Metzgerat [Metzger, Metziger, Mötzger, Mitscher, Metscher, Matzker], Johann von

Metzgerat [Metzger, Metziger, Mötzger, Mitscher, Metscher, Matzker], Johann von; Generalkommissar [ -15.4.1630 Halberstadt] Metzgerat war Quartier- bzw. Generalkommissar[1] unter Wallenstein.[2]

„Am 31. Juli/10. August [1627; BW] kamen Soldaten des Don Guilelmo Verdugo di Fauleria, Generalgubernator der Unteren Pfalz in die Gegend. Die Quartierverteilung nahm Kitzingen[3] einmal mehr aus. General Verdugo hatte für die schwer mitgenommene Stadt auf Betreiben des kaiserlichen Quartier-Kommissars Johann Mötzger am 6./16. August einen Schutzbrief ausgestellt, der die Stadt von allen Einquartierungen, Überfällen, Plünderungen und Exaktionen ausnahm. Kitzingen blieb tatsächlich ungeschoren, nur die Forstmühle wurde von vorbeiziehenden Kriegsvolk geplündert (317, 96)“.[4]

„Die Chronisten […] berichten aus dieser Zeit einen noch wenig aufgeklärten Vorgang, der aber als ein Beispiel der barbarischen Justiz auch hier erwähnt zu werden verdient. Der kaiserliche Generalkommissar von Metzgerat hatte bei einem Gelage auf der Kommisse im Weinrausche geäußert, ‚es werde im Römischen Reich nicht eher besser werden, als bis einigen hohen Häuptern die Köpfe abgeschlagen seien‘. Der Bischof von Osnabrück[5] [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] denunzierte den Sprecher bei Tilly,[6] und dieser ließ den Unglücklichen auf die Folter spannen. Obwohl er aber trotz aller Qualen zu keinem Geständnis zu bringen war, behielt man ihn dennoch in Haft und machte ihm am 15./25. März 1630 den Prozeß, indem man ihn auf dem ‚Birnmarkte‘ lebendig vierteilen ließ. Darauf mußte ihm der Henkermeister Jürgen das Herz aus der Brust reißen und ‚ihm damit übers Maul schlagen’ „.[7] Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe[8] hielt in seiner „Thüringischen Chronik“ lapidar fest: „In diesem Monath ist der Keyserliche Kriegs Commissarius Johann Metzger zu Halberstadt[9] öffentlich geviertheilet worden, aus was Ursachen ist uns unbewusst“.[10] Der Chronist Heinrich von Weseken aus Wesel[11] hält dagegen fest: „Commissarius Mitscher zu Halberstadt auff dem Marckt lebendig geviertelt worden auß Befehlich deß von Wallensteins. Er solte ir gesagt haben, man muste die Churfursten was kurtzer machen. Andere sagen, der Wallenstein sols selbst gesagt haben und es auff ihn geschoben. Er ist Luthers gestorben und bekandte, er hette mit Forderung der Contribution etwas viel gethan“.[12] Der Schweriner[13] Dompropst und Ratzeburger[14] Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtete etwas ausführlicher in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“: „Den 15. April ist Johann Metziger von Nördlingen,[15] Kaiserl. Commissarius, zu Halberstadt öffentlich geviertheilet vnd die 4 Stücke vf 4 Straaßen gehangen, weil vber ihn erwiesen, auch von ihm selbst gütlich vnd peinlich gestanden, dass er vor etzlicher Zeit bei des Fürst. Bischofs[16] Tafel zu Würzburg[17] die höchste Potentaten vnd Stände des Reichs, ehrvergessen vnd leichtfertiger Weise, durch Rede angegriffen vnd verleumdet, nämlich formaliter:
1. Man müsse den Churfürsten, Bischofen vnd Ständen des Reichs Hände vnd Füße abhauen, bloß den Kopf lassen vnd sie also schwächen, dass der Kaiser eine mehrere Macht als bis dato vber sie habe. Es sei genug, wenn sie sein, wie die welsche Bischofe. Wann dies geschehe, müsse man gleichfalls über den Herzog von Baiern, mit dem es hernach bald werde gethan sein.
2. Es könne des Kaisers reputation, Hoheit vnd Gehorsamb nicht recht eingeführet, oder erhalten werden, so lang die liga Armee in esse verbleibe, dahero nothwenidg, selbige zu dissipiren vnd abzuthun.
3. Solche armada wollte zwar den Namen haben, als hätte sie viel Gutes ausgerichtet; das Widerspiel sei wahr; da sie ohne die Kaiserliche nie nichts gethan, wie in der nächsten dänischen Niederlage zu sehn gewesen, wenn das nicht die Kaiserliche verrichtet, wären die Tillyschen geflohen, als wenn man mit Prügeln hätte unter sie geworfen.
4. Als nun der Bischof zu Würzburg gesagt: „warumb man nur immerzu in Franken vnd nicht in Schwaben quartierte?“ hat Metziger vermeldet: „Schwaben sei ein Bislein für den Friedland“. Item: es hatte derselbe gesagt: „Er müsse noch einem Churfürsten den Kopf herunter schlagen lassen“, mit vielen dergleichen Schmäh und lästerlichen Anzeigen mehr wider die gesammten Churfürsten etc. etc., woran er ehrvergessen, leichtfertig, schelmisch, ehr vnd treulos gehandelt vnd mehr denn meineidig geworden“.[18]

Unter dem 6./16.4.1630 notierte Christian II. von Anhalt-Bernburg in seinem Tagebuch: „Gestern ist der Kayßerliche commissarius Metzger, zu halberstadt geviertheilt worden, hat immer geruffen, er sterbe vnschuldig“.[19]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Vgl. die Erwähnungen bei KELLER, Drangsale.

[2] Vgl. REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.

[3] Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.

[4] HOCK, Kitzingen, S. 57.

[5] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.

[6] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[7] BOETTCHER, Halberstadt, S. 190.

[8] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[9] Halberstadt [Kr. Halberstadt]; HHSD XI, S. 169ff.

[10] HAPPE I 188 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[11] Wesel [LK Rees]; HHSD III, S. 773ff.

[12] BAUMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen, S. 391.

[13] Schwerin; HHSD XII, S. 114ff.

[14] Ratzeburg [Kr. Herzogtum Lauenburg]; HHSD I, S. 216f.

[15] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.

[16] Philipp Adolf v. Ehrenberg.

[17] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[18] DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 2, S. 67f.

[19] http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm, Bl. 105r.

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