Meutter [Meuter], Johannes; Hauptmann [ – ] Meutter stand als Hauptmann[1] in kurkölnisch-ligistischen Diensten.
Der katholische Chronist Johannes Wilmius [1585, gest. als Dekan des Stiftes Kaiserswerth 1655] aus Kempen[2] erwähnt Meutter im Juli 1634: „Am 18. Juli des gleichen Jahres Jahres 1634 wurde auch in Kempen die Fackel des Aufruhrs und Krieges entzündet. Unser gnädigster Kurfürst Ferdinand[3] befürchtete nämlich nach der vollständigen Niederwerfung Westfalens durch die Hessen auch ihren Einfall in die untere Diözese am Rhein. Deshalb schickte er den Hauptmann Johannes Meuter mit einer Besatzungstruppe nach Kempen. Meuter fand bei den Bürgern eine freundliche Aufnahme, wofür er sehr dankbar war. Dazu ließ wenig später der Amtmann Konstantin von Nievenheim einen Hauptmann Wagener mit 300 Fußsoldaten herbeirufen, weil er durch ein Gerücht über das Heranrücken der Hessen sehr beunruhigt war. Bei ihrem Anrücken machten die Bürger einen Aufruhr und schlossen die Tore, da sie um ihre eigene Ernährung aus Mangel an allem, insbesondere an Brot, bangten. Auf das bekannte Zeichen mit der Glocke rotteten sich die Bürger zusammen und richteten die Bewachung der Stadt ein. Die Soldaten sahen sich ausgesperrt und zogen auf Befehl des Amtmanns zum Engertor. Dort gaben sie sich den Anschein, als wollten sie nach St. Hubert[4] marschieren. Sie waren kaum einen Steinwurf weg, da wurden sie plötzlich auf ein Zeichen des Amtmanns und des Wagener, die sich auf dem Junkerfriedhof besprachen, zurückgerufen. Im schnellsten Lauf kamen sie zurück und wurden über die heruntergelassene Zugbrücke durch das Hintertor der Burg hereingelassen. Die Bürger waren bereits aufgeboten und konnten diese Wahrnehmung von der Mauer aus machen. Aufs neue durch einen Glockenschlag alarmiert, griffen sie außer ihren Waffen nach Pfählen und Hacken, warfen gegen die Burg einen Wall auf und verbauten damit jeden Zugang zur Stadt. Hiermit noch nicht zufrieden, schleppten sie mit größter Anstrengung und Schnelligkeit das eherne Geschütz vom Markt zum Burgplatz. […]
Auf jeden Fall wollten sie den durch das Hinterpförtchen hereingelassenen Soldaten den Eintritt in die Stadt verwehren. Mit lügnerischem Geschrei ließen sie ihren Zungen freien Lauf zu Schmähungen und Verleumdungen gegen den Amtmann und Magistrat, ohne an Gehorsam und Mäßigung zu denken, die sie der Obrigkeit schuldig waren. Und was noch größere Verwegenheit verriet, sie schossen sogar ihre Musketen[5] mehrere Male gegen das Burgtor ab, ein nachhaltiger Beweis ihrer aufrührerischen Gesinnung. Sie waren besonders über den Amtmann erbost, der nach ihrer Ansicht ohne Bindung an sein Wort noch einen neuen Soldatentrupp, wie vorhin erwähnt, durch die Burg hereingelassen hatte. Die Bürger hatten beschlossen, die Soldaten erst hereinzulassen, wenn die Bürgermeister von ihrem Bittgang beim Kurfürsten um Abwendung der neuen Last aus Bonn[6] zurückgekehrt waren. Unzählige Schimpfwörter stiessen sie speiend gegen den Amtmann aus. Als die Bürgermeister die erhofften Erleichterungen nicht mitbrachten, wurden sie, wenn auch über die Enttäuschung im Innern ergrimmt, zusehends ruhiger. Sie mußten eine Besatzung von 200 Mann aufnehmen, unter sich verteilen und ihnen den Lebensunterhalt gewähren“.[7] Ein „ligistischer“ Hauptmann Johann Meutter wird 1635 im „Theatrum Europaeum“[8] erwähnt.[9]
[1] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[2] Kempen [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 384ff.
[3] Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.
[4] St. Hubert, heute Stadtteil von Kempen [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 384ff.
[5] Muskete: Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[6] Bonn; HHSD III, S. 94ff.
[7] WILMIUS, Chronicon, S. 97.
[8] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[9] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3 (1639), S. 378.