Mortellini [Martolini], N

Mortellini [Martolini], N; Rittmeister [ – 2.11.1632 ?] Mortellini stand 1631 als Rittmeister in kaiserlichen Diensten, als er bei der Einschließung Wismars[1] verwundet wurde.

„Am 22. August 1631 war bereits die Einschließung der Stadt [Wismar; BW] vollzogen; vom Lande konnten keine Lebensmittel mehr hereingebracht werden, auch war das frische Wasser seit einigen Tagen abgeschnitten. Über die Zusammenstöße der Garnison mit den Belagerern gibt Schröders ‚Ausführliche Beschreibung’ folgende Mitteilungen. Am 16. September machten die Kaiserlichen, nachdem schon am 2. die Schweden sechs Mühlen um Wismar abgebrannt hatten, einen Ausfall, zerstreuten einige Kompagnien Reiter, denen sie auch Verluste beibrachten, und kamen mit einer Beute von 10 Gefangenen, unter denen sich ein Rittmeister Zülow befand, und 40 Pferden wieder zurück. Nach der Einnahme Rostocks[2] wurde Poel[3] am 9. und 10. freiwillig geräumt. Am 11. und 12. wurden dann größere Ausfälle mit 1000 Mann gemacht; an dem zweiten Tage erlitten trotz anfänglicher Erfolge die Kaiserlichen vernichtende Verluste; nur wenige der Soldaten, die ausgerückt waren, kamen wieder zurück, auch sie zum großen Teil verwundet, so der Oberstwachtmeister Alexandri mit zerschossenem Arm und der Rittmeister Martolini oder Mortellini mit zwei Kugeln in der Seite. Am 17. ließ Gramb mehrere Mühlen und Dörfer vor der Stadt abbrennen, am 23. widerfuhr St. Jakobs dasselbe Schicksal. Am 29. abends kamen 20 schwedische Strusen mit einigen Boyerts bei dem Walfisch an; am 30. segelten sieben von ihnen an die Stadt heran, um die Zufuhr zu sperren; am 31. folgten die übrigen Schiffe. Sie erbeuteten den „Tiger“, der vorher von der Besatzung verlassen war; er besaß 7 Stücke. Am 5. November schossen die Schweden von Wendorf aus mit vier Stücken und vielen Musketen zwei Salven auf die Stadt, woraufhin dann Gramb die Verhandlung begann.

Am 20./30. November 1631 schloß er mit Herzog Adolf Friedrich, der dabei für sich selbst und im Namen des schwedischen Königs handelte, einen Waffenstillstand, wonach ein Grambscher Hauptmann unter freiem Geleit zum Feldmarschall von Tiefenbach reisen sollte, um von diesem Instruktionen einzuholen; doch müsse er in drei Wochen, spätestens in einem Monat wieder zurück sein. Inzwischen sollten die Kapitulationsbedingungen aufgesetzt, auch beiderseits Geiseln gegeben werden – was dann nach Schröder von Gramb aus am 24. November geschah -; die Befestigungsarbeiten sollten aufhören, alle Truppen in ihren augenblicklichen Stellungen verbleiben, der Walfisch von der Stadt aus nicht mit Munition oder Lebensmitteln versehen werden; würde er während des Waffenstillstandes kapitulieren, so sollte dadurch der Vertrag nicht aufgehoben sein; nach Rückkehr des Hauptmanns sollte Gramb ohne Rücksicht darauf, was dieser für einen Bescheid brächte, die Festung mit allen umliegenden Schanzen übergeben.

Die Kapitulation selbst erfolgte dann am 7./17. Januar 1632; sie hatte sich also etwas länger hinausgezogen, als im Waffenstillstand verabredet war, und Pufendorf berichtet dann auch III 46, Tott habe den Obersten erst zum Abzug zwingen müssen. Als Grund für die Kapitulation wird angegeben, daß der Proviant ausginge, daß der Frost die Bestürmung erleichtere und daß Succurs nicht zu erwarten sei. Der Vertrag ist vom Feldmarschall Achatius Tott, Obrist Lohausen, Obrist Gramb, dem Obristen=Wachtmeister Alexander Borri, dem Kroatenrittmeister Lorenz Plaschkowitz und dem Hauptmann Rothwegk Rottenfeld unterschrieben. Er enthielt im wesentlichen folgende Bestimmungen: Die Besatzung des Walfisches, zu der damals ein Hauptmann und zwei Leutnants gehörten, sollte freien Abzug haben und ihren Posten zwei oder drei Tage vor dem gänzlichen Abzug aus Wismar räumen dürfen. Ebenso sollte die ganze Wismarsche Garnison mit fliegenden Fahnen, Standarten und voller Ausrüstung, unter Trommelschlag, mit Sack und Pack frei abziehen, eingeschlossen zwei Priester und das Gesinde. Zwei halbe Kartaunen mit dem kaiserlichen Wappen, ein Feldstück, 20 Zentner Pulver je ebenso viel Lunten und Musketenkugeln, schließlich 24 eiserne Kugeln für jedes Stück dürften mitgenommen werden. Die übrige Munition und Geschütze – die Stadt selbst besaß 12 neu gegossene die mit ihrem Wappen gezeichnet waren -, sowie der Proviant sollten an die Schweden ausgeliefert, die Befestigungen nicht zerstört werden. Schaden, den die Soldaten und Bürger einander getan hätten, sollte vergessen sein, noch bestehende Streitigkeiten schleunigst ordnungsmäßig erledigt werden. Für den Abmarsch, der am 10./20. angetreten werden sollte, wird des Näheren bestimmt: Grambs Truppen werden von einer schwedischen Abteilung bis an den Ort geleitet, wohin sie nach Anweisung des Generals gehen sollten. Täglich soll 2 – 2 1/2 Meilen marschiert werden, im Lande Mecklenburg sind ein, in der Mark Brandenburg zwei Rasttage gewährt, auch darf bei schlechtem Wetter der Marsch unterbrochen werden. Wagen für den Transport von Kranken und Munition sowie Vorspann für die Stücke und Rüstwagen werden – zum Teil von der Stadt Wismar – gestellt. Für den Durchzug durch die Mark sollen dem brandenburgischen Kurfürsten Geiseln für das gute Verhalten der Grambschen Truppen gegeben werden, ebenso bis zur Rückkehr der Geleitmannschaften und der Rückgabe der mitgenommenen Wagen und Vorspannpferde ein Hauptmann und ein Leutnant. Gefangene schließlich werden ohne Lösegeld, doch gegen Bezahlung der Verpflegungskosten ausgewechselt. Die Zahl der Truppen wird im Vertrage angegeben aus 3000 Mann zu Fuß außer den Offizieren und zwei Kompagnien Reiter.

Daß diese Zeit der Belagerung und des Übergangs der Festung in die Hände der Schweden der Stadt sehr schwere neue Leiden und Lasten brachte, ist zum Teil schon oben angegeben. – Als verwüstet und zum Teil in Asche gelegt werden in den Abrechnungen aufgezählt St. Jakobshof und Kirche, der Kreyhan, der Mühlenhof mit der Mühle, Hof Stesfin, der Stellmannsche Hof, drei Wassermüehlen und zwei Windmühlen, Hof Martensdorf, Hof Klüssendorf, die Dörfer Triwalk, Hornstorf, Rüggow, Benz, Pepelow, Bantow, Vorder= und Mittel=Wendorf, Dammhusen, ‚sammt der Walckmühlen, und Landtwehren’. Ferner macht Schröder die durch die Abrechnung bestätigte Angabe, daß die Bäcker, ohne Bezahlung dafür zu erhalten, von ihrem eigenen Roggen Brot backen mußten, das den Soldaten teils vor, teils bei dem Abzuge gegeben wurde; der Wert wird auf 480 oder 594 Rtlr. angegeben. Auch heißt es bei Schröder, am 23. und 24. Dezember hätte Gramb 80 Tonnen Bier, ferner Ochsen und anderes Vieh den Bürgern mit Gewalt genommen und es bei einem Bankett, das er am 27. (dem Tage der heiligen drei Könige nach dem neuen Kalender) gehalten hätte, zum Besten gegeben.

Am 10. Januar sollte Gramb nach dem Kapitulationsvertrag abmarschieren; tatsächlich geschah der Abzug, wie Schröder berichtet und durch ein Schreiben des Rates von 11. April bestätigt ward, erst am 12. abends. Weit sollte der Oberst nicht kommen. Wie die Bürger später behaupteten, hatte er wider den Vertrag auf seinen Rüstwagen Stücke mitgenommen, andere versenken lassen, Pulver und Munition teils verkauft, teils vergraben. Das bestritt er allerdings. Zum Verhängnis aber ward ihm, daß seine Leute – wie behauptet wurde, auf seine Veranlassung – einen schwedischen Leutnant oder Reiter aus der Begleitmannschaft niederschossen. Die Schweden setzten ihm von Wismar aus nach, nahmen ihn gefangen und brachten ihn nach Greifswald,[4] wo ihm der Prozeß gemacht wurde; er ist jedoch, wie Schröder unter Berufung auf sein „gewisses Manuskript (s. u.) sagt, schließlich freigesprochen“.[5]

Nach Barudios Auffassung könnte Mortellini den schwer verletzten Gustav II. Adolf in der Schlacht bei Lützen[6] getötet haben: „Kaiserische Kürassiere stürmten heran, wahrscheinlich aus der doch noch eingetroffenen Reiterei Pappenheims,[7] die in die Ausfransungen und Verkeilungen von Wallensteins Nebenkern her eindrangen und den rechten Flügel samt Zentrum der Royal-Armee trotz ihres anstrengenden Ritts von Halle her heftig zusetzten. Ein gewisser Mortellini – sein Name allein schon ist todbringend genug – treibt sie auf die beiden Einsamen zu. Als Leubelfing bei ihrer Ankunft gefragt wird, was das für einer sei, der da am Boden liege, soll er geantwortet haben, es sei ein Offizier, was so falsch nicht war. Für seine Auskunft werden ihm zwei Pistolenschüsse verpaßt und drei Degenstiche dazu. Doch der Tod trat nicht ein. Er lebte noch neun Tage nach der Schlacht.

Dagegen muß ein erneuter Kopfschuß, womöglich aus der Pistole des Obristen [!] Mortellini, der bald darauf selbst fallen sollte, Gustav Adolf endgültig das Ende gebracht haben, während ihm noch mit einem Schwertstreich die rechte Brust aufgerissen wurde. Gierige Hände griffen nun nach seiner Halskette, nach dem Koller, den Hemden, Stiefeln und Sporen. Einige der Reiter wollten ihn sogar mit sich wegziehen wie ein Beutestück, ließen den Leblosen aber zurück, als sie von Schwedischen in eigene Bedrängnis gebracht wurden. Einer der Plünderer verpaßte dem geschundenen und aus vielen Wunden blutenden Leib des Königs noch einen Schwertstreich in den Rücken, ehe er im Nebel verschwand“.[8]

[1] Wismar [Kr. Wismar]; HHSD XII, S. 133ff.

[2] Rostock; HHSD XII, S. 95ff.

[3] Poel [Kr. Wismar]; HHSD XII, S. 83f.

[4] Greifswald [Kr. Greifswald]; HHSD XII, S. 194ff.

[5] WIEGANDT, Wismar, S. 82ff.

[6] Lützen [Kr. Merseburg/Weißenfels]; HHSD XI, S. 286f.

[7] Nach HERCHENHAHN, Geschichte, S. 237, war er Rittmeister der Piccolomini-Kürassiere.

[8] BARUDIO, Gustav Adolf, S. 614, Vgl. dagegen FINDEISEN, Gustav II. Adolf, S. 19.

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.