um die baldige Zahlung der ausstehenden Brandschatzung ersuchten, weil sie sonst unschuldig größten Gefahren ausgesetzt seien, antwortete der Magistrat im Juni mit der Tröstung, daß sie vielleicht doch mit den Weißenburgern ausgetauscht werden könnten. Er, der Magistrat, habe sogar einen Boten an Adam Ernst von Hagsdorf [Hagstorf; BW] gesandt, der den Befehl über die Weißenburger führe. Die Sache stünde schon insofern nicht schlecht, weil Hagsdorf ein gebürtiger Landshuter sei. Außerdem betrieben ja auch die Weißenburger ihre Freilassung. Im übrigen sollten sie sich noch einige Zeit gedulden.

Gegen Abend des 16. Juli erreichte die Geiseln die Nachricht von der Eroberung des nahen Friedberg[29] durch die Schweden: ‚Sie haben, wie uns der Major[30] selbst sagte, alle Weiber und Kinder leer zur Stadt hinausgejagt, die Männer niedergemacht, alle Häuser ausgeplündert[31] und die Stadt Abends um 7 Uhr in Brand gesteckt. Wir selbst haben das Feuer 4 ganze Tage und Nächte gesehen und betrauert‘.

Inzwischen hatten die Schweden den Geiseln weiterhin heftig zugesetzt, weil noch kein Lösegeld gezahlt worden war. Aus diesem Grund entsandten die Münchner Geiseln am 23. Juli wiederum Johann Stöberl. Vor seinem Aufbruch nach München mußten 5000 Taler als Sicherheit hinterlegt werden, dann hatte er vier Tage Zeit, seine Mission zu erfüllen. Am 27. kehrte er mit Valpichler und ‚tröstlichen Schreiben‘ wieder zurück.

Um in Ruhe leben zu können und vor allem der täglich angedrohten Unterbringung im Tanzhaus zu entgehen, ‚haben wir Münchner und Landshuter Geiseln dem Major eine goldene Ketten von 108 Reichsthalern verehrt,[32] welche er zwar angenommen, aber bald wieder mit der Äusserung zurückgeschickt hat: ‚Er hätte ein Bessers und stattlichers um uns verdient‘. Dem Secretär des Commandanten haben wir auch ein schlechtere bey 40 Reichsthalern gekauft und zugestellt‘.

Am 6. August 1632 brachte der wiederum nach München geschickte Stöberl in vier Wägen 68000 Taler. Auf die Zusicherung der Schweden, dafür die Hälfte der Geiseln freizulassen, losten diese bereits, wer zu den Glücklichen gehören sollte. Am nächsten Tag jedoch besannen sich die Schweden eines anderen und machten die Freilassung von der Zahlung weiterer 37000 Taler abhängig. ‚Unser grosse Freud ist also in ein viel grösseres Leid und trauern verwendt worden. Da wir meinten, die leeren Fuhren mit Geiseln zu beladen, musten wir sie, uf grosses Bitten und Anhalten beim (Benedikt) Ochsenstirn, mit einigen Fässern Wein abfertigen. Das hat uns um so mehr verdrossen, weil den 11ten hernach alle 8 Freysinger Geiseln, so wie schon am 22. Vorigen Monats die 4 Weilheimer, nach Bezahlung ihrer schuldigen Ranzion, entlassen worden‘.

Den Münchner und Landshuter Geiseln wurde indes erneut mit der Verlegung ins Tanzhaus gedroht und angekündigt, man werde München und Landshut wie Friedberg in Asche legen, wenn die Zahlungen nicht bald erfolgten. Deshalb wurden nun drei Geiseln – Johann Werner von Seyboldsdorf aus Landshut und Martin Valpichler und Johann Stöberl aus München – als Gesandte zum Kurfürsten bestimmt, um die Begleichung der noch geschuldeten Ranzion zu erwirken. Am 1. Oktober ließen die Schweden die drei nach Hinterlegung von 6000 Talern für 15 Tage abreisen. Vorher waren sie noch gewarnt worden, daß man im Fall ihres Ausbleibens ‚ihre Namen an Galgen schlagen,[33] oder, da sie nichts fruchtbarliches ausrichten, uns nacheinander uf den Esel setzen,[34] und 10 Stund lang darauf sitzen zu lassen. In welchem Kummer und Sorgen wir diese 15 Tage gelebt haben, ist leicht zu erachten‘.

‚Am 6. (Oktober) Abends meldeten uns der Major und ein Rentmeister mit einem derben Verweis, daß, wenn binnen 10 Tage das Geld nit anlange, München und Landshut ohne weiteres in Brand gesteckt werden‘.

Während sich die Gesandten in München aufhielten, schrieben ihnen die Geiseln in Augsburg am 13. Oktober 1632 einen kurzen Brief mit folgendem Inhalt: Daß der Herren Reise, auf die wir unsere ganze Hoffnung setzten, erfolglos geblieben und also auch dieses ’so theure vnd lang erwünschte Mittl zu vnserem Intent (Plan, Absicht) nit gelangt, haben wür mit betrübtem Herzen aus dem Vnerwartteten vnd villeicht vnnöthigen Vorbotten verstanden, wollen zwar der Herrn Threu vnd fleiß nicht als beßte zuethrauen vnd denen im Weg ligenden […] Hindernussen, wie auch der khürze der Zeitt, dises Vnglükh zueschreiben; aber iedoch sein wür aines Weg als des andern arme leuth, vnd müessens gleich Gott im Himmel khlagen, das vnser Ellender standt so gar zu kheiner Besserung sich schickhen will. Weitters haben wür den Herrn nicht zu commandiren, als daß sie, als Lieb ihnen Vnser vnd ihr aigner Name ist, sich vor verfliessung des Termins Vnfehlbarlich einstellen vnd das Creuz, welliches sie vns abzunemmen nit vermögt, widerumb tragen helffen; Gott wolle von aller Menschlicher Hilff Verlaßnen mit seiner Almacht vnd Barmherzigkheit beispringen vnd vnsre müede gedult sterkhen‘. Die Geiseln haben also bereits vom Scheitern der Gesandtschaft gehört; die Schuld daran wollen sie weniger den Abgesandten zur Last legen, als vielmehr den widrigen Umständen und vor allem der Zeit-knappheit, in der die Aufgabe hätte erledigt werden müssen. Zum Schluß bitten sie die Abgesandten eindringlich, sich rechtzeitig wieder in Augsburg einzufinden, damit sie selbst und ihre Heimatstädte nicht der angedrohten Strafe verfallen.

Gleichfalls am 13. Oktober, zwei Tage vor Ablauf der Frist, äußerte sich der Sekretär des Stadtkommandanten mit grimmigen Worten: ‚Man sehe schon‘, so die Wiedergabe seiner Drohung durch Sigl, ‚daß kein Geld geschickt werde; deswegen sie billige Ursach haben, die Städte zu berauben und in Brand zu stecken, uns aber auf das Tanzhaus zu legen, und nächstens einem nach dem andern den Kopf zu den Füssen zu legen‘. Soweit sollte es aber nicht kommen, den am 15. trafen die drei Gesandten termingerecht in Ausgburg ein. Ihre Taschen waren zwar leer, doch konnten sie berichten, daß wegen der Geiselfrage ‚’zu Landshut ein Landtag gehalten werde, vom dem ehestens eine gute Entschliessung zu hoffen wäre‘. Aus München wurde am 29. Oktober gemeldet, daß man die 37 000 Taler in 14 Tagen zahlen wolle.

– Am 1./2.11.1632 soll Oxenstierna (oder sein Gefolge) zusammen mit Wilhelm IV.[35] in Bad Langensalza[36] erschienen sein.[37] –

Am 5. November eröffnete der Wirt Michael Widemann den Geiseln, daß er sie künftig nicht mehr verköstigen wolle, was bei den Betroffenen aber eher Erleichterung auslöste: ‚[…] denn was er uns um 9 Batzen für eine Mahlzeit geben, will ich andere, die sich besser darauf verstehen, und mir nit ziemen will, sagen lassen. Die alten Schafe und magere drei Gulden Küh seind unsere gewöhnliche Speis gewesen. Wir musten also einen anderen Wirth suchen. Nach vielem Nachfragen kommt endlich ein evangelischer Sigmund Sießbaur, und erbietet sich, uns Trunk und essen täglich von Haus aus uf die Pfalz bringen zu lassen‘.

Wie kaum anders zu erwarten, bleiben auch nach den vereinbarten Tagen die 37 000 Taler aus, und das ständige Wechselspiel von Drohungen, Gesandtschaften und Versprechen fand eine noch lange anhaltende Fortsetzung.

Inzwischen wurden die Geiseln am 21. November von der bischöflichen Pfalz in das Endorfferische Haus in der Judengasse verlegt. Man hegte nämlich auf schwedischer Seite den Verdacht, daß sich die Münchner Geiseln durch den Gang, der damals aus der bischöflichen Pfalz in die Domkirche führte, heimlich in die genannte Kirche begeben hätten und dort mit den katholischen Geistlichen zusammengekommen seien. Gleich nach der Ausquartierung der Geiseln wurde der Gang, der nach Stöger für Kaiser Friedrich III. errichtet worden war, beseitigt. Das Platzangebot im Endorfferischen Haus war allerdings sehr beengt: ‚Weil wir gar eng in den Stuben übereinander lagen, auch keinen bequemen Platz zu Aufstellung eines Altars hätten, und deswegen schon einige Tage ohne heil. Meßopfer bleiben musten, haben wir dem Major Beschwerd= und Bittschreiben übergeben, so aber ohne Schankung (Geschenk, Bestechung) nit ersprießlich (erfolgreich) waren. Wir haben daher dem Major 60, seinem Diener 2, und dem Stadtlieutenant 10 Reichsthaler verehrt. Darauf wurden uns noch drei Zimmer eröffnet, darin wir drei Altäre erricht und täg-lich, wie zuvor, Messe gelesen haben. Nit lang hernach kommt dieser Major mit seinem Diener wieder, und verlangt von allen Geiseln die Seitenwehren[38] mit dem Versprechen, ihnen dieselben nach ihrer Erledigung wieder zuzustellen; aber nach drei Tagen waren schon alle verschenkt, vertauscht oder verkauft. Es schmerzte die Geiseln bitter, daß sie auf ein so niederträchtige Art ihrer guten Seitenwehren beraubt worden‘.

Der Tod Gustav Adolfs im November 1632 änderte am Schicksal der Geiseln nichts, mochten sie auch davon ausgegangen sein. Der Stadtkommandant drohte sogar, sie in die Regimenter[39] zu stecken. Als Anfang Dezember den Schwedischen erlaubt wurde, in Bayern zu plündern, ‚damit die nachkommenden Kayserischen nichts mehr finden‘, mußten die Geiseln sogar fürchten, von diesen Aktionen mit betroffen zu sein. Deshalb suchten sie wiederholt um ein Gesptäch bei Oxenstierna nach, erhielten jedoch ein ums andere Mal einen ablehnenden Bescheid. – Alles, was die Schweden bei ihren Plünderungen in Bayern auftreiben konnten, brachten sie nach Augsburg und verkauften es dort zu Schleuderpreisen.

Am 15. Dezember meldete der Sekretär Oxenstiernas den Geiseln: ‚Oberst Walsteiner[40] habe gestern bei Ihr Excellenz gespeiset und von derselben nur zwei Geiseln zur Bezahlung seiner Soldaten verlangt. Er wolle sie (die Geiseln) schon bezahlen lehren. Zuerst wolle er ihnen täglich einen Zahn ausbrechen, und, wenn auch dieses nit ersprießlich, andere noch schärfere Mittel brauchen‘. Am Tag darauf suchte der bezeichnete Oberst die Geiseln persönlich auf und belästigte sie mit unmäßig groben Reden. Schließlich wurde Sigl noch Ohrenzeuge, als Walsteiner kundtat, er wolle die Geiseln vergiften lassen, falls die schuldige Ranzion nicht in Kürze erlegt werde. ‚Diese starke Androhung ist uns sehr zu Herzen gangen‘, notierte Sigl.

Wenig später erschien der Wirt Sießbaur bei den Geiseln und kündigte ihnen mit dem 1. Januar 1633 die Kost auf. ‚Weil wir mit baarem Geld nit versehen gewesen, auch damit wegen Wechsel=Verhinderung nit aufkommen kunnten, wollte uns Sießbaur nit mehr speisen‘. Als dieser Termin verstrichen war, befahl Oxenstierna dem Sießbaur, die Geiseln noch so lange mit Essen zu versorgen, bis sie einen neuen Wirt gefunden hätten.

Um die Zahlung des Lösegeldes endlich voranzubringen, baten die Geiseln Oxenstierna, eine Gesandtschaft zum Kurfürsten[41] schicken zu dürfen. Der willigte ein. ‚Den 29. (Januar 1633) seind dann zu dieser Sendung von Seyboldsdorf für Landshut, und Reischl, Perhamer und Aindorfer für München vom Secretär auserwählt worden. Der Commandant sprach diesen vier Abgeordneten vor ihrem Abgehen ernstlich zu, gab ihnen Schreiben an ihre Städte, München und Landshut, mit und betheuerte mit einem Schwur: ‚daß wir, wann er nit gewesen, schon unter die Regimenter und Obersten wären ausgetheilt worden. Wir sollen uns ja nit‘ – redete er weiter – , ‚mit einer Auswechslung gegen andere Geisel oder Gefangene vertrösten, sondern versichert seyn, daß er, wenn ihre Sendung keine guten Folgen habe, etwas anderes mit uns anfangen werde. Er warne daher beyde Städte gar treulich, sich nit selbst vor dem Licht umzugehen und zu viel zu vertrauen, als könne ihnen kein Uebel mehr zugefügt werden‘. Damit seind genannte 4 Herren uf 3 Wochen Zeit unter der gewöhnlichen Bürgschaft von Ihr Excellenz entlassen und der Secretär für Ausfertigung ihrer Pässe mit 20 Reichsthalern beschenkt worden‘.

Da schon seit einiger Zeit etliche der Landshuter und Münchner Geiseln gesundheitlich sehr angeschlagen waren, bewogen die übrigen den Wirt, den Kranken für eine entsprechende Zahlung ein gesondertes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Der Wirt öffnete daraufhin einen bisher den Geiseln verschlossenen Saal. In den stellten diese sogleich die drei Altäre aus der Stube und brachten jetzt die Kranken in jener unter.

Die Qualität der Speisen ließ allmählich immer mehr zu wünschen übrig: ‚Inzwischen wurden wir je länger je übler von unserem lutherischen Wirthl gespeiset und deswegen gezwungen, eine eigene Haushaltung zu führen, womit wir auch am 9. (Februar 1633) angefangen‘.

Als am 18. Februar die Frist für die Rückkehr der Gesandten zum Kurfürsten abgelaufen war, erschien nur Hans Aindorfer, der Oxenstierna mitteilte, der Kurfürst habe ‚3 Commissäre ernennt, um mit ihm wegen der schuldigen Ranzion in Unterhandlungen zu treten‘, und bitte um Pässe für dieselben.

Am 1. März 1633 trafen die drei kurfürstlichen Kommissäre ein; es waren Johann Küttner [Kütner v. Kunitz; BW] und Max Ridler aus München sowie Johann Alexander Schrenck aus Landshut. Bei ihnen befanden sich die drei noch ausständigen Geiseln. Die Kommissäre wurden in der ‚Goldenen Traube‘ einquartiert und von mehreren Soldaten streng bewacht. Zum ersten Treffen mit Oxenstierna kam es am 3. März. Der Schwede ließ die drei um 8 Uhr morgens mit seiner Kutsche abholen.

Die Kommissäre rechneten ihm vor, daß von schwedischer Seite ‚einige 100 Eimer Bier nit bezahlt, auch die gemeine Burgerschaft an hergegebnem Gold= und Silbergeschmeid zu der schuldigen Ranzion stark übervortheilt, dazu noch etliche Häuser ausgeplündert und alles in München vorräthige Salz‘ verkauft und nach Augsburg transportiert worden sei. Der Kurfürst sei aber bereit, in Anrechnung der genannten Schäden ‚für München, Landshut und Neustadt,[42] deren Ranzion sich noch uf 198 000 Thaler erstrecke […] 50 000 Gulden baar‘ zu bezahlen und alle gefangenen schwedischen Offiziere und Soldaten frei nach Augsburg führen zu lassen. Danach sollten aber auch die Geiseln freikommen. Oxenstierna lehnte jedoch das Angebot ab. Am 4. März boten die Kommissäre statt der Gulden 50 000 Reichstaler, aber Oxenstierna wies auch diese Offerte zurück. Daraufhin begaben sich die Kommissäre nach Braunau,[43] um sich vom Kurfürsten neue Instruktionen erteilen zu lassen.

Unterdessen kam Feldmarschall Horn[44] mit seiner gesamten Armee vor Augsburg an. Die Truppen sollten in Bayern einfallen und es verheeren, ‚wie dieses nit allein schon lang vorher ausgesprengt und in Lutherischen Zeitungen gelesen worden, sondern auch die gemeinen Soldaten, die unsere Wacht oder sunst bekannt gewesen, därften es wagen, von den weltlichen Münchner und Landshuter Geiseln Briefe an ihre Frauen zu begehren, so sie fleißig überantworten wollen, da sie zuverläßig in kurzer Zeit München und Landshut einnehmen werden‘. Im folgenden erzählt Sigl, daß immer wieder mit Beutegut beladene Wägen in die Stadt gefahren seien, und er in der Ferne den Rauch niedergebrannter Höfe und Dörfer habe aufsteigen sehen.

Am 29. April 1633 starb um fünf Uhr nachmittags die Landshuter Geisel Hans Heisinger nach dem Empfang der heiligen Sakramente. Heisinger habe sich, so Sigl, schon einige Monate lang etwas krank gefühlt. Er wurde am 2. Mai bei den Augsburger Dominikanern begraben.

Da von den drei Kommissaren mittlerweile keine Hilfe mehr zu erwarten war, baten die Geiseln Anfang Mai, eine neue Gesandtschaft zum Kurfürsten unternehmen zu dürfen: ‚Nachdem neun der fürnehmsten Münchner Geiseln für die Landshuter aus freundnachbarlicher Liebe die geforderte Borg=Obligation von 18000 Thalern mit ihren Unterschriften und aufgedruckten Siegeln dem Commandanten zugestellt, auch wir uns für unsere Abgeordnete mit 4000 Thalern verborgt hatten, seind am 7. Mai Reischl und Perhamer alss Münchner, und von Seyboldsdorf und Freinhuber als Landshuter Geiseln uf 14 Tage zu Ihr K. D. abgefertigt worden‘.

Die Gesandtschaft kehrte am 27. Mai von Braunau zurück. In Augsburg war inzwischen Johann Georg aus dem Winckel[45] an die Stelle des abgereisten Benedikt Oxenstierna getreten. Als die Geiseln ihm den Vorschlag des Kurfürsten unterbreiteten, alle 71 gefangenen schwedischen Offiziere freizulassen, dazu die ‚Memminger, Kemptner und Kaufbeuerner Geiseln mit 3 gefangenen Fahnen Würtemberger Landvolks, und darüber noch ein Stück Geld‘ zu zahlen, gab der Kommandant zu verstehen, daß er keine Verhandlungsvollmacht habe und erst an Horn schreiben müsse. Horn antwortete, er wolle Geld und sonst nichts“.[46]

Der Pfarrer Jacob Möser [um 1570-1644][47] in Staßfurt[48] erinnert sich: „Den 3. Juni [13.6.1633; BW] nehmen Quartier allhier Herr Benedict Ochsenstirn, General von der Artillerie, Herr Obersten Achsel Lilli,[49] mit ihrer Bagage[50] zusammen 400 Pferde, den 6. [16.6.1633; BW] bricht wieder auf, den 8. [18.6.1633; BW] folget der Commendant“.[51]

„Ende Februar [1634; BW], zum Zeitpunkt der Ermordung Wallensteins,[52] als sich Bernhard[53] in die Oberpfalz und anschließend nach Kronach begab, ließ Horn zwei Abteilungen in Richtung Lech vorrücken, um Herzog Bernhard den Rücken freizuhalten. Kaufbeuren[54] wurde besetzt und Mindelheim[55] von Oberst Erasmus Platow[56] durch einen Überraschungsangriff eingenommen“.[57] Am 24.4.1634 wurde Oxenstierna Stadt und Herrschaft Mindelheim übertragen worden.[58]

Der Hildesheimer[59] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Jordan hält in seinem Tagebuch unter dem 3./13.4.1640 fest: „Ein Kayserlicher Postilion kompt anhero mit Briefen an Herzog Georg.[60] Die Summe ist, daß die Kayserlichen seither den Prager Friedensschluß[61] Herzog Georg Waffen almahl suspect gewesen und ihnen uf den Grund nicht getraweten, und daß er im Herzen mehr Schwedisch als Kayserl. wäre, nec defuit illis ratio, denn in geheimb mit Heßen vergangenes Jahr und diesen Winter mit dem Herzog von Newburg[62] new Allianz ufgerichtet“.[63] Wie Dr. Jordan unter dem 9./19.4. notiert, waren wieder schwedische Gesandte erschienen: „Obrist Mortaigne[64] und ein junger Ochsenstern komen anhero von dem Schwedischen General Johann Banner,[65] bekommen am folgenden Tag bey Ihrer Frstl. Gnad. Herzog Georg Audienz“.[66] Am 16./26.4. notiert er ihre Abreise.[67] Das „Theatrum Europaeum“[68] berichtet: „Die Stadt Braunschweig[69] / hatte um diese Zeit von Käiserlicher Majestät[70] ein Privilegium erhalten / über vorige Jahrmärckte / noch zween andere zu haben : womit aber die hertzogen nit zufrieden seyn wollten / sondern darwider protestirten : hergegen liesse die Stadt / als für Hertzogen Georgens Fürstl. Gn. im Land herumb geworben wurde / die Werbungen im Ende Martii durch offentlichen Trommelschlag verbieten. Die Fürstl. Zusammenkunfft zu Zell[71] war auch dem Gen. Banner verdächtig : darum schickten Se. Excellentz zu Hertzog Georgen um den 10. Aprilis dem Obristen Mortagny / zu vernehmen / ob Se. Fürstl. Gn. Freund oder Feynd seyn wollten : deßwegen die Neutralität damahls beyerseits gesetzt wurde. Als aber eine gute Resolution erfolgte / wurde Mortagny neben dem jungen Ochsenstirn um den 17. ejusd. noch einmal geschicket / um Uberlassung etlicher Völcker anzuhalten : die Fürstl. Frau Wittib[72] aber zu Cassel[73] / hatte sich gegen den Frantzösischen Gesandten [Beauregard; BW] / und den Schweden schon dergestalt erkläret / daß es auff Käis. Seiten zu einer Ruptur nothwendig gelangen muste“.[74]

Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603-1676][75] aus dem von Eger[76] abhängigen Marktredwitz[77] erinnert sich an den November 1648: „Den 15. November abends ist eine Partei von 50 Pferden mit 10 Quartiermeistern[78] hierhero [ge]kommen. Sie haben vom schwedischen Generalfeldmarschall Carl Gustav Wrangel[79] Order vorgewiesen, allhier für 600 Pferd[e] Quartier zu machen.

Der Feldmarschall selbst aber, bei dem 4 Fürsten, viel[e] Grafen, Oberste und andere Generalspersonen waren und der sich auf dem Marsch nach Prag zum schwedischen Generalissimo befand, würde selbe Nacht zu Wunsiedel[80] [ver]bleiben. Obzwar es uns schwer vorgekommen [war], so haben wir [den]noch die Quartiere alsbald gemacht. Es hat sich aber doch noch geändert, nachdem der Feldmarschall zu Weiß[en]stadt[81] und die Reiterei, die er zur Konvoi gebrauchte, zu und um(b) Rößla[u][82] verblieben war.

Eodem abends ist der junge Graf Benedikt Oxenstirn per Posta von Prag nach hier [ge]kommen, vom schwedischen Generalissimo abgeschickt, dem Feldmarschall entgegenzugehen. Er ist über Nacht hier verblieben und am Morgen (vor tags) von hier gegen Wunsiedel“.[83]

In einer zeitgenössischen „allerkürzesten Beschreibung“ heißt es: „Nachdem des Herrn Generalissimi Hochfürstl. Durchl. den Münsterischen Friedensschluß durch beiderseits beliebten und unterschriebenen Interimsrecess werkstellig gemacht, viel Regimenter wohl genügig abgedankt, viel Plätze geräumet, auch viel raumen machen und also den dreißigjährigen Krieg nachgehends erfreulich geendet, haben Sie sich entschlossen, den gesamten hochansehnlichen Abgesandten zu dieser Handlung ein Bankett oder Friedensmahl anzurichten und nächst schuldiger Danksagung für solche Göttliche Gnaden-Schenkung, als welcher diese Schlußhandlung hauptsächlich beizumessen, hochbesagten Herrn Gesandten allermöglichste Ehre und Liebe zu erweisen, sie wohlmeinend zu versichern, daß man auf schwedischer Seite begierigst das Teutsche Reich in friedlichen Wohlstand bedingter und fast endlich verglichener maßen zu setzen und in lang hergebrachter Freiheit zu hinterlassen.

Solches Vorhabens ist der große Saal auf dem Rathaus in Nürnberg[84] für den geräumigst und bequemsten Ort ausersehen und auf Seiner Hochfürstl. Durchl. gnäd. Begehren von einem edlen Rat zu besagter Mahlzeit mit aller Zugehör in Untertänigkeit willigst überlassen worden, deswegen Sie auch alsobald drei große Kuchen aufrichten und zubereiten lassen. Dieser Saal ist sehr hoch gewölbt, mit güldenen Rosen, Laub und Mahlwerk bezieret und zu diesem Friedensfest mit vielen großen Wandleuchtern, absonderlich aber mit 3 großen Kronen zwischen 6 Festinen[85] oder Fruchtgehängen, welchen 30 Arten Blumen oder lebendige Früchte mit Flinder-Gold[86] eingebunden, versehen worden. Auf den vier Ecken hat man vier Chöre mit der Musik wie auch dazwischen 2 Schenk-Stellen mit ihrem Zugehör angeordnet und Kuchen und Keller mit aller Notdurft gebührlich versehen. Die Herren Gäste sind gewesen I. die H. Kaiserlichen Abgesandte und Chur-Fürstl. Durchlaucht zu Heidelberg, eingeladen durch Herrn Graf Kinsky[87] Obrist und H. Obrist Moser.[88] II. Die Herren Chur-Fürstl. Abgesandten, welche wegen Seiner Hoch-Fürstl. Durchl. eingeladen Herr Resident Snoltzky[89] und Herr Obrist Pful.[90] III. Die Fürstl. Personen, welche in Nürnberg sich anwesend befunden, gebeten durch Herrn Obrist Görtzky[91] und H. Obrist Döring.[92] IV. Die Fürstl. Herrn Abgesandten eingeladen durch Herrn Obr. Leuten. Oxenstiern[a] und Major Tauben [Taube; BW]. V. Die Herren Grafen, welche sich der Zeit um Nürnberg aufgehalten, gleichfalls gebeten von vorbesagtem Herrn. Und dann VI. die Herren Städtischen Gesandten, unter welchen auch wegen  eines edlen Rats der Stadt Nürnberg erschienen die beiden ältesten Herrn als Herr Führer und H. Grundherr. […]

Folgenden Tags besagten Monats, nämlich Dienstags den 25. Septembr., 5. Octobr., sind solche 6 Klassen nach 12 Uhr erschienen und haben sich in 6 absonderlichen Zimmern  versammelt. Nachdem nun ihre Ordnung, in welcher sie sitzen sollten, verglichen worden, hat. H. Hofmarschall Schlippenbach erstlich die Städtischen, hernach die Grafen und also nach und nachgehends die Fürstl. Gesandten, Fürst- und Churfürstlichen wie auch endlich Ihre Excellenz Gen. Leut. Herzog von Amalfi[93] und Chur-Fürstl. Durchl. auf den Saal zu der Mahlzeit eingeführt und in solcher Ordnung, wie sie zu sitzen gekommen, wohlbedächtig herumgestellt, daß nach getanem Gebet ein jeder alsobald seinen Platz genommen.

Inzwischen hat man das Rosenwasser aus 5 silbernen Kannen und Becken herum gegeben, haben die Musici das Te Deum laudamus oder »Herr Gott dich loben wir« gesungen, nachmals andere Psalmen und Loblieder, sonderlich aber den Gesang der Engel bei der Geburt des Friedens-Fürsten: »Ehre sei Gott in der Höhe und Fried auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen« künstlich und lieblich gesetzt erklingen lassen.

Auf der Tafel sind gestanden zwei Schaugerichte und zwischen denselben ein Spring-Brunnen mit Rosenwasser, das durch die Luft in die Höhe getrieben worden, angefüllt. Jede Tafel war lang 40 Schuhe und an der obersten eine ablange Rundung für des Herrn Herzogs von Amalfi Durchl. item für beide Chur-Fürstl. und Hoch Fürstl. Durchl. Generalissimum. Der erste Gang ist bestanden in köstlichen Speisen, Olipadriden[94] und allerhand gekochten Speisen. Der andere Gang ist gewesen von gebratnen Vögeln, Wildpret cc. Der dritte von allerhand Fischen und der vierte von Pasteten. Jeden Gang sind aufgetragen worden 150 Speisen, welche alle auf das herrlichste und köstlichste zugerichtet waren. Der fünfte Gang ist bestanden in Gartenfrüchten, so teils in den silbernen Schüsseln, teils an den lebendigen Bäumen, mit welchen die ganze Tafel übersetzt war, gehangen. Zwischen diesem Laubwerk waren zu sehen etliche Rauch-Berge, die einen sehr guten Geruch von sich gegeben, daß also nicht nur der Mund mit niedlichster Speise und Getränk, das Ohr mit lieblichen Getöne, das Auge mit nachsinnigen Schaugerichten, sondern auch der Geruch mit angenehmem Duft belustigt und von allen Anwesenden dergleichen Herrlichkeit nie gesehen worden.

Solchem hat man das obere Blatt der Tafel stückweise abgenommen, da dann der Tisch mit Tellern und Servietten wie auch mit allerhand in Zucker eingemachten Blumen überstreut, wiederum bereitet gewesen. Darauf ist gefolgt der sechste Gang, bestehend in Zuckerwerk, Konfekt und 2 sehr großen Marzipanen, auf zwei sehr großen Marzipan-Schalen, deren jegliche bei 20 Mark Silbers Wert. Diese wie auch alle andere Trachten, in welchen 12 Köche ihre Meisterstücke sehen lassen, sind mit schönem Blumenwerk geziert und prächtigst anzuschauen gewesen.

Da man nun nachgehends Kaiserlicher Majestät, Königlicher Majestät in Schweden und weiters auf Gedeihen des geschlossenen Friedens getrunken, ist mit 16 großen und kleinen Stücken auf der Burg gespielt worden und haben sich die Trompeter und Heerpauker mit der andern Musik die ganze Zeit über Wechsel Weise hören lassen. Christlich und hochlöblich ist, daß man bei solchem Friedensmahl auch der Armen nicht vergessen, sondern unter dieselben zween Ochsen nebst vielem Brot ausgeteilt. Zu dem ist aus eines vor dem Fenster aufgesetzten Löwen-Rachen, welcher einen Palmzweig in der Patten, in der andern aber ein zerbrochenes Schwert hatte, roter und weißer Wein über 6 Stunden häufig geflossen, darum von dem gemeinen Mann ein großes Gedränge und Ihrer Hochfürstl. Durchlaucht angeborne Milde von jedermänniglich hoch gerühmt, dahero auch als einem Wohltäter des ganzen Teutschlands alles Königliche Wohlergehen von Gott dem Allmächtigen einstimmig angewünscht worden. Nachdem sich nun dieses Friedenfest etliche Stunden in der Nacht verzogen, haben die anwesenden Helden noch einmal Soldaten agiren wollen und sowohl Unter- als Obergewehr in den Saal bringen lassen, Befehlshaber darunter des Herzogs von Amalfi F. G. und H. Gener. Hoch Fürstl. Durchl., Hauptleute, des  H. Feldmarschall Wrangels Ex-Corporal, Chur Fürstl. Durchl. Rottmeister erwählt, alle Obristen und Obristen Leutnants aber zu Musketieren gemacht, sind um die Tafel herum marschiert, Salve geschossen und also in guter Ordnung auf die Burg gezogen, daselbst die Stücke vielmals losgebrannt, nach ihrem Rückmarsch aber von H. Kaiserl. Obrist Ranfften, weil nun Friede sei, scherzweise abgedankt und also ihrer Dienste erlassen worden. Darauffolgenden Tags hat des Herrn Generalissimi Hoch Fürst. Durchlaucht nochmals ein sehr kostbares Feuerwerk verbrennen lassen“.[95]

1634 bis 1643 amtierte Oxenstierna als Generalgouverneur in Livland.

[1] Gemeinde Danderyd [Stockholms län, historische Provinz Uppland].

[2] Steninge [30 km nördlich von Stockholm bei Märsta in der schwedischen Provinz Uppland].

[3] http://www.oxenstierna.com/person_card.php?pid=235&lang=sv&show_life_events=1&show_literature=1&show_

properties=1&sum_properties=.

[4] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. FINDEISEN, Axel Oxenstierna.

[5] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[6] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[7] HOFBERG, Svensk biografiskt handlexikon, Bd. 2, S. 248; NILZÉN, Bd. 28, S. 488 f.

[8] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[9] Möglicherweise war der zweite Reichsrat Ture Gabrielsson Oxenstierna. Vgl. HAPPE, Chronicon Thuringiae I, fol. 12r. Am 25.10. a. St. waren Ture Gabriel (Bruder A. Oxenstiernas) und Johan Oxenstierna (Sohn A. Oxenstiernas) in Mühlhausen zusammengetroffen. Zumindest war Ture Oxenstierna in dieser Zeit in der Grafschaft Schwarzburg-Sondershausen einquartiert; HAPPE, Chronicon Thuringiae I, fol. 12 r-12 v.

[10] Am 25.10.1633 hatte der kurbrandenburgische Kanzler Sigismund von Götze, der auf der Reise nach Berlin war, eine Audienz bei Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar gehabt und ihn über die Lage Brandenburgs unterrichtet. Wilhelm IV. hatte Kurfürst Georg Wilhelm, der auf der Seite Schwedens stand, durch Götze die Zusage seiner Unterstützung geben lassen.

[11] Überreste der Heiligen.

[12] unversehrte, erhaltene Körper.

[13] MEDICK, Orte und Praktiken religiöser Gewalt, S. 368f.

[14] Vermutungen (Annahmen), Urteile und Reden.

[15] hier: Gerede.

[16] HAPPE Chronicon Thuringiae I, fol. 83 r.

[17] Elbing [Elbląg, Stadtkr.]; HHSPr, S. 45ff.

[18] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[19] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.

[20] HÜNLIN, Allgemeine Geschichte Bd. 2, S. 770f.

[21] Mering [LK Aichach-Friedberg]; HHSD VII, S. 442.

[22] Landshut; HHSD VII, S. 386ff.

[23] Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein [um 1590-6.7.1635 hingerichtet], kaiserlicher Feldmarschall.

[24] Weißenburg i. Bayern [LK Weissenburg-Gunzenhausen]; HHSD VII, S. 799ff.

[25] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.

[26] Freising; HHSD VII, S. 209ff.

[27] Weilheim [LK Weilheim-Schongau]; HHSD VII, S. 797.

[28] ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht ge[S. 129]lassen worden“.

[29] Friedberg [LK Aichach-Friedberg]; HHSD VII, S. 213f.

[30] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[31] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.

[32] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.

[33] Namen an den Galgen schlagen: „brief, d. h. zettel mit dem urtheil über einen zum galgen verurtheilten, aber flüchtigen verbrecher, der an den galgen geschlagen wurde, vgl. bei Ad. Junghans kriegsordnung 1598 O 2b: urkundlich mandat über verlaufene schelme, darvon mag man copei und abschriften machen, an die galgen und pranger zu schlagen, dann (gleich mhd. wan, nur) man darf keine siegel oder underzeichnete hand mit an galgen schlagen, nur den eingang mit hauptmans namen (es handelt sich um kriegsrecht) und hernach die scheltwort (d. i. die begründung des urtels). wil man sie in andern fürstenthumben auch ‚schelten’ (‚bescholten‘ machen) und an galgen schlagen, so musz es mit derselben herrschaft vorwissen geschehen“. [GRIMM; GRIMM, DWB].

[34] Esel, auf den Esel setzen: in Verlegenheit, Schande bringen; erzürnen. Beim Einrücken von Truppen in eine Stadt mussten Galgen und hölzerner Esel gezwungenermaßen von den Zimmerleuten (meist auf dem Markt) errichtet werden. NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 21. Das Sitzen auf einem hölzernen Esel gab es als Militärstrafe für ungehorsame Soldaten; HINCKELDEY, S. 169; ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271; z. T. als Strafe für Not- oder Unzucht; PESCHEK, Geschichte, S. 46; als Ehrenstrafe im peinlichen Strafrecht; MEINHARDT, Peinliches Strafrecht, S. 147; HINCKELDEY, Strafjustiz, S. 171; allgem. QUANTER, Die Schand- und Ehrenstrafen . Das Eselreiten wurde auch Ratsherrn und Bürgern beim Ausbleiben der Kontribution angedroht. Dabei wurde ein auf die Kante gestelltes Brett in Eselform verwendet, das dem darauf Sitzenden nur die schmale Seite bot, so dass es tief ins Gesäß einschnitt; Abb. bei KÖNIG, Hexenprozesse, S. 49; erwähnt bei WREDE, Körperstrafen, S. 426* (für 1620 in Görlitz). Vgl. den Bericht des Chronisten Sebastian Dehner; HELLER, Rothenburg, S. 11: „1620. Mittwoch den 5. Januar hat Marggr. J. Ernst allhie auf dem Mark nebst bei der Trinkstuben wegen der Soldaten, damit sie im Zaum gehalten würden, einen Galgen, Schneller oder Schnerr, wie manß nennt, und einen Eßel aufrichten lassen. Der Esel ist gemacht geweßen von Brettern geformt und so hoch als eines Schmieds Notstall, der Schnöller und Galgen ungefähr 3 oder 3 1/2 mannßhoch. […] Wenn er den Eßel verdient, hat man ihn rittlingsweiß daraufgesetzt auf die Kante und zu beiden Seiten an jeden Fueß einen schweren Stein oder Plock gehengt und ihn bey 2, 3 oder mehr Stund, nachdem er verdient, darauf sitzen lassen“. Aus der Unteren Pfalz heißt es jedoch auch; MAIER, Unterpfalz, S. 323f.: „Auf vorgebrachte Klagen hin wurden die Übeltäter von ihren Offizieren entweder gar nicht bestraft oder im schlimmsten Fall auf die Esel gesetzt; wie ernst die Delinquenten diese Strafe nahmen, erkennt man daran, daß von den darauf Sitzenden manchmal ‚auch etliche Maß Wein gesoffen‘ wurden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 596 (Schweinfurt 1644): „Als Martin Geißler, Scabinus [Schffe; BW}, am 20. October von der Spitalkirche nach Hause gehen wollte, hieb ihm ein besoffener Gallasischer Soldat, ohne alle Ursache, auf offener Gasse, bey dem Hause des Bürgermeisters Billing hinterwärts mit einem Säbel eine große Wunde in den Kopf, daß er zu Boden sank. Der Soldat wurde sogleich ins Stockhaus gesezt und am 29. d. recht exemplarisch gestraft; denn er mußte 3 Tage hintereinander, jeden Tag 5 Stunden, auf dem Esel reiten. Weil dieß ein Soldat einem Bürger gethan hatte, war es ein schlechter Handel, wozu die Soldaten noch lachten. Wenn aber dieß ein Bürger einem Soldaten gethan hätte, würde man die ganze Bürgerschaft für Rebellen ausgeschrieen und es an den Kaiser und an alle Generäle berichtet haben“. Zudem galt der Esel nicht nur als Symbol der Dummheit, sondern auch als Reittier der Synagoge.

[35] Wilhelm IV. Herzog v. Sachsen-Weimar 11.4.1598 Altenburg-17.5.1662 Weimar], schwedischer Generalleutnant. Vgl. HUSCHKE, Wilhelm IV.

[36] (Bad) Langensalza [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 33ff.

[37] ROCKSTUHL, Chronik, S. 80.

[38] Seitenwehr: Degen, Säbel oder Rapier.

[39] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[40] Wilhelm v. Waldstein [Wallenstein] [ – ], schwedischer Obrist.

[41] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.

[42] Neustadt a. d. Donau [LK Kelheim]; HHSD VII, S. 513.

[43] Braunau a. Inn; HHSÖ I, S. 24ff.

[44] Gustav-Carlsson Horn af Kanckas, Graf af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], schwedischer Feldmarschall.

[45] Johann Georg aus dem Winkel [Winckel] [1596-18.2.1639 Hildesheim], schwedischer Obrist.

[46] EBERMEIER, Landshut, S. 52ff.

[47] Vgl. KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 170f.

[48] Staßfurt [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 443ff.

[49] Axel Graf Lille [Lillie, Lilie, Lielie, Axellilly] v. Löfstad [23.7.1603-20.12.1662], schwedischer Generalmajor.

[50] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[51] WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 47.

[52] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.

[53] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.

[54] Kaufbeuren; HHSD VII, S. 348f.

[55] Mindelheim LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 450ff.

[56] Erasmus Freiherr v. Platen [Platow] [5.3.1590-15.3.1663], schwedischer Obrist.

[57] ENGERISSER, Von Kronach, S. 286.

[58] HEILMANN, Kriegsgeschichte, Bd. 2, S. 466 Anm.; KERN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 105.

[59] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.

[60] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle -2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General.

[61] Prager Frieden: Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v – 397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.

[62] Wolfgang Wilhelm v. Pfalz-Neuburg [4.11.1578 Neuburg a. d. Donau-20.3.1653 Düsseldorf]. Vgl. KÜCH, Die Politik des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm. Wolfgang Wilhelm war wohl doch ein „offenbar recht beschränkter und unbeweglicher Geist, starr an einmal bezogenen Positionen festhaltend und von einem durch nichts zu erschütternden Bewußtsein wirklicher oder vermeintlicher Rechtspositionen durchdrungen, auf deren buchstäblicher Einhaltung er zu bestehen pflegte, ohne sich zu fragen, ob die Erreichung dieses Zieles nach Lage der Dinge möglich sei oder nicht“. SCHMIDT, Philipp Wilhelm, Bd. 1, S. 25f.  KÜHN-STEINHAUSEN, Korrespondenz, S. 9, charakterisiert ihn wohl zu positiv.

[63] SCHLOTTER, Acta, S. 314f.

[64] Kaspar Kornelius Mortaigne de Potelles [Mordani, Mordoni, Mortaiger, Montagne, Mortaine, Mortague] [um 1609 Wallonien-18.7.1647 vor Rheinfels], schwedischer Generalmajor, dann hessen-kasselischer Generalleutnant.

[65] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[66] SCHLOTTER, Acta, S. 315.

[67] SCHLOTTER, Acta, S. 315.

[68] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[69] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.

[70] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[71] Celle; HHSD II, S. 94ff.

[72] Amalia Elisabeth Landgräfin v. Hessen-Kassel [29.1.1602 Hanau-3.8.1651]. Vgl. BUCKREUS, Die Körper einer Regentin; PUPPEL, Amelie Elisabeth; BECHERT, Die Außenpolitik; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel.

[73] Kassel; HHSD IV, S. 252ff.

[74] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 231.

[75] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.

[76] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[77] Marktredwitz; HHSD VII, S. 429f.

[78] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd  f ü r  m i c h  e i n e s  guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“.

[79] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesberg [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall.

[80] Wunsiedel [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 836f.

[81] Weißenstadt [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 803f.

[82] Röslau [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge].

[83] BRAUN, Markredwitz, S. 348.

[84] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.

[85] Laubgewinde bei Festen.

[86] Flindergold, Flittergold meist aus Messing, z. T. aus vergoldetem Silber.

[87] Jan Oktavián Freiherr Kinský von Vchynice und Tetau [1604-4.5.1679 Prag], kaiserlicher Obrist. Wilhelm Kinsky bei JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, ist falsch.

[88] Melchior Adam v. Moser [ – ], kaiserlicher Obristwachtmeister.

[89] Georg Hansson Snoilski [ -20.1.oder 26.1.1672 Regensburg], schwedischer Resident.

[90] Adam v. Pfuel [Pfull, Pfuhls, Phuell, Pfuell] [1604-5.2.1659 Helfta], schwedischer Generalleutnant.

[91] Joachim Ernst Görtzky [Görtzcke, Gortzky] [ – ], schwedischer Obristleutnant, Obrist.

[92] Dietrich Dühring [Döring] [ – ], schwedischer Obrist.

[93] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[94] Olipatriden, olapodria: span. Gericht aus verschiedenen Fleisch- u. Gemüsearten.

[95] JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 402ff.

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