Murrian, Johannes

Murrian, Johannes; Offizier [ – ] Der Ire[1] Johannes Murrian [ – ] stand als Offizier in kaiserlichen Diensten.

Der katholische irische Feldkaplan[2] Thomas Carve [1590-1672 ?], der das Regiment[3] Deveroux[4] begleitet hatte, erwähnt ihn in seiner „Lyra“ von 1651 in Zusammenhang mit der Wertschätzung, die sein Kriegskamerad O’Donovan[5] wegen seiner Gewandtheit und Tapferkeit am kaiserlichen Hof genossen habe: „Inter hos quidam Hiberni fortitèr dimicarunt, quorum Duces erant Ieremias Donouan & Ioannes Murrian, è quibus Donouan in læua globulo traicetus fuit, vnde ob suam dexteritatem ac magnaanimatatem à supremis Ducibus ciuitatis apud suam Ceasarem Maiestatem plurimum recommendatus fuit“.[6]

[1] Iren: Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. „Während des Dreißigjährigen Krieges machten sich irische Soldaten erstmals einen Namen in der kaiserlichen Armee, insbesondere jene der Regimenter Tyrone und Preston. Bei der Verteidigung von Frankfurt an der Oder im April 1631 gegen ein schwedisches Heer zeichnete sich das irische Regiment durch besondere Tapferkeit aus und wurde dabei vollständig aufgerieben, jedoch unter dem Kommando von Walter Butler als Dragonerregiment neu aufgestellt. Walter Butler war es auch, dem in der Geschichte des Dreißigjährigen Krieges eine besondere Rolle zufallen sollte: Am 25. April 1634 tötete Butler im Auftrag Kaiser Ferdinands II. gemeinsam mit seinem Landsmann Walter Devereaux den kaiserlichen Generalissimus Albrecht von Wallenstein. Dafür wurde Butler vom Kaiser der Grafentitel verliehen und mit böhmischen Ländereien bedacht. Zur ersten Generation irischer Offiziere in der kaiserlichen Armee gehörte auch Oberst Wilhelm Bourke von Gallstown aus dem County Kilkenny, welcher 1633 in kaiserliche Dienste trat und als Oberst seines Kavallerieregiments der schwedischen Reiterei in der Schlacht bei Nördlingen schwer zusetzte. Für diesen Erfolg wurde er wie Butler in den Grafenstand erhoben, mit dem Gut Limberg belohnt und zum Kämmerer Kaiser Ferdinands III. ernannt“. [Wikipedia]. Vgl. auch CLARK, Irish Soldiers. Vgl. die Einschätzung des protestantischen Osnabrücker Schuhmachers, Amtsbotes und Chronisten Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“.

[2] Feldprediger, Feldkaplan: Im Codex Iuris Canonici (c. 564–572 CIC) bezeichnet der Begriff Kaplan einen Geistlichen mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen Sonderbereich, hier der Armee. Maximilian I. von Bayern hat für seinen Generalvikar Benedikt Rauh am 5.4.1642 eine ausführliche Instruktion erlassen; FRISCH, Rauh, S. 156f.: „Insbesondere sorge der von uns bestellte Generalvicar, dass die Feldcapellane, sowohl bei Infanterie als Reiterei, ein exemplarisches Leben führen. Wenn sie scandalös sich aufführen oder zur Verwaltung der Sacramente weniger tauglich erfunden werden, soll er sie verbessern, strafen, oder nach Fund der Sache vom Heere entfernen. Er soll drei oder vier Verkündiger des Wortes Gottes mit sich zum Heere bringen; sorgen, dass morgens und abends die Gebetsstunden eingehalten werden, zu welchen mit Trompeten etc. ein Zeichen gegeben wird; dan an Sonn- und Feiertagen bei jeder Legion öffentlich Messe gelesen und von den Capellanen Predigten gehalten werden, namentlich dass zur österlichen Zeit die Soldaten ihre Sünden bekennen, und zur heil. Communion gehen, wenn auch ihre Officiere andersgläubig sein sollten. Anstalten soll er treffen, dass kein Soldat, der tödtlich verwundet oder sonst gefährlich darniederliegt, der heil. Wegzehrung beraubt werde. Hauptsächlich soll er darauf sehen, dass die Officiere und Soldaten der Legionen die Concubinen und gemeinen Dirnen von sich entfernen oder zur Ehe nehmen; wenn sie mit guten Worten nicht gehen wollen, soll er sie öffentlich hinauswerfen lassen. Dann soll er dafür sorgen, dass er die schrecklichen Gotteslästerungen und Schwüre sowohl bei Officieren als Soldaten ausrotte, sowie die lasciven Worte. Zu diesem Zwecke soll er durch seine Feldcapellane alle und jeden in Glaubenssachen unterrichten und ihre Kinder im Katechismus belehren lassen. Wenn hierin der Capellan nichts ausrichte, soll er es dem Führer der Legion berichten, wenn dieser nichts zu Stande bringe, soll der Generalvicar es dem Obersten melden und wenn auch dieses nichts fruchte, die Hilfe des Generals in Anspruch nehmen. Nicht weniger bemühe er sich, dass die Feindschaften sowohl unter Hohen als Gemeinen auf jede Art und Weise beigelegt werden. Er selbst soll an Sonn- und Feiertagen vor dem Generalstab predigen. Damit dieses Alles besser vollzogen werde, soll er alle 8 oder wenigstens 14 Tage seine Capellane berufen und einem nach dem andern ausfragen und hören, was für Laster in dieser oder jener Legion grassieren, damit sie in Zukunft geheilt werden können. Endlich soll der General-Vicar so viel als möglich darauf sehen, dass die Kranken und tödtlich Verwundeten zur Reue, Beichte, Communion und wenn es nothwendig zur letzten Oelung disponirt werden; sollten Viele oder Wenige dem Heer nicht folgen können, soll er Geistliche zurücklassen, welche ihnen in ihren letzten Nöthen beistehen“. Eine ähnliche Funktion dürften auch die Feldprediger in den anderen Armeen gehabt haben, die die einzelnen Regimenter begleiteten. In der brandenburgischen Armee erhielt der Feldprediger 1620 gerade einmal 20 fl., also 2 fl. mehr als ein Feldscher oder Trommelschläger, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 24 fl., ein Prädikant 25 fl. Vgl. dazu auch BRENDLE; SCHINDLING, Geistlichkeit.

[3] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[4] Walter Deveroux [Deverock, Deureux, Deudreux, Deberoix, Ebrox, Deberol] [ -Januar 1640 Prag], kaiserlicher Obrist.

[5] Jeremias O’Donovan [Donevan] [ – ], kaiserlicher Hauptmann.

[6] CARVE, Lyra seu Anacephalaeosis Hibernica, S. 378; O’CONOR, An Historical Address, S. 468 Anm.

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