Lorenz, Elias

Lorenz, Elias; Obristwachtmeister [ – ] Elias Lorenz [ – ] stand 1648 als Obristwachtmeister[1] in kurbayerischen Diensten, wie aus einem Schreiben Fuggers,[2] der sich in Neuötting[3] aufhielt, an Elter[4] vom 16.7. bzw. aus dessen Schreiben am 16.7.1648 aus Wasserburg[5] an Maximilian I. von Bayern hervorgeht: „Ihr Churfürstliche Durchlaucht in Bayern etc. haben Dero General Veldzeugmeistern[6] Freyherrn von Hunoldtstein[7] [=> Abb. rechts] Vogt von Hunoldstein, Johann Wilhelm Freiherrgnedigst befohlen, das Holtzische[8] Regiment[9] herab zubescheyden, maßen deme Obristwachtmeister Lorenzen hiemit Ordonnanz schickhe, mit freundlichen Pitten, Ihme solche zustellen zu lassen, damit selbiger förderlich herabkome“.[10]

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[1] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm  bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[2] Franz Graf Fugger-Weißenhorn-Nordendorf [10.8.1612-22.7.1664 St. Gotthard/Raab], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister. Vgl. MEYER, Franz Fugger.
[3] Neuötting [LK Altötting]; HHSD VII, S. 511.
[4] Johann Burkhard Freiherr v. Elter [ -14.6.1649], kurbayerischer Obrist u. Generalwachtmeister.
[5] Wasserburg am Inn [LK Rosenheim]; HHSD VII, S. 790ff.
[6] Generalfeldzeugmeister [schwed. general för artilleriet, dän. generelt feldzeugmeister]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken u. ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] u. mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister u. die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- u. Schanzenbau sowie die Anlage v. Laufgraben vor Festungen.
[7] Johann Wilhelm Freiherr Vogt v. Hunolstein [Hundelstein, Hundtstein, Honolstein, Honoldstein] zu Dürrkastel [24.4.1599-29.9.1665], kurbayerischer Generalwachtmeister, Feldmarschallleutnant.
[8] Georg Friedrich v. Holtz zu Niederholtz [1.11.1597-10.8.1666], kaiserlicher Obrist, Generalfeldzeugmeister. WÖLLPER, Georg Friedrich von Holtz, unter: http//www.koni.onlinehome.de; HOLTZ, Generalfeldzeugmeister Georg Friedrich vom Holtz.
[9] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[10] KÖNNECKE, Quellen II, S. 246.
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