Lütke [Lütcke, Lüttke, Lüttich, Lyttich, Lüttlich, Lütting, Lüdicke, Ludicke, Lütti[c]ke], Marcus [Marx, Moritz] von der

Lütke [Lütcke, Lüttke, Lüttich, Lyttich, Lüttlich, Lütting, Lüdicke, Ludicke, Lütti[c]ke], Marcus [Marx, Moritz] von der; Generalwachtmeister [25.7.1603 Cumlosen-26.2.1686 Vehlefanz]

Lütke, der aus der Westprignitz stammende Schwiegersohn des kurbrandenburgischen Obristen[1] Georg Volkmann, Herr auf Vehlefanz,[2] Groß-Zieten[3] und Klein-Ziethen,[4] stand 1639 noch als Major[5] unter Konrad von Burgsdorff in kurbrandenburgischen Diensten.[6]

Das „Theatrum Europaeum“[7] hält für den Mai 1639 fest: „Die Schwedische in der Mittelmarck gelegene Völcker brauchten sich nicht wenig tapffer. Dann nachdem der Obrist Burgsdorff mit seiner Reuterey den Schwedischen Obristen Dewitzen [Georg v. Dewitz, BW] (welcher mit seinem Regiment[8] / Obristen Trotzen / Obr. Lieutenant[9] Forby [Matias Forbes; BW] / Obristen Lieutenant[10] Helwy / Obr. Lieutenant Joachim Radecken / samt andern untergebnen Trouppen etliche Tag in der Neustadt[11] gelegen) in 2. oder 3. mal vor der Stadt bravirt[12] / seine Schildwacht biß ans Thor gelegt / doch nichts mehr tentirt, sondern nur versuchen wollen / was die Schwedische thun würden: hat Dewitz solche Bravade[13] länger nicht vertragen können / sich mit den andern Officirern hierauff beredet und geschlossen / den Obristen Burgsdorff (welcher eben nach Berlin / 3. Meil wegs von Bernau[14] / zum Grafen [Adam; BW] von Schwartzenburg sich verfüget / mit denselben wie die Schweden in der Neustatt anzugreifen / sich befragt / 150. Mußquetirer[15] / 4 Stück / darunter 2. halbe Carthaunen[16] / und 2. Mittel-Stück[17] erfordert / bekommen / und biß auff 1. Meil von Bernau / am 20. 30. May gebracht) zu überfallen / und sein Regiment zu ruiniren / welches dann glücklich abgangen. Massen / als deß Obristen Dewitzen seine / und obgedachter Officirer Völcker am 20. 30. diß um 2. Uhr deß Morgens vor Bernau / der Obriste Burgsdorff aber etwan ein halb viertel Stunde vor wolgedachtem Obristen Dewitzen in Bernau mit gar wenigen Reutern ankommen / dann er die obbemeldte 1500. [!] Mußquetirer 1. Meil von Bernau etwas ruhen lassen / haben die Schweden gleich bey ihrer Ankunfft das Berlinische Thor berennt / eine Petarden[18] daran geschraubt / welche guten Effect gathan / darauff der Obriste Dewitz mit etlichem Volck durchs Thor in die Stadt getrungen / zuvor aber vor das andere Thor in eine Scheuer / und auff den Damm / 200. seiner unberittenen Reuter mit gezogenen Feuerörhren[19] [Feuerrohren; BW] / so sie aus der Rüstkammer zu Stetin[20] bekommen / gelegt / welche die heraußkommende Burgsdorffische / nebenst 4. Trompetern / so da Marsch geblasen und durchgehen wollen / dergestalt empfangen / daß in die 40. und mehr Personen von den Pferden gefallen und todt blieben / worunter Rittmeister Weiher / welcher neben dem Rittmeister Osten die eine Parthey geführet / gewesen: Der Major aber Marx Ludicke / hat sich durchgehauen / welchen deß Obristen Dewitzen Major Sack biß auff eine halbe Meil verfolget / aber Osten ein frisches Pferd gehabt / deß Major Sacks Pferd hingegen der Marche halber müde war / ist er / und etlich wenig mehr mit ihme in der Flucht entkommen / der Obriste Burgsdorff aber / sein Obrister Lieutenant / Johann von Mahl / und andere Ober- und Unter-Officirer in 37. beneben 295. gemeinen Soldaten seynd gefangen nach Stetin gebracht worden / woselbsten sich die meisten unterhalten lassen“.[21]

1640 wird er als Obristleutnant geführt:

„Die Schweden gaben auch jetzt im Winter ihre Beute nicht auf. Berlin reizte als eine rechte Goldgrube den Feind ganz besonders. Mühelos, ohne einen Mann und Pferd einzubüßen, hatten dreimal schwedische Abteilungen die Städte besetzt und ansehnliche Summen erpreßt. So machte man den Versuch, bei dem ja doch nicht das Geringste zu befürchten stand, zum vierten Male. Anfang Februar des Jahres 1640 zog der Oberst von Kehrberg, derselbe, der im Jahre 1638 mit verschiedenen anderen Offizieren nach mehrfachen Betrügereien aus brandenburgischen Diensten geflüchtet war, mit einer starken ‚Partei Völker zu Roß und zu Fuß’ von Osten her gegen Berlin. Diesmal blieb die Garnison, die noch durch Burgsdorffsche Reiter unter Oberstleutnant von Lüdicke verstärkt worden war. Jetzt war der Augenblick gekommen, da die kurfürstliche Vollmacht für die Verteidigung der Stadt in Kraft treten konnte. Kurz entschlossen befahl der Kommandant, die Vorstädte auf der Berliner Seite niederzubrennen. Die nichtsahnenden Bewohner konnten in der Eile nur das Nötigste retten und mußten von der Mauer aus die Vernichtung ihres Besitztums mit ansehen. Ein Teil der Häuser und Scheunen fiel, Ackergeräte gingen verloren; einem Ackerbürger verbrannten zwei Pferde, eine Witwe büßte ihren ganzen Kramladen ein. [Dietrich v.; BW] Krachts Reiter betrachteten den Brand als eine gute Gelegenheit, Beute[22] zu machen; sie stahlen, wo sie konnten. Die Niederbrennung der Vorstädte war gewiß eine sehr harte Maßregel. Und es blieb fraglich, ob die Gefahr wirklich so dringend gewesen, daß man nicht einmal das bewegliche Eigentum in Sicherheit bringen ließ. Das eine war jedenfalls sicher: ohne Besatzung hätte die Bürgerschaft wieder tief in den Beutel greifen müssen. Das hielt ihnen der Statthalter vor, als sich die Stadt weigerte, die 712 Taler Zehrungskosten für die Burgsdorffschen Reiter zu zahlen, und noch darüber hinaus Ermäßigung der Krachtschen Kontribution[23] beantragte. In der Tat eine sehr einfache Rechnung: der Brandschaden betrug zusammen mit der Reiterlöhnung wenig mehr als den sechsten Teil jener schwedischen Kontribution“.[24]

„Am 5. Januar 1641 kam von Spandau[25] her die Nachricht, der schwedische General Stalhans [Stålhandske; BW] rücke mit starker Macht auf die Residenzen an. Niemand wußte genaueres, die abenteuerlichsten Gerüchte gingen; schließlich wurde die Beunruhigung so stark, daß die ‚vornehmsten’ Leute ihren wertvollsten Besitz auf Wagen luden und nach Spandau flüchteten. Gegen 9 Uhr abends erhielt der Rat endlich aus der Nachbarfestung ein Schreiben des Statthalters. Danach war Stalhans mit 200 Mann zu Fuß, 1500 Reitern und 8 Geschützen nach Kottbus[26] gerückt, und der kurfürstliche Rittmeister[27] v. Strauß hatte sich noch rechtzeitig von dort auf Peitz[28] zurückziehen können. Es drohte also keine unmittelbare Gefahr. Aber aus der Angabe von Gefangenen und aus andern Nachrichten ergab sich, daß Stalhans’ Absicht auf die Residenzen ging; er habe besonderen Befehl von Banér, die Städte ‚zu ruiniren und in Brand zu stecken’. Dieses Schreiben wurde am nächsten Morgen nach der Frühpredigt bekanntgegeben; die Bestürzung und Verwirrung war unbeschreiblich. Wer konnte, eilte aufs Rathaus, um hier noch Schlimmeres zu hören. Denn inzwischen war der Kommandant erschienen und hatte dem Magistrat einen Befehl des Statthalters über die Verteidigung der Stadt vorgelegt. Bürgerschaft und Besatzung sollten mit vereinten Kräften den Feind abwehren. Zur Verstärkung waren die Regimenter [Hartmann v.; BW] Goldacker und Lüdicke nach Berlin kommandiert. Griff Stalhans noch vor ihrer Ankunft an, so waren die Städte nach Möglichkeit zu verteidigen und im Notfall ‚vermittelst eines guten und honorablen Akkords[29] das Volk – die Truppen – zu salviren und nach Spandau zu führen’. Wenn Kracht aber die Reiterei bei sich habe, sollte er ‚die Städte aufs äußerste defendiren und eher sein Blut und Leben vergießen, als dieselbe in Feindes Gewalt kommen lassen’. Es war zum ersten und auch einzigen Mal in dem ganzen Kriege, daß für Berlin ein solcher befehl gegeben wurde. Die Niederlegung der Vorstädte überließ Schwartzenberg der kriegskundigen Entscheidung des Obersten. Fürs erste sollte er die Spree von Cöpenick[30] bis Lützow[31] aufeisen lassen, um dem Feinde das Herankommen zu erschweren.

Am schlimmsten war von allen diesen Bestimmungen die Reitereinquartierung. Noch am gleichen Tage rückten die zwölf Schwadronen ein. Die Quartierherren des Rats bemühten sich vergeblich, die 1300 Reiter gerecht zu verteilen. Über dreißig Bürger verließen abends ihre Häuser, um diesem Schrecken zu entgehen; so wurden die Quartiere überfüllt. In einem Hause, in dem schon einige von Krachts Leuten lagen, mußten noch zehn Reiter untergebracht werden. Und woher sollte man den Unterhalt für Mann und Pferd beschaffen ? Auf die dringende Bitte des Rats setzten die anwesenden Stände ein hochamtliches Schreiben an den Statthalter auf; der einzige Erfolg seiner Maßnahmen werde sein, daß die Schweden bei längerer Belagerung Teltow,[32] Havelland[33] und Zauche[34] ‚totaliter ruiniren’ würden. Die Residenz werde erschöpft und Spandau gefährdet. Schließlich würde es gehen, wie in Landsberg[35] und Ruppin,[36] wo die Besatzung bald den Kampf aufgegeben und die Einwohner, im Stich gelassen, alle ‚niedergemetzschet’ worden seien. Solch Unglück zu verhüten, sei der beste Ruhm. Die Stände durften eine entschiedene Sprache führen, als Rat und Bürgerschaft, die demütig bekannten, solche Strafen wie den Anzug des Stalhans mit ihren Sünden verdient zu haben, und nur die Bitte wagten, Krachts Auftrag zu mildern, damit bei zu großer feindlicher Macht auf jeden Fall ein Akkord geschlossen werde. Schwartzenberg berief sich auf den kurfürstlichen Befehl, dem Feinde Abbruch zu tun. Den Nutzen ‚Gütlicher Traktate’ vermöge er nicht einzusehen, besonders nach den Erfahrungen mit Jens [v. Haderslev; BW], [Herman; BW] Wrangel und Dewitz. Stalhans werde ja durch ihre Kleinmütigkeit, zumal wenn noch die Garnison aus der Stadt genommen werde, geradezu verleitet, Ansprüche nach Belieben zu stellen, ‚seine postulata pro libitu[37] anzustrengen’. Auch bei gütlichen Traktaten müßten sie die kurfürstliche Kontribution weiter bezahlen und täten am besten, die schon seit drei Monaten ausstehenden Summen für Kracht endlich zusammenzubringen. Den Ständen antwortete der Graf, wenn sie durchaus einen Akkord wünschten, sollten sie es auf eigene Verantwortung tun; jedenfalls müsse die Garnison freien Abzug nach Spandau erhalten. Er gab also nach. Entschieden verwahrte er sich aber dagegen, als ob die Verteidigung der Residenzen eine Aufreizung der Feinde bedeute. ‚Eine sehr fremde und bis daher nicht erhörte Art zu kriegen, wann der Feind nach seinem Willen agieren, der Kurfürst aber dies alles mit guten Augen und gebundenen Händen sehen und geschehen lassen sollte’. Die Bürger beruhigten sich keineswegs. Sie glaubten aus des Grafen Brief zu lesen, er habe die Reiterei in die Residenzen gelegt, um die Stände zu zwingen, endlich die Anweisungen für den Unterhalt der Truppen auszugeben, und außerdem schien es, als ob er überhaupt keine Unterhandlungen zulassen wollte. Schwartzenberg wies sie auf den Befehl für Kracht hin und ermutigte sie. Er rechnete so: Stalhans mußte einen Teil seiner Macht zur Deckung gegen Peitz in Kottbus zurücklassen; gegen das Übrige war die jetzige Besatzung der Residenz, zumal wenn die Bürger noch dazu kamen, stark genug. Und mit den 8 Regiment- oder Feldstücken, die der Schwede mit sich führte, waren doch weder Mauern zu brechen noch Breschen zu stürmen. Im Rathause scheine man die Bürger ängstlich zu machen; sie könnten sich leicht ausrechnen, wie der Feind handeln werde, wenn er höre, ‚daß man auf den Fall seiner Ankunft schon auf den Sprung eines Akkords und Übergabe stehe’. Die Bürger wußten nun, woran sie waren.

Um die Residenz vor einer Überrumpelung zu sichern, hatte der Statthalter das feste Haus in Zossen,[38] das den Übergang über die Rotteniederung deckte, mit einer Kompanie besetzen lassen. So wurde Stalhans in seinem Vormarsch eine Woche lang aufgehalten. Während hier vier Meilen vor den Toren der Residenz gekämpft wurde, durchlebten die Berliner böse Tage. Es war ja nicht allein die Furcht vor einem Überfall, der täglich zu erwarten war. Die Stadt sah jetzt schon aus, ‚als wenn der Feind darin dominierte, daß einem die Berge zu Haare standen’. Jetzt war noch das Regiment Volkmann nach Berlin geschickt worden. Weit über 2000 Mann lagen in der Stadt. Täglich kam es zu Ausschreitungen. Der Statthalter hatte den Rat wiederholt aufgefordert, die Namen der Missetäter zu nennen, allgemeine Klagen könne er nicht verfolgen. Aber die Bürger werden sich wohl gescheut haben, ihre Einquartierung anzuzeigen; sie mochten die Rache der Bestraften fürchten. Diesen unerquicklichen Zustand hatte freilich die Stadt zum Teil selbst verschuldet. Als im Dezember die Landstände die Geldanweisungen für den Sold der Reiterei abgelehnt hatten, war bei den Verhandlungen, wie Schwartzenberg später an den Kurfürsten berichtete, ‚Berlin am schwierigsten gewesen’. Nun mussten die Bürger zum Quartier auch noch die Kost geben. Das führte natürlich täglich zu Reibereien zwischen Wirt und Einquartierung; denn die Soldaten steigerten ihre Ansprüche ins ungemessene. Auf Befehl des Kommandanten mussten außerdem für die Soldaten, die auf Posten zogen, täglich 8 Tonnen[39] Bier geliefert werden.

Da kam die Nachricht vom Fall des ‚Hauses’ Zossen; der Tod des tapferen Kommandanten hatte die Kompagnie[40] schließlich zur Übergabe veranlaßt.[41] Kracht ließ sich zu seiner eigenen Sicherheit noch einmal vom Grafen die Vollmacht zum Abbrennen der Vorstädte erneuern. Schwartzenberg schärfte ihm ein, zeitig festzustellen, ob der Feind auch ‚wirklich anrücke. Am 18. Januar zeigten sich die Spitzen der Schweden an den cöllnischen Weinbergen. Sofort gab Kracht der Reiterei den entscheidenden Befehl. Als wenn eine wilde Meute losgelassen wurde, so brachen die Soldaten in die Cöllner[42] Vorstadt ein. Sie arbeiteten gründlicher als die Krachtschen Musketiere das Jahr zuvor. Sogar die Offiziere beteiligten sich daran, an ihrer Spitze Kracht und die drei Herren von Goldacker [Burkhard, Caspar und Hartmann v. Goldacker; BW], die persönlich brennende Fackeln in die kurfürstlichen Häuser auf dem Werder warfen. Fast alle Gebäude brannten bis auf den Grund nieder, nur wenige blieben, die geringeren Schaden litten. Die Vorräte auf dem Cöllnischen Holzgarten wurden zum großen Teil vernichtet, die Ostbäume ein Raub der Flammen. Selbst das Hospital verschonte man nicht. Die Soldaten gingen bei ihrem Werk ohne jede Rücksicht vor; sogar jenseits des ‚Kirchleins Jerusalem’ wurde ein Wohnhaus angezündet, das wegen der großen Entfernung die Verteidigung der Mauern nicht im geringsten hindern konnte. Inzwischen hatte der Kommandant einen Teil der Reiter gegen den Feind aufsitzen lassen. Der Ritt glückte: über 360 Gefangene und ebensoviel Pferde brachten die Brandenburger ein. Die übermütigen Reiter feierten ihren Sieg auf Kosten der Bürger, die angesichts dieses leichten Erfolges um so mehr überzeugt sein mußten, daß die Abbrennung der Vorstädte völlig überflüssig und geradezu unverantwortlich war. Die Reiter beuteten das fette Quartier gehörig aus. Es muß ein wüstes Treiben gewesen sein. Die Städte haben sich später bitter über ‚der Cavallerie Schwelgerei’ beklagt, ‚welche sie ungescheuet ihre Berlinische Hochzeit öffentlich genannt haben’. Nicht bloß in den Bierschenken und auf den Gassen machten sich Wut und Empörung Luft,, ‚auch auf allen Kanzeln war ein solch Schelten und vermaledeien zu hören’, daß es schien, als würden sich die Berliner der Fortführung der Schwartzenbergschen Defensionspolitik mit Gewalt widersetzen. Der Diakon M. Krautheim sollte bei der Predigt in der Petrikirche sogar gesagt haben, daß ‚der armen Spittelleute ihr Gebet viel thätiger als der Brenner ihre Karthaunen, denn es doch dazu kommen würde, daß sie den Degen in die Scheide und die Trommel in den Sack stecken und zu dem Loch, das der Zimmermann am größten gelassen, hinauslaufen würden’. Sofort begab sich der Oberstleutnant des Regiments Kracht, der Komtur [Burkard; BW] von Goldacker, ein Vetter des Reiterführers, zum Propst und beschwerte sich in aller Form. Die Offiziere ‚könnten ferner nicht leiden, für böse Leute und Landesverderber ausgerufen zu werden’, sie seien auch Christen und kurfürstliche Untertanen. Der Propst wandte ein, es sei doch wohl ‚etwas geschwinde mit solchem Band verfahren worden’, und überdies würden seine ‚Pfarrkinder von einesteils übel disziplinierten Reitern und Soldaten mit Einquartierung, übermäßigem Fressen und Saufen, ja wohl gar harten Schlägen, Prügeln, nächtlich ungestraften Einbrechen und ehrenrührigen Worten, samt wären die Bürger Schelme,[43] Diebe und Rebellen, übel traktiert’. Darum ‚haben wir uns unseres Strafamtes, weil sie in unsere Gemeine kommen, billig angenommen und mit dem feuerbrennenden Eifer göttlicher Rache sie angeschrien’. Er versprach aber, auf seine Kollegen einzuwirken, und als sich dann Besuch einstellte – der Propst musste wegen Krankheit das Zimmer hüten – , endete die Unerredung sehr friedlich; Goldacker blieb noch eine Stunde, und die Herren haben ‚ihr Kurzweil und Zeit im Brettspiel miteinander vertrieben’. Zehn Tage nach ihrer Heldentat zogen die schlimmen Gäste endlich ab“.[44]

„Am 31. März [1641; BW] drangen weitere 400 schwedische Reiter und Dragoner[45] über die Brunnische Förde ins Havelland ein, das sie bis einschließlich Nauen[46] eroberten, wobei sie etliche aldort und unterwegens einzeln Officier und Reutter gefangennahmen. Die beiden brandenburgischen Obristlieutenants [Hartmann v.; BW] Goldacker und Lüdicke, die zur gleichen Stunde mit ihrer Reiterei aus ihrem Standort Brandenburg[47] ausgezogen waren, in Meinung, denen im Lendlein Rinow[48] liegenden Schweden einzufallen und denselben Abbruch zu thun, setzten den von Norden andringenden Schweden, obwohl sie darüber Kundschaft erhalten hatten, keinen Widerstand entgegen, sondern zogen, nachdem sie irgendwo 20 Schweden aufgegriffen hatten, eiligst in ihr Brandenburger Quartier zurück“.[49]

„Diese Ruhe [nach dem Abzug der Schweden aus dem Havelland; BW] benutzte die brandenburgische Landesherrschaft, um mit den unbotmäßigen Heerführern abzurechnen. Markgraf Ernst ließ sich am 19. Mai [1641; BW] [August Moritz v.; BW] nach Berlin kommen, wo er ihm seine Absetzung verkündete und ihn sofort in Haft nehmen ließ, weil Rochow sich weigerte, sein Regiment zu entlassen. Noch am Nachmittag desselben Tages begab sich Markgraf Ernst in Begleitung von Konrad von Burgsdorff nach Spandau,[50] dessen Tore er vorsichtshalber schließen ließ. Sämtliche Offiziere des Rochowschen Regiments wurden darauf für den nächsten Morgen zum Rapport befohlen. Gehorsam waren die Offiziere am 30. Mai zur Stelle. Auch die Mannschaften waren gerufen worden. Nun wurde den Versammelten die Absetzung Rochows bekanntgegeben und [Johann Georg; BW] von Ribbeck als neuer Befehlshaber des Regiments in die Pflicht genommen. Alle Mannschaften und alle Offiziere bis auf den Obristleutnant [Jobst Friedrich; BW] v. Oppen erkannten v. Ribbeck als ihren neuen Befehlshaber an und schwuren dem Kurfürsten den Eid der Treue; v. Oppen, der zu dem v. Ribbeck keine Affection trug, bat um seine Entlassung und kam damit der bereits befohlenen Amtsenthebung zuvor. Darauf rechnete der Kurfürst am 2. Juni mit den an der Rathenower[51] Plünderung beteiligten Heerführern ab. Osten erhielt einen strengen Verweis, ebenso Lütke und [Georg v. der; BW] Marwitz, auch des Kurfürsten Freund Burgsdorff kam nicht ohne Rüffel davon. Der Kurfürst verbat sich das Rauben der kurfürstlichen Truppen. Goldacker, der sich eigentlich schon mit Rochow in Berlin zur Amtsenthebung hatte einfinden sollen, entfloh, als er hörte, daß Volkmann mit seiner Verhaftung beauftragt worden war, mit wenigen Reitern zur kaiserlichen Armee. Der Stadt Rathenow aber gab der Kurfürst auf ihre Beschwerde über die durch seine Truppen erlittene Plünderung zur Antwort, dass augenblicklich zu einer eingehenden Untersuchung der empörenden Vorfälle keine Zeit sei, daß aber nechtskünftig und zu besserer Gelegenheit von dieser Sach wol weiter geredet, und so wol wegen Bestrafung der Thädter, als auch euerer Befriedigung halber fernere gebührende Verordnung gemacht werden solle“.[52]

1644 wurde er unter dem Gesellschaftsnamen „der Steigende“ in die „Fruchtbringende Gesellschaft“ aufgenommen.

Angeblich stand er 1644 in kaiserlichen Diensten[53]] bzw. ab 1649 kaiserlicher Generalwachtmeister.[54]

Lütke verstarb am 26.2.1687[55] als kurbrandenburgischer Generalwachtmeister.

[1] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[2] Vehlefanz, heute Ortsteil von Oberkrämer [LK Oberhavel].

[3] Groß-Ziethen, heute Ortsteil von Kremmen [LK Oberhavel].

[4] Klein-Ziethen, heute Ortsteil von Oberkrämer [LK Oberhavel].

[5] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[6] Vgl. de L’HOMME de COURBIERE, Geschichte, S. 42; RIEDEL, Codex diplomaticus Bd. 7, S. 194.

[7] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[8] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[9] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[10] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[11] Neustadt (Kr. Ruppin/Kyritz); HHSD X, S. 295f.

[12] bravieren (franz. braver): drohen, trotzen, verachten.

[13] Bravaden (ital. bravata, -e): Angebereien, Prahlereien, Trotz, Drohung, Verachtung, militärische Schaustellung.

[14] Bernau [Kr. Niederbarnim/Bernau]; HHSD X, S. 125f.

[15] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[16] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579.

[17] Mittel-Stück: wahrscheinlich 6-Pfünder, das mittlere Kaliber der Feldgeschütze.

[18] Petarde: durch Petardiere angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.

[19] Feuerrohr, gezogenes: Büchse mit Luntenschloss und mit gezogenem Lauf für bessere Treffsicherheit.

[20] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.

[21] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 103f.

[22] Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer UB; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „… aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

[23] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.

[24] FADEN, Berlin, S. 216ff.

[25] Berlin-Spandau; HHSD X, S. 97ff.

[26] Cottbus [Stadtkr.]; HHSD X, S. 134ff.

[27] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[28] Peitz [Kr. Cottbus]; HHSD X, S. 307f.

[29] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag; Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[30] Berlin-Köpenick; HHSD X, S. 62ff.

[31] Lietzow [Lützow], Ort auf dem Gebiet des heutigen Stadtteils Berlin-Charlottenburg.

[32] Teltow [LK Potsdam-Mittelmark].

[33] Havelland [Landschaft; LK Havelland].

[34] Zauche, heute Ortsteil von Kasel-Golzig [LK Dahme-Spreewald].

[35] Landsberg/Warthe [Gorzów Wielkopolski, Brandenburg, h. Polen]; HHSD X, S. 446ff.

[36] Ruppin [Land u. Kr.]; HHSD X, S. 343f.

[37] Forderungen nach Gefallen.

[38] Zossen [Kr. Teltow/Zossen]; HHSD X, S. 408f.

[39] 1 Tonne = 100 Stof = 114,5 Liter (Bier).

[40] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[41] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 576f. „Die Stalhansischen aber griffen auff das Schloß Zossen mit Ernst / beschossen es / und bliebe von einem Canon-Schuß der darinnen ligende Hauptman Centemeyr [Zehntmehner; BW] / dessen Lieutenant sich mit etlichen auff einen Thurn salvirte /und noch etwas wehrte / aber doch im Januario auff Gnad und Ungnad ergeben muste. Worüber die in Berlin / auß Furcht / daß sie die nächsten am Reyen werden seyn müssen / die 3. Vorstädte zu Cöllen an der Sprey theils einrissen / und darunter das Churfürstl. und andere andere Vorwercke ansteckten / auch an der Kirchen zu S. Gertraut etwas anfingen abzubrechen : daß also fast nichts als das Churfürstl. Reit- und Ballen-Hauß diß Orts stehend geblieben / welche beyde zur Defension verschanzt wurden / um welcher Defension willen man sich also menagiret hat : und kamen doch die Stalhansischen weiter nicht / als biß an dieses Zossen / allda sie den gefundenen Vorrath zuvorn verzehrten / die Thor verbrenneten / bey ungefehr 800. Mann über dieser Expedition im Stich liessen / worauff sie wieder / wo sie herkommen waren / hinkehreten : zuvorn aber aus dem Teltawischen[41] / und andern Orten herum / das Geträyde / Vieh und Pferd weg holten“.

[42] Berlin-Neukölln; HHSD X, S. 86ff.

[43] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.

[44] FADEN, Berlin, S. 222f.

[45] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[46] Nauen [LK Havelland].

[47] Brandenburg [Stadtkr.]; HHSD X, S. 135ff.

[48] Rhinow [LK Havelkreis].

[49] SCHRÖER, Havelland, S. 99f.

[50] Berlin-Spandau; HHSD X, S. 97ff.

[51] Rathenow [Stadtkr. Rathenow/Kr. Rathenow]; HHSD X, S. 333f.

[52] SCHRÖER, Havelland, S. 101f.

[53] Vgl. Slg. 15: Autographensammlung des Königlichen Hausarchivs der Niederlande. Online verfügbar unter: sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_LHA/FB/Slg_15_00_Findbuch.pdf.: Markus von der Lütke, kaiserlicher Militär, an Fürst Ludwig von Anhalt-Köthen, Bernburg 1644 (Nr. 106).

[54] RIEDEL, Codex diplomaticus Bd. 7. S. 194.

[55] KNESCHKE, Neues Adels-Lexikon Bd. 6, S. 244 (1686). VD17 23:266858U: SCHÜTZE, Johann, Eines Ritterlich kämpffenden Ritters Wolgeübte Ritterschafft : So bey Dem Glück-und ersprießlich-vollendeten Ritter-Lauff Des … Herrn Marcus von der Lütke … Als derselbe Bey Hoch-Ansehnlicher Begleitung Den 9ten Junii des 1687sten Jahres / in dessen erbaueten Begräbniß beygesetzet wurde / In einer öffentlichen Traur- und Ritter-Predigt Vorgestellet. Berlin 1687.

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