Müller, Hans

Müller, Hans; Korporal [ – ] Der Korporal[1] Hans Müller [ – ] gehörte 1626 zu den sogenannten Harzschützen.[2]

„Mit der Flucht der vitztumschen[3] Soldaten von Hohnstein[4] hatte sich die Situation wesentlich zu Gunsten der Reinsteinischen[5] und Hohnsteinischen Harzschützen verändert. Allerdings gelang es den Insurgenten in der Folge nicht, diesen Vorteil zu nutzen, die entstandenen Verhältnisse zu sichern und darüber hinaus auszubauen. Pekherr,[1] der zum Entsatz der Hohnsteiner Besatzung aufgebrochen war, fand zwar bei seinem Eintreffen in Neustadt[6] nur noch die Reste der Burg vor; da er jedoch unterwegs von der Anwesenheit einer größeren Anzahl Schützen in Benneckenstein[7] erfahren hatte, war er Militär genug, zu versuchen, den Schützen mit einem Überraschungsangriff eine entscheidende Niederlage zu versetzen.

Pekherr dürfte bei seinem Unternehmen etwa 300 bis 400 Reiter bei sich gehabt haben. Dazu gehörten rund 200 Dragoner[8] von Hauptmann[2] Pocks[9] und De Backs[10] Kompanien.[11] Der Rest rekrutierte sich aus Reitern der in Blankenburg[12] einquartierten Kompanien Neuhaus[13] und Maradas.[14] Diese ließ Pekherr zuerst in das Dorf stürmen. Danach folgte er mit seinen Dragonern. Trotz des Überraschungsangriffs entwickelte sich relativ schnell eine starke Gegenwehr durch die Insurgenten. Der Obristleutnant sah sich daher gezwungen, das Dorf in Brand zu stecken, um die Schützen auf diese Weise zum Verlassen der Häuser zu zwingen. Eine große Anzahl derjenigen Insurgenten, die daraufhin zu fliehen versuchten, wurden von den Soldaten, die das Dorf abgeriegelt hatten, erschossen. 23 Schützen nahmen die Kaiserlichen gefangen. Ungefähr 30 weitere Schützen waren weder zum Einstellen des Widerstandes noch zum Verlassen der Häuser zu bewegen, so daß sie lieber den Feuertod erlitten, als in die Hände ihrer Peiniger zu fallen. Unter denjenigen, die die Kaiserlichen gefangennahmen,[15] befand sich auch der Korporal Hans Müller. Pekherr war es damit gelungen, der Bewegung im Unterharz eine entscheidende Niederlage zuzufügen. Glaubt man seinen Zahlenangaben, von denen zumindest die der Gefangenen exakt sein dürfte, so betrugen die Verluste der Schützen über 60 Mann. Da der größte Teil der Insurgenten, die in Benneckenstein weilten, der reinsteinischen Gruppierung angehört haben dürfte, ist anzunehmen, daß diese damit etwa 50 % ihrer Angehörigen verloren haben dürften. Pekherr war es damit möglich, in den nächsten Wochen diese Gruppierung weitestgehend zu zerschlagen und die Macht der Kaiserlichen sowie des Adels in der Grafschaft Reinstein wieder herzustellen. Die Ereignisse in Benneckenstein belegen zudem, daß die Insurgenten nicht in jedem Fall die nötige Wachsamkeit an den Tag legten. Für die Ahnungslosigkeit der Schützen hinsichtlich Pekherrs Marsch in den Harz spricht auch, daß 16 Reinsteinische Schützen etwa zur selben Zeit in Güntersberge[16] erschienen waren. Hier nahmen sie den Richter, der am selben Tag Hochzeit feierte, gefangen und plünderten sein Haus. Der Gefangene sollte mit nach Benneckenstein geführt werden. Erst auf dem Marsch dorthin erfuhren die Schützen von den Ereignissen im Dorf, so daß der Richter in der Nähe von Stiege[17] freigelassen wurde. Den Insurgenten gelang es danach nicht mehr, trotz weiterer punktueller Erfolge, vor allem am Oberharz, die militärische Initiative zu erlangen“.[18]

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[1] Johann David Pecker [Peckherr] v. Beck(h)ern, Freiherr v. der Ehr zu Braunsdorf [ – ], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister.

[2] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorium wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden  2. Bd., S. 460. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[1] Korporal [schwed. Korpral, dän. korporal]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.

[2] Harzschützen: Ab 1625 formierte sich im Harzgebiet eine bewaffnete, überwiegend bäuerliche Widerstandsbewegung aus Einwohnern von Städten und Dörfern, desertierten Soldaten und flüchtigen Straftätern zusammen mit regulären Truppeneinheiten Christians von Braunschweig und Christians IV. von Dänemark gegen die das Gebiet mit Krieg und Plünderungen überziehenden Heere Tillys und Wallensteins. Nach den Berichten des kursächsischen Gesandten Friedrich Lebzelter (Hauptstaatsarchiv Dresden Loc. 10.712: FLZ Anno 1625/II, fol. 862 a) rotteten sich im August 1625 „die braunschweigischen bawern in großer anzahl bey sammen, und ezlich stuck geschuz mit viel munition, wieder der obrigkeit willen, aus etlichen städten genommen, sich inn die verhawene wälde und päß begeben, inn den wälden tiefe fallgruben und springminen gemacht“. Hauptstaatsarchiv Dresden Loc. 10.712: FLZ Anno 1625/II, fol. 863 b: „Gestern und heut seint 3 curier vom braunschweigischen volck beym könige gewest, derer annbringen ist noch inn geheim, doch geben ezliche königliche hofgesinde aus, die braunschweigischen hettenn bey Hameln in einem waldt, viel Tyllisch volck erschlagenn und ezliche regiment, so den vorzug gehabt, umbringt“. Philipp Reinhard von Solms-Lich hatte 1627 mit einem umfassenden Aufstand der Harzbauern spekuliert, die Dänemark im Kampf gegen die Kaiserlich-Ligistischen unterstützen sollten; Riksarkiv København TKIA 96 (Ausfertigung): Philipp Reinhard von Solms-Lich an Christian IV. von Dänemark, 1627 V 13: „Ahn dem hartz undt Sulingerwaldt [Soling] thun sich etliche bawren zusamen undt schlagen uf die Tyllische so gut sie können, dörffte dieser orten den bawren leicht zu wincken sein sie sollten ein allgemeinen uffstand machen“. Vgl. BOBLENZ, Harzschützen; BOBLENZ, Aktionen; NÜCHTERLEIN, Wernigerode. Der Superintendent Samuel Müller berichtet in seiner Chronik von Sangerhausen [LK Mansfeld-Südharz] zu 1627; MÜLLER, Chronicka der Uralten Berg=Stadt Sangershaußen, 36. Kap., S. 318: „Gedachte Bauren fielen hernach selber wieder in die Dörfer / fiengen die Leute / und schätzten sie ums Geld / unter andern fiengen sie einen Alten von Adel / Caspar Kottwitz genennet / von Baßbruch / den führeten sie ins Holtz / zogen ihm seinen Koller aus / und die Fingerreiffe von Händen / wollte er loß seyn / muste er 400. fl. geben / die hat er ihnen an Geschmeide entrichtet / wanten vor / er hette auff den König in Denenmarck gescholten / dessen sie Bestallung haben wollten / war aber lauter Betrug. Es wehrete nicht lange mit diesen Bauren / denn sie wurden von den Keyserlichen aus Halberstadt überfallen in den Höltzern / gefangen und hingerichtet. Muste aber unter des mancher von Adel ihnen aus dem Wege gehen / und in die Städte weichen / wie auch die Ambtleute / wenn sie denen nicht günstig waren / und sich an ihnen gerne gerochen hätten“.

[3] Christian Vitzthum v. Eckstädt [um 1586-März 1652 Wien], kaiserlicher Obrist.

[4] Honstein, Burg [Gem. Neustadt, Kr. Nordhausen]; HHSD IX, S. 205f.; vgl. neuerdings MÖLLER, Einige Bemerkungen.

[5] Regenstein; HHSD XI, S. 386f.

[6] Neustadt/Harz [LK Nordhausen].

[7] Benneckenstein, HHSD IX, S. 43ff.

[8] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[9] N Pock [ – ], kaiserlicher Hauptmann.

[10] Paul de Back [Backa, Backe, De Back] [ – ], kaiserlicher Hauptmann.

[11] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[12] Blankenburg am Harz; HHSD XI, S. 46f.

[13] Kaspar Freiherr v. Neuhaus [Nayhauß-Cormons] zu Greiffenfels [ – ], kaiserlicher Obrist.

[14] Marradas y Viquez, Don Jorge (Jürgen, Georg) de [ – ], kaiserlicher Obristleutnant und Bruder des Balthasar de Marradas.

[15] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant und Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f.

[16] Güntersberge im Harz, heute Ortsteil von Harzgerode [Kr. Ballenstedt/Quedlinburg]; HHSD XI, S. 197f.

[17] Stiege; HHSD XI, S. 452.

[18] BOBLENZ, Aktionen, S. 103f.

 

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