Müller von Lauffenthal, Caspar

Müller von Lauffenthal, Caspar; (General-)Kriegskommissar [ -20.2.1637 in Frauenprießnitz begraben] Caspar Müller von Lauffenthal [ -20.2.1637 in Frauenprießnitz begraben] soll zunächst als Generalproviantmeister[1] in den Diensten Pappenheims[2] gestanden haben. In den Mitteilungen eines ungenannten Korrespondenten – auch die Ortsangabe fehlt – aus der Zeit vom 20.11.-23.12.1632 heißt es neben Gerüchten über angebliche Mordkomplotte gegen den Kaiser:[3] In Pappenheims Armee habe sich ein gewisser Kaspar Müller eingeschlichen und sich da zum Generalproviantmeister aufgeschwungen. Er sei ein Verräter, der den Schweden verraten habe, dass Pappenheim sich in Sachsen mit Wallenstein[4] vereinigen wolle.[5]

1636 war er schwedischer[6] (General-)Kriegskommissar[7] unter Feldmarschall Johan Banér.[8]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587-nach 1642][9] erwähnt ihn in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 15. November [25.11.1636; BW] ein schwedischer Commissarius, Casparus Müller genannt, in Mühlhausen[10] ankommen“.[11]

„Den [1]7. November [27.11.1636; BW] ein Trompeter[12] und etzliche Reuter, darunter ein Quartiermeister,[13] Caspar Knor[14] genannt, in Mühlhausen kommen, welche zum erstenmahl den 4. November [14.11.; BW] Meinen Gnädigen Herrn[15] plündern helfen, die wir gekennet und haben es dem Herrn schwedischen Commissario geklaget. Der hat sie lassen gefangen nehmen. Von denen hat Mein Gnädiger Herr wieder bekommen seine Pitschirungk[16] und einen Peltz, der von Zerschen seinen Almode Rock,[17] Degen und Wehrgehencke, welches der Knorre gehabt, und Gottfried Lange seine Trompeten, sind entlich auf Paroll wieder los gelassen worden“.[18]

„Eodem [die] [22.11./2.12.1636; BW] hat der schwedische Commissarius Müller 25 Reuter aus Mühlhausen nach Heiligenstadt[19] abgefertiget, Contribution[20] zu hohlen. An dieselben ist bey Dingelstädt[21] eine starcke Compagnie[22] keyserliche Reuter kommen, etzliche von den Schweden erschossen, etzliche gefangen genommen, etzliche sind flüchtig wieder in Mühlhausen kommen“.[23]

„Eodem [die] [24.11./4.12.1636; BW ist der schwedische Commissarius von Mühlhausen hinweg gezogen“.[24]

Der Rudolstädter[25] Landrichter Michael Heubel [1605-1684][26] schreibt in seinen „Anmerkungen“ über seine Begegnung mit Müller: „Den 12. Dezember [1636; BW], als der Feldtmarschall Bannier mit dero Armee aus Hessen umb Eysenach[27] zue stehen kommen und das Hauptquartier in Eysenach gehabt, haben sie ihren General Commissarium Heißlern von Wandersleben[28] umb widersetzlichen Reden willen gebrügelt, also dass gedachter Commissarius mit seinen Leuthe in der Nacht von der Armee ab und zue den Keyserlichen gangen, woselbsten er gar angesehen gewesen, zum Baron und keyserlichen General Commissarium gemacht, in Meinung, dem Schwedischen großen Abbruch zue thuen. Mittler Zeit hat der General Bannier einen bey seiner Hofstadt aufhaltenten Monsieur Caspar Müllern von Lauffenthal nicht alleine zum General Commissario gemacht, sondern auch des vorig gewesenen Heißners Güther, ja gar das Dorf Wandersleben[29] doniret“.[30]

„Aus der Kriegs Cantzley wahr an dem Kriegs CommissarioMüllern, │: welcher in Stadt Illm[31] von schwartz und rothen Wilpret, von Victualien, Wein und Bier in das Hauptquartier Iseroda[32] zue schaffen instendig angehalten und mit Execution[33] getrohet, :│mir eine Ordre mitgegeben, dessen Inhalt war, dass er nicht alleine alle Prætensiones[34] fallen, sondern er solte auch der Armee cito bis Butstedt,[35] woselbst das Hauptquartier sein solte, und die Regimenter von Butstedt bis in das Churfürstenthum einlogirt wahren, folgen, ich aber musste wieder meinen Willen mit dahien. Unterwegens war er gar vertraulichen, ließ mir in Butstedt nechst an seinem Quartier uf den Markt ein Quartier geben, und weilen der Herr Generalfeldtmarschall dem Herrn Commissarium an Hertzog Wilhelm zu Sachsen Weymar[36] verschickte, musste ich auch mit. Unterweges gab er mir Dienste, seine Güther Wandersleben zu verwalten, wie dann zue Weymar[37] eine schriftliche Bestallung, so ich noch bey den Acten [habe], mir gegeben und mit nacher Hof genommen worden. Über fürstlicher Tafel referirte Herr Commissarius die gnädige Donation[38] der Güther Wandersleben, sagende, dieser ist mein Verwalter, mich meinenden, Ihro Fürstliche Durchlaucht sahen sich umb und fragten, wo ich hehr wehre. Ego sagte, von Stadt Illmen , der Hertzog sagte, hr habt einen guten Herrn, sehet, dass es lange währet. Des andern Tages frühe musste [ich] wieder mit auf Butstedt, woselbst er mir eine Instruction [und] auch einen Pahs gegeben. [Zu]gleich bekahm ich Schreiben, dass mein Weib am Christtag mit einer Tochter ins Kindbette kommen, bat also umb Erlaubnus, welche anderer Gestaldt ich nicht erhalten kunte, ich bete dann ihme und seine lieb habente Jungfer von Kratzenstein zue Gevattern. Es half keine Entschuldigung, musste unverrücktes Fußes mit ihm in des Feldmarschalls Quartier, ja gar vor der Frau Feldtmarschallen[39] Zimmer gehen und die hochadeliche Jungfer mündlich bitten. Es wahr zwar gelacht, mir aber gegeben, dass ich zue Hause auch zue lachen Uhrsache. Herr Commissarius verehrte mir ein Pferdt mit Sattel und Zeüg, 3 Doppelducaten, 4 Erffurther Malter[40] Getreyde in Wandersleben abzuehohlen, aber ich musste Gott danken, dass ich ungetödet aus dem Dorf und ohne Arrest aus Arnstadt[41] kam, worvon die Acta weitläufiger Nachricht geben“.[42]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Generalproviantmeister: höherer Offizier im Generalstab. Er ordnete das gesamte Proviantwesen des Heeres und war von seinem Amt her für jede Art von Bestechung zugänglich.
[2] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General.
Vgl. STADLER, Pappenheim.
[3] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[4] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[5] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 290, S. 107f.
[6] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632).
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[7] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[8] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.
[9] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.
[10] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis].
[11] HAPPE II 63 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[12] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[13] Regimentsquartiermeister [schwed. Regementskvartermästare]: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. Ein Quartiermeister erhielt in der kaiserlichen Armee 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], in der brandenburgischen Armee im Monat 50 fl.
[14] Caspar Knorr [Knor] [ – ], schwedischer Quartiermeister.
[15] Christian Günther I. Graf v. Schwarzburg-Sondershausen [11.5.1578-25.11.1642], jüngster Sohn Johann Günthers I., verheiratet seit 15.11.1612 mit Anna Sibylla v. Schwarzburg-Rudolstadt; Gräfin [14.3.1584-22.8./1.9.1623] Tochter v. Albrecht VII. v. Schwarzburg-Rudolstadt [16.1.1537-10.4.1605] u. der Juliane v. Nassau-Dillenburg [1546-1588], der Schwester Wilhelms v. Oranien, Volkmar Happes „Gnädiger Herr“.
[16] Pitschierung: Petschaft, auch Pitschaft: Handstempel zum Siegeln oder Siegelring; auch das Siegel und der Siegelabdruck.
[17] Almode: à la mode, nach der herrschenden Mode (gekleidet).
[18] HAPPE II 63 v – 64 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[19] Heiligenstadt [LK Eichsfeld]; HHSD IX, S. 186ff.
[20] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.
[21] Dingelstädt [LK Heiligenstadt]; HHSD IX, S. 77f.
[22] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[23] HAPPE II 65 v – 66 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[24] HAPPE II 66 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[25] Rudolstadt [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 360ff.
[26] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 118.
[27] Eisenach; HHSD IX, S. 88ff.
[28] Sigismund [Sigmund] Heusner [Heussner, Heußner, Häussner, Heysener, Heisener, Heißler, Heißner, S. v. Wandersleben] v. Wandersleben [17.4.1592 Coburg-12.4.1645 Wittenberg], schwedischer, dann kaiserlicher Generalkriegskommissar.
[29] Wandersleben [LK Gotha].
[30] HEUBEL, Bl. 150 – 151; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[31] Stadtilm [Ilm-Kreis]; HHSD IX, S. 413ff.
[32] Isseroda [Kreis Weimarer Land].
[33] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[34] Prätension: Forderung.
[35] Buttstädt [LK Sommerda]; HHSD IX, S. 66f.
[36] Wilhelm IV. Herzog v. Sachsen-Weimar 11.4.1598 Altenburg-17.5.1662 Weimar], schwedischer Generalleutnant. Vgl. HUSCHKE, Wilhelm IV.
[37] Weimar; HHSD IX, S. 473ff.
[38] Donation: Schenkung, Übertragung. Ursprünglich im Römischen Recht eine unentgeltliche Zuwendung. Diese schwedische Art der „Schenkung“ von nach dem „Kriegsrecht“ angeeigneten weltlichen und geistlichen Besitzungen unterschiedlicher Größe wegen rückständigen Solds etc. war jedoch nicht immer kostenlos. Neben der gewöhnlichen Kontribution mussten noch ganz erhebliche Summen aufgebracht werden. So musste sich etwa Bernhard von Sachsen-Weimar für das „Herzogtum Franken“ verpflichten, innerhalb von 4 Jahren 600 000 Reichstaler an die Krone Schweden zu bezahlen und mit den im Heilbronner Vertrag (April 1633) vereinbarten Zahlungen zu beginnen. Zudem wurde Reichskanzler Oxenstierna und schwedischen Gesandten kostenlose Bewirtung versprochen, Bernhard von Sachsen-Weimar übernahm auch die hohen Schulden der beiden Stiftern (Würzburg und Bamberg) und musste zudem den Schweden den Besitz alles vorhandenen Getreides und des Weines einräumen. Das „Herzogtum Franken“ bestand vorwiegend aus den Hochstiften Bamberg und Würzburg. Die wichtigen Festungen Königshofen und Marienberg in Würzburg blieben jedoch in schwedischem Besitz. Vgl. DEINERT, Die Schwedische Epoche; SCHAROLD, Geschichte.
[39] Elisabeth Juliane Gräfin v. Erbach [22.1.1600-29.5.1640 Saalfeld], Gemahlin Banérs.
[40] 1 Erfurter Malter = 715, 358 Liter.
[41] Arnstadt [Ilm-Kreis]; HHSD IX, S. 18ff.
[42] HEUBEL, Bl. 154 – 158; mdsz.thulb.uni-jena.de.
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